Mittwoch, 31. Mai 2023

Bistum Trier: "Verschwiegenheitserklärungen" waren nur Missverständnisse

Das Bistum Trier räumt ein,  dass Betroffene die Formulierung als Aufforderung oder Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben könnten: "Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen.

"Trier - Im Zusammenhang mit dem Fall Edmund Dillinger wurde in der Presse verschiedentlich transportiert, das Bistum lasse Personen, die sich mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an das Bistum wenden und ein Gespräch dazu führen, eine „Verschwiegenheitserklärung“ unterzeichnen. In diesem Zusammenhang erklärt das Bistum Trier:

Bei dieser sogenannten Verschwiegenheitserklärung kann es sich nur um den Passus[1] handeln, der seit Anfang 2013 den Protokollen über die Gespräche der beauftragten Ansprechpersonen mit betroffenen Personen vorangestellt ist. Dieses Gespräch ist in der Interventionsordnung[2] vorgesehen. Dieses Protokoll wird von allen am Gespräch beteiligten Personen (etwa auch Begleitpersonen) nach Fertigstellung und Prüfung unterschrieben, womit dokumentiert ist, dass die Personen mit dem Inhalt übereinstimmen und beachten, was eingangs vereinbart wurde.

Verfahrenssicherheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Intention hinter diesem Passus war, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und aller möglicherweise erwähnten Personen zu schützen, die durch Aussagen, die in dem Gespräch gemacht werden, berührt sein könnten. Bei einer Weitergabe hätten somit auch Rechte Dritter betroffen sein oder gar verletzt werden können. Der Passus diente also der Verfahrenssicherheit. Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf. Mit dieser Vereinbarung sollte darüber hinaus sichergestellt werden, dass die von Amts wegen damit befassten Personen mit diesen Daten äußerst sensibel umgehen, denn der Passus bezog sich auf alle an dem Gespräch teilnehmenden Personen.

Die Ansprechpersonen erklären in der Regel vor einem Gespräch diese Intention und beantworten eventuelle Fragen dazu. Dennoch kann es dazu gekommen sein, dass betroffene Personen dies als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben. Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen. Daher wird dieser Passus ab sofort präzisiert, um das Anliegen noch deutlicher zu machen. Er lautet nun: „Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ In diesem Sinn sind auch die ab 2013 unterzeichneten Protokolle zu verstehen.

Keine „Verschwiegenheitserklärung“ in öffentlich benannten Fällen

Zu den konkreten, öffentlich benannten Fällen ist zu sagen: Im Trierischen Volksfreund war am 20. April 2023 zu lesen, dass im Fall Edmund Dillinger eine betroffene Person eine „Verschwiegenheitserklärung“ unterzeichnet habe verbunden mit der Zahlung von 3.000 Euro. Das ist nicht korrekt. Weder ist der oben angeführte Passus im damaligen Gesprächsprotokoll enthalten, noch liegen in unseren Akten sonstige Dokumente vor, die im Sinne einer „Verschwiegenheitserklärung“ gewertet werden könnten. Die Zahlung von 3.000 Euro erfolgte im Rahmen des regulären Antragsverfahrens auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids und war nicht an Bedingungen geknüpft, wie es von Seiten des Bistums auch dem Volksfreund mitgeteilt und zitiert worden ist.

Ebenfalls unter anderem im Trierischen Volksfreund vom 24. April 2023 spricht eine andere betroffene Person von einem „Maulkorb“. In der Tat sollte in diesem konkreten Fall der unter Fußnote 1 zitierte Passus als eigenständige Erklärung unterschrieben werden, ergänzt um einen weiteren Satz[3]. Infolge einer Intervention des Rechtsbeistands der betroffenen Person wurde diese vorbereitete Erklärung nicht unterschrieben. Stattdessen wurde dem von der betroffenen Person später unterzeichneten Gesprächsprotokoll ein veränderter, vom Rechtsbeistand gebilligter Passus vorangestellt. Auch mit diesem Passus war nicht intendiert, dass die betroffene Person nicht über ihre Erlebnisse sprechen darf. Sollte dies so verstanden worden sein, bedauern wir auch dies.

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[1] „Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen.“ Später wurde noch ergänzt: „Die zum Mitarbeiterstab des Bischofs gehörenden Personen haben aber Zugang. Ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen. Eventuell erforderliche Klärungskontakte sind davon ebenfalls ausgenommen.“

[2] Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vom 01.01.2020

[3] „Unter diesen Begriff von ‚Veröffentlichung‘ bzw. unter diese Einschränkung fallen nicht die Kontakte mit staatlichen Ermittlungsbehörden oder mit den Institutionen der Kirche, die amtlich mit der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Mitarbeitende im Bereich der Kirche befasst sind.“




Hier noch einmal der bisherige Passus und der aktuelle Passus im Vergleich: (ca)

seit 2013:  "Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen."

ab sofort: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ In diesem Sinn sind auch die ab 2013 unterzeichneten Protokolle zu verstehen."

Bistum Trier: „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger was nicht stimmt“

  „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger irgendwas nicht stimmt. Das war damals aber eine andere Zeit und es wurde totgeschwiegen“, sagt ein Mann. Scheinbar wusste die Kirche auch, dass mit Dillinger etwas nicht stimmte. Er wurde in andere Bundesländer versetzt und bekam andere Aufgaben. Im Jahr 2012 wurde er vom Bistum endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bei seiner Beerdigung im vergangenen Jahr fand sich zunächst kein Priester, der den Job übernehmen wollte.

Ein Pastor aus einem Nachbarort machte es schließlich und bezeichnete Dillinger während des Trauergottesdienstes als „verdorbenen Bruder Edmund“. „Es gibt Leute hier, die wissen mehr. Ob alle das tatsächliche Ausmaß kennen, weiß wohl keiner“, sagt ein Mann auf dem Friedhof in Friedrichsthal.  (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Donnerstag, 25. Mai 2023

Bistum Aachen / Bistum Trier: Fall Leonhard Meurer: Bistum Trier erhielt "Hinweise, die zwar auf Einschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit als Priester hindeuten, jedoch nicht auf Missbrauchsvorwürfe"

Gab es in Meurers Trier Zeit Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen? Und wurde das Bistum Trier über das Vorleben des Geistlichen informiert? 

"Die bisherige Aktenlage gibt lediglich einige wenige Kontakte zwischen Trier und Aachen her, die zwar auf Einschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit als Priester, jedoch nicht auf Missbrauchsvorwürfe hindeuten“, sagt Bistumssprecherin Judith Rupp. (volksfreund.de)


"Bisherige Aktenlage" - Eine interessante Formulierung. Aber vielleicht muss man die Akten ja erst einmal zusammensuchen, oder zurechtbinden oder -kleben.   Respektive  mit dem Bistum Aachen noch einmal abstimmen, welche Korrespondenz man öffentlich verwenden sollte und welche besser nicht.  Es sollte sich ja auch schlüssig anhören.   Alternativ könnte man sich natürlich auch an die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wastl, Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch, LL.M., Rechtsanwältin Nata Gladstein in München wenden.  Schließlich hat man ihnen doch angeblich sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen für das Gutachten von 2020 gegeben. Im Zweifelsfall: Einfach mal die Wahrheit sagen. Zugegeben, es wäre eine komplett neue Vorhergehensweise. - Neue Wege gehen.  Aber vielleicht würde dies dem Bistum Trier guttun.  - Ich wünsche viel Erfolg. / ca

Ach ja:  Dass das Bistum Trier selbst den Aufruf nach Zeugen von Leonhard Meurer bis heute nicht teilt, obwohl Meurer 17 Jahre lang hier tätig war, wundert auch nicht mehr wirklich...

Wer etwas zur Aufklärung im Fall Leonhard Meurer beitragen kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0241/452225 oder der Internetadresse www.missbrauch-melden.de mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen.

Bistum Aachen / Bistum Trier: Leonhard Meurer war 17 Jahre lang im Bistum Trier als Seelsorger tätig und reiste in dieser Zeit - entgegen ursprünglicher Auflagen - 14 Mal nach Afrika

  • In den 60er Jahren werden erstmals schwere Missbrauchsvorwürfe gegen den Aachener Priester laut
  • Der Pfarrer wurde noch im Monat des Bekanntwerdens "seiner aus Sicht des Bistums ohne Wenn und Aber" zu „verurteilenden“ Taten in den Ruhestand versetzt
  • Nach vergeblichen "Versetzungsversuchen" in andere Bistümer landet er 1966 schließlich im Bistum Trier, wo er 17 Jahre lebte und tätig war
  • Vom Bistum Trier aus reiste er zudem zwischen 1968 und  1980 vierzehn Mal nach Afrika, obwohl ihm dies jedenfalls zu Beginn der 1960er Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen betreffend das erste bekannt gewordene Opfer untersagt worden war. 
  • 2011 meldeten sich weitere Opfer des Priesters





 In dem Gutachten des Bistums Aachens heißt es zu "Fallbeispiel Nr. 9": 

"Zu Beginn der 1960er Jahre wurden gegen den Pfarrer Missbrauchsvorwürfe erhoben. Der konkrete Inhalt dieser Vorwürfe ergibt sich aus den Akten nicht. Ihnen ist lediglich zu entnehmen, dass es sich bei dem Opfer um ein minderjähriges Mädchen gehandelt haben dürfte. Insoweit traten insbesondere zwei Personen, wohl nächste Angehörige des Opfers, vehement auf und forderten die Entfernung des Pfarrers aus der Pfarrei. Seitens eines hochrangigen Mitarbeiters des Bistums wurde in Ansehung dieser Geschehnisse zu einem späteren Zeitpunkt mit Blickrichtung auf die Taten des Priesters Folgendes festgehalten:

„Ich brauche nicht noch einmal zu betonen, dass wir alle die Schwere des Falles sehen. Es ist niemand, der nicht das Verhalten verurteilte.“ Der Pfarrer wurde noch im Monat des Bekanntwerdens seiner aus Sicht des Bistums ohne Wenn und Aber zu „verurteilenden“ Taten in den Ruhestand versetzt. Die dem betroffenen Pfarrer insoweit erteilte Auflage, sich in ein Kloster zu begeben, führte zunächst zu Schwierigkeiten. Letztendlich konnte jedoch ein Kloster gefunden werden, das ihn aufnahm. In diesem Kloster kam es allerdings sehr schnell zu Unstimmigkeiten zwischen der Konventsleitung und dem Pfarrer, weshalb seitens der Leitung des Generalvikariats und des Bischofs Überlegungen im Hinblick auf die weitere Verwendung des Pfarrers angestellt wurden. Diese Überlegungen wurden dem zuständigen Ordensoberen circa zehn Monate nach dem Bekanntwerden der Vorgänge wie folgt geschildert:

„... In der vergangenen Woche war es endlich möglich, zu einer kleinen Personalkonferenz zu kommen. Bischof und Generalvikar sind sehr unglücklich über die Situation unseres Mitbruders. 
Wenn uns auch der Zeitpunkt für eine Wiederbeschäftigung in der Seelsorge zu früh erscheint, so können wir uns doch nicht ihren Argumenten verschließen. U. E. käme eine Tätigkeit in der ordentlichen Pfarrseelsorge nicht in Frage. Tragbarer mag die Beschäftigung im Dienst einer Knabenschule sein. Es müsste aber erstrebt werden, ihn wirklich mit Arbeit auszufüllen. Deshalb wäre eine gleichzeitige Verpflichtung, gewisse gottesdienstliche Verpflichtungen regelmäßig zu übernehmen, sehr erwünscht. Hier ist gewiss nicht daran gedacht, die Sorge um diesen Mitbruder auf andere abzuschieben. Bei der unverminderten Aufmerksamkeit der Betroffenen und anderer, die genauer informiert waren, ist es unmöglich, an eine Tätigkeit in einem unserer Nachbarbistümer zu denken, von unserem Bistum ganz zu schweigen. Deshalb bittet unser Hochwürdigster Herr  Bischof herzlich um Ihre Vermittlung, um im Bistum …, Exzellenz würde sogar die Stadt … für günstiger als andere Orte ansehen, weil er glaubt, dass dort mehr verpflichtende Geborgenheit vorhanden ist, eine geeignete Stelle zu erhalten. … Um Ihnen die Beurteilung zu erleichtern, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass – wie ich erst jetzt erfahren habe – bereits auf der ersten Stelle die geistige Haltung keine andere war als diejenige, die zu den realen Fakten geführt hat.“ (Hervorhebungen durch die Gutachter)

Aufgrund des letzten Absatzes dieses Zitats steht nach Einschätzung der Gutachter fest, dass dieser Pfarrer offenkundig auch schon vor dem hier geschilderten Sachverhalt sexuell missbräuchlich agiert hatte. Der beschriebene Plan wurde sodann ein Jahr nach der Versetzung des Pfarrers in den Ruhestand umgesetzt. Der Pfarrer wurde in dem weiter entfernten Bistum als Religionslehrer eingesetzt, allerdings nicht in einer reinen Knabenschule. Darüber hinaus wurde dem Pfarrer durch das Bistum auch eine
Beichtvollmacht erteilt, wobei diese jedoch auf begründete Ausnahmefälle beschränkt sein sollte.
Die nahen Angehörigen des ursprünglichen Opfers des Pfarrers erlangten jedoch Kenntnis von diesem Vorgehen des Bistums und drängten gegenüber dem Bistum, aber auch der Schule, an der der Pfarrer tätig war, darauf, diese Tätigkeit des Pfarrers wegen der Vorgeschichte unverzüglich zu beenden. Auf Intervention der Schulaufsichtsbehörde wurde sodann diese Tätigkeit des Pfarrers auch tatsächlich beendet. Insbesondere hatten die nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers gegenüber den involvierten kirchlichen Repräsentanten in diesem Zusammenhang damit gedroht, eine Strafanzeige wegen der früheren Vorgänge zu erstatten.

Die zwischen den beiden betroffenen Bistümern vor und nach diesem Vorgang geführte Korrespondenz zeichnet sich in erster Linie durch die Sorge der insoweit handelnden Bistumsverantwortlichen wegen eines Bekanntwerdens der Missbrauchsfälle aus.
Die nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers beharrten jedoch weiterhin darauf, dass der Pfarrer im Hinblick auf seine zukünftigen Tätigkeiten in einer Art und Weise eingeschränkt wird, die jeglichen weiteren sexuellen Missbrauch minderjähriger Mädchen verhindert. Darüber hinaus war es ihnen auch ein Anliegen, eine von ihnen zwischenzeitlich erkannte schriftstellerische Tätigkeit des betroffenen Pfarrers im katholisch-theologischen Bereich zu unterbinden. Dies gelang ihnen letztendlich.

Gleichwohl fuhren die beiden nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers damit fort, die betroffenen Bistümer immer wieder mit den Realitäten zu konfrontieren. Dies führte letztendlich dazu, dass der Bischof desjenigen, weiter entfernten Bistums, in dem der Pfarrer tätig war, Mitte der 1960er Jahre den beiden Herren unter anderem Folgendes mitteilte:

                

„… unverständlich bleibt mir aber, dass Sie jetzt nach Jahren immer noch über die Maßnahmen der kirchlichen Behörde unterrichtet sein wollen. Es ist schon fast beleidigend für mich und meine Behörde, wenn Ihnen die Mitteilung des Herrn Generalvikars … nicht genügt: „Die notwendigen Maßnahmen seien getroffen worden.“ Soviel Vertrauen muss ich von Ihnen als treuen Katholiken erwarten. Wenn es Ihnen wirklich um die Sache geht, und das nehme ich bei Ihnen als Lehrer und Organist an, dann sollten Sie mit der damaligen Erklärung zufrieden sein. Zu Ihrer Beruhigung schreibe ich Ihnen aber noch dazu, dass Pfarrer … zu gelegentlichen Aushilfen geschickt wird, aber keine ordentliche Seelsorge ausübt. Das müsste Ihnen genügen. Wir wissen um den Fall und halten unsere Augen auf.“ (Hervorhebungen durch die Gutachter)


In der Folgezeit wurde der Pfarrer dann in einem weiteren Bistum eingesetzt. Anfang der 1980er Jahre will der Pfarrer sodann in das Bistum zurückkehren." Dies jedoch wurde wegen der befürchteten Reaktionen der Öffentlichkeit nicht gestattet; vielmehr kommt er in einem anderen benachbarten Bistum als Subsidiar zum Einsatz.
Seit jeher reist der Pfarrer offenkundig regelmäßig nach Afrika, obwohl ihm dies jedenfalls zu Beginn der 1960er Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen betreffend das erste bekannt gewordene Opfer untersagt worden war.
Im Jahr 2011 wandten sich zwei weitere Frauen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Anerkennung ihres Leides an das Bistum. Diese beiden Frauen schilderten – zumal auf der Grundlage der beschriebenen Vorgeschichte – glaubwürdig an ihnen seitens des Pfarrers verübte Taten des  sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren zum Zeitpunkt des Tatgeschehens acht bzw. zwölf Jahre alt. Soweit nachvollziehbar, fanden auch diese beiden
Taten ebenfalls in der Pfarrei statt, in der auch das weitere, zuerst bekanntgewordene Opfer sexuell missbraucht wurde. Den Angaben eines dieser Opfer ist zu entnehmen, dass es Gerüchte betreffend den sexuellen Missbrauch eines weiteren Mädchens durch den Pfarrer gegeben habe, aufgrund dessen dieses Mädchen sogar schwanger wurde. Hierbei könnte es sich um den Fall des ersten bekannt gewordenen Opfers handeln"

Bistum Aachen / Bistum Trier: Öffentlicher Aufruf: Pfarrer Leonhard Meurer lebte und wirkte von 1966 - 1983 im Bistum Trier. Ihm werden schwerwiegende Übergriffe an minderjährigen Mädchen vorgeworfen.


Pfarrer Leonhard Meurer (1916 bis 1991) hatte in seiner Zeit als Pfarrer der Gemeinde St. Nikolaus in Düren-Rölsdorf mutmaßlich vier Mädchen vergewaltigt. Eines von ihnen soll damals schwanger geworden sein. Später wurde er in die Bistümer Trier und Fulda versetzt, am Ende arbeitete er im Erzbistum Köln. Zwischendurch reiste er mindestens 14 Mal nach Westafrika. Sowohl noch lebende Opfer Meurers als auch das Bistum Aachen befürchten, dass es noch weitere Opfer geben könnte.

Weitere Opfer beider Geistlicher und alle, die Angaben zum Fehlverhalten der Geistlichen machen können, werden gebeten, sich unter 0241/452225 mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen. Die Hotline sei montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar, dienstags und donnerstags von 16 bis 20 Uhr.

Der Leiter der Stabsstelle Prävention Intervention Ansprechpersonen (PIA) im Bischöflichen Generalvikariat, Christoph Urban, bittet darum, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit zwei verstorbenen Priestern melden. Betroffene, Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich an die eigens eingerichtete Hotline des Bistums Aachen wenden. Die entsprechende Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit finden Sie am Ende des Aufrufs.


Pfarrer Leonhard Meurer 

Dem im Jahr 1916 in Düren geborenen Kaplan und späteren Pfarrer Leonhard Meurer werden schwerwiegende Übergriffe sexualisierter Gewalt an minderjährigen Mädchen vorgeworfen.

 Die im Bistum Aachen aktenkundigen Tatvorwürfe erstrecken sich auf den Zeitraum zwischen 1955 und 1960 während seiner Tätigkeit als Pfarrer in Eschweiler und Düren. 

Es ist nicht bekannt, ob sexualisierte Gewalttaten auch nach 1960 begangen wurden. Leonhard Meurer wurde im Jahr 1961 nach Bekanntwerden der Taten das Amt des Pfarrers entzogen.

Im darauffolgenden Jahr nahm ihn das Bistum Fulda auf, 1966 wechselte er in das Bistum Trier. Von 1983 an bis zu seinem Tod im Jahr 1991 lebte er im Erzbistum Köln.

Das Bistum Aachen hatte jeweils die drei (Erz-)Bistümer über die Vorwürfe gegen Pfarrer Meurer informiert. 

Obwohl es seitens des Bistums Aachen ein Reiseverbot für Pfarrer Meurer gab, unternahm er im Laufe der Jahre zahlreiche Reisen nach Afrika. Im Zuge dieser Reisen legte er eine umfangreiche Sammlung afrikanischer Volkskunst an, die 1991 von missio Aachen in Burkina Faso gekauft wurde.


Die biografischen Daten im Überblick:

21. Mai 1916 in Düren geboren 

1941 Kaplan in Willich-Anrath 

1946 Kaplan in Eschweiler St. Peter und Paul

1947 Präses der Eschweiler Kolpingsfamilie 

1955 Pfarrer St. Nikolaus, Düren-Rölsdorf 

7. November 1961 Annahme der Resignation/Entzug des Amtes des Pfarrers 

1962 Bistum Fulda 

1966 Umzug ins Bistum Trier 

1983 Umzug ins Erzbistum Köln 22. April 1991 verstorben in Eschweiler


Wer etwas zur Aufklärung im Fall Leonhard Meurer beitragen kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0241/452225 oder der Internetadresse www.missbrauch-melden.de mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen.

Quelle: Bistum Aachen


Edmund Dillinger: Ehemaliger Trierer Generalvikar und heutiger Bischof von Limburg, Georg Bätzing, erhob trotz Akteneintrag keinen Einwand gegen Bundesverdienstkreuz für Edmund Dillinger

  • Bereits als Edmund Dillinger 1976 das Bundesverdienstkreuz erhielt, stimmte das Bistum Trier  - trotz eindeutiger Belege für sexuelle Übergriffe durch Edmund Dillinger dieser Auszeichnung zu. Die saarländische Staatskanzlei habe damals beim Bistum Trier nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Dies geht aus einem Brief des damaligen Trierer Generalvikars Linus Hofmann hervor. 
  • Als sich 2012 (2013) das Bundespräsidialamt erneut an das Bistum Trier wandte, antwortete diesmal der damalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, dass nichts dafür spräche, Dillinger die Auszeichnung abzuerkennen.  / ca

Im Missbrauchsfall um Edmund Dillinger soll das Bistum Trier in den 1970er Jahren Vorwürfe gegen den inzwischen verstorbenen Priester verschwiegen haben.

Wie der Saarländische Rundfunk berichtet, hatte das Bistum in den 1970er Jahren offenbar zugestimmt, dass der Priester das Bundesverdienstkreuz erhält, obwohl bereits Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen bekannt waren.

Das Verhalten des Bistums mache "fassungslos"

Demnach war der damalige Generalvikar gefragt worden, ob das Bistum Einwände gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes habe. Das verneinte er. Dabei waren dem Bistum zu dieser Zeit bereits Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger bekannt und aktenkundig. Das Handeln des damaligen Generalvikars mache "fassungslos", so MissBit im SR.

Der Sender bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars. Das Schreiben befinde sich in der Akte zur Verleihung. Das Bistum wollte sich auf Anfrage der Katholischen Nachrichtenagentur KNA nicht äußern.

Bereits 2013 hatte der Verein der Opfer sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (MissBit), beantragt, Dillinger das Bundesverdienstkreuz abzuerkennen. Wieder gab es einen Brief des Bundespräsidialamtes an das Bistum Trier mit Fragen zu Dillinger. Die Antwort kam vom damaligen Generalvikar des Bistums Trier, Bätzing: Es habe Voruntersuchungen gegen Dillinger gegeben. Der Vatikan habe aber entschieden von einem Strafverfahren abzusehen. Dillinger sei ja bereits in den 1970er Jahren bestraft worden. Das war alles, obwohl ja zu diesem Zeitpunkt dem Bistum schon mehr zu Dillingers Missbrauch bekannt gewesen sein müsste.

Denn Bischof Ackermann hatte Dillinger 2012 nach neuen Vorwürfen sanktioniert: Dillinger wurde aus der Seelsorge entfernt. Er durfte keine Messen mehr feiern und keinen Umgang mit Jugendlichen haben. Das Bistum hatte eigenen Angaben zufolge in dem Jahr nach weiteren Meldungen die Personalakte geprüft und Hinweise auf Vorwürfe sexuell übergriffigen Verhaltens aus den 1960er und 1970er Jahren gefunden.

Warum hat das Bistum Trier das und die Gründe dafür gegenüber dem Bundespräsidialamt nicht erwähnt? Eine Antwort darauf gibt es vom Bistum Trier bisher nicht – es verweist darauf, dass der Fall Dillinger und der Umgang des Bistums gerade unabhängig aufgearbeitet würde.

(swr.de)

Im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger hat sich das Bistum offenbar jahrelang am Vertuschen der Missbrauchsvorwürfe beteiligt. Nach einem Bericht des Saarländische Rundfunks hat das Bistum Mitte der 70er Jahre trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe einer Auszeichnung Dillingers mit dem Bundesverdienstkreuz zugestimmt.

Die saarländische Staatskanzlei habe damals nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Der SR bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars Linus Hofmann. Zu diesem Zeitpunkt lagen den Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat eindeutige Belege für ein übergriffiges Verhalten Dillingers vor.

(volksfreund.de







Mittwoch, 24. Mai 2023

Edmund Dillinger: Bistum Trier vertuschte offenbar Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger

Der Fall des ehemaligen Priesters Edmund Dillinger sorgt einmal mehr für Sprachlosigkeit: Auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an ihn hat das Bistum Trier offenbar Missbrauchsvorwürfe vertuscht.

Der verstorbene Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal soll über Jahrzehnte Minderjährige missbraucht haben. Seine Taten hielt er auf Fotos und Dia-Aufnahmen fest, die sein Neffe nach seinem Tod im Haus Dillingers fand. 

Ein neu aufgetauchtes Dokument zeigt nun: Das Bistum Trier hat offenbar auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edmund Dillinger Missbrauchsvorwürfe vertuscht. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Brief des Generalvikars aus den 70er Jahren. Das Schreiben befindet sich in der Akte anlässlich der Verleihung, die dem SR nun vorliegt.

BISTUM TRIER HATTE KEINE EINWÄNDE GEGEN VERLEIHUNG

In dem Brief geht es um eine Stellungnahme zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Die saarländische Staatskanzlei unter Franz-Josef Röder wollte damals im Auftrag des Bundespräsidenten Walter Scheel wissen, ob das Bistum Trier Einwände gegen die Verleihung an Edmund Dillinger habe.

Der damalige Generalvikar Linus Hofmann antwortete kurz und knapp, es gebe keine Einwände. Dabei waren dem Bistum die Neigungen des Priesters bereits bekannt.

DILLINGER WAR ZU DIESEM ZEITPUNKT BEREITS STRAFVERSETZT

Wegen eines Vorfalls mit einem Jugendlichen bei einer Rom-Wallfahrt Anfang der 70er Jahre wurde Dillinger in das Nachbarbistum Köln strafversetzt. Schon damals war Hofmann Generalvikar.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Brief äußern. Die Fragen beträfen Klärungen und Bewertungen, die in die derzeit laufende Aufarbeitung des Falles gehören, heißt es aus der Pressestelle.

Der Orden wurde 1977 von Franz-Josef Röder verliehen. Der Vorschlag kam aus den Reihen der Afrika-Hilfe des Cartellverbands, dem Zusammenschluss katholischer Studenten. Dillinger war selbst Gründer des Vereins – und wie Röder auch Mitglied des Cartellverbands.

(sr.de)

Saarbrücker Zeitung vor 13 Jahren: Edmund Dillinger: "Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis.“

 "Trierer Bischof stellt Priester kalt" Missbrauchsvorwürfe holen saarländischen Ruhestandsgeistlichen ein

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einen saarländischen Ruhestandspriester suspendiert, der sich im Jahre 1970 an minderjährigen Jungen vergangen haben soll. Der Geistliche bestreitet dies.

Trier. Seit Donnerstag darf ein 76-jähriger Ruhestandsgeistlicher aus dem Saarland keine Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Das hat Bischof Stephan Ackermann angeordnet und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdachts gegen den Priester eingeleitet, wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gestern berichtete.

Der Saarländer soll sich nach Informationen der Zeitung vor mehr als 40 Jahren bei einer Jugendfreizeit an Jungen vergangen haben.

Die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat sollen erst diese Woche (März 2012, Anm. ca) über entsprechende Gerüchte informiert worden sein, ist zu hören. „Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis“, verlautete demnach aber aus Kirchenkreisen.

Der Ruhestandsgeistliche bestreitet die Vorwürfe, die angeblich sogar in den Personalakten des Mannes vermerkt sein sollen.

Am Freitag wurde die Trierer Staatsanwaltschaft durch das Bistum informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sind die Vorwürfe, die sich 1970 zugetragen haben sollen, verjährt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer der Zeitung. Nähere Angaben zu dem Fall wollte Brauer ebenso wenig machen wie der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg.

Es ist für diese Woche der zweite Missbrauchsfall aus dem Bistum Trier, der für Schlagzeilen sorgt. Erst am Mittwoch hatte die Zeitung über einen katholischen Priester berichtet, der wegen sexuellen Missbrauchs Mitte der 90er Jahre zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen ist der Geistliche wieder als Aushilfspriester in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. Gruppierungen wie die Katholisch Studierende Jugend hatten dies scharf kritisiert"

Quelle: Saarbrücker Zeitung, 17./18.03.2012



Samstag, 20. Mai 2023

Bistum Aachen: "Missbrauchsbeauftragter" Bischof Dieser will Täternamen nicht veröffentlichen, um "Retraumatisierung von Betroffenen" zu vermeiden

Im November 2020 veröffentlichte das Bistum Aachen ein sogenanntes Missbrauchsgutachten, das 14 Fälle von Geistlichen des Bistums auflistet, die zwischen 1965 und 2019 sexueller Missbrauchstaten verdächtigt oder wegen solcher bereits verurteilt wurden. Fall Nr. 9 dieses Gutachtens befasst sich mit den mutmaßlichen Verbrechen von Pfarrer M.: Mindestens vier Mädchen soll er in seiner Zeit als Pfarrer von Rölsdorf, das heute zu Düren gehört, vergewaltigt haben. Eines der Mädchen soll sogar schwanger geworden sein. Doch die Fälle in dem Gutachten sind vollständig anonymisiert: keine Orte, keine Namen, nicht einmal Initialen. Kein Hinweis auf Pfarrer M.

Als Pfarrer Dirk Bingener diesen Fall Nr. 9 nach Veröffentlichung des Gutachtens las, stellte er weitere Recherchen an. Bald darauf stand für ihn fest: Der Geistliche aus Fall Nr. 9 muss Pfarrer M. sein

Seit eindreiviertel Jahren drängt Pfarrer Bingener inzwischen darauf, dass die früheren Gemeinden des Pfarrers in Deutschland und Afrika über den Verdacht des sexuellen Missbrauchs informiert werden, damit sich mögliche weitere Opfer von Pfarrer M. bei Missio oder beim Bistum Aachen als früherem Arbeitgeber melden können. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass es noch weitere Betroffene gibt“, sagt Bingener. „Und wir müssen diesen Menschen helfen.“ Dazu gehöre auch, den Bischof in Afrika zu informieren und dabei zu unterstützen, Strukturen für Betroffene zu schaffen. Auch viele Betroffene wünschen sich die Veröffentlichung des Namens. 

Doch Bischof Dieser weigert sich, M.s Namen zu veröffentlichen - seit ebenso eindreiviertel Jahren. Eine solche Namensnennung in den betroffenen Gemeinden müsse gut vorbereitet werden, erklärte Dieser. Schließlich wolle man die Betroffenen nicht retraumatisieren.

Die "Aachener Zeitung" hat dem Bistum jetzt die Entscheidung abgenommen und veröffentlichte den Namen.

den vollständigen Artikel auf "aachener-zeitung.de" lesen


Es klingt geradezu absurd, dass es auch 13 Jahre nach 2010 keine einheitlichen Richtlinien gibt, welche Täternamen veröffentlicht werden und welche nicht.  Auch gibt es im Jahr 13 noch keine einheitliche Leitlinien für betroffene Gemeinden - sollten sie denn überhaupt erfahren, dass ein mutmaßlicher Täter in ihrer Pfarrei tätig war. Während man sich im Bistum Trier dazu entschied, den Namen "Edmund Dillinger" zügig zu veröffentlichten, wurde der Name des Priester aus dem Bistum Aachen bis heute nicht vom Bistum öffentlich genannt. So hat man sich in der "Causa Dillinger" gegen die Persönlichkeitsrechte von Edmund Dillinger entschieden, um u.a. durch die Veröffentlichung des Namens auch bisher unbekannten Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu melden. Der Missbrauchsbeauftragte Bischof Dieser behauptet hingegen,  die Nennung des Täternamens könnte eine Retraumatisierung von bislang unbekannten Opfern von Pfarrer M. mit sich bringen, die unbedingt vermieden werden müsse. -  Ganz zu schweigen von den Betroffenen im Jahr 13 danach: Bis heute gibt es auch hier kein einheitlich Konzept,  wie man mit möglichen Betroffenen umgeht und Räume für sie schafft.  Ach ja, stellt sich natürlich auch gleichzeitig die Frage nach dem Umgang mit Tätern, mutmaßlichen Tätern und Beschuldigten. Hat sich da in den letzten 13 Jahren etwas geändert? Der letzte Stand ist immer noch der von 2012, als Ackermann bei einem öffentlichen Gespräch über Missbrauch in der katholischen Kirche sagte, dass die Frage, was mit den Tätern passiere, noch nicht gelöst sei. Laut Ackermann gelte zwar die 'Linie Nulltoleranz' gegenüber den Verbrechen. Nicht aber gegenüber den Verbrechern. / ca



Freitag, 19. Mai 2023

Edmund Dillinger: Erste Betroffene haben sich bei Opfervereinigung gemeldet

Wer waren Dillingers Opfer und wie viele junge Menschen wurden von dem Priester missbraucht? Fragen, auf die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada im Auftrag der Aufarbeitungskommission Antworten liefern sollen.

Nach Angaben Brauers haben sich bei den beiden Ermittlern bisher noch keine Missbrauchsopfer gemeldet.

Anders sieht dies allerdings bei der Trierer Opfervereinigung "MissBit" aus. "Bei uns haben sich Betroffene gemeldet", sagt Sprecher Hermann Schell. (volksfreund.de)

Mittwoch, 17. Mai 2023

"Menschen, die eine krankhafte Störung haben, sammeln sich in Berufsgruppen, in denen sie das im geschützten Rahmen leben können. Die Institution Kirche hat da sehr viel Raum geboten"

Bernd Deininger ist Psychoanalytiker. Im Sonntagsblatt-Gespräch erklärt er, ob ein Systemversagen hinter den Missbrauchsfällen in der Kirche steckt – und was getan werden muss.

"Das System Kirche versagt in einem ganz hohen Maße."

Bernd Deiniger im Interview: "Das System Kirche versagt in einem ganz hohen Maße, weil es in der Kirche viel stärker als in anderen Institutionen der Fall ist, dass Menschen ihr eigenes System zu schützen suchen. In der Kirche ist es natürlich besonders krass, weil da der Anspruch an Moral, Ordnung und Menschenfreundlichkeit sehr viel größer ist als bei anderen Institutionen. Bei den Vertretern der Kirche, die an vorderster Front stehen, den Bischöfen oder dem Vatikan, ging es immer darum, können wir den Schaden von der Institution fernhalten? Wir dürfen doch da keine Dreckflecken dran haben."

Zum Thema Pädophilie: "Es handelt sich da um eine triebhafte Erkrankung, und nach dem Trieb sehnt sich der Mensch. Da ist einfach eine triebhafte, zwanghafte Sehnsucht, zum Beispiel nach sexuellem Kontakt mit Kindern. - Wenn einer dann in eine Institution geht, in der er qua Amt viel mit Kindern zu tun hat, dann sucht dieser Mensch solche Orte auf, in denen er eigentlich das leben kann, wonach er sich sehnt."

Und wenn er dann noch den Deckmantel des Moralischen, des ethischen Einwandfreien hat, ist dieses Unvorstellbare, dass gerade in der Kirche und bei Theologen so etwas passiert, natürlich noch sehr viel größer. Menschen, die eine krankhafte Störung haben, sammeln sich in Berufsgruppen, in denen sie das im geschützten Rahmen leben können. Die Institution Kirche hat da sehr viel Raum geboten. (vollständiges Interview auf sonntagsblatt.de lesen)

Dienstag, 16. Mai 2023

Edmund Dillinger: Anwaltverein fordert Reform bei kinderpornografischem Material

Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Änderung des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material. Die Gesetzesverschärfung vom Sommer 2020 müsse zurückgenommen werden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstag): “Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf.”

Kritik an Verschärfung von 2020: „Die Probleme waren absehbar“

Im Fall Dillinger hatte dessen Neffe kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt. Der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Jurist Gerhard Robbers, gab an, den Neffen über die Rechtslage informiert zu haben, wonach das Material einem staatlichen Ermittlungsorgan übergeben oder vernichtet werden müsse. Der Neffe sah das offenbar als Aufforderung, das Material zu verbrennen und fühlte sich allein gelassen.

Mehner sagte dazu: “Juristen, gerade auch der Deutsche Anwaltverein, haben die Verschärfung von 2020 von Anfang an kritisiert, denn die Probleme waren absehbar, von der Überlastung der Justiz ganz zu schweigen.” Früher hätte die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren aus Opportunitätsgründen einstellen können. “Heute, mit dem geänderten Recht, geht das nicht mehr.”

Anwaltsverein: Rückkehr zur alten Rechtslage bei Besitz von kinderpornografischem Material.

Der einzig gangbare Weg sei, gefundenes Material umgehend zur Polizei zu bringen. “Vernichten ist nicht der richtige Weg”, sagte Mehner. Sie begrüßte es, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Verschärfung von 2020 wieder zurückdrehen wolle: Das sei “die Rückkehr zur alten Rechtslage, die es Jahrzehnte lang gab”. (presseportal / kölnische-rundschau.de)

Montag, 15. Mai 2023

Edmund Dillinger: Sexueller Missbrauch in "sehr, sehr großem Umfang"

Im Interview sprechen  Jürgen Brauer, früher Generalstaatsanwalt in Koblenz, und Ingo Hromada, ehemals Oberstaatsanwalt in Trier,  über Herausforderungen und die anstehenden Schritte im Fall Dillinger. Fotos und Diafilmstreifen deuten auf jahrzehntelangen Missbrauch durch den 2022 verstorbenen Priester hin.

Das Team will herausfinden, was vorgefallen ist, wer was gewusst hat und wer wie reagiert oder nicht reagiert hat. "Wir müssen erst wissen, was überhaupt passiert ist."

Brauer: " Wir sind keine staatlichen Ermittler mehr, sondern gehen diesen Fragen als Privatpersonen nach. Wir können also nichts durchsuchen lassen, keine Polizei hinschicken, keine Zeugen vorladen und keine richterlichen Vernehmungen beantragen. Wir können nur auf Mithilfe der Betroffenen und derjenigen zählen, die etwas wissen. Und wir können um Akteneinsicht bitten. Für die Bistumsakten ist uns das zugesichert. Das ist auch Geschäftsgrundlage. Sollte das anders sein, würde ich meine Arbeit niederlegen. Dafür gibt es aber bisher keine Anzeichen. Ansonsten sind wir darauf angewiesen, dass wir Unterlagen von Staatsanwaltschaften, Bildungsministerium, Aufsichts- undd Dienstleistungsdirektion und Schulaufsicht bekommen."


das vollständige Interview auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Hinweise im Fall Dillinger gesucht

Die Ermittler im Missbrauchsskandal um den Priester Dillinger suchen konkrete Hinweise von Betroffenen und Mitwissenden. Das teilten die früheren Staatsanwälte Brauer und Hromada mit. Da die Fälle weit verzweigt seien, benötigten die Ermittler darüber hinaus auch Unterlagen oder Tagebücher und Briefe. Zudem setzten sie auch auf Informationen aus Akten des Bistums. Zu Hinweisen auf ein Pädophilen-Netzwerk könnten sie zurzeit noch nichts sagen. Nach dem Tod des Priesters aus Friedrichsthal waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden.


sr.de

Freitag, 12. Mai 2023

Edmund Dillinger: Bislang keine Hinweise bei Ombudsstelle des Bildungsministeriums

Bei der Ombudsstelle des Bildungsministeriums im Fall Dillinger sind bislang keine Hinweise eingegangen. Das Ministerium teilte dem SR mit, es hätten sich bislang keine Schüler gemeldet. Der katholische Pfarrer war von 1979 bis 1999 als Religionslehrer am MaxPlanck-Gymnasium Saarlouis beschäftigt. Nach seinem Tod waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden. Sie könnten auf einen größeren Missbrauchsskandal hinweisen. Die Ombudsstelle war vor zwei Wochen eingerichtet worden. Sie soll u.a.Anlaufstelle für Opfer und Zeugen sein.

tagesschau.de

Donnerstag, 11. Mai 2023

Missbrauchsskandal Dillinger: 90-köpfiges Kollegium will sich bei einem „Pädagogischen Tag“ mit dem Missbrauchsskandal um den Priester Edmund Dillinger und den Folgen beschäftigen: Schüler an Saarlouiser Gymnasium erhalten kurzfristig schulfrei

Die rund 1000 Schülerinnen und Schüler des Max-Planck-Gymnasiums (MPG) Saarlouis haben für nächsten Dienstag kurzfristig schulfrei bekommen – der Anlass ist allerdings ein beklemmender: Das 90-köpfige Kollegium will sich bei einem „Pädagogischen Tag“ mit dem Missbrauchsskandal um den Priester Edmund Dillinger und den Folgen beschäftigen. Dillinger war von 1979 bis 1999 Religionslehrer am MPG.

Schulleiter Christian Bravo Lanyi: „Die Nachrichten sind am Kollegium nicht spurlos vorbeigegangen. Für die hier Beschäftigten, aber gewiss auch für die aktuellen und ehemaligen Schüler*innen und deren Familien, die sich mit dem MPG identifizieren, sind die über Herrn Dillinger bekanntgewordenen Informationen schwer zu verdauen. (...)   „Wir nehmen die neuen Erkenntnisse über Herrn Dillinger zum Anlass, uns für das Themenkomplex Kinder- und Jugendschutz noch weiter zu sensibilisieren, um jegliche Art übergriffigen Verhaltens klarer zu erkennen und vorbehaltlos anzusprechen“, so Christian Bravo Lanyi.

den vollständigen Text auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Mittwoch, 10. Mai 2023

Warum die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Neffen, aber nicht gegen Edmund Dillinger selbst ermittelt: "Kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person"

"Ein Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet", sagte Behördensprecher Mario Krah.  Zur Begründung sagte Krah, dass sich im Zuge der sogenannten Vorermittlungen „noch kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person ergeben habe“. Bislang habe man auch die Personalakte des Geistlichen nicht angefordert.

Während die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Neffen Dillingers ermittelt, weil er die zahllosen Fotos seines Onkels an sich genommen hat, läuft in Trier im Zusammenhang mit dem Skandalfall Dillinger aktuell kein Verfahren. Diese würden allerdings eingeleitet, wenn sich „Hinweise auf Missbrauchssachverhalte ergäben, die die hiesige Zuständigkeit beträfen“, sagte Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen unserer Redaktion.

Fritzens Vorgänger, der von der Aufklärungskommission frisch ernannte Dillinger-Sonderermittler Jürger Brauer, ist nach eigenen Angaben schon aktiv geworden: Gemeinsam mit dem (ebenfalls pensionierten) Ex-Oberstaatsanwalt Ingo Hromada hat der ehemalige Generalstaatsanwalt die ersten Anfragen an Institutionen und Personen, die zum Fall Dillinger etwas wissen könnten, bereits abgeschickt. „Mal schauen, was bei den Rückmeldungen dabei ist“, sagte Brauer am Mittwoch im Gespräch mit unserer Redaktion.

den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen

Erzbistum Köln bittet um Unterstützung bei Aufklärung: Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Pfarrers Edmund Dillinger und Zeugen

Die Stabs­stelle Inter­vention des Erz­bistums Köln bittet bisher un­be­kannte Miss­brauchs­betroffene des Trierer Priesters Edmund Dillinger, sich an die externen Ansprech­per­sonen zu wenden. Der verstorbene Priester ist im Rahmen eines Gestellungs­ver­trages in den Jahren 1971-1979 im Erz­bistum Köln tätig gewesen, ohne dass das Erz­bistum Kenntnis von dem nun bekannt gewordenen Ver­dacht seiner pädophilen Neigungen hatte.

Hin­sichtlich möglicher Hinweise auf sexuelle Übergriffe, die in Dillingers Einsatz­zeit im Erz­bistum Köln fallen könnten, befindet sich das Erzbistum bereits im Aus­tausch mit dem Bistum Trier. Bisher haben sich keine ents­prechenden Hinweise ergeben.

Edmund Dillinger hat im Erzbistum Köln folgende Tätigkeiten ausgeführt:

  • 1971 – 1979 Hausgeistlicher bei den Schwestern des Ordens der Armen Dienst­mägde Jesu Christi im St. Remi­gius Kranken­haus in Leverkusen (Opladen)
  • ab 1972 Vorsitzender der CV-Afrika-Hilfe e.V. (Kamerun, Togo)
  • 1972 – 1979 Religionslehrer am Privaten Katholischen Gym­nasium Marianum (Marienschule) in Leverkusen (Opladen)
  • ab 1974 Dozent am Religions­päda­gogischen Insti­tut des Erzbistums Köln
  • ab 1975 Vorstands­mitglied der Deutsch-Kamerunischen-Gesellschaft e.V.

Auch wenn aus der Zeit, in der Edmund Dillinger im Erzbistum Köln tätig war, keine Hin­weise auf sexuellen Miss­brauch Minder­jähriger bekannt sind, ist das Erz­bistum im Rahmen der Auf­klärungs­arbeiten bemüht, mögliche bisher unbekannte Betroffene zu er­reichen. Es ermutigt und bittet daher alle Be­troffene und/oder Zeugen, sich an die unten genannten unabhängigen Ansprech­personen zu wenden:



erzbistum-koeln.de

Psychologisches Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier" sucht Teilnehmer

Das Forschungsprojekt unter Leitung von Dr. Petra Hank untersucht den sexuellen Missbrauch, der durch Kleriker oder Laien an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen im Zeitraum von 1946 bis 2022 in der Diözese Trier verübt wurde.

Es werden unmittelbar Betroffene, deren Kinder, Mitarbeitende des Bistums und Pfarreiangehörige gesucht, die im Rahmen der psychologischen Studie über Ihr Erlebtes berichten. 


Forschungsziele sind:

  • Abbildung der sexuellen Missbrauchserfahrungen im Zeitraum von 1946 bis 2022 in der Diözese Trier aus der Perspektive der einzelnen Betroffenen, um die erlebte Gewalt sichtbar zu machen
  • Aufklärung über Ausmaß bzw. Folgen des sexuellen Missbrauchs
  • Identifikation von Strukturen und Prozessen, die zur Auslösung und Aufrechterhaltung des Missbrauchsgeschehens beigetragen haben
  • Identifikation von protektiven Faktoren, welche die schädigenden Folgen des sexuellen Missbrauchs puffern
  • Analyse einer möglichen transgenerativen Weitergabe der erlebten Traumata
  • Verbesserung und Erweiterung der Durchführung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung von dysfunktionalen Bewältigungsstrategien bzw. problematischen psychosozialen Entwicklungsverläufen für eine Verbesserung von Kinderschutz- und Präventionsmaßnahmen

Sonntag, 7. Mai 2023

Missbrauch: Aufklärung der Kirche ungenügend

Der Staat ist verantwortlich für die Durchsetzung der Grundrechte seiner Bürger, also auch der Kinder.  Aber gilt das auch, wenn in einer Institution wie der katholischen Kirche die körperliche Unversehrtheit so verletzt wurde?


zdf.de

Donnerstag, 4. Mai 2023

Warum gab es bisher kaum Strafverfahren gegen Geistliche?

Für katholische Geistliche gilt das weltliche Recht wie für jeden anderen Bürger auch. Doch viele der inzwischen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle sind verjährt – auch weil die Kirche ihre Macht genutzt hat, um Priester vor Strafverfolgung zu schützen. Von Christiane Florin.  (deutschlandfunk.de)



Was unterscheidet übergriffiges Verhalten von sexuellem Missbrauch? Kann man diese Grenze überhaupt bestimmen? Ein Klärungsversuch auf katholisch.

Interventionsbeauftragte warnt vor möglichen Folgen: "Solche Taten sind nicht irrelevant"

In der Berichterstattung über Sexualisierte Gewalt gibt es immer wieder Fälle, in denen es heißt, Personen werde kein direkter schwerer Missbrauch vorgeworfen, sondern lediglich übergriffiges Verhalten. Was unterscheidet übergriffiges Verhalten von sexuellem Missbrauch? Kann man diese Grenze überhaupt bestimmen? Ein Klärungsversuch. (domradio.de)






P A U S E 






Eine verstummende Stimme im Missbrauchskampf? - Laudatio und Klage.

"Am 19.11.2020 hat eine Frau still und leise ihren über Jahre betriebenen Blog für Missbrauchsaufklärung und -information stillgelegt. Sie hat aufgehört, mit ihrem Blog Licht in die Abgründe der Katholischen Kirche zu bringen, wo Missbrauch geschieht und kirchliches Führungspersonal die Übernahme seiner Verantwortung verweigert.

Mit der Beendigung des Blogs "MissBit - Missbrauch im Bistum Trier" verlieren nicht nur die Betroffenen in Trier, sondern deutschlandweit und vielleicht auch über die deutschen Grenzen hinaus ein wichtiges Sprachrohr." den vollständigen Text auf feinschwarz.net lesen