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Mittwoch, 21. Oktober 2026
Bistum Trier / Causa Kentenich: Ein umstrittener Priester, sechs Trierer Bischöfe und Jahrzehnte ungeklärter Verantwortung
Bistum Trier / Vallendar / Schönstatt: Schönstatt-Bewegung ruft Menschen aus dem Umfeld ihres Gründers Pater Josef Kentenich dazu auf, Erinnerungen und Dokumente einzureichen
Aufarbeitung der Causa Josef Kentenich: Offen für die Wahrheit
Heinrich Brehm. Die historische Forschung zur Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Pater Josef Kentenich ist in vollem Gang und längst nicht abgeschlossen. Bisher bekannte Quellen, die teilweise auch belastende Zeugnisse enthalten, werden erhoben und zugänglich gemacht. Ihre historische Einordnung ist in wesentlichen Punkten weiterhin Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen. Offenheit der Forschung gilt für verschiedene Richtungen: Es kann sich Belastendes erhärten; ebenso kann sich zeigen, dass Vorwürfe anders einzuordnen sind und eine vermutete Täterschaft nicht begründet werden kann. Da die Gesamtforschung noch Jahre in Anspruch nehmen wird, sind aus Sicht der Schönstatt-Bewegung vorschnelle Urteile zu vermeiden.
Historische Quellen sorgfältig einordnen
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie viel hinsichtlich des Umgangs mit solchen Quellen dazuzulernen ist. Zeugnisse lassen sich nicht ohne jeden Kontext bewerten: Sie entstehen in einem Lebenszusammenhang, werden überliefert, gedeutet und oft erst Jahre nach den beschriebenen Ereignissen schriftlich festgehalten. Verlässliche Aufarbeitung verlangt, dass Befund und Deutung unterschieden werden, dass Entstehungsgeschichte, zeitliche Abstände und Überlieferungswege transparent dargestellt und eingeordnet werden – und dass dieses Verfahren für alle Seiten gilt.
„Keine Angst vor der Wahrheit“ gehört dabei für die Schönstatt-Bewegung zur Grundhaltung. Historische Forschung kann Belastendes zutage fördern, sie kann bestehende Deutungen auch relativieren. Für viele Menschen in Schönstatt gehört Pater Kentenich zu den prägenden geistlichen Gestalten ihres Lebens und diese Verbundenheit wird durch offene Forschung nicht entwertet – so wenig wie sie negative Erfahrungen aus dem Weg räumen könnte. Eine ergebnisoffene Darstellung von Fakten und Zusammenhängen muss offen sein für verschiedene Perspektiven und für vielleicht unerwartete Ergebnisse.
Einladung, Erfahrungen und Dokumente einzubringen
An dieser Aufarbeitung sind mehrere Stellen beteiligt – etwa die Herausgeber der seit 2021 erscheinenden Studienausgaben Dokumente zur Geschichte der Schönstatt-Bewegung (inzwischen 10 Teilbände mit insgesamt über 3.000 Seiten), Forschende an Universitäten sowie interne Arbeitskreise der Schönstatt-Gemeinschaften, die in ihren Archiven die Erschließung der Quellen leisten.
Die bisherigen Forschungsarbeiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Möglicherweise existieren noch weitere Quellen und Erinnerungen, die bislang nicht zugänglich gewesen sind oder nicht im Blick waren.
"Deshalb werden alle Personen, die eigene Erfahrungen mit Pater Josef Kentenich gemacht haben oder die über bislang nicht zugängliche Briefe, Aufzeichnungen oder Dokumente verfügen, eingeladen, sich zu melden. Das gilt für Erinnerungen und Dokumente, die bisher unveröffentlicht sind, und ausdrücklich auch für eventuelle Erfahrungen, die als grenzverletzend, oder missbräuchlich erlebt wurden. Entsprechende Hinweise werden gesammelt, vertraulich behandelt und nicht vorab bewertet."
Montag, 19. Oktober 2026
Bistum Trier /Fall Kentenich - "Das lautstark Beschwiegene": Seligsprechung aufgrund schwerer Vorwürfe sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs unwahrscheinlich
Missbrauchsvorwürfe: Theologin warnt Schönstatt vor fehlender Aufklärung
Seit der Trierer Bischof Stephan Ackermann 2022 die Seligsprechung Pater Josef Kentenichs ausgesetzt hat, ist es still geworden um den Gründer der Schönstattbewegung. Ihm werden geistlicher Missbrauch und sexualisierte Gewalt vorgeworfen. Die Kirchenhistorikerin Regina Heyder hat sich die Quellen zum Fall Kentenich angeschaut und selbst in römischen Archiven nachgeforscht. In einem Beitrag für die Herder-Korrespondenz hat sie ihre Erkenntnisse vorgestellt. Im Interview mit katholisch.de erläutert sie, was das Besondere am Fall Kentenich ist, welche Forschung es noch braucht – und was die Kirche und ihre Gemeinschaften lernen müssen, damit Aufarbeitung gelingt. (den vollständigen Text auf "katholisch.de" lesen)
Seligsprechung unwahrscheinlich
Die Schönstatt-Bewegung muss sich aus Sicht der Kirchenhistorikerin Regina Heyder offener als bisher zu den Vorwürfen gegen ihren Gründer, Pater Josef Kentenich, positionieren. „Heute Missbrauchsvorwürfe nicht aufzuklären und aufzuarbeiten, kann zum Ende einer Gemeinschaft oder Organisation führen“, mahnte Heyder in einem katholisch.de-Interview. Den Verantwortlichen wirft sie vor, die Vorwürfe lange vor den Mitgliedern verborgen gehalten zu haben, obwohl sie darum gewusst hätten.
Dass es noch zu einer Fortsetzung des seit 2022 vom Bistum Trier ausgesetzten Seligsprechungsverfahrens für Kentenich kommen könne, hält die Kirchenhistorikerin Heyder für unwahrscheinlich. Zugleich vermisse sie bei den hierfür Verantwortlichen eine klare Linie. „Mir scheint es, dass viele Beteiligte sich seit Jahrzehnten die Verantwortung dafür zuschieben, und niemand klar sagen will, dass das Verfahren nicht fortgeführt werden kann.“ (den vollständigen Text auf "kirche-und-leben.de" lesen)
Bistum Trier: Priester wegen sexueller Nötigung angeklagt
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Bericht "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier im Zeitraum 1946 bis 1966 unter den Bischöfen Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr" (Vierter Zwischenbericht des Projekts "Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfts- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946-2021)"
Stellungnahme UAK zur Studie "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr": "Erschreckende Missbrauchszahlen und exemplarische Schilderungen besonders verstörender Fälle"
"Stellungnahme zur Studie Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966)" der UKA
Die UAK äußert sich zum vierten Zwischenbericht des Projekts „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946–2021)“, der am 8. Oktober 2026 von der Universität Trier veröffentlicht wurde.
Die eindrückliche wie bedrückende Studie führt in die unmittelbare Nachkriegszeit und in die frühe Bundesrepublik. Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus ist es auch für die katholische Kirche eine Zeit, in der Neubeginn ebenso möglich war wie das Wiederanknüpfen an überkommene Traditionen und Verhaltensmuster. Es handelt sich nicht um eine lang vergangene Zeit, vielmehr leben heute noch viele damals missbrauchte Betroffene, die über Jahrzehnte hinweg bis heute an den Folgen des Missbrauchs leiden.
Immer wieder wird in der Studie deutlich, dass die damaligen Bistumsverantwortlichen in Trier sich zu wenig um die Betroffenen sexuellen Missbrauchs gekümmert haben. Ihr Hauptaugenmerk galt besonders dem guten Ruf der Kirche und der Bewahrung allgemeiner Sittlichkeit nach den Auffassungen der Zeit. Häufig wurde Tätern mit großer und auch übergroßer Milde begegnet.
Die Nöte und das Leid der Betroffenen wurden oft nicht hinreichend erkannt, oft nicht angemessen berücksichtigt. Immer wieder wird deutlich, wie nicht hinterfragte Autorität missbraucht wird und zu sexuellem Missbrauch und schwerem Leid führt. Der Schutz vor sexuellem Missbrauch wurde vernachlässigt oder mit ungenügenden Mitteln zu erreichen versucht. Die Studie macht einmal mehr die große Not auch von Eltern und Gemeinden deutlich, die der sexuelle Missbrauch verursacht hat.
Besonders problematisch ist, dass Täter nach ihrer Entdeckung häufig lediglich in anderen Gemeinden eingesetzt wurden; dort konnten sie weiterhin sexuellen Missbrauch verüben und weiterhin Kinder und Jugendliche zutiefst schädigen. Individuelle Maßnahmen zur Besserung von Tätern wie die Verpflichtung zu Exerzitien haben ersichtlich keinen ausreichenden Erfolgt gehabt. Den damaligen Bistumsverantwortlichen hätte bewusst gewesen sein sollen, dass auch sie durch ihr Verhalten Verantwortung für weitere Missbrauchstaten auf sich laden.
Aus der Studie wird deutlich, dass die inzwischen eingeführten Maßnahmen zur Prävention konsequent fortgeführt werden müssen. Beispiele der Aufmerksamkeit von Kollegen, die die Bistumsleitungen eigeninitiativ auf sexuellen Missbrauch aufmerksam gemacht haben, weisen auf die fortbestehende Bedeutung von Umsicht, Mut und Achtsamkeit gerade in den Kirchengemeinden hin. Falsch verstandene Kollegialität und übergroße Geduld mit Tätern vergrößert die Gefahr des Missbrauchs und verschlimmert die Folgen.
Es erschwert die umfassende Aufarbeitung, dass teilweise Aktenstücke über den sexuellen Missbrauch entfernt sind, auch wenn entsprechend den kirchenrechtlichen Vorgaben über die Vorfälle Kurzberichte in den Akten enthalten sind.
Die erschreckenden Missbrauchszahlen und die exemplarischen Schilderungen besonders verstörender Fälle drängen dazu, noch klarer die Belange der Betroffenen zu erkennen. Wege müssen gefunden und konsequent begangen werden, differenziert auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.
Quelle: aufarbeitungskommission.bistum-trier.de
Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht "Studie Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr"
"Die Lektüre des vierten Zwischenberichts ist erneut aufschlussreich und bedrückend zugleich. Für den untersuchten Zeitraum müssen wir von mindestens 335 Betroffenen ausgehen. Der Prozentsatz der Beschuldigten im Klerus in diesen Jahrzehnten ist signifikant höher als in den darauffolgenden Jahrzehnten. Damit zeigt der Zwischenbericht einen in der Gesamtschau von sexueller Gewalt durch Kleriker im Bistum Trier besonders belasteten Zeitraum.Die historische Untersuchung weist nach, wie schleppend die Reaktionszeiten der Bischöfe und der Verantwortlichen waren, um auf Anzeigen von sexuellem Missbrauch zu reagieren. Der Schutz der Institution stand an oberster Stelle; gegenüber den Tätern legten die Verantwortlichen „Güte und Geduld“ an den Tag – Versetzung und Vertuschung waren häufig die Antworten auf vermuteten oder eingestandenen Missbrauch. So ist es wenig überraschend und doch erschütternd zu lesen, dass diese Vorgehensweise in nicht wenigen Fällen zu weiteren Opfern geführt hat.Von Betroffenenfürsorge ist in diesem Zeitraum keine Spur zu erkennen. Mit den Forschenden ist zu vermuten, dass es seitens der Verantwortlichen überhaupt kein Problembewusstsein für diese Thematik gab.Stärker als die vorangegangenen Berichte bietet dieser letzte Zwischenbericht über die Jahre von 1946 bis 1966 eine zeitgeschichtliche Einordnung, etwa in die geltenden Rechtsnormen oder die Stellung der Kirche in Familie, Schule und Gemeinschaft, aber auch in Politik und Gesellschaft. Durch diese Einordnung wird sichtbar, inwieweit das Amtshandeln der Bischöfe und ihrer Verwaltungen vom zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext mitbestimmt waren. Diese Erkenntnis überrascht nicht, ist aber auch besorgniserregend, weil sie aufzeigt, dass die Verantwortlichen bei entsprechendem öffentlichem Druck nachdrücklicher gegen die Täter vorgegangen sind als zu Zeiten, in denen der Druck nicht so stark war.Der Bericht mahnt mich und diejenigen, die heute und in Zukunft im Bistum Verantwortung tragen, im Bereich von Prävention, Intervention und Aufarbeitung belastbare, transparente und zuverlässige Strukturen zu etablieren, die nicht abhängig und beeinflussbar sind von gesellschaftlichen Schwankungen im Umgang mit diesen Themen."
BistumTrier: Vierter Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch: Jeder fünfte zwischen 1946 und 1949 geweihte Priester wurde zum Beschuldigten bzw. Täter sexuellen Missbrauchs - Ungewöhnlich im Bistum Trier: 50 Prozent der von sexuellem Missbrauch betroffenen Kinder waren weiblich
(Quelle: swr.de)
Dienstag, 15. September 2026
Neue Ergebnisse der Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier zu den Amtszeiten der ehemaligen Trierer Bischöfe Franz Rudolf Bornewasser und Matthias Wehr sollen am 01. Oktober 2026 vorgestellt werden
Forscher der Universität Trier wollen am 1. Oktober neue Ergebnisse ihrer Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier vorstellen. Diesmal geht es um die Amtszeiten der früheren Trierer Bischöfe Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966), wie die Historiker Lena Haase und Lutz Raphael am Dienstag mitteilten.
Das historische Forschungsprojekt der Universität Trier läuft seit November 2022. Es untersucht sexuellen Missbrauch durch Kleriker und Laien im Verantwortungsbereich des Bistums zwischen 1946 und 2021 sowie die Frage, wie kirchliche Verantwortliche mit bekannt gewordenen Fällen umgingen. Die Untersuchung wurde von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier beauftragt. Ende November soll das Endergebnis der Studie veröffentlicht und bei einer Pressekonferenz vorgestellt werden.
Bislang 734 Betroffene ermittelt
Bislang haben die Forscher Teilstudien zu den Amtszeiten der Bischöfe Bernhard Stein (1967–1981), Hermann Josef Spital (1981–2001), Reinhard Marx (2001–2008) und Stephan Ackermann (2009–2021) vorgelegt. Dabei haben sie 734 Betroffene sowie 248 Beschuldigte und Täter ermittelt. Dabei handelt es sich nach ihren Angaben lediglich um das bekannte Hellfeld.
Zudem stellten sie über Jahrzehnte Defizite im Umgang der Bistumsleitungen mit Missbrauchsfällen fest. Beschuldigte Geistliche seien teils an andere Einsatzorte versetzt worden; insbesondere unter Stein und Spital sei die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften mangelhaft oder nicht vorhanden gewesen. Erst seit 2010 habe sich der Umgang grundlegend verändert und sexueller Missbrauch zunehmend als strukturelles Problem gegolten. (KNA)
Freitag, 24. Juli 2026
Verurteilter Trierer Bistums-Pfarrer: Diözese Rottenburg-Stuttgart distanziert sich von früherem Vorgehen
Nachdem im Mai jugendpornografisches Material bei einem ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier gefunden wurde, haben das Bistum und die Diözese Rottenburg-Stuttgart ihr früheres Vorgehen kritisch hinterfragt. Der Pfarrer wurde vor rund 30 Jahren wegen Missbrauchs verurteilt, durfte anschließend aber bei der Diözese arbeiten.
Die neuerlichen Ermittlungen gegen einen bereits Mitte der 1990er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ruhestandspfarrer aus dem Nordsaarland ziehen weitere Kreise. Nach dem Bistum Trier hat sich nun auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart von ihrem damaligen Vorgehen distanziert. Der heute 82-Jährige war vom damaligen Trierer Bischof Hermann Josef Spital nach Baden-Württemberg versetzt worden und dort über Jahre seelsorgerisch tätig.
Neue Bewertung nach 30 Jahren
Die Antworten aus Trier und Rottenburg auf entsprechende SR-Anfragen sind nahezu wortgleich: Aus heutiger Sicht und aus präventiven Gründen würde man einen Einsatz des Geistlichen ablehnen. Wobei der 82-Jährige ab 1997 in Baden-Württemberg jahrelang Gottesdienste abhielt, den Gläubigen die Beichte abnahm und Beerdigungen durchführte.
Erst 2003 hatte die Seelsorge durch ihn ein Ende. Pastorale Mitarbeiter, so die Diözese Rottenburg, hätten sich beschwert, dass ein "verurteilter Missbrauchstäter" bei ihnen tätig sei. Obwohl Rottenburg von Trier über die strafrechtliche Vorgeschichte des Geistlichen informiert worden war, gab es zuvor offenbar keinerlei Information oder Einschränkungen.
Debatte um Ex-Pfarrer wegen mutmaßlichem Besitzes von Jugendpornografie
Über ein formelles Kontaktverbot zu Jugendlichen, etwa Messdienern, sei nichts bekannt. Hinweise über pädophiles Fehlverhalten habe es zwar nicht gegeben, ab April 2003 aber habe der Pfarrer keine priesterliche Tätigkeit mehr ausgeübt. Gegen ihn wird inzwischen wieder ermittelt.
Während eines internistischen Notfalls hatten Rettungssanitäter in seiner Wohnung jugendpornografische Fotos gefunden und die Polizei eingeschaltet. Das Bischöfliche Generalvikariat Trier strebt an, dass der Ex-Pfarrer endgültig aus dem Klerikerstand entlassen wird.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.7.2026 berichtet. (Quelle: sr.de)
Donnerstag, 16. Juli 2026
Ein Kommentar: Ackermann wirft Nebelkerze - doch seine Verantwortung lässt sich nicht nach Rom verlagern
Bistum Trier: Ruhestand-Pfarrer soll aus dem Klerikerstand entlassen werden
(Quelle: sr.de)
Sonntag, 12. Juli 2026
Unter Verantwortung von Bischof Ackermann: Verurteilt und trotzdem Priester
- Unter Bischof Hermann Josef Spital blieb S. trotz konkreter Hinweise und laufender Ermittlungen zunächst im Amt.
- Während der Amtszeit von Reinhard Marx erfolgte sein Wiedereinsatz in der Seelsorge.
- Unter Bischof Stephan Ackermann, damals zugleich Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, wurde dieser Fall bundesweit bekannt. Ausgerechnet der Bischof, der für Aufarbeitung und Prävention stand, musste erklären, warum ein rechtskräftig verurteilter Priester in seinem Bistum wieder seelsorglich tätig gewesen war. - S. blieb daraufhin weiter im Amt. Öffentlich wurde er als „Priester im Ruhestand“ geführt. - Unter der Veranwortung von Bischof Ackermann.
Hintergründe:
Missbrauchsvorwürfe und Ermittlungen
Nach den späteren Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden kam es zwischen 1986 und 1990 zu sexuellen Übergriffen auf minderjährige Messdiener und Messdienerinnen. Nach Angaben des ehemaligen Nebenklägers Christian M. wurden insgesamt 14 Minderjährige als Betroffene bekannt. Als Tatorte wurden insbesondere die Sakristei der Pfarrkirche Heidenburg, das Pfarrhaus sowie drei Ferienfreizeiten in Deutschland und der Schweiz genannt.
Am 1. Dezember 1992 informierte ein Lehrer den damaligen Personalverantwortlichen des Bistums Trier, Berthold Z., über die Vorwürfe eines Schülers gegen S. Bereits am folgenden Tag führte Zimmer ein Gespräch mit dem Beschuldigten. Weitere dienstrechtliche Maßnahmen erfolgten zunächst nicht.
Am 10. März 1993 erstattete ein damals 17-jähriger Betroffener gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Kinderschutzbundes Trier Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Trier. Nachdem das Bistum am 25. März 1993 von der bevorstehenden Anzeige der Eltern erfahren hatte, blieb S. weiterhin im Amt.
Am 15. April 1993 wurden seine Wohnung und das Pfarrhaus durchsucht. Dabei stellten die Ermittlungsbehörden unter anderem Fotografien sicher.
Erst nach weiteren Gesprächen mit Vertretern des Generalvikariats bat S. am 30. Juni 1993 selbst um seine Beurlaubung.
Beurlaubung und Entpflichtung
Bischof Hermann Josef Spital entsprach dem Antrag auf Beurlaubung mit Wirkung vom 5. Juli 1993.
Zum 30. September 1993 wurde S. von seinen Aufgaben als Pfarrer der Pfarreien Heidenburg, Berglicht, Horath und Büdlich entpflichtet.
Diese Maßnahme bedeutete die Enthebung von seinen Pfarrämtern, nicht jedoch den Verlust seines Status als Priester. Nach bisherigem Quellenstand wurde S. weder aus dem Klerikerstand entlassen (laisiert) noch ist eine kirchenrechtliche Suspendierung nachgewiesen. Er blieb Priester des Bistums Trier und wurde später als Priester im Ruhestand geführt.
Vor dem Jugendschutzgericht des Landgerichts Trier musste sich S. Anfang 1994 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verantworten.
Im Verlauf des Strafverfahrens wurden mehrere Anklagepunkte eingestellt oder führten zu Freisprüchen. Das Gericht sah jedoch insbesondere fortgesetzte sexuelle Handlungen gegenüber einem Schutzbefohlenen als erwiesen an. Mit Urteil vom Februar 1994 wurde S. wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflagen wurden eine psychiatrische Behandlung, monatliche Zahlungen an den Deutschen Kinderschutzbund sowie ein dreijähriges Verbot der Ausübung einer seelsorglichen Tätigkeit angeordnet.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Berufsverbot beantragt. Nach den damals geltenden Verjährungsvorschriften konnten zahlreiche weitere Vorwürfe strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Bei der Strafzumessung, so Vorsitzender Gerhards in der Urteilsbegründung, hätten letztlich die zugunsten des Angeklagten sprechenden Gründe überwogen: keine Vorstrafen, Eingeständnis der wesentlichen Anklagepunkte. Außerdem seien die nachgewiesenen sexuellen Handlungen nicht so erheblich, als dass sie zu anhaltenden seelischen Folgeschäden bei den Jugendlichen geführt hätten. Gerhards: „Zu beachten ist auch eine lieblose, von Kälte geprägte Jugend und Kindheit des Angeklagten. Die menschliche Zuwendung suchte er später bei den Jugendlichen, was wiederum zu den Verfehlungen – als Folge – in eine psychische Erkrankung führte.“
Wiedereinsatz im kirchlichen Dienst
Nach seiner Verurteilung blieb S. Priester des Bistums Trier.
Der erneute pastorale Einsatz eines rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priesters führte zu erheblicher öffentlicher Kritik. Betroffeneninitiativen und Medien stellten insbesondere die Frage, ob ein solcher Wiedereinsatz mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vereinbar sei.
Wissenschaftliche Aufarbeitung
Aktuelle Entwicklung
Im Juli 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den inzwischen 82-jährigen Priester des Bistums Trier im Ruhestand wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornographischen Materials ermittelt.Die Verantwortung der Trierer Bischöfe
- Strafanzeige erstattet worden war,
- das Generalvikariat hiervon Kenntnis erhalten hatte,
- und eine Hausdurchsuchung erfolgt war,
Quellen
Archivalische Quellen
Bistumsarchiv Trier, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Personalakte (Fall „F.“).
Bischöfliches Generalvikariat Trier, Bereich Personal, Karteikarte.
Bistum Trier, „Geheimarchiv“, Akten der Interventionsbeauftragten, Personalakte „F.“.
Personalverzeichnis des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1993.
Amtsblatt des Bistums Trier, Jahrgänge 1973–1994.
Gerichtsunterlagen Landgericht Trier, Jugendschutzkammer, Urteil gegen S., Februar 1994.
Staatsanwaltschaft Trier, Ermittlungsakten zum Strafverfahren 1993/1994.
Presse
Urteil gegen S., Februar 1994.
Saarbrücker Zeitung Vorstellung S. als Kooperator.
Berichterstattung über seinen Wiedereinsatz im Bistum Trier.
Haase, Lena / Raphael, Lutz:
Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2001). Zwischenbericht. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier.
Trier 2024. (Darin anonymisiert.)
Aktuelle Berichterstattung
Saarländischer Rundfunk (SR):
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier, Juli 2026.
ARD / tagesschau.de / Übernahme der SR-Berichterstattung.
Kirchenrechtliche Quellen
Codex Iuris Canonici (1983)
insbesondere:can. 1717 (Voruntersuchung)
can. 1722 (vorläufige Maßnahmen)
can. 277 (Pflichten der Kleriker)
can. 1395 § 2 (Straftaten gegen Minderjährige; Fassung bis 2021)
Samstag, 11. Juli 2026
Jugendpornografisches Material bei bereits wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Bewährungsstrafe verurteiltem Trierer Bistumspriester
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Pfarrer aus Bistum Trier
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen ehemaligen Pfarrer mit Wohnsitz im Nordsaarland wegen des Verdachts des Besitzes von jugendpornographischem Material. Die Behörde bestätigte jetzt entsprechende SR-Informationen, wonach die Vorwürfe gegen den 82-Jährigen eher "zufällig" bekannt geworden sind.
Ein Notarzteinsatz führte Anfang des Monats zu Ermittlungen gegen einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier. Nachbarn hatten den 82-Jährigen längere Zeit nicht mehr gesehen und Rettungskräfte alarmiert. Der ehemalige Pfarrer wird aktuell stationär behandelt.
In seiner Wohnung in einer nordsaarländischen Gemeinde aber wurde nicht nur er, sondern auch mehrere jugendpornografische Bilder aufgefunden – sie lagen offen herum. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere Fotos und Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Ob die Staatsanwaltschaft das Bistum Trier über den Fall informiert, werde derzeit noch geprüft.
82-Jähriger laut MissBit einschlägig bekannt
Der 82-Jährige ist nach Informationen der Opferhilfeorganisation MissBit einschlägig bekannt. Mitte der 1990er Jahre sei er wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter anderem während Jugendfreizeiten in Deutschland und der Schweiz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.Nach seiner Verurteilung war der heute 82-Jährige nach Informationen von MissBit in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
MissBit-Sprecher Hermann Schell sprach von einem Musterbeispiel für Vertuschung durch das Bistum.Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 11.7.2026 berichtet.
Quelle: SR.de, ARD.de
Freitag, 26. Juni 2026
Bistum Trier: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen katholischen Bistumspriester wegen "Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung"
Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches). Der Vorwurf bezieht sich nicht auf Kinder oder Jugendliche. Dem Mann ist es untersagt, öffentlich Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Das Leitungsteam des Pastoralen Raums, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien an seinem Einsatzort sind informiert, ebenso die Verantwortlichen an früheren Einsatzorten. Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren ist eingeleitet; es ruht für die Dauer der staatlichen Ermittlungen. Für den Priester gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: Bistum Trier)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Priester aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. - Der Geistliche wurde von einer Frau angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft sie ihm vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Frau sei mehrmals zu Gesprächen bei dem Priester gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als Erwachsene in die katholische Kirche eingetreten und sollte jetzt auf ihre Erstkommunion vorbereitet werden. Das Bistum Trier hat den Priester nun beurlaubt und ihm verboten, Gottesdienste zu feiern oder die Sakramente zu spenden. Laut Bistum ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden seiner Gemeinden und die Verantwortlichen bei seinen früheren Einsatzorten seien darüber bereits informiert. Das Bistum warte nun aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen ab. Bis dahin gelte für den Mann die Unschuldsvermutung. (Quelle: swr.de)
Donnerstag, 4. Juni 2026
Bistum Trier: Unter Bischof Ackermann: Bistum verheimlicht weitere Betroffene
Mindestens zwei betroffene Frauen - ein Täter: Jahrelang wurden Karin Weißenfels und Franzi Vogt von demselben Pfarrer missbraucht.
Erst im Jahr 1999 hatte Karin Weißenfels die Kraft gefunden, das ihr auferlegte Schweigen von Pfarrer D. zu brechen. Sie wendet sich erstmals ans Bistum Trier. Im Juli 2003 schildert sie Reinhard Marx ihre Leidensgeschichte – damals Bischof von Trier, heute Erzbischof von München und Freising und Kardinal.
Im Jahr 2022, während eines Gesprächs mit Mitarbeitenden, nannte der heutige Trierer Bischof Stephan Ackermann Weißenfels’ richtigen Namen. Er unterschrieb eine Unterlassungserklärung und musste Schmerzensgeld zahlen.- Daraufhin verlangte Weißenfels vom Bistum die vollständige Offenlegung aller Daten, die über sie vorliegen. Sie erhielt Hunderte von Dokumenten – doch längst nicht alle. Ein besonders bedeutendes Schreiben erhielt sie im August 2025 zufällig von anderer Stelle. Darin steht: Pfarrer D. habe ein Kind missbraucht.
Weißenfels sagt: „Ich bin empört, dass die Bistumsverantwortlichen verheimlicht haben, dass sie seit Januar 2022 wissen, dass es ein weiteres Missbrauchsopfer von Pfarrer D. gibt. Die Sprecherin des Bistums Trier bestätigt, dem Bistum seien zwei betroffene Personen bekannt.
Auf Fragen wie: Wann erfuhr das Bistum Trier erstmals von Übergriffen durch Pfarrer D.? Seit wann existiert die erste Aktennotiz zu Übergriffen oder Grenzverletzungen durch den Pfarrer? Wurden die Gremien in den betroffenen Pfarreien informiert? Was tat das Bistum, um weitere mögliche Opfer zu schützen? Bot das Bistum Pfarrer D. Maßnahmen an – oder verpflichtete es ihn dazu –, um mit seiner wohl krankhaften Disposition umzugehen? Dazu sagt das Bistum: nichts.
Die weitere Betroffene ist Franzi Vogt. Gut drei Jahre nach ihrer Meldung beim Bistum Trier klingelt das Telefon. Die Interventionsbeauftragte des Bistums fragt, ob Vogt Kontakt zur Presse habe.
Vogt erinnert sich weiter: Der Anruf habe sie irritiert. Um was geht es hier? Sie hakt nach, die Interventionsbeauftragte hüllt sich in Schweigen. Vogt bittet um den Artikel, der im Oktober 2025 in der Rhein-Zeitung erschien. Sie fragt wieder und wieder nach, erst im März 2026 erhält sie ihn.
Jetzt wusste Vogt, ihr Fall berührt den Fall Weißenfels – es ist derselbe Täter. Sie will Kontakt zu Weißenfels. Diese wiederum zu ihr. Doch bis die Frauen miteinander sprechen können, vergeht Zeit. Vogt sagt: „Das Bistum reagierte, als es nicht mehr anders ging.“
den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen
Nach gängiger kriminologischer und rechtlicher Definition: Ein weiterer Serientäter im Bistum Trier. (ca)
Mittwoch, 22. April 2026
Offener Brief an Bischof Ackermann
- Hinweise auf mögliche Netzwerkstrukturen (Täternetzwerke) wurden intern benannt – aber nie konsequent zu Ende aufgeklärt.
- Zentrale Beweismittel wurden vernichtet.
- Verantwortliche Entscheidungen und Zuständigkeiten sind bis heute nicht klar benannt.
- Mögliche Zusammenhänge über Personen, Orte und Bistümer hinweg wurden nicht vollständig offengelegt.
"Tatkomplex Dillinger: 100 Mark für den Missbrauch von Messdienern?" - Opfer bricht sein Schweigen
Bischof Ackermann: Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein - Man wolle nach vorne blicken
"Spätestens seit 2022 ist man im Bistum Trier daran, die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte aufzuarbeiten. In einem Jahresbericht werden die Ergebnisse dann präsentiert. Heute wurde der Bericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Doch dabei standen offenbar nicht die Zahlen im Vordergrund.
Im Bistum Trier gab es im letzten Jahr 15 weitere Missbrauchsvorwürfe gegen Geistliche oder Mitarbeitende.
Mit dieser Information hätte das Bistum Trier seine Pressekonferenz zum Jahresabschlussbericht beginnen können. Doch die PR-Abteilung um Bischof Ackermann entschied sich anders: Über die neuen Zahlen wird ohne Nachfrage nicht gesprochen – über Prävention hingegen gerne.
Ackermann: „Dass wir im Grunde flächendeckend jetzt die
Schutzkonzepte in den Pfarreien etabliert haben, in den Einrichtungen ohnehin,
also dass ist ja ein wesentlicher Fortschritt und: Man sieht auch, dass wir ja
auch eine ganze Vielfalt von Personen haben als geschulte Personen, als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die auch als Ansprechpersonen vor Ort Auskunft
geben können.“
Auch über die 780.000 Euro an Entschädigungszahlungen an Betroffene im letzten Jahr und 33 abgearbeitete Anträge wird nur geschrieben und zunächst nicht gesprochen. Ende des Jahres soll die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Trier abgeschlossen sein: Man wolle nach vorne blicken.
Ackermann: "Bei der Erinnerungskultur ist aber in den Gesprächen, die wir bisher hatten immer auch die Frage und das Anliegen: „Wie kann es gelingen, eine aktivierende Erinnerungskultur zu schaffen? Also natürlich kann man irgendwo zusammen ein Erinnerungsmonument machen ... aber das ist eben ein Monument. Also wie kann das in eine Aktivität auch führen?“
Der Verein für Missbrauchsbetroffene „MissBiT“ kritisiert dieses Vorgehen scharf und spricht von einem völlig falschen Zeitpunkt für die Überlegungen. „Wenn der Bischof jetzt schon über einen Erinnerungsort nachdenkt, dann frage ich mich: „An was will er denn erinnern? An sein eigenes Verfehlen? Dass er nicht in der Lage war, alles aufzudecken? Dass er nicht in der Lage war, seine Vorgängerbischöfe genau an dem Punkt Vertuschung zu benennen?“ Außerdem kritisiert „MissBit“, dass das Bistum in einigen Fällen zurückhaltend mit Infos umgehe: „Individuelle Aufarbeitung bedeutet: Ich kümmere mich um die einzelnen Personen, um die oder den einzelnen Betroffenen, lege die Akten offen und kläre den Fall proaktiv auf. Das haben wir dem Bischof angeboten in einer Kooperationsvereinbarung mit MissBit, das hat man vom Tisch gewischt und ich glaube, man hat bis heute nicht verstanden, worum es geht."
Für MissBit geht es unter anderem um ein ehrliches Schuldgeingeständnis – auch von Bischof Ackermann. Das Bistum scheint hingegen zu hoffen, dass der Sturm an schlechter Presse bald abebbt." (Quelle: SR, "Aktueller Bericht, 30.03.2026)
Montag, 30. März 2026
Kommentar zum "P.I.A.-Jahresbericht 2025" des Bistums Trier
Ich lese diesen Bericht – und mir bleibt ein bitterer Beigeschmack.
Nicht, weil nichts getan wurde, sondern weil die Darstellung wirkt wie ein sauberer Verwaltungsbericht über ein zutiefst unsauberes Kapitel.
Und genau darin liegt das Problem:
Der Begriff „Rechenschaftsbericht“ springt mir sofort ins Auge.
Rechenschaft.
Ich frage mich:
Vor wem wird hier Rechenschaft abgelegt?
Vor Betroffenen?
Nein.
Vor der Öffentlichkeit?
Nur bedingt.
Vor kirchlichen Gremien?
Wohl eher.
Der Begriff suggeriert Verantwortung – aber Verantwortung bedeutet, dass jemand bewertet, hinterfragt und Konsequenzen fordert. - Hier schreibt die Institution über sich selbst.
Das ist keine Rechenschaft. Das ist Selbstbeschreibung.
Als Betroffene wirkt das wie ein Bericht, der Rechenschaft simuliert – ohne sie tatsächlich abzulegen.
2. Zahlen, die beruhigen – statt Zahlen, die aufrütteln
Der Bericht nennt z.B. die Anzahl der Schulungsteilnehmer.
Das klingt zunächst positiv.
Aber die entscheidende Zahl fehlt:
Wie viele haben nicht teilgenommen?
Diese Auslassung ist gravierend.
Denn nur Teilnehmerzahlen zu nennen, erzeugt den Eindruck von flächendeckender Prävention.
Ohne die Nichtteilnehmer bleibt völlig offen: Wie groß sind die Lücken?
In welchen Bereichen fehlen Schulungen? Wer entzieht sich der Prävention?
Wo bestehen weiterhin Risiken?
Als Betroffene wirkt das wie eine gezielte Perspektivverschiebung.
Man zeigt die Fortschritte – und verschweigt die Defizite.
Das ist keine Transparenz. Das ist selektive Information. - Dasselbe gilt für die Einholung von erweiterten Führungszeugnis. Die Praxis sieht nachweislich anders aus, als es der PIA-Bericht suggeriert.
3. Verwaltung von Missbrauch statt Aufarbeitung
Der Bericht wirkt strukturiert, korrekt, formal.
Doch genau das erzeugt Distanz: Missbrauch wird in Kategorien eingeordnet.
Fälle werden verwaltet.
Prozesse werden beschrieben.
Aber das institutionelle Versagen wird nicht klar benannt.
Es entsteht der Eindruck: Das System funktioniert.
Es gab nur Probleme innerhalb des Systems.
Doch aus Betroffenensicht ist das Gegenteil richtig: Das System selbst hat Missbrauch ermöglicht.
4. Der Eindruck kontrollierter Transparenz
Der Bericht vermittelt Transparenz durch Zahlen und Tabellen.
Doch Transparenz bedeutet auch, Lücken sichtbar zu machen.
Hier werden Fortschritte sichtbar gemacht, Defizite bleiben im Hintergrund.
Diese Darstellung mag für manche beruhigend wirken – aber sie verhindert eine ehrliche Risikobewertung.
5. Perspektive der Betroffenen bleibt marginal
Der Bericht beschreibt Maßnahmen für Betroffene.
Aber nicht aus ihrer Perspektive.
- Betroffenenberichte
- kritische Stimmen im Haupttext
- Bewertung durch unabhängige Betroffene
- strukturelle Kritik aus Betroffenensicht
6. Sprache, die Verantwortung weichzeichnet
Der Bericht verwendet eine administrative Sprache:
- "Rechenschaftsbericht"
- „Vorkommnisse“
- „Meldungen“
- „Bearbeitung“
- „Maßnahmen“
Sie verschleiern, worum es tatsächlich geht:
Gewalt.
Lebenslange Folgen.
Als Betroffene wirkt diese Sprache wie ein Filter, der den Schmerz aus dem Text entfernt.
7. Zahlen statt Geschichten – Distanz statt Nähe
Der Bericht nennt Fälle, Kategorien, Summen.
Es heißt etwa, dass es 2025 neun Meldungen zu sexualisierter Gewalt gab, davon fünf konkret bearbeitet.
Vier Fälle wurden als „nicht substantiell“ oder „ohne Angabe“ eingeordnet.
Als Betroffene lese ich das und frage mich:
Wer entscheidet, was „substanziell“ ist?
Wer bestimmt, ob meine Erinnerung „genug“ ist?
Ein Trauma ist selten sauber.
Es kommt fragmentiert.
Zitternd.
Spät.
Wenn solche Meldungen statistisch aussortiert werden, fühlt sich das an wie ein zweites Schweigen.
8. Geld als Anerkennung – aber kein Ersatz für Verantwortung
Der Bericht nennt 781.000 Euro, die 2025 an Betroffene gezahlt wurden.
Als Betroffene empfinde ich das ambivalent.
Ja, Anerkennung ist wichtig.
Aber Geld wirkt auch wie ein Abschlussstrich, der keiner ist.
Ein Betrag kann keine verlorene Kindheit zurückgeben.
Keine zerstörte Biografie.
Keine Jahrzehnte voller Angst.
Und noch etwas:
Die Summen werden genau aufgelistet.
- Die emotionalen Folgen nicht.
Mein Fazit aus Betroffenensicht
Der Bericht nennt sich „Rechenschaftsbericht“.
Doch echte Rechenschaft verlangt mehr als Zahlen.
Er verlangt:
- vollständige Transparenz (auch über Defizite)
- Darstellung von Risiken (z. B. Nichtteilnehmer an Schulungen)
- echte Beteiligung von Betroffenen
- selbstkritische Analyse der Machtstrukturen
Als Betroffene bleibt bei mir der Eindruck: Die Institution zeigt, was sie tut. - Aber nicht, wo sie weiterhin versagt.
Und genau das wäre echte Rechenschaft.
Sprachliche Entgleisungen von Bischof Ackermann im Vorwort
PS. Die Abschlussformel von Bischof Ackermann im Vorwort lautet übrigens: "Wie immer freuen (!) sich die Autor*innen des Berichts und ich über Rückmeldungen, Kritik und Hinweise zum P.I.A.-Bericht 2025. Ich wünsche allen Interessierten eine informative Lektüre."„Wir freuen uns über Rückmeldungen“. - Was für eine Floskel bei einem Bericht über sexualisierte Gewalt. „Wie immer“ – vermittelt Routine, wo keine Routine sein darf. Die gravierendste sprachliche Fehlleistung in diesem Vorwort von Ackermann empfinde ich allerdings "informative Lektüre". Herr Ackermann! - Sie reduzieren hier sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendliche durch institutionelles Versagen auf bloßes Informationsmaterial und verharmlosen absolut die Tragweite dieser Thematik. - Und das im Jahr 2026.




