Montag, 2. Dezember 2024

Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD: 

„Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Der wichtigste Satz des Kommissars war: ,Schweine gehören nicht auf die Kanzel, sondern ins Gefängnis.’“

Und weiter: „Doch daran scheitert es oft. Die Bischöfe verschanzen sich in ihren Ordinariaten, bewaffnet mit Anwälten, PR-Beratern und viel Geld aus der Kirchensteuer, und verhindern letztlich effektive Strafverfolgung. Dazu kommen Erpressungsnetzwerke unter Geistlichen und antriebslose Staatsanwälte. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung behindert die Aufklärung des Missbrauchs zusätzlich. 

Das Verdienst des ,Tatorts’ ist, einem Millionenpublikum zu vermitteln, wie Priester ihre Opfer anlocken: mit Schokolade, Alkohol, Zigaretten und heutzutage Computerspielen. Dillingers Freund setzte mich in den 60er-Jahren auf seinen Schoß und ließ mich Auto fahren …“ (den vollständigen Artikel auf "bild.de" lesen)


Bistum Trier: "Tatort leider sehr realistisch" - Personen, die nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzugen der Täter; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam und Verbunden zur Kirche sowie "Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass so etwas auch bei ihnen passiert: Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung

Der neue Tatort thematisiert beklemmend Missbrauch in der katholischen Kirche. Warum der Film "leider sehr realistisch" ist.

Erstmalig widmet sich ein Tatort dem Thema Kindesmissbrauch in der Kirche. Ein wenig ist das Drehbuch angelehnt an den realen Fall rund um den Priester Edmund Dillinger. Nach dessen Tod fand sein Neffe vor zwei Jahren in seinem Haus tausende Fotos. Nach bisherigen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger mindestens 19 Personen sexuell, sagen Sonderermittler. Ein Abschlussbericht steht noch aus.

Ansonsten streift der Tatort viele für kirchliche Missbrauchsfälle und deren Aufklärung typische Muster: Bistumsleitungen, die Akten zurückhalten oder frisieren; Personen, die etwas ahnten, aber nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzungen mutmaßlicher Täter; verdeckte (Homo)Sexualität; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam, Verbundenheit zur Kirche sowie Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass "so etwas" auch bei ihnen passiert. Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung. ("domradio.de")


Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte."

 „Tatort“ im Check - War der Missbrauch in der Katholischen Kirche wirklich systematisch?

Der „Tatort: Schweigen“ lässt Kommissar Falke (Wotan Wilke Möhring) in einen Fall von systematischem Missbrauchs in der Katholischen Kirche ermitteln. Auf welchen wahren Fall spielt der Plot an? Wer war die ungewöhnliche Gast-Kommissarin? Und wo in Deutschland liegt dieses malerische Kloster?

Der „Tatort“, Deutschlands liebstes Krimikind, greift seit 1970 immer wieder Phänomene und Krisen des Landes in Form gesellschaftlich relevanter 90-Minüter auf. Umso erstaunlicher, dass es bisher noch keinen Fall zu den Missbrauchsskandalen in den Kirchen gab.

Vor allem die Katholische Kirche steht dabei seit 2010 stark im Fokus. War der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Kirche tatsächlich systematischer Natur? Wie funktionierte dieses System? Kooperierte die Kirche beim Filmprojekt? 


Worum ging es wirklich?

Seit 2010 wird der Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche im größeren Stile untersucht und offengelegt. Auch die Kirche selbst beteiligt sich. 2018 wurde eine große Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht, die auf Basis der Jahre 1946 bis 2014 zeigte, dass in Deutschland rund 3.700 Kinder und Jugendliche von 1.670 Tätern sexuell missbraucht worden waren. „Tatort“-Routinier Stefan Dähnert ließ sich für seinen Film von einem konkreten Fall inspirieren, der bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängig ist.

„Ein Polizeibeamter hatte im Haus seines verstorbenen Onkels nach dessen Geburtsurkunde gesucht für die Beerdigung - und kinderpornografisches Material gefunden“, erzählt Dähnert. „Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Vermutlich wurden diese Fotos in bestimmten Kreisen rumgereicht. Man dachte ja, man hat schon alles über den Missbrauch in der Katholischen Kirche erfahren. Aber dass es Priester gab, die Kinder untereinander geteilt haben, das wurde uns hier erst klar.“


Darf man von „systematischem Missbrauch“ durch die Kirche sprechen?

Ja, das bestätigte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage von NDR-Autor Dähnert. Der Verfasser des „Tatort“-Drehbuchs berichtet: „Ich habe dann bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt: Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirche einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger? Die Antwort lautete: nein. Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte.“

Auch wenn die Katholische Kirche sich an der Aufklärungsarbeit beteiligt, steht die langjährige Praxis der Kirche in der Kritik, Täter zu decken, anstatt dem Rechtssystem zu übergeben. Gedeckt von Kirchenoberen zog man die Täter lieber „intern“ ab und versetzte sie an neue Stellen, wo sie oft neuen Missbrauch begingen.


Warum gab es gerade in der Katholischen Kirche so viel Missbrauch?

Die Klischee-Antwort lautet: Weil katholischen Priestern im Zölibat leben, der Ehe und auch sexuelle Beziehungen verbietet. Diese würden dann im Sinne der Triebabfuhr „undercover“ von den Geistlichen ausgelebt.

„Tatort“-Autor Stefan Dähnert ist jedoch anderer Ansicht: „Ich glaube, man macht es sich zu einfach, wenn man sagt, durch die Enthaltsamkeit stauen sich so viele sexuelle Triebe auf, die müssen einfach mal raus. Ich glaube vielmehr, dass Menschen mit pädophiler Neigung sich bewusst in den Zölibat begeben, um ihre Sexualität in den Griff zu bekommen. Dieses Grundübel macht die Katholische Kirche zu einem Sammelbecken von Menschen, die Probleme mit ihrer Sexualität haben.“

den vollständigen Artikel auf "ksta.de" lesen




Sonntag, 1. Dezember 2024

Bistum Trier: "Tatort" Bistum Trier




Warum lohnt sich der "Tatort: Schweigen"?

Ein Krimi, der im Umkreis der Katholischen Kirche spielt und Pädophilie zum Thema hat? Mancher mag das klischeehaft finden. Doch leider ist das Thema nach wie vor aktuell. 

Die 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie legte ein erschütterndes Bild von den Verbrechen offen: Demnach wurden 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexualisierter Gewalt identifiziert - und 1670 Priester, Diakone und Ordensangehörige als potenzielle Täter. 

Der "Tatort: Schweigen" (Regie: Lars Kraume) basiert auf einem wahren Fall, der aktuell von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken untersucht wird. (Der Fall "Edmund Dillinger", Anmerk. ca)

 Autor Stefan Dähnert hat die bedrückenden Fakten zu einem emotional wuchtigen Fall verarbeitet, der den Zuschauer mitunter fassungslos macht, ob der grausamen Taten. "Die Menschen kommen zu euch, weil sie glauben wollen. Und der Mensch muss doch an was glauben", sagt ein sichtlich bewegter Thorsten Falke. "Und was macht ihr? Ihr verratet sie. Ihr vergeht euch an den Unschuldigsten: den Kindern."

Genauso schlimm: Noch immer werden vielerorts Täter geschützt - man will Schaden von der Kirche abwenden. Am Beispiel des in seiner Kindheit missbrauchten Daniel Weinert (Florian Lukas) zeigt dieser Film, wie sehr diese Verbrechen und die Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit einen Menschen noch Jahrzehnte später belasten können.


den vollständigen Artikel auf "stern.de" lesen




Samstag, 30. November 2024

Bistum Trier: Tatort "Schweigen" basiert auf Causa Edmund Dillinger


Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie  "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt.

Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier:

Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. ...

Dort hatte Steffen Dillinger im Haus seines verstorbenen Onkels für die Beerdigung nach dessen Geburtsurkunde gesucht – und kinderpornografisches Material gefunden. Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Wichtige Dokumente ließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichten. (Anmerk. ca)



Gleichzeitig beginnt Steffen Dillinger mit einer einmaligen Dokumentation der "Causa Dillinger" auf instagram.(www.instagram.com/miss_brauch_t)


Freitag, 29. November 2024

Bistum Trier: Edmund Dillinger - mehrteilige Dokumentation des Neffen - Teil 2: "Die Wahrheit ins Licht rücken"




Steffen Dillinger: "Es ist wichtig zu reden. 
Wir kennen die traumatisierenden Geschichten der Opfer und Betroffenen. 
Es wird Zeit, diese Geschichten öffentlich zu erzählen.
 Dann kann nicht mehr vertuscht werden. Vertuschen funktioniert nur, wenn alle schweigen."


Sind Sie ein Opfer von Edmund Dillinger oder eines anderen Priesters und wollen uns ihre Geschichte, selbstverständlich auch anonym, erzählen, können Sie sich gerne bei Steffen Dillinger melden.



Mittwoch, 27. November 2024

Bistum Trier/ Edmund Dillinger: Statt Fragen zu beantworten, wirft das Gebaren des Bistums Trier neue Fragen auf - Nun beginnt der Neffe mit einer bisher nie dagewesenen Dokumentation

Nachdem der Neffe des verstorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger im Haus seines Onkels eine Unzahl an pornografischem Material fand, wandte er sich vor zwei Jahren an den damaligen Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, den Trierer Bischof Stephan Ackermann: In der Hoffnung um Aufklärung.

Seit ebenso langer Zeit legt das Bistum Trier dem Neffen Steine in den Weg. -  Schwere Steine. 

Jetzt beginnt der Neffe mit einer mehrteiligen Dokumentation. 

Eine Dokumentation, die unter anderem der Frage nachgeht: Warum das Bistum Trier - dem bereits 1971 erste Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Dillinger vorlagen -  den pädophilen Priester nicht gestoppt hat. 

Gleichzeitig legt die Dokumentation das Gebaren des Bistums Trier offen.



Missbrauchsfall Edmund Dillinger ab sofort auch auf 





Der Neffe Steffen Dillinger: "In der Wohnung fand ich Unmengen an pornografischem Material, das er (Edmund Dillinger, Anmerk. ca) selbst angefertigt hatte und das offenbart, dass er über viele Jahrzehnte ein Serienstraftäter war. Ein Sexualstraftäter."



Freitag, 22. November 2024

Bistum Trier: Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an

 Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute

Bis zu 15 Millionen Kinder in Deutschland sind vom Ende der 40er Jahre bis in die 1990er Jahre hinein teils mehrere Wochen in Kinderkurheime verschickt worden. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei. Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute. 

Der Erholungswert dieser Kuren ist nach den bisher uns zugänglichen Berichten stark anzuzweifeln, es ist von massiver Traumatisierung auszugehen. Es melden sich täglich mehr Augenzeugen, die von Erlebnissen berichten, die heute als schwere Kindesmisshandlung gelten.

„Wir haben zuerst nicht geglaubt, dass es so viele Fälle gab“, sagt Anja Röhl, 69, Sonderpädagogin, Autorin und Krankenschwester. Röhl hat vor sechs Jahren begonnen, die Leiden der Kinder in den Heimen zu erfassen und die Betroffenen in einem Verein zu versammeln. Das Ziel lautet: Aufarbeitung.

Denn die Schrecken, die die Kinder in den Heimen erlebten, wiegen bis heute schwer. Unzählige, jetzt schon vielfach Rentnerinnen und Rentner, sind traumatisiert. Und trauen sich erst jetzt, an ihren Erinnerungen zu rühren, die oft mit erlittener Gewalt zu tun haben. Manche haben sich seit ihrer Verschickung nicht mehr in die Kurorte an der Nordsee oder in Bayern gewagt. Die Angst sitzt immer noch tief.

Anja Röhl hat mit der Gründung der Homepage verschickungsheime.de, den Publikationen, dem Verein und dem Bundeskongress eine wahre Bewegung ausgelöst. Eine Bewegung von Menschen, die endlich Klarheit darüber haben wollen, was ihnen in ihrer Kindheit in den Kurheimen angetan wurde. 

Und wie ist die Lage der Verschickungskinder aus dem Saarland?

 „Im Saarland hat es sieben Kinderkurheime gegeben“, sagt Röhl. Die Aufarbeitung stecke noch in den Kinderschuhen. „Aber viele von den saarländischen Kindern sind auch nach Wyk auf Föhr geschickt worden“, erklärt Röhl. Dort gab es mehrere Kinderkurheime, wo Gewalttaten gegen Kinder inzwischen wissenschaftlich dokumentiert seien. Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.

Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.


den vollständigen Bericht auf "Saarbrücker-Zeitung.de" lesen


Mittwoch, 23. Oktober 2024

Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer

Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.

Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.

Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Das Bistum Trier teilte mit, dass es sich nicht zu laufenden Verfahren äußere. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. November angesetzt.

Missbrauchsopfer fordert Einsicht in Personalakte

In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt.

Zwischen dem Bistum und Weißenfels bestehen außerdem unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Dokumente überhaupt zur Personalakte gehören und damit dem umfassenden Auskunftsrecht der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterliegen.

Nach Ansicht des Anwalts von Weißenfels, Joachim Weber, kann nur anhand der ungeschwärzten Dokumente entschieden werden, ob sie zur Personalakte gehören. Er sieht daher das Gericht in der Pflicht, Einblick in die Dokumente zu nehmen.

Weißenfels hatte bereits vor Jahren von sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. (Quelle: swr.de)

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger

Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag

Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht

Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden. 

Trier (dpa/lrs) - . Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt.

Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden. (dpa, 09.10.2024)

Dienstag, 15. Oktober 2024

Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.

9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer

Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)


Hintergrund: 


  • "Er mag es, wenn man um Hilfe schreit" - Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind: Der Anruf kam im April. Die Polizei war dran. In Saarbrücken, Stadtteil Burbach, sei ein Pfarrer überfallen worden, es gebe da Ungereimtheiten, man müsse mit ihr sprechen. „Da bin ich erstarrt“, sagt Monika Gerlach*. Fast zehn Jahre lang hatte sie Burbach, den Pfarrer und alles, was geschehen war, verdrängt. Bis in die Schweiz war sie vor ihrer Vergangenheit geflohen. Es war nicht weit genug. Es ist nie weit genug. (
  • Trier/Saarbrücken. Im Umgang mit einem jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfall durch einen Pfarrer aus Saarbrücken-Burbach hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann "gravierende Fehler" eingeräumt. Der heute 70-jährige Geistliche, der sich über Jahre hinweg an zwei Ministrantinnen vergangen haben soll, sei trotz eines Geständnisses und Hinweisen der Polizei im Januar nicht beurlaubt worden. Ackermann erklärte, die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch seien "nicht konsequent" umgesetzt worden, Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen
  • Trierer Bischof entlässt Burbacher Ex-Pfarrer wegen Missbrauchs: Triers Bischof Stephan Ackermann hat den Ex-Pfarrer von Saarbrücken-Burbach, Klaus K.(71), wegen erwiesenem Kindesmissbrauch aus dem Pfarrerberuf entlassen. Ein weiterer Ex-Pfarrer, nach SZ-Informationen Paul-Werner F., früher in Schmelz-Limbach und Lebach-Gresaubach tätig, habe um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, teilte das Bistum gestern mit. Zudem wurde einem Pastor aus der Vulkaneifel die Berufsausübung verboten.

-> weitere Postings finden Sie auf meinem Blog unter dem Suchbegriff: "Burbach"

Samstag, 12. Oktober 2024

Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant

Veröffentlichung im November geplant

Wie funktioniert die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern? Dazu soll es bald einen neuen Bericht geben, wurde jetzt in Frankfurt bekannt.

Im November soll ein Bericht zu sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche veröffentlicht werden. Dabei handele es sich um ein Zwischenergebnis der Aufarbeitungskommissionen aller Bistümer in Deutschland, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Die Evaluation wurde in dieser Woche bei einer Konferenz in Frankfurt vorgestellt. Bei dem Treffen der Aufarbeitungskommissionen der 27 deutschen Bistümer ging es um eine erste Bilanz – gut drei Jahre nach einer Erklärung der Bischöfe mit der Stelle der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Die katholische Kirche war die erste größere Institution, die eine solche Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen hat.

Claus mahnt einheitliche Standards an

Die Beauftragte Kerstin Claus sprach am Mittwoch von Differenzen, die bei der Frankfurter Tagung aufgefallen seien. „Die Kommissionen sind unterschiedlich gut ausgestattet – bezogen auf die Ressourcen“, sagte sie im Deutschlandfunk. Claus mahnte eine Verbesserung der Arbeitsprozesse nach bundesweit einheitlichen Standards an.

Basis der Arbeit der Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern ist eine mit dem damaligen Beauftragten vereinbarte „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Sie stammt aus dem Jahr 2020 und sieht die Einrichtung von Kommissionen und Betroffenenbeiräten vor.

Bistümer zahlen unterschiedlich

Claus kritisierte, dass die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit in den Betroffenenbeiräten unterschiedlich hoch seien und ihre Höhe vom jeweiligen Bistum abhänge. Betroffenenvertreter nahmen ebenfalls an der Konferenz der Kommissionen teil.

Nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz sind in allen Bistümern Aufarbeitungskommissionen tätig. „In den meisten Kommissionen arbeiten sowohl Fachleute als auch Betroffene zusammen“, sagte er der KNA. (Quelle: KNA)

Dienstag, 8. Oktober 2024

(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

 Pressemitteilung

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs



Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.

Anlass der Fachtagung ist die am 22. Juni 2020 von dem damaligen Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Dr. Stephan Ackermann, damaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Die Erklärung betont hierfür insbesondere die Bedeutung von Unabhängigkeit, Transparenz und Betroffenenbeteiligung als Basis für Aufarbeitung. Sie sieht die Einrichtung unabhängiger diözesaner Aufarbeitungskommissionen vor sowie die Schaffung einer strukturierten Betroffenenbeteiligung über diözesane Betroffenenbeiräte. Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ war, überregional eine umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den deutschen (Erz-)Diözesen für Betroffene sicherzustellen. Zugleich wurde über die Erklärung abgesichert, dass bereits vorhandene Aufarbeitungsbemühungen und -studien fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Aufarbeitungsprozess eingebracht werden. Die vereinbarten Kriterien und Standards unabhängiger Aufarbeitung waren ohne Vorbild in Deutschland.

Seit der Unterzeichnung wurden in allen (Erz-)Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen konstituiert. Mitglieder in den Kommissionen sind auch Betroffene aus den (Erz-)Diözesen der diözesanen Betroffenenbeiräte.

Bischof Dieser betont: „Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ die Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Die Zwischenevaluation nimmt die bisherige Arbeit der Unabhängigen  Aufarbeitungskommissionen und die Ergebnisse der Aufarbeitung aus den Jahresberichten der Kommissionen in den Blick. Die unabhängige Aufarbeitung ist unentbehrlich, damit Betroffene des sexuellen Missbrauchs Mut finden, aus dem Dunkelfeld herauszutreten, und Zugang zu Informationen erlangen über Hintergründe und Verantwortlichkeiten des erlittenen Leids. Diese Erkenntnisse stärken und vertiefen zudem die heutigen Anstrengungen in Prävention und Intervention in den (Erz-)Diözesen und damit den effektiven Schutz gegen Missbrauch. Die Fachkonferenz bietet das Forum, gemeinsam mit den Aufarbeitungskommissionen und Betroffenen sowie Experten diese Ergebnisse zu diskutieren.“

Erzbischof Burger erklärt: „Wir sind den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und allen mitwirkenden Betroffenen sehr dankbar für ihre Arbeit. Die Zwischenevaluation soll nach drei Jahren die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ aufzeigen und die etablierten Strukturen in den Blick nehmen.

Hierbei geht es auch um die zentrale Frage, ob die Betroffenenbeteiligung bei der Aufarbeitung, wie in der „Gemeinsamen Erklärung“ vorgesehen, tatsächlich gelingt.“

Die Unabhängige Beauftragte Claus betont: „Es ist ein Erfolg, dass mittlerweile in allen Bistümern Unabhängige Kommissionen auf Basis der „Gemeinsamen Erklärung“ ihre Arbeit aufgenommen haben. Die heutige Vorstellung der Zwischenevaluation ist ein weiterer wichtiger Schritt, die Aufarbeitung in der katholischen Kirche voranzubringen und zu vergleichbaren Standards und Kriterien der Aufarbeitung zu kommen. Ausgehend von der Zwischenevaluation und den vorliegenden Berichten der Kommissionen wird es nun möglich, die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ weiterzuentwickeln. Mir ist dieser konstruktive Austausch mit allen beteiligten Strukturen wichtig. Für Betroffene ist es unerlässlich, dass sie, unabhängig davon, an welche diözesane Aufarbeitungskommission sie sich wenden, auf qualitativ gleiche und verlässliche Standards der Aufarbeitung treffen. Nur so kann Aufarbeitung unabhängig, transparent und betroffenenzentriert gestaltet werden.“

Zur zweitägigen Fachkonferenz hat der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen eingeladen. Neben der Vorstellung der Ergebnisse der Zwischenevaluation soll auch ein Blick auf die künftige

Arbeit der Unabhängigen Kommissionen geworfen werden. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.


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Hintergrund:

Die Kommissionen sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei und sollen einen weiteren Beitrag dazu leisten, sexuellen Missbrauch in den Diözesen quantitativ zu erheben, den Umgang mit Betroffenen und Tätern sowie Täterinnen zu untersuchen und Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglichen oder erleichtern sowie dessen Aufdeckung erschweren. Die Kommissionen sind zur Abgabe und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zum Stand der Aufarbeitung in dem jeweiligen Bistum verpflichtet sowie zu einer Zwischenevaluation nach drei Jahren und einem vorläufigen Abschlussbericht nach fünf Jahren.

Hinweise:

Weitere Informationen zum Thema Forschung und Aufarbeitung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar. Die „Gemeinsame Erklärung“ finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/275

Dienstag, 3. September 2024

Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt

Weiteres Opfer im "Fall Dillinger"

Im Missbrauchskomplex um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger gibt es mindestens ein weiteres Opfer.

Nach Aussage der pensionierten Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gibt es inzwischen mindestens ein weiteres Opfer des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers.

Der Mann wurde in den 60er-Jahren als Schüler in Bitburg von Dillinger missbraucht. Der katholische Geistliche war ab Juli 1965 Kaplan in der Bitburger Pfarrei St. Peter.

Zwischen 1961 und 2018 soll Edmund Dillinger bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten mindestens „19 Personen in verschiedenen Schweregraden sexuell missbraucht“ haben, heißt es in dem knapp 100seitigen Abschlussbericht von Brauer und Hromada im Mai diesen Jahres.

Mit dem nun bekanntgewordenen Fall erhöhe sich diese Zahl auf 20, sagte Brauer dem Volksfreund. Das Opfer habe sich jetzt erst beim Bistum gemeldet.

Dillinger, der die Hilfsorganisation CV-Afrika-Hilfe gegründet hatte, reiste zeitlebens häufiger auch in afrikanische Länder. Die beiden Ermittler gehen davon aus, dass es auch in Ländern wie Tunesien, Togo oder Kamerun sexuelle Übergriffe durch den Trierer Bistumspriester gegeben haben dürfte. Die Nachforschungen gestalten sich allerdings schwierig. Laut Brauer hat inzwischen aber das Auswärtige Amt seine Unterstützung zugesagt. Nun werde versucht, über die deutschen Botschaften vor Ort an mögliche Informationen zu kommen. Die Hoffnungen, dass dabei wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen werden können, sind aber eher gering.

Der Bericht der beiden von der Aufarbeitungskommission des Bistums beauftragten Sonderermittler zeigt auch auf, wie die Verantwortlichen vor allem in den 60er und 70er-Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es wörtlich heißt.

Freitag, 26. Juli 2024

Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei



Ackermann kritisiert Spital:
  • Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
  • Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
  • Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
  • "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
  • Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
  • Schwarz sei "unangemessen"  mit Missbrauchsfällen umgegangen
  • Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
  • Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
  • Die Sorge sei damals gewesen,  den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen

Ich kritisiere Ackermann: 



"Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge,
 danach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst".

Bergpredigt, Matthäusevangelium, MT 7:5




"Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat seinen Vorgänger Hermann Josef Spital für dessen Umgang mit Missbrauchstätern kritisiert. Er bemängelte auch, dass es zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben habe.

Diese fehlenden Verfahren sind Teil der Ergebnisse einer am Mittwoch vorgestellten wissenschaftlichen Studie. Ein "pastoraler Umgang" mit Verbrechen sei verfehlt, sagte Ackermann.

Die Untersuchung vermittelt das Ausmaß sexuellen Missbrauchs in der Ära Spital. Mindestens 49 Beschuldigte und mutmaßliche Täter in den Reihen der katholischen Kirche und 199 Betroffene hat es demnach in den 1980er und 1990er Jahren gegeben.

Forscher sprechen von einem Hellfeld und vermuten, dass die tatsächlichen Zahlen höher sind. Bei den Recherchen stießen die Studienautoren Lutz Raphael, Lena Haase und Alisa Alic auch auf drei Personen, die sich demnach in zeitlicher Nähe zur erlittenen sexualisierten Gewalt das Leben nahmen.

"Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich", so Ackermann. Er verwies darauf, dass hinter allen Zahlen immer Menschen stünden und sprach von einer schmerzlichen Erinnerung. Machtstrukturen in der katholischen Kirche hätten Missbrauch begünstigt und Aufklärung sowie Ahndung verhindert. Der Bischof versicherte, dass er sich dafür einsetze, dass Kirche ein sicherer Raum sei.

Die frühere Bistumsleitung wird in der Studie hinterfragt: "Während für die Aufklärung intern Sorge getragen wurde, so wurde die moralische Pflicht zu Anzeige und Information staatlicher Stellen vollständig vernachlässigt."

Zwar sei über eine unabhängige Kommission zur Prüfung der Vorwürfe gesprochen, diese aber nie eingerichtet worden. Laut Studie waren bereits der damaligen Bistumsleitung 20 der Beschuldigten bekannt.

Ackermann kritisierte vor diesem Hintergrund, dass unter Spital der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden habe. "Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden", sagte er. 

Auch Weihbischof Leo Schwarz, der übergangsweise das Bistum leitete, habe falsch agiert. Dessen Umgang mit Missbrauchsfällen bezeichnete Ackermann als unangemessen, er habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht. Ackermann sprach von Empathie für die Priester-Täter und der Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen."  (Quelle: "domradio.de")



Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

"Heute ist der zweite Zwischenbericht der von Prof. Dr. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase durchgeführten historischen Untersuchung „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946-2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung“ vorgestellt worden, der die Amtszeit von Bischof Dr. Hermann Josef Spital (1981-2001) in den Blick nimmt. Das Projekt ist von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) initiiert.   

Der Bericht steht in der Spur des ersten Zwischenberichts vom Dezember 2022 und führt uns erneut auch den Umgang der Bistumsverantwortlichen mit (Verdachts-)Fällen sexuellen Missbrauchs vor Augen. Vor allem anhand der Fallbeispiele wird deutlich, wie Bischof Spital zusammen mit seinen Mitarbeitern agiert hat; aber auch die historisch-vergleichende Einordnung und der Blick auf das Umfeld von Betroffenen helfen, das Geschehene und die Fehler ansichtig zu machen.  

In dem Bericht werden auch wieder Zahlen aufgeführt. Sie dienen dazu, das sogenannte Hellfeld zu beziffern. Das ist wichtig und richtig. Sie erinnern mich aber noch einmal schmerzlich daran, dass hinter jeder dieser Zahlen ein Mensch, das heißt ein individuelles Schicksal steht. Dies wird besonders dort drastisch sichtbar, wo der Bericht die gravierenden Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen darstellt und auch drei Personen erwähnt, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen Missbrauch Suizid begangen haben (vgl. Bericht S. 13). Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich.  

Die vergleichende Einordnung zeigt, dass Bischof Spital anders als noch Bischof Stein sich stärker selbst mit den Fällen befasst hat und sich eine Hinwendung zu den Betroffenen erkennen lässt – auch wenn diese Kontakte nicht immer als empathisch beschrieben werden. Gezielte Vertuschung als Vorgehensweise sieht der Bericht für Bischof Spital nicht – doch immer noch stand der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen der Betroffenen. Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden: Manche Fälle wurden in der Personalkommission beraten, andere im Bischofsrat. Hinzu kamen quälend lange Bearbeitungszeiten.  

Aus heutiger Sicht überraschend erscheint der Befund, dass Bischof Spital im Einklang mit dem Kirchenrecht handelte, das den Bischöfen den „Weg der Ermahnung und ‘des pastoralen Bemühens’ vor Ergreifung von Strafmaßnahmen explizit auferlegt[e]“ (vgl. Bericht S. 19/20). Diese pastorale Behandlung, die ich heute als falsche Nachgiebigkeit bezeichnen würde, hatte fatale Folgen. Ein pastoraler Umgang mit Verbrechen ist verfehlt. Dass es oft bei Ermahnungen, Auszeiten oder Versetzungen blieb, zeigt auch die Tatsache, dass es kein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen Täter gab.   

Dazu passt die Beobachtung des Berichts, Bischof Spital habe sich als „ein Bischof [gezeigt], der zwar zu hartem Vorgehen gegen Priester bereit war, in Fällen von sexuellem Missbrauch jedoch scheinbar den Ernst der Lage nicht begriff“ (vgl. Bericht S. 66/67).  

Unter den Personen, die zur Amtszeit von Bischof Spital Verantwortung getragen haben, erwähnt der Bericht auch Weihbischof Leo Schwarz, der für unser Bistum, aber auch weit darüber hinaus, eine prägende Persönlichkeit war, die bis heute geschätzt wird. Durch sein Wirken im Bistum und sein starkes weltkirchliches Engagement hat Weihbischof Schwarz sich hohe Anerkennung erworben. Sein unermüdlicher Einsatz für die Armen und Benachteiligten, etwa in Lateinamerika, ist und bleibt unbestritten. Die Autoren der Untersuchung weisen im Zwischenbericht auch darauf hin, dass sie keine Gesamtbeurteilung des Lebens und Wirkens der untersuchten Bischöfe vornehmen (vgl. Bericht S. 65). Dennoch ist für Weihbischof Schwarz zu konstatieren, dass sein Umgang mit der Problematik des Missbrauchs unangemessen war. Wie der Fall D. und auch der Fall Claus Weber aufzeigen, hat Weihbischof Schwarz Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht, auch wenn ihm die fatalen Folgen seines Handelns möglicherweise nicht bewusst waren. Der Zwischenbericht belegt auch Kontakte des Weihbischofs mit Betroffenen und Empathie für die Personen. Doch die Empathie für die Priester-Täter und die Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen, waren ganz offenkundig stärker.    

Einmal mehr zeigt der Bericht, wie Kirchenbilder, Rollenverständnisse und Machtstrukturen in der katholischen Kirche Missbrauch begünstigt sowie Aufklärung und Ahndung verhindert haben. Das machte zugleich einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen unmöglich. Diese Zusammenhänge lässt uns das laufende Aufarbeitungsprojekt immer detaillierter sehen. Auf dieser Grundlage will ich mich weiterhin zusammen mit den fachlich Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat und mit vielen Menschen in den Einrichtungen und an den Orten von Kirche in unserem Bistum dafür einsetzen, dass die Kirche einen sicheren Raum darstellt für die Menschen, die zu uns kommen.   

Welche Anstrengungen wir dazu unternehmen und wie wir die Hinweise umsetzen, die die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (UAK) uns gibt, dokumentieren wir seit letztem Jahr in den jährlichen Berichten zu Prävention - Intervention – Aufarbeitung (P.I.A.) (siehe Hilfe bei sexualisierter Gewalt (bistum-trier.de).
Der Bericht ist unter Aufarbeitungskommission: 2024 (bistum-trier.de) zu finden." (Quelle: "paulinus-bistumsnews.de")

  

Donnerstag, 25. Juli 2024

Bistum Trier: Fakten aus dem Bericht "Sexueller Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital" - Teil 1

- > Ich veröffentliche die Fakten aus dem Bericht dosiert (in mehreren Teilen), da es auch für mich eine große Belastung darstellt, das alles zu lesen.


Veränderte Lebensschicksale - 

 Einblick in die meist langfristigen Schädigungen und Beeinträchtigungen, mit denen die ermittelten Betroffenen als Erwachsene zu kämpfen hatten und haben.


  • Wichtig ist, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch in den 1980er und 1990er Jahren in einer Gesellschaft lebten, die nur wenig Verständnis für die Beschädigungen aufbrachte, welche sexueller Missbrauch in der Psyche und der Physis von Kindern und Jugendlichen verursacht. Zudem besaßen nur wenige fundiertes Wissen über die langfristigen Folgen sexuellen Missbrauchs. Dies hat den Umgang aller  in diese Taten Verwickelten tiefgreifend geprägt – zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Ein Teil  der Betroffenen ist durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert worden. Sie haben sich vor den gewalttätigen und angstauslösenden Geschehnissen, die ihr Selbst gefährdeten, geschützt, indem sie deren Spuren unzugänglich abspeicherten. Ihnen wurden erst viel später die Missbrauchstaten wieder bewusst, an deren Folgen sie bis dahin gelitten hatten. 
  • Eine Zahl mag diesen Zusammenhang verdeutlichen: Betroffene von Missbrauch zwischen 1980 und 2000 gehörten überwiegend Alterskohorten an, die zwischen 1970 und 1989 geboren worden sind. Nur bei 34  (!) von 172 ermittelten Personen dieser Altersgruppe wurden die Missbrauchsfälle zeitnah (sofort bis weniger als fünf  Jahre später) erkannt, viele der Betroffenen haben sich erst im mittleren und späteren Erwachsenenalter als Opfer von Missbrauchstaten selbst erkannt und dann anderen anvertraut.
  • Die Lebensschicksale dieser Menschen sind in ganz unterschiedlicher Weise und Härte vom sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend verändert worden. Missbrauchsfällen, die keine oder geringe körperliche, soziale oder psychische Beeinträchtigungen zeitigten, stehen die Fälle schwerer Beeinträchtigungen und langfristiger schwerer psychischer und körperlicher Leiden gegenüber.
  • Wir haben zum einen Betroffene ermittelt, die als Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise Messdienerinnen und Messdiener Opfer einmaliger sexueller Übergriffe oder Grenzüberschreitungen durch Priester geworden waren. Wenn sie das Glück hatten, dass sie als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen noch in direkter zeitlicher Nähe zu den Übergriffen als Opfer identifiziert worden waren und dies zeitgenössisch zur Anzeige kam, sorgten strafrechtliche Verfahren, schützende Maßnahmen der Erwachsenen und kirchliche Maßnahmen wie Versetzung der Täter dazu, dass weitere Übergriffe gegen sie unterbunden wurden. Sie konnten beziehungsweise mussten zeitnah über den Missbrauch mit Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen sprechen. 
  • Vielfach konnten solche Kinder oder Jugendliche trotz ihrer Beschämung und ihres Schreckens ein normales Leben ohne größere Einschränkungen und Krankheiten führen. Dies gilt auch für eine kleinere Zahl von Betroffenen, die sich seit 2010 im Rahmen der kirchlichen Verfahren zur Anerkennung ihres Leids gemeldet haben und sich selbst als frei von langfristigen Schädigungen oder Erkrankungen erklärten. 
  • Diese „Resilienz“ hing von vielen weiteren situativen Umständen, aber auch günstigen Voraussetzungen ab, auf die die Kinder selbst aufgrund ihrer psychischen oder physischen Konstitution zurückgreifen konnten.
  • Viele der von uns ermittelten Betroffenen waren in ihrem weiteren Leben auf therapeutische Hilfe angewiesen. Sie profitierten davon, dass seit den 1990er Jahren Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch anerkannt und nach und nach in der Region gezielte traumatherapeutische Angebote für die Betroffenen bereitgestellt und von den Krankenkassen auch bewilligt und finanziert worden sind. Dabei handelte und handelt es sich oft um langjährige intensive Therapien, bei denen es neben der Behandlung der meist „komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ auch um die Linderung der daraus resultierenden psychosomatischen Beschwerden geht. Typisch waren und sind Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu „dissoziativen Identitätsstörungen“.
  • Besondere Belastungen bis hin zu lebenslangen Schädigungen erlitten Kinder und Jugendliche, die über längere Zeit durch Priester missbraucht worden sind und die von den Tätern gezielt und erfolgreich psychisch abhängig gemacht worden sind.
  • In der Amtszeit von Bischof Spital waren mehrere Täter im Kirchendienst tätig, die mal subtile, mal gewalttätige Strategien der Verführung und der Vereinnahmung entwickelten, um ihre Opfer (viele im Alter zwischen 9 und 16) über Jahre hinweg zu dienstbaren Objekten ihrer sexuellen Befriedigung zu machen. 
  • Die Situation der Kinder und Jugendlichen schildert exemplarisch ein Betroffener in einem Brief an das Bistum Trier. Er war zwischen 1982 bis 1987 im Alter von 11 bis 16 vom Pfarrer seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der Täter hatte ihn gezielt verführt und dann eng an sich gebunden, und sorgte umsichtig und gezielt für Orte und Gelegenheiten, um seinen sexuellen Missbrauch auszuleben. Leider kamen ihm bei seinem pädokriminellen Tun auch Amtsbrüder zur Hilfe, die über seine Körperkontakte zu dem Messdiener in ihrer Gegenwart hinwegsahen oder aber als Beichtväter die Ängste und Nöte des Jungen noch steigerten (!)  (Es folgen Zeilen aus dem Brief des Betroffenen, Anmerk. ca)
  • Für die Amtszeit von Bischof Spital haben wir mindestens 148 Personen ermittelt, die von solchen Intensivtätern missbraucht wurden und von denen viele beziehungsweise die meisten über mehrere Jahre anhaltenden sexuellen Missbrauch mit psychischer Abhängigkeit erlitten.

  • Für viele von ihnen war der Weg aus dieser Falle:
    • oft schwer und schmerzhaft,
    • er war begleitet von Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Phasen schulischen Versagens, Zeiten intensiven Alkohol- oder Drogenkonsums.
    • Die Wege zu Schulabschlüssen und Berufswahl wurden länger, zuweilen auch weniger erfolgreich;
    • Partnerschaften waren für sie schwer, für einige unmöglich
    • Diffuse psychosomatische Beschwerden wurden typische Begleiterscheinungen ihres Erwachsenenlebens.
    • Die Gespräche mit Betroffenen zeigen immer wieder die vielen subtilen, aber nachhaltigen Beschädigungen, die sich gerade aus solchen mehrere Jahre andauernden Missbrauchsgeschehen ergeben haben.
    • Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden und Frühverrentungen aufgrund von Berufsunfähigkeit sind in den Akten immer wiederkehrende Folgen.
    • Für viele Betroffene haben die öffentliche Aufarbeitung und die konkrete Aufdeckung von Täterlaufbahnen dauerhaft entlastende Wirkung gezeigt, da sie nun die Täter benannt, die Gefahren für Kinder und Jugendliche heute bekämpft und die Anerkennung ihres Leids als einen meist kleinen Schritt zu später Gerechtigkeit, vor allem aber lebenspraktischer Hilfe und Unterstützung erfahren haben.

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Bei unseren Recherchen sind wir auch in den Betroffenen- und Zeitzeugenberichten auf drei Personen aufmerksam gemacht worden, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen sexuellen Missbrauch Selbstmord begangen haben. Umstände und Hintergründe dieser Suizide können nicht mehr aufgeklärt werden. Sie werden an dieser Stelle unseres Berichts aber erwähnt, weil diese Extremfälle deutlich machen, welche tiefgreifenden seelischen Nöte und psychischen Schädigungen durch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen entstehen konnten. 

Für diese Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät.





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Viele der Betroffenen stammten aus katholischen Elternhäusern

Schließlich ist auf die religiösen Folgen einzugehen, die sexueller Missbrauch für die von uns ermittelten Betroffenen hatte. Von ihnen stammten viele aus katholischen Elternhäusern, die mehr oder weniger eng am Leben ihrer Gemeinde partizipierten. Immer wieder sind wir auf Berichte gestoßen, dass auch in den 1980er Jahren betroffene Kinder streng katholisch erzogen worden waren und ihre Eltern sexuelle Verfehlungen der ihnen bekannten Ortsgeistlichen schlichtweg leugneten beziehungsweise für undenkbar erklärten. 

So wurden diese Kinder Opfer von Tätern, die zu ihren Autoritäts- und Vertrauenspersonen zählten. Als Kinder und Jugendliche gehörten diese zum engeren zuweilen sogar zum engsten Kreis der in der katholischen Jugendarbeit Aktiven. Sakristeien, Pfarrhäuser, Wohnungen von Kaplänen und Pfarrern, Hotelzimmer bei Jugendfreizeiten wurden für sie zu Tatorten und die meisten verloren dort auch ihr Vertrauen in kirchliche Autoritäten. 

Einige gaben dann auch ihren katholischen Glauben auf beziehungsweise verloren ihn zusammen mit dem missbrauchten Vertrauen in katholische Priester. Aber auch wenn sie längst aus der Kirche ausgetreten waren, wandten sie sich nach 2010 angesichts der öffentlichen Empörung über die jahrzehntelange Vertuschung der Missbrauchsfälle an „ihr“ früheres Bistum, um dort wenigstens Anerkennung ihres Leids zu erwirken.

Dem steht die Gruppe derer gegenüber, die an ihrem katholischen Glauben festhielten, ja in einigen Fällen auch als Erwachsene sich weiter ehrenamtlich für kirchliche Aufgaben und Belange engagierten. Eine kleine Zahl schlug sogar kirchennahe oder kirchliche Berufskarrieren ein. Für sie alle war und ist ihr Heraustreten aus der Anonymität ihres persönlichen Leids zugleich auch ein Kampf für die Offenlegung der Versäumnisse der Verantwortlichen im Bistum und darüber hinaus um die moralische und organisatorische Erneuerung der katholischen Kirche geworden.


Mittwoch, 24. Juli 2024

Bistum Trier: mindestens 199 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester zwischen 1981 und 2001 - mindestens drei Opfer suizidierten sich unmittelbar nach den Taten

Auch in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital konnten Priester offenbar Kinder missbrauchen, ohne harte Sanktionen fürchten zu müssen. 

Das geht aus einem neuen Bericht über sexuellen Missbrauch im Bistum hervor, den Historiker am Mittwoch vorgestellt haben. Pfarrer V. inszeniert sich in den 1990er-Jahren als selbstloser Helfer in der Ukraine. Doch hinter der Maske des Wohltäters versteckt sich ein Sexualstraftäter. In mindestens 28 Fällen soll sich der Priester an Kindern vergangen haben.Im November 1994 verurteilt ihn das Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im Bistum sind die Vorwürfe damals bekannt. Verantwortlich: Der damalige Trierer Bischof Hermann Josef Spital. Er beurlaubt V. zunächst, schickt ihn dann in Therapie und versetzt ihn schließlich in die Ukraine zum Hilfswerk Renovabis, dem Osteuropa-Hilfswerk der katholischen Kirche.Typischer Umgang mit MissbrauchstäternDer Fall ist offenbar beispielhaft für den Umgang von Bischof Hermann Josef Spital mit Straftätern in den eigenen Reihen. Das geht auch aus dem neuen Zwischenbericht hervor, den Historiker der Universität Trier am Mittwochnachmittag vorgestellt haben. Spital war von 1981 bis 2001 Bischof von Trier. 

1.000 Akten ausgewertet

Grundlage bilden mehr als 1.000 ausgewertete Akten und 20 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen, die die Wissenschaftler vom "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" geführt haben. Damit wollten die Wissenschaftler Licht ins Dunkel der Jahre 1981 bis 2001 bringen - in die Missbrauchsfälle während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital. Vergangenes Jahr hatten sich die Fachleute bereits mit Bischof Bernhard Stein befasst, der von 1967 bis 1981 Missbrauchstaten von Priestern vertuscht haben soll.

Versetzen statt bestrafen

Doch auch in der Zeit danach sei der Umgang der Kirche mit Missbrauchstätern "befremdlich" gewesen, wie es im Bericht heißt. Anfänglich hätten der Bischof und die eingeweihten Geistlichen die Straftaten als Bagatellen bewertet. Manchmal wurden die Täter ins Ausland geschickt.

Ab den 1990er-Jahren gab es Therapien für die Missbrauchspriester

Zur Anzeige gebracht wurde in dieser Zeit allerdings keine einzige Tat von der Kirche. Und so seien manche Täter laut Bericht immer wieder rückfällig geworden. 

Mehrere Intensivtäter mit mehr als zehn Opfern

49 Beschuldigte konnten die Wissenschaftler ausmachen, 194 Betroffene identifizieren, vor allem kleine Jungen. Das sind zwar etwas weniger als in der Ära Bernhard Stein. Dafür habe es aber eine Reihe von Intensivtätern gegeben, die mehr als zehn Opfer missbraucht haben, weitestgehend unbehelligt von ihren Vorgesetzten. 

"Entsprechend große moralische Schuld lastet auf ihnen", heißt es im Bericht wörtlich. Da wäre zum Beispiel der Priester Claus Weber, der sich seit 1978 in Trier und später in seinen Waisenhäusern in Bolivien immer wieder an Kindern vergangenen hat - und das ohne dass jemand eingeschritten wäre. Oder auch Edmund Dillinger, der saarländische Priester, der über Jahrzehnte hinweg mindestens 19 Menschen missbraucht haben soll. Beide starben, bevor die Vorwürfe öffentlich bekannt wurden. Sie mussten weder kirchenrechtliche noch strafrechtliche Verfolgung fürchten. 

Folge von Missbrauch: Depression, Angst, Selbstmord

Ihre Opfer hingegen leiden bis heute, heißt es in dem Bericht der Wissenschaftler. Ein Teil der Betroffenen sei durch die Taten traumatisiert worden. Typische Diagnosen sind: Depressionen, Angst- und Persönlichkeitsstörungen, Alkohol- und Drogensucht. Drei Menschen hätten sich kurz nach den Taten das Leben genommen. 

Bischöfe haben Missbrauch offenbar unterschätzt

Hat der frühere Bischof Hermann Josef Spital daran eine Mitschuld? Auch darauf gehen die Autoren im Bericht ein. Sie schreiben, Spital habe nach ihren Erkenntnissen keine Taten aktiv vertuscht. Er habe die Gefahr durch die Täter aber unterschätzt und den Priestern zu viel Vertrauen geschenkt. Sein Verhalten bewerten die Wissenschaftler im Rückblick als "völlig unangemessen angesichts des hohen Rückfallrisikos gerade von Intensivtätern".

Keine gute Rolle hatte offenbar auch Weihbischof Leo Schwarz gespielt. Er soll persönliche Verbindungen zu den beschuldigten Priestern gehabt haben - zum Beispiel zu Claus Weber. Und das habe sein Urteilsvermögen getrübt

Bischof Spital und Weihbischof Schwarz genossen in Trier einen guten Ruf. "Ein Vorbild, ein überzeugender geistlicher Mensch, der mit ganzer Kraft für die Kirche gearbeitet hat" - so spricht der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx noch 2007 über seinen gerade verstorbenen Vorgänger. Spital setzte sich für Arbeitslose und in der Friedensbewegung ein. Er galt als liberal und sozial engagiert. Wie falsch der Umgang der beiden mit Missbrauchspriestern war, zeigt der Fall V. in der Ukraine. Trotz Therapie und Versetzung hörte der Priester nicht auf. Er missbrauchte laut Bericht in der Ukraine zwei Jungen im Alter von 13 und 16 Jahren.

Wissenschaftler wollen auch Rolle von Bischof Ackermann untersuchen

Der aktuelle Bericht soll noch nicht der Abschluss der Aufarbeitung sein. Auch die Amtszeiten der Trierer Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann wollen die Wissenschaftler untersuchen. ("tagesschau.de")

Freitag, 5. Juli 2024

Bistum Trier: Jahresbericht zur Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauchsfällen für 2023 vorgestellt: Mindestens 9 (!) weitere verstorbene Priester und Ordensspriester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Weitere 10 (!) beschuldigte noch lebende Kleriker oder Angestellte in Pfarreien und Einrichtungen des Bistums!

Heute hat das Bistum Trier seinen "Jahresbericht 2023 Prävention - Intervention - Aufarbeitung" vorgestellt:


Beschuldigungen gegen lebende Personen

  • 2023 beschäftigte sich der Krisenstab mit 10 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums
  •  Bei den Beschuldigten handelt es sich um 8 Pfarrer (davon 5 im Ruhestand) und einen Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen oder wahrgenommen haben
  • Die Beschuldigung gegen einen Laien wurde ebenfalls in der Verantwortung des Bistums untersucht. Zwar war dieser nicht in einer Einrichtung des Bistums tätig gewesen, gemäß kirchlichen Strafrechts wurde derjenige Ortsbischof beauftragt, in dessen Bistum die mutmaßliche Straftat begangen worden ist.
  • Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle ab 2020, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
  • In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  • Zwei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene. 
  • Vier staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2023 eröffnet worden waren, wurden 2023 eingestellt. 
  • Im Jahr 2023 wurden sechs Fälle an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei drei im gleichen Jahr wieder eingestellt wurden. 
  • Hinzu kommt ein noch laufendes Verfahren aus dem Jahr 2021. 
  • 2023 wurden fünf Voruntersuchungen abgeschlossen, die vor 2023 eröffnet worden waren.
  •  Fünf kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet. 
  • Zwei Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 laufen weiter.
  •  Ein Pfarrer im Ruhestand wurde in 2023 von einem weltlichen Gericht rechtskräftig verurteilt.
  •  Es gab zwei laufende kirchliche Strafverfahren, die beide in 2023 abgeschlossen worden sind. 
  • In beiden Fällen haben die Priester Rekurs eingelegt. 
  • Von der Schwere her waren aktuelle Beschuldigungen eher im Bereich Grenzverletzungen und Übergriffe angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen. 
  • Bei zurückliegenden Delikten ging es eher um schwere Formen sexualisierter Gewalt. Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.

Beschuldigungen gegen verstorbene Personen
  • 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein. 
  • Bei den Beschuldigten handelte es sich um 8 Pfarrer (davon einer zum Zeitpunkt der Tat in einem Internat tätig) sowie um einen Ordenspriester im Gestellungsverhältnis
  • In zwei Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  •  Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einem Erwachsenen. 
  • Bis auf eine (aus dem Jahr 2001) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert erstmalig verübt wurden.

An die Berufsgenossenschaft gemeldete Fälle: 

  • In 2023 wurden 66 Fälle (rückwirkend bis ins Jahr 1963) an die Berufsgenossenschaften gemeldet.


Anträge in Anerkennung des Leids

  • Im Jahr 2023 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 26 Anträge in Höhe von insgesamt 485.500 € ausgezahlt (Erst- und Folgeanträge sowie Anträge nach Ziff. 12 der Verfahrensordnung (VerfO) Anerkennung des Leids).
  • Ein Erst- und ein Zweit-Antrag wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €); 
  • nimmt man die Widersprüche hinzu, sind es fünf.
  • Im Jahr 2021 wurden 84 Anträge eingereicht (davon 21 Erstanträge), 2022 waren es 26 (davon 22 Erstanträge), im Jahr 2023 waren es 22 Anträge (davon 19 Erstanträge)


Übernahme der Therapiekosten für das Jahr 2023

  • Im Jahr 2023 wurden Therapiekosten in Höhe von 36.579,22 € erstattet.

 EHS / Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

  • Im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) wurden Leistungen in Höhe von 4.416,12 € übernommen.

Anerkennung des Leids seit 2010

  • Damit wurden insgesamt seit 2010 materielle Anerkennungen des Leides in Höhe von 2.702.000 € ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 143.300,14 €.

Angemessene Sprache und vereinfachte Strukturen im Umgang mit Betroffenen:
Der durch rechtliche Regelungen vorgegebene Umgang mit Verfahren der Aufarbeitung wird z. T. als mangelnde Sensibilität oder gar Zynismus erlebt. Es wird daher angeregt, vereinfachte Strukturen
anzustreben und die Vorinformationen zu verbessern. So arbeiten die Verantwortlichen im Generalvikariat z. B. an einer Art „Leitfaden“, der die verschiedenen Verfahren benennt, erläutert und auf Ansprechpersonen hinweist. Es wird empfohlen, eine unabhängige Stelle einzurichten, die Betroffene im Sinne einer „Ombudsstelle“ bei den Prozessen begleitet.


Donnerstag, 27. Juni 2024

Bistum Trier: 22.618 Kirchenaustritte im Jahr 2023

Im vergangenen Jahr sind 22.618 Menschen im Bistum Trier aus der katholischen Kirche ausgetreten. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten bundesweiten Kirchenstatistik hervor. Damit ist die Zahl der Kirchenaustritte im Bistum Trier gegenüber 2022 leicht gesunken. In dem Jahr waren es noch 28.137 Austritte. Den Austrittszahlen stehen 210 Wiederaufnahmen gegenüber. Trotz des leichten Rückgangs bei den Austritten will der Trierer Generalvikar von Plettenberg nicht von einer Trendumkehr sprechen. Die Zahl bewege sich weiter auf einem hohen Niveau. (Quelle: "sr.de")


Donnerstag, 23. Mai 2024

Bistum Trier: Erste Klage eines Opfers sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Trier

Erstmals klagt ein Missbrauchsopfer vor einem Zivilgericht gegen das Bistum Trier. 

Der Kläger will vom Bistum angemessen entschädigt werden. Im Verfahren in Trier geht es laut der Opferinitiarive MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. Der Kläger will laut MissBiT eine angemessene Entschädigung dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich an der Mosel jahrelang als Schulkind vergewaltigt wurde.

Kläger von Kirche als Missbrauchsopfer anerkannt

Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der Deutschen Bischofskonferenz beruht, hat dem Kläger eine Geldsumme zugestanden. Die sei aber, so die Opferinitiative MissBiT, "lächerlich. In den Augen aller Opfer ein Hohn!"

Kläger leide unter Folgen des Missbrauchs

MissBiT sagt, dass die Folgen der Taten für den Kläger gravierend waren und sind. Sie reichten von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis zu Suizidversuchen.

Richtungsweisendes Urteil aus Köln

Ein Kölner Gericht hat 2023 in einem vergleichbaren Fall dem Opfer 300.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Verjährung konnte nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Die Buß- und Beichtpraxis der Kirche mache es den Tätern leicht, die Opfer an ein dauerhaftes Schweigen zu binden. 

Das Gericht in Köln bezog sich zudem auf die Amtspflichtverletzung durch den Bischof, der Verdachtsmomenten nicht nachging.

Opfer wollen vor Gericht Klärung der Verantwortung

Nach dem Kölner Urteil hatten Trierer Missbrauchsopfer angekündigt, ebenfalls klagen zu wollen. Das passiert jetzt. Auch in diesem ersten Verfahren in Trier geht es laut MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. MissBiT rechnet mit dem Erfolg dieses Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung. Vorher hatte Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung ausgeschlagen. 

Weitere Opfer wollen klagen

Zwei weitere Klageeinreichungen sind in Vorbereitung, so MissBiT. Ein Fall betreffe das Bistum Köln, ein weiterer einen Pater der Abtei St. Matthias in Trier. MissBiT hat einen Unterstützungsfonds eingerichtet, um die Klagen zu unterstützen. Ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Opfern sexuellen Missbrauchs hat Bischof Ackermann abgelehnt. (Quelle: "tagesschau.de")

Dienstag, 14. Mai 2024

Bistum Trier: Auswärtiges Amt reagiert auf Abschlussbericht und sagt Unterstützung in "Causa Dillinger" zu

 Auswärtiges Amt hilft bei Aufklärung im Fall Dillinger

Im Missbrauchsfall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal führen auch Spuren nach Afrika, wo Dillinger als Entwicklungshelfer tätig war. Nach mehreren vergeblichen Anfragen der Sonderermittler schaltet sich nun doch noch das Auswärtige Amt ein.

Bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts hatten die beiden im Auftrag der Aufarbeitungskommission tätigen Sonderermittler die mangelnde Unterstützung des Auswärtigen Amtes kritisiert. Vergeblich hätten sie zuvor mehrere Anfragen gestellt.

Jetzt, ein paar Tage später, reagierte das Auswärtige Amt doch noch. Man unterstütze ausdrücklich das Ziel der rechtlichen Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen auch im Ausland, heißt es nun.

Zwar könne kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, da es kein Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Dillinger gebe, man wolle aber nun Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen.

Die Suche der Aufarbeitungskommission in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun konzentriert sich auf mögliche Opfer und Zeugen. Die Ermittler wollen dabei mit Hilfe des Auswärtigen Amts unter anderem wissen, welche nicht-staatlichen Organisationen in Afrika Unterstützung für Missbrauchsopfer leisten.

Staatliche Stellen wolle man nicht einbeziehen. Da Homosexualität in einigen Teilen Afrikas unter Strafe steht, befürchten die Ermittler negative Folgen für Zeugen. (Quelle: sr.de)

Freitag, 10. Mai 2024

Saarbrücker Generalstaatsanwalt (CDU): "Ich bedauere dieses Vorgehen". Ob er sich über die Folgen der Aktenvernichtung in der "causa Dillinger" bewusst war?

Generalstaatsanwalt Dr. M. Kost

(Foto Ruppenthal, SZ)

Generalstaatsanwalt M. Kost am 14. Juli 2024: 

"Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen."


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 Auszug aus dem "Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" (vorgestellt am 07.05.2024):

"5.2.2.2.2 Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Vorgang mit dem Aktenzeichen 303 Js 148/23 geprüft, ob gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen dessen Anordnung der Vernichtung von Asservaten in einem Vorermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgbarer Missbrauchstaten etwaiger Tatbeteiligter D.s ein Verfahren einzuleiten sei. Mit Verfügung vom 29.01.2024 lehnte die Behörde die Aufnahme von Ermittlungen ab, „weil nach dem Ergebnis der Vorprüfungen kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Staatsanwalt“ bestehe.

Wesentlicher Geschichtspunkt war nach dem Inhalt der Pressemitteilung, dass der Staatsanwalt aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Asservate ausgewertet und im Zeitpunkt der Vernichtungsanordnung in Besitz gehabt habe, davon habe ausgehen können, dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung seien und der letzte Gewahrsamsinhaber und Eigentümer der Asservate, bei dem es sich um D.s Neffen gehandelt habe, gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet habe. Ausgehend von diesem Wissensstand des Staatsanwalts habe die Anordnung der Vernichtung der Asservate im Einklang mit der Rechtslage gestanden. Die Vorermittlungen hätten auch berücksichtigt, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt habe. Eine strafrechtliche Relevanz folge hieraus nicht. Den Inhalt und den Beweiswert der Kalender hatten wir im 2. Zwischenbericht ausführlich dargestellt und anhand von Lichtbildern veranschaulicht. Es spricht alles dafür, dass die vernichteten mit der gleichen Ausführlichkeit wie die zwei noch erhaltenen Kalender geführt und daher entgegen der Einschätzung des ermittelnden Polizeibeamten einen hohen Erkenntniswert gehabt hätten. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nach dem Inhalt der Vermerke des Beamten die „Jahreskalender in Buchform von 1967 bis 2021“ in D.s Haus sichergestellt worden seien. 

Davon seien „oberflächlich ausgewertet (worden) die Kalender 2013 und 2016“.

Diese Darstellung überrascht, weil ausweislich der Akten der Staatsanwaltschaft Mainz die Kalender 2013 und 2016 am 21.04.2023 im Haus des Neffen sichergestellt und zu den Akten der Staatsanwaltschaft Mainz genommen wurden. Sie sind deshalb nach Aktenlage von der saarländischen Polizei überhaupt nicht in Augenschein genommen worden, weil völlig fern liegt, dass sich der Beamte nach Mainz begeben haben könnte, um die Kalender dort einzusehen. Für uns ist damit sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschat Saarbrücken die Vernichtungsanordnung und die Einstellungsverfügung getroffen hat, ohne selbst einen Blick in die Beweismittel geworfen zu haben. Die Einschätzung des Polizeibeamten, die ebenfalls nur zum Teil auf eigener Anschauung beruhte, dürfte vorbehaltlos übernommen worden sein. Daraus folgt:

  1. Mit der Vernichtungsanordnung hat die Staatsanwaltschaft unser Akteneinsichtsgesuch nach unserer Auffassung bewusst übergangen und als mögliche Folge die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt.
  2. Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung ist auch die Suche nach Betroffenen, damit diesen eine ihnen zustehende Entschädigung gewährt werden kann. Die vernichteten Kalender wären für die betroffenen Opfer wichtige Beweismittel zum Beleg ihrer Ansprüche gewesen.
  3. Der Inhalt der Kalender hätte die Grundlage für erfolgreiche Ermittlungen in dem neuen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sein können. Ohne die Kalender dürften diese Ermittlungen zumindest erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht worden sein."

Vor diesem Hintergrund könnte es sich bei den Kalendern um sog. Zufallsurkunden i.S.v. §§ 267, 274 Abs.1 Nr. 1 StGB gehandelt haben.324 Deren vorsätzliche Vernichtung ist nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn die Urkunde dem Täter nicht gehört. Zur Entscheidung der Frage, wem eine Urkunde gehört, kommt es bei § 274 StGB aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern darauf an, wer berechtigt ist, mit der Urkunde Beweis zu führen. Das wiederum können Personen sein, die einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in die Schriftstücke haben. Die – mögliche - Zustimmung des Erben war deshalb für diesen Tatbestand belanglos.

Anhand des Inhalts der oben zitierten Pressemitteilung können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Überlegungen in die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eingeflossen sind. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vernichtung drängt sich uns der Eindruck einer sachwidrigen, der Brisanz des Falles nicht gerecht werdenden, oberflächlichen Bearbeitung des Vorermittlungsverfahrens durch die Ermittlungsbehörden des Saarlandes auf."


Quellen: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier -Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger ", Die Zeit", "Saarbrücker Zeitung"

Mittwoch, 8. Mai 2024

"Causa Dillinger": Kommission spricht von »bewusster Vertuschung« im Bistum Trier

Verantwortliche der katholischen Kirche im Bistum Trier haben einer Untersuchung zufolge über viele Jahre hinweg sexuellen Missbrauch des Ende 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger vertuscht.

»Es ist kaum zu begreifen, dass eine Persönlichkeit wie Dillinger über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte – trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten«, teilte die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (UAK) mit.

Die Kommission stellte ihren vorläufigen Abschlussbericht zur Causa Dillinger vor. »Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen – was nur als bewusste Vertuschung gewertet werden kann – diente zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums«, hieß es. Alle Hinweise auf die Taten Dillingers seien weitgehend ignoriert worden.

Anmerk. ca: Die im "Missbrauchskomplex Dillinger" zuständigen Bischöfe in Trier waren:

  • Matthias Wehr (1951-1966),
  • Bernhard Stein (1967-1980), 
  • Hermann Josef Spital (1981-2001), 
  • Reinhard Marx (2002-2008) und 
  • Stephan Ackermann (seit 2009)


den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen


Dienstag, 7. Mai 2024

Bistum Trier: "Causa Dillinger": Schwere Vorwürfe gegen Bistum und Staatsanwaltschaft Saarbrücken - mindestens 19 Opfer "sexuellen Missbrauchs in verschiedenen Schweregraden" - nicht annähernd zu beziffernde Anzahl von Opfern von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen - Antrag auf Akteneinsicht sei " von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bewusst übergangen" und "dadurch die Aufarbeitung "in weiten Teilen vereitelt" worden - Taten fanden zwischen 1961 und 2018 statt - Dillinger war bereits seit 1964 beim Bistum Trier aktenkundig

In den 1960ern wurde der Seelsorger Dillinger erstmals wegen eines sexuellen Übergriffs aktenkundig. Ein Bericht wirft dem Bistum Trier nun vor, nicht angemessen reagiert zu haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft gab es Versäumnisse.

Am Ende umfasst der dritte und vorläufig letzte Bericht noch einmal 96 Seiten. Die ehemaligen Staatsanwälte Ingo Hromada und Jürgen Brauer hatten im Auftrag einer Unabhängigen Aufklärungskommission ein Jahr lang drei Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaften, mehr als 4.000 Fotos, mehrere Tausend Seiten Aufzeichnungen und Publikationen von Edmund Dillinger durchforstet. Sie folgten den meist vagen Hinweisen durch Westdeutschland, nach Frankreich, nach Afrika.50 Betroffene hatten Hromada und Brauer interviewt. Zeugen, die Dillinger als Studentenseelsorger, als Pfarrer, als Religionslehrer oder im Rahmen der Afrikahilfe kennengelernt hatten.

Mindestens 19 Opfer sexualisierter Gewalt

Konkret sind die Hinweise jedoch selten, oft handelt es sich um eine Charakterbeschreibung. Dillinger gelte als egozentrisch und habe mit seinem Kontakten zu Prominenten und hohen kirchlichen Würdenträgern geprahlt. Zeugen beschreiben ihn als "stockkonservativ". Er habe Homosexualität verteufelt, sie aber selbst freizügig ausgelebt." Sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen" seien von einem sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen gewesen. Sie seien in sexualisierten Posen fotografiert und berührt worden, hätten Annäherungsversuche abwehren müssen. Bei 19 Personen spricht der Bericht konkret von "sexuellem Missbrauch in verschiedenen Schweregraden". Acht Betroffene konnten jedoch nicht eindeutig identifiziert werden - auch weil viele Zeugen keine Namen nennen wollten. Die Taten sollen zwischen 1961 und 2018 stattgefunden haben.1964 wurde Dillinger zum ersten Mal beim Bistum Trier aktenkundig, nachdem er zwei Jungen am Oberschenkel berührt haben soll. 1970 soll er sich dann bei einer Romreise an einem 15-Jährigen vergangen haben. Er soll Fotos des Geschlechtsteils des Jugendlichen gemacht und es daraufhin auch angefasst haben.1972 soll er einen weiteren jungen Mann in offensichtlich sexualisierter Pose fotografiert und das Foto an eine Agentur verkauft haben. Gegen den Willen des Opfers wurde das Bild schließlich in einer Erotik-Zeitschrift für Homosexuelle abgedruckt.

Harte Kritik an Bistum und Staatsanwaltschaft: Taten wurden vertuscht 

In den aktenkundigen Fällen habe das Bistum Trier aber nicht angemessen reagiert, die Taten seien sogar vertuscht worden, so der Bericht. Man habe keinen Kontakt zu den Opfern gesucht, keine Aufklärung betrieben. Die Strafe, darunter zwei Wochen Kloster und die Versetzung ins Erzbistum Köln, sei nicht angemessen gewesen. Dillinger sei nach den ersten Vorwürfen zudem nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl eine Wiederholungsgefahr bestand. Hromada und Brauer kritisieren auch die "bedenkliche" Aktenführung des Bistums: Man habe acht Konvolute von unterschiedlichen Stellen der Bistumsleitung auswerten müssen. Die Dokumente sind dabei oft nicht mal chronologisch geführt worden. 

Der Bericht sieht auch schwerwiegende Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde hatte im Juli 2023 große Teile der im Wohnhaus von Dillinger gefundenen Beweismittel, darunter akribisch geführte Kalender und Notizbücher aus mehreren Jahrzehnten, voreilig verbrennen lassen. Und das, obwohl Hromada und Brauer noch Tage zuvor ein Gesuch auf Akteneinsicht gestellt hatten. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft aber "bewusst übergangen" und die Aufarbeitung "in weiten Teilen" vereitelt worden, so das Fazit der Ermittler. 

Aktive Untersuchung eingestellt

 Mit dem Abschlussbericht sind die Recherchen in Deutschland nun abgeschlossen - "vorbehaltlich noch eingehender Nachmeldungen von Zeugen". Eine Hoffnung, auf die sich gerade auch die Ermittlungen in Afrika stützen. Dillinger gründete in den 1970er Jahren einen Verein, die CV Afrika-Hilfe, und reiste mehrfach nach Kamerun und Togo - offenbar sogar unter dem Alias-Namen Eric Delay. Im Gegenzug nahm er junge afrikanische Studenten mit nach Deutschland oder nach Rom .Bei der Suche nach Zeugen und möglichen Opfern werden Hromada und Brauer vor allem von kirchlichen Einrichtungen unterstützt, etwa missio Aachen. Anfragen und Hilfsgesuche an das Auswärtige Amt seien hingegen mehrfach ignoriert worden.

Quelle: tagesschau.de



Bistum Trier: Bilanz zum Skandalfall Dillinger: Zahl der Opfer "nicht annähernd zu beziffern" - Verantwortliche im Bistum Trier haben den Sexualtäter "in den eigenen Reihen gedeckt und Vorwürfe vertuscht" - Aufarbeitung wurde nach Vernichtung von wichtigem Beweismitteln durch saarländische Ermittlungsbehörden "in weiten Teilen vereitelt"

Der Skandallfall Dillinger war eher durch einen Zufall publik geworden. Ein Neffe des Priesters hatte nach Dillingers Tod in dessen Haus mehrere Tausend teils pornografische Fotos und Dias gefunden. Weder das Bistum noch die Aufarbeitungskommission wollten die Aufnahmen zunächst haben. Als der Neffe sich daraufhin an die Medien wandte, war der Skandal da.

Auch die Staatsanwaltschaften Mainz und Saarbrücken nahmen sich schließlich des Falls an. Ein besonders unglückliches Bild gaben dabei die saarländischen Ermittler ab, weil sie die von dem Geistlichen penibel geführten Terminkalender vernichten ließen. „Wir wurden in unseren Recherchen stark behindert, weil die saarländischen Ermittlungsbehörden wichtige Beweismittel vernichtet haben“, kritisierten die beiden Trierer Sonderermittler in ihrem Abschlussbericht noch einmal unverhohlen die einstigen Kollegen. Brauer und Hromada werfen ihnen sogar vor, „die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt“ zu haben.

Eine „nicht annähernd zu beziffernde“ Anzahl an überwiegend männlichen Opfern hat Dillinger in den Jahrzehnten seines unseligen Treibens in sexualisierten Posen fotografiert, unsittlich berührt oder dies zumindest versucht. Zu diesem Ergebnis sind die beiden ehemaligen Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gekommen. Sie haben im Auftrag der Aufarbeitungskommission des Bistums den Fall Dillinger untersucht und am Dienstag ihren knapp 100 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt.

Der Bericht dokumentiert äußerst detailliert das jahrzehntelange Fehlverhalten und die Übergriffe des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers. Und er zeigt auf, wie die Verantwortlichen im Bistum vor allem in den 60er und 70er Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es in dem Bericht wörtlich heißt. 

Für die Aufarbeitungskommission und die beiden Sonderermittler gilt das nicht. Weil im Skandalfall Dillinger immer noch wichtige Fragen nicht beantwortet sind, recherchieren die beiden pensionierten Trierer Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada weiter. Wahrscheinlich kommt damit in einem Jahr der zweite Abschlussbericht im Fall Dillinger. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Donnerstag, 11. April 2024

"Causa Dillinger": Abschlussbericht soll voraussichtlich am Dienstag, 07. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt werden - allerdings mit Einschränkung

Was ist an den Missbrauchsvorwürfen gegen den vor anderthalb Jahren verstorbenen Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger dran? Mit einer Antwort auf diese Frage haben sich die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada mittlerweile monatelang befasst. Nun ist der Abschlussbericht der beiden pensionierten Staatsanwälte fertig.

Wie der Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, diese Woche auf Anfrage unserer Redaktion sagte, soll der Bericht voraussichtlich am Dienstag, 7. Mai, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 

Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während  seiner vielen Afrika-Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.

Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)