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2025
01/2025: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden - so formuliert es Lars Hennemann. Der Chefredakteur der "Rhein-Zeitung" spricht über ein mögliches Täternetzwerk bzw. einem "Netzwerk von Mitwissenden" im Bistum Trier. Hinweise darauf, die auch in andere Bistümer führten, gebe es genug. "Der Fall Edmund Dillinger - Der Stand der Aufarbeitung", Rheinzeitung, youtube
01/2025: "Die Erbsünde": Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte. Der Neffe, Steffen Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte". (zeit.de)
01/2025: "Causa Weißenfels": Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist rechtskräftig: Die Akten bleiben geschwärzt. Die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels war jahrelang von ihrem Vorgesetztem, einem katholischen Priester, sexuell missbraucht worden. Als sie von dem Priester schwanger wurde, drängte er sie dazu, abzutreiben. Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt und forderte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind. (swr.de) (volksfreund.de)
01/2025: "Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief" - von Claudia Adams (blog,ca)
01/2025: Bischof Ackermann beharrt auf Verjährungsfrist der an Kindern begangenen Verbrechen: Da das Bistum Trier, respektive Bischof Ackermann als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter, die Einrede der Verjährung eingebracht hat, scheint die Klage eines Opfers aus dem Bistum Trier auf Schmerzensgeld derzeit aussichtslos zu sein. Die vom Antragsteller angegebenen Missbrauchstaten beziehen sich demnach auf einen Zeitraum von 1967 bis 1971 - daher seien etwaige Ansprüche des Antragsstellers spätestens Ende 2001 verjährt, hieß es. Gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer vom 12. Dezember 2024 könne bis zum 18. Januar Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt werden, teilte der Sprecher mit. Das Verfahren um Prozesskostenhilfe im Kontext der Klage eines Missbrauchsopfers sei seit Mai 2024 anhängig. Die Kläger orientieren sich an einem Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023, das einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen. Auch in einem zweiten Prozess verzichtete das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung. (zeit.de) (swr.de)
01/2025: Die Taten wurden vertuscht, die Verbindung zu den jeweiligen Bistümern verschleiert, falsche Namen, Konten von Mittelsmännnern und verdeckte Finanzströme - Jetzt gibt Ackermann zu: Auch im Bistum Trier wurden katholische Priester, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ins Ausland versetzt. Weiter heißt es: "Die Bistümer in Trier und Eichstätt und das Erzbistum Bamberg fordern mögliche Betroffene auf, sich zu melden" - Problem: Auf der Seite des Bistums Trier ist nichts von einem derartigen Aufruf zu sehen: Keine Täternamen, keine Einsatzorte. - Welche Chance haben die Betroffenen? (blog, ca)
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2024
12/2024: Der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt". Im Mai 2024 behauptete Bätzing: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten (Causa Freisen, Anmerk. ca) entschieden und korrekt vorgegangen zu sein." (...) Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", behauptet Bätzing. (Blog, ca)
12/2024: Ein Betroffener bricht sein Schweigen und berichtet von sexuellem Missbrauch durch einen katholischen Pfarrer in Niederfischbach in den 60er Jahren. Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht (siegener-zeitung.de) (blog, ca)
12/2024: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - ist laut Bistum Trier kein sexueller Missbrauch. Der beschuldigte Pfarrer wurde anschließend sogar Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" (blog, ca)
12/2024: Der ehemalige Pfarrer aus Freisen, der wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wird jetzt endgültig aus dem Klerikerstand entlassen. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Demnach hat das Paderborner Berufungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Kölner Kirchengerichts bestätigt. (tagesschau.de)
12/2024: Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer: Die Klägerin ist noch immer Angestellte des Bistums Trier und forderte vor Gericht vom Bistum uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte. Das Problem: Das Bistum stellte der Klägerin eine Version zur Verfügung, in der etliche Seiten komplett geschwärzt sind. Der Anwalt der Klägerin: "Es war offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden", sagte er nach der Urteilsbegründung." Hintergrund: Als junge Frau war die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels jahrelang von einem Priester, der ihr Vorgesetzter war, sexuell missbraucht worden. Als sie schwanger wurde, drängte der Priester sie zur Abtreibung. Das Bistum hat die Frau als Opfer sexuellen Missbrauchs anerkannt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Der inzwischen verstorbene Täter wurde nie bestraft, konnte in der Kirche Karriere machen.(swr.de)
12/2024: Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer zur Unterstützung der "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier" ernannte - Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam? Dies geben kircheninterne Dokumente preis, die mir vorliegen. (blog, ca)
12/2024: Rechtsanwalt Manfred Schmitz, 71, selbst Betroffener: „Mein Täter, der Priester, war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet." (bild.de)
12/2024: Als der Autor des Tatorts "Schweigen" bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Frage stellt: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - lautet die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte." (ksta.de)
12/2024: Dritter Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier. Hier zur Pressemitteilung.
11/2024: Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt. Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier: Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. Dort hatte Steffen Dillinger im Haus seines verstorbenen Onkels für die Beerdigung nach dessen Geburtsurkunde gesucht – und kinderpornografisches Material gefunden. Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Wichtige Dokumente ließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichten.
11/2024: Die Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute. (saarbruecker-zeitung.de)
10/2024: Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert. In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt. (swr.de)
09/2024: Eilantrag auf Akteneinsicht in Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Trier im Fall „Dillinger“ abgelehnt: Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Gewährung von Akteneinsicht in die Akten zu einem bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den verstorbenen Priester Dillinger geführten Ermittlungsverfahren abgelehnt. Die Antragstellerin führt Recherchen zum Thema des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung durch Kirche, Staat und Gesellschaft durch. Im Rahmen dessen beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft Trier erfolglos Einsicht in die dort geführte, den Priester Dillinger betreffende Ermittlungsakte.(Pressemitteilung Verwaltungsgericht Trier)
09/2024: In der "Causa Dillinger" meldet sich ein weiteres Opfer: Mit dem nun bekanntgewordenen Fall erhöhe sich die Zahl der Betroffenen auf 20. (volksfreund.de)
07/2024: Die Zahl der Missbrauchs-Betroffenen in Trier steigt auf mindestens 711. "Tausendfacher Missbrauch": 711 Betroffene, 234 mutmaßliche Täter: Der Umfang von Missbrauchstaten durch Kirchenmitarbeiter im Bistum Trier wird größer. Die Forscher kündigen für 2025 eine Gesamtstudie an, für die noch höhere Zahlen erwartet werden. Mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene als bisher bekannt sind im Bistum Trier von Priestern und Kirchenmitarbeitern missbraucht worden. In den vergangenen Jahrzehnten gab es im Bistum Trier mindestens 711 Betroffene und 234 mutmaßliche Täter, wie Forscher am Mittwoch in Trier mitteilten. Sie präsentierten eine Studie zum sexuellen Missbrauch in der Ära des früheren Bischofs Hermann Josef Spital (1981-2001). Mindestens 49 Beschuldigte und mutmaßliche Täter in den Reihen der katholischen Kirche und 199 Betroffene gab es demnach allein in den 1980er und 1990er Jahren. Forscher sprechen dabei von einem Hellfeld und vermuten, dass die tatsächlichen Zahlen höher sind. Bei den Recherchen stießen die Studienautoren Lutz Raphael, Lena Haase und Alisa Alic auch auf drei Personen, die sich in zeitlicher Nähe zu erlittener sexualisierter Gewalt das Leben nahmen. (domradio.de)
07/2024: Bischof Ackermann kritisiert den Umgang des früheren Trierer Bischofs Spital mit dem Missbrauch. Die Vorwürfe klingen allerdings grotesk, da sie genauso auch auf Ackermann selbst zutreffen.
- Die moralische Pflicht sei vernachlässigt worden
- Spital habe den "Ernst der Lage nicht begriffen
- Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
- der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
- die Machtstrukturen in der Kirche hätten Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
- Der "Schutz" der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden
- Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert" und sei "unangemessen mit Missbrauchsfällen umgegangen" und habe "Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht"
- Es habe eine zu große Empathie für "Priester-Täter" gegeben
- Die Sorge sei damals gewesen, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen (domradio.de)
- Im Bistum Trier gab es in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 711 Betroffene und 234 mutmaßliche Täter
- Allein während der Amtszeit des Trierer Bischofs Hermann Josef Spital gab es mindestens 199 Betroffene und 49 Beschuldigte und mutmaßliche Täter.
- 195 der Opfer waren minderjährig.
- Drei mutmaßlich Betroffene begingen im Umfeld der Verbrechen Suizid.
- 14 der 49 Beschuldigten waren Intensivtäter – sie waren für den Missbrauch von mindestens 148 Menschen verantwortlich.
- Bischof Spital leitete kein einziges kirchenrechtliches Verfahren ein, er beließ es bei den staatlicherseits verhängten Verfahren, wenn diese erfolgten.
- Zwischen 1981 und 2001 gab es drei Verurteilungen – die Täter erhielten jeweils zwei Jahre auf Bewährung für zwischen 25 und 41 Taten.
- Der Bistumsleitung waren damals 20 Beschuldigte bekannt, 29 weitere meldeten sich ab 2010. Weihbischof Leo Schwarz, der übergangsweise das Bistum leitete, hat Missbrauchsverbrechen vertuscht.
- "In der Kirche gilt ein eigenes Recht. Stimmt es, dass die Kirche Missbrauchstäter in ihren Reihen vor Strafverfolgung schützen kann?" / "Ganz eindeutig nein! Die katholische Kirche ist kein Staat im Staate. Im Fall von Fehlverhalten von Priestern oder anderen Mitarbeiter*innen der Kirche sind die staatlichen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Das Bistum übergibt Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an die Staatsanwaltschaft, wobei es auch die Rechte der Betroffenen achtet."
- "Priester, die sich des Missbrauchs schuldig gemacht haben, wurden zur Strafe in andere Gemeinden versetzt und konnten dort weiterarbeiten. Ist das immer noch so?" / "Nein. Diese Zeiten sind vorbei. Im Bistum Trier werden überführte Täter*innen nicht mehr eingesetzt. Wer des Missbrauchs überführt wurde, wird in jedem Fall bestraft. Es gibt Fälle, in denen nach staatlichem Recht keine Strafverfolgung möglich ist. Das Kirchenrecht geht diesen Fällen dennoch nach und enthält wirksame Maßnahmen, die das Bistum Trier konsequent anwendet: Priestern wird zum Beispiel untersagt, Gottesdienste zu feiern, Sakramente zu spenden und weiter seelsorgerisch tätig zu sein. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Entlassung aus dem Klerikerstand und/oder Gehaltskürzungen. Bei den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen in jedem Fall auch über staatliche (straf-)rechtliche Maßnahmen hinaus ergriffen werden."
- "Die Kirche hat immer ihre eigenen Leute geschützt. Die Rechte der Betroffenen müssen dagegen zurückstehen. Oder wie ist das?" / "Das ist schon lange nicht mehr so. Im Mittelpunkt stehen die Betroffenen. Die Kirche im Bistum Trier verfolgt eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus gibt es einen Beirat, der sich aus von sexuellem Missbrauch betroffenen Menschen zusammensetzt. Der Beirat bringt die Perspektive von Betroffenen in die Arbeitsfelder Prävention, Intervention und Aufarbeitung ein; Betroffene können sich auch direkt an die Mitglieder wenden. Insgesamt gibt es eine Fülle von Maßnahmen, die unter dem Begriff „Prävention“ zusammengefasst werden. Wir bauen eine Kultur der Achtsamkeit auf, die sexuellen Missbrauch im Raum der Kirche möglichst verhindert, weil niemand mehr wegschauen soll, wenn etwas passiert."
- "Was tut das Bistum Trier denn konkret, um künftige Missbrauchsfälle zu verhindern?" / / "Flächendeckend wurden seit 2011 Mitarbeiter*innen, darunter auch alle Seelsorger*innen, in Präventions-Schulungen weiter qualifiziert. Zudem müssen in allen Pfarreien und Einrichtungen Schutzkonzepte erstellt werden. Die Entwicklung solcher Konzepte dient dazu, dass vor Ort möglichst alle Menschen für das Thema sensibilisiert sind, Bescheid wissen, worauf zu achten ist, und was getan werden muss, wenn es Auffälligkeiten gibt. Neben den Schulungen müssen alle Mitarbeiter*innen (haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige) in regelmäßigen Abständen die jeweils aktuellen erweiterten Führungszeugnisse vorlegen. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen überhaupt zum Einsatz kommen."
- "Was mache ich, wenn ich einen Fall von Missbrauch beobachtet habe?" / "Das Bistum Trier bittet Betroffene von Missbrauchstaten oder Grenzüberschreitungen und andere, die Kenntnis von solchen Taten haben, sich an die Ansprechpersonen für Fälle von sexuellem Missbrauch zu wenden. Die Ansprechpersonen sind vom Bistum unabhängig und nicht beim Bistum angestellt. Die Ansprechpersonen nehmen die Fälle auf und geben die entsprechenden Informationen an den Bischof oder den Generalvikar weiter. Der Generalvikar koordiniert dann die weiteren Schritte. Dabei beachtet er in jedem Einzelfall die jeweiligen Besonderheiten; denn kein Fall ist wie der andere."
- "Wie erreiche ich diese Ansprechpersonen?" / -> Hier werden die Kontaktdaten von Ursula Trappe und Markus van der Vorst aufgeführt (Anmerk. ca).
- "Mag sein, dass die Kirche jetzt verstanden hat, was nötig ist. Aber die schlimmen Vorfälle in der Vergangenheit will sie vergessen. Oder etwa nicht?" / "Das stimmt nicht. Die katholische Kirche hat sich dazu verpflichtet, ihre Vergangenheit untersuchen zu lassen, damit möglichst alles ans Licht kommt, was passiert ist. Darüber gibt es eine Vereinbarung mit der Bundesregierung. Zuständig in unserem Bistum ist die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (UAK)”, die seit 2021 arbeitet und regelmäßig Berichte vorlegt. Zudem werden auf Wunsch Personen dabei unterstützt, ihre jeweiligen Fälle individuell aufzuarbeiten."
- "Wo finde ich aktuelle Infos, die kurz und knapp zusammenfassen, was das Bistum tut?" / "Dazu gibt das Bistum jedes Jahr den sogenannten P.I.A.-Jahresbericht heraus. P.I.A. steht für Prävention, Intervention und Aufarbeitung." / I
- Beschuldigungen gegen lebende Personen: 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein.
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 8 Pfarrer (davon 5 im Ruhestand) und einen Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen oder wahrgenommen haben
- Die Beschuldigung gegen einen Laien wurde ebenfalls in der Verantwortung des Bistums untersucht Zwar war dieser nicht in einer Einrichtung des Bistums tätig gewesen, gemäß kirchlichen Strafrechts wurde derjenige Ortsbischof beauftragt, in dessen Bistum die mutmaßliche Straftat begangen worden ist.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle ab 2020, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
- In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. Zwei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
- Vier staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2023 eröffnet worden waren, wurden 2023 eingestellt.
- Im Jahr 2023 wurden sechs Fälle an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei drei im gleichen Jahr wieder eingestellt wurden. Hinzu kommt ein noch laufendes Verfahren aus dem Jahr 2021. 2023 wurden fünf Voruntersuchungen abgeschlossen, die vor 2023 eröffnet worden waren.
- Fünf kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet
- Zwei Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 laufen weiter
- Ein Pfarrer im Ruhestand wurde in 2023 von einem weltlichen Gericht rechtskräftig verurteilt
- Es gab zwei laufende kirchliche Strafverfahren, die beide in 2023 abgeschlossen worden sind In beiden Fällen haben die Priester Rekurs eingelegt
- Von der Schwere her waren aktuelle Beschuldigungen eher im Bereich Grenzverletzungen und Übergriffe angesiedelt Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen
- Bei zurückliegenden Delikten ging es eher um schwere Formen sexualisierter Gewalt
- Beschuldigungen gegen verstorbene Personen: 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein Bei den Beschuldigten handelte es sich um 8 Pfarrer (davon einer zum Zeitpunkt der Tat in einem Internat tätig) sowie um einen Ordenspriester im Gestellungsverhältnis; in zwei Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben , eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einem Erwachsenen, bis auf eine (aus dem Jahr 2001) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert erstmalig verübt wurden
04/2024: Der Abschlussbericht zum Missbrauchskomplex Edmund Dillinger soll am 07. Mai 2024 veröffentlicht werden. Allerdings vermutlich nur die Spitze des Eisberges: "Das Kapitel Afrika wird ausgeklammert". (volksfreund.de)
03/2024: Das Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier - eine historische Untersuchung" ruft zur Teilnahme aus. Der Aufruf richtet sich an Betroffene wie auch an Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die bereit sind, die historische Forschungen durch ein Gespräch zu unterstützen. (aufarbeitung.uni-trier.de)
03/2024: Der ehemaliger Freisener Pfarrer legt Berufung gegen seine Entlassung aus dem Klerikerstand beim höchsten Gericht in Rom ein. (volksfreund.de)
02/2024: Im Bistum Trier wird ein weiterer Täter bekannt: Vor rund 40 Jahren verging sich der katholische Priester Nikolaus Schwerdtfeger in Bassenheim im Kreis Mayen-Koblenz über Jahre hinweg an einem Kind. Das Opfer hatte sich den Angaben zufolge Mitte der 1990er Jahre erstmals an das Bistum Trier gewandt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde damals allerdings nicht eingeleitet, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Der Täter hatte seine Taten gestanden, ein strafrechtlicher Prozess gegen ihn konnte nicht zu Ende geführt werden, da er im Jahr 2000 verstarb"(swr.de)
02/2024: Bischof Ackermann lehnt außergerichtlichen Vergleich mit Betroffenen ab: Um Missbrauchsopfern im Bistum Trier den Gang vor Gericht zu ersparen, hatte die Betroffenenorganisation "MissBiT" dem Trierer Bischof Ackermann ein außergerichtliches Vergleichsverfahren vorgeschlagen. Doch Ackermann lehnt ab. (swr.de)
01/2024: Der ehemalige Pfarrer von Freisen, der vom Kirchengericht Köln zu der Höchststrafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verurteilt wurde, hat gegen das Urteil des Kirchengerichts Rekurs eingelegt. Somit geht das kirchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, weiter. Das Urteil des Kirchengereichts ist bis dahin weiterhin nicht rechtskräftig. Das Landgericht Saarbrücken hatte den ehemaligen Pfarrer von Freisen im Februar 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafte von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wurde bereits mehrfach wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Die Staatsanwaltschaft musste diese Verfahren allerdings wegen Verjährung oder fehlender Nachweise einstellen. In dem Prozess beim Landgericht Saarbrücken berichteten mehrere inzwischen erwachsene Männer von ähnlichen Übergriffen.(saarbruecker-zeitung.de)
02/2024: Im Bistum Trier bereiten Anwälte zurzeit zwei Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor. Es gehe dabei um mehrere hunderttausend Euro. Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. (swr.de)
02/2024: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken lehnt Ermittlungen gegen den zuständigen Staatsanwalt, der die Vernichtung von möglichen Beweismitteln angeordnet hat, ab. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe. Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage dafür sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe. (Dieser Aussage widerspricht allerdings der Neffe Edmund Dillingers.) Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es. Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (dpa-Meldung).
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2023
11/2023: Vorstellung des zweiten Zwischenberichts der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (Presseerklärung des Bistums Trier und zweiter Zwischenbericht): Die Zahl der Beschuldigten und Opfer im Bistum steigt weiter: Inzwischen sind 227 Beschuldigte und 579 Opfer dokumentiert. Vor einem Jahr nannte die Kommission noch 195 Beschuldigte und 513 Betroffene
11/2023: Das Bistum Trier veröffentlicht unter dem Namen "PIA - Prävention, Intervention, Aufarbeitung" erstmals Jahresbericht zum Thema Missbrauch. Er betrifft das Jahr 2022. Dieser soll zeigen, was das Bistum Trier unternommen hat, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch durch katholische Priester zu schützen. Schön bunt! - Allerdings enthält der Bericht kaum Presseresonanz. Ein offensichtlich kläglicher Versuch, dem erschütternden "Zweiten Zwischenbericht der UKA Trier" etwas entgegenzusetzen. (bistum-trier.de)
11/2023: Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen, Otmar M., des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und verhängte die Höchststrafe: die Entlassung aus dem Klerikerstand. Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert“, sagte Ackermann laut einer Mitteilung des Bistums. Laut Bistum Trier wurde seit 2010 gegen sechs Geistliche die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt. (saarbruecker-zeitung.de)
11/2023: Eine ehemalige Schülerin der Schönstätter Marienschule in Vallendar, Kreis Mayen-Koblenz, das zum Bistum Trier gehört, bricht ihr Schweigen: Sie gibt an, Ende der 70/ Anfang der 80er Jahre als 12jährige mehrfach von ihrem Lehrer vergewaltigt worden zu sein. (saarbruecker-zeitung.de)
10/2023: Chaotische Aufarbeitung: Vor fünf Jahren zeigte die MHG-Studie erstmals das schreckliche Ausmaß kirchlichen Missbrauchs. Eine WDR-Recherche ergibt jetzt: Die Aufarbeitung in den Bistümern der katholischen Kirche läuft chaotisch. "Es ist völlig weltfremd zu denken, dass man einer Institution, die erheblicher Taten beschuldigt wird, die Aufarbeitung dieser Prozesse selbst überlässt. Das sei, als würde man Straftätern selbst überlassen, ihre Straftaten aufzuklären." sagt der damalige MHG-Studienleiter Harald Dreßing. Der ehemaliger Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und DBK-Vorsitzender, Georg Bätzing, sieht die Schuld daran am Staat: "Die Kirchen seien bereit, die Aufarbeitung in staatliche Hand zu geben. Wir verschließen uns dem überhaupt nicht, aber ich sehe bisher keine Initiative von politischer Seite, es zu übernehmen." Die kirchliche Aufarbeitung, gab Bätzing zu, sei "sicher noch nicht hinreichend" (1wdr.de)
09/2023: Missbrauchskomplex Dillinger: „Warum lügt ihr immer weiter?“ Der Versuch einer Chronologie im Fall Dillinger. Der Zwischenbericht zur Aufarbeitung des Falles Edmund Dillinger gibt tiefe Einblicke: Der Geistliche war von 1964 bis 2018 immer wieder auffällig. Es wurden Gespräche geführt, Dekrete erlassen und Akten im Geheimarchiv der Kirche verwahrt. Die Redaktion hat versucht, aus den ihr vorliegenden Unterlagen die Vorfälle chronologisch zu rekonstruieren. (rheinzeitung.de)
09/2023: "Die Trierer Clique": "Mit Ruhm bei der Aufarbeitung hat er (Kardinal Marx, ehemaliger Bischof von Trier, Anmerk. ca) sich auch nicht bekleckert, vor allem, was seine eklatanten Fehler als Bischof von Trier angeht. Die Trierer Clique in der Deutschen Bischofskonferenz versucht bis heute alles, dass erst nach Dienstende von Marx seine Zeit als Bischof von Trier in Sachen Missbrauch wirklich aufgearbeitet wird", sagt der renommierte Kirchenrechtler Thomas Schüller in einem Interview zu Marx' 70. Geburtstag. (domradio.de)
09/23: Seit Mai sind der ehemalige Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier Ingo Hromada damit beschäftigt, das Leben des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger auf Fälle von sexuellem Missbrauch zu durchleuchten. Den Auftrag dazu hat ihnen die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier gegeben. Der erste Zwischenbericht ihrer Arbeit erscheint. .Presseerklärung des Bistums Trier und Erster Zwischenbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger 1 / Dr. Jürgen Brauer / Ingo Hromada.
09/2023: Über das Versagen der Bischöfe Marx und Ackermann: "Ich möchte wissen, warum die beiden Priester vom ehemaligen Trierer Bischof Reinhard Marx nur ein bisschen und von seinem Nachfolger, Stefan Ackermann, gar nicht bestraft wurden." sagt Karin Weißenfels. - "Der Fall Karin Weißenfels steht paradigmatisch für einen schlimmen Umgang der katholischen Kirche mit dem noch gar nicht erforschten und bekanntgewordenen Feld der sexuellen und auch seelischen Gewalt an pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das scheuen die Bischöfe wie der Teufel das Weihwasser, dass das öffentlich wird. Und es zeigt auch noch einmal die Frauenfeindlichkeit.", sagt Prof. Dr. Thomas Schüller, Institut für kanonisches Kirchenrecht, Münster. (deutschlandfunk.de) (ab Minute 9:00)
09/2023: Auch der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige DBK-Vorsitzende, Georg Bätzing, muss eine Unterlassungserklärung im Fall Weißenfels unterschreiben: Bätzing darf demnach bestimmte Aussagen über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau nicht wiederholen. Das geht aus der von Bätzing unterzeichneten Erklärung von November 2022 hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. (katholisch.de)
09/2023: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss einer Mitarbeiterin des Bistums 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Arbeitsgericht Trier sah es als erwiesen an, dass Bischof Stephan Ackermann den bürgerlichen Namen der zuvor nur unter dem Pseudonym "Karin Weißenfels" öffentlich bekannten Frau bei einer Konferenz nannte. Die beim Bistum beschäftigte Frau war in den 1980er Jahren von einem Priester missbraucht und zu einer Abtreibung gedrängt worden. (swr.de)
09/2023: Bischof Ackermann wird eine Nachschulung auferlegt: Wegen der Nennung des Klarnamens von Karin Weißenfels wurden der Trierer Bischof und die Bistumsleitung erst unlängst vom katholischen Datenschutzzentrum in Frankfurt zum „Nachsitzen“ verdonnert. Sie müssen an einer Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ teilnehmen. Der Bischof und das Bistum Trier würden den Anordnungen der Datenschutzaufsicht Folge leisten. (volksfreund.de) (deutschlandfunk.de)
08/2023: Bei einem Gütetermin in der Causa Weißenfels sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, Ackermann habe durch die Aussagen der Klägerin "selbst ein Trauma" erlitten. Später distanzierten sich sowohl der Anwalt als auch die Pressestelle des Bistums davon. Die Aussage sei nie so gefallen. Der SWR und andere Medien, die vor Ort waren, bleiben aber bei ihrer Darstellung, dass dem so war. (swr.de)
08/2023: Das Urteil gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Der Mann hatte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun verworfen hat, wie der BGH am Freitag mitteilte. In dem Verfahren habe es keine Rechtsfehler gegeben. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 69-Jährigen im Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Priester 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Das Kölner Kirchengericht will im Spätsommer oder Frühherbst über den Priester aus dem Bistum Trier entscheiden. Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Priester läuft bereits seit 2018. (katholisch.de) (volksfreund.de)
08/2023: Im Missbrauchskomplex Edmund Dillinger gibt es eine weitere Anzeige wegen der Aktenvernichtung: G. Kallenborn hat bereits den Staatsanwalt anzeigt, der im Fall Dillinger für die Vernichtung von Beweismitteln verantwortlich sein soll. Diese Anzeige hat Kallenborn nun erweitert – gegen einen LKA-Beamten. Gegen den Staatsanwalt, der im Missbrauchsskandal um den verstorbenen katholischen Priester Edmund Dillinger mutmaßlich die Vernichtung von Beweismitteln angewiesen hat, läuft bereits eine Strafanzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung und illegaler Vernichtung von Eigentum. Nun hat Kallenborn seine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erweitert: Gegen den Kriminalbeamten, der die Asservate zur Vernichtung mutmaßlich freigegeben haben soll. Kallenborn wirft dem Beamten des LKA Rechtsbeugung vor. (rhein-zeitung.de)
08/2023: Ein ehemaliger Kriminalbeamter hat den amtierenden Trierer Bischof Stephan Ackermann angezeigt. Einmal bei der Staatsanwaltschaft Trier und auch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Dieser beschuldigt den Trierer Bischof, wider besseres Wissen angeordnet zu haben, der zuständigen Staatsanwaltschaft Teile der Personalakte zur Verfügung zu stellen, ohne darauf hingewiesen zu haben, dass strafrechtliche Auffälligkeiten in einer Nebenakte abgelegt seien. „Die Handlungsweise dürfte als bewusste Irreführung der Strafverfolgungsbehörde und Unterschlagung von Beweismittel zu werten sein“, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte an die Staatsanwaltschaften. Weiter fordert er, zu überprüfen, ob Beweismittel „verändert, vernichtet, unterdrückt oder verfälscht“ wurden, auf Zeugen „in unlauterer Weise eingewirkt“ wurde und dadurch die Gefahr drohte, „dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird“. Eine weitere der Beschuldigungen: Der Trierer Bischof habe die Taten, die im Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für Missbrauchsfälle im Bistum Trier für die Jahre 1946-2021 genannt worden seien, „fast ausnahmslos nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“. Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier: „Es trifft zu, dass der Staatsanwaltschaft Trier eine entsprechende Strafanzeige einer Privatperson vorliegt.“ Sie sei im Februar 2023 eingegangen und werde daraufhin geprüft, ob sie Anlass biete, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Fritzen. Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt den Eingang einer „entsprechenden Strafanzeige“, die gleichlautend auch an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier adressiert gewesen sei. „Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelverfolgung wurde daher das hiesige Verfahren an die Staatsanwaltschaft Trier abgegeben“, sagt der Sprecher. (saarbruecker-zeitung.de)
08/2023: Der frühere Bischof-Stein-Platz in Trier heißt nun offiziell "Platz der Menschenwürde". Die Stadt brachte neue Straßenschilder und eine Erklär-Tafel an. Grund für die Umbenennung war der Umgang des Bischofs mit Missbrauch. Das Erklärschild bescheinigt dem früheren Bischof "Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch, der von Klerikern des Bistums in seiner Amtszeit (1967-1981) verübt wurde". Betroffen waren in diesem Zeitraum mindestens 200 Kinder und Jugendliche. Zu diesen Ergebnissen kam eine Studie, die Stein Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen nachweist. (domradio.de)
08/2023: Im Missbrauchskomplex Dillinger soll die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier Akteneinsicht bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Antragsteller mitgeteilt, „dass eine Gewährung von Akteneinsicht beabsichtigt ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Dazu müssten noch „die Modalitäten der Einsichtnahme“ festgelegt werden. - „Das ist eine gute Nachricht. Nur leider sind die Beweismittel, die wir gebraucht hätten, wohl nicht mehr da“, sagte der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada. (saarbruecker-zeitung.de)
08/2023: Der Nutznießer der Aktenvernichtung in der Causa Dillinger ist und bleibt das Bistum Trier: Im Fall Dillinger erhebt der Neffe des mutmaßlich pädophilen Priesters schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Er habe der Aktenvernichtung definitiv nicht zugestimmt. Insgesamt habe es bei dieser „Routineangelegenheit“ derart viele Fehler gegeben, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären seien.(sr.de)
07/2023: Vernichtung von Beweismaterial im Bistum Trier: Wie weit reicht der lange Arm des Bischofs? - Ein Kommentar von Claudia Adams (blog, ca)
07/2023: Ein kurzes Zeitfenster von 6 Tagen reichte aus, um das Material im Missbrauchskomplex Edmund Dilllinger vernichten zu lassen - Nur eine Woche später wird ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ebenso auffallend: Das Bistum Trier stellte einen Tag nach Vernichtung der Beweismittel Antrag auf Einblick in die Akten (Chronologie) (blog,ca)
07/2023: Beweismittelvernichtung durch Staatsanwaltschaft: "Hier liegt der schwere Verdacht nahe, dass es vorsätzlich geschehen ist": Der Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas Schüller beobachtet seit Jahren, wie sexueller Missbrauch im kirchlichen Kontext verfolgt wird. Er erkennt ein Muster: "Aus den bisherigen Untersuchungen wissen wir ganz genau - und das trifft wohl jetzt auch im Saarland zu -, dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Kirchen immer eine "Beißhemmung" haben. Das heißt, obwohl es begründete Anfangsverdachte gibt, geht man mit der Kirche sanftmütiger und zurückhaltender um. Das Neue im Saarland ist - und das ist wirklich eine Steigerung dessen, was wir bisher kennen -, dass das Material vernichtet wird. Und da muss man dann schon nicht nur von Unachtsamkeit ausgehen, sondern hier liegt der schwere Verdacht nahe, dass es vorsätzlich geschehen ist." (Quelle: "Der Fall Dillinger: Warum Fotos und Aufzeichnungen vernichtet wurden" aus der Sendung vom Do., 20.7.2023 20:15 Uhr, Zur Sache Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP)
07/2023: Als "voreilig und falsch" hat die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angeordnete Vernichtung möglichen Beweismaterials aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger bezeichnet. Die Sitzung sollte Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufklären. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte sichergestelltes Material aus seinem Haus verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte. Berg sagte, dies sei es "eine große Enttäuschung für die Opfer dieser Taten". Sie habe sich von Anfang an "für eine lückenlose, transparente Aufklärung" eingesetzt. "Damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, habe ich veranlasst, dass die bestehenden internen Richtlinien zum Umgang mit Asservaten einer eingehenden Prüfung unterzogen werden", sagte sie. Zudem sollten Staatsanwälte in verpflichtenden Schulungen noch besser für Belange des Opferschutzes sensibilisiert werden. "Der Staatsanwalt, der die Vernichtung der Asservate angeordnet hat, bedauert seinen Fehler sehr", sagte die Ministerin in der Sondersitzung. Er werde zunächst keine Jugendschutz- und keine Missbrauchsverfahren mehr bearbeiten. Er habe zudem einen Antrag auf Einleitung eines gegen ihn selbst gerichteten Disziplinarverfahrens gestellt. Das Ministerium hat seinem Antrag entsprochen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. Zu dem verbrannten Material, das keine strafrechtliche Relevanz gehabt habe, gehörten laut Polizeidirektor Frank Mink rund 6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat. (dpa)
07/2023: Der saarländische Landtag befasst sich in einer Sondersitzung mit der auffälligen Aktenvernichtung in der Causa Dillinger. Grund für die Eile könnte auch eine anstehende Bodenreinigung der betreffenden Asservatenkammer gewesen sein", hieß es am vergangenen Freitag in der Sondersitzung im saarländischen Landtag.
07/2023: Generalstaatsanwalt Manfred Kost gibt erstmals Fehler zu: Der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost (CDU) räumt erstmals mehrere Fehler ein und widerspricht weiterhin der Aussage des Neffen, indem er auf die Aktenlage verweist. Allerdings: Einen zeitnahen Vermerk zu seinem Gespräch mit dem Neffen soll es nicht gegeben haben. Der Beamte soll die mutmaßliche Einwilligung des Neffen vielmehr erst im Nachhinein zu Papier gebracht haben, nachdem die Asservate bereits vernichtet waren. Eine Notiz über das Telefongespräch mit dem Neffen ist nach SR-Informationen in den Akten der Staatsanwaltschaft liegt bis heute nicht vor. Zudem bleibt ein Formular, das von einer anstehenden Vernichtung vom Besitzer des Materials, hier dem Neffen, hätte unterschrieben werden müssen, unausgefüllt. (blog, ca), dpa, sr
07/2023: Während im Bistum Trier das Beweismaterial des pädosexuellen katholischen Priesters Edmund Dillinger fast komplett von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichtet wurde - spielt sich in Bolivien ein ähnliches Szenario ab. - Auch hier findet ein Neffe das Tagebuch eines pädosexuellen Priesters - in dem u.a. festgehalten ist, dass hochrangige Geistliche von den Verbrechen wussten und darüber schwiegen: Die bolivianische Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen 35, teils hochrangige Mitglieder der katholischen Kirche wegen sexuellem Missbrauchs aufgenommen. (blog, ca)
07/2023: Ministerium räumt Fehler bei Dillinger-Asservaten ein: Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler. Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden. Keine Notizen zu Telefongesprächen: Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen. Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben. Das Ministerium verweist auf Regelungslücken: Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein. Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. Prüfung dienstrechtlicher Schritte. Aber man habe diese geschlossen und nach Bekanntwerden der Vorgänge am 14. Juli die Dienstanweisung ergänzt. Zudem wurden Verwaltungsermittlungen eingeleitet. Dabei soll nun geprüft werden, ob der Kripobeamte des LPP Dezernats 213 (Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung) gegen Dienstpflichten verstoßen hat und ob gegen ihn dienstrechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein Verstoß scheint aber offensichtlich: Der Vermerk zur Vernichtung der Asservate hätte vor der Verbrennung verfasst und von dem Neffen unterschrieben werden müssen. Selbst über die Anordnung des Staatsanwalts, nicht mehr benötigte Beweismittel zu beseitigen, gibt es nichts Schriftliches in den Akten. Sie erfolgte am 25. Mai „mündlich“. Offenbar unmittelbar danach griff der Sachbearbeiter zum Telefonhörer und rief den Neffen ein erstes Mal an. Was die Rolle des zuständigen Staatsanwalts angeht, bleibt die Behörde bei ihrer Linie. Nachdem ein Dillinger Bürger Strafanzeige wegen „Rechtsbeugung“ und „Vernichtung fremden Eigentums“ erstattet hat, gibt es zwischenzeitlich zwar ein Aktenzeichen (AZ 303 Js 148/23). Aber, so die Staatsanwaltschaft, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den zuständigen Kollegen sei noch nicht eingeleitet worden. Es werde noch geprüft, ob es denn überhaupt einen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten gebe. Nachdem der Anzeigeerstatter die Generalbundesanwaltschaft eingeschaltet hat, da er Befangenheit bei Ermittlungen in den eigenen staatsanwaltschaftlichen Reihen fürchtet, bleibt es allerdings bei den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten. Für Ermittlungen gegen Richter oder Staatsanwälte im Saarland sei „regelmäßig“ die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken zuständig. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, so die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage, seien „jeweils eigene Behörden. Eine Besorgnis der Befangenheit lasse sich nicht begründen.“ Der Karlsruher Generalbundesanwalt sieht das nach SR-Informationen genauso.Darf die Saarbrücker Behörde überhaupt gegen eigene Staatsanwälte ermitteln? Dazu der Sprecher des saarländischen Justizministeriums, Dennis Zahedi: „Im hiesigen Geschäftsbereich ist die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die sich gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richten, zuständig. Da es sich bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft um zwei eigenständige Behörden handelt, ermittelt die Staatsanwaltschaft vorliegend nicht gegen sich selbst. Anlass für eine Besorgnis der Befangenheit besteht demgemäß nicht.“ (ca) / (sr.de)
07/2023: Bei der Asservatenvernichtung im Fall des mutmaßlichen Missbrauchspriesters Dillinger gab es offenbar gleich mehrere Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Das bestätigte das Innenministerium dem SR. Das Ministerium prüfe dienstrechtliche Schritte gegen den zuständigen Kripobeamten des Landespolizeipäsidiums. Er sage, er habe dem Neffen Dillingers die Verbrennung der Asservate angekündigt. Dazu gebe es aber keinerlei Aktenvermerke. Die Dienstanweisung zum Umgang mit Asservaten sei geändert worden. Sie habe Regelungslücken aufgewiesen und sei deswegen ergänzt worden. (sr.de)
07/2023: Nach eklatantem Versagen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Die Verbrennung von möglichen Beweisstücken im Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal hat viele Beobachter entsetzt, wütend und sprachlos gemacht. Doch es ist nicht der erste Fall von eklatantem Versagen der Strafverfolger im Saarland. Da wurde im Fall des Missbrauchs-Skandals am Uniklinikum jahrelang trotz entsprechender Hinweise nichts unternommen. Beim Verschwinden von Pascal Z. in Burbach wurden derart schlimme Fehler durch die Strafverfolger begangen, dass der Richter im Zweifel für die Angeklagten entscheiden musste. Und bei den Neonazi-Anschlägen Anfang der 1990er Jahre waren die Strafverfolger ebenso inkompetent, Polizeipräsident Norbert Rupp (CDU) entschuldigte sich 30 Jahre später dafür. Auffallend: In allen Fällen ist niemand zurückgetreten oder musste den Hut nehmen. (saarbruecker-zeitung.de)
07/2023: "Dubioses Vorgehen" und "Behördenversagen": Die Fraktionen im saarländischen Landtag haben sich bestürzt über die Vernichtung von Beweismitteln im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Edmund Dillinger gezeigt. Antworten auf noch viele offene Fragen erhoffen sich die Fraktionen in der entsprechenden Sonderausschusssitzung am kommenden Freitag. Als „dubioses und seltsames Vorgehen“ bezeichnete CDU-Fraktionschef Stephan Toscani die Tatsache, dass die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anfang Juli Beweismittel im Missbrauchsskandal um den Friedrichsthaler Priester Dillinger verbrannt hat. Es scheine sich um einen Fall von Behördenversagen zu handeln. (sr.de)
07/23: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist empört über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger. Dieses Material wäre außerordentlich wichtig für die weitere Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Seine Vernichtung ist ein schwerer Schlag gegen die so wichtige Aufarbeitung im Interesse der Betroffenen. Der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ist gänzlich unverständlich, warum über das Gesuch der mit der Aufklärung betrauten Experten nicht vor der Vernichtung des Materials entschieden worden ist. Sie erwartet umso mehr eine gute, offene Zusammenarbeit mit den saarländischen Behörden bei der Rekonstruktion des Beweismaterials, soweit dies noch möglich ist. (UAK Trier)
07/2023: Die Beweismittel wurden offensichtlich vor Einstellung des Verfahrens vernichtet - Beamter fertigte Vermerk über angebliche Einwilligung des Neffen erst an, als die Akten bereits vernichtet waren - Notiz bleibt verschwunden - katholischer Generalstaatsanwalt Manfred Kost bleibt für dieses Verfahren voraussichtlich weiterhin zuständig - Saarbrücker Staatsanwaltschaft "darf" in eigenen Reihen ermitteln. (sr.de)
07/2023: Das Bistum Trier wurde nach eigener Aussage nicht von der Staatsanwaltschaft über die Vernichtung der Akten im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Dillinger informiert. Das Bistum hatte selbst Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Am 6. Juli habe man beantragt, Einblick in die Akten zu erhalten, teilte das Bistum Trier auf SR-Anfrage mit. Also einen Tag, nachdem die Beweismittel verbrannt worden sind. Eine Antwort auf den Antrag habe es nicht gegeben. Dabei hätten bereits seit Mai Gespräche zwischen Bistum und Staatsanwaltschaft stattgefunden. In diesem Zusammenhang habe das Bistum der Behörde den Hinweis gegeben, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission einen Antrag auf Akten- und Asservateneinsicht stellen werde. Der Juli-Antrag des Bistums sollte den letzlich am 20. Juni gestellten Antrag der Kommission unterstützen, um gemeinsam Einsicht zu bekommen, so das Bistum. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte am Freitag eingeräumt, dass umfangreiche Beweismittel im möglichen Missbrauchsfall Edmund Dillinger voreilig vernichtet worden sind. Die Fraktionen im saarländischen Landtag haben am Montag scharfe Kritik an der Zerstörung der Beweismittel geübt.(sr.de)
07/2023: Generalstaatsanwalt Manfred Kost : "Die Anklagebehörde hätte prüfen müssen, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten" Die Vernichtung sei „nicht die richtige Maßnahme“ gewesen, teilte Generalstaatsanwalt Kost am Freitag mit. Vielmehr hätte die Anklagebehörde prüfen müssen, „ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten“. Kost sagte: „Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen.“ Das Material war am 5. Juli in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet worden. (saarbruecker-zeitung.de)
07/2023: Nachdem die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag zugegeben hat, dass sie und die dortige Polizei durch das Vernichten von Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger einen - folgeschweren - Fehler begangen hat, versuchte sie im gleichen Atemzug, dem Neffen Dillingers die Verantwortung dafür zuzuschieben. Steffen Dillinger weist diese Darstellung jedoch empört zurück. "Ich habe niemals irgendetwas zur Vernichtung freigegeben. Ich habe immer gesagt, dass ich alles zurückhaben will", sagte er am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Er behalte sich dienstrechtlich Schritte gegen die Verantwortlichen in Saarbrücken vor: "Das ist inhaltlich und handwerklich ein absoluter Skandal." (neuesruhrwort.de)
07/2023: "Merkwürdig, dass diese Asservate so rasch vernichtet wurden. Es erweckt so ein bisschen den Eindruck als haben man erst nachträglich die Brisanz der ganzen Geschichte erkannt." Der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, sollten den Fall unabhängig von den staatlichen Ermittlungen aufklären. Doch diese Arbeit hat nun einen herben Rückschlag erlitten: Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Beweismittel vernichtet. Einer der beiden Ermittler, Ingo Hromada, sagte dem SR: "Das hat uns schwer geschadet." Der zweite Ermittler, Jürgen Brauer, hatte der Nachrichtenagentur, KNA, bereits am Donnerstag gesagt, dass dies "für die Aufarbeitung des Falls eine Katastrophe" sei.(sr.de)
07/2023: Um die Vernichtung von Dokumenten aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger geht es am Freitag in einer Sondersitzung des Justizausschusses im saarländischen Landtag. Ziel ist es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten des Vorgangs aufzuklären, wie die Sprecherin der SPD-Fraktion auf Anfrage mitteilte. Die Sitzung findet ausnahmsweise öffentlich statt. Es sei in dem Fall wichtig, "ein größtmögliches Maß an Transparenz zu schaffen und so die Aufklärung des Sachverhaltes zu begleiten". (KNA)
07/2023: Wurden Beweismittel im Fall Dillinger vernichtet? Innenminister Jost kündigt Untersuchung an: Der saarländische Innenminister Reinhold Jost hat am Freitag eine Untersuchung im Missbrauchsfall Dillinger angekündigt. Es geht um die Vorwürfe, dass die saarländische Polizei Beweismittel vernichtet haben soll. (saarbruecker-zeitung.de)
07/2023: Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen wieder auf: Infolge der aktuellen Berichterstattung in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingeleitet. Anlass dafür sei ein Artikel der Rhein-Zeitung vom Donnerstag, der Opfer Dillingers erwähnte, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch ein Zeuge werde zitiert, der gesagt haben soll, Dillinger sei in einer Szene sexuellen Missbrauchs aktiv gewesen, er habe anderen Priestern gegen Geld Jugendliche zugeführt. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in alle Richtungen zu ermitteln und alle Ermittlungsansätze auszuschöpfen.
07/2023: Die saarländische Polizei soll offenbar Beweismittel aus den Hinterlassenschaften des im vergangenen Jahr verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus dem Bistum Trier verbrannt haben. Das hat der Neffe des ehemaligen Priesters dem SWR gesagt. Die Rhein-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Der Neffe hatte den Fall nach dem Tod seines Onkels im Frühjahr bekannt gemacht. Material soll verbrannt worden sein. Der Neffe sagte im SWR-Gespräch, dass er im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmtes Material beim Landespolizeipräsidium in Saarbrücken wieder abholen wollte – zwar nicht die furchtbaren Bilder, aber die Tagebücher und Korrespondenz seines Onkels. Er habe dies dem Polizeipräsidium telefonisch angekündigt. Als er dort erschien, sei ihm gesagt worden, dass fast das gesamte Material in der Müllverbrennung vernichtet worden sei. "Was soll ich dazu sagen, ehrlich gesagt. Ich bin da sprachlos und verständnislos", sagte Dillinger wörtlich. Die Dinge, die nicht von polizeilichem Interesse sind, könnten aber für Sonderermittler Jürgen Brauer von Interesse sein, so der Neffe. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission lässt den Fall Dillinger von dem früheren Generalstaatsanwalt und einem ehemaligen Oberstaatsanwalt untersuchen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Ende Juni kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie keine Hinweise auf noch lebende Mittäter gefunden hatte. Nach Auswertung des sichergestellten Materials mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten habe sich kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten ergeben, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken. Staatsanwaltschaft kündigt Stellungnahme an. Laut des Neffen hätte das Material aber noch bedeutsam sein können für die weitere Aufklärung und Zusammenarbeit mit Missbrauchsopfern. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat auf SWR-Anfrage eine Antwort zu den Vorgängen angekündigt. (swr.de)
07/2023: Die saarländische Polizei hat offenbar Beweismittel aus der Hinterlassenschaft des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger fast vollständig verbrannt. Dies sagte Dillingers Neffe Steffen jetzt im Gespräch mit der „Rhein-Zeitung“. Die Redaktion stellte daraufhin am Dienstagmorgen umfängliche Rückfragen an das saarländische Landespolizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken und an das saarländische Innenministerium. Die Staatsanwaltschaft teilte am Mittwochnachmittag mit, dass eine Stellungnahme „voraussichtlich spätestens im Laufe des kommenden Freitags“ zu erwarten sei. Der ehemaliger Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer: "Dann kann ich ich meine Arbeit eigentlich so gut wie einstellen" - Betroffener: "Edmund Dillinger war der Anführer einer Szene, die sich ihre Opfer gegenseitig zugeführt hat" (rhein-zeitung.de)
07/2023: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Verfahren gegen Dillingers Neffen wegen geringer Schuld eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, kinderpornografische Fotos seines Onkels nicht sofort an die Polizei weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, der Neffe habe die Bilder ohne erkennbare sexuelle Motivation besessen, um sie für eine Aufarbeitung des vermuteten Missbrauchs zur Verfügung stellen zu können. Der Neffe hatte sich mit dem Material zunächst an das Bistum Trier und dann an die Medien gewandt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen ihn wegen des Verdachts, das gefundene Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde übergeben zu haben. (saarbruecker-zeitung.de)
07/2023: Das Bistum Trier hat in den vergangenen 33 Jahren offenbar vier Personen in den Schuldienst entsandt, bei denen Missbrauchsvorwürfe bekannt waren. Aufgefallen ist das bei einer Durchsicht sogenannter Gestellungsverträge nach dem Missbrauchsfall Dillinger. Bei der Durchsicht alter Personalakten von Bistumsbediensteten, die im Schuldienst im Saarland eingesetzt wurden, sind in vier Fällen Missbrauchsvorwürfe aufgetaucht. Das teilte Generalvikar von Plettenberg am Donnerstag dem Bildungsausschuss mit. (saarbruecker-zeitung.de) Nach Rücksprache mit dem zuständigen Redakteur und einer Abgleichung von Personalien hat das Bistum im Zeitraum vor 1980 nachweislich weitere auffällige Priester in den Schuldienst versetzt. Warum das Bistum Trier sich auf Anfrage der SZ nur auf die vergangenen 33 Jahre bezieht, hat vermutlich seine Gründe. (Anmerk. ca)
07/2023: Das Bistum Trier veröffentlicht einen ersten P.I.A. - "Rechenschaftsbericht". Er widmet sich dem Jahr 2022: Beschuldigungen gegen lebende Personen
- 2022 beschäftigte sich der Krisenstab mit 16 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 12 Pfarrer (davon 10 im Ruhestand), zwei Laien und zwei Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle, die anderen auf länger zurückliegende Delikte
- Beschuldigungen gegen verstorbene Personen: 2022 wurden 13 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums eingereicht Bei den Beschuldigten handelt es sich um 10 Pfarrer, zwei Laien und einen Diakon im Zivilberuf
06/2023: Die neuesten Entwicklungen im Skandalfall Dillinger: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Auswertung des sichergestellten Materials mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten habe sich „kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten“ ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Damit bestehe auch keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens./Auf die Frage, ob sich auch schon mutmaßliche Opfer Edmund Dillingers gemeldet hätte, wollte sich Brauer nicht äußern. Über diese Dinge werde er zunächst der Aufarbeitungskommission berichten. /Für Ende August ist ein erster öffentlicher Zwischenbericht der beiden Sonderaufklärer vorgesehen. Allzu viel Überraschendes dürfte dabei allerdings noch nicht zu erwarten sein. „Wir werden dann sagen, welche Maßnahmen wir bislang ergriffen haben“, sagte Jürgen Brauer gegenüber der Redaktion des "Volksfreund". Für eine Bewertung des Falls Edmund Dillinger sei es noch zu früh. / Unterdessen überprüft die Staatsanwaltschaft Mainz, ob sich der Neffe schuldig gemacht haben könnte. Dieser hatte das Material mit den mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten erst nach fünf Monaten der Polizei übergeben. Bislang kamen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis. Der Anwalt des Neffen wolle Stellung beziehen. /Die Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger schlugen hohe Wellen. Zuletzt tauchte ein Dokument auf, das die Vermutung nahelegt, dass das Bistum Trier davon gewusst und die Vorwürfe sogar vertuscht haben könnte. (volksfreund.de)
06/2023: Neuer Rekord bei Kirchenaustritten im Bistum Trier: 28.137 Katholiken traten im vergangenen Jahr im Bistum Trier aus der Kirche aus. (Im Durchschnitt 43 Gläubige / Tag). Damit lag in Deutschlands ältestem Bistum die Steigerung sogar noch um sechs Prozentpunkte über dem Bundesschnitt. Im Bistum Trier, das im Saarland und in Rheinland-Pfalz rund 600 Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften sowie 35 Pastorale Räume gegliedert ist, haben sich 28.137 Katholiken für diesen Schritt entschieden. Das sind noch einmal rund 10.000 Menschen mehr als 2021. Damals waren 18.599. Im Saarland kehrten im vergangenen Jahr 11 462 Menschen der katholischen Kirche den Rücken. Die Zahl der Mitglieder sank dort auf knapp 505.000, das waren etwa 18.000 weniger als ein Jahr zuvor. Im Saarland leben knapp eine Million Menschen. In Rheinland-Pfalz waren es 28.137 Mitglieder, die aus der Kirche austraten.(dbk.de) Der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und derzeitige Bischof von Trier, Stephan Ackermann, äußerte sich weder schriftlich noch mündlich zu den Zahlen. Bundesweit traten mehr als eine halbe Million Menschen im Jahr 2022 aus der katholischen Kirche aus. Das sind so viele wie noch nie und deutlich mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021. Damals waren es 359.338. Es bleiben in Deutschland noch rund 21 Millionen Katholiken, die damit ungefähr ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen.
06/2023: In der Causa Klaus Weber werden folgenschwere Fehler des Bistums Trier bekannt: Das Kirchliches Voruntersuchungsverfahren hätte bereits 2002 eingeleitet werden müssen. Durch das Wegschauen der Verantwortlichen, konnte Weber dadurch über ein Jahrzehnt weiter in Deutschland und Bolivien Kinder und Jugendliche missbrauchen. Die verantwortlichen Bischöfe in Trier: Josef Spital, Reinhard Marx, Stephan Ackermann. Zudem sind weitere Details bekanntgeworden: Demnach hielt sich Claus Weber, der jahrelang in Südamerika tätige katholische Geistliche, zumindest eine Zeitlang bei dem ebenfalls aus dem Bistum Trier stammenden Priester Paul Krischer in Paraguay auf. (Paul Krischer selbst hatte sexuellen Missbrauch begangen und floh vor der Strafverfolgung nach Paraguay, Anmerk. ca) Das bestätigte jetzt eine Bistumssprecherin. (Quelle: "Erster Zwischenbereicht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs m Verantwortungsbereich des Bistums Trier", 08/2022)
06/2023: Die Causa Claus Weber wird öffentlich: 2002 meldet sich eine betroffene Person mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs über einen längeren Zeitraum, der sich auf die Zeit bezieht, in der Weber Pfarrer von Koblenz-Metternich war – also vor seinem zweiten Bolivienaufenthalt – sowie auf die Zeit Webers als Vizerektor an der Anima in Rom. Diesen Vorwurf meldet das Bistum an die Staatsanwaltschaft Koblenz, die das Ermittlungsverfahren wieder einstellt wegen Verjährung – offensichtlich wird dort keine Verbindung hergestellt zu dem 2000 eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz. Eine formale kirchenrechtliche Voruntersuchung wird nicht eingeleitet, weil die damals Verantwortlichen der (irrigen) Auffassung gewesen sind, dass auch nach kirchlichem Recht der Fall verjährt gewesen ist. Ein kirchenrechtliches Voruntersuchungsverfahren wird erst aufgrund eines weiteren Vorwurfs, der sich auf die frühen 1980er Jahre bezieht, im Dezember 2015 eröffnet. Zwei weitere Vorwürfe, die sich auf die Zeiträume 1978/79-84 (Pfarrer in Koblenz-Metternich) und Heimaturlaube Webers zwischen 1988 und 1994 beziehen, werden in den Jahren 2019 und 2020 beim Bistum erhoben. Das kirchenrechtliche Strafverfahren endet nach mehreren Rekursen im Herbst 2019 mit der folgenden dauerhaften Strafe: dem Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes und dem Verbot, sich in der Öffentlichkeit als Priester zu präsentieren. Der 2020 verstorbene Claus Weber soll in Bolivien Mitte der 90er Jahre in mindestens einem Fall einen Minderjährigen missbraucht haben. Deswegen ermittelten seinerzeit auch die Staatsanwaltschaften Aachen und Mainz gegen den promovierten Theologen. Das Verfahren wurde später mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt. Auch in Deutschland gab es mehrfach Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester. Von einem staatlichen Gericht wurde Weber zwar nie verurteilt – auch weil angezeigte Übergriffe verjährt waren. Doch bei einem kirchenrechtlichen Verfahren wurde der Geistliche am Ende bestraft, durfte ab Herbst 2019 sein Priesteramt nicht mehr öffentlich ausüben. Wenige Monate später starb der aus der Nähe von Bad Kreuznach stammende Mann. Wie im Fall des saarländischen Priesters Edmund Dillinger werden auch im Fall Claus Weber jetzt mögliche weitere Missbrauchsopfer gesucht – auch in Bolivien( Quelle: "Erster Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs m Verantwortungsbereich des Bistums Trier", 08/2022)
06/2023: Betroffener aus dem Bistum Trier musste um Übernahme der Therapiekosten kämpfen: Der Trierer Thomas Kiessling war als Kind von einem Benediktinerpater der Abtei St. Matthias vergewaltigt worden. In einer Notsituation (Retraumatisierung Ende vergangenen Jahres) half ihm eine Traumatherapeutin. Auf den Kosten für die Therapie sollte Kiessling jedoch erst einmal sitzenbleiben. Laut Krankenkasse waren die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt worden: Die Psychotherapeutin war weder staatlich anerkannt noch hatte sie eine Kassenzulassung. Laut Kiessling war sie jedoch die Einzige, die ihm sofort Hilfe anbot: „Sonst hätte ich sechs bis acht Monate warten müssen“, sagt er. Nach der Absage seiner Krankenkasse (wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen) wandte sich Kiessling dann ans Bistum Trier. Das Bistum wiederum verwies ihn an die Trierer Abtei St. Matthias. Doch auch die Abt weigerte sich, die Therapiekosten in Höhe von 500,00 Euro zu übernehmen. Auch er verwies auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Kiessling schrieb daraufhin dem Abt, es sei ein Notfall gewesen, es gebe auch eine moralische Verpflichtung. „Ich habe mir die Vergewaltigung nicht ausgesucht, und das Leid, das mir von dem Pater angetan wurde, ist durch nichts, aber auch gar nichts wieder gut zu machen.“ Doch der Abt berief sich weiterhin auf die gesetzliche Bestimmungen und schmetterte Kiessling erneut ab. - Erst, nachdem Kiessling sich an die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) gewandt hat, konnte unter Mitwirkung des Bistums eine Lösung gefunden werde: Gerhard Robbers, Leiter der UKA teilte Kissling schließlich mit, dass man ihm in dieser Sache kurzfristig und unbürokratisch helfen würde. (volksfreund.de)
05/2023: Abstrus: Die seit 2013 im Bistum Trier bei Protokollen von Betroffenen angewandte "Verschwiegenheitserklärung" waren lt. Ackermann angeblich nur "Missverständnisse". Das Bistum Trier räumt ein, dass Betroffene die Formulierung (die inzwischen seit 10 Jahren angewandt wird, Anmerk. ca) als Aufforderung oder Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben könnten: "Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen. Seit 2013 hieß es bei Anhörungen von Betroffenen: "Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen." Ab sofort soll es heißen: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse. Zugang zu dem Protokoll haben notwendigerweise die mit der Bearbeitung des Falles seitens des Bistums und der zuständigen römischen Dikasterien betrauten Personen, ebenso die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für die Anerkennungsleistungen (UKA) sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier (UAK).“ In diesem Sinn sind auch die ab 2013 unterzeichneten Protokolle zu verstehen." (blog,ca)
05/2023: Causa Edmund Dillinger: „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger irgendwas nicht stimmt. Das war damals aber eine andere Zeit und es wurde totgeschwiegen“, sagt ein Mann. Scheinbar wusste die Kirche auch, dass mit Dillinger etwas nicht stimmte. Er wurde in andere Bundesländer versetzt und bekam andere Aufgaben. Im Jahr 2012 wurde er vom Bistum endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bei seiner Beerdigung im vergangenen Jahr fand sich zunächst kein Priester, der den Job übernehmen wollte. Ein Pastor aus einem Nachbarort machte es schließlich und bezeichnete Dillinger während des Trauergottesdienstes als „verdorbenen Bruder Edmund“. „Es gibt Leute hier, die wissen mehr. Ob alle das tatsächliche Ausmaß kennen, weiß wohl keiner“. (saarbruecker-zeitung.de)
05/2023: Der aus dem Bistum Aachen stammender Serientäter Pfarrer Leonhard Meurer (1916 bis 1991) wurde auch im Bistum Trier eingesetzt. Er hatte in seiner Zeit als Pfarrer der Gemeinde St. Nikolaus in Düren-Rölsdorf mutmaßlich vier Mädchen vergewaltigt. Eines von ihnen soll damals schwanger geworden sein. Später wurde er in die Bistümer Trier und Fulda versetzt, am Ende arbeitete er im Erzbistum Köln. Zwischendurch reiste er mindestens 14 Mal nach Westafrika. Nun wird befürchtet, dass es noch weitere Opfer geben könnte. (bistum-aachen.de)
05/2023: Das Bistum Trier vertuschte offensichtlich Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger: Der ehemaliger Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und DBK-Vorsitzende Georg Bätzing, erhob trotz Akteneintrag keinen Einwand gegen Bundesverdienstkreuz für Edmund Dillinger: Bereits als Edmund Dillinger 1976 das Bundesverdienstkreuz erhielt, stimmte das Bistum Trier - trotz eindeutiger Belege für sexuelle Übergriffe durch Edmund Dillinger dieser Auszeichnung zu. Die saarländische Staatskanzlei habe damals beim Bistum Trier nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Dies geht aus einem Brief des damaligen Trierer Generalvikars Linus Hofmann hervor. Als sich 2012 (2013) das Bundespräsidialamt erneut an das Bistum Trier wandte, antwortete Bätzing als Trierer Generalvikar, "dass nichts dafür spräche, Dillinger die Auszeichnung abzuerkennen." Der SR bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars Linus Hofmann. Zu diesem Zeitpunkt lagen den Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat eindeutige Belege für ein übergriffiges Verhalten Dillingers vor. (volksfreund.de) (sr.de)
05/2023: Im Fall des Skandalpriesters Edmund Dillinger sind noch viele Fragen ungeklärt. Zwei ehemalige Trierer Top-Staatsanwälte haben mit der Aufarbeitung der Missbrauchsaffäre begonnen. Wie ist der Stand der Dinge? Nach Angaben Brauers haben sich bei den beiden Ermittlern bisher noch keine Missbrauchsopfer gemeldet. Anders sieht dies allerdings bei der Trierer Opfervereinigung "MissBit" aus. "Bei uns haben sich Betroffene gemeldet", sagt Sprecher Hermann Schell. (volksfreund.de) (volksfreund.de)
05/2023: Bei der Ombudsstelle des Bildungsministeriums im Fall Dillinger sind bislang keine Hinweise eingegangen. Das Ministerium teilte dem SR mit, es hätten sich bislang keine Schüler gemeldet. Der katholische Pfarrer war von 1979 bis 1999 als Religionslehrer am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis beschäftigt. Nach seinem Tod waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden. Sie könnten auf einen größeren Missbrauchsskandal hinweisen. Die Ombudsstelle war vor zwei Wochen eingerichtet worden. Sie soll u.a .Anlaufstelle für Opfer und Zeugen Dillingers sein. (tagesschau.de)
05/2023: Das psychologisches Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch im Bistum Trier" sucht Teilnehmer: Das Forschungsprojekt unter Leitung von Dr. Petra Hank untersucht den sexuellen Missbrauch, der durch Kleriker oder Laien an Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen im Zeitraum von 1946 bis 2022 in der Diözese Trier verübt wurde. Es werden unmittelbar Betroffene, deren Kinder, Mitarbeitende des Bistums und Pfarreiangehörige gesucht, die im Rahmen der psychologischen Studie über Ihr Erlebtes berichten. (uni-trier.de)
05/2023: Warum die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Neffen, aber nicht gegen Edmund Dillinger selbst ermittelt: "Ein Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet", sagte Behördensprecher Mario Krah. Zur Begründung sagte Krah, dass sich im Zuge der sogenannten Vorermittlungen „noch kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person ergeben habe“. Bislang habe man auch die Personalakte des Geistlichen nicht angefordert. Während die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Neffen Dillingers ermittelt, weil er die zahllosen Fotos seines Onkels an sich genommen hat, läuft in Trier im Zusammenhang mit dem Skandalfall Dillinger aktuell kein Verfahren. Diese würden allerdings eingeleitet, wenn sich „Hinweise auf Missbrauchssachverhalte ergäben, die die hiesige Zuständigkeit beträfen“, sagte Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen unserer Redaktion. (volksfreund.de)
05/2023: Die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln bittet bisher unbekannte Missbrauchsbetroffene des Trierer Priesters Edmund Dillinger, sich an die externen Ansprechpersonen zu wenden. Der verstorbene Priester ist im Rahmen eines Gestellungsvertrages in den Jahren 1971-1979 im Erzbistum Köln tätig gewesen, ohne dass das Erzbistum Kenntnis von dem nun bekannt gewordenen Verdacht seiner pädophilen Neigungen hatte. (erzbistum-köln.de)
05/2023: Mit der Aufklärung der Causa Dillinger hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum zwei Sonderermittler beauftragt. Jürgen Brauer, früher Generalstaatsanwalt in Koblenz, und Ingo Hromada, ehemals Oberstaatsanwalt in Trier. Im Interview sprechen die beiden "Sonderermittler", die hier privat vorgehen wollen, über Herausforderungen und die anstehenden Schritte im Fall Dillinger." Auf die Frage: "Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?", antwortet Hromada: "Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen." (saarbruecker-zeitung.de) (aufarbeitungskommission.bistum-trier.de)
04/2023: Im exklusiven Interview mit der "Rheinzeitung" zeigt sich der Trierer Bischof Stephan Ackermann erschüttert über den neuen Missbrauchsskandal rund um den saarländischen Priester Edmund Dillinger und erklärt, wie der Fall aufgearbeitet werden soll. In dem Interview verspricht Ackermann, alle Verbrechen der Kirche aufzuarbeiten. "Und dann müssen die Leute entscheiden, ob sie uns vertrauen oder nicht." "Das ist wahnsinnig schmerzlich, aber ich sehe da keinen anderen Weg. Zunächst haben wir es nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun gehabt, jetzt sehen wir so langsam, was noch darunter liegt", räumt Ackermann ein. / "Wir würden gern mit einem Satz einsteigen, den Herr Robbers gesagt hat, nach dem es vage Hinweise auf einen Kinderschänderring geben soll. Was ist da Ihr Stand der Erkenntniss?" Ackermann: Mir liegen dazu bisher keine Informationen vor. Aber wir nehmen natürlich das, was Prof. Robbers sagt, sehr ernst." (rhein-zeitung.de)
04/2023: Ein weiterer Ruhestandsgeistlicher des Bistums Trier wurde von einem Kirchengericht des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person für schuldig befunden. Der Priester darf künftig keinerlei priesterliche Dienste mehr öffentlich ausüben und Sakramente spenden, nicht als Priester erkennbar auftreten und seinen päpstlichen Ehrentitel nicht mehr führen, teilte die Diözese am Mittwoch mit. Außerdem wurde ihm der Aufenthalt in seiner früheren Pfarrei dauerhaft verboten und das Ruhestandsgehalt gekürzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen 60 Tagen Berufung beim Dikasterium für die Glaubenslehre einlegen. Dem Bistum waren die Vorwürfe gegen den Priester nach eigenen Angaben seit dem Frühjahr 2019 bekannt.(katholisch.de)
04/2023: "Vage Hinweise auf Kinderschänderring": Der Fall von Edmund Dillinger kam im April 2023 in die Öffentlichkeit. In der Wohnung des Verstorbenen waren seine Tagebuch- und Fotodokumentationen von etwa 700 seiner Missbrauchsfälle gefunden worden. Laut Gerhard Robbers, dem Vorsitzenden der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, gab es „vage Hinweise“, dass es einen Kinderschänderring gegeben haben könnte. Nach Angaben des Bistums hat Dillinger möglicherweise in Afrika unter falschem Namen ein Doppelleben geführt. (swr.de)
04/23: Ein angesehener, inzwischen verstorbener Geistlicher aus dem Bistum Trier fotografierte über Jahrzehnte hinweg seine minderjährigen Opfer. Ein Neffe stieß auf den Nachlass. Er findet unzählige Fotos, die den ehemaligen Priester in ein anderes Licht stellen und zeigen den sexuellen Missbrauch an Heranwachsenden. Den Neffen treibt die Frage um: Was wusste das Bistum Trier? In einem Video gegenüber der Rheinzeitung erzählt er von seinem grausigen Fund. ("rheinzeitung.de")
03/2023: Eine Forschungsgruppe der Universität Trier bittet unmittelbar Betroffene, deren Kinder, Mitarbeitende des Bistums und Pfarreiangehörige über Erlebtes zu berichten. Hierbei geht es um Psychologische Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier.
02/2023: Das Landgericht Saarbrücken hat einen wegen sexueller Nötigung angeklagten Priester zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 69-Jährige 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Frühere Ermittlungsverfahren gegen den Mann waren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt worden. In der Verhandlung hatten fünf weitere mutmaßliche Betroffene ausgesagt und von sexuellen Übergriffen des Priesters berichtet.(katholisch.de)
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2022
12/2022: Der Zwischenbericht "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier in der Amtszeit Bernhard Steins (1967–1981) wird veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um einen Zwischenbericht des Projekts: "Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung". In dem Zwischenbericht wird dem früheren Trierer Bischof Bernhard Stein klares Fehlverhalten attestiert: Beschuldigte Priester wurden demnach von ihm nachsichtig behandelt, und gegen sie wurden keine kirchenrechtlichen Strafen verhängt, sondern die Täter wurden nur versetzt. Eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft fand nicht statt. Bekannt sind mindestens 305 Betroffene, von denen 200 während der Amtszeit von Bischof Stein missbraucht wurden".
11/2022: Im Bistum Trier soll eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit des Bistums im Bereich von Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck wird ein Betroffenenbeirat eingerichtet. (bistum-trier.de)
10/2022: Leitlinien Oktober 2022 ("Interventionsordnung"): Sie entwickeln damit die Leitlinien von 2002, 2010 und 2013 fort und berücksichtigen die Vorgaben, die die Kongregation für die Glaubenslehre in ihrem Rundschreiben an die Bischofskonferenzen vom 3. Mai 2011 gemacht hat. Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung) Vom 6. Dezember 2019 (KA 2020 Nr. 2) In der Fassung vom 5. Oktober 2022 (KA 2022 Nr. 278) (bistum-trier.de)
08/2022: Bischof Ackermann steht erneut in der Kritik, weil er einen als Sexualstraftäter verurteilte Priester in die Krankenhausseelsorge versetzte, wo sie einem Bericht der Zeit-Beilage „Christ & Welt“ zufolge weiter Kontakt zu Kindern haben konnten. (saarbruecker-zeitung.de)
08/2022: Am 25.8.2022 stellt die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) ihren ersten Zwischenbericht vor. Die Kommission hat Kontakt mit fünf Personen, die sich mit Erfahrungen sexuellen Missbrauchs an die Kommission gewandt haben, und die in den Akten des Bistums noch nicht als Betroffene geführt wurden. Auf der Basis von Daten, die das Bistum selbst zusammengestellt hat, konnte die Kommission für den Zeitraum zwischen 1946 bis 2021 genau 513 Betroffene identifizieren. Als Beschuldigte des sexuellen Missbrauchs – oder auch als überführte Täter – sind 195 Personen erfasst.
08/2022: Hinweise auf Vertuschung durch Trierer Ex-Generalvikar: "Deutliche Anhaltspunkte". Im Fall eines 1961 nach Paraguay geflohenen früheren Priesters gibt es laut Bistum Trier Hinweise auf eine Vertuschung von sexuellem Missbrauch. Es bestünden "deutliche Anhaltspunkte", dass der damalige Generalvikar Peter Weins (1889-1966) Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren habe verhindern wollen, teilte das Bistum mit. (domradio)
05/2022: Der Trierer Bischof Ackermann gibt sein Amt als Missbrauchsbeauftragter ab: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wird das Amt des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zur Herbstvollversammlung in Fulda im September abgeben. Das teilte die Bischofskonferenz in Bonn mit. Zugleich hieß es von den Bischöfen, es brauche möglichst bald eine neue und breiter aufgestellte Verantwortungsstruktur. Die katholische Kirche in Deutschland müsse der Vielschichtigkeit der Thematik des sexuellen Missbrauchs und der Dimension des Aufgabenfeldes künftig noch mehr gerecht werden kann, erklärte der 59-jährige Ackermann laut Mitteilung. Er gebe daher sein Amt ab. Ackermann stand jahrelang unter Kritik. (tagesschau.de)
03/2022: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhebt erneut Anklage gegen ehemaligen Freisener Pfarrer: Besonders brisant ist, dass der Fall in die Zuständigkeit von drei heute amtierenden Bischöfen fällt: Marx, Ackermann und Bätzing. Die Verantwortlichen wussten seit 2006 von den Vorwürfen, beließen den Pfarrer aber bis 2015 im Amt. - Die drei Bischöfe haben inzwischen mehrfach eingeräumt, dass im Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen in dem Fall des Pfarrers in Freisen "Fehler passiert" seien. Sie wollen den Fall von der Untersuchungskommission untersuchen lassen. .(saarbruecker-zeitung.de)
02/2022: Im Februar wird der Abschlussbericht des ehem. bischöflichen Internates "Albertinum" veröffentlicht. Zwischen 1946 bis 1983 wurden mindestens 54 Kindern Opfer körperlicher, sexueller und psychische Gewalt. Der Bericht nennt 12 Beschuldigte. Dazu zählen alle drei langjährige Direktoren, die Priester waren, außerdem neun Mitarbeiter des Internats . Sie sollen körperlich und psychisch Gewalt ausgeübt haben, vier Mitarbeiter, darunter die drei Priester, demnach sexuelle Gewalt. (orf.at)
02/2022: Ein neuer Missbrauchsfall wird öffentlich: Dem Priester wird sexueller Missbrauch vorgeworfen, der vor 13 Jahren geschehen sein soll. Er wurde der Staatsanwaltschaft gemeldet, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde eingeleitet, ruht jedoch, bis das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorliegt. (volksfreund.de)
02/2022: In den letzten elf Jahren wurden im Bistum Trier 208 Missbrauchsopfer bekannt, die 73 verstorbene und 36 noch lebende Kleriker beschuldigten. Dabei ist unbekannt, welche Missbrauchsfälle bereits in die MHG-Studie eingingen. (volksfreund.de)
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2021
12/2021: "Der Teufel hinter der Kirchentür": Eigentlich wollte SPIEGEL-Reporterin Britta Stuff nur einem Einzelfall nachgehen, von dem sie gehört hatte. Eine Frau soll von zwei katholischen Priestern zur Abtreibung gedrängt worden sein. Doch bei ihren Recherchen wurde Stuff das ungeheure Ausmaß der Taten durch Kirchenvertreter im Bistum Trier bewusst. Bald stießen Kollegen zu ihr, gemeinsam suchten sie Betroffene und mutmaßliche Täter, fanden Whistleblower in der Kirche und studierten Akten. Sie fanden ein System des Wegschauens vor. . Schüller ist einer der renommiertesten Kirchenrechtsexperten Deutschlands. Er spricht an diesem Tag von »struktureller Sünde« und einem »Verrat am Evangelium«. Er skizziert ein System, in dem die Bischöfe vor allem eines schützen wollen: ihr eigenes Amt. Deshalb hielten sie zusammen, denn ihre Angst sei: Wenn einer gehen müsse, reiße er den nächsten mit. »Wenn Marx fällt, fallen wahrscheinlich Ackermann und auch Bätzing.« Es ist die Angst vor einem Dominoeffekt. Schüller sagt: »Das Bistum Trier ist eines der schlimmsten Beispiele mangelhafter Aufarbeitung, dort sind schwerwiegende Fehler passiert. Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind, wird es schwer sein für die betroffenen Bischöfe, sich zu halten.«(spiegel.de)
06/2021: Unter dem Motto "Der Wahrheit ehrlich ins Gesicht schauen" nimmt die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier ihre Arbeit auf: Der Kommission gehören an: Dr. Uwe Christoffer (Betroffenenbeirat), Dr. Petra Hank (Psychologin mit dem Forschungsschwerpunkt Diagnostik und Evaluationsmethodik an der Universität Trier), Herbert Heyd (Saarbrücken, früherer Abteilungsleiter im saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, benannt von der Landesregierung Saarland), Professor Dr. Lutz Raphael, (Ordinarius für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Trier, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz), Professor Dr. Gerhard Robbers (Justizminister a.D., Trier, benannt von der Landesregierung Rheinland-Pfalz), Dr. Monica Sinderhauf (Direktorin des Trierer Bistumsarchivs und Kanzlerin der Bischöflichen Kurie) und Dr. Karl-Horst Wirz (Betroffenenbeirat). (aufarbeitungskommission.bistum-trier.de)
04/2021: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Pfarrer ein: Die Staatsanwaltschaft in Rottweil hat das letzte noch anhängige Verfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wurde, eingestellt. Hingegen ermittelt das Kirchengericht des Bistums Köln weiter. (saarbruecker-zeitung.de)
02/2021: Das Bistum Trier hat die Untersuchungsergebnisse über einen Ruhestandspriester, dem sexueller Missbrauch eines Jugendlichen vorgeworfen wird, an den Vatikan weitergegeben. Der Priester bestreitet die Vorwürfe. (swr.de)
In einem zweiten Fall wird einem Priester versuchter sexueller Missbrauch vorgeworfen. Der Priester wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt und darf erst wieder als Priester arbeiten, wenn er eine Therapie gemacht hat. (swr.de)
02/2021: Ackermann kündigt an, der Trierer Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch Zugang zu allen angefragten Informationen zu geben. Auch entscheide die Kommission selbst, in welchem Umfang sie Namen nenne. Er gehe jedenfalls davon aus, dass in den Berichten der Kommission Verantwortliche mit Namen benannt würden. (katholisch.de)
02/2021: Zwei Priester, zwei Bischöfe und das Trauma der Karin W.: Karin Weißenfels*, Mitarbeiterin des Bistums Trier, erwartet ein Kind von einem Priester – und treibt es ab. Der Pfarrer und ein mit ihm befreundeter Geistlicher haben dazu geraten. Die Konsequenzen für die Priester sind milde, die Folgen für die Frau hart. Mit dem Fall befasst sind die Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann. Eine Konfrontation. (deutschlandfunk.de)
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2020
11/2020: Eine verstummende Stimme im Missbrauchskampf? - Laudatio und Klage. "Am 19.11.2020 hat eine Frau still und leise ihren über Jahre betriebenen Blog für Missbrauchsaufklärung und -information stillgelegt. Sie hat aufgehört, mit ihrem Blog Licht in die Abgründe der Katholischen Kirche zu bringen, wo Missbrauch geschieht und kirchliches Führungspersonal die Übernahme seiner Verantwortung verweigert. Mit der Beendigung des Blogs "MissBit - Missbrauch im Bistum Trier" verlieren nicht nur die Betroffenen in Trier, sondern deutschlandweit und vielleicht auch über die deutschen Grenzen hinaus ein wichtiges Sprachrohr." (den vollständigen Text auf feinschwarz.net lesen)
11/2020: Der Blog wird eingestellt: "Liebe Besucherinnen und Besucher meines Blogs, aufgrund immer länger anhaltender und wiederkehrenden schwersten Episoden der Retraumatisierung, fühle ich mich nicht mehr in der Lage, meinen Blog weiterzuführen. Die Retraumatisierungen sind auch auf den Umgang der Kirche mit Betroffenen zurückzuführen respektive. auf den "Nichtumgang" mit Betroffenen aus dem eigenen Bistum durch den Bischof von Trier, Stephan Ackermann, der zeitgleich Missbrauchsbeauftragter der DBK ist. Nach über 40 Jahren, werde ich versuchen, den Weg zurück ins Leben zu finden. - Und hoffe zugleich, dass es mir gelingen wird. Wohlwissend, dass ich niemals an das Leben anknüpfen kann, welches ich vor dem sexuellen Missbrauch durch einen katholischen Priester im Bistum Trier erleben durfte. Mein Dank gilt den Interessierten, die meinen Blog nahezu 700.000 aufriefen, die mich und meinen Blog (inkl. meine Homepage 2010-2012) seit über 10 Jahren begleitet haben. Herzlichen und ebenso großen Dank auch die "Mutmacherinnen" unter uns. Nebstdem bedanke ich mich bei den Medien, die uns - die wir das Schweigen brachen, halfen, die Verbrechen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und darüber zu berichten. Auch dies gehörte zu dem Kampf. Ausführlichen Dank gilt ARD, ZDF, WDR, DLF, RTL, SAT1, "der SPIEGEL", der New York Times, den chilenischen Medien sowie den Medien aus Kapstadt (Randburg). Der allergrößte Dank jedoch gilt meiner Familie. In Dankbarkeit, Claudia Adams" - Im Mai 2023 nehme ich meine Tätigkeit wieder auf und blogge weiter.
11/2020: Seit 2010 wurden 105 "Anträge auf finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids" im Bistum Trier bewilligt: Elf Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche können Opfer ab Anfang 2021 höhere Summen beantragen. Die Bistümer bereiten sich auf hohe Zahlungen vor. Angestrebt werde eine "möglichst zeitnahe Bearbeitung" der Anträge. Für Betroffene, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, gebe es ein verkürztes Verfahren, um die Gefahr der Retraumatisierung zu minimieren, hieß es. Anträge können ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden. Das Bistum Trier hat seit 2010 mehr als eine halbe Million Euro an Opfer gezahlt - im Schnitt rund 5.000 Euro pro Person. (volksfreund.de)
10/2020: Das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegung gibt eine Stellungnahme zu dem Artikel "Kentenich und seine Schwestern: "Vater darf das" ab, der auf katholisch.de erschien. (schoenstatt.de)
10/2020: Ackermann behauptet, dass ihm der "systematische Aspekt" der sexuellen Übergriffe im Albertinum/Gerolstein erst vor gute einem Jahr (also 10 Jahre nach den ersten Meldungen beim Bistum Trier) bewusst wurde: "Zwar hat das Bistum bereits seit dem Jahr 2010 Einzelmeldungen über Vorwürfe physischer und sexualisierter Gewalt erhalten, der "systematische" Aspekt sei allerdings erst vor gut einem Jahr (also 10 Jahre später!, Anmerk. ca) deutlich geworden." - . In dem ehemaligen bischöflichen Internat war es während der gesamten Zeit seines Bestehens bis 1983 zu verschiedensten Formen von Gewalt an Schülern durch die Mitarbeiter der Einrichtung gekommen. Dies geht aus einem Zwischenbericht des vor einem Jahr beauftragten Aufarbeitungsgremium hervor, der vergangene Woche in Trier veröffentlich wurde. Demnach wurden bislang acht männliche Fachkräfte beschuldigt, Gewalt ausgeübt zu haben. Unter ihnen auch die drei inzwischen verstorbenen Priester, die nacheinander das Internat geleitet haben. Das Bistum Trier verweist hier an mehreren Stellen auf die Seite "albertinum-gerolstein.de", welche aber nicht mehr abrufbar ist . Auch der Zwischenbericht ist nicht abrufbar. (Anmerk.ca) (katholisch.de)
10/2020: Neuer Ansprechpartner für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs ist Markus van der Vorst ist neue unabhängige Ansprechperson in Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier. Der Wittlicher Dipl. Psychologe folgt in dieser Funktion auf Peter Rütten, der dieses Amt zehn Jahre innehatte. (paulinus-bistumsnews.de)
09/2020: Warum die Bischöfe nicht über Rücktritte nachdenken? Frage: "Opfervertreter fordern wegen des Missbrauchsskandals Rücktritte von Verantwortlichen, auch von Bischöfen. War das in den Beratungen der Bischöfe ein Thema?" Ackermann: "Nein. Wir haben ja gerade erst im Juni 2020 als erste Institution in Deutschland überhaupt mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, eine Vereinbarung zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das heißt, in allen 27 Bistümern wird es eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben oder ein mit dem Unabhängigen Beauftragten abgestimmtes äquivalentes Verfahren. In diesem Prozess wird es auch darum gehen, wie die Verantwortlichen mit Tätern und Betroffenen umgegangen sind. Es bleibt also abzuwarten, welche Ergebnisse am Ende dieser unabhängigen Aufarbeitung stehen." Frage: "Ein Rücktritt kann ein wichtiges Zeichen sein. In der Politik geschehen Rücktritte ja auch nicht erst, wenn ein Skandal schon vollkommen aufgearbeitet ist. Können Sie es nachvollziehen, dass Opfervertreter Rücktritte auch für die Kirche fordern?" Ackermann: "Wir haben in der Kirche eine andere Kultur als in der Politik. Wer zurücktritt, vollzieht zwar ein großes Symbol und macht den Weg frei für einen Nachfolger, aber gleichzeitig ist er dann auch aus der Verantwortung heraus. Wir wollen in der Kirche aber Macht Verantwortung übernehmen und uns der Aufarbeitung stellen." (katholisch.de)
09/2020: Das Bistum Trier bestätigt die Erkenntnisse von Dr. Thomas Schnitzler. "Es lägen Hinweise vor", wonach der ehemalige Bischof Stein von sexuellen Übergriffen eines Priesters wusste. Der beschuldigte Priester werde in den Bistums-Akten inzwischen als Missbrauchstäter geführt. (katholisch.de)
09/2020: Neue Vertuschungs-Vorwürfe im Bistum Trier: Ein Pfarrer soll vor Jahrzehnten Dutzende Kinder missbraucht und dies auch dem damaligen Bischof gegenüber zugegeben haben. Das Bistum Trier bestätigte, dass es Hinweise gebe, wonach der 1993 verstorbene Bischof Stein Kenntnis von den Übergriffen des Pfarrers gehabt habe. Eine Betroffene berichtet von zahllosen Übergriffen in einer Dorfschule im heutigen Kreis Vulkaneifel. Der Pfarrer, der dort Religion unterrichtete, soll sich über Jahre an Schülern und Schülerinnen vergangen haben - in der großen Pause, wenn er mit einem Kind im Klassenraum alleine war. Nach Informationen des SWR wurde der Pfarrer 1970 von Bischof Stein an das Offizialat, das Kirchengericht, nach Trier versetzt. Sieben Jahre später bekam der Geistliche wieder eine eigene Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg. (swr.de)(volksfreund.de) (blog, ca)
08/2020: "Man habe nichts von den Versuchen gewusst": Laut einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" wurde in der Caritas-Lungenheilanstalt "Maria Grünewald" in Wittlich (Bistum Trier) der Einfluss von Contergan an mehr als 300 tuberkulosekranken Kindern getestet. Den zwei bis vierzehn Jahre alten Kindern wurden teilweise gezielt Überdosen verabreicht. Träger des Heims war der Caritasverband für die Diözese Trier e.V.. Ihr heutiger Vorsitzender: Weihbischof Franz Josef Gebert. Die Caritas Trägergesellschaft ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen der römisch-katholischen Kirche.Der Trierer Weihbischof Franz Josef Gebert, der zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes für das Bistum Trier ist, sagte dem ARD-Magazin: "Man (!) habe nichts von den Versuchen gewusst und sei erschüttert. Die Geschehnisse wolle man aufklären. Soweit wir das tun können, bedauern wir das sehr und entschuldigen uns für Fehler, die unter dem Namen der Caritas passiert sind", so Gebert. Es sei beschämend, wenn wehrlose Kinder zu Objekten von Experimenten würden: "Das ist ja Körperverletzung." SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete die Medikamentenstudien mit Contergan als "Menschenversuche". Die Publikation aus der Heilstätte "Maria Grünewald" sei ein bestürzendes Zeitdokument: "Die Studie hätte so niemals durchgeführt und publiziert werden dürfen. Man ist quasi volles Risiko gegangen, wie man es sonst nur in Tierversuchen wagen kann." Solch eine grobe Gefährdung von Kindern hätte für die Ärzte heute wahrscheinlich Haftstrafen zur Konsequenz, so Lauterbach weiter. Alle beteiligten Ärzte hätten eine sehr hohe Schuld auf sich genommen. Grünenthal hatte das seit 1957 erhältliche Schlafmittel Contergan 1961 wegen schwerer Nebenwirkungen vom Markt genommen. Weltweit hatte es zuvor Totgeburten und bei etwa 5.000 bis 10.000 Kindern Missbildungen wie fehlende oder verkürzte Arme und Beine gegeben, nachdem Mütter während der Schwangerschaft das Mittel eingenommen hatten. (report-mainz.de) (swr.de) (tagesschau.de/investigativ)
07/2020: Ein Trierer Bistumspriester wurde bereits 2009 wegen "exhibitionistischer Handlungen zu einem Erwachsenen auf einem Autobahnparkplatz" zu einer Geldstrafe verurteilt und anschließend von Bischof Ackermann ins Saarland versetzt: In einer katholischen Pfarreiengemeinschaft im Saarland outete sich im Mai ein älterer Priester am Ende seines Gottesdienstes als schwul und erzählte, dass er sich auf Parkplätzen mit anderen Männern treffe. Von Freiwilligkeit dürfte hier allerdings kaum die Rede sein: Andere Priester hätten ihn beim Cruisen entdeckt und beim Bischof denunziert, berichtete am Dienstag der "Trierische Volksfreund". Sofort nach dem Coming-out ließ der Priester sein Amt ruhen. Darüber informierte das Bistum Trier vor zwei Monaten auch die Öffentlichkeit. Der Geistliche habe um eine Auszeit gebeten, "weil er für sich klären muss, ob er weiter den Zölibat leben kann und will", hieß es damals in einer Pressemitteilung. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann habe der Bitte entsprochen und den Pfarrer bis auf Weiteres vom priesterlichen Dienst beurlaubt - so die offizielle Version des Bistums Trier. Jetzt stellt sich heraus, dass der Priester bereits im Jahr 2009 wegen "exhibitionistischer Handlungen vor einem Erwachsenen auf einem Autobahnparkplatz" zu einer Geldstrafe verurteilt und anschließend von Bischof Ackermann in das Saarland versetzt wurde. (volksfreund.de) (bistum-trier.de) (kirchliches Amtsblatt Trier)
07/2020: Bistum Trier / Vallendar: Schönstatt-Gründer Pater Kentenich steht unter Missbrauchsverdacht. In einem exklusiven Beitrag für „Die Tagespost“ legt die in Rom wirkende Theologin und Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach auf der Grundlage bislang unausgewerteter Dokumente dar, dass der Gründer der Gemeinschaft der Marienschwestern von Schwestern des systematischen Machtmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs in einem Fall bezichtigt wurde. Brisant für das Bistum Trier und Ackermann: Im Bistum Trier wird über die Seligsprechung Kentenichs entschieden. (tagespost.de) (direkt zur Chronologie Pater Kentenich" auf blog,ca)
06/2020: Wer deckte die Täter? Wie konnten Kinder und Jugendliche im Bistum Trier jahrzehntelang von Priestern und Ordensleuten missbraucht werden, ohne dass den Verbrechen Einhalt geboten oder die Täter zur Rechenschaft gezogen wurden? -Antworten auf diese und andere Fragen zum Missbrauch in der katholischen Kirche soll eine sogenannte Aufarbeitungs-Kommission geben, die im Sommer ihre Arbeit beginnen wird. „Bislang war die Aufarbeitung in unserem Bistum individuell, bezogen auf einzelne Fälle, möglich“, sagte der Trierer Bischof, der auch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland ist. „Nun gehen wir einen Schritt weiter und setzen uns mit der institutionellen Verantwortung auseinander, die Bischof und Diözese für begangenes Unrecht übernehmen müssen.“ Bei der auf höchstens sechs Jahre angelegten Aufarbeitung geht es laut Ackermann darum, Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche zu erfassen, Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglicht und erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert hätten. Der Aufarbeitungs-Kommission sollen Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Justiz und Kirche sowie der Opfer angehören. (saarbrücker-zeitung.de)
06/2020: Ermittlungen gegen Priester aus dem Kreis Merzig-Wadern: Bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken läuft derzeit eine Überprüfung eines Priesters aus dem Landkreis Merzig-Wadern. Wie eine Sprecherin des Bistums Trier der "SZ" auf Nachfrage bestätigte, beinhalte der Sachverhalt die Anschuldigung eines sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Während das Bistum zum laufenden Verfahren nach eigenen Worten keine Auskunft geben wollte, bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass ein Verfahren gegen einen Priester aus dem Bistum Trier laufe. (Saarbrücker Zeitung, 18.06.2020, Printausgabe)
04/2020: Bischof Georg Bätzing, ehemaliger Trierer Generalvikar hat die Vertuschung von Missbrauchsfällen durch Geistliche als "kolossalen Fehler" bezeichnet. "Die damalige Perspektive konnte nicht das Wissen heranziehen, das wir heute haben", sagte er im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dies sei keine Entschuldigung, müsse aber bedacht werden. Heute sei bekannt, "was Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen anrichtet", führte Bätzing aus. "Aus heutiger Perspektive ist es gar nicht mehr zu begreifen, dass Betroffene nicht gehört und Täter geschützt wurden." Früher dagegen hätten sowohl die Gesellschaft als auch Kirchenvertreter geglaubt, "dass man sexuelle Neigungen therapieren und dass Missbrauch abgestellt werden kann. Die Perspektive der Opfer war nicht im Blick." Rückblickend sei dies "sehr beschämend", so der Bischof. "Heute sind wir da aus bitterer Einsicht weiter."(domradio.de)
04/2020: Der Kriminologe Christian Pfeiffer erhebt schwere Vorwürfe gegen Bischof Ackermann: Bei der sechs Jahre zuvor beendeten Missbrauchsstudie soll es zu vermehrten Kontrollwünschen und zu Zensur kirchlicherseits gekommen sein. Im Zuge des Scheiterns wurde Pfeiffer nach seiner Aussage ein Schweigegeld von 120.000 Euro angeboten. Nachdem er dies abgelehnt hatte, soll es einen Nötigungsversuch gegeben haben, indem Ackermann ihm mit massiver öffentlicher Diskreditierung gedroht habe. (SWR)
04/2020: In der Causa Freisen hat ein vierter Zeuge hat ausgesagt. (saarbruecker-zeitung.de)
03/2020: "Sorgen Sie endlich für Transparenz und Gerechtigkeit!": Der Kriminologe Professor Dr. Christian Pfeiffer fordert von der Bundesregierung die Rückholung der Missbrauchsakten aus dem Vatikan, von der Bischofskonferenz Schadensersatz auch für lebenslange Verdienstausfälle der Missbrauchsopfer sowie die Zulassung von unabhängiger Forschung unter Beteiligung von 5.000 aktiven Priestern. (giordano-bruno-stiftung.de)
03/2020: Die katholischen Bischöfe wollen Missbrauchsopfern künftig Schmerzensgeld zahlen. Was gut klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als vertane Chance.(zeit.de)
03/2020: WDR: "Sie hatten als Generalvikar und auch als Bischof sicherlich mit Missbrauchsbeschuldigungen gegen Geistliche zu tun. Haben Sie da aus Ihrer Sicht in der Vergangenheit Fehler gemacht oder würden Sie sagen, dass Sie an Menschen schuldig geworden sind?" Bätzing: "(tiefes Einatmen) Ich habe mich in der Verantwortung als Generalvikar , das war in den Jahren von 2012 bis 2016 und danach als Bischof natürlich schon in ganz viele laufende Prozesse, auch der Aufarbeitung mit Einzelpersonen hineinbegeben und hatte da sehr gute Gesprächspartner, die mir Hinweise geben konnten. Ich kann nicht 100 Prozent ausschließen, dass ich keine Fehler gemacht habe. Aber ich habe mich darum (betont) bemüht, diesen Menschen gerecht zu werden und den Verfahren, die sie verdienen, dann auch wirklich zu entsprechen." www1.wdr.de)
03/2020: Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung in Mainz einheitliche Grundsätze für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche beschlossen. Die am Donnerstag vom Trierer Bischof Stephan Ackermann vorgestellten Leitlinien sehen ein zentrales und unabhängiges Gremium vor, das in Anlehnung an das Niveau gerichtlicher Schmerzensgeld-Entscheidungen die Höhe von "Anerkennungszahlungen" festsetzt. Die jeweiligen Bistümer entscheiden selbst, wie sie die Zahlungen finanzieren. Die Höhe der individuellen Einmalzahlung soll sich am "oberen Bereich" gerichtlicher Entscheidungen orientieren, heißt es in den Grundsätzen. Diese erstrecken sich in entsprechenden Tabellen von etwa 5000 bis 50 000 Euro. Damit bleibt der Beschluss der Bischofskonferenz hinter den Empfehlungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe zurück, die der Bischofskonferenz im September vergangenen Jahres auf der Vollversammlung in Fulda vorgelegt wurden. Diese sahen ein Grund-Schmerzensgeld von 10 000 Euro und zusätzlich entweder einen pauschalen Entschädigungsbetrag von 300 000 Euro oder einen gestuften Entschädigungsbetrag von 40 000 bis 400 000 Euro vor. (dpa-Meldung)
02/2020: Revolution der Mutlosigkeit: Im Herbst stellten die Bischöfe ein milliardenschweres Entschädigungsmodell für Missbrauchsopfer vor. Jetzt stellt sich heraus: In allen wesentlichen Punkten rudert die Kirche zurück. Was ist da schiefgelaufen? Hat Ackermann den Opfern falsche Hoffnungen gemacht? Ist das Missbrauchsthema ihnen in Wahrheit gar nicht so wichtig? Spekulieren sie darauf, dass nach den Versöhnungsbildern später keiner mehr fragt, was aus der "Weiterentwicklung" geworden ist? Nehmen sie in Kauf, dass Ackermann, der bei seinen Mitbrüdern kein hohes Ansehen genießen soll, sich blamiert? Hoffen manche sogar darauf? Und was ist mit Ackermann: Hat er eine Strategie oder hat er sich schlicht verquatscht? (zeit.de)
02/2020: Trotz belastender interner Kirchendokumente von "Kleriker Nr. 20“. Bischof Ackermann sieht "keinerlei Anhaltspunkte für ein Mitverschulden" des ehemaligen Trierer Bischof Stein. (vollksfreund.de)
02/2020: Dr. Thomas Schnitzler hat interne Dokumente des Bistums in der Öffentlichkeit gezeigt. Muss der Historiker jetzt mit Konsequenzen rechnen? Das Bistum Trier will trotz des möglichen Bruchs einer Verschwiegenheitserklärung vorerst nicht juristisch gegen Dr. Thomas Schnitzler vorgehen. Man nehme aber "mit Bedauern zur Kenntnis, dass Herr Dr. Schnitzler sich offenkundig nicht an diese von ihm unterzeichnete Vereinbarung hält" sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Bei den von Dr. Schnitzler öffentlich gezeigten Dokumenten handelt es sich u.a. um ein Schreiben, in dem Bischof Stein von seinem obersten Justitiar über den fortgesetzten Missbrauch eines Jungen durch einen Kaplan informiert wurde. Trotzdem wurde der mehrfach aufgefallen Geistliche wenig später vom Bischof Ende der 60er Jahre in eine andere Pfarrei versetzt. (volksfreund.de) Wenn Ackermann also - wie angekündigt - die Namen der Verantwortlichen nennen will, wird er nicht umher kommen, - neben weiteren Vorgängerbischöfen im Bistum Trier - auch den Namen seines eigenen Vorgängers und "Ziehvaters" und des heutigen Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, als nachweislichen Verantwortlichen nennen zu müssen. (ca)
02/2020: Es ist mehr als nur das Alter: Kardinal Marx fühlt sich zu alt für den Vorsitz der Deutschen Bischofskonferenz und tritt nicht mehr zur Wahl an. Doch auch die teils harsche Kritik an seinen Reformen und an seinem Umgang mit dem Missbrauchsskandal dürften Grund für seinen Rückzug sein. (tagesschau.de) (volksfreund.de)
02/2020: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen katholischen Pfarrer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingestellt. Es kommt damit nicht zu einer Anklage. Dem Geistlichen wurde zur Last gelegt, einem 14-Jährigen im September am Mainzer Hauptbahnhof Geld für sexuelle Handlungen angeboten zu haben. (rheinzeitung.de)
01/2020: (Freisen II): Ein weiterer Priester wird wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerikerstand entlassen: Pfarrer V. lebte als Kind in Freisen, feierte dort seine Primiz und ist seit dem Jahr 2002 suspendiert. 2008 soll er aber noch einen Gottesdienst in Freisen gehalten haben, wovon das Bistum Trier nach eigenen Angaben erst im Nachhinein erfahren haben will: „Die Feier von weiteren Gottesdiensten im Bistum Trier ist ihm daraufhin untersagt worden“, sagte Pressesprecherin Judith Rupp. Der Priester war von 2000 bis 2002 als Pfarradministrator im Bistum Würzburg tätig. Während dieser Tätigkeit beging er im Jahr 2002 einen sexuellen Missbrauch in zwei sachlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines seinerzeit elfjährigen Jungen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl eines Amtsgerichts wurde er zu zehn Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem untersagte die Glaubenskongregation 2002 einen Einsatz in der ordentlichen Seelsorge. 2017 erhielt das Bistum Würzburg einen neuen Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch in den 1990er-Jahren in einem österreichischen Kloster, den er schließlich im Gespräch gegenüber Generalvikar Thomas Keßler gestand. Schließlich kam Anfang 2019 ein weiterer Missbrauchsverdacht aus den 1980er Jahren auf. (saarbrücker-zeitung.de) (blog, ca. Freisen I/II/III)
Der entlassene Priester besuchte u.a. das Priesterseminar in Trier und feierte in Freisen seine Primiz. Einer seiner "Förderer", der ehemalige Freisener Pfarrer Otmar M., wurde inzwischen selbst mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Während das kirchliche Strafverfahren vor dem Kölner Kirchengericht gegen Otmar M. andauert, ermittelt nun auch wieder die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer. Staatsanwalt Dennis Zahedi teilte im Dezember 2019 mit, dass in einem Fall, der nicht verjährt scheint, die Ermittlungen andauern. Von den Missbrauchsvorwürfen gegen Otmar M. wusste auch der damalige Trierer Bischof und heutige Kardinal Reinhard Marx. Marx erfuhr im Jahr 2006 von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Pfarrer M. wegen des Verdachts auf Missbrauch eines 15-Jährigen, unternahm aber nichts. Wenn Ackermann also - wie angekündigt - die Namen der Verantwortlichen nennen will, wird er nicht umher kommen, - neben weiteren Vorgängerbischöfen im Bistum Trier - auch den Namen seines eigenen Vorgängers und "Ziehvaters" und des heutigen Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, als nachweislichen Verantwortlichen nennen zu müssen. (ca). (blog, ca)
01/2020: Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer legt Marx und Ackermann Rücktritt nahe: Pfeiffer ist überzeugt, Marx habe Forschern den uneingeschränkten Zugang zu Akten verweigert und so eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung bewusst verhindert - um sich selbst und Papst Benedikt zu schützen, der von 1977 bis 1982 Bischof von München und Freising war. "Das Beste wäre, Kardinal Marx würde von seiner Funktion als Sprecher der Bischofskonferenz zurücktreten und einräumen, was da gelaufen ist - ebenso Bischof Ackermann als Missbrauchsbeauftragter. Beide haben sich völlig unglaubwürdig gemacht." Im Bistum Trier werden 36 noch lebende Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Bis auf noch vier kirchenrechtliche Verfahren seien alle abgeschlossen. In insgesamt zwei Fällen seien Priester wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden. In einem weiteren Fall habe der Betroffene von sich aus darum gebeten. (n-tv)
2019
12/2019: Die Missbrauchsermittlungen gegen einen Ruhestandspriester aus der Region Trier sind eingestellt worden. Der mögliche Übergriff habe sich vor 13 bis 15 Jahren ereignet und sei damit verjährt, sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung. Der Trierer Bistumspriester soll sich damals an einem Jugendlichen vergangenen haben. Der Geistliche bestreitet die Tat. (volksfreund.de) (swr.de)
12/2019: Die Bischofskonferenz lehnt ein ausnahmsloses Beschäftigungsverbot für sexuell straffällig gewordene Priester ab. Priester, die Schutzbefohlene missbraucht haben, dürfen weiterhin in der Seelsorge eingesetzt werden, "wenn dieser Dienst keine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft“. (kirche-und-leben.de)
12/2019: Bis heute gibt es keine einheitliche und standardisierte Vorgehensweise bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Sprecherin Judith Rupp vom Bistum Trier teilte mit: „Mit einer Auftaktveranstaltung am 31. Oktober wurde das Aufarbeitungsprojekt „Gewalt am Bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein - Aufarbeitung mit und für Betroffene“ gestartet. "Die Aufarbeitung des Missbrauchs an diesem Internat diene als Lernfeld für die Aufarbeitung mit und für Betroffene im Bistum insgesamt" .(sueddeutsche.de) Ich frage mich gerade, wer von uns Betroffenen bisher eine individuelle Betrachtung seines "Falles" erleben durfte. Und dass die Präventionsarbeit fortlaufend betrieben werde, sagt rein gar nichts über ihre Qualität aus. /ca
12/2019: "Im Namen des Herrn: Ich poste diesen Artikel ausnahmsweise an dieser Stelle, damit auch die generationsübergreifenden familiären Tragödien, die sich im Hintergrund eines - fast jeden - Betroffenen abspielen, ins Bewusstsein gerufen werden und die Gesellschaft sowie der Klerus endlich aufgerüttelt werden. Auch, wenn die Leiden der Angehörigen nach außen hin kaum erkennbar sind: Sie sind da. Über Generationen hinweg. Das Maß der Erträglichkeit, der Fassbarkeit, des Begreifens, betrifft auch sie: Unsere Kinder. Unsere Eltern. Unsere Liebsten. Alle, die an unserem Leben teilnehmen. Und nein, es handelt sich hierbei nicht um einen Film. Sondern um eine reale menschliche Tragödie: Im Namen des Herrn." - Hintergrund meiner Zeilen: In Frankreich ermordet Alexandre, ein 19-jähriges Missbrauchsopfer, seinen mutmaßlichem Täter, einen katholischen Pfarrer (91). Unter anderem sticht er ihm ein Kruzifix in die Kehle. Auslöser der Tat: Der 19jährige hatte erfahren, dass der Priester sich nicht nur an ihm, sondern bereits auch an seinem Vater vergangen hatte. Der Großvater von Alexandre nahm sich das Leben, nachdem er vom Missbrauch seines Sohnes und seines Enkelkindes durch den Priester erfuhr. Der Geistliche, Roger Matassoli, war bereits zuvor des Missbrauchs an zahlreichen Jungen zwischen den Jahren 1960 und 2000 beschuldigt worden. Mehrere Männer haben sich mittlerweile geoutet. Trotzdem soll der Priester über vier Jahrzehnte von der Kirche gedeckt worden sein. Ein juristisches Verfahren oder eine Aufarbeitung durch die Kirche gab es offenbar nie" (welt.de) (blog,ca)
12/2019: Bischof Dr. Stephan Ackermann wird in den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ berufen. Dazu sagt er: "Ich bin froh darüber, meine Erfahrungen aus der Arbeit der letzten Jahre einbringen zu dürfen" (bistum-trier.de). - Unsäglich. Der Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Ackermann, verfügt zwar tatsächlich inzwischen über eine knapp zehnjährige Erfahrung mit der Thematik "Missbrauch", doch fragt man sich: Erfahrungen welcher Art? Ein Bischof, der es nicht einmal schafft, sich selbst gegenüber ehrlich zu sein und Fehler einzugestehen, der jegliche Schuld auf andere schiebt, der mit den Betroffenen nicht zurecht kommt, der Verantwortung von sich weist. Ein Bischof, in dessen Bistum es von Versäumnissen nur so hagelt. Ein Bischof, der als Missbrauchsbeauftragter in seinem eigenen Bistum Priester mit pädophilen Neigungen einsetzt und weiter beschäftigt. Ein Bischof, der sich selbst nach knapp zehn Jahren noch nicht der Tragweite seiner Äußerungen in der Öffentlichkeiten besonders gegenüber Betroffenen bewusst ist. Ein Bischof, dessen Diskrepanz zwischen seinen Worten und Taten kaum größer sein könnte. Ein Bischof, der seit Jahren überwiegend durch Negativ-Schlagzeilen auffällt, welche unweigerlich in Erinnerung bleiben werde. Dieser Bischof, der seine Glaubwürdigkeit verspielt hat, greift ausgerechnet in diesen Tagen (nachdem seine umstrittene Pfarreienreform von Rom aus erst einmal gestoppt wurde) nach einer weiteren Verantwortungsübernahme. Wir halten fest: Es geht hier um die "dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen", in der ausgerechnet Ackermann seine Erfahrungen einbringen möchte. Die Frage nach dem "Warum?" darf also auch hier berechtigt sein. Rationale Gründe finden sich nicht. Ausgelastet ist er auf jeden Fall genug. So erklärte Ackermann noch vor zwei Monaten seinen Rücktritt als Vorsitzender der deutschen Kommission "Justitia und Pax" mit der Begründung: "Andere Verpflichtungen". Wenn Ackermann tatsächlich zu einer "dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und - wohlgemerkt - auch deren Folgen (!)" beitragen wollte, könnte er in seinem eigenen Bistum damit anfangen. - Und wenn Ackermann tatsächlich davon ausgeht, dass seine Erfahrungen positiv waren, stelle ich seine Wahrnehmung ernsthaft und erneut in Frage. Bleibt nur noch, ihn als Negativ-Beispiel in die Runde mitaufzunehmen. Die Motivation, sich überhaupt und ausgerechnet diesem Verantwortungsbereich zuzuwenden ist ebenso erschreckend. Es gleicht wohl eher einer innerlichen Sehnsucht, endlich wieder positive Schlagzeilen zu ernten und sich profilieren zu wollen: Wenn auch auf Kosten anderer - wie so oft. Bleibt nur zu hoffen, dass er sich nicht ausgerechnet den Facharbeitsgruppen "Schutz und Hilfe" oder "Kindgerechte Justiz" anschließt. Denn das wäre mehr als verheerend. / ca
11/2019: Über den nachvollziehbaren Unmut und das Misstrauen der Betroffenen, wenn die Kirche verspricht, aufklären zu wollen: Ein kirchenunabhängiges Projekt soll mutmaßliche Gewalttaten an Schülern in einem mittlerweile geschlossenen katholischen Internat in Gerolstein in der Eifel aufarbeiten. Es gehe um "sexualisierte, physische und psychische Gewalt im Internat Albertinum Gerolstein", sagte die Erziehungswissenschaftlerin Claudia Bundschuh zum Beginn des Projekts am Donnerstag in Trier. Mit einer Gesprächsrunde haben Wissenschaftler die Aufarbeitung von Gewalt und sexuellem Missbrauch am Gerolsteiner Internat Albertinum begonnen. Noch bevor die Arbeit wirklich begann, musste das Bistum bei der Auftaktveranstaltung allerdings schon heftige Kritik von ehemaligen Schülern einstecken: "Nein, er brauche kein Mikrofon. Seine Stimme sei laut genug, sagt der Mann. Dann ruft er, brüllt fast, in den Raum: „Werden Sie vom Staat bezahlt oder von unserem Peiniger, dem Bistum?“ „Vom Bistum“, räumt Claudia Bundschuh ein. „Danke, dann bin ich durch damit“, schreit der ehemalige Schüler...„Was soll das bringen?“, fragt ein Besucher in die Runde. Ein anderer klagt: „Ich hatte so lange meine Ruhe. Jetzt wird das alles wieder aufgewühlt.“ 2018 hat das Bistum Trier auf Anfrage des Volksfreund eingeräumt, dass Jungen im Albertinum physische, psychische und sexuelle Gewalt erfahren haben. Schutzbedürftige sollen von 1953 bis 1981 geschlagen worden sein, gedemütigt. Und manche auch missbraucht. Wie viele Täter, wie viele Opfer, wie viele Fälle es gab – all das ist noch unklar. Das nun angestoßene Projekt soll aber Licht ins Dunkel bringen. Auch die Aussage, dass das Bistum nicht operativ an der Aufarbeitung mitwirke, kann die Betroffenen nicht vollends überzeugen. Nach der Vorstellung des Projektes hagelt es weiter Kritik aus den Zuschauerrängen. „Die Aufarbeitung haben wir doch alle längst hinter uns“, sagt ein Gast: „Sonst würden wir gar nicht mehr hier sitzen. Der Herr Ackermann lacht sich tot.“ Ein anderer Besucher gibt ihm Recht: „Der Bischof will sich nur von der Verantwortung freikaufen. So sollen Kirchenaustritte gestoppt werden. Ich bin inzwischen ausgetreten, und ich weiß auch warum. Ich kann das jedem Jugendlichen nur empfehlen.“ Die Bereitschaft der ehemaligen Schüler, sich an der geplanten Gruppenarbeit nach der Veranstaltung zu beteiligen, hielt sich in Grenzen. Den Ermutigungen von Bistumssprecherin Rupp, sich doch bitte zusammenzusetzen, um über die Erwartungen an das Projekt zu sprechen, kam niemand nach. „Was ich mir von dem Projekt wünschen würde?“, ruft ein wütender Betroffener: „Ich will den Schuldigen vor Gericht sehen. Der läuft immer noch frei rum.“ Was bisher bekannt ist: Bislang haben sich acht Personen beim Bistum Trier gemeldet, die im Albertinum Gewalt erfahren haben sollen. Die Wissenschaftlerinnen Bundschuh und Janssen gehen aber von „vielen weiteren Betroffenen aus“. Womöglich gebe es mehr als die vier Täter, gegen die sich die bislang geäußerten Vorwürfe richten. Die ersten mutmaßlich Betroffenen hätten sich 2010 beim Bistum gemeldet. Man habe damals aber den Eindruck gehabt, es handele sich um „Einzelfälle“, sagt Kirchen-Justiziarin Dorothee Bohr. Erst im Jahr 2018 hätten sich die Anhaltspunkte verdichtet, dass es sich beim Albertinum um institutionellen Missbrauch gehandelt habe – so die offizielle Position des Bistums. (volksfreund.de) (sueddeutsche.de)
11/2019: Bischof Ackermann: „Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel - egal was wir entscheiden." Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz am Sonntag in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: „Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen“, so der Bischof. (vaticannews.de)
11/2019: An alle derzeitigen und früheren Bischöfe, an alle derzeitigen und früheren Personalverantwortliche, die ihr heute noch behauptet, ihr hättet von nichts gewusst und keinerlei Kenntnisse gehabt. Die ihr heute noch so tut, als seien Einstellungen und Versetzungen von Priestern, die bereits wegen "Unzucht mit Minderjährigen" resp. sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Einzelfälle gewesen. Die ihr heute noch wagt zu behaupten, die "Fälle" hätten sich lange in der Vergangenheit abgespielt. Die ihr behauptet, es hätte keine Hinweise gegeben. Die ihr behauptet, die Verantwortlichen seien nicht mehr ausfindig zu machen und dabei nur in den Spiegel zu schauen braucht. Die ihr die Verantwortung weder in der Vergangenheit übernahmt noch in der Gegenwart übernehmt. Die ihr über Jahrzehnte hinweg vertuscht habt und weiter vertuscht. Die ihr Reue geheuchelt habt und weiter heuchelt. Die ihr geleugnet habt und bis heute verleugnet. Die ihren Gott verraten haben und weiter verratet. Ihr, die ihr angebt, "bestürzt" und "empört" zu sein, obwohl euch die Dokumente vorlagen. An diejenigen, die - damals wie heute - erst dann Fehler einräumten und einräumen, als die Medien über euer Versagen berichteten und berichten: Über das, was geschah und immer noch geschieht. An diejenigen Bischöfe, Generalvikare und Personalverantwortliche, die ihr weder damals noch heute erkannt haben, welche unauslöschlichen und lebenslangen Folgen der sexuelle Missbrauch hatte, den genau diejenigen Bischöfe und Personalverantwortliche hätten verhindern hätten können und müssen. Die, die man euch Verantwortung übertrug: nicht nur für euch selbst und eure Priester, sondern auch für uns Kinder, deren wir von genau diesen Priestern missbraucht wurden, die ihr in unsere Pfarreien versetzt habt und von denen ihr wusstet, was sie taten. An all diejenigen, die "im Namen ihres Herrn" Entscheidungen trafen und treffen, deren Konsequenzen für uns Betroffene unabsehbar waren und weiterhin bleiben werden. An all diejenigen, die um dieses jahrzehntelange System wussten und es mittrugen und weiterhin mittragen und die durch ihr Schweigen weiterhin dieses abscheuliche und satanische System unterstützen und die Taten eurer Mitbrüder duldeten und dulden. An all diejenigen, die - damals wie heute - nicht erkennen, in welches Elend, welches Leid und welche Not ihr uns Betroffene, aber auch unsere Familien durch eure Vorgehensweise gestürzt haben und weiterhin stürzen. Ihr, die ihr verspracht, Opfer und deren Angehörige zu unterstützen. Ihr, die ihr vorgabt, aufklären zu wollen. An all diejenigen, denen der Mut fehlt, uns gegenüber zu treten, uns in die Augen schauen und uns um Vergebung zu bitten, für das, was sie uns antaten und tun. An all diejenigen, die angaben und angeben, unser Leid anhören zu wollen. Ihr seid übrigens dieselben, denen es bis heute nicht gelingt, unser Leid zu erkennen. Ihr seid die, die das Unerträgliche nicht ertragen könnt: Das Unerträgliche, was auf unseren Schultern lastet, seitdem wir Kinder sind. - Seitdem man uns vertrauensvoll in eure Hände gab. Ihr, derer es so viele von euch gab und gibt. Ja, genau ihr seid verantwortlich. - Für das, was geschah und für das, was ihr unterlassen habt, zu tun. Claudia Adams". (blog, ca)
11/2019: Fast 10 Jahre nach dem Beginn des Missbrauchsskandals in der Katholischen Kirche haben sich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Trierer Bischof Stephan Ackermann auf Eckpunkte zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geeinigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den katholischen Bistümern unter anderem transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Ackermann wörtlich: "Ich setze darauf, dass sich alle Erzbischöfe und Bischöfe unserem Konsens anschließen (...) Als katholische Kirche in Deutschland bemühen wir uns seit Jahren um eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Wir wollen die zukünftigen Aufarbeitungsprozesse nach einheitlichen Rahmenbedingungen gestalten und sind dankbar, dass wir hierbei vom Unabhängigen Beauftragten und den Mitgliedern der bei ihm eingerichteten Arbeitsgruppe unterstützt werden." (domradio.de)
11/2019: Die deutschen katholischen Bischöfe haben sich nicht auf ein neues Verfahren für die Entschädigung von Missbrauchsopfern einigen können. Das wurde am Rande der Sitzung des Ständigen Rates der deutschen Bischofskonferenz bekannt, an der auch der Trierer Bischof Ackermann teilgenommen hat. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz sollen weitere Schritte Ende Januar vorgelegt werden. Eine Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz hatte bislang zwei Modelle vorgeschlagen bei denen Missbrauchsopfer zwischen 40.0000 und 400.000 Euro erhalten könnten. Der Trierer Bischof Ackermann hatte vor einer Woche vorgeschlagen, dass man dafür auch Mittel aus dem Kirchensteueraufkommen verwenden könne. Bislang sind im Bistum Trier rund 450.000 Euro an mehr als 90 Missbrauchsopfer gezahlt worden. (swr.de)
10/2019: Missbrauchsopfer im Bistum Trier werfen Bischof Stephan Ackermann "Ignoranz und Passivität" bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese vor. Ein gutes Jahr nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gebe es immer noch keine unabhängige Aufarbeitung im Bistum Trier, teilte die Initiative "MissBit" in Trier mit. Andere Bistümer dagegen seien bereits dabei, die Forderung der Studie umzusetzen, hieß es. Ackermann weist natürlich die Kritik zurück und verweist auf die Aufklärung im Albertinum Gerolstein. (domradio.de)
09/2019: Das Versagen der Bischöfe Marx und Ackermann: Der Fall zeigt die teils bizarren Regeln eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens und das Versagen der Bischöfe Marx und Ackermann. Fast 28 Jahre lang hat der Priester in Freisen, einem Ort mit rund 8000 Einwohnern im Saarland, die katholische Pfarrei geleitet, inzwischen ist er im Ruhestand. Seit dem Frühjahr 2018 läuft gegen ihn ein kirchliches Strafverfahren. Den Betroffenen geht es um die Gerechtigkeit. Die Kirche hat jedoch offensichtlich eine eigene Gerichtsbarkeit, eine Paralleljustiz, die sie unabhängig von staatlicher Strafverfolgung gegen ihren Klerus einsetzt. (spiegel.de)
09/2019: In einem Bericht des Morgenmagazins "MOMA" wird Bischof Ackermann von Reporter Sebastian Kisters gefragt: "Ab wann übernehmen Bischöfe endlich die Verantwortung? Die Antwort von Bischof Ackermann: "Wenn wir zurückschauen auf die vielen Fälle von denen Sie sprechen, sind viele Verantwortliche nicht mehr im Dienst oder sie sind schon verstorben." MOMA: "Aber die nicht mehr im Dienst sind, die könnten doch sagen: <Ich habe davon gewusst, es tut mir Leid.>" Darauf Bischof Ackermann:" "Richtig, da hat man schon auf Meldungen reagiert, man hat auch sozusagen auf Taten reagiert, aber was etwa sind die Folgen für Kinder, für Jugendliche, dann später für Erwachsene? Das hatte man ja völlig unterschätzt. Das würde man heute klar zugeben. Aber ich glaube, dass ist nicht nur die Frage der Kirche." MOMA: "Wenn Sie (Bischof Ackermann, Anmerk. ca) Missbrauchsopfer wären, könnten Sie mit dieser Antwort leben?"Bischof Ackermann: "Wahrscheinlich schwer ... " Das Fazit des Reporters Sebastian Kisters: "Missbrauch in der katholischen Kirche. Nach meiner Reise durchs Land ist mir klar, die Bischöfe drücken sich vor jeder Verantwortung." (daserste.de) (blog,ca)
- Es wurde eine bundesweite Erhebung durchgeführt, aus denen man Erkenntnisse gewinnen möchte, auf welcher Grundlage eine einheitliche, transparente und verbindliche Dokumentation über Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)bistümern erfolgen kann und soll. Diese Aufgabe wird von einer sogenannten "Expertengruppe" übernommen.
- Nachdem selbst die MHG-Studie im September letzten Jahres die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene empfohlen hat, werden zur Zeit Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit mit der "Geschäftsstelle Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend" (BKSF) geführt.
- Zur Weiterentwicklung des gegenwärtigen Verfahrens zur Anerkennung des Leids fand am 27. Mai 2019 ein "Kick-off-Workshop" statt, bei dem 28, sogenannte "fachkundige" Personen aus Kirche und Gesellschaft", Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems erarbeitet haben. Eine "unabhängige Arbeitsgruppe" wird beauftragt, Grundsätze für die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens vorzulegen, die auf möglichst breite Zustimmung stoßen.
- Zur "Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung" entschließt sich die Katholische Kirche im Jahr 2019 dazu, mit Hilfe einer weiteren "Arbeitsgruppe" des UBSKM eine "Vereinbarung zu einheitlichen Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich" zu schließen.
- Es wird eine Zusammenarbeit mit dem "Institut für Prävention und Aufarbeitung" (IPA), angestrebt, welches im Mai 2010 öffentlich angekündigt und im September 2019 seine Arbeit aufnehmen wird. Durch diese Zusammenarbeit soll ein verbindliches "überdiözesanes Monitoring" sichergestellt werden, welches die bisher bemängelten Undurchsichtigkeiten und Uneinheitlichkeiten im Umgang mit den Maßnahmen und Verfahren zur Intervention, Prävention und Aufarbeitung systematisch und erfasst und beheben soll. (dbk.de) (blog,ca)
- Die Verwaltung in der Kirche sei mehr als bloß eine technische oder funktionale Frage, erklärte der Münchner Kardinal in seinen inhaltlich eher ungewöhnlichen Ausführungen über die Vorzüge einer guten Administration. „Verwaltung standardisiert Vorgänge und Prozesse, so dass nicht jedes Mal neu gesucht, gefragt und ausprobiert werden muss, wie etwas funktioniert“, das schone Ressourcen. „Verwaltung dokumentiert, was besprochen, vereinbart und erreicht wurde“, das ermögliche „Treue zum eigenen Wort“. Verwaltung helfe Willkür zu verhindern, sie erfasse Vorgänge und mache sie auch für andere verfügbar; Verwaltung schaffe Ordnung und ahnde Verstöße gegen das Gemeinwohl. „Insgesamt gesehen stabilisiert Verwaltung das Zusammenwirken unterschiedlicher Menschen in Institutionen.“ Freilich könne die Macht der Verwaltung auch missbraucht werden, fuhr der Kardinal fort. Das habe sich in der aktuellen Krise deutlich gezeigt. „Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist zu einem nicht geringen Teil auf den Machtmissbrauch im Bereich der Verwaltung zurückzuführen“, stellte Marx klar und nannte eine Reihe von administrativen Verfehlungen, die Ermittler in kirchlichen Missbrauchsfällen angetroffen hätten. „Verwaltung hat hier nicht dazu beigetragen, dass der Sendungsauftrag der Kirche erfüllt wird, sondern im Gegenteil, dass er verdunkelt, diskreditiert und verunmöglicht wurde. Akten, die die furchtbaren Taten dokumentieren und Verantwortliche hätten nennen können, wurden vernichtet oder gar nicht erst erstellt. Nicht die Täter, sondern die Opfer wurden reglementiert und ihnen Schweigen auferlegt. Festgelegte Verfahren und Prozesse zur Verfolgung von Vergehen wurden bewusst nicht eingehalten, sondern abgebrochen oder außer Kraft gesetzt. Die Rechte von Opfern wurden gleichsam mit Füßen getreten und sie der Willkür Einzelner ausgeliefert.“ Eine solche Fehlform von Verwaltung habe Menschen und der Kirche schweren Schaden zugefügt, fuhr Marx durchaus selbstkritisch fort.
- Marx entkräftete in seinem Vortrag auch mehrere mögliche Einwände gegen Transparenz. Zum sogenannten Päpstlichen Geheimnis sagte er, er sehe keine Gründe, warum diese spezielle Schweigeverpflichtung unter Eid bei der Verfolgung von Missbrauch an Minderjährigen überhaupt Anwendung finden sollte. Zum Einwand, die Kirche dürfe nicht zulassen, dass der gute Ruf eines Priesters durch falsche Beschuldigungen leide, sagte Marx, gerade ein transparentes Verfahren stelle ein faires Urteil sicher und sorge für die Rehabilitierung eines zu Unrecht Beschuldigten.
- Zum Schluss legte Marx die vier Maßnahmen zu einer guten Verwaltung in Missbrauchsfragen vor, die aus seiner Sicht am dringlichsten sind. Er warb dafür, Ziele und Grenzen des Päpstlichen Geheimnisses abzustecken und transparente Verfahrensnormen und Regeln für kirchliche Prozesse zu entwickeln. Die Kirche dürfe nicht hinter den Standards der öffentlichen Rechtspflege zurückbleiben. Drittens wären öffentliche Meldungen von Fallzahlen und Einzelheiten zu Fällen hilfreich. Viertens sprach er sich für die Veröffentlichung kirchengerichtlicher Verfahren in Missbrauchsfällen aus. Nachvollziehbarkeit und Transparenz, schloss Kardinal Marx, „entscheiden grundsätzlich mit über die Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit der Kirche“. (vaticannews.de)
- "Kleriker haben Macht. Nur haben wir uns bisher gescheut, offen darüber zu sprechen."
- "Ich bin hineingewachsen in das Thema Missbrauch, auch in die Verpflichtung gegenüber Betroffenen."
- "Mir hilft eine Art Professionalisierung gegen die Abstumpfung."
- "Dass Loyalität zur Kirche auch heißen kann, kritisch zu sein, war uns Bischöfen zwar im Kopf klar, aber wir mussten es existenziell doch neu lernen. Das haben wir alle durchgemacht – in unterschiedlichen Geschwindigkeiten."
- "Wir wollen unabhängig prüfen lassen, wie Bischöfe und andere Kirchenobere in der Vergangenheit ihre Verantwortung wahrgenommen haben oder auch nicht. Das wird uns über Jahre beschäftigen."
- "In Deutschland stehen wir seit Jahren unter Druck. Und man muss ehrlich zugeben: Hätten Öffentlichkeit und Medien nicht diesen Druck ausgeübt, wären wir nicht soweit."
- Im Februar hat Papst Franziskus die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen nach Rom gebeten. Was wäre ein gutes Ergebnis des Treffens? Ackermann: "Wenn Papst Franziskus es mit seiner Autorität schafft, die Bischöfe zu verpflichten, sich dem Thema Missbrauch opferorientiert zu stellen."
- Was haben Sie im Umgang mit Betroffenen gelernt? Ackermann: "Ich habe gelernt, Angst abzulegen vor dem Thema und vor Gesprächen, bei denen man vorher nicht weiß, wie das Gegenüber reagiert."
- Hat die Aufgabe des Missbrauchsbeauftragten Ihren eigenen Glauben verändert? Ackermann: "Nicht den Glauben an sich, aber ich höre heute stärker Jesus Stimme in den Opfern. Bei Menschen, die so ohnmächtig waren, nehme ich eine besondere Nähe zu Jesus wahr." (swp.de)
- Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche.
- Die Beschuldigungen gegen 1670 Kleriker stellt nur eine untere Schätzgröße dar.
- Die Hälfte aller Fälle im Rahmen einer reinen Personalaktendurchsicht wäre ohne die aktive Antragstellung der Betroffenen zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ nicht entdeckt worden.
- Zwangsläufig konnte die Zahl von Missbrauchsfällen im Analysezeitraum, zu denen keinerlei Akten oder Informationen mehr vorlagen, nicht ermittelt werden
- Für den gesamten Untersuchungszeitraum von 1946 bis 2014 ist von einem Andauern des Missbrauchsgeschehens auszugehen.
- Eine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom erfolgte bei 14,0 Prozent der Beschuldigten
- Etwa ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete mit keinerlei Sanktionen.
- Die Teilprojekte 1 und 6 erbrachten Hinweise darauf, dass für die Untersuchungen relevante Personalakten oder andere Dokumente zu früheren Zeiten vernichtet oder manipuliert worden waren. Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt werden.
- Bei 53,0% der Beschuldigten war nicht dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war. Bei 13,1 Prozent fehlten entsprechende Angaben.
- Bei 60,8% der Beschuldigten erfolgte keine Strafanzeige.
- Der Anteil von Strafanzeigen durch Repräsentanten der katholischen Kirche betrug 19,4 Prozent.
- Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom erfolgte bei 14,0 Prozent der Beschuldigten
- Etwa ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete mit keinerlei Sanktionen.
- Bei 25,6 Prozent der Beschuldigten fanden interdiözesane Versetzungen im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauchsvorwurf statt; bei 18,3 Prozent der Beschuldigten fanden innerdiözesane Versetzungen im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauchsvorwurf statt. Bei Beschuldigten, die ins Ausland wechselten, betrug der entsprechende Anteil 19 Prozent.
- Es fanden sich Hinweise darauf, dass die Mehrzahl dieser Versetzungen oder Wechsel nicht mit einer entsprechenden Information der aufnehmenden Gemeinde oder Diözese über die jeweilige Beschuldigung oder über die mit dem Wechsel verbundenen möglichen Risiken für Wiederholungstaten einherging
- Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt werden.
- Die Handhabung des Verfahrens über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ fiel in den Diözesen sehr unterschiedlich aus. In einigen Diözesen hatte die Antragstellung bzw. der Kontakt zur jeweiligen Ansprechperson fast automatisch die Anerkennung des Antrags und Zahlung von Leistungen zur Folge. In anderen Diözesen betrug diese Relation dagegen im niedrigsten Fall nur 7 Prozent
- Eine Einzelleistung an einen Antragsteller erfolgte in Höhe von 370.000 €
- Bei Kirchenverantwortlichen kann ein autoritär-klerikales Amtsverständnis dazu führen, dass ein Priester, der sexualisierte Gewalt ausgeübt hat, eher als Bedrohung des eigenen klerikalen Systems angesehen wird und nicht als Gefahr für weitere Kinder oder Jugendliche oder andere potentielle Betroffene. Dann kann die Vertuschung des Geschehens und die Schonung des Systems Priorität vor der schonungslosen Offenlegung entsprechender Taten gewinnen. Eine so verstandene Kirchenraison fördert Geheimhaltung, Vertuschung und ungeeignete Reaktionen wie die in Teilprojekt 6 ermittelten Versetzungs- oder Sanktionierungspraktiken, die eher dem Schutz der Institution und des Beschuldigten dienen und die Interessen der Betroffenen außer Acht lassen
- Trotz der seit mehreren Jahren implementierten kirchlichen Präventionsprogramme waren jedoch im Jahr 2016 noch nicht alle Kleriker in den Diözesen entsprechend geschult.
- Die derzeitige Praxis einiger Diözesen, bei Missbrauchsbeschuldigungen gegenüber Klerikern sofort Strafanzeige zu erstatten und die Problematik damit vollständig an die staatliche Verantwortlichkeit zu delegieren, ist nicht ausreichend. Strafrechtliche Verfahren und Sanktionen entheben die katholische Kirche nicht der Verantwortung, die Interessen der Betroffenen zu wahren und zeitnah eigene Maßnahmen zu ergreifen.
- Beschuldigte Kleriker sehen nicht selten die Beichte als Möglichkeit, eigene Missbrauchsdelikte zu offenbaren. In einigen Fällen wurde der geschützte Bereich der Beichte von klerikalen Beschuldigten sogar zur Tatanbahnung oder -verschleierung benutzt.
- Aufgrund der verzögerten Rücksendung der Fragebögen aus einzelnen Diözesen, die sich bis ins Jahr 2017 hinzog, erfassten einige Diözesen in Einzelfällen auch Beschuldigte, deren Ersttaten in den Jahren 2015 und 2016 und somit nach Ende des eigentlichen Erfassungszeitraums stattfanden. Dies betraf acht Beschuldigte im Jahr 2015 und vier Beschuldigte im Jahr 2016.
- Je spezifischer eine Frage zum Missbrauchsgeschehen in den verschiedenen Fragebögen wurde, desto höher war die Zahl fehlender Angaben.
- Entgegen der ursprünglichen Annahme seitens des Forschungsprojekts, dass die Diözesen die Zahl der in ihrem Verantwortungsbereich zwischen 1946 und 2014 aktiven und im Ruhestand befindlichen Priester und Diakone sowie der mit Gestellungsauftrag in den Diözesen tätigen Ordenspriester benennen können, war diese Information von der Mehrzahl der Diözesen in der notwendigen Exaktheit nicht zu erhalten. Die verschiedenen, hierzu herangezogenen kircheninternen Datenquellen (Jahrbücher der Diözesen, Statistiken des VDD in Bonn, die auf der Grundlage jährlicher Meldungen der Diözesen beruhen, kirchliche Handbücher der betreffenden Jahre, jährliche Meldebögen der Priesterzahlen nach Rom usw.) wiesen teilweise entscheidende Lücken auf, folgten uneinheitlichen Definitionen oder wichen mit erheblicher Diskrepanz voneinander ab. Als Ergebnis ist deshalb festzuhalten, dass die exakte Kalkulation der im Untersuchungszeitraum des Forschungsprojektes tätigen Kleriker, d.h. der Anzahl der entsprechenden Personen, aufgrund unzulänglicher und widersprüchlicher Dokumentation in den Institutionen der katholischen Kirche in Deutschland und ihrer Diözesen nicht möglich war.
- Auf die Frage nach dem Aufbewahrungsort der Personalakten von Diözesanpriestern und hauptberuflichen Diakonen gaben alle 27 Diözesen des VDD an, sie bewahrten die Personalakten noch lebender Diözesanpriester und Diakone im Hauptberuf zentral auf. Das Gleiche gelte für verstorbene Diözesanpriester und Diakone. Im Verlauf der Studie und bei persönlichen Visiten der Diözesen vor Ort, zeigte sich jedoch, dass diese „offizielle“ Antwort relativiert werden musste.
- Die von einigen Diözesen bereits vor Beginn des vorliegenden Forschungsprojektes angestellten eigenen Voruntersuchungen hinsichtlich sexueller Missbrauchsfälle und die Praxis im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfer sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, Personalakten von Beschuldigten in Hinblick auf diese Anträge durchzusehen, hatte in einigen Diözesen zur Folge, dass Personalakten von beschuldigten Klerikern mehrfach in separaten Handaktenarchiven oder Orten außerhalb der Personalaktenarchive der Diözesen aufbewahrt wurden. Dies war ein Grund dafür, dass die Ermittlung der Gesamtzahl der für die Studie relevanten Personalakten schwierig war und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
- Zusätzlich erschwerend war für die Bestimmung der Zahl durchzusehender Personalakten und der Beurteilung von deren Vollständigkeit, dass Aktenvernichtungen oder nachträgliche Aktenmanipulationen nicht auszuschließen waren bzw. aus einzelnen Diözesen explizit berichtet wurden
- Verbindliche Regelungen oder Anweisungen, dass verifizierte Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in der Personalakte festgehalten werden müssen, hatten zum Untersuchungszeitpunkt sechs Diözesen (22,2%) erlassen. Zeitliche Angaben, wann diese Regelungen erlassen wurden, machten lediglich drei Diözesen. Diese Angaben bezogen sich auf die Jahre 2002, 2004 und 2010. Verdachtsfälle mussten in vier Diözesen (14,8 %) verbindlich in die Personalakte eingetragen werden. Auch hier bestanden den beiden einzigen diesbezüglichen Angaben zufolge, entsprechende Regelungen erst seit dem Jahr 2004 bzw. dem Jahr 2010.
- Hinsichtlich des kirchenrechtlich eindeutig geregelten Zugangs zum Geheimarchiv gaben 20 Diözesen (74,1 %) an, dass nicht nur der Bischof Zugang zum Geheimarchiv besaß. In vier Diözesen (14,8 %) hatte nur der Bischof Zugang, von drei Diözesen (11,1 %) fehlte die entsprechende Angabe
- Achtzehn Diözesen gaben an, Akten oder Dokumente hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker der Diözese zusätzlich oder alternativ zum Geheimarchiv an anderen Stellen aufzubewahren.
- Aufgrund der in der öffentlichen Diskussion häufiger formulierten Hypothese der Manipulation oder Vernichtung von Dokumenten oder Akten, die auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger seitens katholischer Kleriker Bezug nahmen, wurde eine entsprechende Frage in die Erhebungsbögen von Teilprojekt 1 integriert. Aus zwei Diözesen erfolgte auf diese Frage hin die Angabe, dass in ihrem Bereich Akten oder Aktenbestandteile mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in früherer Zeit vernichtet worden waren. Dreizehn Diözesen gaben an, dass eine frühere Akten- oder Aktenteilvernichtung unbekannt sei, aber auch nicht ausgeschlossen werden konnte.
- Insbesondere gab es keine standardisierten Verfahrensweisen, wie Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs in der Personalakte zu dokumentieren und wo entsprechende Informationen sonst noch aufzubewahren sind. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass Untersuchungen wie die vorliegende, die sich auf die Personalakten von Klerikern stützen, keinesfalls das Ausmaß des gesamten Sachverhalts im Untersuchungszeitraum widerspiegeln können.
- Es ist davon auszugehen, dass ein nicht bekannter, wahrscheinlich aber nicht unbedeutender Anteil von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Kleriker nicht in den Personalakten der jeweiligen Beschuldigten Niederschlag fand oder aus den Akten gelöscht wurde.
- Bei dem im Jahre 2010 vorgestellten und zügig implementierten Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ handelt es sich um ein zentrales Instrument der katholischen Kirche, mit dem sie öffentlich sichtbar auf den Missbrauchsskandal in ihrem Bereich reagierte und mit dem Bischöfe und Ordensobere zum Ausdruck bringen wollten, dass sie „das Leid der Opfer sehen und das Unrecht der Täter verurteilen“ (DBK, 2011).
- Das Verfahren sah die subsidiäre Erbringung dieser Leistung vor, d.h. erstrangig sollte sie vom Beschuldigten persönlich erbracht werden. Erst im Falle einer Weigerung des Beschuldigten oder wenn dieser nicht mehr belangt werden konnte, sollte die zuständige kirchliche Körperschaft die Leistung gewähren. Dabei war an einen Regelbetrag in Höhe von 5.000 € pro Fall gedacht. Das Verfahren war an die Antragstellung der Betroffenen gebunden, eine aktiv zugehende Vorgehensweise seitens der katholischen Kirche war nicht vorgesehen.
- Das niedrigste Antragsaufkommen einer Diözese lag bei einem Antrag, die Diözese mit den meisten Anträgen hatte 120 Anträge insgesamt bzw. 95 Anträge, die sich auf Kleriker als Beschuldigte bezogen.
- Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen belief sich nach den Angaben aus den einzelnen Generalvikariaten bis zum Erfassungszeitpunkt auf insgesamt 4.758.791 €. Allerdings beinhaltete dies nur die Zahlungen aus 26 Diözesen, da eine Diözese die entsprechende Angabe nicht geliefert hatte.
- Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte 4.000 €, die Diözese mit den höchsten Leistungen 736.000 €. Bezogen auf die zum Erfassungszeitpunkt positiv beschiedenen Anträge betrug der Mittelwert der gezahlten Leistungen 4.571 € pro Diözese. Die an die jeweiligen Antragsteller ausgezahlten konkreten Geldsummen blieben deshalb unbekannt.
- Die Kriterien der Bewilligung oder Bemessung blieben unklar.
- Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen aus der Analyse der Einzelfalldaten betrug bis zum Erfassungszeitpunkt 5.514.816 €. Auch hier waren Unterschiede zwischen den Diözesen festzustellen. Der Mittelwert pro Diözese betrug 196.957 € (Std.abw. = 187.073). Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte nach dieser Berechnung 4.000 €, die mit den höchsten Leistungen zahlte 832.457 € aus. Bezogen auf die 869 Anträge, die zum Erfassungszeitpunkt in allen Diözesen positiv beschieden waren, ergab sich eine mittlere Summe von 6.346 € (Std.abw. = 12.873), die ein einzelner Betroffener im Rahmen des Verfahrens ausgezahlt bekommen hatte (vgl. Tab. 1.6).
- Allerdings waren dieser Mittelwert sowie die hohe Streuung bedingt durch eine Einzelleistung an einen Antragsteller in Höhe von 370.000 €, die weit über allen anderen ausgezahlten Summen lag und im statistischen Sinn als Ausreißer gewertet werden muss. Die niedrigste Einzelauszahlung an einen Antragsteller betrug 1.000 €.
- Auch die Mittelwerte der Einzelauszahlungen variierten von Diözese zu Diözese. Sie reichten von 3.000 € bis 9.000 €, die pro Diözese im Durchschnitt an einen Antragsteller ausgezahlt wurde. Damit unterschieden sich die mittleren Zahlungen für einen Betroffenen zwischen den Diözesen bis um das Dreifache.
- Angaben darüber, dass die Plausibilität der jeweiligen Beschuldigung im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft worden war, lagen bei 856 der 924 Antragsteller vor. Bei 20 Antragstellern war keine Prüfung erfolgt. Bei 48 Antragstellern fehlte diese Information. In 860 Fällen erfolgte die Prüfung der Personalakte der Beschuldigten auf Hinweise hinsichtlich der von den jeweiligen Antragstellern erhobenen Beschuldigungen.
- Dabei fanden sich in den Personalakten von 214 Beschuldigten entsprechende Hinweise. In den Personalakten von 649 Beschuldigten (70,3 % der Antragsteller) fehlten entsprechende Hinweise. Keine Angaben hierzu wurden bei 61 Personalakten von Beschuldigten (6,6 % der Antragsteller) gemacht.
- Bei der Durchsicht von weiteren, die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten oder Dokumenten, die in den Diözesen vorhanden waren, ergaben sich in 37,9 Prozent solcher Überprüfungen Hinweise auf die Plausibilität der entsprechenden Beschuldigung.
- Bei gemeinsamer Betrachtung der Quellen, fanden sich in genau der Hälfte (50,0 %) der Antragstellungen bzw. der Beschuldigungen Hinweise auf die Plausibilität in den die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten der Diözesen.
- Unbeabsichtigt ergab sich ein möglicher Indikator für den Umfang des Dunkelfelds sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im vorliegenden Kontext. Für die methodische Vorgehensweise einer Personalaktendurchsicht hieße das, dass sich nur weniger als ein Viertel aller tatsächlichen Fälle sexuellen Missbrauchs mit dieser Methode finden ließen und drei Viertel der Fälle im Dunkel blieben.
- Die Qualifikation der Präventionsfachkräfte variierte stark. Es gab bis Ende 2014 wahrscheinlich keine verbindlichen Regelungen für Umfang und Inhalt der Qualifikationsmaßnahmen. Die Angaben zu den Qualifizierungsvoraussetzungen reichen von klar strukturierten Ausbildungsgängen (z.B. Schulung an vier Tagen à sieben Stunden) bis hin zu Angaben wie z.B. „große Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen“.
- Bis 2014 wurde lediglich in vier Diözesen Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Präventionsarbeit zu beteiligen.
- Bis Ende 2014 hatten nicht in allen, sondern nur in einigen Diözesen alle aktiven Kleriker an Präventionsschulungen hinsichtlich der Thematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger teilgenommen. Angaben zur Dauer der Präventionsschulungen von Klerikern und nicht-klerikalen Mitarbeitern der diözesanen Einrichtungen reichten von einmaligen dreistündigen Modulen bis hin zu mehrtägigen Intensivschulungen.
- Die Umsetzung der in der Theorie sehr gut klingenden Präventionskonzepte stößt in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten. Die Einrichtung und Umsetzung von Schutzkonzepten erscheint insbesondere in der territorialen Seelsorge bisher mangelhaft. Dies ist bemerkenswert, da dies der Bereich ist, in dem Missbrauchshandlungen durch Kleriker gehäuft auftraten. (Quelle: Forschungsprojekt "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", kurz: "MHG-Studie", Mannheim, Heidelberg, Gießen, 24.September 2018, vorliegend. ca)
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2018
12/2018: Ackermann in seiner Silvesterpredigt 2018: "Oft genug waren der verschwiegene Schmerz und die stille Enttäuschung der Opfer der Preis für das strahlende Bild von der Kirche: Ein hoher, ein zu hoher Preis.“ " Herr Bischof! An erster Stelle gilt es festzuhalten, dass "der verschwiegene Schmerz und die stille Enttäuschung der Opfer" nicht in der Vergangenheit anzusiedeln sind. Wenn Sie an dieser Stelle das Präteritum als Zeitform wählen, bedeutet dies, dass Sie offensichtlich davon ausgehen, der Schmerz und die Enttäuschung der Opfer gehöre der Vergangenheit an und sei abgeschlossen. Doch dem ist nicht so. - Im Gegenteil. Unsereiner hat den sexuellen Missbrauch durch Priester im Bistum Trier überlebt. Wir haben die Taten überlebt. Doch nicht jeder Betroffene hat die Folgen der Taten überlebt. Etliche von uns befinden sich seit dem Tatgeschehen im "Überlebensmodus", fernab von Lebendigkeit. Einige von uns führen ein Leben in Ohnmacht und Starre. Beschädigt- und Ausgestoßensein. Die Hilflosigkeit und das Ausgeliefertsein von damals erleben viele von uns heute immer noch. - Besonders hervorgerufen durch Ihren Umgang mit uns Betroffenen. Manche sprechen von einer dauerhaften Retraumatisierung, andere von Ausweglosigkeit, die durch Ihren Umgang mit uns Betroffenen und durch Ihren Umgang mit der Thematik "sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche" im Allgemeinen ausgelöst wurde. Entsetzen und Sprachlosigkeit herrschen auf unserer Seite. Einige von uns haben mehrjährige Therapien hinter sich, in denen es zum Beispiel darum ging, überhaupt den Lebenswillen wiederzufinden und nicht aufzugeben. Manche von uns hatten Glück, und sie trafen auf einen Therapeuten, der ihnen weiterhelfen konnte. Doch das Leben von vielen von uns ist weiterhin geprägt von Bindungsängsten, Beziehungsunfähigkeit, Suchtproblemen, psychosomatischen Erkrankungen, ja, bis hin zu schwersten Identitätsstörungen. - Um nur einige Folgen zu nennen. Einige von uns beschreiben, dass sie schon lange nicht mehr "lebten". Sie existierten zwar, aber sie "lebten" nicht mehr. Beziehungen gingen und gehen auch heute noch in die Brüche, Familie zerbrachen und zerbrechen daran. Selbst die Beziehungen zu den eigenen Kindern leiden unter den Folgen der an den Eltern begangenen Taten. Aber auch die finanziellen Einbußen, die wir aufgrund der Verbrechen an uns erlitten, dürfen nicht verschwiegen werden. Viele von uns haben die Geschehnisse verdrängt bzw. abgespalten. Wir konnten zwar noch einen Beruf erlernen, verfügen über hochqualifizierte Abschlüsse, doch viele von uns sind inzwischen weder berufs- oder arbeitsfähig. Als langfristige Folge der damals an uns begangenen Taten und: aufgrund des heutigen Umgangs mit uns. Anstatt über die Betroffenen zu sprechen, sprechen Sie endlich mit ihnen! Fragen Sie nach, wie Sie ihnen helfen können. Ob durch Zuhören, sich Zeit für sie nehmen oder durch unbürokratische finanzielle Hilfen. Schauen Sie auf die einzelnen Schicksale der Betroffenen, deren Ursprung in dem sexuellen Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche liegt! - Es waren nicht nur die Taten von damals, die uns Betroffenen in diese Situation brachten. Es ist auch der heutige Umgang der Verantwortlichen mit uns Betroffenen, der die Wunden nicht heilen lässt. Die Verantwortlichen, zu denen auch Sie gehören. Nein, Herr Bischof, der "verschwiegene Schmerz" und die "stille Enttäuschung" der Opfer gehören gewiss nicht der Vergangenheit an. Im Gegenteil. Sie sind bei manchen von uns aktueller denn je. Der "verschwiegene Schmerz" ist übrigens einer von den Schmerzen, die auch Ihnen gegenüber bislang verschwiegen blieben. Dieser "verschwiegene Schmerz" verbirgt sich nämlich hinter einer jener Geschichten, die zum Teil noch gar nicht erzählt werden können, weil viele Betroffene es selbst noch nicht einmal ertragen würden, sie zu hören. - Geschützt durch die Psyche. Nein, Herr Bischof Ackermann, Sie sollten sich zukünftig nicht mehr anmaßen, unsere Schmerzen, unsere Enttäuschungen und unsere Gefühle in Worte zu fassen und mit Attributen zu versehen, um sie dann noch zu predigen. Um es mit den Worten von Kafka zu formulieren: "(...) Wenn Du vor mir stehst und mich ansiehst, was weißt Du von den Schmerzen, die in mir sind und was weiß ich von den Deinen. Und wenn ich mich vor Dir niederwerfen würde und weinen und erzählen, was wüßtest Du von mir mehr als von der Hölle, wenn Dir jemand erzählt, sie ist heiß und fürchterlich (...)" Franz Kafka,1903. Der Preis, den die Kirche für ihr strahlendes Bild bezahlte, waren übrigens wir Kinder, Herr Bischof. Der Preis war unser Lachen. Unser Vertrauen . Unsere Neugierde auf das Leben. Unsere Träume. Unsere Hoffnungen. - Mitunter unser Leben. Ja, dieser Preis war zu hoch. Claudia Adams." (blog,ca)
12/2018: Bilanz zum Jahresende: Seit 2010 meldeten sich beim Bistum Trier 140 Betroffene, die 75 Priester beschuldigten. Von den beschuldigten Priestern waren 42 bereits verstorben, 33 von ihnen leben noch (Stand: 09/2018). Laut Angaben des Bistums flossen diese Zahlen nicht in die MHG-Studie ein. Im Rahmen der MHG-Studie wurden im Bistum Trier 4.680 Personalakten ausgewertet.Insgesamt wurden im Bistum Trier 148 Hinweise auf Beschuldigte gefunden.Laut MHG-Studie gab es im Bistum Trier 442 Betroffene, von denen 252 männlich und 190 weiblich waren / sind. Diese Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von 1946 - 2014. Es gab 16 kirchenrechtliche Verfahren. Ein Priester wurde laisiert, zwei Priester wurden aus dem Klerikerstand entlassen (ein weiterer auf eigenen Antrag), sieben Priester mit einem öffentlichen Zelebrationsverbot belegt und in einem Fall hat die römische Glaubenskongregation ein gerichtliches Strafverfahren angeordnet. In weiteren Fällen wurden zeitliche Zelebrationsverbote oder Disziplinarmaßnahmen verhängt. Außerdem gab es 54 Verfahren vor staatlichen Gerichten, von denen 25 eingestellt wurden und 4 Verfahren mit Freispruch endeten. In 16 Fällen kam es zu Freiheitsstrafen.. Insgesamt gab es 104 Anträge auf Anerkennungsleistungen, 96 Anträge wurden bewilligt, in acht Fällen erkannte das Bistum Trier die Vorwürfe nicht als plausibel an. Das Bistum Trier hat bislang bei 12 Betroffenen rund 69.000 Euro an Therapiekosten bezahlt. Gezahlt wurden 475 500 Euro, im Schnitt keine 5.000 Euro pro Opfer. (saarbruecker-zeitung.de, katholisch.de, bistum-trier.de, swr.de)
12/2018: Bischof Ackermann fordert "eine Kultur der Achtsamkeit für schutzbedürftige Erwachsene in Behinderten-, Alten- und Gesundheitshilfe sowie Psychiatrie, die wir bislang nicht im Blick hatten." Das Anliegen stößt nicht in allen Einrichtungen auf Zustimmung. „Wir haben Personalknappheit, müssen viele andere Themen schulen und sind im Übrigen auch nicht zuständig dafür, das Image der Kirche in Fragen des sexuellen Missbrauchs wieder aufzupolieren“, heißt es auf Seiten der Skeptiker. Die Befürworter des Schutzkonzepts erkennen auch in Pflegeeinrichtungen durchaus Möglichkeiten, übergriffig zu werden – etwa allein im Zimmer bei der Pflege oder im Nachtdienst. „Regelmäßige, nachhaltige Präventionsmaßnahmen verschaffen unseren Einrichtungen ein gutes Image“, hieß es beim Fachtag in Essen. (bistum-essen.de) An Unglaubwürdigkeit nicht zu überbieten. - Bereits 2012 ergaben Recherchen von "MissBiT", dass fast alle auffällig - aber auch zum Teil straffällig - gewordene Priester nach ihren "Vergehen" als Seelsorger in Krankenhäusern (z.B. in Losheim) und Altenheimen (z.B. in Wadgassen) eingesetzt wurden - auch in der Psychiatrie (z.B. im Klinikum Sonnenberg, Saarbrücken). Unter der Regie des Missbrauchsbeauftragten, Bischof Dr. Ackermann, selbst. Es hagelte Kritik. Besonders von den Mitarbeiter/innen der Einrichtungen, die den Einsatz von teilweise bereits straffällig gewordenen Sexualstraftätern bei Patienten als unhaltbar kritisierten. Und bereits im März 2012 wurde die Frage aufgeworfen, wie Bischof Ackermann mit auffällig gewordene Priestern umgehen wolle. „Ein Guantánamo für Täter gibt es nicht“, sagte Ackermann damals schulterzuckend. Eine Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit den Tätern kann Ackermann bis heute nicht geben. Was sich allerdings in den letzten Jahren nachweisen lässt, ist die Tatsache, dass Ackermann selbst auffällig gewordene Priester, Priester, die des Missbrauchs beschuldigt wurden und sogar vorbestrafte Priester weiterhin in der Seelsorge einsetzte, Claudia Adams.
11/2018: In der Sendung "mal ehrlich .... darf die Kirche machen, was sie will?" geht es um die Frage, ob die Amtskirche Fälle sexuellen Missbrauchs gezielt vertuscht, verheimlicht, verdrängt und die Aufklärungsarbeit massiv behindert hat. Zu den eingeladenen Gästen gehören u.a. Betroffene des Johanneums Homburg sowie der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg. Die Betroffenen gewähren sichtlich erschüttert einen Einblick in ihre Leidensgeschichten. Auch über die leidvollen Erfahrungen, die Betroffene mit den Bistümern machten, wird gesprochen. Wie reagiert der ehemalige Trierer Generalvikar auf die Vorwürfe? Als Bischof versucht er erst einmal - wie gewohnt - seine persönliche Betroffenheit zu beteuern, spricht diese aber nicht einmal gegenüber den anwesenden Betroffenen aus, sondern wendet seinen Blick dabei unmissverständlich zur Seite ab. Auch meidet Bätzing es, auf die Schilderungen der Betroffenen einzugehen. Am Ende der Sendung ruft er groteskerweise betroffene Zuschauer dazu auf, sich an der "Aufklärung" zu beteiligen und sagt dasselbe, was er bereits fünf Jahre zuvor denselben Betroffenen gegenüber sagte: "Wendet euch an das Bistum!". - Von der Möglichkeit, auf die anwesenden Betroffenen zuzugehen, ihnen konkrete Hilfestellung oder Unterstützung anzubieten, oder zumindest ein Gespräch mit ihnen zu suchen, nimmt Bätzing dann aber gleichzeitig Abstand. Auch nicht im Anschluss an die Sendung: Bätzing reicht den Betroffenen weder zur Begrüßung noch im Anschluss an die Sendung die Hand. - Ein trauriges, aber dennoch sehr plakatives Beispiel dafür, wie Bischöfe mit Betroffenen umgehen, wenn sie ihnen gegenüberstehen. Widersprüchlicher geht es kaum: Betroffene dazu aufrufen, sich bei den Bistümern zu melden, aber den persönlichen Umgang mit ihnen meiden. Betroffene selbst erleben diesen unhaltbaren Umgang mit ihnen übrigens seit inzwischen acht Jahren. - Und nebenbei bemerkt: Über sein eigenes Versagen als Generalvikar im Bistum Trier verlor Bätzing kein Wort. Am Ende der Sendung appelliert Bätzing an die Zuschauer: „Sprechen Sie mit uns, erzählen Sie uns Ihre Geschichte, wir wollen Sie kennen“ appellierte Bätzing am Ende der Sendung an die Zuschauer. (ardmediathek.de) / (blog,ca)
11/2018: Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, kritisiert den Umgang mancher Bischöfe mit der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche. "Man hat das Thema offensichtlich nicht in allen Diözesen so prioritär behandelt, wie es erforderlich gewesen wäre", beklagt Ackermann in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL. "Wenn ein Bischof die Thematik nicht zur Chefsache erklärt, bleibt die Umsetzung schwierig." Ackermann kündigt an, die kirchlichen Archive externen Forschern zu öffnen: "Es ist klar, dass die nun folgende Aufarbeitung keine interne Sache mehr sein kann. Unabhängig heißt für mich, dass der jeweilige Bischof die weitere Untersuchung aus der Hand gibt." Außerdem will er künftig enger mit Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten: "Wir werden volle Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden zeigen." (spiegel.de) Eine Meldung, die m.E. nach mit allergrößter Vorsicht zu genießen ist. Bereits 2013 hieß es: "Die Missbrauchsakten aus dem Geheimarchiv könnten auch bei einer künftigen Aufarbeitung eingesehen werden." Daraufhin berichtete u.a. der Kriminologe Pfeiffer über die Hürden, mit denen er konfrontiert wurde, und dass Richter und Staatsanwälte nur mit Hilfe eines "Tricks" in die Bestände aus dem Geheimarchiv Einsicht bekamen. Zudem müssen laut Kirchenrecht bei Sittlichkeitsdelikten jährlich alle Akten, die älter als zehn Jahre sind oder wenn der Angeklagte gestorben ist, vernichtet werden - bis auf einen kurzen Bericht über die Taten und das Urteil. - Ackermann gibt außerdem an, dass "unabhängig" für ihn bedeute, dass "der jeweilige Bischof die weitere Untersuchung aus der Hand gibt und alles zur Verfügung stellt, was dafür nötig ist.": Er schweigt allerdings darüber, in wessen Hände und wem er diese Akten zur Verfügung stellen will. / ca
11/2018: Ackermann will kirchliche Geheimarchive öffnen: "Ich war nicht überrascht" Stephan Ackermann will als Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz künftig enger mit Staatsanwälten zusammenarbeiten – und die kirchlichen Geheimarchive öffnen. (spiegel.de)
11/2018: Der kommende Sonntag wird erstmals in der katholischen Kirche Deutschlands als Gedenktag für die Opfer sexuellen Missbrauchs begangen. Warum dieses Datum? Und was soll der Gedenktag bewirken? Bischof Stephan Ackermann mit den Antworten. (domradio.de)
11/2018: Die MGH-Studie hatte ergeben, dass Hunderte Kinder und Jugendliche seit 1946 durch Geistliche sexuell missbraucht wurden. Strafrechtlich sind viele Fälle bereits verjährt. Im Bistum Trier waren es demnach 442 Opfer, 148 Priester wurden des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Ackermann betont nun, die Studie selbst sei keine Aufarbeitung. Die müsse nun mit unabhängigen Experten erfolgen, unter Einbeziehung der Betroffenen. Zudem wolle die Kirche klären, „wer über die Täter hinaus“ institutionell Verantwortung für den Missbrauch trage. Die saarländische Landesregierung will die Katholische Kirche bei der Aufklärung sexueller Missbrauchsfälle unterstützen. Missbrauchsopfer, die sich nicht an kirchliche Stellen wenden wollen, können sich auch beim Landesamt für Soziales melden. Nächste Woche werden die deutschen Bischöfe laut Ackermann bei einem Treffen erneut über die Aufarbeitung beraten. „Es soll nicht nur bei Ankündigungen bleiben“, betonte der Bischof. (saarbruecker-zeitung.de)
11/2018: Das Bistum Trier gibt nach MHG-Studie eine Handreichung für Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter/innen heraus: "Die Handreichung soll Priester, Diakone und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarreien, den Einrichtungen und den Verbänden und der Verwaltung Bistums Trier im Umgang mit den Ergebnissen der Studie und mit deren öffentlicher Wahrnehmung unterstützen.".
10/2018: Die erschütternde Ignoranz des Bischofs - ein Kommentar von Claudia Adams (blog, ca)
10/2018: Ein neues Projekt soll das "institutionelle Versagen" der Bistümer aufarbeiten: Wie geht es weiter in der Kirchenkrise in Deutschland? Der DBK-Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann sowie der DBK-Sekretär und Jesuitenpater Hans Langendörfer „berieten mit den Generalvikaren der 27 Bistümer über die Erklärung der Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie“, so die Pressemitteilung. Im Zentrum standen Konsequenzen der Beratungen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz aus der Missbrauchsstudie. Diese ist auf scharfe Kritik von medizinischen Experten, ehemaligen Opfern und Politikern gestoßen, wie CNA Deutsch berichtete. Kritiker bemängeln, dass weiter völlig unklar ist, ob und wie die eigentlichen Gründe für sündhaftes Verhalten durch Bischöfe und Priester in Deutschland angepackt werden: Sexuelles Fehlverhalten, Missbrauch und systematische Vertuschung haben zudem noch zu keinem einzigen Rücktritt durch einen deutschen Verantwortlichen geführt. (dbk.de) (vaticanhistory.de)
09/2018: Die Leitung des Bistums Trier gibt zu, jahrelang Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester vertuscht zu haben. „Wir haben den Mantel des Schweigens über ihre Taten gedeckt“, sagte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg bei einer Pressekonferenz in Trier. Man stehe erschüttert vor dem verbrecherischen Missbrauch. „Wir müssen uns zu Recht fragen lassen, warum Bistumsverantwortliche dem Schutz der Täter und der Institution Kirche Vorrang eingeräumt haben vor dem Schutz der Betroffenen“, sagte Plettenberg. Er und Bischof Stephan Ackermann würden sich zu der Verantwortung für die Taten bekennen. Trierer Pressekonferenz zur MHG-Studie. Die Statements aller Teilnehmer sind auf der Homepage des Bistums nachzulesen.
09/2018: Ein immens heikle Antwort von Bischof Ackermann bei Frage nach der Verantwortung: Dobovisek: "Trotzdem bleibt die Frage nach der Verantwortung offen. Meine Kollegin Christiane Florin aus unserer Redaktion "Religion und Gesellschaft" hat gestern berichtet von ihrer Frage am Schluss der Pressekonferenz gestern in Fulda. Auf ihre Frage, ob unter den mehr als 60 versammelten Bischöfen einer oder zwei sagen würden, ich habe so viel persönliche Schuld auf mich geladen, ich kann mein Amt nicht mehr wahrnehmen, gab es eine sehr kurze Antwort. Die hieß: Nein! Niemand übernimmt Verantwortung. – Warum nicht?" Ackermann: "Das kann man ja so nicht sagen. Sie haben recht, genauso war es gestern Nachmittag. Die Frage war ja, sagt jemand, ich habe solche Schuld auf mich geladen, ich kann mein Amt nicht weiter ausführen. Verantwortung übernehmen wir ja auch jetzt für eine nachfolgende Generation von Bischöfen. Da hat es ja jetzt auch einen großen Generationswechsel gegeben in den letzten Jahren. Wir übernehmen Verantwortung. Das andere ist aber, dass jemand sagt, ich bin jetzt wirklich persönlich, habe so verbrecherisch oder grob fahrlässig gehandelt, das kann ich nicht mehr verantworten, im Dienst zu bleiben."/ "Ist das bloß die Spitze des Eisberges, Herr Bischof? Ackermann: "Davon müssen wir leider ausgehen. Die Forscher haben ja auch herausgefunden, dass etwa die Hälfte der Fälle, die jetzt in der Studie Eingang gefunden haben, erst durch die Meldungen von Betroffenen seit 2010 zu Tage gekommen sind. Das heißt, wenn wir bloß die Akten durchgeschaut hätten, dann hätten wir nur die Hälfte der Fälle erfahren. Das zeigt ja, dass es wirklich, so bitter das ist, ein großes, großes Dunkelfeld immer noch gibt." (deutschlandfunk.de)
09/2018: Im Bistum Trier meldeten sich seit 2010 insgesamt 140 Opfer, die 75 Priester beschuldigten. Diese Zahlen flossen nicht in die Studie ein. (welt.de)
09/2018: Das Bistum Trier hat 4.680 Personalakten ausgewertet und insgesamt 148 Hinweise auf Beschuldigte sowie 442 Betroffene gefunden. Insgesamt gab es 67 kirchliche Verfahren, die meisten davon dienstrechtlich, aber auch 16 kirchenrechtliche mit Sanktionen bis hin zur Suspendierung und Entlassung aus dem Klerikerstand. Außerdem gab es 54 Verfahren vor staatlichen Gerichten, von denen 25 eingestellt wurden und 4 mit Freispruch endeten. Insgesamt gab es 104 Anträge auf Anerkennungsleistungen.(katholisch.de)
09/2018: Marx: Es stimme, sagte er da, dass früher nicht jeder Vorgang in den Akten gelandet sei. Daran habe er selbst "Erinnerungen". Aber konkret vorzuwerfen habe er sich nichts. Als er sich zum ersten Mal mit dem Thema Missbrauch konfrontiert sah, habe er sich die Dinge ja nicht einmal vorstellen können, von denen da die Rede war. "Natürlich kann man jetzt sagen: Sie sind naiv, Herr Kardinal." Ob dem wirklich so ist? Oder ob Marx mehr wusste, als er jetzt zugibt? Die Studie ist bei der Beantwortung der Frage jedenfalls keine Hilfe. (zeit.de)
09/2018: Kein Bischof tritt zurück: Die katholischen Bischöfe reagieren mit routinierter Reue und Scham auf die Studie über sexuellen Missbrauch in ihrer Kirche. Wahre Aufklärung aber verweigern sie. (zeit.de)
09/2018: Kardinal Marx sagte bei der Vorstellung der MHG-Studie: »Wer schuldig ist, muss bestraft werden.« Er schrieb an den Papst: »Das Übersehen und Missachten der Opfer ist sicher unsere größte Schuld in der Vergangenheit gewesen.« Bischof Ackermann sagte: »Es haben Menschen in der Kirche Schuld auf sich geladen.« Papst Franziskus sagte, die Kirche müsse lernen, sich die Schuld zu geben. Schuldbekenntnisse, so allgemein und so oft wiederholt wie ein Gebet. Nach der Beichte und dem Beteuern von Reue und Besserung folgt im Glauben der katholischen Kirche die Vergebung. Doch in den Schuldbekenntnissen der Bischöfe und des Papstes fehlt etwas: Schuld woran ganz genau? Und wer ist eigentlich schuldig? Und hat das alles überhaupt je aufgehört? (spiegel.de)
09/2018: Die MHG-Studie wird vorgestellt: Die in der Studie ermittelte Zahl von 3677 Betroffenen spiegelt, so die Forscher, nur das sogenannte Hellfeld wider; aus der Dunkelfeldforschung des sexuellen Missbrauchs sei bekannt, dass die Zahl der tatsächlich betroffenen Personen deutlich höher liege. In einem Interview sagte der Projektleiter Harald Dreßing über die in der Studie angegebenen Zahlen, sie seien „nur die Spitze eines Eisbergs“. Man müsse „von einer hohen Dunkelziffer ausgehen“. Die Studie erfasste somit nur einen Bruchteil aller Missbrauchsfälle. Im Einzelnen gibt es dafür u.a. folgende Gründe: In vielen Fällen wurde Missbrauch nicht aktenkundig / Ein Teil der Akten war vernichtet worden oder verloren gegangen./ In einem Teil der Akten waren ursprünglich vorhandene Hinweise auf Missbrauch aufgrund von „Aktenmanipulation“ nicht mehr enthalten. Im Bistum Trier wurden in der MHG-Studie für den Zeitraum von 1946 - 2014 148 beschuldigte Priester und 442 Opfer dokumentiert. 4680 "Personalakten" wurden dafür untersucht. (wikipedia.de)
09/2018: Die offizielle Pressemitteilung von Bischof Ackermann zu den Ergebnissen der Studie
09/2018: Ackermann ist ob der Indiskretion der Medien verärgert: Sein Bedauern und sein Ärger gilt in erster Linie der Tatsache, "dass die bisher vertraulich gebliebene Studie und somit das Ergebnis vierjähriger Forschungsarbeit (...) heute durch Medien veröffentlicht worden ist." (dbk.de)
05/2018: Das Bistum Trier gibt zu, dass es auch im kirchlichen Internat "Albertinum" in Gerolstein jahrzehntelang zu körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt kam. Das Bistum gibt an, erst 2010 über die Vorfälle informiert worden zu sein. Der ehemalige Direktor wurde überwiegend im Saarland weiter eingesetzt. (volksfreund.de)
05/2018: Die katholische Kirche hat Nacholbedarf beim Umgang mit sexuellem Missbrauch. Beim Katholikentag in Münster sagte der Trierer Bischof Ackermann, die Kirche brauche Rechtsstandards. Zudem forderte er mehr Transparenz und Regeln. Die katholische Kirche hat nach Ansicht des Trierer Bischofs und Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, noch Nachholbedarf beim Umgang mit sexuellem Missbrauch. „Wir müssen in Fragen der Transparenz, von Regeln, Machtkontrolle oder Verfahrensabläufen von anderen lernen“, sagte Ackermann am Donnerstag beim Katholikentag in Münster. / Prävention ist kein Selbstläufer: Andere Institutionen seien der Kirche um einiges voraus. Es gebe Rechtsstandards, die die Kirche nicht habe. Sie habe keine „Gewaltenteilung“, so Ackermann. Das brauche sie aber. Die Dimension der Missbrauchsskandale wird Ackermann zufolge erst jetzt in der Tiefe bewusst. Das mache ihre Wucht noch stärker. Vor 2010 sei Macht in der Kirche indes kein Thema gewesen. Auch heute noch sei Präventionsarbeit kein Selbstläufer. (sr.de)
05/2018: Gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird, ist ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet. Dieses wird in Köln verhandelt. Auf Nachfrage der SZ schreibt Thomas Klimmek von der Abteilung Medien und Kommunikation des Erzbistums Köln Folgendes zum Stand der Dinge: „Die Klageschrift des Promotor iustitiae (Kirchenanwalts) liegt vor, der Gerichtshof für das Verfahren wurde bestellt. Da gegen die bestellten Richter keine Einrede eingelegt wurde, kann nun über die Annahme der Klageschrift entschieden und der Beschuldigte förmlich geladen werden. Das wird in der nächsten Zeit erfolgen.“ Stefan Ackermann, Diözesanbischof in Trier, wird an Pfingstmontag, 21. Mai, die Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen besuchen. Er wird um 9.30 Uhr mit einem Pontifikalamt in der Pfarrkirche Freisen mit der Pfarreiengemeinschaft feiern und anschließend den Gläubigen im Kolpinghaus in Freisen Rede und Antwort stehen. Die Messfeiern in den anderen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft entfallen. (saarbruecker-zeitung.de)
05/2018: "MissBit" kritisiert den Umgang des Bistums Trier mit den jetzt bekannt gewordenen Vorwürfen in dem ehemaligen katholischen Internat Albertinum. Dort hat es jahrelang Fälle von Missbrauch und Misshandlungen an Schülern gegeben, wie das Bistum Trier am Freitag bestätigte. Ein Sprecher des Verbands der Opfer aus dem Bistum Trier sagte, es gebe keine wirkliche Aufarbeitung in der katholischen Kirche. Es werde nur das bestätigt, was öffentlich bekannt werde. Bischof Stephan Ackermann, auch Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischofskonferenz, will sich selbst zu den Fällen nicht äußern. (swr.de)
04/2018: Prävention auf katholisch: Das Bistum Trier gibt ein "Präventionsspiel" heraus: "Ich sehe was, was du nicht siehst." Der "Missbrauchsbeautragte", Bischof Ackermann sagt dazu: "Die Fachleute sagen uns, Ihr müsst das Interesse wecken, damit man sich mit diesem "Schmuddel-Thema" beschäftigt. (bistum-trier.de) (Kommentar, ca)
Kommentar Claudia Adams: Ein Trauerspiel - Acht Jahre lang konnte ein Priester im Bistum Trier Messen zelebrieren und intensiv mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten, ohne dass die ihm gegenüber geäußerten Vorwürfe sexuellen Missbrauchs verfolgt und aufgeklärt wurden - obwohl dieser Fall bereits aktenkundig war. Erst, als das Bistum Trier dem Priester eine eigene Pfarrverwaltung übertragen will und sich an das Erzbistum Köln wendet, stellt man dort fest, was man jahrelang übersehen hat oder wollte: Es liegen Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Priester vor und ihm wurden bereits Auflagen erteilt. Umgehend wird ein Zelebrationsverbot ausgesprochen. Erwartungsgemäß - wie auch erfahrungsgemäß - lancierte das Bistum Trier - gleichzeitig mit der dpa-Meldung über den verheerenden Faux-Pas innerhalb von nur wenigen Stunden auch wieder eine vermeintliche "Erfolgsmeldung": Bischof Ackermann stellt ein Brettspiel vor, welches er entwickeln ließ. Kernthema des Spiels: Sexueller Missbrauch. Ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte, als ich diesen Artikel las. Wie verzweifelt muss der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Ackermann, sein, um mit solch einer "Erfolgsmeldung" von den aktuellen Schlagzeilen ablenken zu wollen. - Ich habe mir lange überlegt, ob ich den entsprechenden Artikel tatsächlich veröffentlichen oder ignorieren soll. Ich möchte schließlich keine Werbung für dieses Spiel machen, sondern erneut an die typische Vorgehensweise und den Umgang des Missbrauchsbeauftragten mit der Thematik "sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche" erinnern. Dieses Spiel ist dazu sehr aussagekräftig und trifft dabei den Nagel auf den Kopf. - In vielerlei Hinsicht. Als Zielgruppe wird "Leute im Alter von 16-99" angegeben. Ein Spiel für einen geselligen Familienabend kann es somit nicht sein. Ich stelle mir vor, wie die Priesterseminaristen in St. Lambert in ihrer Stammkneipe das Spiel spielen. - Keine gute Vorstellung. Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen? Wie viele von ihnen haben selbst Traumata erlebt und setzen sich der Gefahr der Retraumatisierung aus? Ein paar Flashbacks hier? Eine paar Dissoziationen dort! Bitte, gerne: all inclusive. - Ganz erschreckend finde ich die Aussage, dass "die Spieler dabei in ihre Körper hineinfühlen können". Wie makaber dies klingt, wenn man bedenkt, dass auch Täter und Opfer in die Runde dieses Spiels eingeladen werden. Was empfinden sie, wenn sie auf den Aktionskarten grenzüberschreitenden Szenen sehen oder lesen? Wird ein Täter dann einen Schweißausbruch bekommen, zum nächsten Bier oder Messwein greifen, um sich den Erinnerungen zu entziehen, wenn er mit ihnen konfrontiert wird und weiter seine Mitspieler anlächeln? Wie wird ein Opfer reagieren, wenn diese Szenen zur Sprache kommen? Und dies alles in einem Kreis, der sich zum "Spielen" getroffen hat? Habe ich einen Täter überführt, wenn ein Mitspieler plötzlich während des Spiels den Raum verlässt? Kann dieses Spiel auch dazu dienen, jemanden zu stimulieren? Handelt es sich vielleicht dabei um ein Geschicklichkeitsspiel, wie man seine körperliche Reaktionen und Emotionen am besten verbirgt? Welche Auswirkungen kann dieses "Spiel" auf Einzelne haben? Welchen pädagogischen Einfluss soll dieses Spiel in sich verbergen? - Nein, ich finde keine positiven Antworten. Wird es bald auch ein Spiel zur Thematik "Menschen mit Behinderung" geben? Nach dem Motto: Wann erkenne ich, ob eine Behinderung vorliegt? Vielleicht ein "Syrien-Spiel"? Motto: Wie erkenne ich, wer von wem angeschossen wurde und wer welchen Verletzungen erlag? Vielleicht auch ein "Jesus-stirbt-am-Kreuz-Spiel"? Motto: Treffe die richtigen Nägel, mit denen Jesus ans Kreuz geschlagen wurde. Gibt es für Priester auch ein "Kinder-Roulette?" Wer das nächste Opfer ist? Oder welcher Tätername vom Bistum Trier demnächst veröffentlicht wird? Wer wird fliegen? Wer wird geschützt? - Zynismus aus. Ich frage mich trotzdem weiter, warum das Spiel erst ab 16 spielbar ist. - Warum sollte nicht ein 6jähriges Kind mit dieser Thematik konfrontiert werden? In einer geselligen "Spielerunde," wohlgemerkt. Es entspräche doch schließlich der Realität. Über wie viele erlebte Grenzüberschreitungen, die sie selbst erfahren mussten, würden die Kinder berichten? Die Wahrheit würde vermutlich schmerzen. Wer gewinnt, könnte übrigens auch selbst ein Täter sein. Schließlich hat er mitunter am meisten Wissen über das, was er darf - und was nicht. Nein, dieses "Spiel" ist weder etwas für Kinder, noch für Jugendliche oder Erwachsene. Egal, unter welchem pädagogischen Aspekt der Spielewissenschaft dieses Spiel auch betrachtet wird: Es birgt mehr Widersprüche in sich als das es Ziele einer ernsthaften Prävention verfolgt. Und wenn es hierbei tatsächlich um ein "Lernspiel" handeln soll, dann wäre das Alter enorm hoch angesetzt. Aber vielleicht sollte diese Angabe nur ein Scherz sein. Ein übler Scherz: Wie dieses Spiel auch. Ein Spiel - welches jetzt schon verloren wurde. Sexuellen Missbrauch oder auch nur eines seiner Attribute mit einem Spiel in Verbindung zu bringen, nein, das geht nicht. Hier wurde ein weiteres Tabu gebrochen. "Ich sehe was, was du nicht siehst" - ein Titel für eine beliebtes Ratespiel für Kleinkinder, bei dem das Kind einen Gegenstand erraten muss. Zu jeder Zeit und an jedem Ort einsetzbar. Verlockend - im wahrsten Sinne des Wortes - für jedes Kind. - Ich selbst habe das Spiel übrigens auch spielen müssen - wie viele von uns. Auch im Kindergarten. Mit dem Priester. Doch ich zähle mich nicht zu den Gewinnern, bei dem, was ich dort sehen musste. "Ich sehe nichts, was du nicht siehst" wäre - was das Bistum Trier betrifft - wohl ein zutreffender Name gewesen. "Laut Bischof Ackermann selbst sei immer noch zu spüren, dass es Abwehrmechanismen gegen Präventionsmaßnahmen geben würde." heißt es im o.a. Artikel. Er sollte sich fragen, warum dem so ist. Er sollte offenlegen und sich eingestehen, dass nicht alle Priester im Bistum die Verpflichtungen seines Präventionsprogramms erfüllt haben. Und: dass es offensichtlich noch große Lücken gibt, die es zu schließen gilt. Sonst hätte es wohl nicht soweit kommen können, dass ein Priester aus dem Nachbarbistum acht Jahre lang Messen zelebrieren sowie intensiven Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben konnte, obwohl ihm sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Und dies im Jahr 2018. / ca
04/2018: Gegen einen seit dem Jahr 2010 im Bistum Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen des Erzbistums Köln hat der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki ein Zelebrationsverbot verhängt (à siehe Pressemitteilung des Erzbistums Köln vom 24. April 2018). Der Ruhestandsgeistliche hatte in der Vergangenheit immer wieder Messvertretungen im Bistum Trier übernommen. Da das Bistum ihm offizielle Aufgaben übertragen wollte, hatte es einen Kontakt zum Erzbistum Köln gegeben. Im Zuge der Sichtung der Personalakten durch das Erzbistum Köln ist aufgefallen, dass es aufgrund von Vorfällen aus den 1970er Jahren Auflagen für den Geistlichen gibt. Weitere Recherchen ergaben, dass sich der Priester vermutlich nicht an eine Auflage hält, keine Angebote für Kinder und Jugendliche zu machen. Im konkreten Fall wurde auch festgestellt, dass es beim Umzug des Priesters im Jahr 2010 keine Information des Erzbistums Köln an das Bistum Trier über die Vorwürfe gegen den Geistlichen und damit verbundene Auflagen gegeben hat. Der Generalvikar des Bistums Trier hat dem Ruhestandsgeistlichen die seelsorgliche Tätigkeit unmittelbar nach der Information über die Vorwürfe und Auflagen im Februar 2018 bis auf die weitere Klärung durch das Erzbistum Köln untersagt.Dem Priester wird unter anderem ein sexueller Missbrauch in den 1970er Jahren im Bereich der Erzdiözese Köln vorgeworfen. Der beschuldigte Priester bestreitet die Vorwürfe. Gegen den Ruhestandsgeistlichen wurde entsprechend den heutigen Richtlinien aufgrund der Vorwürfe ein Zelebrationsverbot verhängt. Der Fall wird, nach Abschluss der vorgeschriebenen Maßnahmen, zur Überprüfung nach Rom gemeldet. (bistum-trier.de) Dazu ein Kommentar von R. Seydewitz. (volksfreund.de)
04/2018: Von 2010 bis Ende Dezember 2017 wurden im Bistum Trier 42 verstorbene und 33 noch lebende Priester beschuldigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt haben sich 135 Opfer gemeldet. Bislang hat der Trierer Bischof zwölf Verfahren im Auftrag oder mit Zustimmung der Glaubenskongregation entschieden. In weiteren Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen verhängt oder teils zeitlich befristete Zelebrationsverbote ausgesprochen (volksfreund.de)
03/2018: Die schlimmste Erinnerung verbindet sie mit einem grapschenden Kaplan in der Saarbrücker Eligius-Kirche": Ellen K. auf den Spuren ihrer Kindheit. Eine harte, freudlose Zeit, die sie vorwiegend in Heimen verbrachte. Als Kind hier im katholischen Theresienheim in Saarbrücken, als Heranwachsende in einer Einrichtung in Köln. Sie erzählt: "Positives? Kann ich mich gar nicht erinnern. Liebevolles gab‘s da gar nicht. Nur halt immer Stress… Die hatten Stöcke, so Rohrstöcke. Das war auch schlimm. Die Kinder waren hilflos, wehrlos. Sie waren nichts. Sie waren ja wie eingesperrt in den Heimen." Die schlimmste Erinnerung verbindet sie mit einem grapschenden Kaplan in der Saarbrücker Eligius-Kirche...."Ein Bericht über den fragwürdigen Umgang mit den Opfern der Heimerziehung durch den sogenannten "Hilfsfonds" - und warum viele Betroffene sich scheuen, sich an ihn zu wenden. (ARD-Magazin "Plusminus" vom 28.03.2018, "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung") (daserste.de)
03/2018: Im Januar stand fest, dass gegen den früheren Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird, ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet wird. Das hatte die Glaubenskongregation in Rom nach Prüfung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung des Bistums Trier gegen den Priester mitgeteilt. Bisher gibt es noch keinen Termin, wann diese Sache verhandelt werde, teilt Christina Weyand, Pressereferentin beim Erzbistum Köln, auf Nachfrage der SZ mit: „Derzeit werden am Kölner Kirchengericht weiterhin die Akten durchgearbeitet, um die Anklage förmlich vorzubereiten.“ (saarbruecker-zeitung.de)
03/2018: Auch die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen gegen den in Freisen aufgewachsenen Priester V. wegen des Verdachts etwaigen sexuellen Missbrauchs in einem Kloster in Österreich eingestellt. Das teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf SZ-Nachfrage mit. Nach dem Ergebnis der Rechtshilfeermittlungen sei davon auszugehen, dass bereits Verjährung eingetreten ist. Auch das zweite Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg ist eingestellt (wir berichteten). Aus Beweisgründen. Das Opfer habe keine Angaben zum Vorfall machen wollen. Sonstige Beweismittel zur Überführung des Beschuldigten stünden nicht zur Verfügung. Der beschuldigte Pfarrer lebte als Kind in Freisen, feierte dort seine Primiz und unterhielt weiter Kontakte nach Freisen und zu dem ebenfalls des Missbrauchs beschuldigten zweiten Pfarrer. Seit dem Jahr 2002 ist er suspendiert. Er hatte zugegeben, in Unterfranken einen elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Aber damit nicht genug: Wie erst Ende des vergangenen Jahres bekannt wurde, soll er sich bereits 1993 im Stift Klosterneuburg bei Wien an einem jugendlichen Ministranten vergangen haben. (saabruecker-zeitung.de) (saarbruecker-zeitung.de) Hintergrund: "Pfarrer V. hat dem Markus in die Hose gelangt, deswegen hat er an Ostern den Domkapitular Geist in Würzburg angerufen, der hat ihn geladen und gehört. "Sind Sie schuldig?", hat er gefragt, und nach dem Geständnis, weil es die Juristen geraten haben, hat sich der Pfarrer V. bei der Polizei in Schweinfurt selbst angezeigt. " (zeit.de, Mai 2002). Wegen sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Schülers wurde V. schließlich 2002 vom Amtsgericht Bad Neustadt zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem musste er ein Bußgeld von 2000 Euro und die Verfahrenskosten zahlen. V. hatte das Urteil angenommen. (mainpost.de). Kontakt hielt Pfarrer V., der u.a. im Bistum Trier im Priesterseminar war, zu dem ehemaligen Freisener Pfarrer, Otmar M.: Gegen M. wurde wurde inzwischen ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet: ebenfalls wegen Vorwürfe sexuellen Missbrauchs.)
02/2018: In der Arte-Doku "Hinter dem Altar - Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche" zieht der Journalist John Dickie nach 4 Jahren Amtszeit von Papst Franziskus eine ernüchternde Bilanz. (arte.de)
2017
12/2017: Er hat zugegeben, einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Trotzdem wurde er danach zum Priester geweiht. Und hat sogar Gottesdienste in Freisen gehalten. Wie das alles passieren konnte, das beschäftigt derzeit Medien in Süddeutschland und Österreich sowie die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Klosterneuburg bei Wien. Er lebte als Kind in Freisen, feierte dort seine Primiz und ist seit dem Jahr 2002 suspendiert. Er hatte zugegeben, in Unterfranken einen elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Das berichtete „Die Zeit“. Aber damit nicht genug. Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, soll er sich bereits 1993 im Stift Klosterneuburg bei Wien an einem jugendlichen Ministranten vergangen haben. Vor seinem Eintritt habe sich das Stift über den jetzigen Ruhestandspfarrer im Priesterseminar in Trier erkundigt, von dort aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. Nach SZ-Informationen heißt es im Gutachten aus Trier, V. sei unter Vorbehalt ins Priesterseminar aufgenommen worden. Grundlage dafür sei ein Zeugnis des Direktors des Erzbischöflichen Collegiums Marianum in Neuss, wo V. vier Jahre lang lebte. Dieses Zeugnis bescheinigte V. einen ausgeprägten Hang zum oberflächlichen Umgang mit den Dingen des Lebens. Es wurden Zweifel an dem Alter entsprechender Reife geäußert. V. verließ also 1987 das Priesterseminar in Trier, um dem Orden in Österreich beizutreten. Seine erste Messe, die Primiz, führte den frisch gebackenen Priester zurück nach Freisen. 1996 hielt ausgerechnet der damalige Pfarrer, über dessen Schicksal wegen Missbrauchsvorwürfen derzeit von der Glaubenskongregation im Vatikan entschieden wird (die SZ berichtete), die Primiz-Ansprache. 2006, also nach seiner Suspendierung, soll er mit dem Freisener Pfarrer in die Kirche eingezogen sein. Diesen habe er 2008 sogar im Gottesdienst vertreten. Die Trierer Bistumssprecherin Judith Rupp nimmt dazu wie folgt Stellung: „Dass Herr V. 2008 einen Gottesdienst in Freisen gefeiert hat, hat das Bistum erst nach der Feier erfahren. Die Feier von weiteren Gottesdiensten im Bistum Trier ist ihm daraufhin untersagt worden.“ (saarbruecker-zeitung.de)
12/2017: Bistum Trier / Köllerbach / Banneux: in eigener Sache - Buchfund: Anfang Juli diesen Jahres erhielt ich einen Anruf aus dem belgischen Wallfahrtsort Banneux. Ein älterer Herr gab an, das nachfolgende Buch gefunden zu haben. Da das Buch einen Zettel enthielt, auf dem meine vollständige Anschrift zu lesen war, kontaktierte er mich. Auf einem in dem Buch beiliegenden Zettel sind Täternamen vermerkt. (blog, ca)
12/2017: Ein katholischer Pfarrer aus Rheinland-Pfalz hat eine Beichte abgelegt: Er habe das Vertrauensverhältnis zu einem traumatisierten Flüchtling ausgenutzt und ein körperliches Verhältnis mit ihm gehabt. Dann habe ihn der junge Mann angezeigt. Und sich schließlich das Leben genommen. (faz.net). In einer seinerzeit veröffentlichten Meldung der Polizei ist davon die Rede, dass bei einem tödlichen Unfall in Kirn ein 23-jähriger Fußgänger „plötzlich und unvermittelt vom rechten Gehweg aus die Fahrbahn“ betreten habe und dort von einem Auto erfasst worden sei. Der junge Mann sei schwer verletzt worden und später im Krankenhaus gestorben. - "Nach allem, was wir wissen", schreibt der Priester weiter, gebe es keinen Zusammenhang zwischen "unserem Kontakt und der Entscheidung des Mannes, sich das Leben zu nehmen". Die Gründe für den Suizid seien nach Angaben des Priesters vermutlich in der Traumatisierung des Flüchtlings zu suchen. - Belege für diese Einschätzung werden allerdings nicht genannt. Das Bistum Trier hat nach Angaben von Sprecherin Judith Rupp im Februar „über sich verdichtende Gerüchte“ von dem Fall erfahren. Nach Gesprächen mit dem Betroffenen und der Staatsanwaltschaft hätten sich die Gerüchte bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war laut Judith Rupp das staatsanwaltschaftliche Verfahren bereits wieder eingestellt. Inzwischen ist nach Bistumsangaben auch das Disziplinarverfahren gegen den Priester beendet, indem er seinem Amtsverzicht zugestimmt hat. (volksfreund.de). Das Schreiben des Pfarrers an seine Pfarrgemeinde: (blog,ca)
11/2017: Einem heutigen Pfarrer und ehemaligen saarländischen Kaplan wird vorgeworfen, sich "unangemessen" im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verhalten zu haben. Nach Angaben des Bistums Speyer nimmt sich der Pfarrer gerade eine "Auszeit". Der Pfarrer, 1964 in Neunkirchen geboren, ist gelernter Gärtner. Seine Lehre absolvierte er am St. Wendeler Missionshaus – damals noch von den Steyler Missionaren betrieben. Nach dem Theologiestudium war er Kaplan in Landau und St. Ingbert sowie Pfarrer in Gerbach am Donnersberg. 2004 wurde er zum Dekan im Dekanat Donnersberg gewählt. Nach einer Strukturreform war er anschließend fünf Jahre Kooperator einer Gemeinde in Rheinzabern. (rheinpfalz.de)
11/2017: "Katholisches Kartell" reicht bis ins Bistum Trier: Ein ehemaliger chilenischer Erzbischof, auf dem schwerste Vorwürfe sexuellen Missbrauchs lasten, lebt seit Oktober 2002 im Bistum Trier. Ausgerechnet im Bistum des Missbrauchsbeauftragten der DBK, Bischof Dr. Stephan Ackermann. Eigene Recherchen bestätigen diese Angaben. Bereits 1992 wurden Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen chilenischen Erzbischof Francisco José Cox laut. Es fanden jedoch über Jahre hinweg keine Untersuchungen der Vorwürfe statt. Erst 1997 erfolgte eine Untersuchung durch die Apostolische Nuntiatur. Daraufhin trat Cox - ohne öffentliche Erklärung - von seinen Ämtern zurück. Der Generaloberer der Schönstatt-Patres, P. Juan Pablo Catoggio sagte auf WDR-Anfrage, Cox sei von der Bischofkongregation in Rom den Schönstatt-Patres anvertraut worden. "Sollten die Fakten stimmen, müsste Cox angeklagt werden". - Doch das ist bisher nicht geschehen. (blog, ca)" Die zurückliegenden Monate haben gezeigt, dass wir uns gezielter als bisher auch der Frage zuwenden müssen, wie wir mit Priestern verfahren, die zu sexuellen Missbrauchstätern geworden sind“, erklärte Bischof Ackermann 2012. Während der Missbrauchsbeauftragte 2012 noch von den "zurückliegenden Monaten" sprach, hielt sich der ehemalige Erzbischof, der des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, bereits seit sieben im Bistum Trier auf. " Opfergerechter Umgang mit Tätern“ (Bistum Trier, Mai 2012)
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2016
09/2016: Nach sexuellem Missbrauch durch Priester: Gemeinde soll Abbitte leisten: Lange Zeit wurde nur hinter vorgehaltener Hand darüber gesprochen. Doch nachdem sich mindestens eine Person als Missbrauchsopfer des verstorbenen katholischen Priesters Becker offenbart hat, müssen die Gläubigen den Tatsachen in die Augen schauen. In der damaligen katholischen Pfarrei Windesheim, die heute zur Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal gehört, wurden von Pfarrer Becker Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre laut Opferaussagen Kinder und Jugendliche sexuell bedrängt und teils auch missbraucht. Von einer eigenen Aufarbeitung vor Ort halten die Unterzeichner nach Beratungen mit dem Bischöflichen Generalvikariat nichts. Obwohl die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft wissen, dass das verübte Unrecht nicht wiedergutzumachen ist, wird es am 17. November 2016 einen Versöhnungsgottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkirche Windesheim geben, "in dem wir den Betroffenen unsere Anteilnahme versichern und als Gemeinde Abbitte leisten". Zur Gottesdienstvorbereitung sind Interessierte am Dienstag, 25. Oktober, um 20 Uhr ins Pfarrhaus Windesheim eingeladen. Im Auftrag des Opfers bestätigte Gabriel Ohler ("Kinderseelen in Not"), dass seitens des Bistums bereits eine finanzielle Entschädigung geflossen sei - ein Schweigegeld. Im Gegenzug wurde vereinbart, über die Geschehnisse öffentlich nicht zu sprechen. (rhein-zeitung.de)
08/2016: Das Bistum Trier beruft sich in der Causa Freisen im Umgang mit einem zehn Jahre zurückliegenden Missbrauchsverdacht auf einen "Lernprozess". Der Staatsanwalt habe das Bistum im November 2006 über eine wegen Verjährung eingestellte Ermittlung gegen einen Priester "wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Körperverletzung" informiert, sagte Bistumssprecher André Uzulis am Mittwoch der Katholischen Nachrichtenagentur. Der damalige Bischof, Reinhard Marx, und sein Generalvikar Georg Holkenbrink hätten daraufhin weitere Untersuchungen nicht für erforderlich gehalten. (die-tagespost.de) (domradio.de)
08/2016: Freisen: Aufklärung auf katholisch - Ermittler in eigener Sache: Bereits am 17.06.2016 berichtete der WDR in seiner Sendung "Diesseits von Eden" darüber, dass 2006 der damalige Weihbischof Stephan Ackermann, Bischof Reinhard Marx sowie der damalige Generalvikar Georg Holkenbrink nachweislich über das Verfahren gegen den ehemaligen Freisener Priester informiert wurden. Umso absurder ist es, dass ausgerechnet der heutige Offizial, Dr. Georg Holkenbrink, selbst die Gespräche mit den Betroffenen führt und für die Durchführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung des Kirchlichen Verfahrens zuständig ist, - obwohl er 2006 in der Personalkommission saß, die über diesen Verdachtsfall informiert wurde. (blog, ca)
05/2016: Von 2010 bis 31.12.2015 haben sich 125 Missbrauchsopfer beim Bistum Trier gemeldet. Beschuldigt wurden insgesamt 70 Geistliche, 40 davon sind verstorben. 90 Anträge wurden gestellt, 83 bewilligt. Das Bistum zahlte an Betroffene bislang 411.500 Euro. (volksfreund.de)
05/2016: Metaanalyse zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Rahmen der katholischen Kirche: Die Metaanalyse befasst sich mit einem Forschungsprojekt über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Kontext der katholischen Kirche. Neben der Skizzierung der einzelnen Teilprojekte werden erste Ergebnisse des Teilprojekts der methodenkritischen Metaanalyse dargestellt. Die Metaanalyse gibt einen Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu Kunst und Umfang sexueller Missbrauchstaten an Minderjährigen in der katholischen Kirche und in anderen Institutionen. Hierzu wurden bisher 40 Studien über die katholische Kirche und 13 Studien über Einrichtungen, die nicht in katholischer Trägerschaft stehen, untersucht. Es werden Ergebnisse zu den Methoden der Studien sowie zu den Merkmalen von Tätern und Opfern und zu den Delikten dargestellt.(link.springer.com), (blog, ca)
05/2016: Bischof Ackermann: vom Missbrauchsbeauftragten zum Vertuscher. Ein Kommentar von Claudia Adams.
05/2016: Video zu der Aussage Ackermann, dass Glaubwürdigkeit eine Frage des Handelns sei. (youtube)
03/2016: Interview mit Bischof Stephan Ackermann: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, katholischer Missbrauchsbeauftragter, über "Spotlight" und die Aufarbeitung der sexuellen Übergriffe. Auf die Frage, wie der Film auf ihn gewirkt hätte, antwortet Ackermann: "Er hat mich berührt, weil es ein ganz ruhiger Film ist. Es hat mich noch mal schockiert, diese Form des Nicht-Sehen-Wollens vorgeführt zu bekommen. Das war ja nicht nur ein kirchliches Problem. Auch die Journalisten haben die Dimension lange Zeit nicht gesehen. (tagesspiegel.de
03/2016: Im Bistum Trier meldeten sich seit 'Bekanntwerden der Missbrauchvorwürfe' 125 Betroffene. Gegen 30 Priester wurden daraufhin kircheninterne Ermittlungen eingeleitet. Bislang sind 10 Verfahren abgeschlossen. Die betroffenen Geistlichen wurden unterschiedlich bestraft. Unter anderem wurden zwei Priester entlassen, andere dürfen keine Messen mehr abhalten. Die übrigen Fälle sind noch nicht angeschlossen. (swr.de)
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2015
12/2015: Die Missbrauchs-Aufarbeitung in der Kirche ist laut Bischof Ackermann noch nicht abgeschlossen. Es gebe immer noch Menschen, die sexuelle Übergriffe meldeten, so der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz. Die meisten Fälle lägen allerdings lange zurück, stammten aus den 1950er und 1960er Jahren. Aus der jüngsten Vergangenheit gebe es dagegen "wenige Fälle", die gemeldet würden, sagte Ackermann. "Ich glaube, dass aktuell die Gefahr, dass es vorkommt, wesentlich geringer ist, weil die Menschen wachsamer und sensibler geworden sind." Ackermann kündigte an, er wolle seine Arbeit als Beauftragter zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals künftig "anders akzentuieren". "Es ist richtig, nicht nur rückwärts zu schauen. Es geht um einen sicheren Raum für Kinder und Jugendliche - und wir setzen uns auch gesellschaftlich dafür ein. (katholisch.de)
04/2015: Der Freisener Pfarrer Otmar M. wird von Bistum Trier beurlaubt. Die Gottesdienste in dieser Woche wird er noch halten und mit den Kommunionkindern den Weißen Sonntag feiern. Das Schreiben des bischöflichen Generalvikariats wurde beim Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Remigius an Ostermontag verlesen. Der offizielle Vorwurf: M. habe sich fortgesetzt nicht an Absprachen und ergangene Weisungen gehalten habe. Tatsache: (saarbrücker-zeitung.de)
03/2015: Ackermann spricht von "Vertrauensbeweis" der Betroffenen gegenüber der Kirche (!): "Dass Menschen sich trotz der schlimmen Erfahrung, die sie mit kirchlichen Amtsträgern, seien es Priester, seien es Generalvikare oder Bischöfe gewesen, trotz der schwierigen Erfahrung, die sie gemacht haben, sich an uns gewandt haben, offensichtlich doch den Eindruck haben, 'es bringt etwas, ich werde jetzt gehört' - das ist ein Vertrauensbeweis" (ard.mediathek/br.de)
03/2015: "Die katholische Kirche und das Schweigen der Männer": "Wir wollen Klarheit und Transparenz über diese dunkle Seite in unserer Kirche", sagte Bischof Ackermann im Namen der katholischen Bischöfe, als er im März 2014 ein interdisziplinäres Forschungsprojekt vorstellte. Die Wissenschaftler erhielten den Auftrag, die zahlreichen Kindesmissbrauchsfälle in der katholischen Kirche aufzuarbeiten. Ein Jahr danach ist es Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie ehrlich meint es die katholische Kirche wirklich mit der Aufarbeitung? Wie groß ist das Ausmaß des Skandals? Die Autoren Birgit Wärnke und Sebastian Bellwinkel haben hinter die Mauern der katholischen Kirche geschaut.(ard.mediathek.de)
03/2015: Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-Priester aus dem Bistum Trier: Dem Pater würden "geschlechtliche Handlungen mit über 16-Jährigen" zur Last gelegt, sagte Plöbst. Bei dem Ex-Priester des Bistums Trier handelt es sich um einen ehemaligen Pfarrer aus Dillingen, der auch als Religionslehrer und Gestalttherapeut in Saarlouis tätig war. Wie Bistumssprecher André Uzulis der SZ auf Anfrage sagte, sei der Betroffene aufgrund "einer persönlichen Entscheidung" seit dem 1. August 2009 von seinem Dienst als Priester im Bistum freigestellt worden. Mit seiner endgültigen Aufnahme in den Benediktinerorden 2013 sei er aus dem Presbyterium der Diözese Trier ausgeschieden. "Dem Bistum sind keine Missbrauchsvorwürfe bekannt, die sich auf die Dienstzeit des damals sehr engagierten und anerkannten Seelsorgers im Bistum Trier beziehen", betonte der Bistumssprecher. (saarbruecker-zeitung.de) (blog,ca)
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09/2014: Bei der weiteren Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche hat sich der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, für eine stärkere Einbeziehung der Leidtragenden ausgesprochen. "Die Opfer sind in einem besonderen Maße Experten, die es ernst zu nehmen gilt", sagte Ackermann (katholisch.de)
07/2014: Im Bistum Trier sind im vergangenen Jahr über 8500 Gläubige aus der katholischen Kirche ausgetreten - so viele wie nie zuvor. Die Austrittszahl ist sogar noch deutlich höher als 2010. Damals wurde der Missbrauchsskandal publik. Bei der Ursachensuche für den rasanten Anstieg der Austrittszahlen herrscht offenbar weitgehend Ratlosigkeit. "Wir sind ja davon ausgegangen, dass die Zahlen steigen", sagte ein hoher Trierer Geistlicher dem TV, "aber dass die Austritte so in die Höhe schnellen, hätten wir nicht für möglich gehalten". Wie unsere Zeitung von einem hohen Geistlichen erfuhr, sind im vergangenen Jahr 8566 Katholiken aus der Kirche ausgetreten, 60 Prozent mehr als im Vorjahr und etwa 1200 mehr als im bisherigen Negativrekordjahr 2010. Der Anteil der Katholiken an der Bevölkerung im Bistum, das die ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz sowie weite Teile des Saarlandes umfasst, liegt immer noch bei rund 60 Prozent. Vor 15 Jahren lag der Katholikenanteil noch bei 70 Prozent, vor 35 Jahren bei 80 Prozent. (volksfreund.de)
06/2014: "Sie hätten besser geschwiegen" - Offener Brief an Prälat Dr. Rainer Scherschel von Claudia Adams (blog, ca)
06/2014: Leserbrief von Prälat Dr. Rainer Scherschel im Trierischen Volksfreund. In der Ausgabe von Pfingsten lässt sich der Volksfreund nicht die Gelegenheit entgehen, auf der Titelseite in einer Schlagzeile zu texten: "Missbrauchsvorwürfe gegen Trierer Bistumspriester". Und weiter in hervorgehobener Schrift: "Erneut ist ein katholischer Priester mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert." Im Text werden sogar die Untaten gezählt: "Damit hat sich die Zahl der mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten Bistumspriester auf insgesamt 74 erhöht." Nirgendwo wird erwähnt, dass es sich um einen Zeitraum von 60 Jahren handelt und dass in dieser Zeit etwa dreitausend Priester im Bistum Trier tätig waren. Außerdem werden Vorgänge zusammengezählt, die man eigentlich gar nicht zusammenzählen kann, nämlich sowohl nach deutschem Recht strafbare wie auch nicht strafbare Handlungen, denen nur die Kirche wegen ihrer eigenen Gesetze nachgeht. In dieser Statistik finden sich sogar Beschuldigungen gegen Priester, die bereits verstorben waren, als die Vorwürfe erhoben wurden, und die nie die Gelegenheit hatten, sich dazu zu äußern. Wohlgemerkt, jeder Missbrauch eines Priesters tut weh und ist zutiefst zu bedauern, weil menschliches Vertrauen missbraucht worden ist. Aber man hat den Eindruck, dass hier die gesamte Priesterschaft des Bistums kollektiv beschuldigt wird wegen der Vergehen einiger weniger. Hat man denn schon einmal lesen können: Das war jetzt die 73. Straftat eines Polizisten in den letzten 60 Jahren oder der 75. Missbrauchsfall eines Lehrers seit dem Zweiten Weltkrieg? Niemand käme auf eine solche Idee. Bei den Priestern aber tut man es. Die Bürger sind gegen solche Darstellungen durch das Verjährungsrecht geschützt. Jenseits der Verjährungsgrenzen darf nicht ermittelt werden. Also darf auch darüber nicht geschrieben werden, und eine solche Statistik, wie sie bei den katholischen Priestern aufgemacht wird, ist bei anderen Bevölkerungsgruppen nicht möglich. Obwohl die katholische Kirche als einzige verfolgt, was jenseits der bürgerlichen Verjährungszeiten liegt, wird sie an den Pranger gestellt: als zu lasch. Völlig absurd ist es, dem Bischof, der fünf Jahre im Amt ist, Vorwürfe zu machen wegen eines (nach deutschem Recht nicht strafbaren) Missbrauchsfalles vor 34 Jahren. Nachdem der Bischof nach Kenntnis der Beschuldigung sofort die Beurlaubung vom Dienst verfügt hat, zitiert Herr Seydewitz die Äußerung einer Opferinitiative: "Der jüngste Fall zeige, dass die Aufarbeitung in der Kirche nicht funktioniere." Man zeige uns den Minister, der sich für den Missbrauch eines seiner Beamten vor fast vierzig Jahren heute noch in die Pflicht nehmen lässt. Danach können wir darüber reden, ob für den Trierer Bischof die Einsetzung einer unabhängigen Kommission erforderlich ist. Dr. Rainer Scherschel, Trier Anm. d. Red.: Herr Scherschel war im Bistum für den Priestereinsatz zuständig und acht Jahre lang Missbrauchsbeauftragter. (volksfreund.de)
Mit dem Fall des Priesters aus dem Saarland ermittelt das Bistum Trier jetzt wegen Missbrauchsverdachts kirchenintern gegen insgesamt 22 Priester. Fünf Verfahren seien abgeschlossen worden: Zwei Priester erhielten die Höchststrafe - und wurden aus dem Klerikerstand entlassen. Zudem habe es Beschuldigungen gegen 37 Geistliche gegeben, die aber bereits verstorben seien, sagte eine Sprecherin des Bistums. Nach Bistumsangaben wurden bislang (Stand Dezember 2013) im Bistum Trier 37 verstorbene und 26 noch lebende Priester des sexuellen Missbrauch beschuldigt. (sr.de)
05/2015: Bei einer der wenigen Veranstaltungen auf dem Katholikentag zu sexuellem Missbrauch musste sich Bischof Stephan Ackermann scharfer Kritik stellen. Er räumt seine eigene Machtlosigkeit ein: „Ja zu null Toleranz gegenüber dem Verbrechen, aber nicht gegen die Person“, sagt Ackermann. Ein Täter der seine Strafe verbüßt und „aufrichtig bereut“ habe, müsse auch noch irgendeine Chance haben. Wenn ein Bischof, das nicht tue, wozu er „gehalten“ sei, dann könne man sich aber immer noch an Rom und die Kongregation wenden, so Ackermann. Und als Katsch darauf erwidert, dass dort dann auch wieder nur „der Müller“ sitze, kommt zynisch-hämisches Gelächter aus dem Publikum. (regensburg-digital.de)
04/2014: Ein Priester, der 1985 im Kreis Saarlouis einen damals 16-Jährigen missbraucht haben soll, geht mit einem Schreiben an die Öffentlichkeit: Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen und fordert vom Bistum Trier endlich Aufklärung. Auch das mutmaßliche Opfer fühlt sich vom Bistum im Stich gelassen. Sowohl das Bistum als auch das mutmaßliche Opfer hatten den Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Fall verjährt. Die Dekanatskonferenz Koblenz hat sich im November mit dem ungelösten Fall beschäftigt. Dechant Thomas Hüsch erklärt, er habe das Thema „Beurlaubung des Priesters bis zur Klärung der Missbrauchsvorwürfe“ im Gespräch mit der Bistumsleitung erwähnt. In der nächsten Konferenz möchte er über den Stand der Gespräche informieren. Laut Bistumssprecherin rechtfertigt der gegenwärtige kirchenrechtliche Erkenntnisstand weder ein Zelebrationsverbot noch eine Beurlaubung. „Die kirchenrechtlichen Ermittlungen dauern noch an, über den Zeitpunkt des Abschlusses können wir keine Angaben machen“, sagt Rupp. (sol.de)
04/2014: Der Lebacher Priester äußert sich zu Vorwürfen: "Nie hatte ich die Absicht, einem Minderjährigen Geld für sexuelle Handlungen anzubieten.Ich bin hier in eine Falle gelaufen, was die Akten auch deutlich zum Ausdruck bringen." (blog,ca)
04/2014: "Bischof Ackermann sprach von einem „Neustart“, nachdem das frühere Projekt in ein „Desaster“ gemündet sei. Was er nicht erwähnen konnte: Zum Desaster dürfte auch der eine oder andere aus den eigenen Reihen beigetragen haben, dem nicht so sehr an Klarheit, Transparenz und ehrlicher Aufklärung gelegen war." (aerzteblatt.de)
04/2014: Bistum Trier: Standesämter melden sprunghaften Anstieg von Kirchenaustritten: Die Zahl der Kirchenaustritte ist im vergangenen Jahr nach oben geschnellt – in der Region Trier um knapp 40 Prozent. Wie viele Gläubige der katholischen Kirche den Rücken gekehrt haben, wird seit einigen Jahren nicht mehr von den einzelnen Bistümern verkündet, sondern zentral von der deutschen Bischofskonferenz. Bei den 22 Standesämtern, die ihre Zahlen dem TV meldeten, traten im vergangenen Jahr insgesamt 1727 Gläubige aus – 39 Prozent mehr als im Vorjahr. (volksfreund.de)
03/2014: Prof. Dr. Lüdecke über entscheidende Fragen und das Kernproblem der neuen Missbrauchsstudie: Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ - Das ist der Titel des neuen Forschungsprojekts, das am Montag vorgestellt wurde. Ein Forschungskonsortium von sieben Professoren soll dazu in den nächsten drei Jahren entscheidendes herausfinden. Ein erstes Projekt dieser Art sollte der Hannoveraner Kriminologe Dr. Christian Pfeiffer vor drei Jahren starten: Er hatte sich aber letztes Jahr im Streit mit der Bischofskonferenz getrennt. Verbunden bin ich jetzt mit dem katholischen Kirchenrechtler Norbert Lüdecke von der Universität Bonn. Herr Lüdecke, dass Pfeiffer die Forschung in den Kirchenarchiven aufgegeben hat, das hing mit bestimmten kirchenrechtlichen Regelungen zusammen. Worum ging es da?" Prof. Dr. Lüdecke: "Also, es kam mehreres zusammen, dass das Projekt gescheitert ist. Ein Hauptgrund war dafür, dass Pfeiffer zugesichert worden war, dass er alle erreichbaren Quellen bekommt. Er hat das verstanden, in dem Sinne, dass er das, was es tatsächlich gibt, einsehen und bearbeiten kann. Die Bischöfe hatten aber von vornherein gemeint, was „rechtlich“ erreichbar ist. Und da gehört - nun ganz entscheidend – ihr Geheimarchiv nicht dazu! Das Problem: die entscheidenden Materialien müssen aber im Geheimarchiv sein – nämlich alle Verfahren über Sittlichkeitsdelikte. Alles, was es da vor 2000 gibt, muss dort sein, soweit es nicht zehn Jahre nach einem Urteil oder nach dem Tod des Täters vernichtet worden ist, auftragsgemäß. Nach 2000 ist es auch da nicht mehr, sondern in Rom." (www1.wdr.de) (Transkript, ca)
03/2014: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Verfahren gegen einen ehemaligen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs unter Auflagen eingestellt. Der Geistliche war angezeigt worden, weil er einem 15-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte. "Der Junge hatte das Geld genommen und war weggerannt", sagte Erik Schweitzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Zu Sex sei es nicht gekommen. Der Priester habe nun ein Geständnis abgelegt, sagte Schweitzer. Die Auflage: Er muss in Raten von jeweils 1000 Euro monatlich eine Geldbuße von insgesamt 6000 Euro zahlen. Ob er das Geld an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss, konnte am Donnerstag weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Bistum Trier in Erfahrung gebracht werden. (volksfreund.de)
03/2014: Anfang 2013 scheiterte die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Versuch, sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Nun nehmen die Bischöfe einen erneuten Anlauf." (deuttschlandfunkkultur.de)
03/2014: Pfeiffer: "Die Unterschrift der Bischofskonferenz war faktisch nichts wert. Jeder Bischof konnte aussteigen, wenn ihm danach war". Unverzichtbar ist aus meiner Sicht, dass alle Diözesen sich unterschriftlich verpflichten, bei dem Projekt mitzumachen. Das hat sich bei uns als großer Nachteil erwiesen, dass die Unterschrift der Bischofskonferenz faktisch nichts wert war: Jeder Bischof konnte weiterhin aussteigen, wenn ihm danach war." (swr.de)
02/2014: Bistum verhängt einjährige "Amtspause" wegen Missbrauchs: Die Kirche wirft einem Pfarrer "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" gegenüber einem Minderjährigen vor. Der Priester, der Koblenz und Altenkirchen bis jetzt im Einsatz war, darf ein Jahr sein Amt nicht öffentlich ausüben und muss mit einer Geldbuße von 3.000,00 Euro rechnen. Eine Amtsenthebung oder strafrechtliche Konsequenzen kommen nicht auf ihn zu. (rheinzeitung.de)
02/2014: Das Bistum Trier hat einen Pfarrer nach sexuellen Übergriffen auf Minderjährige bestraft. Dem Saarbrücker Geistlichen im Ruhestand werde "die öffentliche Ausübung seines Amtes in jeglicher Weise für ein Jahr untersagt", teilte das Bistum mit. Außerdem muss er 3000 Euro an eine Einrichtung zahlen, die sich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einsetzt. Das Bistum hatte infolge polizeilicher Ermittlungen von den Vorwürfen erfahren. Der Mann räumte ein, in den 1980er Jahren sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen gehabt zu haben. Daraufhin durfte er keine Gottesdienste mehr halten. Nun seien ihm "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" in vier Fällen zwischen 1984 und 1986 nachgewiesen worden, so das Bistum. Da die Opfer damals älter als 16 Jahre gewesen seien, habe keine Straftat vorgelegen. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien zudem wegen Verjährung eingestellt worden. (n-tv.de) / Weil ihm sexuelle Übergriffe in vier Fällen in den 1980er Jahren nachgewiesen wurden, hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann einem 70-jährigen Priester im Ruhestand einen "strengen Verweis" erteilt. (volksfreund.de)
01/2014: Youtube-Video mit Zitaten von Ackermann
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2013
12/2013: Ackermann sieht seine Aufgaben nahezu als abgearbeitet an: Als die katholische Kirche in Deutschland im März 2011 mit „materiellen Leistungen in Anerkennung des Leids der Opfer“ begann, türmten sich zunächst die Anträge - nun ist die Antragsflut vorbei. „Die Zahl der Anträge ist massiv zurückgegangen“, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Dennoch: „Natürlich gibt es noch aktuelle Fälle. Das Problem bleibt.“ Aber es sei „kein Vergleich zu dem, was wir vor zwei, drei Jahren hatten.“ Die deutschen Bischöfe hatten Ackermann Anfang 2010 mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals betraut. Er sehe seine Aufgaben nahezu als abgearbeitet an, sagte er: Eine Telefon-Hotline für Opfer, Entschädigungszahlungen, ein umfassendes Präventionskonzept und überarbeitete Leitlinien. Nun stehe noch die wissenschaftliche Aufarbeitung des Skandals aus. Nachdem die Zusammenarbeit mit dem Hannoveraner Kriminologen Christian Pfeiffer Anfang 2013 gescheitert war, solle das Forschungsprojekt in einem zweiten Anlauf Anfang 2014 „unter Dach und Fach“ sein, sagte Bischof Ackermann. (archivioradiovaticana.de)
11/2013: Die Übergriffe sollen fast 30 Jahre zurückliegen - und eine strafrechtliche Klärung wird es nicht mehr geben. Aber für die mutmaßlichen Opfer des katholischen Priesters, der nach wie vor in Koblenz und im Kreis Altenkirchen tätig ist, ist der Fall keineswegs abgeschlossen. Im Juli 2012 hatte sich ein heute 44-Jähriger Saarländer beim Bistum Trier gemeldet. Er sei im Jahr 1985 vom Pfarrer einer Gemeinde im Saarland sexuell missbraucht worden. Seitdem läuft das interne Verfahren der Kirche. Und seitdem läuft auch sein Antrag auf Entschädigung durch die Kirche. Wie die Sache ausgeht, ist offen. Klar ist nur: Der beschuldigte Pfarrer ist weiter im Amt, hält weiter Messen, nach Informationen unserer Zeitung auch regelmäßig in Koblenz. (rheinpfalz.de)
11/2013: Katholische Kirche will Missbrauchs-Studie neu vergeben: Bischof Ackermann sichtet Bewerbungen. Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und dessen Leiter Christian Pfeiffer, soll die Missbrauchs-Studie neu vergeben werden. (domradio.de)
01/2013: Pfeiffer bezichtigt Kirchenvertreter der Lüge: Im Streit um gescheitertes Projekt zur Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe nimmt Forscher Stellung Die Auseinandersetzung um das vorerst gescheiterte Forschungsprojekt zum Missbrauch in der katholischen Kirche nimmt an Schärfe zu. Der Kriminologe Christian Pfeiffer und die Bischöfe beschuldigen sich gegenseitig, daran schuld zu sein. Dem Würzburger Bischof unterstellte Pfeiffer jetzt in einem Gastbeitrag für diese Zeitung „ein gestörtes Verhältnis zum 8. Gebot“ (Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten). Damit reagierte der Forscher auf die Kritik des Bischofs, der Pfeiffer in einem Gastbeitrag heftig attackiert hatte. Darauf antwortete Pressesprecher Bernhard Schweßinger: „Es drängt sich nicht nur im Bistum Würzburg die Frage auf, ob bei Professor Pfeiffer die Grenzen zwischen Dichtung und Wahrheit fließend sind. Das Verhalten zeigt, wie richtig die Feststellung der Bischöfe war, aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses die Zusammenarbeit zu beenden.“ „Die Kirche hat keine Angst“, hatte Würzburgs Bischof betont. Ein Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit sei „die fehlende Vertrauensbasis zwischen den Diözesen und Professor Pfeiffer“, schrieb er. Der Forscher habe „verbindliche Zusagen nicht eingehalten“. Und dem Projekt habe „die gebotene Sensibilität bei der Befragung von Opfern sexuellen Missbrauchs“ gefehlt. Pfeiffer hält dagegen: „Wie kann man so unverschämt lügen“, fragt er. „Das Projekt ist an den Bedrohungsgefühlen gescheitert, die unsere Forschungspläne ausgelöst haben.“ Darauf habe die Kirche mit dem Wunsch nach Kontrolle reagiert. Die Oberhirten wollten ihm Zensur-Vorwürfe verbieten. Doch als Pfeiffer seine Behauptung mit einer Schutzschrift belegte, zogen sie am 17. Januar einen Antrag auf Unterlassung am Landgericht Hamburg zurück. Pfeiffer will der Kirche auch die Behauptung verbieten, er verschweige, dass es eine Einigung über Nachbesserungen im Juni 2012 gegeben habe. Zum Beweis legt er einen Brief an die Bischöfe vor. Darin schrieb er schon im Juli 2012, „dass wir nicht bereit sind“, Nachverhandlungen „in den geltenden Vertrag zu übernehmen“. Kirchliche Entscheidungsträger, „haben sich so an den Gestus von Kontrolle und Machtausübung gewöhnt, dass sie freie Kooperationspartner nicht akzeptieren können“. Was sagt die Bischofskonferenz dazu? „Wir möchten uns heute nicht dazu äußern“, hieß es auf Anfrage am Sonntag in Köln. (mainpost.de)
1/2013: Pfeiffer darf weiterhin von Zensur reden: Die katholische Kirche wies den Zensurvorwurf zurück und reichte am 14. Januar einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Pfeiffer ein. Diesen allerdings hat sie nach Auskunft des Kriminologen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen. Trotzdem dürfte der Vorgang für die Kirche teuer werden. Denn weil Pfeiffer nicht wusste, bei welchem Landgericht der Antrag eingehen würde, hinterlegten seine Anwälte vorsichtshalber an allen 118 deutschen Landgerichten sogenannte Schutzschriften, mit denen sich der Kriminologe dagegen wehren wollte. Die Kosten dürften jetzt auf die katholische Kirche zukommen. (rhein-zeitung.de)
01/2013: Kirche beendet Missbrauchshotline.
01/2013: "Ich habe den Kooperationspartner Kirche unterschätzt" Die Missbrauchsstudie der katholischen Kirche mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ist gescheitert - aber wer trägt die Schuld? KFN-Chef Pfeiffer wehrt sich im Interview gegen Kritik an seinem Vorgehen. (spiegel.de)
01/2013: Bischof über geplatzte Missbrauchsstudie: "Massive Enttäuschung der Opfer" Wer trägt die Schuld am Scheitern der Studie zur Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche? Im Interview rechtfertigt Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz, den Abbruch des Projekts - und kritisiert den Kriminologen Christian Pfeiffer. (spiegel.de)
01/2013: Der Missbrauch und das bischöfliche Geheimarchiv: Sie wollten aufklären: Missbrauchsopfer Claudia Adams ganz persönlich und Christian Pfeiffer, Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), bundesweit im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz. Beide sind gescheitert. Mit dem TV sprachen sie über unerwartete Hindernisse. Auch KFN-Direktor Pfeiffer machte eine bittere Erfahrung: "Bei Vertragsabschluss wusste ich natürlich von den Geheimarchiven." Mit einem "Trick" hätten ehemalige Richter und Staatsanwälte, die im Auftrag der KFN arbeiteten, die Akten durchsehen können: Sie wurden vorab zu Mitarbeitern der Diözese gemacht, unterschrieben also zwei Verträge, um kirchenrechtlich gleichgestellt zu sein. Aber: "Ich wurde erst im Herbst 2012 auf die kirchenrechtlichen Vorschriften der Aktenvernichtung aufmerksam gemacht", sagt der KFN-Chef. Das Überraschende: Er stieß auch auf vollständige Bestände: "Etwa während der Testphase im Bistum Trier." Bischof Ackermann habe auch nicht gezögert, die geheimen Akten zur Verfügung zu stellen. Zudem sei er bemüht gewesen, dass auch seine Kollegen die "Giftschränke" öffneten. Die Missbrauchsakten aus dem Geheimarchiv könnten auch bei einer künftigen Aufarbeitung eingesehen werden, sagt Bistumssprecher Uzulis. (volksfreund.de)
01/2013: Der kirchliche Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann will ungeachtet der Kritik weiter im Amt bleiben. Das sagte der 49-Jährige gestern in Trier. "Wie lange man das noch machen kann, weiß ich nicht", sagt der ansonsten so gefasste Trierer Bischof, "das ist nicht vergnüglich." Hat der vor drei Jahren - auf dem Höhepunkt der Krise - von seinen Mitbrüdern zum Missbrauchsbeauftragten ernannte Stephan Ackermann etwa inzwischen die Nase voll von seinem unbefristeten Sonderauftrag? "Ich habe mir die Aufgabe nicht gesucht", sagt der 49-Jährige, um allerdings gleich hinzuzufügen, dass er Anwalt der Betroffenen bleiben wolle. Die Äußerungen des Trierer Bischofs machen deutlich, wie sehr ihm das heikle Thema inzwischen zu schaffen macht. Galt Ackermann in den ersten Monaten nach seiner Ernennung zum Missbrauchsbeauftragten schon fast als Idealbesetzung für den Posten, als Hoffnungsträger, der der katholischen Kirche verloren gegangenes Vertrauen zurückerobern kann, wurde zuletzt immer häufiger auch Kritik an ihm laut. Etwa als im vorigen Frühjahr bekannt wurde, dass der Trierer Bischof mehrere pädophile Priester weiter beschäftigt - wenn auch unter Auflagen. Nun hagelte es Kritik, weil die Bischöfe die von ihnen in Auftrag gegebene Studie zur wissenschaftlichen Erforschung des Missbrauchs durch katholische Priester vorzeitig kündigten. Zwar nahm der Hannoveraner Institutsleiter Professor Christian Pfeiffer den kirchlichen Missbrauchsbeauftragten ausdrücklich in Schutz - Ackermann habe alles versucht, das Projekt zu retten. Doch in der Öffentlichkeit stehen die Bischöfe und damit besonders ihr Chef-Aufklärer seitdem als Bremser da, auch wenn Ackermann betont: "Ich versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin mit gleichbleibender Intensität und Konsequenz um eine gründliche und transparente Aufklärung bemühen werden."Die Bevölkerung hat wahrgenommen, dass die Pfeiffer-Studie gestorben ist und die Telefon-Hotline Ende 2012 eingestellt wurde, auch wenn das schon lange geplant war. Durch das zufällige zeitliche Zusammentreffen sieht es nun so aus, als erlahme der kirchliche Aufklärungswille. Zu zeigen, dass dem nicht so ist, ist der Job des kirchlichen Missbrauchsbeauftragten. (volksfreund.de)
01/2013: Es sollte der Befreiungsschlag werden: Die Deutsche Bischofskonferenz beauftragte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Doch nun steht das Projekt vor dem Aus - Bistümer weigern sich, die notwendigen Daten herauszugeben. (spiegel.de)
01/2013: Prof. Dr. Pfeiffer: "Im direkten Gespräch wurde mir das angekündigt, wenn wir nicht bereit sind, eine Schweigevereinbarung über all das, was hier gelaufen ist, zu unterzeichnen, dann würde es eben zur Kündigung kommen." (Transkript, ca) (deutschlandradio,de)
01/2013: Bischof Ackermann behauptet, der Anwalt der Betroffenen zu sein: "Ich habe mir die Aufgabe nicht gesucht", sagt der 49-Jährige, um allerdings gleich hinzuzufügen, dass er Anwalt der Betroffenen bleiben wolle." Ackermann betont zudem: "Ich versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin mit gleichbleibender Intensität und Konsequenz um eine gründliche und transparente Aufklärung bemühen werden." (volksfreund.de)
01/2013: Nach Ansicht ihrer eigenen Mitglieder befindet sich die katholische Kirche in einer „desolaten Verfassung“. Vor allem die Missbrauchsfälle und die Unfähigkeit der Kirchenoberen, das Thema aufzuarbeiten, haben die Glaubwürdigkeit der Kirche „massiv“ erschüttert. (tagesspiegel.de)
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2012
12/2012: Dr. Georg Holkenbrink, Offizial des Bistums Trier, erläutert auf acht Seiten die Faktenlage zu den Auseinandersetzungen in Köllerbach/Püttlingen und zur Frage, ob es hier sexualisierte Gewalt durch Priester gab (sr.de), (blog,ca)
12/2012: Freiburger Oberstaatsanwalt widerspricht der Aussage von Offizial Holkenbrink. - Anstatt aufzuklären, wirft eine Pressekonferenz des Bistums Trier weitere Fragen auf. Erst Missbrauch, dann Vertuschung: Vorwürfe halten Pfarreien im Saarland und Bistum Trier in Atem: Missbrauchs- und Vertuschungsvorwürfe, Drohbriefe und Verleumdungen: Seit zwei Jahren rumort es in den Gemeinden St. Martin und Herz-Jesu im saarländischen Köllerbach. Was ist wirklich passiert? Anstatt aufzuklären, wirft eine Pressekonferenz des Bistums Trier weitere Fragen auf. (volksfreund.de)
12/2012: Köllerbach: Alles nur ein Irrtum: "Das Bistum Trier hat gemeint, kirchenrechtlich nicht gegen den beschuldigten Pfarrer vorgehen zu können.": Pastor Ittmann wirft seinem einstigen Vorgesetzten Leist vor, Hinweise auf sexuelle Übergriffe nicht ernst genommen zu haben. Dafür habe Leist Drohbriefe, wie Ittmann sie nennt, an ihn zumindest lanciert.Diesem Vorwurf ging ein Staatsanwalt ergebnislos nach. Holkenbrink bestätigte, dass in der Köllerbacher Gemeinde St. Martin, 1991 bis 2007 ein Priester gearbeitet hat, der in den 80ern bei Freiburg wegen Missbrauchs aufgeflogen sei. Was einen Übergriff durch ihn in Köllerbach betrifft, fehle dem Bistum der Nachweis. Holkenbrink: "Ich habe keine Zeugen." Das Opfer habe keine Fragen beantwortet. Der Pater, im Dienst der von Rom nicht anerkannten erzkonservativen Piusbruderschaft handelnd, habe ohne Auftrag des Trierer Bischofs für St. Martin gearbeitet. Ab 1988 hatte sich die traditionalistische Gemeinde von der katholischen Amtskirche abgespalten. Erst im Februar 2007 sei sie wieder vom Bischof aufgenommen worden. Deshalb habe das Bistum zunächst gemeint, kirchenrechtlich nicht gegen den beschuldigten Pater vorgehen zu können. Erst im Frühjahr dieses Jahres seien Justiziare zum Entschluss gekommen, dass "als durch die Taufe einmal in die katholische Kirche Aufgenommene zur Beachtung der kirchlichen Gesetze (…) verpflichtet sind". Ermittlungsakten seien nun im Vatikan. Ähnlich wie die zum Fall eines weiteren Paters, der nur kurz für St. Martin im Dienst gewesen war. Holkenbrink schwieg zu einem dritten Missbrauch, da es sich beim mutmaßlichen Täter um eine Privatperson handle. Zudem rehabilitierte Holkenbrink den St. Wendeler Pfarrer Leist. Dieser habe keinen Bischofsauftrag gehabt, in der Sache zu ermitteln. Es sei um das Schreiben eines St.-Martin-Gemeindemitglieds gegangen, das von Missbrauchs-"Gerüchten" sprach. Diesen Wortlaut habe Leist in einer Stellungnahme ans Bistum aufgenommen. Woraufhin Ittmann Leist vorgeworfen habe, die Fälle als bloße Gerüchte abgetan zu haben.(saarbruecker-zeitung.de)
12/2012: "Dass er um 1990 herum, vor seiner Zeit im Saarland, ein minderjähriges Mädchen missbrauchte, habe er im Wesentlichen jedoch eingeräumt, sagte Holkenbrink weiter." Der beschuldigte Priester wurde den Angabe zufolge im Frühjahr 2010 vom Dienst suspendiert, weil er trotz eines Verbots in einem Privathaus weiter Messen feierte. Vorwürfe, er habe sich in seiner Zeit in Köllerbach zwischen 1991 und 2007 durch sexuelle Übergriffe auf Minderjährige schuldig gemacht, weist er zurück. Dass er um 1990 herum, vor seiner Zeit im Saarland, ein minderjähriges Mädchen missbrauchte, habe er im Wesentlichen jedoch eingeräumt, sagte Holkenbrink weiter. Der Chef des Kirchengerichts betonte zugleich, die den Vorwürfen zugrunde liegenden Taten seien verjährt. Die zuständigen Staatsanwaltschaften hätten die Ermittlungen eingestellt. (weltexpress.de)
12/2012: In Trier werden die Ergebnisse der Studie „Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 2000–2010“ (auch: "Leygraf-Studie") vorgestellt.
12/2012: Ackermann: "Alles im Spektrum des Normalen": "Aber die Studie zeigt ja im Vergleich zu der männlichen Allgemeinbevölkerung, dass das irgendwie im Spektrum des Normalen liegt. Auf der anderen Seite muss man natürlich sagen, ist das insofern auch beruhigend, aber wie gesagt mit Vorsicht gesagt, trotzdem, wenn man an die Diskussionen der letzten zwei Jahre denkt, dann hatte man ja da zwischendurch den Eindruck, dass gerade katholische Geistliche und Ordenspriester die Hochrisikogruppe in unserer Gesellschaft sind, und da zeigt die Studie ganz klar, dass dies nicht der Fall ist." (deutschlandfunkkultur.de)
12/2012: Pädophile Priester sind "nur Ausnahmen": In der sogenannten "Leygraf-Studie" haben Psychiater unter Leitung von Norbert Leygraf untersucht, warum die Täter diese Übergriffe begangen haben. Untersucht haben wir insgesamt 78 Gutachten über Priester, denen sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden waren. 50 Priester hatten Handlungen mit Körperkontakt begangen, das war oft Streicheln des Körpers, auch der Geschlechtsteile. Zwölf Priester hatten Internetpornografie konsumiert, sie hatten keinen direkten Kontakt zu Kindern. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung war, dass eine spezielle Störung im Bereich der Sexualität, also das, was man in der Psychiatrie eine Pädophilie nennt, nur in Ausnahmefällen vorlag. Die Ursachen für diese Taten waren oft eher berufliche Krisen, Gefühle der Einsamkeit, soziale Isolation oder eine Nähe-Distanz-Problematik. In dem Interview sagt Leygraf: "Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern, also Handlungen, die mit dem Einführen des Genitals in den Körper des anderen einhergingen, hätte nicht vorgelegen." (!) . Leygraf weiter: "Wenn es eine pädosexuelle Orientierung gibt, ist es vorbei. Dann kann man so jemanden nicht mehr in der Kirche arbeiten lassen. Auch dort muss man aber sehen, dass man für ihn sorgen muss. Wenn er völlig ins Bodenlose fällt, ist die Rückfallgefahr viel größer. Deshalb sollte man ihn in einem System halten, wo er unterstützt und kontrolliert wird. Bei vielen Priestern lagen die Übergriffe teils schon Jahrzehnte zurück, als sie in speziellen Krisensituationen steckten. Danach gab es dann oft keine Übergriffe mehr. Aus prognostischen Gründen kann man dann nicht sagen, dass sie nicht mehr in der Kirche arbeiten dürften. Auf die Frage, wie viele der betroffenen Priester denn demnach in der Kirche weiterarbeiten sollten, und wie viele nicht, antwortet Leygraf: "In 47 Prozent der Fälle hatten wir überhaupt keine Bedenken. In 37 Prozent der Fälle waren wir für eine Einschränkung. Das heißt, man könnte diese Priester zum Beispiel noch in Altenheimen oder Krankenhäusern einsetzen. Bei 15 Prozent waren wir der Meinung, dass es aus prognostischer Sicht viel zu riskant wäre, sie wieder einzusetzen." (dw.com)
12/2012: Dr. André Uzulis wird zum 1. Dezember neuer Kommunikationsdirektor und Pressesprecher des Bistums Trier. Der 47-Jährige, der zuletzt Auslandschef und Mitglied der Chefredaktion der Nachrichtenagentur dapd war, tritt als Kommunikationsdirektor die Nachfolge von Mons. Stephan Wahl an, der seine Tätigkeit Ende Juli beendet hatte. Als Pressesprecher folgt Uzulis auf Dr. Stephan Kronenburg, der im Januar ins Bistum Münster wechselt. Judith Rupp wird neue Stellvertretende Pressesprecherin des Bistums Trier. Die 34-jährige ist derzeit Redakteurin in der Bischöflichen Pressestelle Koblenz. Rupp übernimmt die Funktion zum 1. Dezember; zum gleichen Zeitpunkt tritt auch Dr. André Uzulis, neuer Kommunikationsdirektor und Pressesprecher des Bistums, seinen Dienst an.(bistum-trier.de)
03/2012: Johannes Wilhelm Rörig, der unabhängig Beauftragte für sexuellen Missbrauch ist erschrocken über die Vorgänge in der Katholischen Kirche. Es sei "sehr misslich", dass Bischof Ackermann Pädosexuelle in seinem Bistum beschäftige, sagte Rörig (taz.de)
03/2012: Scham und Bestürzung: Als Missbrauchsbeauftragter der Kirche predigt der Trierer Bischof Stephan Ackermann »null Toleranz«. Im eigenen Bistum geht er milde mit pädophilen Pfarrern um. (spiegel.de)
03/2012: Aufklärung auf katholisch: Vertuschung statt Aufdeckung: Schont ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Stephan Ackermann Kinderschänder? In seinem Bistum scheinen die Aufklärer zum Schweigen verdammt zu sein. In einem offenen Brief empören sich diese Woche Angehörige eines anderen Pfarrers, dass Ackermann "bis zur Stunde" zu den Geschehnissen "keine öffentliche Erklärung an die Katholiken und Betroffenen" abgegeben habe. Gespräche würden verweigert, Mitarbeiter eingeschüchtert, Aufklärungsmaßnahmen verschleppt oder ganz verhindert. "Diese skandalöse, zutiefst unchristliche Vorgehensweise muss ein für alle Mal ein Ende finden", fordern die Katholiken. (spiegel.de)
03/2012: Seit Donnerstag darf ein 76-jähriger Ruhestandsgeistlicher aus dem Saarland keine Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Das hat Bischof Stephan Ackermann angeordnet und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdachts gegen den Priester eingeleitet, wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gestern berichtete. Der Saarländer soll sich nach Informationen der Zeitung vor mehr als 40 Jahren bei einer Jugendfreizeit an Jungen vergangen haben. Die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat sollen erst diese Woche über entsprechende Gerüchte informiert worden sein, ist zu hören. „Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis“, verlautete demnach aber aus Kirchenkreisen. Der Ruhestandsgeistliche bestreitet die Vorwürfe, die angeblich sogar in den Personalakten des Mannes vermerkt sein sollen. Am Freitag wurde die Trierer Staatsanwaltschaft durch das Bistum informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sind die Vorwürfe, die sich 1970 zugetragen haben sollen, verjährt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer der Zeitung. Nähere Angaben zu dem Fall wollte Brauer ebenso wenig machen wie der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg. (saarbruecker-zeitung.de)
Es ist für diese Woche der zweite Missbrauchsfall aus dem Bistum Trier, der für Schlagzeilen sorgt. Erst am Mittwoch hatte die Zeitung über einen katholischen Priester berichtet, der wegen sexuellen Missbrauchs Mitte der 90er Jahre zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen ist der Geistliche wieder als Aushilfspriester in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. Gruppierungen wie die Katholisch Studierende Jugend hatten dies scharf kritisiert"
03/2012: Bistum Trier: Fledermäuse im Weihwasserkrug: Statt der erhofften Aufklärung wurden in einem Schreiben im Auftrag der Bistumsleitung die von Pater Klaus G. innerkirchlich gemeldeten Vorfälle in Köllerbach lediglich als "Gerüchte" bezeichnet, "die sich nicht erhärtet" hätten. Dabei hatten Zeugen auch gegenüber dem Priester Guido I. die Vorfälle bestätigt. I. und ein Opfer stellten Strafanzeige, die allerdings wegen Verjährung nicht weiter verfolgt werden konnte. ("spiegel.de")
03/2012: Missbrauchskomplex Edmund Dillinger (Anmerk.ca) : "Trierer Bischof stellt Priester kalt" Missbrauchsvorwürfe holen saarländischen Ruhestandsgeistlichen ein: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einen saarländischen Ruhestandspriester suspendiert, der sich im Jahre 1970 an minderjährigen Jungen vergangen haben soll. Der Geistliche bestreitet dies. Donnerstag darf ein 76-jähriger Ruhestandsgeistlicher aus dem Saarland keine Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Das hat Bischof Stephan Ackermann angeordnet und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdachts gegen den Priester eingeleitet, wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gestern berichtete. Der Saarländer soll sich nach Informationen der Zeitung vor mehr als 40 Jahren bei einer Jugendfreizeit an Jungen vergangen haben. Die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat sollen erst diese Woche (März 2012, Anm. ca) über entsprechende Gerüchte informiert worden sein, ist zu hören. „Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis“, verlautete demnach aber aus Kirchenkreisen. Der Ruhestandsgeistliche bestreitet die Vorwürfe, die angeblich sogar in den Personalakten des Mannes vermerkt sein sollen. Am Freitag wurde die Trierer Staatsanwaltschaft durch das Bistum informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sind die Vorwürfe, die sich 1970 zugetragen haben sollen, verjährt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer der Zeitung. Nähere Angaben zu dem Fall wollte Brauer ebenso wenig machen wie der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg. Es ist für diese Woche der zweite Missbrauchsfall aus dem Bistum Trier, der für Schlagzeilen sorgt. Erst am Mittwoch hatte die Zeitung über einen katholischen Priester berichtet, der wegen sexuellen Missbrauchs Mitte der 90er Jahre zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen ist der Geistliche wieder als Aushilfspriester in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. (Quelle: Saarbrücker Zeitung, 17./18.03.2012)
03/2012: Im März 2012 berichtete der Spiegel, dass Ackermann in seinem Bistum mindestens sieben pädophile und zum Teil vorbestrafte Priester als Seelsorger beschäftige, was von Kirchenmitarbeitern und Opfern als unhaltbar kritisiert wurde. Das Bistum Trier widersprach dieser Darstellung und gab an, dass das Handeln von Bischof Ackermann in voller Übereinstimmung mit den Leitlinien erfolge. Diese sehen vor, dass ein verurteilter Täter, wenn er im kirchlichen Dienst verbleibt, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden kann. (Spiegel)
03/2012: Neue Missbrauchsvorwürfe gegen Priester in Priester aus dem Saarland wird des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verdächtigt. Wie das Bistum Trier mitteilte, befindet sich der Geistliche im Ruhestand. Die mutmaßlichen Missbrauchsfälle sollen sich in den 70er Jahren ereignet haben. Nach Angaben des Bistums hat Bischof Stephan Ackermann dem Priester bis zum Abschluss der kirchlichen Voruntersuchungen untersagt, öffentliche Gottesdienste in jeglicher Art zu feiern. Zudem wurde dem Priester untersagt, in der Kinder- und Jugendarbeit tätig zu sein. Den Angaben zufolge hat das Bistum die Staatsanwaltschaft informiert. Informationen zu den Details des Priesters und seiner Wirkungsstätte wollte das Bistum auf Anfrage nicht nennen.
Erst Mitte der Woche war bekannt geworden, dass im Saarland ein anderer Priester des Bistums Trier derzeit eingesetzt ist, der bereits wegen Missbrauch verurteilt ist. Der Priester Stephan M. war 1995 vom Landgericht Trier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er ist derzeit als Aushilfspfarrer im Saarland tätig. Das Bistum rechtfertigt seinen Einsatz damit, dass ihm in einem forensischen Gutachten der Einsatz als unbedenklich bescheinigt worden sei. (red/dapd)
01/2012: Beurlaubung à la Ackermann: Trotz Verbots hat ein wegen Missbrauchsvorwürfen beurlaubter Trierer Bistumspriester öffentlich die heilige Messe gefeiert. In der betroffenen Pfarreiengemeinschaft sind die Gläubigen jetzt sauer, weil sie von dem Zelebrationsverbot nichts wussten. Es geht um einen 46-jährigen Priester,der u.a. auch dem einflussreichen Priesterrat angehört und seit Anfang November einmal wöchentlich in der Marienkapelle Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) die heilige Messe gefeiert hatte. Was vor Ort offenbar niemand wusste: Der Gottesmann ist seit einem knappen Jahr beurlaubt, weil er sich in seiner Zeit als Vikar in Gerolstein mehrfach an einem Messdiener vergangen haben soll. Das von der Trierer Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den zuletzt in einer Westerwald-Pfarrei eingesetzten Priester wurde schon Mitte vergangenen Jahres eingestellt, weil die dem 46-Jährigen vorgeworfenen Taten verjährt sind. Das kirchenrechtliche Verfahren allerdings laufe noch, sagte Bistumssprecher Stephan Kronenburg dem TV. Das kann dem Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche, Triers Bischof Stephan Ackermann, überhaupt nicht gefallen. Erneut werden von einer Pfarreiengemeinschaft in seinem Beritt Vorwürfe gegen die Bistumsspitze erhoben, weil sie Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter nicht ausreichend informiert haben soll. /Was vor Ort offenbar niemand wusste: Der Gottesmann ist seit einem knappen Jahr beurlaubt, weil er sich in seiner Zeit als Vikar in Gerolstein mehrfach an einem Messdiener vergangen haben soll. Das von der Trierer Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den zuletzt in einer Westerwald-Pfarrei eingesetzten Priester wurde schon Mitte vergangenen Jahres eingestellt, weil die dem 46-Jährigen vorgeworfenen Taten verjährt sind. Der bis zu seiner Beurlaubung auch dem einflussreichen Priesterrat angehörende Kleriker lebt inzwischen in einem Kloster der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz bei Bad Kreuznach. Laut Bistum durfte der beurlaubte Priester zwar in der Klausur des Klosters die Messe feiern, jedoch nicht in der jedermann zugänglichen Marienkapelle. Als der 46-Jährige dort im November seinen ersten Gottesdienst abhielt, wurde er im Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft sogar noch "in unserer Mitte herzlich willkommen" geheißen. Der Pfarrer sei "vom Bistum zum Studium freigestellt", hieß es zur Erläuterung. Wie es zu dieser Erklärung kam, ist nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Der für Rheinböllen zuständige Pfarrer Günther Vogel will sich nicht äußern und verweist aufs Generalvikariat. Und dort heißt es, der Priester sei "seitens des Bistums nicht zum Studium freigestellt worden". Während der Ordensobere vom Bistum über die Vergangenheit des Priesters informiert worden war, wussten die Haupt- und Ehrenamtlichen der Pfarreiengemeinschaft nach eigenen Angaben nichts. "Wir befinden uns in einem ständigen Lernprozess", räumte der Trierer Bischof erst vor wenigen Wochen ein, nachdem es Kritik an der Aufarbeitung eines Saarbrücker Missbrauchsfalls gegeben hatte. Inzwischen hält auch der beurlaubte Priester in Rheinböllen keine Messen mehr. (volksfreund.de) (rhein-zeitung.de)
01/2012: Trierer Bischof wegen Guantánamo-Vergleichs in der Kritik. Strafrechts-Experte Hans-Heiner Kühne über den „Guantanamo-Vergleich“ von Ackermann während des Gesprächs: Wir können ja nicht sagen, es gibt noch ein Guantanamo für kirchliche Täter, so der Bischof.....“Ein völlig unpassender Vergleich“, meinte Jurist Hans-Heiner Kühne. Im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba würden Menschen, die sämtlicher Rechte beraubt worden seien, unter Missachtung der Unschuldsvermutung festgehalten. „Das kann er so nicht meinen“, sagt Hans-Heiner Kühne und fordert Stephan Ackermann auf, „dazu noch einmal klar Stellung zu beziehen.“ Das machte am Freitag Bistumssprecher Stephan Kronenburg: „Der Bischof wollte sagen, dass man die Priester nicht einfach wegsperren kann.“. Im anderen Falle gehe es darum, Priester, die sich an Kindern oder Jugendlichen vergangen hätten, einer gerechten Strafe zuzuführen. Durch den Guantanamo-Vergleich erwecke der Bischof den Eindruck, dass er die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen für unschuldig halte. ("Trierischer Volksfreund", 14.-15. Januar 2012, S. 4.) (volksfreund.de) (volksfreund.de)
01/2012: „Ich bin enttäuscht von Ihnen, Herr Bischof“. Kirchlicher Missbrauchsbeauftragter diskutiert mit 250 Gläubigen im Trierer Generalvikariat. In. TV v. 12.1.2012 S. 3.
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2011
12.2011: "Offener Brief´ des Bischofs von Trier, Dr. Stephan Ackermann: Liebe Mitchristen im Bistum Trier, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge, liebe Diakone und Priester! Die Veröffentlichung von zwei neuen, wenngleich Jahrzehnte zurückliegenden, Fällen sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Priester hat viele Menschen in unserem Bistum erschüttert und verwirrt. Im Blick auf die Vorgänge in der Pfarrei in Saarbrücken-Burbach, über die die Frankfurter Rundschau am 8. Dezember 2011 berichtete und die dann auch Thema von Artikeln in den Regionalzeitungen in unserem Bistum waren, wurden Kritik und Vorwürfe mir gegenüber und gegenüber meinen verantwortlichen Mitarbeitern in der Bistumsleitung laut. »Hat die Kirche immer noch nichts aus den Geschehnissen der letzten anderthalb Jahre gelernt? Wird weiter vertuscht? Ist Bischof Ackermann Opfer seines eigenen Anspruchs, den er gerade auch als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs aufgestellt hat? Wieso hat der Bischof nicht gehandelt, wenn er schon seit Anfang des Jahres alles gewusst hat?« Solche und ähnliche kritischen Fragen wurden und werden an mich gestellt. Sie treffen mich sehr, zumal ich mich seit mehr als anderthalb Jahren mit einem hohen Maß meiner Kräfte und meiner Zeit dafür einsetze, der schmerzlichen Tatsache von sexueller Gewalt im Raum der Kirche ehrlich ins Auge zu schauen, Meldungen von Opfern vorbehaltlos aufzunehmen und ihnen nachzugehen und mich mit allen Kräften für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen engagiere. Angesichts der Ereignisse in Saarbrücken-Burbach muss ich aber eingestehen, es gab gravierende Fehler. Wir haben die in den sogenannten Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger formulierten Vorgaben nicht so konsequent umgesetzt, wie wir dies hätten tun müssen. Wir haben im Januar erste Hinweise erhalten auf das Vorliegen von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch den Pfarrer. Das hat uns auch veranlasst, ihn zu einer Selbstanzeige zu drängen. Von dem vollen, uns heute bekannten Umfang der Vergehen, wie sie auch in der Frankfurter Rundschau öffentlich wurden, haben ich und die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat erst im Sommer, nach meiner Rückkehr vom Weltjugendtag in Madrid, erfahren. Dennoch hätten die im Januar an uns ergangenen Hinweise der Polizei und das dem Personalverantwortlichen gegenüber gemachte anfanghafte Geständnis des Täters genügt, um eine Beurlaubung aussprechen zu können und die Pfarrei unsererseits gezielter informieren zu müssen. Warum war es nicht dazu gekommen? Der Täter selbst war am Heiligen Abend 2010 aufgrund eines brutalen Überfalls im Pfarrhaus schwer verletzt worden. Er war daher gar nicht im Dienst, als die ersten Vorwürfe bekannt wurden, und ist offiziell bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. September auch nicht mehr in den aktiven Dienst zurückgekehrt. Wir müssen feststellen, dass, als sich seit April sein Gesundheitszustand derart besserte, dass er wieder an Messen teilnehmen und im Juni sogar bei einer Kindergarten-Einweihung auftreten konnte, unsere Kontroll- und Aufsichtsmechanismen nicht so gegriffen haben, wie sie hätten greifen müssen. Sie können sich vielleicht vorstellen und glauben mir hoffentlich, wie sehr ich das bedauere. Der ganze Vorgang tut mir auch deshalb persönlich sehr Leid, weil ich wahrnehme, dass viele ehren- und hauptamtlich Aktive in unserem Bistum, ohne dass sie etwas dafür können, erneut verdächtigt werden, Spott ertragen müssen oder sich gar für die Kirche schämen. Manch einer hatte vielleicht schon gehofft, dass wir das belastende Missbrauchsthema endlich hinter uns lassen könnten. Dem ist leider nicht so. Nach meiner Einschätzung wird uns das Thema weiter beschäftigen, auch was die Aufarbeitung zurückliegender Unrechtstaten angeht. Mögen sexuelle Straftaten rechtlich gesehen verjähren, in den Opfern hinterlassen sie Spuren, die sie ein Leben lang zeichnen. Umso mehr möchte ich Ihnen, liebe Mitchristen, noch einmal deutlich versichern, dass es für mich kein Abweichen von der Linie einer Nulltoleranz gegenüber dem schändlichen Verbrechen sexueller Gewalt gibt. Die jüngsten Ereignisse und Diskussionen zeigen mir aber noch einmal in schmerzhafter Deutlichkeit, dass wir in einem Lernprozess stehen. Die Inkraftsetzung von Leitlinien und Ordnungen garantieren trotz bestem Willen nicht automatisch eine fehlerfreie und in allem professionelle Umsetzung, zumal es hier nicht um sachliche Routinen, sondern um das Leben von Menschen in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen geht. Ihnen zu versprechen, dass ab heute nie wieder Fehler in der Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt passieren, wäre vermessen. Ich verspreche Ihnen aber, dass ich zusammen mit meinem Generalvikar, den beiden Missbrauchsbeauftragten und meinem Beraterstab für Fragen sexuellen Missbrauchs, den Personal- sowie den Kommunikationsverantwortlichen im Generalvikariat alles daran setzen werde, aus den begangenen Fehlern zu lernen für einen noch angemesseneren Umgang mit den Opfern, aber auch den betroffenen Gemeinden. Dazu sind wir verpflichtet. Das bedarf aber auch gemeinsamer Anstrengungen. Deswegen bin ich für alle, gerne auch kritischen, Anregungen dankbar. Aus diesem Grund werde ich zu Beginn des kommenden Jahres alle Interessierten, insbesondere die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Bistums, zu einem konstruktiven Meinungsaustausch ins Bischöfliche Generalvikariat einladen. Wir können die schmerzliche Herausforderung, die die Problematik sexueller Gewalt darstellt, nur gemeinsam meistern. Nach den ersten wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen, die wir seit 2010 deutschlandweit getroffen haben, stehen wir nun vor einer weiteren Phase der Aufarbeitung. Von einer Kultur der Achtsamkeit, die wir mehr als bisher etablieren wollen, habe ich selbst in den zurückliegenden anderthalb Jahren immer wieder gesprochen. Diese Idee kann nur von uns gemeinsam mit Leben erfüllt werden. Dazu soll auch eine neue Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz helfen, die im Neuen Jahr ihre Arbeit aufnehmen wird. Indem ich Sie um Ihr Vertrauen und Ihre Solidarität bitte, wünsche ich Ihnen allen, Ihren Familien und all denen, die zu Ihnen gehören, den ermutigenden und aufrichtenden Glanz des göttlichen Lichtes, das in der dunklen Nacht von Bethlehem aufgestrahlt ist. Ihr Bischof +Stephan" / (22.12.2011 09:55 | Trier (Stadt) | Trier (Stadt)
12/2011: Trierer Bischof: Gravierende Fehler gemacht. Trier · Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat „gravierende Fehler“ beim Umgang mit den beiden jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfällen eingeräumt. „Wir haben die in den Leitlinien formulierten Vorgaben nicht so konsequent umgesetzt wie wir dies hätten tun müssen“, schreibt Ackermann in einem heute veröffentlichten offenen Brief an die Gläubigen in seinem Bistum.Der kirchliche Missbrauchsbeauftragte versicherte, dass es für ihn "kein Abweichen von der Linie der Nulltoleranz gegenüber dem schändlichen Verbrechen sexueller Gewalt gibt". Der Trierer Bischof reagiert mit dem Schreiben auf die Kritik mehrerer kirchlicher Organisationen. Stein des Anstoßes ist der Fall eines 70-jährigen Saarbrücker Priesters. Der Ruhestandsgeistliche soll sich in den 90er Jahren an zwei minderjährigen Messdienerinnen vergangen haben - in einem der Fälle über einen Zeitraum von fast zehn Jahren. Als dieser Fall im Januar dem Bistum bekannt wurde, nahmen die Verantwortlichen zwar den Priester ins Gebet und brachten den weitgehend geständigen Mann auch dazu, sich selbst anzuzeigen. Allerdings wurde der Geistliche weder beurlaubt noch die Öffentlichkeit informiert. Das passierte erst mit rund zehnmonatiger Verspätung. Inzwischen wurde der Priester pensioniert; er war zuvor Opfer eines brutalen Raubüberfalls geworden und länger krankgeschrieben. Bereits am Samstag hatte Bischofssprecher Stephan Kronenburg Fehler des Bistums eingeräumt. (Volksfreund)
12/2011: Im Dezember 2011 wurden Vorwürfe gegen zwei Priester des Bistums Trier bekannt. Betroffen waren ein Ruhestandsgeistlicher aus Saarbrücken und ein Pfarrer aus Lebach-Gresaubach und Schmelz-Limbach. Der Ruhestandsgeistliche hatte zugegeben, in den 1980er-Jahren sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen gehabt zu haben. Dem zweiten beschuldigten Priester wurde unter anderem vorgeworfen, Anfang der 1970er-Jahre einen Messdiener sexuell missbraucht zu haben. Er räumte die Tat ebenfalls ein. Zu der Zeit war der Beschuldigte als Kaplan in der Trierer Pfarrei Herz Jesu tätig. Gegen beide wurde eine kirchliche Voruntersuchung eingeleitet und außerdem die Staatsanwaltschaft informiert.Beide Priester wurden im Frühjahr 2013 aus dem Klerikerstand entlassen. (Kath.net)
07/2011: Zwei Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs laufen an:" Wir wollen der Wahrheit auf die Spur kommen“: Ackermann: „Inzwischen ist auch die Zahl der Opfermeldungen deutlich zurück gegangen, so dass der Zeitpunkt geeignet scheint, die vorliegenden Daten und Fakten wissenschaftlich aufzuarbeiten. ... Wir wollen auch der Wahrheit, die möglicherweise noch unentdeckt in Akten vergangener Jahrzehnte liegt, auf die Spur kommen." Das erste Forschungsprojekt „Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wird unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Pfeiffer durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. durchgeführt. Pfeiffer nannte fünf Ziele für das Projekt: So gehe es um belastbare Zahlen, die Aufarbeitung des Geschehens aus Sicht der Opfer, eine Analyse des Handelns der Täter, eine Untersuchung des Verhaltens der katholischen Kirche gegenüber Tätern und Opfern sowie um die Überprüfung des bestehenden Präventionskonzepts. Methodisch wird dazu eine Längsschnittentwicklung des Missbrauchs in neun ausgewählten Bistümern von 1945 bis 2010 durchgeführt sowie eine Querschnittanalyse in den anderen 18 Bistümern von 2000 bis 2010. „Die Beschränkung der Tiefenbohrung auf jede dritte Diözese wird deshalb empfohlen, weil nicht zu erwarten ist, dass eine sich auf 65 Jahre erstreckende, flächendeckende Datenerhebung im Vergleich dazu bessere Erkenntnisse bringen werde“, sagte Pfeiffer. Die Querschnittsanalyse ermögliche es zu überprüfen, wie sich die von der Deutschen Bischofskonferenz 2002 in Kraft getretenen Leitlinien zum Umgang der Kirche mit Fällen sexuellen Missbrauchs ausgewirkt haben. Bei der Erhebung der Daten wird dem Institut aus daten- und personenschutzrechtlichen Gründen keinerlei direkter Einblick in Personalakten gewährt. Die Daten werden von Archivmitarbeitern bzw. geschulten Juristen erhoben und erst dann mit Hilfe eines Erhebungsbogens zur Auswertung an das Institut übermittelt. / Das zweite Forschungsprojekt liegt in der Verantwortung von Prof. Dr. med. Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg in Kooperation mit Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin (Universitätsklinikum Ulm). Das Projekt „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ soll mit einer qualitativen und quantitativen Gutachtenanalyse ein umfassendes Bild über Täterpersönlichkeiten ermöglichen. Dabei werden biographische Zusammenhänge sowie die Situation und Abläufe der vorgeworfenen sexuellen Handlungen und Merkmale der Opfer eine Rolle spielen. „Aus den Ergebnissen sollen Prädikatoren für Gefahrenmomente für sexuelle Missbrauchshandlungen identifiziert und Präventionsmöglichkeiten abgeleitet werden“, erklärte Prof. Leygraf.
06/2011: Am 20. Juni 2011 fasste die Deutsche Bischofskonferenz einstimmig den Beschluss, dass Kirchenmitarbeiter unter Aufsicht eines Teams des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, bestehend aus pensionierten Staatsanwälten und Richtern, sämtliche Personalakten der vergangenen zehn Jahre (zusätzlich in neun der 27 Bistümer sogar bis ins Jahr 1945 zurück) auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen sollten. Dabei soll das KFN nur Daten tatverdächtiger Personen und diese nur in anonymisierter Form erhalten; die mit der Aktenauswertung befassten externen Juristen müssen sich zum Schweigen gegenüber Dritten verpflichten.
06/2011: Bis Ende Juni 2011 wurden beim Bistum Trier 26 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt. In elf Fällen war die Entschädigung bereits gezahlt worden (Rheinzeitung)
05/2011: Das Landgericht Trier verurteilte im Mai 2011 einen 26-jährigen Obermessdiener aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu drei Jahren Gefängnis. Er wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in elf Fällen schuldig gesprochen. Er hatte unter anderem jüngere Messdiener in der Sakristei der Kirche missbraucht und diese dafür bezahlt. Der Obermessdiener war selbst zuvor von einem Vikar der Kirche missbraucht worden. Der Vikar, zuletzt in der Gemeinde Dierdorf im Dekanat Rhein-Wied (Landkreis Neuwied) tätig, wurde auf eigenen Antrag aus dem Klerikerstand entlassen. Ein staatliches Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde wegen Verjährung eingestellt. (Rheinzeitung.de)
05/2011: Bistumspriester nach Missbrauchsvorwürfen von Ackermann entpflichtet. Ein Priester, gegen den wegen Missbrauchsvorwürfen strafrechtlich ermittelt wurde, wurde nun von Bischof Ackermann von seinem Amt entpflichtet. Weitere Schritte stehen im Rahmen des kirchlichen Ermittlungsverfahrens noch an. Bistumssprecher Kronenburg: „Wie immer bei Missbrauchsfällen wird auch ein forensisches Gutachten verlangt.“ Dabei handelt sich konkret um ein psychologisches Gutachten, aus dem später hervorgeht, ob der Pfarrer noch für die Seelsorge, und da speziell im Umgang mit Jugendlichen, geeignet ist oder nicht. Vorab betont der Sprecher, dass das Bistum Trier in der Regel restriktiver handelt, als es in derlei Gutachten empfohlen wird. Die Ermittlungsergebnisse werden nach Rom übermittelt, von wo dann im Hinblick auf die Frage, wie mit dem ehemaligen Pfarrer umzugehen ist, eine Rückmeldung zu erwarten ist. (rhein-zeitung.de) Problem: Der Priester, gegen den das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs wegen Verjährung eingestellt wurde, und von Ackermann "beurlaubt" wurde, hält ab November 2011 wieder offiziell Messen. Auch mit Kindern. (puricelli-stift.de) (Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen)
04/2011: Die Ermittlungen laufen seit Anfang 2008: Ein 37-jähriger katholischer Priester aus dem Bistum Trier und aus der dortigen Verbandsgemeinde Arzfeld soll sich kinderpornografische Bilder aus dem Internet geladen haben, bestätigte der Saarbrücker Staatsanwalt Bernd Meiners. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken war nach einem Hinweis des Bundeskriminalamtes auf den Geistlichen aufmerksam geworden. Die Taten sollen mehr als ein Jahr zurückliegen. Noch seien die Ermittlungen in dem Verfahren, das seit Anfang 2008 laufe, nicht abgeschlossen. Der 37-Jährige war zuvor 4 Jahre Priester im saarländischen Völklingen und wurde dann in die Eifel versetzt. Unterdessen wurde der Pfarrer vom Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker am 29. Oktober beurlaubt und aus seiner Gemeinde versetzt. In der betroffenen Pfarrei wurden die Gläubigen offenbar im Unklaren gelassen, warum ihr Pastor plötzlich keine Gottesdienste mehr hält. “Uns wurde gesagt, das habe psychische Gründe”, sagte der Großkampenberger Ortsbürgermeister Herbert Heinz.
04/2011: Im Februar 2010 wurde Bischof Stephan Ackermann der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Er sprach mehrmals persönlich mit Missbrauchsopfern in seinem Bistum. Nach einem ersten Treffen im Jahr 2010 fand im April 2011 ein zweites Gespräch statt, an dem von den 44 bis dahin im Bistum bekannten Missbrauchsopfern knapp die Hälfte teilnahmen. Andere Opfer blieben aus Protest fern und demonstrierten gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Aufklärungsarbeit des Bistums."Der Missbrauch an sich war das erste Verbrechen, das jahrzehntelange Schweigen und Vertuschen das zweite, und nun müssen wir Opfer scheinbar noch ein drittes Verbrechen überstehen: das jetzige Verhalten der katholischen Kirche", sagt Heike S. "Wir wollen, dass vollständig aufgeklärt wird. Dass die Akten eingesehen werden können und dass uns auch gesagt wird, wer damals vertuscht hat", betont Heike S.Die 38-Jährige ist felsenfest davon überzeugt, dass echte Prävention erst gelingen kann, "wenn die Vergangenheit lückenlos aufgearbeitet ist". Davon sei die Kirche aber noch weit entfernt. (Volksfreund)
03/2011:Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Ermittlungen gegen den katholischen Pfarrer von Dierdorf wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs wegen Verjährung eingestellt. Wie der Leitende Staatsanwalt Dr. Jürgen Brauer auf Anfrage mitteilt, hat sich im Laufe der Ermittlungen gezeigt, dass die Vorwürfe inzwischen verjährt sind. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft alle Prüfungen abgebrochen. Somit ist nicht geklärt, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Brauer: „In strafrechtlicher Hinsicht ist der Fall abgeschlossen.“ Was jetzt der Arbeitgeber aus dieser Situation mache, habe er nicht zu beurteilen. Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen einen Obermessdiener hatte sich der Verdacht ergeben, dass sich der Pfarrer vor rund zehn Jahren als Vikar in Gerolstein (Kreis Vulkaneifel) an einem Jugendlichen vergangen hat. Das Verfahren gegen den Priester, der seit über sieben Jahren die Katholiken in St. Clemens betreut, ist daraufhin vor wenigen Tagen eingeleitet worden. Der Sprecher des Bistums Trier erklärte gegenüber unserer Zeitung: „Das Strafverfahren ist zwar beendet, die kirchenrechtlichen Ermittlungen laufen allerdings weiter. bis wir da zu Ergebnissen kommen, bleibt der Pfarrer weiterhin beurlaubt.“ (rheinzeitung.de) / Bischof beurlaubt Dierdorfer Pfarrer - Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Schutzbefohlenen in der Vikarszeit / Trier - Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 17. März den Pfarrer der Pfarrei St. Clemens in Dierdorf (Dekanat Rhein-Wied) von seinen Aufgaben als Pfarrer und als Stellvertretender Dechant beurlaubt. Dechant Klemens Hombach hat bereits die haupt- und ehrenamtlichen Verantwortlichen in der Pfarrei diesbezüglich informiert und im Sonntagsgottesdienst einen Brief des Bischöflichen Generalvikars Dr. Georg Holkenbrink zur öffentlichen Information vorgelesen. Prälat Dr. Georg Holkenbrink schreibt: "Sehr geehrte Damen und Herren im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dienst, liebe Pfarrangehörigen! Mit großem Bedauern muss ich Ihnen heute mitteilen, dass ich am 17. März Ihren Pastor von seinem Dienst als Pfarrer der Pfarrei St. Clemens Dierdorf und von seinen Aufgaben als stellvertretender Dechant des Dekanates Rhein-Wied beurlaubt habe... Die Staatsanwaltschaft Trier (ermittelt) wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Schutzbefohlenen während seiner Zeit als Vikar in Gerolstein. Dort soll er eine sexuelle Beziehung mit einem Messdiener gehabt haben. Er hat die Verantwortlichen im Bistum Trier selbst Anfang der Woche über die staatsanwaltlichen Ermittlungen informiert. Gemäß der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde daraufhin eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Die vorläufige Beurlaubung bedeutet das Verbot der Ausübung seiner Aufgaben als Pfarrer dieser Pfarrei. Ferner ist ihm die öffentliche Zelebration untersagt. Ich kann mir vorstellen, wie sehr Sie diese Nachricht überrascht und betrifft. Sehr herzlich bitte ich Sie, in dieser schwierigen Situation als Gemeinde zusammen zu stehen und in Verbindung mit dem Pfarrvertreter Pfarrer Peter Strauch und dem Dechanten Herrn Pfarrer Klemens Hombach diese für Sie alle besonders schwere Zeit zu bestehen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie über Ihre verantwortlichen Gremien informieren. Ihnen allen in Sorge und im Gebet verbunden. Ihr Prälat Dr. Georg Holkenbrink, Bischöflicher Generalvikar" (cms.bistum-trier.de) - Der Priester hielt jedoch offiziell ab dem 01.11.2011 wieder Messen, zudem eine Adventsfeier mit Kindern: "Pfarrer Michael Ver., der vom Bistum zum Studium freigestellt ist, hat den Auftrag, in den Einrichtungen der Franziskanerbrüder seinen priesterlichen Dienst vor allen in der Feier der Liturgie auszuüben. Pfarrer Ver. wird jeden Mittwoch um 10.00 Uhr in der Marienkapelle die Heilige Messe feiern, die Freitagsmesse findet nach wie vor im wöchentlichen Wechsel mit der Pfarrkirche jeweils um 9.00 Uhr statt. Wir heißen Pfarrer Verhülsdonk in unserer Mitte herzlich willkommen und wünschen ihm gute Begegnungen und segensreiches Wirken im Puricelli-Stift." (cms.pfarreiengemeinschaft-rheinboellen.de) (puricelli-stift.de)
02/2011: Vollzeitjob Aufklärung: Seit einem Jahr ist der Trierer Bischof Stephan Ackermann mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche betraut. Vieles ist geschafft - eine Antwort auf die Frage der Opfer-Entschädigung steht aber noch aus. "Im Bistum Trier haben sich von 1950 angefangen 40 Opfer gemeldet." (n-tv)
01/2011: Laut Sprecher Stephan Kronenburg gab es im Bistum Trier seit Mitte der 50er Jahre 34 Priester und einen Laienmitarbeiter, die Kinder und Jugendliche missbraucht hätten. Bei der Staatsanwaltschaft gingen insgesamt neun Anzeigen gegen Priester und andere Kirchenmitarbeiter ein. Aktuell werde in Trier nur noch gegen einen Obermessdiener aus der Eifel ermittelt, sagt Chef-Staatsanwalt Jürgen Brauer. (volksfreund)
2010
11/2010: Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlich einen Zwischenbericht ihrer Hotline für Opfer sexueller Gewalt.
10/2010: Das Bistum Trier hat zwei neue Ansprechpersonen für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeiter im Bistum Trier ("Missbrauchsbeauftragte"): die Juristin Gisela Lauer aus Neuwied und den Theologen und Psychologen Peter Rütten aus Wittlich. Bischof Stephan Ackermann hat die Ernennungen heute bekanntgegeben und den bisherigen Beauftragten, Prälat Dr. Rainer Scherschel und Justiziarin Dorothee Bohr, gedankt. (fb) „In den acht Jahren, in denen Rainer Scherschel dieses Amt bekleidet hat, hat er das mit großer Gewissenhaftigkeit und viel Einfühlungsvermögen getan. Insbesondere in den vergangenen Monaten, in denen viele Opfer den Mut gefunden haben, sich an uns zu wenden, hat er in schwierigen Situationen Großartiges geleistet und dabei auch die Grenzen der eigenen Belastbarkeit überschritten“, so Ackermann. Er dankte Prälat Scherschel und Justitiarin Dorothee Bohr, die Rainer Scherschel tatkräftig unterstützt und vertreten habe, für ihre Arbeit und verkündete, dass beide auch weiterhin im Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs vertreten seien. Gisela Lauer, seit 35 Jahren im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) aktiv, ist Mitglied des Katholikenrats, dem obersten Laiengremium in der Diözese. Sie möchte durch „uneingeschränkte Solidarität für Opfer sexuellen Missbrauchs durch haupt- und ehrenamtlich in der Kirche Tätige“ ihrer Mitverantwortung in der Kirche Rechnung tragen. Peter Rütten, der zweite neue Ansprechpartner, ist schon seit 2002 im Beraterstab des Bistums Trier für Fragen sexuellen Missbrauchs. Er wünscht sich, „freundlicher ‚Türöffner’ zu sein für alle Personen, die sich wegen eines sexuellen Übergriffes durch kirchliche Mitarbeiter an mich wenden“. Er weiß, dass es wichtig ist, die Menschen „mit respektvoller Freundlichkeit und der gebotenen Ernsthaftigkeit anzuhören und bei den ersten notwendigen Schritten zu begleiten.“ Der erste Schritt wäre, das betont Rütten, die Weitergabe der Meldung an den Bischof, der mit den neuen Leitlinien die Gesamtverantwortung übernommen hat. (5vier.de)
09/2010: Am 1. September 2010 traten erweiterte und teilweise verschärfte Leitlinien in Kraft. Der Titel lautete: „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Die neuen Leitlinien legten fest, dass die Missbrauchsbeauftragten in den Bistümern zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit nicht der Bistumsleitung angehören sollen. Auf eine Strafanzeige soll nur noch dann verzichtet werden soll, „wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers (bzw. seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten) entspricht“ und der Verzicht rechtlich zulässig ist und wenn keine weiteren mutmaßlichen Opfer bekannt sind, die „ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten“. Von allen haupt- oder nebenamtlichen kirchlichen Mitarbeitern, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, soll künftig ein polizeiliches /Führungszeugnis eingeholt werden.
08/2010: Leid und Leitlinien: Die überarbeiteten Leitlinien der deutschen katholischen Bischöfe zum Umgang mit sexuellem Missbrauch bleiben weit hinter der erhofften Null-Toleranz-Linie zurück. Vor allem fehlt eine tabulose Auseinandersetzung mit der Sexualmoral der Kirche. "Besonders kritisch geprüft" und "verschärft" habe man die acht Jahre alten Regeln zum Umgang mit sexuellem Missbrauch, sagte der Sonderbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, am Dienstag in Trier. Nicht in allen Punkten sei der bisherige Maßnahmenkatalog "präzise" genug gewesen. Die neuen Leitlinien umfassen nun 55 Punkte, anstelle der nur 16 Punkte langen Fassung von 2002. Ohne die Welle von Missbrauchsenthüllungen seit Anfang dieses Jahres, ohne den Anstoß von außen, wäre nichts geschehen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte bei Missbrauchsfällen - auch, wenn diese innerhalb der katholischen Kirche passieren - wird von deren Sonderbeauftragten nun zum großen Fortschritt beim Umgang mit Straftaten verklärt: so etwa die schnellere Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden, der bessere Umgang mit den Opfern, "niedrigschwellige" Hilfen, mehr Prävention. Woanders - etwa in der evangelischen Kirche - gibt es das schon lange. Die katholische Kirche ist aber erst jetzt aus ihrer Parallelwelt der bundesrepublikanischen Gesellschaft ein Stück weit nähergekommen, zumindest auf dem Papier. Ob auch in der Realität - das müssen die Opfer des sexuellen Missbrauchs beurteilen, bei jetzigen und zukünftigen Fällen. Die meisten Opfer sind immer noch extrem unzufrieden über den Umgang der Bischöfe mit ihnen, ihr Leid ist mit den neuen Leitlinien nicht vom Tisch. Klare Worte zu dringend notwendigen Entschädigungsregelungen gibt es noch nicht, lediglich den Hinweis auf diffuse Abstimmungsprozeduren mit anderen Institutionen am Runden Tisch von Berlin, der nur noch wenige Male tagt. Zu einer Null-Toleranz-Linie ringen sich deutsche Bischöfe nicht durch: Auch in ihrer neuen Fassung haben sich die deutschen Bischöfe nicht zu jener Radikalität ihrer amerikanischen Brüder durchringen können, die schon 2006 von einer Linie der "Nulltoleranz" gegenüber Priestern sprachen, die sexuell gewalttätig waren. Bei kritischer Durchsicht der 55 Leitlinien-Punkte wird das an vielen Stellen deutlich.
- So sollen in Deutschland Priester und "im kirchlichen Dienst Tätige", die Minderjährige sexuell missbraucht haben, laut Punkt 42 der Regeln auch weiterhin in der Kirche arbeiten können, wenn auch ohne Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
- Punkt 46 erlaubt immer noch deren Versetzung, informiert wird lediglich der neue Dienstvorgesetzte, nicht die Gemeinde.
- Erfolgt die Versetzung gar in ein anderes Bistum, muss laut Leitlinien sogar nur der neue Bischof über das Vorleben des gefallenen Hirten unterrichtet werden, alle anderen bleiben ahnungslos.
08/2010: neue "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". In der Einführung heißt es: In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen haben sich die deutschen Bischöfe auf die folgenden Leitlinien verständigt. Sie schreiben damit die Leitlinien von 2002 fort. Die Leitlinien 2010 sollen eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gewährleisten. Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen. Katholischen Rechtsträgern, die nicht in diözesaner Zuständigkeit stehen, wird die entsprechende Übernahme der Leitlinien dringend empfohlen. Opfer sexuellen Missbrauchs bedürfen besonderer Achtsamkeit. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Ihnen und ihren Angehörigen müssen bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden. Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen. Nicht selten erschüttert der von ihnen begangene Missbrauch bei den Opfern – neben den möglichen schweren psychischen Schädigungen – zugleich auch das Grundvertrauen in Gott und die Menschen. Die Täter fügen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu. Es ist ihre Pflicht, sich ihrer Verantwortung zu stellen." (dbk.de)
06/2010: Trierer Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ruhestandspriester ein: Die Trierer Staatsanwaltschaft hat die Missbrauchsermittlungen gegen einen 69-jährigen Geistlichen im Ruhestand wegen Verjährung eingestellt. Ob das Bistum weitere Schritte gegen den Priester unternimmt, hängt von einem Gutachten ab."Alle vorgeworfenen Taten liegen über 20 Jahre zurück und wären daher verjährt." Mit diesen Worten kommentierte Triers Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Anfrage die Einstellung der Ermittlungen gegen einen katholischen Geistlichen. Das Bistum hatte den Mann angezeigt, nachdem Vorwürfe bekannt geworden waren, der heute 69-Jährige habe Mitte der 70er-Jahre im Saarland und in Regensburg Minderjährige missbraucht. Nach Angaben eines Bischofssprechers hatte der Geistliche die Vorwürfe bestritten. Für das Bistum ist der Fall damit allerdings noch nicht erledigt. "Welche Schritte unternommen werden, hängt vom Ergebnis eines forensischen Gutachtens ab, das mit Einverständnis des Genannten erstellt wird", hieß es auf Anfrage unserer Zeitung. (volksfreund.de)
Das Ermittlungsverfahren der Trierer Staatsanwaltschaft gegen einen heute 76-jährigen, ehemaligen Priester ist indes noch nicht abgeschlossen. Der Mann soll Mitte der 60er Jahre in Gerolstein und Trier mehrere Jungen missbraucht haben (der TV berichtete mehrfach). 1973 schied er aus dem Priesteramt aus, heiratete, lebt aber noch heute in Rheinland-Pfalz.(volksfreund.de)
05/2010: Bischof Ackermann lehnt eine Entschuldigung der Kirche ab: Verantwortlich für den sexuellen Missbrauch seien die Täter, nicht die Kirche. Schuld hätten immer nur Menschen. „Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden“, sagte Ackermann. Es sei genauso falsch zu sagen, die Kirche sei Schuld. (abendblatt.de)
04/2010: Die Leid-Linien der katholischen Kirche: "Dieses von der Kirche selbst entwickelte Regelwerk manifestiert eine große Benachteiligung für die Opfer und die Behinderung von Polizei und Justiz. Mitten im Schlagzeilen-Gewitter der neusten Skandale um den Missbrauch von Kindern in Schulen und Internaten an unterschiedlichen Orten Deutschlands versuchen die Bischöfe einen Befreiungsschlag und stellen jetzt eine Reparatur der Leitlinien mit Hilfe von Sachverständigen in Aussicht. Ob viel dabei herauskommt, darf bezweifelt werden. Denn die katholische Kirche hat seit der Herausgabe des Regelwerks nicht dazugelernt – immerhin hatte sie acht Jahre Zeit, die schon bei ihrer Einführung umstrittenen Leitlinien zu überarbeiten." Eine kritische Betrachtung von Peter Jamin. (Deutsche Polizeigewerkschaft) (ab Seite 16)
04/2010: Als Kind wurde Benedikt Trappen von einem katholischen Geistlichen missbraucht, erst als Erwachsener konnte er über dieses Trauma sprechen. Nachdem die Kirche konsequente Aufklärung aller Fälle versprach, wandte er sich an das zuständige Bistum Trier - und ist nun bitter enttäuscht. Trappen beruft sich auf drei Zeugen, zwei davon sind selbst vom Beschuldigten missbraucht worden. Beide haben wie Trappen lange geschwiegen, vor wenigen Tagen zeigten sie den Missbrauch bei der Kirche im Bistum Trier an. Am 11. März erhielt Trappen eine Mail aus Trier. Der Prälat Dr. Rainer Scherschel, bei dem seine Post "mit der Bitte um Bearbeitung" gelandet sei, schrieb, Trappens Text von 1982 sei ja "nur" ein literarisches Werk, "in dem tatsächliches Geschehen und Dichtung ineinander verwoben sein können". Bei dem Mehrfach-Täter handelte es sich um den Priester und Theologen Paul-Gerhard Müller, der von 1979 bis 1989 Direktor des Katholischen Bibelwerks in Stuttgart war und anschließend ins Bistum Trier versetzt. wurde. Ein weiterer Betroffener hatte schon 2007 Missbrauch im Jahr 1965 gemeldet. Der Missbrauch betraf fünf minderjährige Jungen, in zwei Fällen über einen längeren Zeitraum, und reichte bis ins Jahr 1980. Im Jahr 2012 wurde Müller aus dem Priesterstand entlassen. Es war der erste kirchenrechtlich abgeschlossene Fall im Bistum Trier (Spiegel)
03/2010: Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte am Donnerstag ein Verfahren gegen einen katholischen Priester und ehemaligen Religionslehrer wegen Verjährung der Taten ein. Er gab zu, im Zeitraum von 1985 bis 1987 drei 17- und 18-jährige Schüler missbraucht zu haben. (Spiegel)
03/2010: Im Bistum Trier wurden in den vergangenen Wochen neue Vorwürfe gegen insgesamt 20 Priester bekannt. Sie beziehen sich alle auf sexuelle Übergriffe im Zeitraum von 1950 bis 1990, sagte der Missbrauchs-Beauftragte des Bistums Trier, Rainer Scherschel. Zehn der Beschuldigten seien bereits gestorben. Zwei Fälle seien trotz Verjährung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Er sei überzeugt, dass es "über den Kreis der Priester hinaus" noch mehr Betroffene bei den Beschäftigten des Bistums geben müsse. Übergriffe von Ordensleuten im Bezirk Trier seien in den Zahlen nicht erfasst. Sechs weitere Fälle seien dem Bistum von 1990 bis heute bekannt gewesen und geahndet worden, sagte Scherschel. In den neunziger Jahren wurden drei Geistliche verurteilt. Einer von ihnen sei pensioniert, die beiden anderen so eingesetzt worden, dass sie nicht mit Kindern in Berührung kämen. Von 2000 bis heute wurden drei Geistliche wegen Herunterladens von Kinderpornos aus dem Internet verurteilt. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sagte, das Ausmaß der Missbrauchsvorwürfe sei "erschreckend". 35 Personen hätten sich bisher per E-Mail oder Telefon gemeldet und von ihren "schmerzlichen Missbrauchserfahrungen" berichtet. Er bat weitere Opfer, sich zu melden. "Wir wollen allen Hinweisen nachgehen." (zeit.de) (stern.de)
03/2010: In einem früheren Internat der Steyler Missionare im saarländischen Sankt Wendel hat es in den 1960er und Anfang der 1980er Jahren offenbar Fälle von sexuellem Missbrauch gegeben. Auch in Weimar wurden am Montag neue Vorwürfe gegen einen Geistlichen laut. In Sankt Wendel brachte eine interne Untersuchung offenbar neue Fälle ans Licht, wie eine Sprecherin der Ordensgemeinschaft der Nachrichtenagentur ddp am Montag in Sankt Augustin erklärte. Demnach wurden beide verdächtigen Missionare bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe versetzt. Der Provinzial des Ordens, Pater Bernd Werle, sagte, "er fühle sich angesichts der Schuld, die Mitbrüder damals auf sich geladen haben, ohnmächtig und beschämt". Er bat die Opfer und deren Familien um Vergebung. Zu den Missbrauchsfällen aus der 1960er Jahren hätte sich ein Opfer gemeldet. Demnach soll sich der inzwischen verstorbene Ordenspriester Schüler sexuell missbraucht und belästigt haben. Nach seiner Versetzung seien ihm Aufgaben übertragen worden, die ihm "den direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen nicht mehr ermöglichten", sagte Werle. Bei dem Fall aus den 1980er Jahren soll ein anderer Ordenspriester einen Heranwachsenden sexuell missbraucht haben. Laut Werle hat der Täter sein Vergehen jedoch anschließend gegenüber seinen Oberen und der Familie des Opfers eingeräumt.Er sei daraufhin ebenfalls versetzt worden. Den Angaben zufolge ist es in diesem Fall zu keinen weiteren Übergriffen gekommen. Der Ordensbruder stehe nun in Kontakt mit dem Beauftragten für sexuellen Missbrauch des Ordens. Ein weiterer Verdachtsfall für den Zeitraum 1982 bis 1984 in St. Wendel wird dem Orden zufolge noch geprüft. (rp-online.de)
03/2010: Marx, ehemaliger Bischof von Trier (2002-2008) zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche: "Ich empfinde Scham. Denn als Erzbischof fühle ich mich zuallererst den Opfern verbunden. Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen und so weit wie möglich den Opfern Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ich muss auch auf die Täter schauen, soweit sie in meinem Verantwortungsbereich sind. (merkur.de)
03/2010: Nachdem Ackermann zum "Missbrauchsbeauftragten" ernannt wurde, erhält der damalige Pfarrer der Köllerbacher Herz-Jesu-Gemeinde, Guido Johannes Ittmann, einen Anruf vom Bistum, in dem ihm mitgeteilt wird, dass es auch im Bereich seiner Gemeinde Hinweise auf Missbrauch gebe. Man wolle die Sache aber "aus dem Bistum heraushalten". (saarbruecker-zeitung.de)
02/2010: Die Fälle liegen schon über 40 Jahre zurück, jetzt kommen sie ans Licht, weil Opfer sich melden. Das Trierer Bistum bestätigte Recherchen des Trierischen Volksfreunds, wonach zwischen 1965 und 1967 ein damals 31-jähriger Kaplan in Trier fünf Messdiener missbraucht haben soll. Ein Opfer hatte sich vergangene Woche beim Bistumsbeauftragten für Missbrauchsfälle gemeldet. Bis dahin habe man nichts von den Fällen gewusst, sagt Bistums-Sprecher Stephan Kronenburg. Er bestätigte, dass der Kaplan vor seiner Versetzung nach Trier bereits im heutigen Vulkaneifelkreis einen Jugendlichen missbraucht hatte. Der Beauftragte des Bistums Trier für sexuellen Missbrauch räumte gegenüber unserer Zeitung ein, dass es damals ein schwerer Fehler gewesen sei, keine Konsequenzen aus dem Fall in der Eifel gezogen zu haben. Nach drei Jahren regulärer Kaplanszeit in Trier war der Geistliche mehrere Jahre Pfarrer im heutigen Eifelkreis Bitburg-Prüm. 1973 schied er aus dem Priesteramt aus. Grund: Er heiratete eine Frau, die von ihm schwanger war. Der heute 76-Jährige war bis zu seiner Pensionierung Religionslehrer an einer rheinland-pfälzischen Schule. Gestern meldete sich zudem ein weiteres mögliches Opfer sexuellen Missbrauchs im ehemaligen katholischen Internat Biesdorf Mitte der 60er Jahre (der Trierische Volksfreund berichtete). Am Wochenende wurde bekannt, dass dort ein Pater damals einen Schüler missbraucht hatte. (volksfreund.de)
02/2010 Am 25. Februar 2010 wird der Trierer Bischof Ackermann von der Deutschen Bischofskonferenz zum "Missbrauchsbeauftragten" ernannt, nachdem sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland publik geworden war.
02/2010: Nach Angaben eines Bischofssprechers (!) ist im Bistum Trier in den vergangenen 15 Jahren kein Missbrauchsfall von Priestern oder bei der Kirche beschäftigten Laien bekannt geworden. (volksfreund.de)
02/2010: Im Skandal um sexuellen Missbrauch an Schulen des Jesuiten-Ordens hat sich der Trierer Bischof Stephan Ackermann gestern im Gespräch mit unserer Zeitung erstmals zu Wort gemeldet. "Die Vorgänge sind erschütternd und verheerend für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Kirche", glaubt Ackermann und fordert: "Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben." Der Trierer Bischof sagt, sein tief empfundenes Mitgefühl gelte den Opfern. Sie müssten im Mittelpunkt stehen, ihnen müsse geholfen werden. Nach Angaben eines Bischofssprechers ist im Bistum Trier in den vergangenen 15 Jahren kein Missbrauchsfall von Priestern oder bei der Kirche beschäftigten Laien bekannt geworden. (volksfreund.de)
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2008
11/2008: Ermittlungen gegen Priester wegen Kinderpornografie: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen einen 37-jährigen katholischen Priester wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Der Geistliche aus dem Bistum Trier soll sich entsprechende Bilder aus dem Internet auf seinen Computer geladen haben.Trier - Das Bistum Trier bestätigte, dass es Ermittlungen "wegen der Nutzung kinderpornografischen Materials" gegen einen Priester gebe. Wie der Saarbrücker Staatsanwalt Bernd Meiners am Dienstag mitteilte, seien die Ermittlungen in dem Verfahren, das seit Anfang 2008 laufe, nicht abgeschlossen. Der 37-Jährige war zuvor Priester im saarländischen Völklingen und wurde dann in die Eifel versetzt. Der Geistliche sei bis zur Klärung der Vorwürfe am 29. Oktober von seinem Dienst beurlaubt worden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken war nach einem Hinweis des Bundeskriminalamtes auf den Geistlichen aufmerksam geworden. Die Taten sollen mehr als ein Jahr zurückliegen, hieß es. (spiegel.de) (2010 nach kirchenrechtlichem Prüfungsverfahren und aufgrund psychologischen Gutachtens Wiedereinsetzung des Priesters durch Bischof Dr. Ackermann, Quelle: TS, email)
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2002
12/2002: Domkapitular Dr. Rainer Scherschel, Personalchef des Bistums Trier, ist von Bischof Dr. Reinhard Marx mit Wirkung vom 1. Dezember zum Beauftragten für die Prüfung und Voruntersuchung bei Anzeige oder Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche oder andere Beschäftigte im Bistum Trier ernannt worden. Er wird im Bedarfsfall mit juristische und psychologischen Experten zusammenarbeiten. Mit seiner Beauftragung ist Scherschel, wie es in den Leitlinien festgehalten wird, dafür zuständig, bei Fällen den Sachverhalt zu recherchieren. Falls es erforderlich, ist er auch Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Jeder, der von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an ihn wenden. Kirchliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, an Scherschel weiterzuleiten. (cms.bistum-trier.de) (screenshot, blog, ca)
12/2002: "Gott sei Dank handelte es sich dabei im Bistum Trier bisher um seltene Ausnahmefälle", sagt Scherschel. - In den Leitlinien hatten die Bischöfe ihr Anliegen betont, "alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern." (cms.bistum-trier.de) (Screenshot auf blog, ca)
12/2002: Die Leitlinien, die die Deutsche Bischofskonferenz Ende September zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjährige durch Geistliche beschlossen hatte, werden mit der Veröffentlichung in der der Dezember-Ausgabe des "Kirchlichen Amtsblatt" des Bistum Trier in der Diözese in Kraft gesetzt. (cms.bistum-trier.de)
09/2012: "Leitlinien 2002 zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". In der Einführung dazu heißt es: "Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend in unserer gesamten Gesellschaft und auch in der Kirche offenkundig. Er zeigt eine tiefgehende Krise an und ist für die Kirche eine Herausforderung zu einer Reinigung aus dem Geist des Evangeliums. Daher sehen wir Bischöfe uns in die Verantwortung gerufen. Auch in Deutschland gibt es sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. Diese Vergehen haben einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie verletzen deren Würde und Integrität tief. Die Opfer werden in ihrer Entwicklung schwer geschädigt, bei ihnen und bei ihren Angehörigen wird großes Leid ausgelöst. Wenn ein Geistlicher sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche und fügt der kirchlichen Gemeinschaft schweren Schaden zu. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat. Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jeder Fall ist auf eine pädophile oder ephebophile Neigung zurückzuführen. Eine Diagnose muss in jedem Fall differenziert erfolgen. Aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde häufig unangemessen reagiert. Im Blick auf die Opfer bedauern wir dies zutiefst. Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist und ephebophile Neigung als nur zum Teil veränderbar gilt. Die neuen Erkenntnisse helfen für die Zukunft, aber sie können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es ist uns Bischöfen als Verantwortliche für unsere Diözesen ein Anliegen, alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern. Wir stellen zugleich fest, dass die allermeisten Geistlichen vorbildlich ihren Dienst verrichten. Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden." (dbk.de)
07/2002: : Die katholischen Bistümer Trier, Osnabrück und Hildesheim haben sich für ein konsequenteres Handeln bei sexuellem Missbrauch durch Priester ausgesprochen. Die Kirche habe das Ausmaß des Missbrauchs lange unterschätzt, sagte der Trierer Bischof Reinhard Marx in der Donnerstagsausgabe (25.07.02) der Koblenzer "Rhein-Zeitung". Die Diözesen müssten jedem Verdachtsfall nachgehen und dürften nichts vertuschen oder verheimlichen. (KNA/kirchensite.de)
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1973
Zehn Jahre lang verging sich ein Priester in der Eifel an männlichen Schutzbefohlenen. Mehr als hundert strafbare Fälle: Unzucht mit 19 Kindern und Jugendlichen im Alter ab neuen Jahren. »Selbst der Bischof«, so Anwalt Schabio habe »von der Veranlagung« seines Mandanten »gewußt und ihn trotzdem eingestellt«. Das Bischöfliche Ordinariat in Wien hatte der Kleruskongregation in Rom 1959 amtlich mitgeteilt, daß »schon in Ungarn und dann wieder in Österreich ein gewisses Delikt vorgekommen ist«. Und als Engelhardt -- 1956 aus Ungarn geflohen und 1957 in Linz wegen Unzucht mit drei Jugendlichen zu fünf Monaten Kerker verurteilt -- in der Diözese Freiburg Priester werden wollte, wurde seine Bewerbung wegen der Gefährdung der ihm anzuvertrauenden Jugendlichen abgelehnt. Im Bistum Trier hingegen gab es dann keine Bedenken. Der damals amtierende Bischof Matthias Wehr schickte ihn ausgerechnet auf die Vakanz in Ehlenz« wo 1960 schon sein Vorgänger wegen gleichartiger Neigungen in einer »Nacht-und-Nebel-Aktion« (Klassen-Braun) abgeholt worden war. »Die größte Schweinerei hat der Bischof gemacht, wenn er gewußt hat, daß der Pastor so'n Kerl war. (Spiegel)