Mittwoch, 21. Oktober 2026

Bistum Trier / Causa Kentenich: Ein umstrittener Priester, sechs Trierer Bischöfe und Jahrzehnte ungeklärter Verantwortung


Pater Josef Kentenich gründete 1914 die später international verbreitete Schönstattbewegung und war 1926 an der Gründung der Schönstätter Marienschwestern beteiligt.



Von Michael Felix Korum über Franz Rudolf Bornewasser, Bernhard Stein, Hermann Josef Spital und Reinhard Marx bis Stephan Ackermann: Die Geschichte der Schönstatt-Bewegung ist eng mit dem Bistum Trier verbunden. Bereits 1949 wurden problematische Machtstrukturen untersucht, später verhängte der Vatikan Sanktionen gegen den Gründer Josef Kentenich. Dennoch eröffnete das Bistum 1975 ein Seligsprechungsverfahren, das erst 2022 ausgesetzt wurde. Die Chronologie wirft grundlegende Fragen nach der kirchlichen Verantwortung auf.

Als der Trierer Bischof Stephan Ackermann am 3. Mai 2022 das Seligsprechungsverfahren für Pater Josef Kentenich aussetzte, wurde ein kirchliches Verfahren vorläufig gestoppt, das fast ein halbes Jahrhundert zuvor begonnen hatte. Vorausgegangen waren Veröffentlichungen vatikanischer Archivdokumente, die schwerwiegende Vorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung erneut in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit gerückt hatten.

Doch die problematische Vorgeschichte Kentenichs war der katholischen Kirche keineswegs erst seit 2020 bekannt. Bereits 1949 hatte das Bistum Trier eine Untersuchung der Schönstätter Marienschwestern angeordnet. Wenige Jahre später verhängte der Vatikan einschneidende Sanktionen gegen Kentenich.

Umso bemerkenswerter ist, was danach geschah: Ausgerechnet Bernhard Stein, der die Untersuchung 1949 persönlich durchgeführt hatte, eröffnete 1975 als Bischof von Trier das Seligsprechungsverfahren. Unter seinen Nachfolgern Hermann Josef Spital, Reinhard Marx und Stephan Ackermann wurde es weitergeführt. Dabei gelangten bereits 1997 Unterlagen zu einem konkreten sexuellen Missbrauchsvorwurf aus den USA an das Bistum Trier.

Die Geschichte des Falls Kentenich ist deshalb nicht nur die Geschichte eines umstrittenen Priesters. Sie ist auch die Geschichte kirchlicher Entscheidungen und eines über Jahrzehnte fortgeführten Verfahrens, dessen Umgang mit schwerwiegenden Vorwürfen bis heute Fragen aufwirft.

Bischof Michael Felix Korum: Die Gründung Schönstatts während seiner Amtszeit

Die Anfänge der Schönstatt-Bewegung fallen in die Amtszeit des Trierer Bischofs Michael Felix Korum, der das Bistum von 1881 bis 1921 leitete. Am 27. Oktober 1912 hält der Pallottinerpater Josef Kentenich seinen sogenannten Vorgründungsvortrag vor Schülern des Studienheims in Schönstatt bei Vallendar. Zwei Jahre später, am 18. Oktober 1914, entsteht dort die Schönstatt-Bewegung, die sich in den folgenden Jahrzehnten zu einer international tätigen katholischen Gemeinschaft entwickelt. Kentenich wird zu ihrer prägenden geistlichen Leitfigur. Seine Vorstellungen von religiöser Erziehung, persönlicher Bindung und geistlicher Führung beeinflussen die Entwicklung der Gemeinschaft maßgeblich.

Franz Rudolf Bornewasser: Unter seiner Verantwortung beginnt die Untersuchung

Die kritische Auseinandersetzung mit Kentenichs Führungsverhalten beginnt während der Amtszeit von Franz Rudolf Bornewasser, der das Bistum Trier von 1922 bis 1951 leitet.
Am 1. Oktober 1926 gründet Kentenich die Schönstätter Marienschwestern. Die Gemeinschaft wächst in den folgenden Jahrzehnten, zugleich gewinnt der Gründer zunehmend Einfluss auf das geistliche und persönliche Leben ihrer Mitglieder.
Im Februar 1949 beauftragt Bornewasser seinen Weihbischof Bernhard Stein mit einer kanonischen Visitation der Marienschwestern.

Vom 19. bis 28. Februar untersucht Stein die inneren Strukturen der Gemeinschaft und insbesondere das Verhältnis der Ordensfrauen zu Kentenich. In seinem Bericht vom 27. April 1949 beanstandet er eine übersteigerte Autorität des Gründers und problematische Abhängigkeitsverhältnisse. Im Mittelpunkt stehen unter anderem das sogenannte „Kindheitsverhältnis“ und das „Kindesexamen“, Praktiken, die eine besonders enge geistliche Bindung der Schwestern an Kentenich vorsahen. Besonders kritisch betrachtete der Trierer Weihbischof Bernhard Stein das sogenannte „Kindheitsverhältnis“. Kentenich nahm gegenüber den Marienschwestern die Rolle eines geistlichen Vaters ein, zu dem sie eine besonders enge, von kindlichem Vertrauen und Gehorsam geprägte Beziehung entwickeln sollten. Nach Kentenichs Verständnis sollte diese Bindung den Weg zu einer tieferen Beziehung zu Gott eröffnen. Die kirchliche Kritik richtete sich gegen die damit verbundene Gefahr persönlicher Abhängigkeit. Wenn der Gründer zugleich als geistlicher Vater und maßgebliche Autorität wahrgenommen wurde, konnten die Grenzen zwischen religiöser Hingabe, persönlicher Loyalität und Unterordnung verschwimmen. Damit stellte sich bereits 1949 die Frage, inwieweit die Schwestern ihre Entscheidungen tatsächlich eigenständig treffen konnten.

Kentenich weist die Kritik zurück. In seiner mehr als 300 Seiten umfassenden Stellungnahme vom 31. Mai 1949, der Epistola Perlonga, verteidigt er sein Konzept und wirft der kirchlichen Hierarchie ein „mechanistisches Denken“ vor.

Damit ist Bornewasser der erste der hier betrachteten Trierer Bischöfe, unter dessen Verantwortung das Bistum problematische Macht- und Abhängigkeitsstrukturen innerhalb der Schönstatt-Bewegung förmlich untersuchen lässt. Der Konflikt bleibt nicht auf das Bistum Trier beschränkt. Anfang der 1950er-Jahre untersucht der Jesuit Sebastian Tromp im Auftrag des Heiligen Offiziums die Schönstatt-Bewegung. In den später veröffentlichten vatikanischen Unterlagen finden sich neben Vorwürfen problematischer Machtausübung auch Anschuldigungen sexualisierter Grenzüberschreitungen gegenüber Ordensfrauen.

Die kirchlichen Behörden greifen ein. Kentenich wird von seiner Bewegung getrennt und lebt ab 1952 überwiegend in Milwaukee in den Vereinigten Staaten. Erst 1965 werden die Beschränkungen aufgehoben. Drei Jahre später stirbt er in Schönstatt.

Bernhard Stein: Vom kritischen Visitator zum Initiator der Seligsprechung

Am 10. Februar 1975 eröffnet Bernhard Stein, inzwischen Bischof von Trier, das Seligsprechungsverfahren für Josef Kentenich.

Darin liegt einer der auffälligsten Widersprüche des gesamten Falls. Stein war nicht nur mit den früheren Auseinandersetzungen vertraut. Er hatte die problematischen Strukturen 1949 selbst untersucht und dokumentiert. - Wie der Bischof seine damaligen Erkenntnisse mit der Entscheidung von 1975 vereinbarte, gehört zu den zentralen Fragen der historischen Aufarbeitung. Ebenso ist zu klären, in welchem Umfang die Ergebnisse der vatikanischen Untersuchungen im Seligsprechungsverfahren berücksichtigt wurden. Gerade weil Stein selbst als Visitator tätig gewesen war, ist seine doppelte Rolle besonders erklärungsbedürftig.

Hermann Josef Spital: Missbrauchsakten erreichen das Bistum Trier

Während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital erhält der Fall Kentenich eine weitere Dimension.

1994 und 1995 untersuchen kirchliche Stellen in Milwaukee einen Vorwurf sexuellen Missbrauchs gegen den bereits verstorbenen Priester. Ein Mann beschuldigt Kentenich, ihn während dessen Aufenthalts in den USA als Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben. Die Untersuchung führt zu keiner abschließenden Klärung. 1997 werden die entsprechenden Unterlagen an das Bistum Trier übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt ist Spital Diözesanbischof. Damit verfügt das Bistum spätestens seit diesem Jahr über Informationen zu einem konkreten sexuellen Missbrauchsvorwurf gegen den Mann, dessen Seligsprechungsverfahren es betreibt. - Das Verfahren wird dennoch fortgeführt.

Reinhard Marx: Ein Verfahren wird weitergeführt

Als Reinhard Marx 2002 das Amt des Trierer Bischofs übernimmt, läuft das Seligsprechungsverfahren bereits seit 27 Jahren. Die Unterlagen zum Missbrauchsvorwurf aus Milwaukee befinden sich seit fünf Jahren im Bistum.

Während seiner Amtszeit setzt sich die kirchliche Prüfung Kentenichs fort. 2007 schließt eine Historikerkommission ihre Arbeit ab. Zu einer Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens kommt es nicht. Ob Marx persönlich über die Anschuldigungen aus Milwaukee informiert war, lässt sich anhand der bislang herangezogenen öffentlichen Informationen nicht feststellen. Ebenso bleibt zu klären, welche Rolle die vorhandenen Unterlagen bei der historischen Untersuchung spielten.

Die Frage gewinnt durch die späteren Entwicklungen zusätzlich an Gewicht. Denn erst die Veröffentlichung vatikanischer Dokumente im Jahr 2020 führt zu einer erneuten grundlegenden Auseinandersetzung mit Kentenichs Verhalten und der bisherigen Bewertung seiner Person. Wie umfassend war also die historische Prüfung während der Amtszeit von Marx? Welche Dokumente lagen der Kommission vor, und welche Erkenntnisse wurden bei der Fortführung des Verfahrens berücksichtigt?

Stephan Ackermann: Die Neubewertung kommt nach öffentlichen Enthüllungen

2009 übernimmt Stephan Ackermann das Bistum Trier. Ein Jahr später wird er Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.

Das Seligsprechungsverfahren für Kentenich läuft zu diesem Zeitpunkt seit 34 Jahren. Die Unterlagen aus Milwaukee liegen bereits seit zwölf Jahren im Bistum.- Den entscheidenden Anstoß für eine erneute öffentliche Auseinandersetzung geben im Jahr 2020 Veröffentlichungen der Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach. Sie macht Dokumente aus den vatikanischen Archiven zugänglich, die neue Einblicke in die Untersuchungen der 1950er-Jahre ermöglichen. Die Unterlagen enthalten schwerwiegende Vorwürfe hinsichtlich Kentenichs geistlicher Machtausübung und seines Verhaltens gegenüber Ordensfrauen. Die Veröffentlichungen lösen eine Debatte über die bisherige kirchliche Bewertung des Schönstatt-Gründers aus.

Am 7. Juli 2020 kündigt Ackermann eine neue historische Untersuchung an. Im folgenden Jahr wird das Untersuchungskonzept verändert. Auch der Missbrauchsvorwurf aus Milwaukee rückt erneut in den Mittelpunkt. Eine Überprüfung der damaligen kirchlichen Untersuchung ergibt, dass diese heutigen Standards nicht vollständig entsprach: Die Anschuldigungen bleiben ungeklärt.

Am 3. Mai 2022 gibt Ackermann schließlich die Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens bekannt. - Diese  Entscheidung erfolgt 47 Jahre nach dessen Eröffnung durch Bernhard Stein und 25 Jahre nach der Übermittlung der Milwaukee-Unterlagen an das Bistum Trier. Bemerkenswert ist dabei die Begründung des Bistums: Die bisherigen Betrachtungsweisen hätten sich durch die Veröffentlichungen von 2020 als nicht ausreichend erwiesen. Damit stellt sich allerdings eine zentrale Frage nach der institutionellen Verantwortung: Weshalb wurde ein Verfahren über Jahrzehnte fortgeführt, obwohl schwerwiegende Vorwürfe bereits zuvor bekannt und Gegenstand kirchlicher Untersuchungen gewesen waren?

Es bleiben:  Ein umstrittener Priester, sechs Trierer Bischöfe – und Jahrzehnte ungeklärter Verantwortung. (ca)


Bistum Trier / Vallendar / Schönstatt: Schönstatt-Bewegung ruft Menschen aus dem Umfeld ihres Gründers Pater Josef Kentenich dazu auf, Erinnerungen und Dokumente einzureichen

 

Pater Josef Kentenich, Gründer der internationalen Schönstattbewegung in Vallendar 


Aufarbeitung der Causa Josef Kentenich: Offen für die Wahrheit

Heinrich Brehm. Die historische Forschung zur Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Pater Josef Kentenich ist in vollem Gang und längst nicht abgeschlossen. Bisher bekannte Quellen, die teilweise auch belastende Zeugnisse enthalten, werden erhoben und zugänglich gemacht. Ihre historische Einordnung ist in wesentlichen Punkten weiterhin Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen. Offenheit der Forschung gilt für verschiedene Richtungen: Es kann sich Belastendes erhärten; ebenso kann sich zeigen, dass Vorwürfe anders einzuordnen sind und eine vermutete Täterschaft nicht begründet werden kann. Da die Gesamtforschung noch Jahre in Anspruch nehmen wird, sind aus Sicht der Schönstatt-Bewegung vorschnelle Urteile zu vermeiden.

Historische Quellen sorgfältig einordnen

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie viel hinsichtlich des Umgangs mit solchen Quellen dazuzulernen ist. Zeugnisse lassen sich nicht ohne jeden Kontext bewerten: Sie entstehen in einem Lebenszusammenhang, werden überliefert, gedeutet und oft erst Jahre nach den beschriebenen Ereignissen schriftlich festgehalten. Verlässliche Aufarbeitung verlangt, dass Befund und Deutung unterschieden werden, dass Entstehungsgeschichte, zeitliche Abstände und Überlieferungswege transparent dargestellt und eingeordnet werden – und dass dieses Verfahren für alle Seiten gilt.

„Keine Angst vor der Wahrheit“ gehört dabei für die Schönstatt-Bewegung zur Grundhaltung. Historische Forschung kann Belastendes zutage fördern, sie kann bestehende Deutungen auch relativieren. Für viele Menschen in Schönstatt gehört Pater Kentenich zu den prägenden geistlichen Gestalten ihres Lebens und diese Verbundenheit wird durch offene Forschung nicht entwertet – so wenig wie sie negative Erfahrungen aus dem Weg räumen könnte. Eine ergebnisoffene Darstellung von Fakten und Zusammenhängen muss offen sein für verschiedene Perspektiven und für vielleicht unerwartete Ergebnisse.

Einladung, Erfahrungen und Dokumente einzubringen

An dieser Aufarbeitung sind mehrere Stellen beteiligt – etwa die Herausgeber der seit 2021 erscheinenden Studienausgaben Dokumente zur Geschichte der Schönstatt-Bewegung (inzwischen 10 Teilbände mit insgesamt über 3.000 Seiten), Forschende an Universitäten sowie interne Arbeitskreise der Schönstatt-Gemeinschaften, die in ihren Archiven die Erschließung der Quellen leisten.

Die bisherigen Forschungsarbeiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Möglicherweise existieren noch weitere Quellen und Erinnerungen, die bislang nicht zugänglich gewesen sind oder nicht im Blick waren. 

"Deshalb werden alle Personen, die eigene Erfahrungen mit Pater Josef Kentenich gemacht haben oder die über bislang nicht zugängliche Briefe, Aufzeichnungen oder Dokumente verfügen, eingeladen, sich zu melden. Das gilt für Erinnerungen und Dokumente, die bisher unveröffentlicht sind, und ausdrücklich auch für eventuelle Erfahrungen, die als grenzverletzend, oder missbräuchlich erlebt wurden. Entsprechende Hinweise werden gesammelt, vertraulich behandelt und nicht vorab bewertet."


 (Quelle: schoenstatt.de)

Montag, 19. Oktober 2026

Bistum Trier /Fall Kentenich - "Das lautstark Beschwiegene": Seligsprechung aufgrund schwerer Vorwürfe sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs unwahrscheinlich

Missbrauchsvorwürfe: Theologin warnt Schönstatt vor fehlender Aufklärung

Seit der Trierer Bischof Stephan Ackermann 2022 die Seligsprechung Pater Josef Kentenichs ausgesetzt hat, ist es still geworden um den Gründer der Schönstattbewegung. Ihm werden geistlicher Missbrauch und sexualisierte Gewalt vorgeworfen. Die Kirchenhistorikerin Regina Heyder hat sich die Quellen zum Fall Kentenich angeschaut und selbst in römischen Archiven nachgeforscht. In einem Beitrag für die Herder-Korrespondenz hat sie ihre Erkenntnisse vorgestellt. Im Interview mit katholisch.de erläutert sie, was das Besondere am Fall Kentenich ist, welche Forschung es noch braucht – und was die Kirche und ihre Gemeinschaften lernen müssen, damit Aufarbeitung gelingt. (den vollständigen Text auf "katholisch.de" lesen)

Seligsprechung unwahrscheinlich

Die Schönstatt-Bewegung muss sich aus Sicht der Kirchenhistorikerin Regina Heyder offener als bisher zu den Vorwürfen gegen ihren Gründer, Pater Josef Kentenich, positionieren. „Heute Missbrauchsvorwürfe nicht aufzuklären und aufzuarbeiten, kann zum Ende einer Gemeinschaft oder Organisation führen“, mahnte Heyder in einem katholisch.de-Interview. Den Verantwortlichen wirft sie vor, die Vorwürfe lange vor den Mitgliedern verborgen gehalten zu haben, obwohl sie darum gewusst hätten.

Dass es noch zu einer Fortsetzung des seit 2022 vom Bistum Trier ausgesetzten Seligsprechungsverfahrens für Kentenich kommen könne, hält die Kirchenhistorikerin Heyder für unwahrscheinlich. Zugleich vermisse sie bei den hierfür Verantwortlichen eine klare Linie. „Mir scheint es, dass viele Beteiligte sich seit Jahrzehnten die Verantwortung dafür zuschieben, und niemand klar sagen will, dass das Verfahren nicht fortgeführt werden kann.“  (den vollständigen Text auf "kirche-und-leben.de" lesen)

Bistum Trier: Priester wegen sexueller Nötigung angeklagt

Das Bistum Trier sieht sich erneut mit Vorwürfen sexualisierter Gewalt konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen einen 64-jährigen Priester des Bistums Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, eine erwachsene Frau im Rahmen ihrer Vorbereitung auf die Erstkommunion sexuell bedrängt zu haben.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler gegenüber dem Trierischen Volksfreund bestätigte, liegt die Anklage inzwischen beim Amtsgericht Bad Kreuznach. Dieses muss nun entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Vorwürfe im Zusammenhang mit der Erstkommunionvorbereitung

Die Anzeige stammt von einer 34-jährigen Frau, die erst im Erwachsenenalter zum katholischen Glauben übergetreten war. Zur Vorbereitung auf ihre Erstkommunion traf sie sich im Januar mehrfach mit dem Geistlichen zu persönlichen Gesprächen. Bei einem dieser Treffen soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu dem mutmaßlichen sexuellen Übergriff gekommen sein.

Bistum untersagt dem Priester die Ausübung seines Dienstes

Nachdem die Anschuldigungen bekannt geworden waren, stellte das Bistum Trier den Geistlichen vom Dienst frei. Seither darf er weder öffentliche Gottesdienste feiern noch Sakramente spenden.
Parallel dazu leitete das Bistum eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Diese dient der internen Prüfung möglicher kirchenrechtlicher Vergehen. Das Verfahren wurde jedoch vorläufig ausgesetzt, bis die staatlichen strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.
Für den beschuldigten Priester gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Frühere Einsatzorte wurden informiert

Zuletzt war der Geistliche in einer Pfarreiengemeinschaft im Raum Bad Kreuznach tätig, die zum Bistum Trier gehört.
Nach Angaben des Bistums wurden sowohl die zuständigen kirchlichen Gremien seiner letzten Wirkungsstätte als auch Verantwortliche früherer Einsatzorte über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt.
Ob das Amtsgericht Bad Kreuznach die Anklage zulässt und es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt, bleibt abzuwarten. (Quelle: "Volksfreund.de")

(Anmerkung ca: Erstmeldung 26.06.2026:  "Ermittlungsverfahren eingeleitet"- Sexuelle Nötigung? Priester aus Raum Bad Kreuznach beurlaubt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. (swr.de))

Donnerstag, 8. Oktober 2026

Bericht "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier im Zeitraum 1946 bis 1966 unter den Bischöfen Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr" (Vierter Zwischenbericht des Projekts "Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfts- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946-2021)"

 



Direkt zum Bericht "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier im Zeitraum 1946 bis 1966 unter den Bischöfen Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr" (Vierter Zwischenbericht des Projekts "Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfts- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946-2021)"

Stellungnahme UAK zur Studie "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr": "Erschreckende Missbrauchszahlen und exemplarische Schilderungen besonders verstörender Fälle"

"Stellungnahme zur Studie Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966)" der UKA

Die UAK äußert sich zum vierten Zwischenbericht des Projekts „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946–2021)“, der am 8. Oktober 2026 von der Universität Trier veröffentlicht wurde.

Die eindrückliche wie bedrückende Studie führt in die unmittelbare Nachkriegszeit und in die frühe Bundesrepublik. Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus ist es auch für die katholische Kirche eine Zeit, in der Neubeginn ebenso möglich war wie das Wiederanknüpfen an überkommene Traditionen und Verhaltensmuster. Es handelt sich nicht um eine lang vergangene Zeit, vielmehr leben heute noch viele damals missbrauchte Betroffene, die über Jahrzehnte hinweg bis heute an den Folgen des Missbrauchs leiden.

Immer wieder wird in der Studie deutlich, dass die damaligen Bistumsverantwortlichen in Trier sich zu wenig um die Betroffenen sexuellen Missbrauchs gekümmert haben. Ihr Hauptaugenmerk galt besonders dem guten Ruf der Kirche und der Bewahrung allgemeiner Sittlichkeit nach den Auffassungen der Zeit. Häufig wurde Tätern mit großer und auch übergroßer Milde begegnet.

Die Nöte und das Leid der Betroffenen wurden oft nicht hinreichend erkannt, oft nicht angemessen berücksichtigt. Immer wieder wird deutlich, wie nicht hinterfragte Autorität missbraucht wird und zu sexuellem Missbrauch und schwerem Leid führt. Der Schutz vor sexuellem Missbrauch wurde vernachlässigt oder mit ungenügenden Mitteln zu erreichen versucht. Die Studie macht einmal mehr die große Not auch von Eltern und Gemeinden deutlich, die der sexuelle Missbrauch verursacht hat.

Besonders problematisch ist, dass Täter nach ihrer Entdeckung häufig lediglich in anderen Gemeinden eingesetzt wurden; dort konnten sie weiterhin sexuellen Missbrauch verüben und weiterhin Kinder und Jugendliche zutiefst schädigen. Individuelle Maßnahmen zur Besserung von Tätern wie die Verpflichtung zu Exerzitien haben ersichtlich keinen ausreichenden Erfolgt gehabt. Den damaligen Bistumsverantwortlichen hätte bewusst gewesen sein sollen, dass auch sie durch ihr Verhalten Verantwortung für weitere Missbrauchstaten auf sich laden.

Aus der Studie wird deutlich, dass die inzwischen eingeführten Maßnahmen zur Prävention konsequent fortgeführt werden müssen. Beispiele der Aufmerksamkeit von Kollegen, die die Bistumsleitungen eigeninitiativ auf sexuellen Missbrauch aufmerksam gemacht haben, weisen auf die fortbestehende Bedeutung von Umsicht, Mut und Achtsamkeit gerade in den Kirchengemeinden hin. Falsch verstandene Kollegialität und übergroße Geduld mit Tätern vergrößert die Gefahr des Missbrauchs und verschlimmert die Folgen.

Es erschwert die umfassende Aufarbeitung, dass teilweise Aktenstücke über den sexuellen Missbrauch entfernt sind, auch wenn entsprechend den kirchenrechtlichen Vorgaben über die Vorfälle Kurzberichte in den Akten enthalten sind.

Die erschreckenden Missbrauchszahlen und die exemplarischen Schilderungen besonders verstörender Fälle drängen dazu, noch klarer die Belange der Betroffenen zu erkennen. Wege müssen gefunden und konsequent begangen werden, differenziert auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.


Quelle: aufarbeitungskommission.bistum-trier.de 



Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht "Studie Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr"


Bischof Stephan Ackermann ist seit Mai 2009 Bischof von Trier.
 Von 2010 bis Ende September 2022 war er Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.
(dpa / Arne Dedert)


"Die Lektüre des vierten Zwischenberichts ist erneut aufschlussreich und bedrückend zugleich. Für den untersuchten Zeitraum müssen wir von mindestens 335 Betroffenen ausgehen. Der Prozentsatz der Beschuldigten im Klerus in diesen Jahrzehnten ist signifikant höher als in den darauffolgenden Jahrzehnten. Damit zeigt der Zwischenbericht einen in der Gesamtschau von sexueller Gewalt durch Kleriker im Bistum Trier besonders belasteten Zeitraum.

Die historische Untersuchung weist nach, wie schleppend die Reaktionszeiten der Bischöfe und der Verantwortlichen waren, um auf Anzeigen von sexuellem Missbrauch zu reagieren. Der Schutz der Institution stand an oberster Stelle; gegenüber den Tätern legten die Verantwortlichen „Güte und Geduld“ an den Tag – Versetzung und Vertuschung waren häufig die Antworten auf vermuteten oder eingestandenen Missbrauch. So ist es wenig überraschend und doch erschütternd zu lesen, dass diese Vorgehensweise in nicht wenigen Fällen zu weiteren Opfern geführt hat.

Von Betroffenenfürsorge ist in diesem Zeitraum keine Spur zu erkennen. Mit den Forschenden ist zu vermuten, dass es seitens der Verantwortlichen überhaupt kein Problembewusstsein für diese Thematik gab.

Stärker als die vorangegangenen Berichte bietet dieser letzte Zwischenbericht über die Jahre von 1946 bis 1966 eine zeitgeschichtliche Einordnung, etwa in die geltenden Rechtsnormen oder die Stellung der Kirche in Familie, Schule und Gemeinschaft, aber auch in Politik und Gesellschaft. Durch diese Einordnung wird sichtbar, inwieweit das Amtshandeln der Bischöfe und ihrer Verwaltungen vom zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext mitbestimmt waren. Diese Erkenntnis überrascht nicht, ist aber auch besorgniserregend, weil sie aufzeigt, dass die Verantwortlichen bei entsprechendem öffentlichem Druck nachdrücklicher gegen die Täter vorgegangen sind als zu Zeiten, in denen der Druck nicht so stark war.

Der Bericht mahnt mich und diejenigen, die heute und in Zukunft im Bistum Verantwortung tragen, im Bereich von Prävention, Intervention und Aufarbeitung belastbare, transparente und zuverlässige Strukturen zu etablieren, die nicht abhängig und beeinflussbar sind von gesellschaftlichen Schwankungen im Umgang mit diesen Themen."


Quelle: "bistum-trier.de"

 


BistumTrier: Vierter Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch: Jeder fünfte zwischen 1946 und 1949 geweihte Priester wurde zum Beschuldigten bzw. Täter sexuellen Missbrauchs - Ungewöhnlich im Bistum Trier: 50 Prozent der von sexuellem Missbrauch betroffenen Kinder waren weiblich


Forscher arbeiten sexuellen Missbrauch im Bistum Trier in der Nachkriegszeit auf

Forscher der Universität Trier haben Akten aus der Zeit der Bischöfe Bornewasser und Wehr ausgewertet. Der letzte Zwischenbericht beleuchtet den Abschnitt von 1946 bis 1966.

Die Historiker Lutz Raphael und Lena Haase haben mit weiteren Forschern der Universität Trier monatelang Akten gewälzt, um über die Missbrauchstaten berichten zu können. Dabei gingen sie vor allem Personalakten beschuldigter Priester durch. Ihre Erkenntnisse stammen aber auch aus Gesprächen mit Betroffenen und Zeitzeugen. Seit 2022 arbeiten sie an der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier.

Hunderte Jugendliche und Kinder betroffen

Für den jetzt untersuchten Zeitraum von 1946 bis 1966 haben die Forscher mindestens 335 betroffene Kinder und Jugendliche identifiziert. Die Größenordnung der Fälle war in den Amtszeiten der beiden Bischöfe vergleichbar.

Den Forschern ist dabei aufgefallen, dass es in der Amtszeit von Bischof Bornewasser mit 50 Prozent noch überwiegend Mädchen von sexuellen Übergriffen durch Priester und andere Kleriker betroffen waren. Das sei auch verglichen mit Studien in anderen deutschen Bistümern ungewöhnlich.

Unterschiede wegen anderer historischer Bedingungen

Die Historiker führen diese Besonderheit auf die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs zurück, die bis in die 1950er Jahre reichten. Sexuelle Gewalt und eine Verrohung der Sexualität waren Begleiterscheinungen des Kriegs. Sie hinterließen auch unter den vielen aus dem Krieg zurückkehrenden Priestern Spuren.

Viele Priester werden zu Tätern

Nach Angaben der Historiker wurde jeder fünfte zwischen 1946 und 1949 geweihte Priester zum Beschuldigten bzw. Täter sexuellen Missbrauchs. Die Historiker unterscheiden in ihrer Studie zwischen Einmal- und Gelegenheitstätern und Intensivtätern.

Intensivtäter aus der Eifel

Ein Fall, der besonders gravierend wirkt, ist der des Johann Baptist Bernardy. Er ist sogar schon unter dem Vorgänger von Bischof Bornewasser, unter Bischof Michael Felix Korum, durch sexuelle Übergriffe aufgefallen.

Bernardy wurde demnach schon 1913 von seinem Dechanten vorgeladen, um zur Rede gestellt zu werden. Er war damals Pfarrer in Igel und soll einen 13-jährigen Jungen "an den Geschlechtsteilen" berührt haben.

Der damalige Generalvikar ließ sich aber durch einen Brief des Beschuldigten von Konsequenzen abbringen. Bernardy soll sich in den Jahren danach immer wieder an Jungen und Messdienern vergangen haben. Erst 1927 wurde er verhaftet und kam wegen "Sittlichkeitsverbrechen" ins Gefängnis. Bischof Bornewasser sah von einem kirchenrechtlichen Verfahren ab.

Kein konsequentes Handeln gegen Täter

Er schickte ihn nach vorzeitiger Haftentlassung für drei Monate ins Kloster Himmerod. Immerhin wurde er zeitweise nicht mehr in der Pfarrseelsorge eingesetzt. Nach den Erkenntnissen der Forscher geschah das aber nicht, um Kontakte mit Kindern und Jugendlichen zu verhindern, sondern darum, dass "Ärgernis" vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Bernardy erhielt nach vielen Jahren dann die Erlaubnis, in Essingen in der Eifel Messen zu zelebrieren, und fiel erneut durch sexuelle Übergriffe auf. Dennoch wurde erst 1947 dem Pfarrer von Rockeskyll gemeldet, dass Bernardy bis auf Weiteres suspendiert sei. Der damalige Generalvikar entschied, den Fall nach Rom zu melden. Obwohl es schon mehrere Meldungen über seine sexuellen Übergriffe gab, wurde die Suspension kurze Zeit später wieder zurückgenommen.

Die Historiker gehen davon aus, dass die veränderten politischen Bedingungen dazu führten, die Sanktionen wieder zu lockern. Denn während des Nationalsozialismus stand die Trierer Bistumsleitung unter besonderer Beobachtung durch Partei, Polizei und Staatsanwaltschaft.

Priester vergeht sich an Jungen und Mädchen

Demnach zeigen auch andere Fälle, dass der Umgang der Kirche mit den Tätern auch vom Verhalten der staatlichen Strafverfolgungsbehörden abhing.

Anton Lehnert, der in den 1940er Jahren die Pfarrstelle in Kirf innehatte, soll dort mehrere Jungen und Mädchen missbraucht haben. Die Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Übergriffe zwischen neun und 15 Jahren alt. Die Historiker gehen davon aus, dass er mindestens fünf Mädchen und sechs Jungen missbraucht hat.

Muster über zwei Amtszeiten hinweg

In beiden Amtszeiten entschieden über den Umgang mit gemeldeten Fällen meist nicht der Bischof, sondern die jeweiligen Generalvikare. Diese gingen mit den beschuldigten Priestern auffällig milde um: Wenn sie allein zuständig waren, blieben Sanktionen häufig ganz aus. Unter Bornewasser gab es für neun von 19 bekannt gewordenen Beschuldigten keinerlei Konsequenzen. Sieben wurden innerhalb des Bistums versetzt. Drei wurden kurzfristig beurlaubt.

Versetzungspraxis auch unter Bischof Wehr

Unter Bischof Matthias Wehr wurden erstmals zwei Beschuldigte auch ins Ausland vermittelt. Sie entzogen sich damit der Strafverfolgung in Deutschland. Harte Sanktionen blieben die absolute Ausnahme. In der gesamten 15-jährigen Amtszeit Wehrs wurde von insgesamt 29 bekannt gewordenen Beschuldigten nur ein Einziger zwangsweise aus dem Klerikerstand entlassen ("zwangslaisiert").

Auch wurden in beiden Amtszeiten kaum Fälle an externe Stellen wie Staatsanwaltschaft oder Vatikan weitergegeben. Unter Bischof Wehr wurde ein einziger Fall dem Heiligen Offizium in Rom gemeldet. Doch die zugehörige Personalakte des mehrfach rückfälligen Adolf Johanny wurde "bereinigt": Vielfach fehlen Aktenseiten für Zeiträume, in denen die Forscher Indizien für erneute Übergriffe haben.

Keine Fürsorge für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Die Historiker haben keine Hinweise auf seelsorgerische Begleitung, Unterstützung oder auch nur ein Gespräch - weder in der Amtszeit von Bornewasser noch in der von Wehr.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs schreibt dazu, dass es den Bistumsverantwortlichen vor allem um den guten Ruf der Kirche und die Bewahrung allgemeiner Sittlichkeit nach den damaligen Auffassungen ging. Häufig sei den Tätern mit großer, teils übergroßer Milde begegnet worden.

Reaktionen fallen unterschiedlich aus

Bischof Stephan Ackermann nennt die Lektüre des Berichts "aufschlussreich und bedrückend" zugleich. Der Prozentsatz der Beschuldigten unter den Geistlichen in diesen Jahrzehnten sei signifikant höher als in den darauffolgenden Jahrzehnten. Damit zeige der Zwischenbericht einen besonders belasteten Zeitraum. Die historische Untersuchung weise nach, wie schleppend die Bischöfe und die Verantwortlichen reagiert hätten.

Der Schutz der Institution habe an oberster Stelle gestanden; gegenüber den Tätern legten die Verantwortlichen "Güte und Geduld" an den Tag – Versetzung und Vertuschung waren häufig die Antworten auf vermuteten oder eingestanden Missbrauch. So sei es wenig überraschend und doch erschütternd zu lesen, dass diese Vorgehensweise in nicht wenigen Fällen zu weiteren Opfern geführt habe, so Bischof Ackermann.

Missbit nennt Bericht nüchtern und emotionslos

Ein Sprecher der Betroffenenorganisation "Missbit" sagte, für die Betroffenen seien solche Berichte schwer zu lesen. Sie seien sehr nüchtern und emotionslos verfasst. Hermann Schell nennt sie eine wissenschaftliche Zusammenstellung der Fakten, die Betroffenen aber wenig bringe. Er finde sie von der Wortwahl her zu weich formuliert, weil nie die Rede von Schuld und Versagen sei.

Für ihn sei auch ein Problem, dass das Bistum seiner Erfahrung nach bis heute nur reagiere, wenn es Druck von Betroffenen oder über die Presse gebe. Die Zahl der Betroffenen in dem Zwischenbericht von mindestens 335 sei erschreckend hoch. Und das seien nur die Fälle, die bekannt wurden. Und die Betroffenen fänden sich meist nicht in den Berichten wieder.

(Quelle: swr.de)

Dienstag, 15. September 2026

Neue Ergebnisse der Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier zu den Amtszeiten der ehemaligen Trierer Bischöfe Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr sollen am 01. Oktober 2026 vorgestellt werden

Forscher der Universität Trier wollen am 1. Oktober neue Ergebnisse ihrer Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier vorstellen. Diesmal geht es um die Amtszeiten der früheren Trierer Bischöfe Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966), wie die Historiker Lena Haase und Lutz Raphael am Dienstag mitteilten.

Das historische Forschungsprojekt der Universität Trier läuft seit November 2022. Es untersucht sexuellen Missbrauch durch Kleriker und Laien im Verantwortungsbereich des Bistums zwischen 1946 und 2021 sowie die Frage, wie kirchliche Verantwortliche mit bekannt gewordenen Fällen umgingen. Die Untersuchung wurde von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier beauftragt. Ende November soll das Endergebnis der Studie veröffentlicht und bei einer Pressekonferenz vorgestellt werden.

Bislang 734 Betroffene ermittelt

Bislang haben die Forscher Teilstudien zu den Amtszeiten der Bischöfe Bernhard Stein (1967–1981), Hermann Josef Spital (1981–2001), Reinhard Marx (2001–2008) und Stephan Ackermann (2009–2021) vorgelegt. Dabei haben sie 734 Betroffene sowie 248 Beschuldigte und Täter ermittelt. Dabei handelt es sich nach ihren Angaben lediglich um das bekannte Hellfeld.

Zudem stellten sie über Jahrzehnte Defizite im Umgang der Bistumsleitungen mit Missbrauchsfällen fest. Beschuldigte Geistliche seien teils an andere Einsatzorte versetzt worden; insbesondere unter Stein und Spital sei die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften mangelhaft oder nicht vorhanden gewesen. Erst seit 2010 habe sich der Umgang grundlegend verändert und sexueller Missbrauch zunehmend als strukturelles Problem gegolten. (KNA)

Freitag, 24. Juli 2026

Verurteilter Trierer Bistums-Pfarrer: Diözese Rottenburg-Stuttgart distanziert sich von früherem Vorgehen

Nachdem im Mai jugendpornografisches Material bei einem ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier gefunden wurde, haben das Bistum und die Diözese Rottenburg-Stuttgart ihr früheres Vorgehen kritisch hinterfragt. Der Pfarrer wurde vor rund 30 Jahren wegen Missbrauchs verurteilt, durfte anschließend aber bei der Diözese arbeiten.

Die neuerlichen Ermittlungen gegen einen bereits Mitte der 1990er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ruhestandspfarrer aus dem Nordsaarland ziehen weitere Kreise. Nach dem Bistum Trier hat sich nun auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart von ihrem damaligen Vorgehen distanziert. Der heute 82-Jährige war vom damaligen Trierer Bischof Hermann Josef Spital nach Baden-Württemberg versetzt worden und dort über Jahre seelsorgerisch tätig.

Neue Bewertung nach 30 Jahren

Die Antworten aus Trier und Rottenburg auf entsprechende SR-Anfragen sind nahezu wortgleich: Aus heutiger Sicht und aus präventiven Gründen würde man einen Einsatz des Geistlichen ablehnen. Wobei der 82-Jährige ab 1997 in Baden-Württemberg jahrelang Gottesdienste abhielt, den Gläubigen die Beichte abnahm und Beerdigungen durchführte.

Erst 2003 hatte die Seelsorge durch ihn ein Ende. Pastorale Mitarbeiter, so die Diözese Rottenburg, hätten sich beschwert, dass ein "verurteilter Missbrauchstäter" bei ihnen tätig sei. Obwohl Rottenburg von Trier über die strafrechtliche Vorgeschichte des Geistlichen informiert worden war, gab es zuvor offenbar keinerlei Information oder Einschränkungen.

Debatte um Ex-Pfarrer wegen mutmaßlichem Besitzes von Jugendpornografie

Über ein formelles Kontaktverbot zu Jugendlichen, etwa Messdienern, sei nichts bekannt. Hinweise über pädophiles Fehlverhalten habe es zwar nicht gegeben, ab April 2003 aber habe der Pfarrer keine priesterliche Tätigkeit mehr ausgeübt. Gegen ihn wird inzwischen wieder ermittelt.

Während eines internistischen Notfalls hatten Rettungssanitäter in seiner Wohnung jugendpornografische Fotos gefunden und die Polizei eingeschaltet. Das Bischöfliche Generalvikariat Trier strebt an, dass der Ex-Pfarrer endgültig aus dem Klerikerstand entlassen wird.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.7.2026 berichtet. (Quelle: sr.de)

Donnerstag, 16. Juli 2026

Ein Kommentar: Ackermann wirft Nebelkerze - doch seine Verantwortung lässt sich nicht nach Rom verlagern

Kaum werden gegen den ehemaligen Trierer Priester S. erneut Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornografischen Materials bekannt, erklärt das Bistum Trier, Bischof Stephan Ackermann habe bereits „vor einiger Zeit“ die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand beim Vatikan beantragt. Über diesen Antrag sei bislang noch nicht entschieden.

Diese Erklärung wirkt auf den ersten Blick entlastend: Der Bischof habe gehandelt – nun liege der Ball in Rom.

Doch genau diese Darstellung greift zu kurz: Denn die eigentliche Frage lautet nicht, wann Ackermann um die Entlassung S.' aus dem Klerikerstand bat und warum der Vatikan noch keine Entscheidung getroffen hat. Die Frage lautet vielmehr: Warum konnte ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter Priester überhaupt über Jahrzehnte Mitglied des Klerus bleiben? Und das bis ins Jahr 2026.

S. wurde bereits 1994 wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Das war kein Verdacht, sondern ein rechtskräftiges Strafurteil. Trotzdem blieb er Priester. Mehr noch: Er übernahm später erneut seelsorgliche Aufgaben, feierte Gottesdienste, spendete Sakramente, arbeitete in der Krankenhausseelsorge und trat weiterhin öffentlich als Geistlicher auf. All dies geschah mit Wissen und Verantwortung der kirchlichen Leitung.

Und genau darin liegt der eigentliche Skandal: Nicht darin, dass der Vatikan über einen Antrag noch nicht entschieden hat. Nicht darin, wann dieser Antrag gestellt wurde. Sondern darin, dass die rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs offenbar nicht ausreichte, um einen endgültigen Bruch mit dem priesterlichen Amt herbeizuführen.

Der jetzige Verweis auf Rom kommt einer Nebelkerze Ackermanns gleich. Ackermann versucht, den Fokus zu verschieben.  Plötzlich entsteht der Eindruck, als hänge die entscheidende Verantwortung von einer ausstehenden Entscheidung des Vatikans ab. Doch selbst wenn Rom morgen die Entlassung aus dem Klerikerstand beschließen sollte, bleibt die zentrale Frage bestehen:

Warum blieb ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Priester über mehr als drei Jahrzehnte Priester?

Und dieser Frage muss sich Ackermann als Verantwortlicher stellen.

Für Betroffene spielt es zudem kaum eine Rolle, ob die Entscheidung in Trier oder in Rom getroffen wird. Entscheidend ist die Botschaft, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter Priester auch Jahrzehnte nach seiner Verurteilung weiterhin Priester bleibt.

Und genau daran muss sich Ackermann als verantwortlicher Bischof messen lassen.



Claudia Adams

Bistum Trier: Ruhestand-Pfarrer soll aus dem Klerikerstand entlassen werden

Ex-Pfarrer soll aus dem Klerikerstand entlassen werden

Der ehemalige Pfarrer des Bistums Trier, gegen den die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes von jugendpornografischem Material eingeleitet hat, soll endgültig aus dem Klerikerstand entlassen werden. Das teilte das Bischöfliche Generalvikariat Trier dem SR mit.

Die Entlassung des mittlerweile 82-jährigen Pfarrers hat der Trierer Bischof Ackermann laut Vikariat bereits vor einiger Zeit in Rom gefordert – eine Entscheidung von dort steht aber noch aus.

Gegen den Priester war bereits 1994 ein Berufsverbot verhängt und er in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden, nachdem er wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Das Berufsverbot endete 1997 – daraufhin wurde er bis 2003 mit Zustimmung des damaligen Bischofs Spital für Aushilfs- und Vertretungsdienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart eingesetzt.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Die Gemeindeverantwortlichen seien über die Vorstrafe informiert gewesen, heißt es aus dem Vikariat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den neuen Vorwürfen dauern weiter an.

(Quelle: sr.de)

Sonntag, 12. Juli 2026

Unter Verantwortung von Bischof Ackermann: Verurteilt und trotzdem Priester

1994 wurde der katholische Trierer Priester S. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt. Es wurden insgesamt 14 minderjährige Messdiener und Messdienerinnen als Betroffene bekannt. Strafrechtlich verurteilt wurde S. 1994 jedoch nur wegen eines Teils der Taten, da weitere Vorwürfe eingestellt wurden oder nach damaligem Recht bereits verjährt waren.

Der katholische Priester wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. - 
Eigentlich müsste dieser Satz genügen. In jedem anderen Beruf wäre damit die Frage beantwortet, ob der Betroffene jemals wieder in eine Vertrauensposition zurückkehren kann. Für Lehrer, Erzieher oder Jugendtrainer stellt sich diese Frage gar nicht erst. - Und im Bistum Trier hat man bis heute keine Antwort auf diese Frage. 

S. verlor zwar seine Pfarrstellen, verlor aber weder seine Priesterwürde noch seine Zugehörigkeit zum Klerikerstand. Nach Ablauf des gerichtlichen Verbots seelsorglicher Tätigkeit wurde er zunächst als Krankenhausseelsorger in einer katholischen Einrichtung in Süddeutschland eingesetzt. Später kehrte er als Kooperator in eine saarländische Pfarrei zurück. Er feierte wieder Gottesdienste, spendete Sakramente, begleitete Menschen in Krisensituationen und übernahm erneut Aufgaben, die ein hohes Maß an Vertrauen voraussetzen.

Das wirft eine Frage auf, der sich das Bistum Trier bis heute stellen muss: Warum hielt man einen rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester weiterhin für geeignet, seelsorglich tätig zu sein?

Die wissenschaftliche Aufarbeitung hat den Blick auf den Fall grundlegend verändert. Der Zwischenbericht von Lena Haase und Lutz Raphael belegt anhand der Akten des Bistums, dass das Generalvikariat bereits am 1. Dezember 1992 über konkrete Missbrauchsvorwürfe informiert war. Trotzdem blieb S.  weitere sieben Monate im Amt. Erst nach Strafanzeige, Hausdurchsuchung und anhaltendem Druck folgten Beurlaubung und Entpflichtung von seinen Pfarrämtern.

Die Frage lautet deshalb schon lange nicht  mehr, ob das Bistum informiert war. Die Akten beantworten diese Frage eindeutig. Die Frage lautet vielmehr, warum trotz dieser Informationen so gehandelt wurde, wie gehandelt wurde. Und: Warum der Priester unter Ackermann weiterhin Priester blieb. 

Ebenso wenig überzeugt der häufige Verweis auf das Kirchenrecht. Richtig ist: Das Kirchenrecht sah damals keine automatische Entlassung aus dem Klerikerstand vor. Ebenso richtig ist aber: Das Kirchenrecht verpflichtete niemanden, einen verurteilten Missbrauchstäter wieder in die Seelsorge zu schicken. Zwischen „Priester bleiben“ und „wieder Seelsorger werden“ liegt keine kirchenrechtliche Notwendigkeit, sondern eine Personalentscheidung.

Diese Entscheidung fällt in die Verantwortung der jeweiligen Bistumsleitung.
  • Unter Bischof Hermann Josef Spital blieb S. trotz konkreter Hinweise und laufender Ermittlungen zunächst im Amt.
  • Während der Amtszeit von Reinhard Marx erfolgte sein Wiedereinsatz in der Seelsorge.
  • Unter Bischof Stephan Ackermann, damals zugleich Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, wurde dieser Fall bundesweit bekannt. Ausgerechnet der Bischof, der für Aufarbeitung und Prävention stand, musste erklären, warum ein rechtskräftig verurteilter Priester in seinem Bistum wieder seelsorglich tätig gewesen war.  - S. blieb daraufhin weiter im Amt. Öffentlich wurde er als „Priester im Ruhestand“ geführt. - Unter der Veranwortung von Bischof Ackermann. 
In diesem Zusammenhang sagte Ackermann 2012: „Ein Guantánamo für Pädophile gibt es nicht.“

Die eigentliche Frage lautete jedoch nie, ob Täter rechtlos gestellt werden sollen. Die eigentliche Frage war und ist, warum eine Institution, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen für sich beansprucht, einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester erneut seelsorgliche Verantwortung überträgt.

Jetzt erhält die "Causa S." eine weitere bedrückende Wendung. Gegen S. wird erneut ermittelt, nachdem bei einem Einsatz in seiner Wohnung jugendpornographisches Material aufgefunden worden sein soll. Das Ermittlungsverfahren ist offen; insoweit gilt die Unschuldsvermutung.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt jedoch eine Tatsache bestehen: S. ist bis heute Priester des Bistums Trier. - Und er ist nicht der Einzige. 


Claudia Adams






Hintergründe:


Missbrauchsvorwürfe und Ermittlungen


Nach den späteren Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden kam es zwischen 1986 und 1990 zu sexuellen Übergriffen auf minderjährige Messdiener und Messdienerinnen. Nach Angaben des ehemaligen Nebenklägers Christian M. wurden insgesamt 14 Minderjährige als Betroffene bekannt. Als Tatorte wurden insbesondere die Sakristei der Pfarrkirche Heidenburg, das Pfarrhaus sowie drei Ferienfreizeiten in Deutschland und der Schweiz genannt.

Am 1. Dezember 1992 informierte ein Lehrer den damaligen Personalverantwortlichen des Bistums Trier, Berthold Z., über die Vorwürfe eines Schülers gegen S. Bereits am folgenden Tag führte Zimmer ein Gespräch mit dem Beschuldigten. Weitere dienstrechtliche Maßnahmen erfolgten zunächst nicht.
Am 10. März 1993 erstattete ein damals 17-jähriger Betroffener gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Kinderschutzbundes Trier Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Trier. Nachdem das Bistum am 25. März 1993 von der bevorstehenden Anzeige der Eltern erfahren hatte, blieb S. weiterhin im Amt.
Am 15. April 1993 wurden seine Wohnung und das Pfarrhaus durchsucht. Dabei stellten die Ermittlungsbehörden unter anderem Fotografien sicher.
Erst nach weiteren Gesprächen mit Vertretern des Generalvikariats bat S. am 30. Juni 1993 selbst um seine Beurlaubung.

Beurlaubung und Entpflichtung

Bischof Hermann Josef Spital entsprach dem Antrag auf Beurlaubung mit Wirkung vom 5. Juli 1993.
Zum 30. September 1993 wurde S. von seinen Aufgaben als Pfarrer der Pfarreien Heidenburg, Berglicht, Horath und Büdlich entpflichtet.

Diese Maßnahme bedeutete die Enthebung von seinen Pfarrämtern, nicht jedoch den Verlust seines Status als Priester. Nach bisherigem Quellenstand wurde S. weder aus dem Klerikerstand entlassen (laisiert) noch ist eine kirchenrechtliche Suspendierung nachgewiesen. Er blieb Priester des Bistums Trier und wurde später als Priester im Ruhestand geführt.

Strafverfahren

Vor dem Jugendschutzgericht des Landgerichts Trier musste sich S.  Anfang 1994 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verantworten.

Im Verlauf des Strafverfahrens wurden mehrere Anklagepunkte eingestellt oder führten zu Freisprüchen. Das Gericht sah jedoch insbesondere fortgesetzte sexuelle Handlungen gegenüber einem Schutzbefohlenen als erwiesen an. Mit Urteil vom Februar 1994 wurde S. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflagen wurden eine psychiatrische Behandlung, monatliche Zahlungen an den Deutschen Kinderschutzbund sowie ein dreijähriges Verbot der Ausübung einer seelsorglichen Tätigkeit angeordnet.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Berufsverbot beantragt. Nach den damals geltenden Verjährungsvorschriften konnten zahlreiche weitere Vorwürfe strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Bei der Strafzumessung, so Vorsitzender Gerhards in der Urteilsbegründung, hätten letztlich die zugunsten des Angeklagten sprechenden Gründe überwogen: keine Vorstrafen, Eingeständnis der wesentlichen Anklagepunkte. Außerdem seien die nachgewiesenen sexuellen Handlungen nicht so erheblich, als dass sie zu anhaltenden seelischen Folgeschäden bei den Jugendlichen geführt hätten. Gerhards: „Zu beachten ist auch eine lieblose, von Kälte geprägte Jugend und Kindheit des Angeklagten. Die menschliche Zuwendung suchte er später bei den Jugendlichen, was wiederum zu den Verfehlungen – als Folge – in eine psychische Erkrankung führte.“ 

Wiedereinsatz im kirchlichen Dienst

Nach seiner Verurteilung blieb S.  Priester des Bistums Trier.
Nach Angaben des ehemaligen Nebenklägers Christian M. war er zunächst als Krankenhausseelsorger in einer katholischen Einrichtung in Süddeutschland tätig.
Später kehrte er in das Bistum Trier zurück und wurde als Kooperator in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. Nach der offiziellen Vorstellung gehörten zu seinen Aufgaben die Feier von Gottesdiensten, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge sowie in der Erwachsenenbildung.
Der erneute pastorale Einsatz eines rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priesters führte zu erheblicher öffentlicher Kritik. Betroffeneninitiativen und Medien stellten insbesondere die Frage, ob ein solcher Wiedereinsatz mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vereinbar sei.

Wissenschaftliche Aufarbeitung

Der Fall S. wurde später im Rahmen der historischen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Trier wissenschaftlich untersucht: Im Zwischenbericht Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2001) rekonstruierten Dr. Lena Haase und Prof. Dr. Lutz Raphael den anonymisierten Fall „F.“ anhand der Personalakten und weiterer Archivbestände des Bistums Trier.
Die Untersuchung belegt, dass das Bistum bereits am 1. Dezember 1992 konkrete Kenntnis von den Missbrauchsvorwürfen hatte. Zwischen der ersten Information und der Beurlaubung S. am 5. Juli 1993 vergingen sieben Monate. Der Fall gilt als ein dokumentiertes Beispiel für den damaligen administrativen Umgang des Bistums Trier mit beschuldigten Priestern.

Aktuelle Entwicklung

Im Juli 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den inzwischen 82-jährigen Priester des Bistums Trier im Ruhestand wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornographischen Materials ermittelt. 

Auslöser war ein Notarzteinsatz in seiner Wohnung im Nordsaarland. Dabei wurden offen zugängliche jugendpornographische Bilder aufgefunden. Im Rahmen einer anschließenden richterlich angeordneten Durchsuchung wurden weitere Fotografien und Datenträger sichergestellt und zur kriminaltechnischen Auswertung beschlagnahmt. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich dieser neuen Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.



Die Verantwortung der Trierer Bischöfe


Die erste nachweisbare Information über Missbrauchsvorwürfe gegen S. erreichte das Generalvikariat Trier am 1. Dezember 1992. Ein Lehrer informierte den damaligen Personalverantwortlichen Berthold Z.  Bereits am folgenden Tag fand ein Gespräch mit S. statt. Nach den Ergebnissen des Zwischenberichts von Haase und Raphael folgten zunächst keine dienstrechtlichen Konsequenzen.
Auch nachdem:
  • Strafanzeige erstattet worden war,
  • das Generalvikariat hiervon Kenntnis erhalten hatte,
  • und eine Hausdurchsuchung erfolgt war,
blieb S. weiterhin Pfarrer seiner Gemeinden.
Erst nachdem S. am 30. Juni 1993 selbst um seine Beurlaubung bat, entsprach Bischof Hermann Josef Spital diesem Antrag zum 5. Juli 1993. Zum 30. September 1993 wurde S. von seinen Pfarrämtern entpflichtet.
Der Zwischenbericht bewertet insbesondere den Zeitraum zwischen der ersten Kenntnisnahme und der Beurlaubung kritisch. Zwischen beiden Ereignissen lagen sieben Monate, in denen S. weiterhin im Amt verblieb.

Entpflichtung – aber keine Entfernung aus dem Klerikerstand

Kirchenrechtlich ist zwischen mehreren Maßnahmen zu unterscheiden: Die Beurlaubung bedeutete die vorläufige Freistellung vom seelsorglichen Dienst. Die Entpflichtung zum 30. September 1993 bezog sich ausschließlich auf die von S. ausgeübten Pfarrämter.
Er verlor dadurch weder seine Priesterweihe noch seinen Status als Kleriker und nach bisherigem Forschungsstand auch nicht seine Zugehörigkeit zum Presbyterium des Bistums Trier.
Eine kirchenrechtliche Suspendierung ist bislang ebenso wenig nachgewiesen wie eine Laisierung.
S. blieb daher Priester des Bistums Trier und wurde später als Priester im Ruhestand geführt.

Die Amtszeit Bischof Reinhard Marx

Mit der Ernennung Reinhard Marx' zum Bischof von Trier im Jahr 2002 begann eine neue Phase des Falles. Während seiner Amtszeit wurde S. erneut seelsorglich eingesetzt. Nach den bisher bekannten Quellen war er zunächst Krankenhausseelsorger in einer katholischen Einrichtung in Süddeutschland. Später erfolgte seine Rückkehr in das Bistum Trier als Kooperator einer saarländischen Pfarrei. Zu seinen Aufgaben gehörten Messfeiern, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Krankenhausseelsorge,
Erwachsenenbildung.

Der Wiedereinsatz eines rechtskräftig verurteilten Priesters führte später zu erheblicher Kritik.
Nach bisherigem Forschungsstand ist jedoch nicht belegt, dass Reinhard Marx diese Entscheidung persönlich getroffen hat. Fest steht lediglich, dass der Wiedereinsatz während seiner Amtszeit als Trierer Bischof erfolgte.

Die Amtszeit Bischof Stephan Ackermanns

Seit 2009 ist Stephan Ackermann Bischof von Trier. Im Jahr 2010 übernahm er zusätzlich das Amt des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz. Während seiner Amtszeit wurde der Fall S.  erneut öffentlich diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Tatsache, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt worden war.
Ackermann verwies mehrfach darauf, dass das Kirchenrecht kein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für alle verurteilten Priester kenne und deshalb jeder Einzelfall gesondert bewertet werden müsse. ("Ein Guantánamo für pädophile Priester gibt es nicht").


Quellen


Archivalische Quellen

Bistumsarchiv Trier, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Personalakte (Fall „F.“).
Bischöfliches Generalvikariat Trier, Bereich Personal, Karteikarte.
Bistum Trier, „Geheimarchiv“, Akten der Interventionsbeauftragten, Personalakte „F.“.
Personalverzeichnis des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1993.
Amtsblatt des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1994.
Gerichtsunterlagen Landgericht Trier, Jugendschutzkammer, Urteil gegen S., Februar 1994.
Staatsanwaltschaft Trier, Ermittlungsakten zum Strafverfahren 1993/1994.
Presse 
Trierischer Volksfreund Prozessbeginn gegen S., Februar 1994.
Urteil gegen S., Februar 1994.
Saarbrücker Zeitung Vorstellung S. als Kooperator.
Berichterstattung über seinen Wiedereinsatz im Bistum Trier.
Spiegel: »Scham und Bestürzung«., Als Missbrauchsbeauftragter der Kirche predigt der Trierer Bischof Stephan Ackermann »null Toleranz«. Im eigenen Bistum geht er milde mit pädophilen Pfarrern um, SPIEGEL, 12/2012
Wissenschaftliche Literatur
Haase, Lena / Raphael, Lutz:
Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2001). Zwischenbericht. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier.
Trier 2024. (Darin anonymisiert.)
Aktuelle Berichterstattung
Saarländischer Rundfunk (SR):
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier, Juli 2026.
ARD / tagesschau.de / Übernahme der SR-Berichterstattung.
Kirchenrechtliche Quellen
Codex Iuris Canonici (1983)
insbesondere:can. 1717 (Voruntersuchung)
can. 1722 (vorläufige Maßnahmen)
can. 277 (Pflichten der Kleriker)
can. 1395 § 2 (Straftaten gegen Minderjährige; Fassung bis 2021)









Samstag, 11. Juli 2026

Jugendpornografisches Material bei bereits wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Bewährungsstrafe verurteiltem Trierer Bistumspriester

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen ehemaligen Pfarrer mit Wohnsitz im Nordsaarland wegen des Verdachts des Besitzes von jugendpornographischem Material. Die Behörde bestätigte jetzt entsprechende SR-Informationen, wonach die Vorwürfe gegen den 82-Jährigen eher "zufällig" bekannt geworden sind.

Ein Notarzteinsatz führte Anfang des Monats zu Ermittlungen gegen einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier. Nachbarn hatten den 82-Jährigen längere Zeit nicht mehr gesehen und Rettungskräfte alarmiert. Der ehemalige Pfarrer wird aktuell stationär behandelt. 

In seiner Wohnung in einer nordsaarländischen Gemeinde aber wurde nicht nur er, sondern auch mehrere jugendpornografische Bilder aufgefunden – sie lagen offen herum. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere Fotos und Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Ob die Staatsanwaltschaft das Bistum Trier über den Fall informiert, werde derzeit noch geprüft.

82-Jähriger laut MissBit einschlägig bekannt

Der 82-Jährige ist nach Informationen der Opferhilfeorganisation MissBit einschlägig bekannt. Mitte der 1990er Jahre sei er wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter anderem während Jugendfreizeiten in Deutschland und der Schweiz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.Nach seiner Verurteilung war der heute 82-Jährige nach Informationen von MissBit in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

MissBit-Sprecher Hermann Schell sprach von einem Musterbeispiel für Vertuschung durch das Bistum.Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 11.7.2026 berichtet.


Quelle: SR.de, ARD.de

Freitag, 26. Juni 2026

Bistum Trier: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen katholischen Bistumspriester wegen "Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung"

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches). Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche. Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten.  Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung.  (Quelle: Bistum Trier)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. - Der Geistliche wurde von einer Frau angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft sie ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Frau sei mehrmals zu Gesprächen bei dem Priester gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als Erwachsene in die katholische Kirche eingetreten und sollte jetzt auf ihre Erstkommunion vorbereitet werden. Das Bistum Trier hat den Priester nun beurlaubt und ihm verboten, Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Laut Bistum ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden seiner Gemeinden und die Verantwortlichen bei seinen früheren Einsatzorten seien darüber bereits informiert. Das Bistum warte nun aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis dahin gelte für den Mann die Unschuldsvermutung. (Quelle: swr.de)

Donnerstag, 4. Juni 2026

Bistum Trier: Unter Bischof Ackermann: Bistum verheimlicht weitere Betroffene

Mindestens zwei betroffene Frauen - ein Täter: Jahrelang wurden Karin Weißenfels und Franzi Vogt von demselben Pfarrer missbraucht.

Erst im Jahr 1999 hatte Karin Weißenfels die Kraft gefunden, das ihr auferlegte Schweigen von Pfarrer D. zu brechen. Sie wendet sich erstmals ans Bistum Trier. Im Juli 2003 schildert sie Reinhard Marx ihre Leidensgeschichte – damals Bischof von Trier, heute Erzbischof von München und Freising und Kardinal. 

Im Jahr 2022, während eines Gesprächs mit Mitarbeitenden, nannte der heutige Trierer Bischof Stephan Ackermann Weißenfels’ richtigen Namen. Er unterschrieb eine Unterlassungserklärung und musste Schmerzensgeld zahlen.- Daraufhin verlangte Weißenfels vom Bistum die vollständige Offenlegung aller Daten, die über sie vorliegen. Sie erhielt Hunderte von Dokumenten – doch längst nicht alle. Ein besonders bedeutendes Schreiben erhielt sie im August 2025 zufällig von anderer Stelle. Darin steht: Pfarrer D. habe ein Kind missbraucht.

Weißenfels sagt: „Ich bin empört, dass die Bistumsverantwortlichen verheimlicht haben, dass sie seit Januar 2022 wissen, dass es ein weiteres Missbrauchsopfer von Pfarrer D. gibt. Die Sprecherin des Bistums Trier bestätigt, dem Bistum seien zwei betroffene Personen bekannt.

Auf Fragen wie: Wann erfuhr das Bistum Trier erstmals von Übergriffen durch Pfarrer D.? Seit wann existiert die erste Aktennotiz zu Übergriffen oder Grenzverletzungen durch den Pfarrer? Wurden die Gremien in den betroffenen Pfarreien informiert? Was tat das Bistum, um weitere mögliche Opfer zu schützen? Bot das Bistum Pfarrer D. Maßnahmen an – oder verpflichtete es ihn dazu –, um mit seiner wohl krankhaften Disposition umzugehen? Dazu sagt das Bistum: nichts.

Die weitere Betroffene ist Franzi Vogt. Gut drei Jahre nach ihrer Meldung beim Bistum Trier klingelt das Telefon. Die Interventionsbeauftragte des Bistums fragt, ob Vogt Kontakt zur Presse habe.

Vogt erinnert sich weiter: Der Anruf habe sie irritiert. Um was geht es hier? Sie hakt nach, die Interventionsbeauftragte hüllt sich in Schweigen. Vogt bittet um den Artikel, der im Oktober 2025 in der Rhein-Zeitung erschien. Sie fragt wieder und wieder nach, erst im März 2026 erhält sie ihn. 

Jetzt wusste Vogt, ihr Fall berührt den Fall Weißenfels – es ist derselbe Täter. Sie will Kontakt zu Weißenfels. Diese wiederum zu ihr. Doch bis die Frauen miteinander sprechen können, vergeht Zeit. Vogt sagt: „Das Bistum reagierte, als es nicht mehr anders ging.“

den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Nach gängiger kriminologischer und rechtlicher Definition: Ein weiterer Serientäter im Bistum Trier. (ca)



Mittwoch, 22. April 2026

Offener Brief an Bischof Ackermann

Sehr geehrter Herr Stephan Ackermann,

wenn Sie von einem „Abschluss der Aufarbeitung im Bistum Trier“ sprechen, ist das an Ignoranz gegenüber der Realität und gegenüber Betroffenen kaum zu überbieten.

Aufarbeitung kann man nur abschließen, wenn die Wahrheit vollständig auf dem Tisch liegt.

Gerade die „Causa Dillinger“ zeigt das Gegenteil:
  • Hinweise auf mögliche Netzwerkstrukturen (Täternetzwerke) wurden intern benannt – aber nie konsequent zu Ende aufgeklärt.
  • Zentrale Beweismittel wurden vernichtet.
  • Verantwortliche Entscheidungen und Zuständigkeiten sind bis heute nicht klar benannt.
  • Mögliche Zusammenhänge über Personen, Orte und Bistümer hinweg wurden nicht vollständig offengelegt.
Und die „Causa Dillinger“ ist nur ein Beispiel.

Wer von uns Betroffenen kann denn ernsthaft sagen, dass er die Aufarbeitung bekommen hat, die er gebraucht hätte?

Welche/r Betroffene kann sagen, dass ihr/sein Fall vollständig aufgeklärt wurde – mit klaren Antworten, klarer Verantwortung und echter Konsequenz?

Für die meisten gilt doch das Gegenteil: Es bleibt lückenhaft, unvollständig, offen. - Und genau das macht die Verarbeitung des Geschehens noch schwieriger. - Und die Heilung nahezu unmöglich. 

Aufarbeitung kennt keinen festen Endpunkt, solange es Betroffene gibt, die noch nicht sprechen konnten. Wie wollen Sie sicherstellen, dass  Betroffene auch nach einem behaupteten „Abschluss“ weiterhin Zugang zu Anerkennung und Aufklärung haben?

Die Frage muss erlaubt sein:

Verdammt noch mal: Aus welcher Motivation heraus treffen Sie diese Aussage?

Entweder kennen Sie die Wahrheit – und halten sie weiterhin und gerade deshalb zurück.
Oder aber Sie kennen die Wahrheit nicht – dann aber können Sie nicht behaupten, die Aufarbeitung könne Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Herr Ackermann, hier bleiben grundlegende Kernfragen offen.

Und nein, ich verstehe nicht, wie man in so einer Lage einen Schlusspunkt setzen kann.

Außer, man will ihn setzen – unabhängig davon, ob er gerechtfertigt ist oder nicht.

Das heißt: Der Schlussstrich wird nicht gezogen, weil alles geklärt ist, sondern weil Sie glauben, darüber entscheiden zu können, dass es jetzt reicht. - Und dafür gibt es offensichtlich Gründe. 

Nicht die Fakten bestimmen das Ende – sondern der Wille, das Thema zu beenden.

Fakt bleibt: Von einem „Abschluss der Aufarbeitung im Bistum Trier“ kann keine Rede sein.

Sie können sie lediglich beenden.

Und wenn Sie die Aufarbeitung für „beendet“ erklären, werden Sie Ihre Gründe dafür haben:

Zum Schutz Ihrer selbst.
Zum Schutz Ihrer Vorgängerbischöfe.
Zum Schutz der Institution.
Zum Schutz der katholischen Kirche.

Vielleicht wäre es das Mindeste, Sie würden genau diejenigen fragen, um die es eigentlich geht: die Betroffenen.

Ob für uns auch gilt, dass die Aufarbeitung „Ende des Jahres abgeschlossen“ ist?
Oder ob wir jeden Tag merken, dass noch vieles nicht abgeschlossen ist.

Übrigens: Ich würde auch gern einfach nach vorne schauen. Nur noch nach vorne.
Aber das funktioniert nicht.

Die Vergangenheit lässt sich nicht abschließen wie ein Kapitel. Sie kommt zurück – immer wieder, nahezu täglich.

Sie ist nicht vorbei.
Sie wird auch am 31.12.2026 weder abgeschlossen sein noch aufgearbeitet. 
Sie ist Teil von mir geblieben.


Claudia Adams

PS.
In der Vorstellung zum P.I.A.-Bericht behaupteten Sie am 30.03.2026: „Dass wir im Grunde flächendeckend jetzt die Schutzkonzepte in den Pfarreien etabliert haben, in den Einrichtungen ohnehin, also dass ist ja ein wesentlicher Fortschritt und: Man sieht auch, dass wir ja auch eine ganze Vielfalt von Personen haben als geschulte Personen, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die auch als Ansprechpersonen vor Ort Auskunft geben können.“ - 

Herr Bischof!  Sie sprechen dabei von Fortschritt. Tatsächlich ist belegbar,  dass diese grundlegende Schutzmaßnahmen nicht flächendeckend umgesetzt sind! Menschen arbeiten im Bistum Trier in katholischen Kindergärten ohne Schulung, ohne erweitertes Führungszeugnis – und ohne dass die von Ihnen genannten Kontroll- und Ansprechstrukturen eingreifen. Wenn also Ihre gelobten geschulten Personen, Ansprechpersonen,  „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren“ vorhandene Schutzdefizite weder erkennen noch wirksam adressieren – welchen Auftrag erfüllen sie dann? -    Das systemische Defizit geht doch weiter bzw. wird von Ihnen aufrechterhalten.  Und Sie wagen es tatsächlich, von wirksamer Prävention sprechen? 

Kurzum: Stand April 2026: Die Aufarbeitung ist in zentralen Bereichen gescheitert, und die Prävention greift bei Weitem nicht in dem erforderlichen Maß.

"Tatkomplex Dillinger: 100 Mark für den Missbrauch von Messdienern?" - Opfer bricht sein Schweigen

Als der Skandal um den Missbrauchspriester Edmund Dillinger öffentlich wurde, stand der Verdacht sofort im Raum: Hinter Dillinger verbirgt sich ein ganzes Täternetzwerk. Jetzt berichtet ein Opfer davon. Die katholische Kirche schweigt – und zahlt.

"Hardy sagt, er sei zwischen 1964 und 1973 von so vielen Geistlichen missbraucht worden, dass er sich nicht einmal alle Namen habe merken können. Aber er erinnere sich noch an viele. Hardy sagt, er sei von einem belgischen Ferienheim bis auf die österreichische Seite der Zugspitze überall herumgereicht worden. Nicht alle Namen der Geistlichen, denen er dabei begegnete, kennt der Westerwälder, doch Nikolaus Adamek, Franz Bühler, Erich Jansen und einige weitere werde er nie vergessen.  Auch die Namen von Bistümern und Städten nennt er: Limburg, Freiburg. Köln, Augsburg, Frankfurt, Aachen. Und Trier.

Auch Edmund Dillinger gehört in diese Aufzählung. 1971, als Hardy 15 war, sei er erneut in Dillingers Zugriff geraten. Der Seelsorger war zwischenzeitlich bei einer Rom-Wallfahrt gegenüber einem anderen Jugendlichen übergriffig geworden. Das wurde dem Bistum Trier zu viel, es versetzte Dillinger ohne eindeutige Hinweise an die dortigen Stellen ins Bistum Köln nach Leverkusen - Opladen. Ein üblicher Vorgang in den 70er-Jahren.

Hardys früherer Täter und Pastor Amberg und Pastor und Dillinger hatten offenbar seither weiterhin Kontakt gehalten.  Eine Szene bleibt dem Westerwälder besonders im Kopf: Hardy erinnert sich an einen silberfarbenen Mercedes. Wie er gemeinsam mit Amberg und Dillinger in diesem Mercedes mit einem Campingwagen am Anhänger über Landstraßen zum Beispiel nach Kevelaer gefahren sei, einem Wallfahrtsort nahe der niederländischen Grenze. Dort angekommen sei ihm in dem Anhänger auf einem versteckten Parkplatz immer wieder sexualisierte Gewalt angetan worden. Er und andere Kinder, ebenfalls Messdiener, seien für 100 Mark von den Geistlichen untereinander verkauft worden. Immer wieder.  Dillinger sei der Chauffeur gewesen, Amberg der Zuhälter. -

Die Folgen davon sind bis heute sichtbar: Depressionen, Panikattacken, ein zerstörter Schließmuskel infolge der Penetration, zerquetschte Hoden. Hardy erlitt zwei Schlaganfälle und eine Hirnblutung, ist seit 2015 halbseitig gelähmt. Seine Arbeit als Verkehrspolizist habe er nach wenigen Jahren aufgeben müssen. Zu tief habe der Schmerz gesessen. Seine beiden älteren Brüder sollen ebenfalls sexualisierte Gewalt erlitten haben. Mit Mitte 20 sollen sie sich das Leben genommen haben.

Es sind Schilderungen über Menschenhandel, einen Täterring und tiefe menschliche Abgründe. Schriftliches Material, das Hardys Schilderung eventuell hätte stützen können, lag lange Zeit im Verborgenen, im mintgrünen Haus in Friedrichsthal mit der blauen Hausnummer 18. Dillinger hatte akribisch Tagebuch geführt und zahlreiche Anrufe, Treffen und Namen seiner Kontakte eingetragen.

Doch 43 der insgesamt 46 Bücher gibt es nicht mehr, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sie nach Einstellung ihrer eigenen Ermittlungen und trotz eines von Jürgen Brauer bereits gestellten Antrags auf Einsichtnahme in einer Müllverbrennungsanlage vernichten.

Im Jahr 2012 rief Hardy erstmalig in Köln an, um beim Erzbistum seine Erlebnisse zu melden. Seine Schilderungen wurden für glaubhaft empfunden, er erhielt Zahlungen in Höhe von 15.000 Euro vom Bistum direkt, weitere 60.000 Euro von der Kölner Aufklärungskommission.

Damit war der Fall aktenkundig und nach Hardys eigenem Rechtsverständnis und dem seines Anwalts auch anerkannt. Zwar spreche, so der Anwalt, das Bistum bis heute nur von einer „Plausibilitätsprüfung“, aber das komme dem gleich. Prüfer im Bistum sei damals der heutige Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, gewesen.

Was das Erzbistum allerdings nicht tat, war, den Fall als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Das hätte Hardy schon wesentlich früher eine Rente ermöglicht, es gibt mittlerweile einschlägige Rechtsprechung dazu, die auch für Messdiener gilt.
Hardys Geschichte ist kein Einzelfall.

Nach Schilderungen von Hardys Anwalt – selbst Missbrauchsopfer – bestand das engere Netzwerk um Pfarrer Amberg aus etwa acht Personen. (den vollständigen Artikel auf  "volksfreund.de" lesen) 


Bischof Ackermann: Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein - Man wolle nach vorne blicken


30.03.2026
Bischof Ackermann stelle den P.I.A. -Jahresbericht für das Bistum Trier vor 
(ab Minute 21:57)


"Spätestens seit 2022 ist man im Bistum Trier daran, die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte aufzuarbeiten. In einem Jahresbericht werden die Ergebnisse dann präsentiert. Heute wurde der Bericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Doch dabei standen offenbar nicht die Zahlen im Vordergrund.

Im Bistum Trier gab es im letzten Jahr 15 weitere Missbrauchsvorwürfe gegen Geistliche oder Mitarbeitende. 

Mit dieser Information hätte das Bistum Trier seine Pressekonferenz zum Jahresabschlussbericht beginnen können. Doch die PR-Abteilung um Bischof Ackermann entschied sich anders: Über die neuen Zahlen wird ohne Nachfrage nicht gesprochen – über Prävention hingegen gerne. 

Ackermann: „Dass wir im Grunde flächendeckend jetzt die Schutzkonzepte in den Pfarreien etabliert haben, in den Einrichtungen ohnehin, also dass ist ja ein wesentlicher Fortschritt und: Man sieht auch, dass wir ja auch eine ganze Vielfalt von Personen haben als geschulte Personen, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die auch als Ansprechpersonen vor Ort Auskunft geben können.“

Auch über die 780.000 Euro an Entschädigungszahlungen an Betroffene im letzten Jahr und 33 abgearbeitete Anträge wird nur geschrieben und zunächst nicht gesprochen. Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein: Man wolle nach vorne blicken.  

Ackermann: "Bei der Erinnerungskultur ist aber in den Gesprächen, die wir bisher hatten immer auch die Frage und das Anliegen: „Wie kann es gelingen, eine aktivierende Erinnerungskultur zu schaffen? Also natürlich kann man irgendwo zusammen ein Erinnerungsmonument machen ... aber das ist eben ein Monument. Also wie kann das in eine Aktivität auch führen?“

Der Verein für Missbrauchsbetroffene „MissBiT“ kritisiert dieses Vorgehen scharf und spricht von einem völlig falschen Zeitpunkt für die Überlegungen. „Wenn der Bischof jetzt schon über einen Erinnerungsort nachdenkt, dann frage ich mich: „An was will er denn erinnern? An sein eigenes Verfehlen? Dass er nicht in der Lage war, alles aufzudecken? Dass er nicht in der Lage war, seine Vorgängerbischöfe genau an dem Punkt Vertuschung zu benennen?“ Außerdem kritisiert „MissBit“, dass das Bistum in einigen Fällen zurückhaltend mit Infos umgehe: „Individuelle Aufarbeitung bedeutet: Ich kümmere mich um die einzelnen Personen, um die oder den einzelnen Betroffenen, lege die Akten offen und kläre den Fall proaktiv auf. Das haben wir dem Bischof angeboten in einer Kooperationsvereinbarung mit MissBit, das hat man vom Tisch gewischt und ich glaube, man hat bis heute nicht verstanden, worum es geht."

Für MissBit geht es unter anderem um ein ehrliches Schuldgeingeständnis – auch von Bischof Ackermann. Das Bistum scheint hingegen zu hoffen, dass der Sturm an schlechter Presse bald abebbt." (Quelle: SR, "Aktueller Bericht, 30.03.2026)


Montag, 30. März 2026

Kommentar zum "P.I.A.-Jahresbericht 2025" des Bistums Trier


Ich lese diesen Bericht – und mir bleibt ein bitterer Beigeschmack.
Nicht, weil nichts getan wurde, sondern weil die Darstellung wirkt wie ein sauberer Verwaltungsbericht über ein zutiefst unsauberes Kapitel.

Und genau darin liegt das Problem:

1. „Rechenschaftsbericht“ – aber vor wem eigentlich?
Der Begriff „Rechenschaftsbericht“ springt mir sofort ins Auge.
Rechenschaft.
Ich frage mich:
Vor wem wird hier Rechenschaft abgelegt?
Vor Betroffenen?
Nein.
Vor der Öffentlichkeit?
Nur bedingt.
Vor kirchlichen Gremien?
Wohl eher.

Der Begriff suggeriert Verantwortung – aber Verantwortung bedeutet, dass jemand bewertet, hinterfragt und Konsequenzen fordert. - Hier schreibt die Institution über sich selbst.

Das ist keine Rechenschaft. Das ist Selbstbeschreibung.

Als Betroffene wirkt das wie ein Bericht, der Rechenschaft simuliert – ohne sie tatsächlich abzulegen.

2. Zahlen, die beruhigen – statt Zahlen, die aufrütteln

Der Bericht nennt z.B. die Anzahl der Schulungsteilnehmer.

Das klingt zunächst positiv.
Aber die entscheidende Zahl fehlt:
Wie viele haben nicht teilgenommen?
Diese Auslassung ist gravierend.
Denn nur Teilnehmerzahlen zu nennen, erzeugt den Eindruck von flächendeckender Prävention.

Ohne die Nichtteilnehmer bleibt völlig offen: Wie groß sind die Lücken?
In welchen Bereichen fehlen Schulungen? Wer entzieht sich der Prävention?
Wo bestehen weiterhin Risiken?
Als Betroffene wirkt das wie eine gezielte Perspektivverschiebung.

Man zeigt die Fortschritte – und verschweigt die Defizite.
Das ist keine Transparenz. Das ist selektive Information. - Dasselbe gilt für die Einholung von erweiterten Führungszeugnis. Die Praxis sieht nachweislich anders aus, als es der PIA-Bericht suggeriert.
 

3. Verwaltung von Missbrauch statt Aufarbeitung
Der Bericht wirkt strukturiert, korrekt, formal.
Doch genau das erzeugt Distanz: Missbrauch wird in Kategorien eingeordnet.
Fälle werden verwaltet.
Prozesse werden beschrieben.
Aber das institutionelle Versagen wird nicht klar benannt.
Es entsteht der Eindruck: Das System funktioniert.
Es gab nur Probleme innerhalb des Systems.

Doch aus Betroffenensicht ist das Gegenteil richtig: Das System selbst hat Missbrauch ermöglicht.


4. Der Eindruck kontrollierter Transparenz


Der Bericht vermittelt Transparenz durch Zahlen und Tabellen.
Doch Transparenz bedeutet auch, Lücken sichtbar zu machen.
Hier werden Fortschritte sichtbar gemacht, Defizite bleiben im Hintergrund.
Diese Darstellung mag für manche beruhigend wirken – aber sie verhindert eine ehrliche Risikobewertung.

5. Perspektive der Betroffenen bleibt marginal

Der Bericht beschreibt Maßnahmen für Betroffene.
Aber nicht aus ihrer Perspektive.

Es fehlt:
  • Betroffenenberichte
  • kritische Stimmen im Haupttext
  • Bewertung durch unabhängige Betroffene
  • strukturelle Kritik aus Betroffenensicht
Ich lese einen Bericht über mich – aber nicht mit mir.

6. Sprache, die Verantwortung weichzeichnet

Der Bericht verwendet eine administrative Sprache:
  • "Rechenschaftsbericht"
  • „Vorkommnisse“
  • „Meldungen“
  • „Bearbeitung“
  • „Maßnahmen“
Diese Begriffe wirken neutral. Zu neutral.
Sie verschleiern, worum es tatsächlich geht:
Gewalt.
Machtmissbrauch.
Lebenslange Folgen.

Als Betroffene wirkt diese Sprache wie ein Filter, der den Schmerz aus dem Text entfernt.

7. Zahlen statt Geschichten – Distanz statt Nähe

Der Bericht nennt Fälle, Kategorien, Summen.
Es heißt etwa, dass es 2025 neun Meldungen zu sexualisierter Gewalt gab, davon fünf konkret bearbeitet.

Vier Fälle wurden als „nicht substantiell“ oder „ohne Angabe“ eingeordnet.
Als Betroffene lese ich das und frage mich:
Wer entscheidet, was „substanziell“ ist?
Wer bestimmt, ob meine Erinnerung „genug“ ist?
Ein Trauma ist selten sauber.
Es kommt fragmentiert.
Zitternd.
Spät.

Wenn solche Meldungen statistisch aussortiert werden, fühlt sich das an wie ein zweites Schweigen.

8. Geld als Anerkennung – aber kein Ersatz für Verantwortung

Der Bericht nennt 781.000 Euro, die 2025 an Betroffene gezahlt wurden.
Als Betroffene empfinde ich das ambivalent.

Ja, Anerkennung ist wichtig.
Aber Geld wirkt auch wie ein Abschlussstrich, der keiner ist.
Ein Betrag kann keine verlorene Kindheit zurückgeben.
Keine zerstörte Biografie.
Keine Jahrzehnte voller Angst.

Und noch etwas:
Die Summen werden genau aufgelistet.
- Die emotionalen Folgen nicht.

Mein Fazit aus Betroffenensicht

Der Bericht nennt sich „Rechenschaftsbericht“.
Doch echte Rechenschaft verlangt mehr als Zahlen.

Er verlangt:
  • vollständige Transparenz (auch über Defizite)
  • Darstellung von Risiken (z. B. Nichtteilnehmer an Schulungen)
  • echte Beteiligung von Betroffenen
  • selbstkritische Analyse der Machtstrukturen
Stattdessen entsteht der Eindruck eines formal korrekten, aber kontrollierten Berichts.

Als Betroffene bleibt bei mir der Eindruck: Die Institution zeigt, was sie tut. - Aber nicht, wo sie weiterhin versagt.

Und genau das wäre echte Rechenschaft.


Claudia Adams


Sprachliche Entgleisungen von Bischof Ackermann im Vorwort

PS. Die Abschlussformel von Bischof Ackermann im Vorwort lautet übrigens: "Wie immer freuen (!) sich die Autor*innen des Berichts und ich über Rückmeldungen, Kritik und Hinweise zum P.I.A.-Bericht 2025. Ich wünsche allen Interessierten eine informative Lektüre."

„Wir freuen uns über Rückmeldungen“. -  Was für eine Floskel bei einem  Bericht über sexualisierte Gewalt. „Wie immer“ – vermittelt Routine, wo keine Routine sein darf.  Die gravierendste sprachliche Fehlleistung in diesem Vorwort von Ackermann empfinde ich allerdings  "informative Lektüre".   Herr Ackermann! - Sie reduzieren hier sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendliche durch institutionelles Versagen auf bloßes Informationsmaterial und verharmlosen absolut die Tragweite dieser Thematik. - Und das im Jahr 2026.