Donnerstag, 1. Juni 2023

Missbrauchs-Skandal Dillinger: bisher keine konkreten Hinweise auf Mittäter von Edmund Dillinger im Saarland - Ermittlungen gegen Neffen dauern an - Gesetzesänderung gefordert - Kontakte zu mutmaßlichen Opfern von Dillinger

  • An der Saar prüfen Fahnder, ob im Saarland noch Mittäter von Dillinger leben, der jahrzehntelang Minderjährige missbraucht und die Opfer fotografiert haben soll. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Schardt, der Rhein-Zeitung sagt, gibt es dafür bisher keine konkreten Hinweise.
  • Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt unterdessen gegen den Neffen des verstorbenen Priesters, Er stehe in Verdacht, dass er „aufgefundenes jugendpornografisches Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde abgeliefert“ habe, erklärt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller. „Die Ermittlungen gegen den Neffen dauern an. Derzeit ist die Ermittlungsakte an dessen Verteidiger versandt“, berichtet sie unserer Zeitung.  Um Einzelfälle je nach jeweiliger Besonderheit tat- und schuldangemessen zu ahnden, müsse der bloße Besitz vom Verbrechen wieder als Vergehen herabgestuft werden.
  • Der frühere Generalstaatsanwalt und nun als Aufklärer für die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier tätige Jürgen Brauer hat einige Kontakte zu mutmaßlichen Opfern von Dillinger knüpfen können – ebenfalls noch ohne konkretes Ergebnis, wie er unserer Zeitung sagt. Er erklärt sich die Zurückhaltung auch damit, dass es für Opfer nicht einfach ist, sich zu erlittenen Taten zu äußern, die Jahrzehnte zurückliegen. Sie müssten womöglich ihrem persönlichem Umfeld auch ihr langes Schweigen erklären. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen, der den Artikel mit freundlicher Genehmigung der Rhein-Zeitung veröffentlicht hat)

Mittwoch, 31. Mai 2023

Bistum Trier: "Verschwiegenheitserklärungen" waren nur Missverständnisse

Das Bistum Trier räumt ein,  dass Betroffene die Formulierung als Aufforderung oder Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben könnten: "Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen.

"Trier - Im Zusammenhang mit dem Fall Edmund Dillinger wurde in der Presse verschiedentlich transportiert, das Bistum lasse Personen, die sich mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an das Bistum wenden und ein Gespräch dazu führen, eine „Verschwiegenheitserklärung“ unterzeichnen. In diesem Zusammenhang erklärt das Bistum Trier:

Bei dieser sogenannten Verschwiegenheitserklärung kann es sich nur um den Passus[1] handeln, der seit Anfang 2013 den Protokollen über die Gespräche der beauftragten Ansprechpersonen mit betroffenen Personen vorangestellt ist. Dieses Gespräch ist in der Interventionsordnung[2] vorgesehen. Dieses Protokoll wird von allen am Gespräch beteiligten Personen (etwa auch Begleitpersonen) nach Fertigstellung und Prüfung unterschrieben, womit dokumentiert ist, dass die Personen mit dem Inhalt übereinstimmen und beachten, was eingangs vereinbart wurde.

Verfahrenssicherheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Intention hinter diesem Passus war, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und aller möglicherweise erwähnten Personen zu schützen, die durch Aussagen, die in dem Gespräch gemacht werden, berührt sein könnten. Bei einer Weitergabe hätten somit auch Rechte Dritter betroffen sein oder gar verletzt werden können. Der Passus diente also der Verfahrenssicherheit. Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf. Mit dieser Vereinbarung sollte darüber hinaus sichergestellt werden, dass die von Amts wegen damit befassten Personen mit diesen Daten äußerst sensibel umgehen, denn der Passus bezog sich auf alle an dem Gespräch teilnehmenden Personen.

Die Ansprechpersonen erklären in der Regel vor einem Gespräch diese Intention und beantworten eventuelle Fragen dazu. Dennoch kann es dazu gekommen sein, dass betroffene Personen dies als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben. Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen. Daher wird dieser Passus ab sofort präzisiert, um das Anliegen noch deutlicher zu machen. Er lautet nun: „Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ In diesem Sinn sind auch die ab 2013 unterzeichneten Protokolle zu verstehen.

Keine „Verschwiegenheitserklärung“ in öffentlich benannten Fällen

Zu den konkreten, öffentlich benannten Fällen ist zu sagen: Im Trierischen Volksfreund war am 20. April 2023 zu lesen, dass im Fall Edmund Dillinger eine betroffene Person eine „Verschwiegenheitserklärung“ unterzeichnet habe verbunden mit der Zahlung von 3.000 Euro. Das ist nicht korrekt. Weder ist der oben angeführte Passus im damaligen Gesprächsprotokoll enthalten, noch liegen in unseren Akten sonstige Dokumente vor, die im Sinne einer „Verschwiegenheitserklärung“ gewertet werden könnten. Die Zahlung von 3.000 Euro erfolgte im Rahmen des regulären Antragsverfahrens auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids und war nicht an Bedingungen geknüpft, wie es von Seiten des Bistums auch dem Volksfreund mitgeteilt und zitiert worden ist.

Ebenfalls unter anderem im Trierischen Volksfreund vom 24. April 2023 spricht eine andere betroffene Person von einem „Maulkorb“. In der Tat sollte in diesem konkreten Fall der unter Fußnote 1 zitierte Passus als eigenständige Erklärung unterschrieben werden, ergänzt um einen weiteren Satz[3]. Infolge einer Intervention des Rechtsbeistands der betroffenen Person wurde diese vorbereitete Erklärung nicht unterschrieben. Stattdessen wurde dem von der betroffenen Person später unterzeichneten Gesprächsprotokoll ein veränderter, vom Rechtsbeistand gebilligter Passus vorangestellt. Auch mit diesem Passus war nicht intendiert, dass die betroffene Person nicht über ihre Erlebnisse sprechen darf. Sollte dies so verstanden worden sein, bedauern wir auch dies.

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[1] „Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen.“ Später wurde noch ergänzt: „Die zum Mitarbeiterstab des Bischofs gehörenden Personen haben aber Zugang. Ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen. Eventuell erforderliche Klärungskontakte sind davon ebenfalls ausgenommen.“

[2] Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vom 01.01.2020

[3] „Unter diesen Begriff von ‚Veröffentlichung‘ bzw. unter diese Einschränkung fallen nicht die Kontakte mit staatlichen Ermittlungsbehörden oder mit den Institutionen der Kirche, die amtlich mit der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Mitarbeitende im Bereich der Kirche befasst sind.“




Hier noch einmal der bisherige Passus und der aktuelle Passus im Vergleich: (ca)

seit 2013:  "Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen."

ab sofort: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ In diesem Sinn sind auch die ab 2013 unterzeichneten Protokolle zu verstehen."

Bistum Trier: „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger was nicht stimmt“

  „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger irgendwas nicht stimmt. Das war damals aber eine andere Zeit und es wurde totgeschwiegen“, sagt ein Mann. Scheinbar wusste die Kirche auch, dass mit Dillinger etwas nicht stimmte. Er wurde in andere Bundesländer versetzt und bekam andere Aufgaben. Im Jahr 2012 wurde er vom Bistum endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bei seiner Beerdigung im vergangenen Jahr fand sich zunächst kein Priester, der den Job übernehmen wollte.

Ein Pastor aus einem Nachbarort machte es schließlich und bezeichnete Dillinger während des Trauergottesdienstes als „verdorbenen Bruder Edmund“. „Es gibt Leute hier, die wissen mehr. Ob alle das tatsächliche Ausmaß kennen, weiß wohl keiner“, sagt ein Mann auf dem Friedhof in Friedrichsthal.  (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Donnerstag, 25. Mai 2023

Bistum Aachen / Bistum Trier: Fall Leonhard Meurer: Bistum Trier erhielt "Hinweise, die zwar auf Einschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit als Priester hindeuten, jedoch nicht auf Missbrauchsvorwürfe"

Gab es in Meurers Trier Zeit Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen? Und wurde das Bistum Trier über das Vorleben des Geistlichen informiert? 

"Die bisherige Aktenlage gibt lediglich einige wenige Kontakte zwischen Trier und Aachen her, die zwar auf Einschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit als Priester, jedoch nicht auf Missbrauchsvorwürfe hindeuten“, sagt Bistumssprecherin Judith Rupp. (volksfreund.de)


"Bisherige Aktenlage" - Eine interessante Formulierung. Aber vielleicht muss man die Akten ja erst einmal zusammensuchen, oder zurechtbinden oder -kleben.   Respektive  mit dem Bistum Aachen noch einmal abstimmen, welche Korrespondenz man öffentlich verwenden sollte und welche besser nicht.  Es sollte sich ja auch schlüssig anhören.   Alternativ könnte man sich natürlich auch an die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wastl, Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch, LL.M., Rechtsanwältin Nata Gladstein in München wenden.  Schließlich hat man ihnen doch angeblich sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen für das Gutachten von 2020 gegeben. Im Zweifelsfall: Einfach mal die Wahrheit sagen. Zugegeben, es wäre eine komplett neue Vorhergehensweise. - Neue Wege gehen.  Aber vielleicht würde dies dem Bistum Trier guttun.  - Ich wünsche viel Erfolg. / ca

Ach ja:  Dass das Bistum Trier selbst den Aufruf nach Zeugen von Leonhard Meurer bis heute nicht teilt, obwohl Meurer 17 Jahre lang hier tätig war, wundert auch nicht mehr wirklich...

Wer etwas zur Aufklärung im Fall Leonhard Meurer beitragen kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0241/452225 oder der Internetadresse www.missbrauch-melden.de mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen.

Bistum Aachen / Bistum Trier: Leonhard Meurer war 17 Jahre lang im Bistum Trier als Seelsorger tätig und reiste in dieser Zeit - entgegen ursprünglicher Auflagen - 14 Mal nach Afrika

  • In den 60er Jahren werden erstmals schwere Missbrauchsvorwürfe gegen den Aachener Priester laut
  • Der Pfarrer wurde noch im Monat des Bekanntwerdens "seiner aus Sicht des Bistums ohne Wenn und Aber" zu „verurteilenden“ Taten in den Ruhestand versetzt
  • Nach vergeblichen "Versetzungsversuchen" in andere Bistümer landet er 1966 schließlich im Bistum Trier, wo er 17 Jahre lebte und tätig war
  • Vom Bistum Trier aus reiste er zudem zwischen 1968 und  1980 vierzehn Mal nach Afrika, obwohl ihm dies jedenfalls zu Beginn der 1960er Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen betreffend das erste bekannt gewordene Opfer untersagt worden war. 
  • 2011 meldeten sich weitere Opfer des Priesters





 In dem Gutachten des Bistums Aachens heißt es zu "Fallbeispiel Nr. 9": 

"Zu Beginn der 1960er Jahre wurden gegen den Pfarrer Missbrauchsvorwürfe erhoben. Der konkrete Inhalt dieser Vorwürfe ergibt sich aus den Akten nicht. Ihnen ist lediglich zu entnehmen, dass es sich bei dem Opfer um ein minderjähriges Mädchen gehandelt haben dürfte. Insoweit traten insbesondere zwei Personen, wohl nächste Angehörige des Opfers, vehement auf und forderten die Entfernung des Pfarrers aus der Pfarrei. Seitens eines hochrangigen Mitarbeiters des Bistums wurde in Ansehung dieser Geschehnisse zu einem späteren Zeitpunkt mit Blickrichtung auf die Taten des Priesters Folgendes festgehalten:

„Ich brauche nicht noch einmal zu betonen, dass wir alle die Schwere des Falles sehen. Es ist niemand, der nicht das Verhalten verurteilte.“ Der Pfarrer wurde noch im Monat des Bekanntwerdens seiner aus Sicht des Bistums ohne Wenn und Aber zu „verurteilenden“ Taten in den Ruhestand versetzt. Die dem betroffenen Pfarrer insoweit erteilte Auflage, sich in ein Kloster zu begeben, führte zunächst zu Schwierigkeiten. Letztendlich konnte jedoch ein Kloster gefunden werden, das ihn aufnahm. In diesem Kloster kam es allerdings sehr schnell zu Unstimmigkeiten zwischen der Konventsleitung und dem Pfarrer, weshalb seitens der Leitung des Generalvikariats und des Bischofs Überlegungen im Hinblick auf die weitere Verwendung des Pfarrers angestellt wurden. Diese Überlegungen wurden dem zuständigen Ordensoberen circa zehn Monate nach dem Bekanntwerden der Vorgänge wie folgt geschildert:

„... In der vergangenen Woche war es endlich möglich, zu einer kleinen Personalkonferenz zu kommen. Bischof und Generalvikar sind sehr unglücklich über die Situation unseres Mitbruders. 
Wenn uns auch der Zeitpunkt für eine Wiederbeschäftigung in der Seelsorge zu früh erscheint, so können wir uns doch nicht ihren Argumenten verschließen. U. E. käme eine Tätigkeit in der ordentlichen Pfarrseelsorge nicht in Frage. Tragbarer mag die Beschäftigung im Dienst einer Knabenschule sein. Es müsste aber erstrebt werden, ihn wirklich mit Arbeit auszufüllen. Deshalb wäre eine gleichzeitige Verpflichtung, gewisse gottesdienstliche Verpflichtungen regelmäßig zu übernehmen, sehr erwünscht. Hier ist gewiss nicht daran gedacht, die Sorge um diesen Mitbruder auf andere abzuschieben. Bei der unverminderten Aufmerksamkeit der Betroffenen und anderer, die genauer informiert waren, ist es unmöglich, an eine Tätigkeit in einem unserer Nachbarbistümer zu denken, von unserem Bistum ganz zu schweigen. Deshalb bittet unser Hochwürdigster Herr  Bischof herzlich um Ihre Vermittlung, um im Bistum …, Exzellenz würde sogar die Stadt … für günstiger als andere Orte ansehen, weil er glaubt, dass dort mehr verpflichtende Geborgenheit vorhanden ist, eine geeignete Stelle zu erhalten. … Um Ihnen die Beurteilung zu erleichtern, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass – wie ich erst jetzt erfahren habe – bereits auf der ersten Stelle die geistige Haltung keine andere war als diejenige, die zu den realen Fakten geführt hat.“ (Hervorhebungen durch die Gutachter)

Aufgrund des letzten Absatzes dieses Zitats steht nach Einschätzung der Gutachter fest, dass dieser Pfarrer offenkundig auch schon vor dem hier geschilderten Sachverhalt sexuell missbräuchlich agiert hatte. Der beschriebene Plan wurde sodann ein Jahr nach der Versetzung des Pfarrers in den Ruhestand umgesetzt. Der Pfarrer wurde in dem weiter entfernten Bistum als Religionslehrer eingesetzt, allerdings nicht in einer reinen Knabenschule. Darüber hinaus wurde dem Pfarrer durch das Bistum auch eine
Beichtvollmacht erteilt, wobei diese jedoch auf begründete Ausnahmefälle beschränkt sein sollte.
Die nahen Angehörigen des ursprünglichen Opfers des Pfarrers erlangten jedoch Kenntnis von diesem Vorgehen des Bistums und drängten gegenüber dem Bistum, aber auch der Schule, an der der Pfarrer tätig war, darauf, diese Tätigkeit des Pfarrers wegen der Vorgeschichte unverzüglich zu beenden. Auf Intervention der Schulaufsichtsbehörde wurde sodann diese Tätigkeit des Pfarrers auch tatsächlich beendet. Insbesondere hatten die nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers gegenüber den involvierten kirchlichen Repräsentanten in diesem Zusammenhang damit gedroht, eine Strafanzeige wegen der früheren Vorgänge zu erstatten.

Die zwischen den beiden betroffenen Bistümern vor und nach diesem Vorgang geführte Korrespondenz zeichnet sich in erster Linie durch die Sorge der insoweit handelnden Bistumsverantwortlichen wegen eines Bekanntwerdens der Missbrauchsfälle aus.
Die nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers beharrten jedoch weiterhin darauf, dass der Pfarrer im Hinblick auf seine zukünftigen Tätigkeiten in einer Art und Weise eingeschränkt wird, die jeglichen weiteren sexuellen Missbrauch minderjähriger Mädchen verhindert. Darüber hinaus war es ihnen auch ein Anliegen, eine von ihnen zwischenzeitlich erkannte schriftstellerische Tätigkeit des betroffenen Pfarrers im katholisch-theologischen Bereich zu unterbinden. Dies gelang ihnen letztendlich.

Gleichwohl fuhren die beiden nahen Angehörigen des ersten bekanntgewordenen Opfers damit fort, die betroffenen Bistümer immer wieder mit den Realitäten zu konfrontieren. Dies führte letztendlich dazu, dass der Bischof desjenigen, weiter entfernten Bistums, in dem der Pfarrer tätig war, Mitte der 1960er Jahre den beiden Herren unter anderem Folgendes mitteilte:

                

„… unverständlich bleibt mir aber, dass Sie jetzt nach Jahren immer noch über die Maßnahmen der kirchlichen Behörde unterrichtet sein wollen. Es ist schon fast beleidigend für mich und meine Behörde, wenn Ihnen die Mitteilung des Herrn Generalvikars … nicht genügt: „Die notwendigen Maßnahmen seien getroffen worden.“ Soviel Vertrauen muss ich von Ihnen als treuen Katholiken erwarten. Wenn es Ihnen wirklich um die Sache geht, und das nehme ich bei Ihnen als Lehrer und Organist an, dann sollten Sie mit der damaligen Erklärung zufrieden sein. Zu Ihrer Beruhigung schreibe ich Ihnen aber noch dazu, dass Pfarrer … zu gelegentlichen Aushilfen geschickt wird, aber keine ordentliche Seelsorge ausübt. Das müsste Ihnen genügen. Wir wissen um den Fall und halten unsere Augen auf.“ (Hervorhebungen durch die Gutachter)


In der Folgezeit wurde der Pfarrer dann in einem weiteren Bistum eingesetzt. Anfang der 1980er Jahre will der Pfarrer sodann in das Bistum zurückkehren." Dies jedoch wurde wegen der befürchteten Reaktionen der Öffentlichkeit nicht gestattet; vielmehr kommt er in einem anderen benachbarten Bistum als Subsidiar zum Einsatz.
Seit jeher reist der Pfarrer offenkundig regelmäßig nach Afrika, obwohl ihm dies jedenfalls zu Beginn der 1960er Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen betreffend das erste bekannt gewordene Opfer untersagt worden war.
Im Jahr 2011 wandten sich zwei weitere Frauen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Anerkennung ihres Leides an das Bistum. Diese beiden Frauen schilderten – zumal auf der Grundlage der beschriebenen Vorgeschichte – glaubwürdig an ihnen seitens des Pfarrers verübte Taten des  sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren zum Zeitpunkt des Tatgeschehens acht bzw. zwölf Jahre alt. Soweit nachvollziehbar, fanden auch diese beiden
Taten ebenfalls in der Pfarrei statt, in der auch das weitere, zuerst bekanntgewordene Opfer sexuell missbraucht wurde. Den Angaben eines dieser Opfer ist zu entnehmen, dass es Gerüchte betreffend den sexuellen Missbrauch eines weiteren Mädchens durch den Pfarrer gegeben habe, aufgrund dessen dieses Mädchen sogar schwanger wurde. Hierbei könnte es sich um den Fall des ersten bekannt gewordenen Opfers handeln"

Bistum Aachen / Bistum Trier: Öffentlicher Aufruf: Pfarrer Leonhard Meurer lebte und wirkte von 1966 - 1983 im Bistum Trier. Ihm werden schwerwiegende Übergriffe an minderjährigen Mädchen vorgeworfen.


Pfarrer Leonhard Meurer (1916 bis 1991) hatte in seiner Zeit als Pfarrer der Gemeinde St. Nikolaus in Düren-Rölsdorf mutmaßlich vier Mädchen vergewaltigt. Eines von ihnen soll damals schwanger geworden sein. Später wurde er in die Bistümer Trier und Fulda versetzt, am Ende arbeitete er im Erzbistum Köln. Zwischendurch reiste er mindestens 14 Mal nach Westafrika. Sowohl noch lebende Opfer Meurers als auch das Bistum Aachen befürchten, dass es noch weitere Opfer geben könnte.

Weitere Opfer beider Geistlicher und alle, die Angaben zum Fehlverhalten der Geistlichen machen können, werden gebeten, sich unter 0241/452225 mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen. Die Hotline sei montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar, dienstags und donnerstags von 16 bis 20 Uhr.

Der Leiter der Stabsstelle Prävention Intervention Ansprechpersonen (PIA) im Bischöflichen Generalvikariat, Christoph Urban, bittet darum, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit zwei verstorbenen Priestern melden. Betroffene, Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich an die eigens eingerichtete Hotline des Bistums Aachen wenden. Die entsprechende Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit finden Sie am Ende des Aufrufs.


Pfarrer Leonhard Meurer 

Dem im Jahr 1916 in Düren geborenen Kaplan und späteren Pfarrer Leonhard Meurer werden schwerwiegende Übergriffe sexualisierter Gewalt an minderjährigen Mädchen vorgeworfen.

 Die im Bistum Aachen aktenkundigen Tatvorwürfe erstrecken sich auf den Zeitraum zwischen 1955 und 1960 während seiner Tätigkeit als Pfarrer in Eschweiler und Düren. 

Es ist nicht bekannt, ob sexualisierte Gewalttaten auch nach 1960 begangen wurden. Leonhard Meurer wurde im Jahr 1961 nach Bekanntwerden der Taten das Amt des Pfarrers entzogen.

Im darauffolgenden Jahr nahm ihn das Bistum Fulda auf, 1966 wechselte er in das Bistum Trier. Von 1983 an bis zu seinem Tod im Jahr 1991 lebte er im Erzbistum Köln.

Das Bistum Aachen hatte jeweils die drei (Erz-)Bistümer über die Vorwürfe gegen Pfarrer Meurer informiert. 

Obwohl es seitens des Bistums Aachen ein Reiseverbot für Pfarrer Meurer gab, unternahm er im Laufe der Jahre zahlreiche Reisen nach Afrika. Im Zuge dieser Reisen legte er eine umfangreiche Sammlung afrikanischer Volkskunst an, die 1991 von missio Aachen in Burkina Faso gekauft wurde.


Die biografischen Daten im Überblick:

21. Mai 1916 in Düren geboren 

1941 Kaplan in Willich-Anrath 

1946 Kaplan in Eschweiler St. Peter und Paul

1947 Präses der Eschweiler Kolpingsfamilie 

1955 Pfarrer St. Nikolaus, Düren-Rölsdorf 

7. November 1961 Annahme der Resignation/Entzug des Amtes des Pfarrers 

1962 Bistum Fulda 

1966 Umzug ins Bistum Trier 

1983 Umzug ins Erzbistum Köln 22. April 1991 verstorben in Eschweiler


Wer etwas zur Aufklärung im Fall Leonhard Meurer beitragen kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0241/452225 oder der Internetadresse www.missbrauch-melden.de mit dem Bistum Aachen in Verbindung zu setzen.

Quelle: Bistum Aachen


Edmund Dillinger: Ehemaliger Trierer Generalvikar und heutiger Bischof von Limburg, Georg Bätzing, erhob trotz Akteneintrag keinen Einwand gegen Bundesverdienstkreuz für Edmund Dillinger

  • Bereits als Edmund Dillinger 1976 das Bundesverdienstkreuz erhielt, stimmte das Bistum Trier  - trotz eindeutiger Belege für sexuelle Übergriffe durch Edmund Dillinger dieser Auszeichnung zu. Die saarländische Staatskanzlei habe damals beim Bistum Trier nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Dies geht aus einem Brief des damaligen Trierer Generalvikars Linus Hofmann hervor. 
  • Als sich 2012 (2013) das Bundespräsidialamt erneut an das Bistum Trier wandte, antwortete diesmal der damalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, dass nichts dafür spräche, Dillinger die Auszeichnung abzuerkennen.  / ca

Im Missbrauchsfall um Edmund Dillinger soll das Bistum Trier in den 1970er Jahren Vorwürfe gegen den inzwischen verstorbenen Priester verschwiegen haben.

Wie der Saarländische Rundfunk berichtet, hatte das Bistum in den 1970er Jahren offenbar zugestimmt, dass der Priester das Bundesverdienstkreuz erhält, obwohl bereits Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen bekannt waren.

Das Verhalten des Bistums mache "fassungslos"

Demnach war der damalige Generalvikar gefragt worden, ob das Bistum Einwände gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes habe. Das verneinte er. Dabei waren dem Bistum zu dieser Zeit bereits Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger bekannt und aktenkundig. Das Handeln des damaligen Generalvikars mache "fassungslos", so MissBit im SR.

Der Sender bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars. Das Schreiben befinde sich in der Akte zur Verleihung. Das Bistum wollte sich auf Anfrage der Katholischen Nachrichtenagentur KNA nicht äußern.

Bereits 2013 hatte der Verein der Opfer sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (MissBit), beantragt, Dillinger das Bundesverdienstkreuz abzuerkennen. Wieder gab es einen Brief des Bundespräsidialamtes an das Bistum Trier mit Fragen zu Dillinger. Die Antwort kam vom damaligen Generalvikar des Bistums Trier, Bätzing: Es habe Voruntersuchungen gegen Dillinger gegeben. Der Vatikan habe aber entschieden von einem Strafverfahren abzusehen. Dillinger sei ja bereits in den 1970er Jahren bestraft worden. Das war alles, obwohl ja zu diesem Zeitpunkt dem Bistum schon mehr zu Dillingers Missbrauch bekannt gewesen sein müsste.

Denn Bischof Ackermann hatte Dillinger 2012 nach neuen Vorwürfen sanktioniert: Dillinger wurde aus der Seelsorge entfernt. Er durfte keine Messen mehr feiern und keinen Umgang mit Jugendlichen haben. Das Bistum hatte eigenen Angaben zufolge in dem Jahr nach weiteren Meldungen die Personalakte geprüft und Hinweise auf Vorwürfe sexuell übergriffigen Verhaltens aus den 1960er und 1970er Jahren gefunden.

Warum hat das Bistum Trier das und die Gründe dafür gegenüber dem Bundespräsidialamt nicht erwähnt? Eine Antwort darauf gibt es vom Bistum Trier bisher nicht – es verweist darauf, dass der Fall Dillinger und der Umgang des Bistums gerade unabhängig aufgearbeitet würde.

(swr.de)

Im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger hat sich das Bistum offenbar jahrelang am Vertuschen der Missbrauchsvorwürfe beteiligt. Nach einem Bericht des Saarländische Rundfunks hat das Bistum Mitte der 70er Jahre trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe einer Auszeichnung Dillingers mit dem Bundesverdienstkreuz zugestimmt.

Die saarländische Staatskanzlei habe damals nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Der SR bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars Linus Hofmann. Zu diesem Zeitpunkt lagen den Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat eindeutige Belege für ein übergriffiges Verhalten Dillingers vor.

(volksfreund.de







Mittwoch, 24. Mai 2023

Edmund Dillinger: Bistum Trier vertuschte offenbar Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger

Der Fall des ehemaligen Priesters Edmund Dillinger sorgt einmal mehr für Sprachlosigkeit: Auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an ihn hat das Bistum Trier offenbar Missbrauchsvorwürfe vertuscht.

Der verstorbene Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal soll über Jahrzehnte Minderjährige missbraucht haben. Seine Taten hielt er auf Fotos und Dia-Aufnahmen fest, die sein Neffe nach seinem Tod im Haus Dillingers fand. 

Ein neu aufgetauchtes Dokument zeigt nun: Das Bistum Trier hat offenbar auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edmund Dillinger Missbrauchsvorwürfe vertuscht. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Brief des Generalvikars aus den 70er Jahren. Das Schreiben befindet sich in der Akte anlässlich der Verleihung, die dem SR nun vorliegt.

BISTUM TRIER HATTE KEINE EINWÄNDE GEGEN VERLEIHUNG

In dem Brief geht es um eine Stellungnahme zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Die saarländische Staatskanzlei unter Franz-Josef Röder wollte damals im Auftrag des Bundespräsidenten Walter Scheel wissen, ob das Bistum Trier Einwände gegen die Verleihung an Edmund Dillinger habe.

Der damalige Generalvikar Linus Hofmann antwortete kurz und knapp, es gebe keine Einwände. Dabei waren dem Bistum die Neigungen des Priesters bereits bekannt.

DILLINGER WAR ZU DIESEM ZEITPUNKT BEREITS STRAFVERSETZT

Wegen eines Vorfalls mit einem Jugendlichen bei einer Rom-Wallfahrt Anfang der 70er Jahre wurde Dillinger in das Nachbarbistum Köln strafversetzt. Schon damals war Hofmann Generalvikar.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Brief äußern. Die Fragen beträfen Klärungen und Bewertungen, die in die derzeit laufende Aufarbeitung des Falles gehören, heißt es aus der Pressestelle.

Der Orden wurde 1977 von Franz-Josef Röder verliehen. Der Vorschlag kam aus den Reihen der Afrika-Hilfe des Cartellverbands, dem Zusammenschluss katholischer Studenten. Dillinger war selbst Gründer des Vereins – und wie Röder auch Mitglied des Cartellverbands.

(sr.de)

Saarbrücker Zeitung vor 13 Jahren: Edmund Dillinger: "Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis.“

 "Trierer Bischof stellt Priester kalt" Missbrauchsvorwürfe holen saarländischen Ruhestandsgeistlichen ein

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einen saarländischen Ruhestandspriester suspendiert, der sich im Jahre 1970 an minderjährigen Jungen vergangen haben soll. Der Geistliche bestreitet dies.

Trier. Seit Donnerstag darf ein 76-jähriger Ruhestandsgeistlicher aus dem Saarland keine Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Das hat Bischof Stephan Ackermann angeordnet und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdachts gegen den Priester eingeleitet, wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gestern berichtete.

Der Saarländer soll sich nach Informationen der Zeitung vor mehr als 40 Jahren bei einer Jugendfreizeit an Jungen vergangen haben.

Die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat sollen erst diese Woche (März 2012, Anm. ca) über entsprechende Gerüchte informiert worden sein, ist zu hören. „Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis“, verlautete demnach aber aus Kirchenkreisen.

Der Ruhestandsgeistliche bestreitet die Vorwürfe, die angeblich sogar in den Personalakten des Mannes vermerkt sein sollen.

Am Freitag wurde die Trierer Staatsanwaltschaft durch das Bistum informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sind die Vorwürfe, die sich 1970 zugetragen haben sollen, verjährt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer der Zeitung. Nähere Angaben zu dem Fall wollte Brauer ebenso wenig machen wie der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg.

Es ist für diese Woche der zweite Missbrauchsfall aus dem Bistum Trier, der für Schlagzeilen sorgt. Erst am Mittwoch hatte die Zeitung über einen katholischen Priester berichtet, der wegen sexuellen Missbrauchs Mitte der 90er Jahre zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen ist der Geistliche wieder als Aushilfspriester in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. Gruppierungen wie die Katholisch Studierende Jugend hatten dies scharf kritisiert"

Quelle: Saarbrücker Zeitung, 17./18.03.2012



Samstag, 20. Mai 2023

Bistum Aachen: "Missbrauchsbeauftragter" Bischof Dieser will Täternamen nicht veröffentlichen, um "Retraumatisierung von Betroffenen" zu vermeiden

Im November 2020 veröffentlichte das Bistum Aachen ein sogenanntes Missbrauchsgutachten, das 14 Fälle von Geistlichen des Bistums auflistet, die zwischen 1965 und 2019 sexueller Missbrauchstaten verdächtigt oder wegen solcher bereits verurteilt wurden. Fall Nr. 9 dieses Gutachtens befasst sich mit den mutmaßlichen Verbrechen von Pfarrer M.: Mindestens vier Mädchen soll er in seiner Zeit als Pfarrer von Rölsdorf, das heute zu Düren gehört, vergewaltigt haben. Eines der Mädchen soll sogar schwanger geworden sein. Doch die Fälle in dem Gutachten sind vollständig anonymisiert: keine Orte, keine Namen, nicht einmal Initialen. Kein Hinweis auf Pfarrer M.

Als Pfarrer Dirk Bingener diesen Fall Nr. 9 nach Veröffentlichung des Gutachtens las, stellte er weitere Recherchen an. Bald darauf stand für ihn fest: Der Geistliche aus Fall Nr. 9 muss Pfarrer M. sein

Seit eindreiviertel Jahren drängt Pfarrer Bingener inzwischen darauf, dass die früheren Gemeinden des Pfarrers in Deutschland und Afrika über den Verdacht des sexuellen Missbrauchs informiert werden, damit sich mögliche weitere Opfer von Pfarrer M. bei Missio oder beim Bistum Aachen als früherem Arbeitgeber melden können. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass es noch weitere Betroffene gibt“, sagt Bingener. „Und wir müssen diesen Menschen helfen.“ Dazu gehöre auch, den Bischof in Afrika zu informieren und dabei zu unterstützen, Strukturen für Betroffene zu schaffen. Auch viele Betroffene wünschen sich die Veröffentlichung des Namens. 

Doch Bischof Dieser weigert sich, M.s Namen zu veröffentlichen - seit ebenso eindreiviertel Jahren. Eine solche Namensnennung in den betroffenen Gemeinden müsse gut vorbereitet werden, erklärte Dieser. Schließlich wolle man die Betroffenen nicht retraumatisieren.

Die "Aachener Zeitung" hat dem Bistum jetzt die Entscheidung abgenommen und veröffentlichte den Namen.

den vollständigen Artikel auf "aachener-zeitung.de" lesen


Es klingt geradezu absurd, dass es auch 13 Jahre nach 2010 keine einheitlichen Richtlinien gibt, welche Täternamen veröffentlicht werden und welche nicht.  Auch gibt es im Jahr 13 noch keine einheitliche Leitlinien für betroffene Gemeinden - sollten sie denn überhaupt erfahren, dass ein mutmaßlicher Täter in ihrer Pfarrei tätig war. Während man sich im Bistum Trier dazu entschied, den Namen "Edmund Dillinger" zügig zu veröffentlichten, wurde der Name des Priester aus dem Bistum Aachen bis heute nicht vom Bistum öffentlich genannt. So hat man sich in der "Causa Dillinger" gegen die Persönlichkeitsrechte von Edmund Dillinger entschieden, um u.a. durch die Veröffentlichung des Namens auch bisher unbekannten Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu melden. Der Missbrauchsbeauftragte Bischof Dieser behauptet hingegen,  die Nennung des Täternamens könnte eine Retraumatisierung von bislang unbekannten Opfern von Pfarrer M. mit sich bringen, die unbedingt vermieden werden müsse. -  Ganz zu schweigen von den Betroffenen im Jahr 13 danach: Bis heute gibt es auch hier kein einheitlich Konzept,  wie man mit möglichen Betroffenen umgeht und Räume für sie schafft.  Ach ja, stellt sich natürlich auch gleichzeitig die Frage nach dem Umgang mit Tätern, mutmaßlichen Tätern und Beschuldigten. Hat sich da in den letzten 13 Jahren etwas geändert? Der letzte Stand ist immer noch der von 2012, als Ackermann bei einem öffentlichen Gespräch über Missbrauch in der katholischen Kirche sagte, dass die Frage, was mit den Tätern passiere, noch nicht gelöst sei. Laut Ackermann gelte zwar die 'Linie Nulltoleranz' gegenüber den Verbrechen. Nicht aber gegenüber den Verbrechern. / ca



Freitag, 19. Mai 2023

Edmund Dillinger: Erste Betroffene haben sich bei Opfervereinigung gemeldet

Wer waren Dillingers Opfer und wie viele junge Menschen wurden von dem Priester missbraucht? Fragen, auf die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada im Auftrag der Aufarbeitungskommission Antworten liefern sollen.

Nach Angaben Brauers haben sich bei den beiden Ermittlern bisher noch keine Missbrauchsopfer gemeldet.

Anders sieht dies allerdings bei der Trierer Opfervereinigung "MissBit" aus. "Bei uns haben sich Betroffene gemeldet", sagt Sprecher Hermann Schell. (volksfreund.de)

Mittwoch, 17. Mai 2023

"Menschen, die eine krankhafte Störung haben, sammeln sich in Berufsgruppen, in denen sie das im geschützten Rahmen leben können. Die Institution Kirche hat da sehr viel Raum geboten"

Bernd Deininger ist Psychoanalytiker. Im Sonntagsblatt-Gespräch erklärt er, ob ein Systemversagen hinter den Missbrauchsfällen in der Kirche steckt – und was getan werden muss.

"Das System Kirche versagt in einem ganz hohen Maße."

Bernd Deiniger im Interview: "Das System Kirche versagt in einem ganz hohen Maße, weil es in der Kirche viel stärker als in anderen Institutionen der Fall ist, dass Menschen ihr eigenes System zu schützen suchen. In der Kirche ist es natürlich besonders krass, weil da der Anspruch an Moral, Ordnung und Menschenfreundlichkeit sehr viel größer ist als bei anderen Institutionen. Bei den Vertretern der Kirche, die an vorderster Front stehen, den Bischöfen oder dem Vatikan, ging es immer darum, können wir den Schaden von der Institution fernhalten? Wir dürfen doch da keine Dreckflecken dran haben."

Zum Thema Pädophilie: "Es handelt sich da um eine triebhafte Erkrankung, und nach dem Trieb sehnt sich der Mensch. Da ist einfach eine triebhafte, zwanghafte Sehnsucht, zum Beispiel nach sexuellem Kontakt mit Kindern. - Wenn einer dann in eine Institution geht, in der er qua Amt viel mit Kindern zu tun hat, dann sucht dieser Mensch solche Orte auf, in denen er eigentlich das leben kann, wonach er sich sehnt."

Und wenn er dann noch den Deckmantel des Moralischen, des ethischen Einwandfreien hat, ist dieses Unvorstellbare, dass gerade in der Kirche und bei Theologen so etwas passiert, natürlich noch sehr viel größer. Menschen, die eine krankhafte Störung haben, sammeln sich in Berufsgruppen, in denen sie das im geschützten Rahmen leben können. Die Institution Kirche hat da sehr viel Raum geboten. (vollständiges Interview auf sonntagsblatt.de lesen)

Dienstag, 16. Mai 2023

Edmund Dillinger: Anwaltverein fordert Reform bei kinderpornografischem Material

Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Änderung des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material. Die Gesetzesverschärfung vom Sommer 2020 müsse zurückgenommen werden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstag): “Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf.”

Kritik an Verschärfung von 2020: „Die Probleme waren absehbar“

Im Fall Dillinger hatte dessen Neffe kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt. Der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Jurist Gerhard Robbers, gab an, den Neffen über die Rechtslage informiert zu haben, wonach das Material einem staatlichen Ermittlungsorgan übergeben oder vernichtet werden müsse. Der Neffe sah das offenbar als Aufforderung, das Material zu verbrennen und fühlte sich allein gelassen.

Mehner sagte dazu: “Juristen, gerade auch der Deutsche Anwaltverein, haben die Verschärfung von 2020 von Anfang an kritisiert, denn die Probleme waren absehbar, von der Überlastung der Justiz ganz zu schweigen.” Früher hätte die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren aus Opportunitätsgründen einstellen können. “Heute, mit dem geänderten Recht, geht das nicht mehr.”

Anwaltsverein: Rückkehr zur alten Rechtslage bei Besitz von kinderpornografischem Material.

Der einzig gangbare Weg sei, gefundenes Material umgehend zur Polizei zu bringen. “Vernichten ist nicht der richtige Weg”, sagte Mehner. Sie begrüßte es, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Verschärfung von 2020 wieder zurückdrehen wolle: Das sei “die Rückkehr zur alten Rechtslage, die es Jahrzehnte lang gab”. (presseportal / kölnische-rundschau.de)

Montag, 15. Mai 2023

Edmund Dillinger: Sexueller Missbrauch in "sehr, sehr großem Umfang"

Im Interview sprechen  Jürgen Brauer, früher Generalstaatsanwalt in Koblenz, und Ingo Hromada, ehemals Oberstaatsanwalt in Trier,  über Herausforderungen und die anstehenden Schritte im Fall Dillinger. Fotos und Diafilmstreifen deuten auf jahrzehntelangen Missbrauch durch den 2022 verstorbenen Priester hin.

Das Team will herausfinden, was vorgefallen ist, wer was gewusst hat und wer wie reagiert oder nicht reagiert hat. "Wir müssen erst wissen, was überhaupt passiert ist."

Brauer: " Wir sind keine staatlichen Ermittler mehr, sondern gehen diesen Fragen als Privatpersonen nach. Wir können also nichts durchsuchen lassen, keine Polizei hinschicken, keine Zeugen vorladen und keine richterlichen Vernehmungen beantragen. Wir können nur auf Mithilfe der Betroffenen und derjenigen zählen, die etwas wissen. Und wir können um Akteneinsicht bitten. Für die Bistumsakten ist uns das zugesichert. Das ist auch Geschäftsgrundlage. Sollte das anders sein, würde ich meine Arbeit niederlegen. Dafür gibt es aber bisher keine Anzeichen. Ansonsten sind wir darauf angewiesen, dass wir Unterlagen von Staatsanwaltschaften, Bildungsministerium, Aufsichts- undd Dienstleistungsdirektion und Schulaufsicht bekommen."


das vollständige Interview auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen

Hinweise im Fall Dillinger gesucht

Die Ermittler im Missbrauchsskandal um den Priester Dillinger suchen konkrete Hinweise von Betroffenen und Mitwissenden. Das teilten die früheren Staatsanwälte Brauer und Hromada mit. Da die Fälle weit verzweigt seien, benötigten die Ermittler darüber hinaus auch Unterlagen oder Tagebücher und Briefe. Zudem setzten sie auch auf Informationen aus Akten des Bistums. Zu Hinweisen auf ein Pädophilen-Netzwerk könnten sie zurzeit noch nichts sagen. Nach dem Tod des Priesters aus Friedrichsthal waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden.


sr.de

Freitag, 12. Mai 2023

Edmund Dillinger: Bislang keine Hinweise bei Ombudsstelle des Bildungsministeriums

Bei der Ombudsstelle des Bildungsministeriums im Fall Dillinger sind bislang keine Hinweise eingegangen. Das Ministerium teilte dem SR mit, es hätten sich bislang keine Schüler gemeldet. Der katholische Pfarrer war von 1979 bis 1999 als Religionslehrer am MaxPlanck-Gymnasium Saarlouis beschäftigt. Nach seinem Tod waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden. Sie könnten auf einen größeren Missbrauchsskandal hinweisen. Die Ombudsstelle war vor zwei Wochen eingerichtet worden. Sie soll u.a.Anlaufstelle für Opfer und Zeugen sein.

tagesschau.de

Donnerstag, 11. Mai 2023

Missbrauchsskandal Dillinger: 90-köpfiges Kollegium will sich bei einem „Pädagogischen Tag“ mit dem Missbrauchsskandal um den Priester Edmund Dillinger und den Folgen beschäftigen: Schüler an Saarlouiser Gymnasium erhalten kurzfristig schulfrei

Die rund 1000 Schülerinnen und Schüler des Max-Planck-Gymnasiums (MPG) Saarlouis haben für nächsten Dienstag kurzfristig schulfrei bekommen – der Anlass ist allerdings ein beklemmender: Das 90-köpfige Kollegium will sich bei einem „Pädagogischen Tag“ mit dem Missbrauchsskandal um den Priester Edmund Dillinger und den Folgen beschäftigen. Dillinger war von 1979 bis 1999 Religionslehrer am MPG.

Schulleiter Christian Bravo Lanyi: „Die Nachrichten sind am Kollegium nicht spurlos vorbeigegangen. Für die hier Beschäftigten, aber gewiss auch für die aktuellen und ehemaligen Schüler*innen und deren Familien, die sich mit dem MPG identifizieren, sind die über Herrn Dillinger bekanntgewordenen Informationen schwer zu verdauen. (...)   „Wir nehmen die neuen Erkenntnisse über Herrn Dillinger zum Anlass, uns für das Themenkomplex Kinder- und Jugendschutz noch weiter zu sensibilisieren, um jegliche Art übergriffigen Verhaltens klarer zu erkennen und vorbehaltlos anzusprechen“, so Christian Bravo Lanyi.

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Mittwoch, 10. Mai 2023

Warum die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Neffen, aber nicht gegen Edmund Dillinger selbst ermittelt: "Kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person"

"Ein Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet", sagte Behördensprecher Mario Krah.  Zur Begründung sagte Krah, dass sich im Zuge der sogenannten Vorermittlungen „noch kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person ergeben habe“. Bislang habe man auch die Personalakte des Geistlichen nicht angefordert.

Während die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Neffen Dillingers ermittelt, weil er die zahllosen Fotos seines Onkels an sich genommen hat, läuft in Trier im Zusammenhang mit dem Skandalfall Dillinger aktuell kein Verfahren. Diese würden allerdings eingeleitet, wenn sich „Hinweise auf Missbrauchssachverhalte ergäben, die die hiesige Zuständigkeit beträfen“, sagte Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen unserer Redaktion.

Fritzens Vorgänger, der von der Aufklärungskommission frisch ernannte Dillinger-Sonderermittler Jürger Brauer, ist nach eigenen Angaben schon aktiv geworden: Gemeinsam mit dem (ebenfalls pensionierten) Ex-Oberstaatsanwalt Ingo Hromada hat der ehemalige Generalstaatsanwalt die ersten Anfragen an Institutionen und Personen, die zum Fall Dillinger etwas wissen könnten, bereits abgeschickt. „Mal schauen, was bei den Rückmeldungen dabei ist“, sagte Brauer am Mittwoch im Gespräch mit unserer Redaktion.

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Erzbistum Köln bittet um Unterstützung bei Aufklärung: Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Pfarrers Edmund Dillinger und Zeugen

Die Stabs­stelle Inter­vention des Erz­bistums Köln bittet bisher un­be­kannte Miss­brauchs­betroffene des Trierer Priesters Edmund Dillinger, sich an die externen Ansprech­per­sonen zu wenden. Der verstorbene Priester ist im Rahmen eines Gestellungs­ver­trages in den Jahren 1971-1979 im Erz­bistum Köln tätig gewesen, ohne dass das Erz­bistum Kenntnis von dem nun bekannt gewordenen Ver­dacht seiner pädophilen Neigungen hatte.

Hin­sichtlich möglicher Hinweise auf sexuelle Übergriffe, die in Dillingers Einsatz­zeit im Erz­bistum Köln fallen könnten, befindet sich das Erzbistum bereits im Aus­tausch mit dem Bistum Trier. Bisher haben sich keine ents­prechenden Hinweise ergeben.

Edmund Dillinger hat im Erzbistum Köln folgende Tätigkeiten ausgeführt:

  • 1971 – 1979 Hausgeistlicher bei den Schwestern des Ordens der Armen Dienst­mägde Jesu Christi im St. Remi­gius Kranken­haus in Leverkusen (Opladen)
  • ab 1972 Vorsitzender der CV-Afrika-Hilfe e.V. (Kamerun, Togo)
  • 1972 – 1979 Religionslehrer am Privaten Katholischen Gym­nasium Marianum (Marienschule) in Leverkusen (Opladen)
  • ab 1974 Dozent am Religions­päda­gogischen Insti­tut des Erzbistums Köln
  • ab 1975 Vorstands­mitglied der Deutsch-Kamerunischen-Gesellschaft e.V.

Auch wenn aus der Zeit, in der Edmund Dillinger im Erzbistum Köln tätig war, keine Hin­weise auf sexuellen Miss­brauch Minder­jähriger bekannt sind, ist das Erz­bistum im Rahmen der Auf­klärungs­arbeiten bemüht, mögliche bisher unbekannte Betroffene zu er­reichen. Es ermutigt und bittet daher alle Be­troffene und/oder Zeugen, sich an die unten genannten unabhängigen Ansprech­personen zu wenden:



erzbistum-koeln.de

Psychologisches Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier" sucht Teilnehmer

Das Forschungsprojekt unter Leitung von Dr. Petra Hank untersucht den sexuellen Missbrauch, der durch Kleriker oder Laien an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen im Zeitraum von 1946 bis 2022 in der Diözese Trier verübt wurde.

Es werden unmittelbar Betroffene, deren Kinder, Mitarbeitende des Bistums und Pfarreiangehörige gesucht, die im Rahmen der psychologischen Studie über Ihr Erlebtes berichten. 


Forschungsziele sind:

  • Abbildung der sexuellen Missbrauchserfahrungen im Zeitraum von 1946 bis 2022 in der Diözese Trier aus der Perspektive der einzelnen Betroffenen, um die erlebte Gewalt sichtbar zu machen
  • Aufklärung über Ausmaß bzw. Folgen des sexuellen Missbrauchs
  • Identifikation von Strukturen und Prozessen, die zur Auslösung und Aufrechterhaltung des Missbrauchsgeschehens beigetragen haben
  • Identifikation von protektiven Faktoren, welche die schädigenden Folgen des sexuellen Missbrauchs puffern
  • Analyse einer möglichen transgenerativen Weitergabe der erlebten Traumata
  • Verbesserung und Erweiterung der Durchführung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung von dysfunktionalen Bewältigungsstrategien bzw. problematischen psychosozialen Entwicklungsverläufen für eine Verbesserung von Kinderschutz- und Präventionsmaßnahmen

Sonntag, 7. Mai 2023

Missbrauch: Aufklärung der Kirche ungenügend

Der Staat ist verantwortlich für die Durchsetzung der Grundrechte seiner Bürger, also auch der Kinder.  Aber gilt das auch, wenn in einer Institution wie der katholischen Kirche die körperliche Unversehrtheit so verletzt wurde?


zdf.de

Donnerstag, 4. Mai 2023

Warum gab es bisher kaum Strafverfahren gegen Geistliche?

Für katholische Geistliche gilt das weltliche Recht wie für jeden anderen Bürger auch. Doch viele der inzwischen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle sind verjährt – auch weil die Kirche ihre Macht genutzt hat, um Priester vor Strafverfolgung zu schützen. Von Christiane Florin.  (deutschlandfunk.de)



Was unterscheidet übergriffiges Verhalten von sexuellem Missbrauch? Kann man diese Grenze überhaupt bestimmen? Ein Klärungsversuch auf katholisch.

Interventionsbeauftragte warnt vor möglichen Folgen: "Solche Taten sind nicht irrelevant"

In der Berichterstattung über Sexualisierte Gewalt gibt es immer wieder Fälle, in denen es heißt, Personen werde kein direkter schwerer Missbrauch vorgeworfen, sondern lediglich übergriffiges Verhalten. Was unterscheidet übergriffiges Verhalten von sexuellem Missbrauch? Kann man diese Grenze überhaupt bestimmen? Ein Klärungsversuch. (domradio.de)






P A U S E 






Eine verstummende Stimme im Missbrauchskampf? - Laudatio und Klage.

"Am 19.11.2020 hat eine Frau still und leise ihren über Jahre betriebenen Blog für Missbrauchsaufklärung und -information stillgelegt. Sie hat aufgehört, mit ihrem Blog Licht in die Abgründe der Katholischen Kirche zu bringen, wo Missbrauch geschieht und kirchliches Führungspersonal die Übernahme seiner Verantwortung verweigert.

Mit der Beendigung des Blogs "MissBit - Missbrauch im Bistum Trier" verlieren nicht nur die Betroffenen in Trier, sondern deutschlandweit und vielleicht auch über die deutschen Grenzen hinaus ein wichtiges Sprachrohr." den vollständigen Text auf feinschwarz.net lesen


Donnerstag, 19. November 2020

Der Blog wird eingestellt

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Liebe Besucherinnen und Besucher meines Blogs,

aufgrund immer länger anhaltender und wiederkehrenden schwersten Episoden der Retraumatisierung, fühle ich mich nicht mehr in der Lage, meinen Blog weiterzuführen.

Die Retraumatisierungen sind auch auf den Umgang der Kirche mit Betroffenen zurückzuführen respektive. auf den "Nichtumgang" mit Betroffenen aus dem eigenen Bistum durch den Bischof von Trier, Stephan Ackermann, der zeitgleich Missbrauchsbeauftragter der DBK ist.

Nach über 40 Jahren, werde ich versuchen, den Weg zurück ins Leben zu finden. -  Und hoffe zugleich, dass es mir gelingen wird.

Wohlwissend, dass ich niemals an das Leben anknüpfen kann, welches ich vor dem sexuellen Missbrauch durch einen katholischen Priester im Bistum Trier erleben durfte. 

Mein Dank gilt den Interessierten, die meinen Blog nahezu 700.000 aufriefen, die mich und meinen Blog (inkl. meine Homepage 2010-2012) seit über 10 Jahren begleitet haben.

Herzlichen und ebenso großen Dank auch die "Mutmacherinnen" unter uns.

Nebstdem bedanke ich mich bei den Medien, die uns - die wir das Schweigen brachen, halfen, die Verbrechen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und darüber zu berichten. Auch dies gehörte zu dem Kampf. Ausführlichen Dank gilt ARD, ZDF, WDR, DLF, RTL, SAT1,  "der SPIEGEL",  der New York Times, den chilenischen Medien sowie den Medien aus Kapstadt (Randburg).

Der allergrößte Dank jedoch gilt meiner Familie. 

In Dankbarkeit, 

Claudia



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Mittwoch, 4. November 2020

Bistum Trier: Bistum Trier rechnet mit hohen Entschädigungszahlungen

Seit 2010 105 "Anträge auf finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids" im Bistum Trier bewilligt

Elf Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche können Opfer ab Anfang 2021 höhere Summen beantragen. Die Bistümer bereiten sich auf hohe Zahlungen vor.

Angestrebt werde eine "möglichst zeitnahe Bearbeitung" der Anträge. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren, um die Gefahr der Retraumatisierung zu minimieren, hieß es. Anträge können ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

Das Bistum Trier hat seit 2010 mehr als eine halbe Million Euro an Opfer gezahlt - im Schnitt rund 5.000 Euro pro Person.

Das Bistum gehe davon aus, dass ein Teil der Betroffenen erneut einen Antrag stellen werde, so eine Sprecherin des Bistums. Eine Prognose zur Höhe der weiteren Zahlungen sei derzeit aber reine Spekulation, weil noch nicht klar sei, wie viele Menschen Anträge stellen und welche Summen ihnen zugesprochen würden. Das Geld würde aber entsprechend vorgehalten und stamme ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls - also nicht aus der Kirchensteuer, teilte das Bistum Trier mit. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls besteht aus Immobilien, Kapitalanlagen und Guthaben bei Banken.

Wo möglich, also  Täter beispielsweise nicht verstorben sind, fordert das Bistum die finanziellen Leistungen zurück. Nach Angaben der Sprecherin hat das Bistum bislang 70 500 Euro zurückerhalten.

 (swr.de) (dpa) (volksfreund.de)




 Beispiele über Vorgehensweise anderer Bistümer: 

  • Bistum Münster: (03.11.2020) Das Bistum Münster möchte Betroffenen sexuellen Missbrauchs seelische Belastungen ersparen, die entstehen können, wenn sie erneut einen Antrag stellen, um von der katholischen Kirche weitere Zahlungen in Anerkennung ihres Leids zu erhalten. Daher hat sich der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, jetzt in einem Schreiben an die dem Bistum bekannten Betroffenen gewandt.Der Interventionsbeauftragte bietet den Betroffenen in dem Schreiben aber an, dass das Bistum eine erneute Beantragung in ihrem Namen übernehmen könne. Das sei in den Fällen möglich, in denen es in der Vergangenheit bereits Zahlungen seitens des Bistums gegeben habe und somit die damals gestellten Anträge dem Bistum vorlägen. Das Bistum würde sich bei einer erneuten Antragsstellung dann an dem vorliegenden Sachstand orientieren. Die Betroffenen müssten einem solchen Verfahren allerdings zustimmen. Dies sei, so betont Frings, nur als ein Angebot zu verstehen, das vielleicht für Betroffene entlastend sein könne, „da sie nicht noch einmal in ihre Leidensgeschichte eintauchen müssten.“ (bistum-muenster.de)
  • Bistum Aachen: (30.10.2020)  Schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene: Neue Regelung für Zahlungen zur Anerkennung des Leids wird im Bistum Aachen umgesetzt. Das Bistum Aachen will den Opfern sexualisierter Gewalt durch Kleriker unbürokratisch die neu vereinbarten Zahlungen zur Anerkennung ihres Leids zukommen lassen. Die Diözese teilte am Freitag mit, sie werde mit allen ihr bekannten Betroffenen bis zum Jahresende direkt Kontakt aufnehmen. Dazu zählten auch jene Personen, die bereits Zahlungen erhalten haben. Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss der DBK ein schnelles und unbürokratisches Verfahren, das zum 1. Januar 2021 startet. (bistum-aachen.de)
  • Erzbistum München und Freising: (23.10.2020) Das Erzbistum München-Freising geht von 50 Fällen aus, in denen Zahlungen geleistet werden müssen. Die Verwaltung plant dafür maximal 2,5 Millionen Euro ein. (sueddeutsche.de
  • Erzbistum Freiburg (29.01.2020) Die Ausweitung der Hilfsangebote im Erzbistum umfasst monatliche Zahlungen von bis zu 800 Euro sowie Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro. Das gemeinsam mit Betroffenen erarbeitete Modell trage der Tatsache Rechnung, dass Missbrauch berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben könne, hieß es. Während die Höhe von einmaligen Anerkennungszahlungen auch von der Schwere der erlittenen sexuellen Gewalt abhänge, orientiere sich die Höhe der monatlichen Zahlungen allein am Grad der Bedürftigkeit der Betroffenen. (domradio.de)



Samstag, 31. Oktober 2020

Bistum Trier / Pater Kentenich: Schönstatt-Bewegung nimmt Stellungnahme: "Niemand ist befugt, Zeugenaussagen aus einer Causa in die Öffentlichkeit zu tragen"

Das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegung gibt eine Stellungnahme zu dem Artikel "Kentenich und seine Schwestern: "Vater darf das" ab, der auf katholisch.de erschien.  In der Stellungnahme Schönstatt-Bewegung heißt es unter anderem: 

"Alle - die positiven und auch die anklagenden - Zeugnisse waren in der „Causa Kentenich“ (d.h. im Seligsprechungsprozess) nur den verantwortlichen Personen bekannt und sind dort bearbeitet worden. Das heißt für den vorliegenden Sachverhalt, dass die Zusammenhänge geprüft und für das weitere gründliche Studium an der zuständigen vatikanischen Stelle bestimmt wurden. Sie wurden also in ihrer Bedeutung ausgewertet und ernst genommen. Dieser Vorgang geschah, wie in einem Seligsprechungsverfahren üblich, nicht in der Öffentlichkeit. Niemand ist befugt, Zeugenaussagen aus einer Causa in die Öffentlichkeit zu tragen, wie es leider hier der Fall ist. Viele der im Buch zitierten Dokumente gehören zu den geheimen Akten des Seligsprechungsprozesses.

Daher sind die jetzigen Veröffentlichungen für uns bis in alle Gemeinschaften der Schönstatt-Bewegung hinein neu und schockierend. Uns alle beschäftigt die Frage, ob das der Wahrheit entspricht. Diese Anschuldigungen widersprechen unseren sehr positiven Erfahrungen mit der Person und der Botschaft Pater Kentenichs. Sie widersprechen unseren eigenen Erfahrungen, gerade in Bereichen, die für Pater Kentenich und für Schönstatt so wichtig sind: Freiheit, Würde des Menschen, besonders der Frau, gesunde natürliche und religiöse Bindungen, um nur einige zu nennen.

Die vorgelegte Dokumentensammlung reicht nicht, um die Wahrheit zu finden. Den Wahrheitsgehalt zu ermitteln, erfordert gründliche Forschung. Es geht um mehr als um eine Addition von Anklagen und Verteidigungen und das braucht Zeit, Kompetenz und Sorgfalt. Eine gründliche und verantwortungsvolle historische Aufarbeitung ist die Herausforderung, der wir uns stellen.

Wir haben keine Angst vor der Wahrheit. Wir sind daran interessiert, dass alles ans Licht kommt. Das war stets das Grundanliegen von Pater Kentenich selbst. Wie ihn bewegt uns das Vertrauen, dass die Wahrheit sich trotz allem durchsetzt und die Gottesmutter auch uns heute führt, wie sie uns immer geführt hat."


Quelle: schoenstatt.de 

Freitag, 30. Oktober 2020

Bistum Trier: Gewalt an Trierer Internat Albertinum: Betroffene sollen sich bis Ende Mai 2021 melden

Im früheren Internat Albertinum des Bistums Trier waren Schüler über Jahrzehnte den verschiedensten Formen von Gewalt ausgesetzt. Ein unabhäniges Gremium untersucht seit einem Jahr die Vorfälle und bittet jetzt weitere Betroffene um Unterstützung.

In dem ehemaligen bischöflichen Internat war es während der gesamten Zeit seines Bestehens bis 1983 zu verschiedensten Formen von Gewalt an Schülern durch die Mitarbeiter der Einrichtung gekommen. Dies geht aus einem Zwischenbericht des vor einem Jahr beauftragten Aufarbeitungsgremium hervor, der vergangene Woche in Trier veröffentlich wurde. Demnach wurden bislang acht männliche Fachkräfte beschuldigt, Gewalt ausgeübt zu haben. Unter ihnen auch die drei inzwischen verstorbenen Priester, die nacheinander das Internat geleitet haben. Wie die Auswertung von über 30 Interviews und schriftlichen Erfahrungsberichten von Betroffenen zeigte, kam es in der Einrichtung zur Ausübung von Gewalt in allen Erscheinungsformen von physischer, psychischer bis zu sexualisierter Gewalt.

Zwar habe das Bistum bereits seit dem Jahr 2010 "Einzelmeldungen über Vorwürfe physischer und sexualisierter Gewalt" erhalten, der "systemische Aspekt sei allerdings erst vor gut einem Jahr  (also knapp 10  Jahre später! ca) deutlich geworden", begründete Ackermann den offiziellen Beginn der Aufarbeitungen im September 2019. (katholisch.de)

direkt zur Homepage "Gewalt am Bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein - Aufarbeitung mit und für Betroffene"

Montag, 26. Oktober 2020

Bistum Trier: Pater Kentenich, Bischof Stein und das Seligsprechungsverfahren unter Bischof Ackermann - Vorgehen im Bistum Trier rückt in kritisches Licht


Bildquelle: katholisch.de


Bisher waren die Missbrauchsvorwürfe gegen Schönstatt-Gründer Josef Kentenich nur anhand von Berichten der Historikerin Alexandra von Teuffenbach bekannt. Nun legt die Wissenschaftlerin Archivfunde vor – und die zeichnen ein düsteres Bild der vermeintlichen Lichtgestalt Kentenich, über dessen Heiligsprechung im Bistum Trier entschieden werden soll. 

Der Prozess zur Selig- und Heiligsprechung Pater Kentenichs wurde am 10. Februar 1975 in Trier eröffnet. Er befand sich bereits im Bistum Trier in der Endphase der diözesanen Etappe,  d. h. die Untersuchung seines Lebens und Werkes war von Trier aus weitestgehend abgeschlossen.

"Kentenich passte sie nach der Messe ab, "fragte mich etwas, was er durch die Beichte von mir wußte und erklärte, ich hätte Strafe verdient". Im Sprechzimmer sollte sie das Telefon abnehmen und seinen telefonischen Anweisungen folgen; Kentenich habe ihr eine Geißel in die Hand gegeben. "Da summte der Apparat und er befahl, das Gesäß zu entblößen und mich mit der Geißel zu schlagen, soviel Schläge, wie er zählen würde. Ob es 20 oder 30 waren, vermag ich nicht mehr mit Sicherheit zu sagen ..." (zum vollständigen Artikel auf katholisch.de)

Dass nun viele Vorwürfe nicht aus lange geheimen, sondern grundsätzlich schon länger zugänglichen und auch dem Seligsprechungsprozess zugänglichen Akten belegt werden, gibt der Sammlung eine zusätzliche Brisanz und rückt Aussagen aus der Schönstatt-Bewegung und das Vorgehen im Bistum Trier, das für die Seligsprechung verantwortlich ist, in ein kritisches Licht. 


Mittwoch, 21. Oktober 2020

Bistum Trier / Albertinum Gerolstein: Ackermann: "Es gab schon vor Jahren Hinweise zu Gewalt an dem Internat. Erst 2018 hat man (!) aber erkannt, dass es nicht um Einzelfälle gehandelt hat"


In Trier hat heute ein vom Bistum Trier ernannter Ausschuss seinen Zwischenbericht zur Gewalt am ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum in Gerolstein veröffentlicht. Demnach sollen acht männliche Mitarbeiter Gewalt gegen Schüler ausgeübt haben. Drei davon waren Priester.

Dem Bericht zufolge wurde gegenüber den Schülern physische, psychische und sexuelle Gewalt ausgeübt. So hätten die Schüler heftige Ohrfeigen bekommen oder seien mit einem Stock geschlagen worden.

Das Bistum Trier hat vor einem Jahr einen Ausschuss benannt, der körperliche und sexualisierte Gewalt in den Jahren 1945 bis 1982 am Albertinum in Gerolstein aufklären soll. Nach Angaben des Bistums hat es an dem bischöflichen Internat mehrere Fälle von körperlicher und sexualisierter Gewalt an Schülern gegeben. 

Bischof Ackermann sagte, dass es schon vor Jahren Hinweise zu Gewalt an dem Internat gegeben habe. Erst 2018 habe man aber erkannt, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe.

swr, dpa

Donnerstag, 24. September 2020

Bischof Ackermann im Interview: "Entschädigungszahlungen wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht."

Bildquelle: nwzonline.de

Frage: "Bischof Ackermann, die Höhe von bis zu 50.000 Euro, die die Bischöfe in ihrer jetzt beschlossenen Ordnung für Anerkennungsleistungen aufgenommen haben, stand schon seit dem Frühjahr 2020 fest. Gab es zwischendurch Überlegungen, die Summe noch zu erhöhen? Es gab viel Kritik, der Betrag sei zu niedrig…"

Ackermann: "Nein, die Höhe der Anerkennungszahlungen haben wir nicht noch einmal diskutiert. Wir hatten schon bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2020 beschlossen, uns am oberen Bereich der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle zu orientieren. Jetzt ging es darum, ein konkretes Verfahren zu etablieren. Es gibt aber eine Härtefallregelung. Das Gremium, das über die Zahlungen entscheidet, kann in begründeten Einzelfällen mehr als 50.000 Euro auszahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem jetzt beschlossenen System aber juristisch gesehen bewusst um Anerkennungszahlungen im Sinne von Schmerzensgeld und keine Entschädigungszahlungen. Die wären möglicherweise deutlich höher, aber dann gäbe es andere Beweisanforderungen und auch steuerrechtliche Fragen. Das könnte von Opfern als hohe Hürde empfunden werden und das wollen wir nicht..."

Frage: "Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?"

Ackermann: "Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen."


das vollständige Interview auf katholisch.de lesen


Montag, 21. September 2020

Bistum Trier: Bistum Trier bestätigt Hinweise, wonach der ehemalige Bischof von sexuellen Übergriffen des Priesters wusste und ihn anschließend systematisch versetzt und befördert hat

Das Bistum Trier bestätigte am heutigen Montag, dass Hinweise vorlägen,  wonach der ehemalige Bischof Stein von sexuellen Übergriffen eines Priesters wusste. Der beschuldigte Priester werde in den Bistums-Akten inzwischen als Missbrauchstäter geführt. 

Die Betroffenen-Initiative MissBiT wirft Stein vor, als Bischof (1967 bis 1980) Informationen zu Missbrauch durch Priester erhalten zu haben. Anstatt Strafverfahren einzuleiten habe er Beschuldigte gedeckt, Priester versetzt und teilweise befördert. Als Beleg führt der Historiker und Missbit-Vorsitzende Thomas Schnitzler etwa einen Brief des damaligen Leiters des kirchlichen Gerichts an Stein an. (katholisch.de)


  • Die Vorwürfe der Missbrauchsvertuschung gegen den ehemaligen Trierer Oberhirten wiegen schwer: Anstatt Strafverfahren einzuleiten, habe der Bischof die Beschuldigten gedeckt, Priester systematisch versetzt und teilweise befördert:  (katholisch.de)


Freitag, 18. September 2020

Bistum Trier: "Jede Pause griff er sich eines der Kinder. Bei uns in der Klasse hat es jedes der 20 Kinder getroffen.“ - Neue Vertuschungsvorwürfe gegen ehemaligen Trierer Bischof Stein


Neue Vertuschungs-Vorwürfe im Bistum Trier

Im Bistum Trier gibt es neue Vertuschungs-Vorwürfe gegen den ehemaligen Bischof Bernhard Stein. Ein Pfarrer soll vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht und dies auch dem damaligen Bischof gegenüber zugegeben haben.

Das Bistum Trier bestätigte, dass es Hinweise gebe, wonach der 1993 verstorbene Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Pfarrers gehabt habe.

Eine Betroffene berichtet von zahllosen Übergriffen in einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel. Der Pfarrer, der dort Religion unterrichtete, soll sich über Jahre an Schülern und Schülerinnen vergangen haben - in der großen Pause, wenn er mit einem Kind im Klassenraum alleine war.

Nach Informationen des SWR wurde der Pfarrer 1970 von Bischof Stein an das Offizialat, das Kirchengericht, nach Trier versetzt. Sieben Jahre später bekam der Geistliche wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg.

swr.de



„Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“

Neue Vertuschungsvorwürfe gegen ehemaligen Trierer Bischof Stein: Ein Geistlicher, der vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht hat, soll beim damaligen Bistumsoberhaupt gebeichtet haben – und wurde dafür aus der Schusslinie genommen. Nach Recherchen unserer Zeitung soll Stein in den 70er Jahren einen Bistumspriester als Pastor im Kreis Trier-Saarburg eingesetzt haben, obwohl er von dessen sexuellen Vorlieben für Kinder wusste. Eine Sprecherin des Bistums sagte, es gebe Hinweise dafür, dass Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Priesters gehabt habe. Der 1915 geborene katholische Geistliche soll sich nach Volksfreund-Informationen ab den 50er Jahren an Dutzenden Mädchen und Jungen vergangen haben. Ein Mädchen aus der Verwandtschaft soll er das erste Mal missbraucht haben, als das Kind vier Jahre alt war. Ein anderes Opfer des Priesters berichtet von zahllosen Übergriffen auf Schüler einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel: „Beim Alter war er nicht wählerisch, und das Geschlecht war ihm auch egal.“ Als Ende der 60er Jahre Vorwürfe zunahmen, wurde der Dechant ans Offizialat, das kirchliche Gericht, nach Trier versetzt – mit Wissen und Billigung Bernhard Steins. Aus internen Unterlagen des Generalvikariats geht hervor, dass der Bischof von dem Missbrauchspriester zuvor selbst über „meine ungebührliche Hinneigung zu Kindern“ informiert worden war. Stein sei in dem Gespräch „sehr teilnehmend und väterlich“ gewesen, „ohne mir persönlich Vorwürfe zu machen“, heißt es in einem Brief an den damaligen Generalvikar. Der Bischof habe dann noch gefragt, „ob ich die Dinge im Sakrament in Ordnung gebracht habe“. Gemeint ist wohl die Beichte. Nach mehreren Jahren im Offizialat übernahm der Priester 1977 wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg. 1994 starb er im Alter von 78 Jahren. (...) / Quelle: volksfreund.de



„Jede Pause griff er sich eines der Kinder. Bei uns in der Klasse hat es jedes der 20 Kinder getroffen.“ 

Ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier soll sich über Jahrzehnte hinweg an Dutzenden Kindern vergangen haben, ohne dass der gebürtige Hunsrücker dafür zur Verantwortung gezogen worden ist. Die von mehreren Opfern gegen den 1994 verstorbenen Mann erhobenen Vorwürfe wiegen schwer. Wenn die Schilderungen stimmen – und daran gibt bei den unserer Zeitung vorliegenden Dokumenten keine Zweifel – hat der Dechant zahllose minderjährige Mädchen und Jungen missbraucht, gedemütigt oder geschlagen. Und: Das Trierer Generalvikariat und der damalige Bischof Bernhard Stein wussten von den pädophilen Neigungen des Geistlichen; auch die Schulbehörde und die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatten den Mann Opferaussagen im Blick. Mehr aber auch nicht. Es gab einst zwar strafrechtliche Ermittlungen, aber keine Verurteilung.  (...)  Quelle: volksfreund.de