Wien. (HN) Joseph Ratzinger, der als Papst unter dem Namen Benedikt XVI bekannt ist, hat sich entschlossen trotz seines Rücktritts weiter im Vatikan zu verbleiben. Dies würde ihn vor einer Strafverfolgung schützen und ihm eine (weitere) Immunität verleihen, sind sich Experten einig. Besonders im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch von Kindern durch katholische Priester und dem Vorwurf, Ratzinger hätte solche Vorfälle vertuscht, könnte ihm rein rechtlich gesehen nichts passieren, wenn er im Vatikan bleibt.
Der Nachrichtenagentur “Reuters” gegenüber sagte ein Vatikan-Bediensteter: “Sein weiterer Aufenthalt im Vatikan ist notwendig, sonst wäre er (Anm.: der Justiz) schutzlos ausgeliefert. Würde er den Vatikan verlassen, so würde er auch seine Privilegien, seine Sicherheit und seine Immunität verlieren”. Der Vatikan-Bedienstete wollte dies nur dann sagen, wenn sein Name in den Medien nicht genannt wird.
Es wird allerdings vermutet, dass die eigentliche Entscheidung Benedikt im Vatikan verweilen zu lassen jener ist, dass er im Verdacht steht, sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche vertuscht zu haben. In der Vergangenheit wurde Benedikt mehrfach über sexuellen Missbrauch unterrichtet, schritt jedoch nicht ein. Die offizielle Stellungnahme des Vatikans lautete stets, dass der Papst nicht für die Vergehen jener Priester verantwortlich gemacht werden könne, die Kinder missbraucht hätten.