Donnerstag, 31. Januar 2013

„Das ist kommunikativ nicht gut gelaufen“, sagte Marx

Marx: Kommunikationspannen bei Pfeifferstudie, aber keine Vertuschungsversuche

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat die Umstände der Vertragskündigung mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer bedauert. „Das ist kommunikativ nicht gut gelaufen“, sagte Marx.

Sicher seien auch auf Seiten der Kirche Fehler gemacht worden, nachdem die deutschen Bischöfe im November die Kündigung des Vertrags mit Professor Pfeiffer zur Erforschung der Missbrauchsfälle beschlossen hatten. „Es gibt aber keine Anzeichen, wir wollten etwas vertuschen oder verharmlosen, dagegen wehre ich mich ganz entschieden“, erklärte Marx.

Mittwoch, 30. Januar 2013

"So müsste ein Kirchenvertreter in Deutschland und Italien – laut staatlichem Gesetz wohlgemerkt – gar keine Anzeige erstatten, wenn er von Missbrauch erfährt – in Frankreich, wo Anzeigepflicht besteht, dagegen sehr wohl."


„Es werden ja staatliche Voruntersuchungen oder Untersuchungen von Missbrauchsfällen auch bei der kirchlichen Rechtsprechung mit berücksichtigt und mit verwertet. Das hat aber seine Grenzen, weil es eben unterschiedliche Auffassungen gibt über Verjährung und über das Schutzalter.“

In einem Rundschreiben vom Mai 2011 hat der Vatikan die Bischofskonferenzen der einzelnen Länder bei Missbrauchsfällen zur Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Behörden aufgefordert. Insbesondere gelte es „die Anzeigepflicht für solche Verbrechen zu beachten“, heißt es in dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre, der die Bischofskonferenzen dazu anhält, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen. Was diese Anzeigepflicht betrifft, dürfte die Frage wohl ähnlich heikel sein wie bei der des Schutzalters: So müsste ein Kirchenvertreter in Deutschland und Italien – laut staatlichem Gesetz wohlgemerkt – gar keine Anzeige erstatten, wenn er von Missbrauch erfährt – in Frankreich, wo Anzeigepflicht besteht, dagegen sehr wohl.




den ganzen Artikel lesen auf "de.radiovaticana.de"

Bistum Münster: angeblich 106 Opfer in 61 Jahren

Seit dem letzten Zwischenbericht, den die zuständige Kommission des Bistums Münster 2010 vorlegte, sind nach jüngsten Angaben keine neuen Fälle sexualisierter Gewalt bekannt geworden. 60 Priester (1,5 Prozent von ungefähr 4000 Priestern im gesamten Zeitraum) waren zwischen 1949 und 2010 in Fälle sexueller Gewalt verstrickt.

Bekannt wurde die Zahl von 106 Opfern. In 82 Fällen wurde nach Auskunft von Domkapitular Bernd Köppen eine Entschädigung gezahlt, in den anderen Fällen wurde dies nicht gewünscht. Die überwiegende Zahl der Täter (56) wurde zwischen 1949 und 2001 registriert, 27 der Beschuldigten waren bereits verstorben. Zwischen 2001 und 2010 erhielt die Kommission Kenntnis von vier neuen Beschuldigten. Die Verfahren dauern teilweise an.

Quelle: wn.de



Grüße an unseren ehemaligen "Ich-bin-wirklich-Doktor" Stephan Kronenburg, ehem. Pressesprecher im Bistum Trier, jetzt in Münster! Und immer schön im Hinterkopf: Die Angaben, die Kronenburg macht, müssen und können teilweise  und  nachweislich nicht immer stimmen! ;-)



Pressemitteilung 5/13: Entscheidung des Landgerichts Osnabrück ist rechtskräftig, 30.01.2013


OSNABRÜCK. Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 29.12.2010 zum Aktenzeichen 12 O 2381/10 bestätigt. Die landgerichtliche Entscheidung ist auf unserer Homepage www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de unter „Entscheidungen" nach Eingabe des Aktenzeichens vollständig abrufbar.

Der 1976 geborene Kläger hat wegen Kindesmissbrauchs erfolgreich ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,- € gegen den heute 75-jährigen Beklagten geltend gemacht. Der Beklagte, der der Nachbar der klägerischen Großeltern war, missbrauchte den minderjährigen Kläger im Frühjahr 1988 und Anfang 1990.

Obwohl die zivilrechtliche Klage erst 2008 erhoben worden ist, ist der Schmerzensgeldanspruch noch nicht verjährt gewesen, wie das Landgericht Osnabrück erstinstanzlich ausgeführt hat. Diese Rechtsansicht, der sich in dem vom Beklagten angestrengten Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen hatte, hat jetzt auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt, Urteil vom 04.12.2012, Aktenzeichen VI ZR 217/11. Schadensersatzansprüche verjähren zwar 3 Jahre nach Kenntnis des Verletzten von dem Schaden. Bei minderjährigen Opfern, deren gesetzlichen Vertretern die Vorfälle nicht bekannt sind, beginnt die Frist für die Kenntnis frühestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Opfers (so die bis 2002 geltende Rechtslage). Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann aber fehlen, solange dieser infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung an das Geschehen hat.

Der Kläger hat durch ein medizinisches Sachverständigengutachten beweisen können, dass er aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung direkt nach den Vorfällen (und damit auch bei Eintritt seiner Volljährigkeit) das Geschehen komplett verdrängt hatte. Erst als die Schwester dem Kläger im April 2005 berichtete, dass sie auch von dem Beklagten sexuell missbraucht worden sei, habe der Kläger wieder Kenntnis von den Ereignissen erlangt. Erst 2005 begann also die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung zu laufen, so dass bei Erhebung der Klage im Jahr 2008 die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war.



Holger Janssen
Richter am Landgericht
- Pressesprecher -
Landgericht Osnabrück
Neumarkt 2
49074 Osnabrück

Quelle: landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

BGH Karlsruhe: Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer auch nach Verjährung möglich

Karlsruhe - Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts. Dieses hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.

Quelle: welt.de

(Az.: VI ZR 217/11)

Das Landgericht in Osnabrück hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte zwischen 1985 und 1990 mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.

"Ich hoffe, dass dieses Urteil den vielen anderen Betroffenen in Deutschland hilft, nicht aufzugeben und letztlich auch durch ein Gericht anerkannt zu bekommen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist", sagte Opfer-Anwalt Bernhard Weiner in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Strafrechtlich müsse der Täter keine Konsequenzen mehr fürchten. Hier sei die Tat dauerhaft verjährt.

Das Opfer erinnerte sich erst 2005 bei einer Familienfeier an die Tat. Auslöser war die Offenbarung seiner jüngeren Schwester, von einem Nachbarn der Familie missbraucht worden zu sein. Dadurch kehrte auch bei dem Mann die Erinnerung an den eigenen Missbrauch zurück. Normalerweise wäre die Verjährungsfrist nach drei Jahren abgelaufen. Die Revision des Beklagten wurde zurückgewiesen 

DBK 18.02. - 21.02.2013 in Trier

offizielle

begleitende Veranstaltungen zur Frühjahrskonferenz der Deutschen Bischöfe


vom 18. bis 21.2. 2013 in Trier


Montag, 18.02.2013
13.00h
Weberbach 72, Trier

Eröffnungs-Pressekonferenz

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Montag, 18.02.2013
ab 19.00h
Laserinstallation an der "Alten Post" (Kornmarkt), Trier 

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Montag, 18.02.2013
20.00 Uhr
Angela Merici Gymnasium
Neustraße 35, Trier    

"Struktureller Verrat? Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche"
Podiumsdiskussion mit

·                     Christian Herwartz, SJ, Berlin
·                     Prof. Norbert Lüdecke, Kirchenrechtler, Bonn
·                     Prof. Rainer Banse, Psychologe, Uni Bonn 
·                     Ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (angefragt)

Moderation: Christian Otterbach, Saarländischer Rundfunk

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Dienstag, 19.02.2013
19.00h
VHS, Palais Walderdorf, Domfreihof

"Macht, sexuelle Gewalt und die katholische Kirche. - Autoren lesen"

·                     Rainer Stadler. "Bruder, Was hast du getan?" - Kloster Ettal. Die Täter, die   
            Opfer, das System
·                     Matthias Krause, Blogger
·                     Dr. Thomas Schnitzler, MissBit

Moderation: Dr. Thomas Seitrich, Publik Forum

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Dienstag, 19.02.2013
ab 19.00h
Laserinstallation an der "Alten Post" (Kornmarkt), Trier

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Mittwoch, 20.02.2013
19.00h
Start: Vorplatz St. Agritius, Ziel: Kapelle Petrisberg

Kreuzweg "Tatbestände" mit betroffenen Zeuginnen und Zeugen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier

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Mittwoch, 20.02.2013
ab 19.00h
Laserinstallation an der "Alten Post" (Kornmarkt), Trier

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Mittwoch, 20.02.2013
19.00h
Start: Vorplatz St. Agritius, Ziel: Kapelle Petrisberg

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Donnerstag, 21.02.2013
15.30h
Weberbach 72

Abschlusspressekonferenz

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Das Bündnis: "Saarbrücker Initiative gegen sexuellen Missbrauch", "schafsbrief.de", "KSJ Trier", "Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg", "MissBit", "Initiative Kirche von unten", "Wir sind Kirche", "Leserinitiative Publik Forum"

Dienstag, 29. Januar 2013

Der Professor, Kriminologe, Strafrechtler und "unabhängige" Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg, Dr. Klaus Laubenthal meint, sich öffentlich zu Wort melden zu müssen

Zum Vorwurf der Aktenvernichtung merkte Laubenthal an, dass Pfeiffer als Leiter des Projektes die Vorwürfe nicht konkretisiert habe. Das Kirchenrecht schreibe vor, dass Akten von Strafverfahren bezogen auf Sittlichkeitsverbrechen, die zu einer Verurteilung geführt haben, "nach Ablauf von zehn Jahren zu vernichten sind". Allerdings stehe in der Bestimmung auch, dass Tatbestandsbeschreibungen aufzuheben seien. Zeitlich ebenfalls unbegrenzt aufzubewahren sei auch der Wortlaut des Endurteils. "Für eine Studie sind zureichend Unterlagen auch bei diesen Konstellationen vorhanden."

Was den Komplex sexuellen Missbrauchs angehe, ist die Kirche nach Meinung des Strafrechtlers auf einem guten Weg. Sie sei eine der wenigen Organisationen, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetze. Laubenthal ist auch Missbrauchsbeauftragter der Diözese Würzburg.




Auch Laubenthal ging mit dem Kirchenkritiker ins Gericht. „Pfeiffer hat versucht, seine Frustration über sein persönliches Scheitern als Leiter dieser Studie zu kompensieren mit abträglichen Vorwürfen zum Nachteil der Kirche. Im Gegensatz zu seiner wissenschaftlichen Leitungsleistung dieses Projekts ist ihm das gelungen“, sagte er der Fernsehredaktion des Bistums.

Die Bischofskonferenz hatte behauptet, es habe im Juni 2012 eine Einigung mit Pfeiffer über die Nachbesserung des Vertrages gegeben. Diese Behauptung will der Kriminologe den Bischöfen nun per Gerichtsentscheid verbieten lassen.

Montag, 28. Januar 2013

Nicht mehr verifizierbar: "Eine Auswertung der Personalakten seit dem Zweiten Weltkrieg habe aber 60 Verdachtsfälle ergeben. Von den 60 Beschuldigten seien 40 dokumentierbar. «Die übrigen sind nicht mehr verifizierbar, weil die Beschuldigten verstorben sind», sagte Blum. In einigen Fällen habe das Bistum nur Hinweise durch die Mitteilung eines Opfers."



Das Bistum Fulda (406.089 Katholiken) hat insgesamt 37.500 Euro an alle ihnen bekannten Opfer gezahlt, wie Sprecher Christof Ohnesorge sagte. Beträge zwischen 1000 und 8000 Euro seien geleistet worden. Zwölf Anträge seien eingegangen, mit dem Ziel «eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids» zu bekommen - so lautet die offizielle Formulierung der Kirche. Eine Entschädigung könne nämlich nur vom eigentlichen Täter gezahlt werden, befand Ohnesorge.

Bei zehn der zwölf Anträge sei von einer Expertenkommission empfohlen worden, eine Zahlung zu leisten. In einem weitere Fall habe das Bistum gezahlt, obwohl die Kommission eine Ablehnung empfohlen hatte. Wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs sich im Bistum zugetragen haben, sei nicht ermittelbar, sagte der Sprecher. Die bekannten Taten seien aber von 20 Beschuldigten begangen worden.

184.000 Euro im Bistum Mainz gezahlt

Im Bistum Mainz (757.550 Katholiken) sind 184.000 Euro an die Missbrauchsopfer ausgeschüttet worden. Die Beträge lagen zwischen 1000 und 13 000 Euro, wie Sprecher Tobias Blum sagte. 33 Anträge wurden von Opfern gestellt. Eine Expertenkommission bewilligte 30 und lehnte drei ab. Genau Zahlen zum Ausmaß des sexuellen Missbrauchs im Bistum Mainz lägen nicht vor, erklärte der Sprecher.

Eine Auswertung der Personalakten seit dem Zweiten Weltkrieg habe aber 60 Verdachtsfälle ergeben. Von den 60 Beschuldigten seien 40 dokumentierbar. «Die übrigen sind nicht mehr verifizierbar, weil die Beschuldigten verstorben sind», sagte Blum. In einigen Fällen habe das Bistum nur Hinweise durch die Mitteilung eines Opfers.

Der Bistumssprecher sagte, dass die Fälle aus der jüngsten Vergangenheit alle der Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden seien. Darunter habe sich auch ein Pfarrer befunden, der erst im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe von fünfeinhalb Monaten verurteilt worden war. Er sei nach wie vor von seinem Amt suspendiert.

Das Bistum Limburg (652.042 Katholiken) hat nach eigenen Angaben bislang 91.000 Euro an Entschädigungen bezahlt, im Durchschnitt 4300 Euro, sagte Bistumssprecher Martin Wind. Die einzelnen Beträge hätten zwischen 3000 und 15.000 Euro gelegen. 22 Anträge wurden gestellt. In 21 Fällen seien Zahlungen geleistet worden, in einem Fall habe es nur ein Therapie-Angebot gegeben.

Bei 20 der 22 Anträge habe es sich um bereits verstorbene Täter gehandelt. Wie viele Missbrauchsfälle es im Bistum gab, konnte Wind nicht sagen. Es gebe keinen verlässlichen Überblick. «Es gibt noch Fälle, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist», sagte Wind.

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„Der Kirche fehlen Sachargumente“ Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, wendet sich in einem Gastbeitrag gegen Bischof Friedhelm Hofmann.


(...)

Wissenschaftliche Forschung ist frei

Wissenschaftlern kann nicht zugemutet werden, beim Schreiben ihrer Texte ständig überlegen zu müssen, ob ihre Formulierungen möglicherweise die Grenzen dessen überschreiten, was der Geldgeber des Projekts akzeptieren wird. Sie sind allein der Wahrheit verpflichtet. Wir hatten deshalb der Kirche angeboten, anstelle einer Zensur im Anschluss an jedes Kapitel des Forschungsberichtes ihre eigene Interpretation der Forschungsbefunde darzustellen. Doch auch das reichte der Kirche nicht.

Die Bischofskonferenz hat nun versucht, mir diese Aussage zu den Zensurwünschen der Kirche gerichtlich verbieten zu lassen. Am 14. Januar hat sie beim Landgericht Hamburg eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Mit einem solchen Schritt hatten wir gerechnet. Allen 118 Landgerichten Deutschlands hatten wir eine auch auf unserer Homepage dokumentierte Schutzschrift zugeschickt, die klar belegt, dass wir im Recht sind. Das Landgericht Hamburg war also gut informiert, als es sich mit dem Antrag der Kirche auseinandersetzte. Was es ihr dann gesagt hat, wissen wir nicht. Aber das Ergebnis ist eindeutig. Am 17. Januar hat die Kirche ihren Antrag zurückgezogen. Sie ist damit vor Gericht gescheitert.

Und die nächste Niederlage wird bald folgen. Auf der Homepage der Bischofskonferenz findet sich nämlich seit dem 18. Januar die dreiste Lüge, sie hätte sich im Juni 2012 mit uns auf Vertragsformulierungen geeinigt, die unsere Wissenschafts- und Publikationsfreiheit garantierten. Es sei unredlich von mir, das zu verschweigen. Doch wieder ist das Gegenteil richtig.

Selbstzerstörerisches Trauerspiel

Was die Bischofskonferenz gegenwärtig bietet, ist ein selbstzerstörerisches Trauerspiel. Dabei hätte sie durchaus eine Chance gehabt, das Scheitern des Projekts anständig zu bewältigen. Ich hatte ihr brieflich geraten, der Wahrheit die Ehre zu geben und schlicht die Flucht nach vorn anzutreten. Warum gibt die Bischofskonferenz nicht einfach zu, dass sie Angst vor den möglicherweise unangenehmen Forschungsergebnissen gehabt hat und so auf den falschen Kurs geraten ist, die bei uns entstehenden Forschungstexte kontrollieren und notfalls sogar verbieten zu wollen? Solche Fehler sind doch durchaus menschlich und geschehen auch außerhalb der Kirche gar nicht so selten. „Die Wahrheit wird Euch frei machen“ schreibt Bischof Hofmann zu Recht. Aber nein – er und manche seiner Amtskollegen haben sich stattdessen für den Kurs entschieden, mich persönlich anzugreifen und meine Glaubwürdigkeit herabzusetzen. Doch damit demonstrieren sie nur, dass ihnen die Sachargumente fehlen.

Christian Pfeiffer

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Sonntag, 27. Januar 2013

Pfeiffer bezichtigt Kirchenvertreter der Lüge

Im Streit um gescheitertes Projekt zur Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe nimmt Forscher Stellung
Die Auseinandersetzung um das vorerst gescheiterte Forschungsprojekt zum Missbrauch in der katholischen Kirche nimmt an Schärfe zu.

Der Kriminologe Christian Pfeiffer und die Bischöfe beschuldigen sich gegenseitig, daran schuld zu sein. Dem Würzburger Bischof unterstellte Pfeiffer jetzt in einem Gastbeitrag für diese Zeitung „ein gestörtes Verhältnis zum 8. Gebot“ (Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten). Damit reagierte der Forscher auf die Kritik des Bischofs, der Pfeiffer in einem Gastbeitrag heftig attackiert hatte. Darauf antwortete Pressesprecher Bernhard Schweßinger: „Es drängt sich nicht nur im Bistum Würzburg die Frage auf, ob bei Professor Pfeiffer die Grenzen zwischen Dichtung und Wahrheit fließend sind. Das Verhalten zeigt, wie richtig die Feststellung der Bischöfe war, aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses die Zusammenarbeit zu beenden.“


„Die Kirche hat keine Angst“, hatte Würzburgs Bischof betont. Ein Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit sei „die fehlende Vertrauensbasis zwischen den Diözesen und Professor Pfeiffer“, schrieb er. Der Forscher habe „verbindliche Zusagen nicht eingehalten“. Und dem Projekt habe „die gebotene Sensibilität bei der Befragung von Opfern sexuellen Missbrauchs“ gefehlt.

Pfeiffer hält dagegen: „Wie kann man so unverschämt lügen“, fragt er. „Das Projekt ist an den Bedrohungsgefühlen gescheitert, die unsere Forschungspläne ausgelöst haben.“ Darauf habe die Kirche mit dem Wunsch nach Kontrolle reagiert. Die Oberhirten wollten ihm Zensur-Vorwürfe verbieten. Doch als Pfeiffer seine Behauptung mit einer Schutzschrift belegte, zogen sie am 17. Januar einen Antrag auf Unterlassung am Landgericht Hamburg zurück. Pfeiffer will der Kirche auch die Behauptung verbieten, er verschweige, dass es eine Einigung über Nachbesserungen im Juni 2012 gegeben habe. Zum Beweis legt er einen Brief an die Bischöfe vor. Darin schrieb er schon im Juli 2012, „dass wir nicht bereit sind“, Nachverhandlungen „in den geltenden Vertrag zu übernehmen“. Kirchliche Entscheidungsträger, „haben sich so an den Gestus von Kontrolle und Machtausübung gewöhnt, dass sie freie Kooperationspartner nicht akzeptieren können“.

Was sagt die Bischofskonferenz dazu? „Wir möchten uns heute nicht dazu äußern“, hieß es auf Anfrage am Sonntag in Köln


OFFIZIELLES (!) Begleitprogramm zur Deutschen Bischofskonferenz in Trier (18.02 - 21.02.2013)



Programm zur Begleitveranstaltung steht, Spenden weiterhin erforderlich!
Konto: KSJ e.V.  
Kontonummer:   3006225011 
BLZ:    370 601 93   (Pax-Bank Trier)
Stichwort: "AUFKLÄRUNG"

Aufklärung! Aufklärung! Aufklärung! Aufklärung! Aufklärung!


Begleitende Veranstaltungen zur Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, die vom 18. bis 21.2.2013 in Trier stattfindet

18.02.2013,                       Eröffnungspressekonferenz

Ort und Zeit noch offen

18.02.2013, 20.00 Uhr     Struktureller Verrrat?
     Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche

Podiumsdiskussion mit:

Christian Herwartz, SJ, Berlin
Prof. Dr. Norbert Lüdecke, Kirchenrechtler, Universität Bonn
Prof. Dr. Rainer Banse, Sozialpsychologe, Universität Bonn
Ein Bischof als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (wird angefragt)

Moderation: Christian Otterbach, Rundfunkjournalist
Ort: noch offen

19.02.2013, 19.00 Uhr        Macht, sexuelle Gewalt und die katholische Kirche

Autorenlesung mit:

Rainer Stadler: Bruder, was hast du getan? Kloster Ettal. Die Täter, die Opfer, das System.
Matthias Krause, Blogger – skydaddy.de - 
PD Dr. Thomas Schnitzler, MissBiT

Moderation: Britta Baas, Publik Forum
Ort: Palais Walderdorf, VHS-Trier

20.02.2013, 19.00 Uhr        „Tatbestände“ mit betroffenen Zeugen und Zeuginnen des
                                             sexuellen Missbrauchs in der Kirche

Wir beschreiten einen Kreuzweg:

Ort: Treffpunkt und Start: Vorplatz St. Agritius, Ziel Kapelle Petrisberg

21.02.2013,                           Abschlusspressekonferenz

Ort und Zeit noch offen

Veranstalter:

Weitere Information: Jutta Lehnert, Tel. 02622-14548, Heiner Buchen, Tel. 0681-700618

Das Aktionsbündnis: siehe Homepage: www.schafsbrief.de


Der leidliche Versuch der RKK einer vermeintlich positiven Schlagzeile: "Über 300 000 Euro für Missbrauchsopfer in katholischer Kirche". Bedeutet im Klartext: ca. 5,00 Euro pro Vergehen

Fulda/Limburg/Mainz (dpa/lhe) - Die Bistümer Limburg, Fulda und Mainz haben mehr als 300 000 Euro an Entschädigungen für die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gezahlt. In den drei Kirchenbezirken auf hessischem Gebiet seien bislang 64 Anträge auf Entschädigungen gestellt worden, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Dem Großteil der Anträge stimmten Expertenkommissionen zu. Bundesweit gingen nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz 1200 Anträge auf Entschädigung ein. Seit März 2011 können Anträge bei der katholischen Kirche gestellt werden. Zudem bezahlt die Kirche Therapie-Angebote.

Quelle: welt.de

Samstag, 26. Januar 2013

Bistum Paderborn veröffentlicht Zahlen. Darunter: 9 Personen, die "nicht auffindbar" sind (!)

Auf Nachfrage dieser Zeitung gab Ägidius Engel, Pressesprecher des Paderborner Generalvikariats, Zahlen aus dem Erzbistum bekannt. Demnach sind gegen 58 Personen im kirchlichen Dienst seit 2010 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben worden. Darunter seien 37 Priester, die bereits verstorben sind, 9 Ordensmitglieder und 9 Personen, die "nicht auffindbar sind", so Engels. 

Letztlich ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen, jedoch seien die Fälle alle verjährt, so dass es zu keinem Prozess gekommen sei. Auch aktuell gebe es keine laufenden Ermittlungen. Dennoch hat das Erzbistum 44 Opfer entschädigt - mit je 3.000 bis 8.000 Euro. Bei all diesen Fällen habe man sich an die Empfehlungen der zentralen Koordinierungsstelle gehalten, betont Engels.

"Ein Kreuzweg in Trier"


Ruhig wird die Frühjahrskonferenz der Bischöfe in Trier vom 18. bis 20. Februar wohl nicht. Es wird ungemütlich, falls der Plan von MissBiT, den »Missbrauchs-Opfern im Bistum Trier«,der Initiative Kirche von unten, der Web-Aktion Schafsbriefe.de, der Reformbewegung Wir sind Kirche, der Leserinitiative Publik und anderer Gruppen aus der Region aufgeht.

Sie protestieren gegen eine Verschleppung der Aufklärung über »das Katholische« an sexuellen Gewalttaten.

Eine große Laser-Licht-Aktion soll den Protest in der alten Bischofsstadt ins Bild setzen. Am Tag eins findet eine Podiumsdiskussion über Kirche und Missbrauch statt. Hierzu ist die Bundesjustizministerin angefragt. An Tag zwei findet ein Forum statt, das von Missbrauchsopfern aus der Odenwaldschule sowie der Kirche gestaltet wird. Am Tag drei wird ein Kreuzweg zu sexueller Gewalt durch Trier ziehen. Vorbereitet unter anderem vom Sozialdienst katholischer Frauen.

Wann ist ein Opfer ein Opfer?

Gibt es in der katholischen Kirche Opfer erster und zweiter Klasse? 

Der Begriff „Opfer sexueller Gewalt“ bedürfe einer „differenzierten Betrachtung“. Mit diesen Worten hat Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg, auf einen Gastbeitrag des Theologen Bernhard Rasche in dieser Zeitung reagiert. 

Schweßinger erklärt: „Einen solchen Gastbeitrag sollte besser jemand schreiben, der tatsächlich missbraucht wurde, nicht jemand, der Zeuge war.“

 In der aktuellen Diskussion würde der Opferbegriff, so Schweßinger, „zunächst die direkt betroffenen Opfer sexuellen Missbrauchs“ bezeichnen. „Darüber hinaus können Zeugen sexuellen Missbrauchs oder Angehörige von direkt betroffenen Opfern im weiteren Sinne auch Opfer sein“.

"Der Katholik ist im Moment der Depp"

"Die vergangenen zwei Wochen waren nicht mehr schön", musste Matthias Kopp zugeben. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vermied auch den Begriff "Krise" nicht. 

Die katholische Kirche befindet sich in einer tiefen Vertrauenskrise. Bischofskonferenz-Sprecher Mathias Kopp, Markenexperte Wolfram Domke und Journalist Johannes B. Kerner diskutierten in Köln über Auswege und Aufbrüche.

Freitag, 25. Januar 2013

Verlust des Vertrauens

Die katholischen Bischöfe tun sich mit der Aufklärung sexueller Gewaltverbrechen durch Priester nach wie vor äußerst schwer. Der Aufklärungs-Gau der Deutschen Bischofskonferenz, seine Hintergründe und Nachwirkungen. Eine Analyse von Thomas Seiterich

(...)
Was im Vertrag fehlte, war ein Hinweis auf das Kirchenrecht (CIC). Der CIC-Paragraf 489 verfügt die Nichtherausgabe von Geheimakten. Paragraf 490 ordnet an: »Nur der Bischof darf den Schlüssel zum Geheimarchiv haben.« Die Geheimakten sind also nicht so einfach an Pfeiffers Team ausleihbar. Im CIC-Paragrafen 489 steht: »Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten, ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Endurteil ist aufzubewahren.«
Das Kirchenrecht schreibt also die Aktenvernichtung vor. Der Chef des Forschungsprojekts, selbst Protestant, erfuhr dies erst viele Monate später. Im Forschungsbericht seines Instituts stand: »Angesichts der Tatsache, dass sich offenbar die große Mehrheit der im Lauf des Jahres 2010 bekannt gewordenen innerkirchlichen Missbrauchsfälle in der Zeit vor 1990 ereignete, wird es nicht ausreichen, nur die letzten zehn oder zwanzig Jahre in die Untersuchung einzubeziehen.« Deshalb hatte Pfeiffer mit den Bischöfen vereinbart, in neun Bistümern, darunter den besonders kooperationsbereiten Trier und Hildesheim, eine »Tiefenbohrung« vorzunehmen.
Pfeiffer rechnete damit, dass der zeitliche Schnitt bis 1945 ergäbe, dass das Gros der Verbrechen in der Zeit des autoritären katholischen Milieus von 1950 bis 1980 verübt worden war – folglich heute die Verhältnisse in der Kirche besser seien. Doch mangels Akten konnte das KFN diese Forschungen nicht durchführen.

(...)
Am Ende bleibt der Glaubwürdigkeitsverlust. Die Bischöfe hatten sich mehr oder weniger blindlings in ein Forschungsprojekt gestürzt, vor dem viele unter ihnen dann immer mehr Angst bekamen. Ist echte Aufklärung mit der Bischofskonferenz und dem Kirchenrecht überhaupt möglich? Diese Frage stellt sich jetzt in aller Schärfe.

Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzung gerät die Zusammenfassung der Ergebnisse der Münchner Missbrauchsstudie aus dem Jahr 2010 erneut in den Blick. Ihr Resultat ist beschämend für die Kirchenleitung. Hier zeige sich, so die Münchner Gutachter, die Jahrzehnte währende völlige Missachtung der Opfer und eine durchgängige, wenn auch in unterschiedlicher Entschlossenheit ausgeprägte Bereitschaft, »selbst gravierende Vergehen unaufgeklärt und ungesühnt zu lassen«. Diese Bereitschaft wurzele in einem »fehlgeleiteten klerikalen Selbstverständnis, das, einem brüderlichen Miteinander verpflichtet, in einem im Ergebnis rücksichtslosen Schutz des eigenen Standes eine Rechtfertigung für eine nicht tolerable Vertuschung sucht«.

Rund 13 200 Personalakten hatte die Rechtsanwältin Marion Westpfahl und ein Team von Mitarbeitern durchforscht. Etwa 365 dieser Unterlagen wiesen eindeutige Missbrauchshinweise auf. Im Übrigen waren in München die sensiblen Personal- und Missbrauchsakten teils ausgelagert, teils nicht gesichert – jahrzehntelang waren Aktenklau und Manipulation möglich.



Interview mit Klaus Mertes: "Mitwisser" sollen nicht länger zum Missbrauch schweigen



Wie konnte das "System Ako" über Jahrzehnte funktionieren? Und parallel noch die, wie Sie sagen, sektenartige Struktur, ja Gewalt gegen Schutzbefohlene unter der vormaligen Leitung des Ako-pro-Seminars zulassen?

Mertes: Auffällig ist, dass im Mittelpunkt beider Systeme charismatische Personen stehen. Es ist offensichtlich nicht leicht, sich von deren Faszination zu lösen. Die haben die Kraft, ganze Systeme über Jahrzehnte hinweg zu verzaubern. Ihr exzessiver Narzismus überträgt sich auf das Umfeld und führt diese in eine Sonderwelt hinein. Dort können sie dann den Leuten ein X für ein U vormachen. Und es kommt dabei zugleich das Gefühl heraus: "Wir sind die Besten." Elite eben. Das besondere "Wir-Gefühl", garniert mit Prominenten.

Wenn man so fühlt, hat man keinen Blick für die Opfer. Ein Freund aus gemeinsamer Schulzeit sagte es mir kürzlich so: "Unser Gefühl, stark zu sein, machte uns blind. Und diese Blindheit gehört zum Unglück der Opfer. Sie waren ganz allein." Diese Erkenntnis erschüttert mich nachträglich. Und erst heute erst kann ich mir wirklich eingestehen, dass ich vielleicht damals auch gerne einer von den Lieblingen der großen Charismatiker gewesen wäre. Erst meine persönlichen Niederlagen haben mir geholfen, mich realistischer zu sehen und die Struktur des narzistischen Zusammenspiels zu durchschauen.


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Grüße an Monsignore Stephan Wahl, ehemaliger "ARD-Fernsehpfarrer", ehemaliger Kommunikationsdirektor aus dem Bistum Trier und ehemaliger Schüler des AKO Bonn-Bad Godesberg. Als langjähriger Schüler des Aloisius-Kollegs habe er zu dem ehemaligen Schuldirektor (Stüper, Anmerk. ca) eine besondere Beziehung gehabt: "Er war mein geistiger Mentor", sagt Wahl, "hat später auch die Predigt bei meiner Primiz gehalten." Von sexuellen Übergriffen des Jesuitenpaters habe er "nie etwas mitbekommen", sagt der Fernsehpfarrer, "aber ausschließen kann ich das auch nicht".


zum Post vom 02.September 2012:
"Das Wunder vom Aloisiuskolleg"? - der ehemalige Kommunikationsdirektor im Bistum Trier und "Fernsehpfarrer", Stephan Wahl, gibt an: Von sexuellen Übergriffen seines "geistigen Mentors" habe er "nie etwas mitbekommen"

Katholiken verlieren die Geduld mit ihrer Kirche

Studie: Kirchenmitglieder rebellieren gegen Zölibat, Sexuallehre und Laien-Ausgrenzung. Missbrauch hat Vertrauen tief erschüttert

Die Missbrauchsskandale haben auch bei traditionell denkenden Katholiken mit hoher Kirchenbindung das Vertrauen in die Kirche erschüttert. Missbrauch gelte "als Symptom der desolaten Verfassung, in der sich die Institution katholische Kirche heute befindet", schreiben die Autoren der Studie. Einer von ihnen, Marc Calmbach, sagte bei der Vorstellung der Studie, die Befragten seien sich einig, dass die Kirche in Deutschland, "so wie sie im Moment ist, keinen Bestand haben wird".

Für Katholiken ist die Kirche nicht mehr heilig

Im Auftrag der katholischen Kirche haben Sozialwissenschaftler Kirchenmitglieder befragt. Die sehen die Glaubwürdigkeit der Kirchen nach den Missbrauchsfällen „massiv erschüttert“.

Nach Ansicht ihrer eigenen Mitglieder befindet sich die katholische Kirche in einer „desolaten Verfassung“. Vor allem die Missbrauchsfälle und die Unfähigkeit der Kirchenoberen, das Thema aufzuarbeiten, haben die Glaubwürdigkeit der Kirche „massiv“ erschüttert – gerade auch unter den treuesten Anhängern im konservativen Milieu.

Donnerstag, 24. Januar 2013

Katholiken aller Milieus gehen auf Distanz zum Papst

Die Glaubwürdigkeit der Institution bei ihren Mitgliedern ist durch die Missbrauchsskandale tief erschüttert, zugleich beklagen gerade treue Gläubige, dass die Präsenz der Kirche vor Ort wegen des Priestermangels stark zurückgeht. Die Grundsympathie mit größtenteils als gutwillig erlebten Pfarrern in den Gemeinden steht dabei in scharfem Kontrast zu der Meinung, dass die Bischöfe und der Papst rückwärtsgewandt seien.


Falsche Annahmen zu Verwendung der Kirchensteuer

Allgemein geschätzt wird das soziale und karitative Engagement der Kirche. Wobei hier allerdings eine falsche Wahrnehmung im Spiel zu sein scheint: "Die meisten gehen davon aus", so heißt es in der Studie, "dass ein großer Teil der Kirchensteuer in soziale Einrichtungen fließt."

Da irren sich die Befragten: Der allergrößte Teil der Kirchensteuern wird für Personal und spezifisch kirchliche Aufgaben verwandt, während die Arbeit der Caritas (und genauso der evangelischen Diakonie) in Kitas, Kliniken oder Heimen weit überwiegend vom Staat oder den Sozialkassen finanziert wird.


"Günther Jauch": Arbeiten im Namen Gottes - was sind Ihre Erfahrungen?

Krankenhäuser, Kindergärten, Altersheime - häufig hat die Kirche hier das Sagen! Wenngleich die Zahl der Gläubigen stark abnimmt, sind die Kirchen als bundesweit zweitgrößter Arbeitgeber ein immer wichtigerer Teil des Sozialstaates. Aber: Wo die Kirche Arbeitgeber ist, da läuft es auch nach ihren Regeln und Moralvorstellungen. Welche Erfahrungen haben Sie mit dem "Konzern Kirche" gemacht?

Schreiben Sie uns - über unten stehendes Formular oder an mail@guenther-jauch.de !


Hinweis: Ihre Mail kann möglicherweise als Bestandteil unserer Sendung in Teilen vorgelesen werden.





Quelle / direkt zum Formular: ndr.de

Würzburg: Bischöfe berieten über Eklat um Missbrauchsstudie


Zum Abschluss des Treffens gab es keine öffentliche Erklärung zur weiteren Vorgehensweise

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat am Dienstagabend seine zweitägige Krisensitzung in Würzburg beendet. Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals nach dem Zerwürfnis der Bischöfe mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer stand im Mittelpunkt. Das Thema wird die DBK auch in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen. Zum Abschluss des Treffens gab es keine öffentliche Erklärung zur weiteren Vorgehensweise.

Quelle



Bischof sieht Aufarbeitung des Missbrauchs in schwieriger Situation

Dresden (dapd-lsc). Der künftige Bischof des Bistums Dresden-Meißen, Heiner Koch, sieht seine Kirche in der Debatte um sexuellen Missbrauch in einer weiter schwierigen Situation. Der aktuelle Streit um die wissenschaftliche Aufarbeitung sei eine "mittlere Katastrophe", sagte Koch bei seiner Vorstellung am Mittwoch in Dresden. Es sei der verheerende Eindruck entstanden, die Kirche wolle etwas vertuschen oder banalisieren.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Missbrauch: Pfeiffer darf von Zensur reden

Die katholische Kirche wies den Zensurvorwurf zurück und reichte am 14. Januar einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Pfeiffer ein. Diesen allerdings hat sie nach Auskunft des Kriminologen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen. Trotzdem dürfte der Vorgang für die Kirche teuer werden. Denn weil Pfeiffer nicht wusste, bei welchem Landgericht der Antrag eingehen würde, hinterlegten seine Anwälte vorsichtshalber an allen 118 deutschen Landgerichten sogenannte Schutzschriften, mit denen sich der Kriminologe dagegen wehren wollte. Die Kosten dürften jetzt auf die katholische Kirche zukommen.

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Anmerk. ca:

Das KFN appellierte an alle kirchlichen Missbrauchsopfer, freiwillig an einer 
anonymen Fragebogenerhebung des Instituts mitzuwirken.

Die Bitte ist, dass sie sich per Mail (kfn@kfn.de) oder brieflich (Lützerodestr. 9, 30161 Hannover) an das KFN wenden, damit das KFN ihnen den Fragebogen per Post zusenden kann.



Mehrerau (Österreich): Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

In den beiden Zivilverfahren ehemaliger Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau ist eine erste Entscheidung gefallen: Wie die “Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt” am Mittwoch mitteilte, hat das Landesgericht Feldkirch in beiden Fällen per Zwischenurteil festgestellt, dass keine Verjährung vorliegt.

Dies wurde von Landesgerichtspressesprecher Reinhard Flatz auf APA-Anfrage bestätigt. Die geschilderten Übergriffe hatten sich in den Jahren 1968 bzw. 1982 zugetragen. Noch offen ist die Haftungs- bzw. Entschädigungsfrage.

Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von zwei heute 58- bzw. 46-jährigen Männern. Beide fordern unabhängig voneinander Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Hinsichtlich der Verjährung der Vorfälle gab der 58-Jährige vor Gericht an, dass ihm erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 die Übergriffe wieder bewusst geworden seien. Im Fall des 46-Jährigen erklärte Anwalt Sanjay Doshi, der beide Opfer vertritt, dass die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht worden sei. Das Landesgericht Feldkirch folgte offenbar dieser Argumentation.

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Bischof Ackermann: die Wahrheit - das Mindeste, was Sie für uns tun können.


Gastbeitrag von Bernhard Rasche: Opfer werden nicht gehört


Ein Betroffener über die Aufklärungspraxis der katholischen Kirche bei Missbrauchsfällen
Der aktuelle Streit um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche macht mich sprachlos und wütend. Wütend machen mich vor allem die Ausführungen des Würzburger Bischofs Friedhelm Hofmann. Er spricht von transparenter Aufarbeitung, von einem beispiellosen finanziellen Entgegenkommen. Das ist lächerlich, wenn man bedenkt, dass ein Opfer einmalig 4000 Euro Entschädigung bekommt und der Täter ein Ruhestandsgehalt von monatlich 6000 Euro. Ein Missbrauchsopfer bekommt nicht formlos eine Entschädigung oder einen Zuschuss für eine Therapie. Man muss einen Fragebogen ausfüllen und seinen Therapieplan offenlegen. Das ist absolut unzumutbar. Mein Therapieplan geht niemanden etwas an. Soviel zum Thema Datenschutz, der der Kirche ja angeblich so wichtig ist. In Wahrheit geht es ihr dabei nicht um den Schutz der Opfer, sondern um den der Täter.

Abgründe tun sich auf

Zudem sorgt sich die Kirche nicht wirklich um unser Wohl. Ich spreche hier nicht von harmlosen Befindlichkeiten, sondern von Menschen, deren Leben kaputtgemacht worden ist. Von Kindern, die erst als Erwachsene merken, woher ihre Ängste, ihre Probleme, ihr Scheitern kommen. Manchmal braucht es nur einen kleinen Anlass, und sie brechen komplett zusammen. Dann tun sich plötzlich Abgründe auf.

Wir reden hier über Verbrechen. Nicht über empfindliche Zeitgenossen und ihr Unvermögen, Dinge vergessen zu können. Wir sprechen über Menschen, deren Leben und Zukunft in der Kindheit zerstört wurden. Über Menschen, die sich das Leben nehmen wollten – und es getan haben. Über Menschen, die auch nach 30 Jahren nicht darüber sprechen können, was ihnen widerfahren ist. Verstummt durch grenzenlose Scham, durch Angst vor Repressalien, wenn sie im Dienst der Kirche stehen. Es sind keine Einzeltäter, es sind keine Einzelfälle, von denen wir hier reden. Dazu gibt es viel zu viele Opfer. Wenn die Kirche glaubt, es reiche, sich von Forensikern bestätigen zu lassen, dass der Zölibat nicht unmittelbar im Zusammenhang steht mit pädophilen Handlungen, dann ist das der völlig falsche, ja, ein irreführender Ansatz. Es geht nicht um Pädophilie. Es geht um Macht. Und um Machtmissbrauch. Schutzbefohlene wurden nicht nur sexuell missbraucht. Sie wurden auch brutal zusammengeschlagen. Der Supergau für die Kirche ist doch nicht das Leid, das sie den Menschen zugefügt hat. Der Supergau war der befürchtete Machtverlust. Und jetzt, bei der Aufarbeitung, geht es um einen Machterhalt um jeden Preis. Wir Opfer werden abgespeist mit spärlichen Gesprächen, bei denen es nie um die Struktur des Geschehenen oder um Mitwisserschaft geht. Dabei wünschen wir uns Gespräche, die von der Sorge um uns als Menschen getragen sind, Gespräche, die vermitteln, wir sind bedingungslos bei dir, wir sind und bleiben an deiner Seite, wir teilen dein Leid. Es geht stattdessen immer nur darum, zu verzeihen. Das nutzt uns nichts. Und es bringt die Aufarbeitung keinen Schritt weiter. Im Gegenteil. Den Opfern wird eine weitere Last aufgebürdet. Erst wenn du verzeihst, können sich alle wieder lieb haben. Das ist pervers. Und dient nur dem Wohl der Kirche, in keinster Weise entlastet es die Opfer.


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Dienstag, 22. Januar 2013

Erfolg für Christian Pfeiffer


München - Die katholische Kirche hat in der Auseinandersetzung mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer einen Rückschlag erlitten. Der Anwalt der Kirche zog einen Antrag vor dem Hamburger Landgericht zurück, mit dem sich Pfeiffer verpflichten sollte, kritische Aussagen über die Rolle der Kirche bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals zu unterlassen. 'Damit ist dieser erneute Zensurversuch gescheitert', sagte Pfeiffer. Der Professor hatte davon gesprochen, dass ein gemeinsames Forschungsprojekt an 'Zensur- und Kontrollwünschen' der Kirche gescheitert sei. Die Kirche bestreitet dies. Pfeiffer war dem Antrag durch eine sogenannte Schutzschrift zuvorgekommen. Die Kirche hat inzwischen einen neuen Antrag anderen Inhalts gegen Pfeiffer gestellt. 

Deutsche Bischöfe erleiden Rückschlag bei Streit um Missbrauchsstudie


Der «Anwalt der Kirche» habe einen Antrag vor dem Hamburger Landgericht zurückgezogen

München/Bonn (kath.net/KNA) Im Streit um die kirchliche Missbrauchsstudie hat die Deutsche Bischofskonferenz laut «Süddeutscher Zeitung» (Dienstag) offenbar einen Rückschlag hinnehmen müssen. Der «Anwalt der Kirche» habe einen Antrag vor dem Hamburger Landgericht zurückgezogen, der dem bisherigen Leiter der Studie, Christian Pfeiffer, kritische Aussagen über die Rolle der Kirche bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals untersagen wollte. «Damit ist dieser erneute Zensurversuch gescheitert», zitiert das Blatt den Kriminologen. 

Auf Anfrage wollte sich die Bischofskonferenz am Dienstag zu diesem Vorgang nicht äußern. Am Samstag hatte Sprecher Matthias Kopp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigt, Anwälte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hätten an Pfeiffer und sein Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) einen zweiten Antrag in Form einer «konkretisierten Abmahnung» gerichtet. 

Quelle: kath.net

Kriminologe Pfeiffer über Missbrauchsstudie: "Ich habe den Kooperationspartner Kirche unterschätzt"

Die Missbrauchsstudie der katholischen Kirche mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ist gescheitert - aber wer trägt die Schuld? KFN-Chef Pfeiffer wehrt sich im Interview gegen Kritik an seinem Vorgehen und sagt: "Es ist der größte Frust meines gesamten Wissenschaftlerlebens."


SPIEGEL ONLINE: Inzwischen geht es vor allem um die Deutungshoheit über den Konflikt. Die Kirche geht gerichtlich gegen Sie vor.

Pfeiffer: Die Kirche hat in der Tat am 13. Januar beim Landgericht Hamburg den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich beantragt. Ich sollte nicht mehr behaupten dürfen, dass die Kirche gegenüber dem KFN als Vorbedingung für das weitere Forschen Zensurwünsche geltend gemacht hat. Am 16. Januar ist dann bei den Gerichten unsere Schutzschrift eingegangen. Daraufhin hat die Kirche ihren Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Sie wird nun die Kosten einschließlich unserer Anwaltsgebühren zu tragen haben. Und ich kann weiterhin ohne Maulkorb das verkünden, was ich von Beginn an als Grund des Scheiterns benannt hatte. Die Unterlassungsandrohung war reine Show.


SPIEGEL ONLINE: Ab welchem Punkt war für Sie klar, dass das Projekt nicht mehr zu retten ist?

Pfeiffer: Der Bruch kam, nachdem ich Ende Oktober mit zwei Briefen an die Bischöfe klären wollte, ob sie noch hinter dem Projekt und unserem Vertrag stehen. Die Kirche hat das als Vertrauensbruch bewertet. Ich sah keinen anderen Weg, weil ich die Bischöfe auch fragen musste, in welchem Ausmaß es bei ihnen zu Aktenvernichtungen gekommen ist. Das konnten nur sie beantworten und nicht der Verband der Diözesen Deutschlands.


SPIEGEL ONLINE: Bischof Ackermann sagt, "die Kündigung des Vertrags hat wirklich viel mit der Person Pfeiffer zu tun".

Pfeiffer: Das sind alles Ablenkungsmanöver. Für mich ist das schlechter Stil. Die Kirche diffamiert mich, weil ihr Sachargumente fehlen.


SPIEGEL ONLINE: Die Kirche spricht von einem Vertrauensbruch. Wie ist ihr Verhältnis?

Pfeiffer: Ich bin von einigen menschlich sehr enttäuscht. Dass Pater Langendörfer die Chuzpe hat, in der "Beckmann"-Sendung zu behaupten, ich hätte die Unwahrheit gesagt, schockiert mich geradezu. Unter welchem Druck muss dieser an sich doch kluge und kultivierte Mensch stehen, dass er so vom Kurs abkommt?


SPIEGEL ONLINE: Man kann den Eindruck gewinnen, in diesem Streit kreisen alle Beteiligten derzeit vor allem um sich selbst. Was sagen Sie den Opfern, die große Hoffnungen in die Untersuchung gesetzt hatten - und jetzt vor allem wütend sind?

Pfeiffer: Ihre Wut ist berechtigt. Ich bitte die Opfer um Verständnis dafür, dass wir unter den Bedingungen der Kontrolle und Zensur nicht forschen können. Wir bitten die Opfer, beim KFN unseren Fragebogen anzufordern, damit sie ihn anonym ausfüllen und zurücksenden können. Wir möchten aufdecken, was sie erlebt haben und wie die Kirche mit ihnen umgegangen ist. Die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass das geklärt wird.

Montag, 21. Januar 2013

"Nun habe der VDD (Verband der Diözesen) – wohl nach einem Hinweis des Gerichts über die Aussichtslosigkeit des Vorhabens – seinen Antrag zurückgezogen, sagte Pfeifer am Montag."

Pfeiffer sieht sich bestätigt 
Streitthema: Zensur-Vorwurf an die Bischöfe

Christian Pfeiffer kann Zensur-Vorwürfe gegen die Bischöfe bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche aufrechterhalten. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) wollte dem Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen das per Einstweiliger Verfügung beim Landgericht Hamburg verbieten lassen.

Nun habe der VDD – wohl nach einem Hinweis des Gerichts über die Aussichtslosigkeit des Vorhabens – seinen Antrag zurückgezogen, sagte Pfeifer am Montag im Gespräch mit dieser Zeitung. Pfeiffer sieht sich „in der Sache bestätigt“.

Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens – mit denen ein Gericht Hinweis geben kann, wem es glaubt – steht noch aus. Im Gegensatz zu Pfeiffer hatte am Wochenende Bischof Friedhelm Hofmann aus Würzburg in einem Gastbeitrag für diese Zeitung betont: „Die Kirche hat keine Zensur ausgeübt und mitnichten die wissenschaftliche Forschung behindern wollen.“

Treffen in Würzburg: Bischöfe schweigen zu Beginn ihres Treffens


Der Streit zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Kriminologen Christian Pfeiffer schwelt weiter. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ist auch Thema bei dem Treffen in Würzburg. Äußern wollten sich die Bischöfe bisher nicht.

zum Artikel auf "br.de"

Aufklärung, jetzt!


Das "Aktionsbündnis Aufklärung" 

 (Saarbrücker Initiative, KSJ Trier, MissBiT, schafsbrief.de, Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg,  Initiative Netzwerk Kirche von unten, Wir sind Kirche, u. a.) 
organisiert derzeit eine Begleitveranstaltung

 zur Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Trier.


Termin: 18.02.2013 bis 21.02.2013


Das genaue Programm wird bald veröffentlicht.

Da die Veranstaltungen teilweise mit hohen  Kostenaufwendungen verbunden sind,
ruft das Aktionsbündnis -  neben der Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen -
auch zur finanziellen Unterstützung auf. 


Spendenquittungen können selbstverständlich ausgestellt werden.

Konto: KSJ e.V.  
Kontonummer:   3006225011 
BLZ:    370 601 93   (Pax-Bank Trier)
Stichwort: "AUFKLÄRUNG"



Spendenstand 19.01.2013: ca. 2.200,00 Euro.


Bei Interesse bitte Kontakt unter: postschaf@t-online.de


Sonntag, 20. Januar 2013

Kriminologe Pfeiffer bezeichnet die Unterlassungsforderung der Bischöfe als "Show"

Ein Rückzieher der Bischöfe zeichnet sich aber nicht ab. Am vergangenen Freitag, so Lehr, habe er eine neue, "konkretisierte Abmahnung" an Pfeiffer geschickt. Unterschreibe dieser sie nicht, werde er den Bischöfen den Gang vor Gericht empfehlen. Pfeiffer rechnet nicht mehr mit solch einem Schritt. Angesichts der für ihn eindeutigen Faktenlage trauten sich die Bischöfe offenbar nicht, ihm "den Mund verbieten zu lassen. Das mit der Unterlassungsdrohung war reine Show".

Negative Schlagzeilen reißen nicht ab: Katholische Kirche in der Kritik


Schlechte Tage für die katholische Kirche. Erst bricht sie die Zusammenarbeit mit dem Kriminologen Pfeiffer bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ab. Dann wird die Hotline für Missbrauchsopfer abgeschaltet, und schließlich melden sich zwei Vergewaltigungsopfer, denen von katholischen Krankenhäusern in Köln nicht geholfen wurde. Wie geht die Kirchenbasis mit der Kritik um?

zum Artikel auf "wdr.de"

Bischöfe schicken Pfeiffer weitere Abmahnung

Bischöfe erwägen gerichtliche Schritte

Die neue Abmahnung sei aus rechtlichen Gründen erforderlich, sagte Kopp. Zudem hätten die Anwälte den Bischöfen empfohlen, gerichtliche Schritte einzuleiten, falls die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben werden sollte. Die Frist dafür laufe am Montagabend ab. In der von den Bischöfen verlangten Erklärung soll sich der Kriminologe unter anderem dazu verpflichten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, es gebe keine neueren Vertragsentwürfe als den auf der KFN-Homepage veröffentlichten vom Mai 2012.


Pfeiffer setzt sich zur Wehr

Laut "Spiegel" weigert sich Pfeiffer, die Erklärung zu unterschreiben. Er habe bei den in Betracht kommenden Landgerichten Schutzschriften für den Fall hinterlegt, dass die Kirche ihm die Äußerung gerichtlich verbieten lassen wollte. Außerdem soll er sich in einem Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gewandt und um Rücknahme der sogenannten Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie sie im schönsten Juristendeutsch heißt, gebeten haben.


Streit entzündet sich an Missbrauchs-Studie

Pfeiffers Institut hatte von der Deutschen Bischofskonferenz vor knapp zwei Jahren den Auftrag erhalten, die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche wissenschaftlich aufzuarbeiten. Anfang Januar wurde der Vertrag von Seite der Kirche fristlos gekündigt. Als Grund nannte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, "mangelndes Vertrauen" in den hannoverschen Experten. Pfeiffer erhob daraufhin Zensurvorwürfe: Die Kirche hätte entgegen erster Absprachen Einfluss auf die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse nehmen und auch bei der Einstellung der Mitarbeiter mitreden wollen. Daraufhin erhielt Pfeiffer ein erstes Unterlassungsbegehren, das er jedoch ablehnte.