Samstag, 23. Dezember 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger zieht weitere Kreise - Saarländisches Bildungsministerium erhebt erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier

Fall Dillinger zieht weitere Kreise

Im Skandal um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger hat das Bildungsministerium wegen dessen Einsatz als Religionslehrer erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe hatte Dillinger 1979 bis 1999 am MaxPlanck-Gymnasium in Saarlouis unterrichtet. Vergangene Woche wurden Zitate aus Abiturzeitungen veröffentlicht. Die Zitate aus den 1990er Jahren enthalten eindeutige Hinweise. Das Ministerium teilte dem SR mit, es habe diese Hinweise nicht gekannt. Das Bistum hätte Dillinger anzeigen müssen.

Der Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal zieht weitere Kreise.

Wegen seines Einsatzes als Religionslehrer an einem Gymnasium in Saarlouis hat das Ministerium nun erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Dillinger unterrichtete von 1979 bis 1999 – trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe.

Jüngster Stein des Anstoßes im Skandal um Edmund Dillinger: Zitate aus Abiturzeitungen des Max-Planck-Gymnasiums (MPG) der 1990er Jahre mit eindeutigen Hinweisen auf sexuelle Übergriffe durch den damaligen Religionslehrer und Priester Dillinger. Diese wurden vergangene Woche öffentlich.

Hinweise, die dem Bildungsministerium nicht bekannt gewesen seien, heißt es auf SR-Anfrage.
Deshalb sei man nicht eingeschritten.

Dillinger war weiter an Schulen eingesetzt

Zugleich erhebt das Ministerium Vorwürfe gegen das Bistum Trier, in dessen Auftrag Dillinger am MPG bis 1999 tätig war.

"Es wäre zum damaligen Zeitpunkt notwendig gewesen, einen Menschen wie Dillinger, über dessen Straftaten offensichtlich kirchliche Verantwortliche Bescheid wussten, entsprechend anzuzeigen, anstatt ihn in einem Umfeld weiterhin einzusetzen, in dem er Zugang zu Kindern und Jugendlichen hatte", schreibt das Ministerium für Bildung und Kultur.

MissBiT sieht Bistum und Schule in der Pflicht

Für Hermann Schell von der Trierer Betroffeneninitiative Missbit ein berechtigter Vorwurf. Es sei eindeutig, dass die Geschichte von Dillinger bekannt war und dass man den Schulen, an denen er eingesetzt war, einen Täter untergeschoben habe. Das Bistum hatte die Vorwürfe offenbar vertuscht.

"Nach unserer Kenntnis war er ja schon in seiner Kaplanszeit – das war, glaube ich, um 1964 herum – auffällig", sagt Schell. Dennoch sei auch das Gymnasium in der Pflicht gewesen, den Hinweisen auf Missbrauch nachzugehen, sagt Schell.

Reform des Schulordnungsgesetzes sei nötig

Was Dillinger wohl ebenfalls als Täter begünstigt hat: schwammige Regelungen der Dienstaufsicht für Priester im Lehramt. Nach SR-Recherchen sind Ministerium und Bistum nicht einig, wer für die derzeit 36 Priester an Schulen zuständig ist. Missbit fordert Nachbesserungen.

"Fakt ist aber, dass die Fach- und Dienstaufsicht wohl doch nicht eindeutig geregelt ist", sagt Schell. "Von daher bedarf es an dem Punkt einer Reform des Schuldordnungsgesetzes." Das Wichtigste sei, sicherzustellen, dass es keine Grauzone gibt für Täter.

Reform blieb bisher aus

Eine für Schülerinnen und Schüler gefährliche Grauzone, die seit Jahrzehnten besteht. Doch Bistum und Ministerium haben daran immer noch nichts geändert. Und das eindreiviertel Jahr nach Auffliegen des Skandals um Dillinger.

Jahrzehntelang kam Dillinger auch über Hilfsprojekte in Afrika mit Studenten, Jugendlichen und Kindern in Kontakt.


Über dieses Thema hat auch der aktuelle Bericht am 22.12.2023 im SR Fernsehen berichtet.
Quelle: SR.de

Mittwoch, 13. Dezember 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet

Skandalfall Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet

Seinen sexuellen Hang hin zu Jugendlichen und jungen Männern bestätigte ein erster Zwischenbericht.
Nicht aber die Annahme pornografischer Fotos.

Am heutigen Mittwoch präsentiert das Bistum Trier einen weiteren Bericht, mit dem die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester aus dem Saarland aufgearbeitet werden soll. Den ersten legte sie bereits am 20. September vor. Diesen hatten damals der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, erarbeitet.

Nach deren Ergebnissen sollen sich die zunächst erhobenen schweren Missbrauchsvorwürfe nicht bestätigt haben. Wohl aber hielten die Beauftragten Hinweise fest, die ein übergriffiges Verhalten des katholischen Domprälaten vermuten lassen.

Kritik an Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Beweise vernichtet

Ungeachtet dessen steht die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nach wie vor in der Kritik. Sie hatte unter anderem unzählige Dias, Videos, Fotoabzüge und Computer aus dem Besitz Dillingers vernichten lassen. Sie begründete dies damit, dass diese Beweise nicht mehr als relevant eingestuft worden waren, um dem Fall weiter auf den Grund zu gehen. Dies war aufgefallen, nachdem die Sonderermittler des Bistums in Trier Einsicht forderten. (den vollständigen Text auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)


Donnerstag, 23. November 2023

Bistum Trier: Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger, der vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen ins Rollen gebracht hat, kämpfte über Jahre hinweg gegen großen Widerstand: "Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder"


Timo Ranzenberger, unmittelbar nachdem er von dem Urteil des Kölner Kirchengerichts erfuhr.

Foto: privat



„Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder“

Freisen · Missbrauchsopfer Timo Ranzenberger hatte Jahre auf das Urteil des Kirchengerichts gewartet. Dass dieses nun auch den sexuellen Missbrauch durch den Ex-Priester aus Freisen als erwiesen ansieht, ist für den heute 39-Jährigen „Balsam für die Seele“.

Ranzenberger hatte vor Jahren das Verfahren um die Vorwürfe gegen M. ins Rollen gebracht – zunächst gegen den Widerstand der Kirche und des Bistums. Mehrfach habe Otmar M. ihn sexuell missbraucht.

Das Urteil des Kirchengerichts ist für Ranzenberger ein Lichtblick. „Ich habe am Dienstag, 21. November, Post von Bischof Ackermann erhalten. Diese Post vom Bistum Trier war für mich wahnsinnig erfreulich“, sagt er der SZ. „Nach einer gefühlten und auch gelebten Ewigkeit“ habe er nun Gewissheit. Das aktuelle Urteil des Kölner Kirchengerichts gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen (Landkreis St. Wendel) entspreche dem, was nach Ansicht von Ranzenberger von Anfang an hätte passieren müssen. „Nichts anderes als die Entlassung aus dem Klerikerstand für den Freisener Ex-Pfarrer habe ich erwartet.“

Das kirchenrechtliche Urteil bedeute für ihn, mit diesem Kapitel seines Lebens „endlich abschließen“ zu können. M. habe nun das erhalten, was er sich selbst redlich verdient habe über Jahre und Jahrzehnte hinweg. „Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder.“

Nun hoffe Ranzenberger, dass in Kürze auch die Aufarbeitungskommission zu seinem und den weiteren Fällen „in der Causa Freisen ihr Ergebnis zu den jeweiligen Rollen der Vorgesetzten Bischöfe und Generalvikare vorlegen wird“. Diese Aufarbeitung sei noch nicht abgeschlossen. Hier gebe es noch einige offene Fragen zu den Bischöfen Marx, Ackermann und Bätzing. Diese waren die Vorgesetzten des jetzt Verurteilten in seiner Zeit als Pfarrer in Freisen. (den vollständigen Artikel auf "saabruecker-zeitung.de" lesen)


Bistum Trier: Kirchengericht verhängt Höchststrafe gegen Ex-Pfarrer aus Freisen: Entlassung aus dem Klerikerstand - Angeklagter wurde in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen

 Nach über fünf Jahren Prozessdauer hat ein Kirchengericht den ehemaligen Missbrauchspriester aus Freisen zur Höchststrafe verurteilt. Der 69-Jährige hat die Vorwürfe bisher bestritten. Was das Urteil nun bedeutet.

Höchststrafe für einen wegen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Trierer Bistumspriester: Ein Kirchengericht hat den früheren Pfarrer der saarländischen Gemeinde Freisen, Otmar M., aus dem Klerikerstand entlassen. Das Gericht sah es nach einer Mitteilung des Bistums Trier als erwiesen an, dass der Geistliche mehrere Personen sexuell missbraucht hat. Erst im Februar hatte auch das Saarbrücker Landgericht den heute 69-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Otmar M. 1997 in seinem Pfarrhaus einen 14-jährigen Messdiener gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der Priester bestritt die Vorwürfe.

Mit dem aktuellen Urteil des Kölner Kirchengerichts dürfte die Glaubwürdigkeit des Geistlichen endgültig dahin sein.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand darf Otmar M., der seit 2015 im Ruhestand ist, nicht mehr als Priester tätig sein. Die mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten sind aufgehoben; die Priesterweihe bleibt aber weiter gültig. Außerdem verliert er nach Angaben des Bistums seinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Nun ist er ausschließlich auf das angewiesen, was ihm staatlich zusteht. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Mit dem Urteil hat das Kirchengericht in Köln den Angeklagten in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie es in einer Pressemitteilung des Bistums Trier heißt. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt. (swr.de)

Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim römischen Dikasterium die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

Laut Bistum Trier wurde seit 2010 gegen sechs Geistliche die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.



Offizielle Presseerklärung des Bistums Trier

Köln/Trier – Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand. 

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt (siehe Strafverfahren wird eingeleitet (paulinus-bistumsnews.de)). Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet (siehe Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ehemaligen Freisener Pfarrer erhärtet (paulinus-bistumsnews.de)).

Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.

Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. „Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.“ Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.“ Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert. 

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters. (Quelle: paulinus-bistumsnews.de)


 

Bistum Trier: "Zur Aufarbeitung gehört auch, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen... Wir sind uns sehr sicher, dass noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen, wenn die Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx beleuchtet werden."

Nach einem weiteren Bericht zu Missbrauch im Bistum Trier wird klar: Immer wieder wurden Täter mit Wissen von Bischöfen ins Ausland versetzt. Betroffene kritisieren ein riesiges Dunkelfeld und die schleppende Aufklärung.

Hermann Schell (Vorsitzender der Trierer Betroffeneninitiative MissBiT e.V.): "Es war damit zu rechnen, dass die Opferzahlen und die Zahl der Beschuldigten steigen würden, das werden wir in den kommenden Berichten auch noch erleben. Und das sind nur die bekannten Zahlen, die Dunkelziffer lässt sich gar nicht abschätzen.  Wenn man in Betracht zieht, dass zu jedem Opfer mindestens ein oder mehrere Übergriffe gehören, geht die Zahl der Taten sicher in die Tausende."

DOMRADIO.DE: Haben Sie insgesamt den Eindruck, dass es mit der Aufklärung und Aufarbeitung im Bistum Trier weiter geht?

Schell: "Das ist eine schwierige Frage. Ich würde es so formulieren: Im Moment betreibt das Bistum Missbrauchsverwaltung und wir sind noch nicht an dem Punkt "Aufarbeitung", sondern "Aufdeckung". Das ist ein großer Unterschied. Zur Aufarbeitung gehört, dass sich auch Bischof Ackermann ehrlich macht und nicht abwartet, bis im Jahr 2026 der Abschlussbericht kommt, in dem man ihm nachweisen wird, dass auch er es versäumt hat, in seinem Bistum Missbrauch wirksam zu bekämpfen.

Die Untersuchungen schreiten fort: Man wandert jetzt über Bischof Stein und Bischof Spital in die Gegenwart. Das heißt, die Zeit der aktuellen Bischöfe Ackermann, Bätzing und Marx werden noch beleuchtet. Und wir sind uns sehr sicher, dass da noch mehr Vertuschungsvorwürfe ans Licht kommen."

das vollständige Interview mit Hermann Schell, MissBiT auf domradio.de lesen

Mittwoch, 22. November 2023

Bistum Trier: Beschuldigte Priester können weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden

 Die Kommission kritisiert die Aufsicht des Bistums über Beschuldigte und Täter als „zumindest in der Vergangenheit unzureichend". Bischof Stephan Ackermann erließ demnach 2022 eine Ordnung, die das ändern soll und unter anderem Aufsichtspersonen vorsieht. Die Kommission spricht von einem „positiven Bemühen", bezweifelt allerdings, dass die Ordnung zielführend ist. Denn sie lasse in der Praxis wichtige Fragen offen. Auch könnten beschuldigte Priester weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden.("vaticannews.va")

Bistum Trier: Über 12% mehr Betroffene und über 16% mehr Beschuldigte im Bistum Trier als bisher bekannt

Mehr Missbrauchsopfer als angenommen

Im Bistum Trier gibt es mehr Beschuldigte und Opfer von sexuellem Missbrauch als bisher bekannt.

Das hat die Aufarbeitungskommission bekannt gegeben. 

Zwischen 1946 und 2021 gab es nach Angaben der Kommission 579 Betroffene und 227 Beschuldigte. 

Vor einem Jahr nannte die Kommission noch 513 Betroffene und 195 Beschuldigte. 

Quelle: SAARTEXT vom 22.11.2023

Bistum Trier: Aufarbeitungskommission kritisiert Aktenführung im Bistum Trier - Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe

Kommission kritisiert Aktenführung

Die Aufarbeitungskommission zum sexuellen Missbrauch im Bistum Trier kritisiert die dortige Aktenführung. 

  • Es gebe keinen Hinweis, dass Fehler aus der Vergangenheit abgestellt worden seien
  • Auch in jüngerer Vergangenheit hätten Versäumnisse, etwa bei der Führung von Personalakten, den Informationsstand von Verantwortlichen verfälscht und adäquate Reaktionen vereitelt.

Die Aufarbeitungskommission war 2021 eingerichtet worden und hat heute ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Mit dabei ist auch der frühere Abteilungsleiter im Saar-Sozialministerium, Heyd. (Quelle: SR)




Missbrauch im Bistum Trier: Mehr Opfer, mehr Täter und neue Vorwürfe

Die Aufarbeitungskommission zum Missbrauch im Bistum Trier hat am Mittwoch ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Sie beleuchtet darin auch die Rolle des früheren Weihbischofs Leo Schwarz. Claus Weber war 35 Jahre lang Priester. Er predigte in Trier, in Koblenz, in Bonn und lange Jahre in Bolivien, wo er auch Waisenhäuser gründete. Lange war der Theologe ein angesehener Mann in der Kirche und der Öffentlichkeit. Bis das Bistum Trier dieses Jahr öffentlich machte, dass Weber spätestens seit 1978 immer wieder Kinder missbraucht hat. Der Fall des 2020 verstorbenen Priesters ist einer der bekanntesten, mit dem sich die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistums Trier befasst hat. Er wird auch ausführlich im zweiten Zwischenbericht der Kommission behandelt, der am Mittwoch in Trier vorgestellt wurde. 

Weihbischof soll Taten von Claus Weber vertuscht haben. 

Darin wird auch die Rolle des ehemaligen Weihbischofs Leo Schwarz beleuchtet. In Bolivien war "Padre Leo", wie er dort genannt wurde, fast eine Legende. Als erster Priester soll er Anfang der 1960er Jahre mit den Revolutionstruppen Che Guevaras verhandelt und einen Angriff auf ein Dorf verhindert haben.

Jetzt kam heraus: Schwarz teilte nicht nur seine Liebe zu Bolivien mit Claus Weber, sondern wohl auch ein Geheimnis. Als gegen Weber Missbrauchsvorwürfe laut wurden, vermittelte Schwarz für Weber eine Pfarrstelle in Ecuador. Und zwar über Bischof Emil Stehle, der als Sexualstraftäter und Fluchthelfer für andere Täter aus ganz Europa bekannt wurde.

Hatte es System, Missbrauchstäter ins Ausland zu schicken? 

Jutta Lehnert zeigte sich heute nach der Vorstellung des Berichts im Interview mit dem SWR schockiert, dass sie von diesen Verbrechen erst vor Kurzem erfahren hat. "Ich hab Claus Weber persönlich gekannt", sagt die frühere Pastoralreferentin: "Ich hab sogar für seine Kinderheime damals Geld gesammelt. Und bin natürlich erstaunt, was sich dahinter Mann alles verbirgt." Lehnert, die sich inzwischen bei der Initiative MissBit (Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier) für die Opfer von sexuellem Missbrauch engagiert, glaubt, dass dieses Vorgehen der Kirche System hat: "Weihbischof Schwarz hatte mit seinem Engagement in Bolivien und für Misereor unendlich viele Möglichkeiten Täter ins Ausland zu schicken." Lehnert glaubt daher, "dass wir erfahren werden, dass Claus Weber nicht der Einzelfall ist.“ 

Auch Bischof Spital ist Fällen nicht nachgegangen

Auch der frühere Trierer Bischof Hermann-Josef Spital soll von den Vorwürfen gegen Claus Weber gewusst haben, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Zwischenbericht. Die Verantwortlichen, so wörtlich, "unternahmen aber keine eigenen Schritte zur Klärung der Fakten".

Im Gegenteil: Ihr Umgang mit diesem Fall, heißt es weiter, zeige "exemplarisch, dass es ihnen primär um den guten Ruf der Kirche und ihrer Repräsentanten ging." Mit dem Leid der Betroffenen habe man sich nicht "hinreichend auseinandergesetzt".

Kommission geht von mehr Opfern und Tätern aus

Die Kommission erklärte am Mittwoch in Trier, sie werde auch noch die Amtszeit Spitals von 1981 bis 2001 näher untersuchen. Bis Januar 2024 sollen Ergebnisse in Form eines dritten Berichtes vorliegen. Schon am Mittwoch verriet der Trierer Historiker Lutz Raphael, der auch zur Kommission gehört, dem SWR im Interview erste Erkenntnisse: "Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der Täter für diese immerhin ja auch 20 Jahre wohl im Vergleich zur Zeit von Bernhard Stein zurückgegangen ist."Mit den Fehlern dieses früheren Trierer Bischofs hatte sich die Kommission in einem ersten Zwischenbericht befasst, der nachwies, dass Stein Täter geschützt und Taten vertuscht hatte. Doch auch in der Ära Spital fanden die Wissenschaftler laut Raphael Hinweise auf "Intensivtäter, die weiter ihre Schrecken verbreitet haben".Die Kommission hat die Zahl der Opfer und der Taten im Bistum am Mittwoch daher noch einmal nach oben korrigiert. Die Fachleute gehen nun von 579 Betroffenen und 227 Beschuldigten aus. Im ersten Zwischenbericht war noch von 513 Opfern und 195 Tätern die Rede. "Bericht um Bericht steigen die Opferzahlen", kommentierte Hermann Schell von MissBit am Mittwoch. Er vermutet, dass die wahre Zahl der Übergriffe in die Tausende geht.

Fachleute kritisieren Bürokratie und mangelnde Aktenführung

Seit Sommer 2021 untersuchen die Fachleute die Fälle sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt in der Diözese und den Umgang des Bistums mit Tätern und Betroffenen. Und auch an diesem Mittwoch stellten sie den Verantwortlichen ein durchwachsenes Zeugnis aus. So empfehlen die Experten dem Bistum etwa, gegenüber den Missbrauchsopfern "weniger bürokratisch" aufzutreten.

Ferner kritisierte die Kommission das Bistum für mutmaßliche Versäumnisse bei der Aktenführung zu Missbrauchsfällen. Diese erschwerten die Arbeit, sagte der Historiker Lutz Raphael dem SWR: "Unsere Empfehlung ist wirklich, dass das Prinzip der Aktenführung mit Verweisen stattfindet, sodass auch die entsprechenden Verantwortlichen wirklich rasch handeln können, wenn sie mit Vorwürfen, konfrontiert werden." Dies sei in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen, sodass sich nur schwer rekonstruieren lasse, wer etwas gewusst hat und wer nicht.Was der frühere Bischof Hermann-Josef Spital über die Missbrauchsfälle gewusst hat und was nicht - das soll die Öffentlichkeit dann im dritten Bericht der Komission im Frühjahr erfahren. (tagesschau.de)

Dienstag, 14. November 2023

Bistum Trier: Jahresbericht 2022


Statistik Intervention 2022:
  • im Jahr 2022 haben sich 29 Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, erstmals beim Bistum Trier gemeldet
  • 2022 beschäftigte sich der Krisenstab mit 16 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums.
  • Bei den Beschuldigten handelt es sich um 12 Pfarrer (davon 10 im Ruhestand), zwei Laien und zwei Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen. 
  • Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  • Fünf der Beschuldigungen wiesen keinen Bezug zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf.
  • Zwei wurden als nicht plausibel bewertet.
  • Drei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
  • Sechs Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei 2022 drei der Verfahren von dieser bereits wieder eingestellt wurden.
  • Es wurden sechs kirchenrechtliche Voruntersuchungen eröffnet, hinzukamen in 2022 zwei weitere laufende Voruntersuchungen, die bereits in 2021 eröffnet worden waren. 
  • Zwei Voruntersuchungen wurden in 2022 abgeschlossen.
  • Es gab vier laufende kirchliche Strafverfahren, von denen 2022 zwei mit der strafweisen Entlassung aus dem Priesterstand abgeschlossen wurden.
  • Von der Schwere her waren Beschuldigungen, die sich auf die jüngere Zeit bezogen, eher im Bereich Grenzverletzungen und Belästigung angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen. Bei zurückliegenden Delikten ging es vermehrt um schwere Formen sexualisierter Gewalt.
  • Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.

Anträge zu Anerkennung des Leids
  • 2022 wurden 13 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums eingereicht. 
  • Bei den Beschuldigten handelt es sich um 10 Pfarrer, zwei Laien und einen Diakon im Zivilberuf
  • In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
  • Bis auf eine (aus 2006) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert verübt wurden.
  • Alle Beschuldigten sind verstorben.
  • Zwei Beschuldigungen beziehen sich auf Taten gegenüber Erwachsenen
  • Im Jahr 2022 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 51 Anträge in Höhe von insgesamt 789.000 € ausgezahlt (Erst- und Zweitanträge). 
  • Zwei der Anträge wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €).

Zwischen 2010 und 2022 haben sich 243 Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche beim Bistum Trier gemeldet. 


Quelle: Jahresbericht  PIA (Prävention, Intervention, Aufarbeitung) 2022

Bistum Trier/Jahresbericht 2022: Bischof Ackermann weist in seinem Vorwort ausdrücklich darauf hin, dass Zusammenstellung "nicht ausreichend genug das wiedergibt, was Betroffene sich wünschen"

(Vlnr.) Angela Dieterich, Dr. Andreas Zimmer, Dr. Katharina Rauchenecker, Bischof Dr. Stephan Ackermann, Judith Rupp Quelle: Bistum Trier 



Vorwort von Bischof Stephan Ackermann


Wenn sexualisierte Gewalt von Klerikern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche im Bistum Trier verübt wird, dann ist das eine Gewalttat gegen Anvertraute und eine Verletzung des Vertrauens, das in sie gesetzt wird. Die Verantwortlichen im Bistum Trier stehen in der Pflicht, zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen auch dann gegen solches Verhalten vorzugehen, wenn es unterhalb der Straffälligkeit bleibt. Wie das Bistum Trier mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und andere Mitarbeitende im Bereich von Kirche und Caritas umgeht, beschäftigt viele Katholikinnen und Katholiken und andere Menschen in unserem Bistum. Hauptamtliche, aber auch neben- und ehrenamtlich Tätige werden immer wieder auf diese Sachverhalte angesprochen.

Hier erfahren Sie mehr über die aktuell geltenden Vorgehensweisen der Verantwortlichen des Bistums. Das Vorgehen wird kontinuierlich überprüft und verbessert.

Wichtig ist zunächst, dass alle Bereiche des kirchlichen Lebens in unserem Bistum im Blick sind. Das sind neben den Pfarreien mit ihren vielfältigen Angeboten z. B. auch die Schulen und Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft oder die zahlreichen caritativen Dienste und Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Altenhilfe, die von katholischen Einrichtungsträgern im Bistum verantwortet werden.

Die hier aufgelisteten „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) sollen Ihnen helfen, sich einen Eindruck zu verschaffen. Wenn Ihnen beim Lesen Dinge, Ungereimtheiten oder Aspekte auffallen oder Sie konkrete Fragestellungen oder Ideen zur Thematik haben, dann melden Sie uns das doch bitte zurück.

Diese ausdrückliche Bitte richte ich besonders auch an die Menschen, die von Missbrauch betroffen waren und sind und für die diese Zusammenstellung sicherlich nicht ausreichend genug das wiedergibt, was sie sich wünschen. Melden Sie Ihre Erwartungen, Enttäuschungen und Hinweise bitte auch zurück.

Dr. Stephan Ackermann
Bischof von Trier

Bistum Trier legt erstmals Jahresbericht zum Thema Missbrauch vor

Erstmals legt das Bistum Trier am Dienstag einen Rechenschaftsbericht zum Thema Missbrauch und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vor. 

Es geht um Fälle aus dem Jahr 2022.

In dem Rechenschaftsbericht soll es darum gehen, was das Bistum unternommen hat, um Kinder besser vor Gewalt und Missbrauch durch Priester zu schützen. 

Bischof Stephan Ackermann will auch erklären, wie das Bistum Trier bei Fällen von sexuellem Missbrauch eingeschritten ist und was sich im Jahr 2022 in Sachen Aufarbeitung getan hat.

Bischof Ackermann will künftig jährlich einen Rechenschaftsbericht zum Thema Missbrauch vorlegen. Dies kündigte er im Januar an - nur wenige Wochen, nachdem eine Studie zu Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester in der Amtszeit des verstorbenen Trierer Bischofs Bernhard Stein veröffentlicht wurde. Stein war von 1967 bis 1981 Bischof von Trier. ("tagesschau.de")

Dienstag, 7. November 2023

Bistum Trier / Vallendar: Wie viel Schmerzensgeld erhalten Missbrauchsopfer? - Eine Schülerin bricht ihr Schweigen

Eine ehemalige Schülerin der Schönstätter Marienschule in Vallendar (Kreis Mayen-Koblenz), das zum Bistum Trier gehört, bricht ihr Schweigen. Sie fordert eine finanzielle Entschädigung von dem für die Zahlung zuständigen Säkularinstitut Schönstätter Marienschwestern.

Ihren Fall schildert sie so: „Der Missbrauch durch den Lehrer geschah ab der 7. Klasse bis zur 9. Klasse, wenn ich mich nicht den ganzen Tag auf dem Klo oder hinter den Vorhängen der Aula versteckt habe, wöchentlich, teils auch mehrfach die Woche. Ich wurde mehrfach vergewaltigt. Mit 12 ! Die 8. Klasse habe ich zwei Mal gemacht. Das muss also so Anfang der 1980er Jahre gewesen sein. Ich habe dann in der 9. Klasse kein Wort mehr gesprochen, bin zum zweiten Mal sitzen geblieben und konnte die Schule verlassen…Das war meine Rettung. Anvertraut hab ich mich niemanden. Ich hatte panische Angst, und hab auch gedacht: Ist vielleicht meine Schuld. Und dass mir keiner glauben wird. Das Thema Missbrauch wurde in der Schule komplett unter den Teppich gekehrt.“

Die Folgen: „Ich war seit Teenagertagen richtig depressiv, immer wieder mal schwere, dann bessere Phasen. Nach dem Abi bin ich mit dem Auto meiner Mutter gegen einen Baum gefahren. Ich wollte einfach nur „weg“ sein. Parallel hab ich funktioniert, Schule, Studium, Ehe, Kinder. Ganz schlimm wurde das so etwa ab 2010, mit Panikattacken, lebensmüden Gedanken, schwerer Depression, dissoziativen Zuständen ..

Die Konsequenz: „2014 war ich das erste Mal in psychosomatischer Reha. Ich wusste einfach nicht, was mit mir los ist. Das Thema Schönstatt hab ich weit verdrängt. Seit 2014 war ich jetzt zehn Mal in der Klinik. Von 2019 bis 2022 allein insgesamt 27 Monate. Der Oberarzt der Klinik ist seither mein ambulanter Therapeut. Ich bin zu 90 Prozent schwerbehindert, nur noch begrenzt dienstfähig.“

Die ehemalige Schülerin entschließt sich, Schadenersatz einzufordern, damit sie ihre Therapiekosten decken kann, die ihr als Beamtin nur zum Teil erstattet werden. Ambulante Therapiestunden seien begrenzt, reichten aber für Traumatisierte oft nicht aus. Um ihren Anspruch durchzusetzen, müssen sich Missbrauchsopfer an die Unabhängige Kommission (UKA) mit Sitz in Bonn wenden. Diese nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese oder der Ordensgemeinschaft entgegen. Der Psychologe rät ihr jedoch von diesem Gespräch ab. Er befürchtet eine Retraumatisierung. Stattdessen reicht sie ein Schreiben ihres Arztes ein. Schließlich legt die Bonner Kommission die Entschädigung auf 10.000 Euro fest. Die Frau legt Widerspruch ein. Die Summe spiegele nicht annähernd jenes Leid wieder, das ihr widerfahren sei.

Dr. Stefan Vesper unterstützt als Koordinator die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Er teilt dem Trierischen Volksfreund gegenüber zunächst mit, dass es stets um eine Einzelfallprüfung gehe. „Denn nur so kann man dem geschehenen Leid individuell gerecht werden.“ Pauschale Kategorien gebe es nicht.

Vesper: „Bei der Festsetzung der Leistungshöhen vergleicht die UKA das Geschehene mit Schadensersatzleistungen im weltlichen Bereich und ordnet die Taten, was die Höhe der Anerkennungsleistung angeht, am oberen Rand ein – wie es die Verfahrensordnung auch vorschreibt.“ Darüber hinaus spiele Dauer und Schwere der Misshandlung eine maßgebliche Rolle. Vesper schreibt: „Es geht wie gesagt um eine konkrete Einzelfallentscheidung, die gerade die Schwere der Tat und auch die langfristigen Folgen berücksichtigt. Hier ist natürlich auch das Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat ein wichtiges Kriterium.“ Kern sei im gesamten Prozess der Einzelfallentscheidung das, was im Antrag geschildert sei. Aus dem Antrag entnehme die UKA bei ihrer Entscheidung alle Fakten und lege dann, im interdisziplinären Gespräch ihrer juristisch, ärztlich, psychotherapeutisch, traumatologisch kompetenten Mitglieder, die Höhe der Anerkennungsleistung fest.

Schlussendlich beantwortet Dr. Vesper die entscheidende Frage nach der Festlegung der Zahlungen so: „Die UKA berücksichtigt alles, was in der Verfahrensordnung vorgegeben ist. Wichtig ist aber auch im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit: Im staatlichen Verfahren müssen die Betroffenen die Taten beweisen. Im kirchlichen System genügt es, dass die Schilderungen plausibel sind. Das ist ein wesentlicher Unterschied.“ Die Entscheidung, ob etwas plausibel sei, werde vor Ort und durch die unabhängigen Ansprechpartner/innen gefällt.

den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen


Dienstag, 3. Oktober 2023

Aufarbeitung in der Katholischen Kirche: Kirchliche Aufarbeitung läuft chaotisch

"Es ist völlig weltfremd zu denken, dass man einer Institution, die erheblicher Taten beschuldigt wird, die Aufarbeitung dieser Prozesse selbst überlässt. Das sei, als würde man Straftätern selbst überlassen, ihre Straftaten aufzuklären."


- Prof. Dr. Harald Dreßing, Leiter der MHG-Studie, kritisiert die Aufarbeitung der katholischen Kirche stark -



Vor fünf Jahren zeigte eine Studie erstmals das schreckliche Ausmaß kirchlichen Missbrauchs. Mindestens jeder fünfte Priester war ein möglicher Täter. Eine WDR-Recherche ergibt jetzt: Die Aufarbeitung in den Bistümern läuft chaotisch:

Es war das erste Mal, dass etwas Licht ins Dunkel der Bistumsarchive fiel. Und was sichtbar wurde, sorgte für Entsetzen. Für die MHG-Studie haben unabhängige Wissenschaftler die Akten von 38.000 Geistlichen ausgewertet. Das Ergebnis: Mehr als 1.600 mögliche Missbrauchstäter sollen mindestens 3.677 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Und das sei nur die oberste Spitze des Eisbergs, sagt der Leiter der Studie, Prof. Harald Dreßing. "Das wahre Ausmaß ist bei Missbrauch nach Schätzungen drei- bis viermal so hoch."

Nach der Veröffentlichung der Studie sollte die eigentliche Aufarbeitung beginnen. Unabhängig und einheitlich. Dafür gaben die Autoren klare Empfehlungen. Heute, fünf Jahre später, ist aber kaum etwas davon umgesetzt worden. Das zeigt eine deutschlandweite Befragung des WDR der 27 Bistümer.

Nur elf Bistümer haben bisher eine eigene, umfassende, wissenschaftliche Studie veröffentlicht. Bei einigen ist das noch in Arbeit, andere verzichten ganz darauf oder beschränken sich auf Teil-Studien.
Im Bistum Münster forschten Historiker, in Essen Soziologen, in Aachen und Köln Juristen. Genausowenig vergleichbar wie die Schwerpunkte sind die untersuchten Zeiträume. In Köln sind es 43 Jahre, in Münster 75.

Es gebe also keinerlei Vergleichbarkeit, kritisiert Studienleiter Harald Dreßing. Zudem fehle immer noch die Transparenz, denn "auch hier dürfen nur Namen von Personen des öffentlichen Interesses genannt werden, also vor allem von Bischöfen". Andere mögliche Mitwisser blieben dagegen weiterhin geheim. (den vollständigen Artikel auf "wdr.de" lesen)

Mittwoch, 27. September 2023

 

„Die Trierer Clique in der Deutschen Bischofskonferenz versucht bis heute alles, dass erst nach Dienstende von Marx seine Zeit als Bischof von Trier in Sachen Missbrauch wirklich aufgearbeitet wird.“

 

Thomas Schüller Kirchenrechtler



(Quelle: "domradio.de")

Donnerstag, 21. September 2023

Bistum Trier : Causa Dillinger: Betroffene von Edmund Dillinger werden weiterhin gebeten, sich zu melden

  • Schwierige Ausgangslage im Fall Dillinger: 7.000 Fotos aus dem Nachlass Dillingers sind von der saarländischen Polizei vernichtet worden, außerdem fünf Aktenordner, eine ganze Serie von Terminkalendern, in denen Dillinger minutiös alles notiert hatte, einschließlich Flugdaten. Das hätte uns sehr viel weitergeholfen, um an Leute heranzukommen, sagt Ingo Hromada.
  • Dillinger fällt als Priester und Religionslehrer in Hermeskeil erstmals auf: Im Juli 1965 kam Edmund Dillinger als Kaplan in die Pfarrei St. Peter in Bitburg. Ab August unterrichtete er katholische Religion am Neusprachlichen Gymnasium in Hermeskeil. Er war in dieser Zeit auch in der Pfarrgemeinde St. Martin in Hermeskeil im Einsatz. In dieser Zeit fiel Dillinger zum ersten Mal wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs auf. 1970 wurde er beurlaubt, er ging zum Studium nach Köln. Weitere Konsequenzen gab es für den Priester nicht. Das Bistum Trier entzog ihm erst 2012 das Recht, Messen zu lesen.
  • Schwierige Suche nach Opfern Dillingers: Schon zu Beginn ihrer Mission riefen Jürgen Brauer und Ingo Hromada mögliche Missbrauchsopfer Dillingers dazu auf, sich zu melden. Mit drei Betroffenen konnten sie bis heute sprechen.
  • Verein Missbrauchsopfer im Bistum Trier bleibt skeptisch: Mitte Mai gab es ein Treffen der beiden Staatsanwälte mit dem Verein "MissBit", Missbrauchsopfer im Bistum Trier. So hofften sie, mit weiteren möglichen Opfern Dillingers sprechen zu können. Die kennt der Verein eigenen Angaben nach. Doch Vertreter von MissBit reagierten reserviert, äußerten Vorbehalte gegenüber dem Projekt und Zweifel an der Unabhängigkeit der Studie. Für "MissBit" gebe es Bedingungen, sollte der Verein mit dem Projekt zusammenarbeiten. "Unsere Priorität ist es, die Betroffenen zu schützen. Da müssen Bedingungen erfüllt sein, um danach vertrauensvoll miteinander zu arbeiten, das ist nicht gelungen.", sagte Schell.
  • Projekt sucht weiter nach Betroffenen: Das Projekt zum Aufarbeiten des Falls Dillinger hofft weiter, dass sich Missbrauchsopfer bei ihnen melden und mit ihnen reden. Die beiden Staatsanwälte im Ruhestand haben 25 Namen von afrikanischen Stipendiaten herausfinden können und versuchen, mit ihnen in Kontakt zu treten. auch Opfer Dillingers aus Bitburg, Hermeskeil, Saarlouis, der Region Köln und Fulda wären der Schlüssel, um in dem Projekt weiterzukommen, sagen sie.
  • Viele Interviews mit Zeugen aus Dillingers Zeit als Religionslehrer geführt: Brauer und Hromada haben inzwischen 25 Interviews mit Menschen geführt, die Edmund Dillinger kannten, vor allem aus seiner Zeit am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis, wo er von 1979 bis 1999 Religionslehrer war. Drei Befragte sagten, sie hätten sexuelle Übergriffe Dillingers auf andere beobachtet. Über Dillingers Verhalten wurde viel geredet, Gerüchte wurden verbreitet und verfestigten sich. Doch ganz konkrete Informationen für die Studie kamen bei den Befragungen von Zeitzeugen kaum heraus.
  • Mehr als 4.000 Fotos ausgewertet: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat dem Projekt zum Fall Dillinger schon Akteneinsicht gewährt. Dabei ging es um Material, das der Neffe des verstorbenen Priesters an sich genommen hatte. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft Mainz wurden 4.385 Fotos ausgewertet, Dias und Papierfotos. Keines der Fotos enthalte kinderpornografische Darstellungen. 10 Fotos zeigten strafrechtlich relevante jugendpornografische Darstellungen, 12 weitere Fotos hätten Motive, die sich im Grenzbereich zur Jugendpornografie befänden.
  • Hatte Dillinger Zimmer und Dusche mit jungem Afrikaner geteilt? Anfang der 1970er Jahre gründete Edmund Dillinger nach einer Reise nach Kamerun ein Afrika-Hilfswerk. Es stand im Zusammenhang mit dem Cartellverband katholischer deutscher Studentenverbindungen, deren Seelsorger Dillinger war. Das Hilfswerk finanzierte auch Stipendien für afrikanische Auszubildende und Studenten, die Dillinger teilweise auch in seinem Haus in Friedrichsthal im Saarland unterbrachte. Ein Informant sagte den Machern der Studie, Dillinger sei 1986 bei einer Reise nach Rom in Begleitung eines jungen Mannes aus Afrika gewesen, mit dem er ein Zimmer geteilt und mit dem er gleichzeitig die Dusche genutzt hätte.
  • Dillinger soll auf Afrikareise einen anderen Namen benutzt haben: Ein Zeitzeuge berichtete für die Studie von einer von Dillinger geleiteten Reise nach Kamerun 1986. Dillinger habe während der zwei Wochen darauf bestanden, mit dem Pseudonym Eric Delay angesprochen zu werden. Die Mitreisenden hätten ihn außerdem als ihren Vater bezeichnen sollen, weil das in Afrika erforderlich sei und so sein müsse. Der Zeitzeuge vermutete, Dillinger habe sich in Afrika Freiräume verschaffen und nicht als Priester erkannt werden wollen.
  • Schwierige Suche nach Opfern sexuellen Missbrauchs Dillingers in Afrika: Mögliche Opfer Dillingers in Afrika zu finden, sei schwierig. Er hatte viele Reisen unternommen. Aber weil die Terminkalender von der saarländischen Polizei verbrannt wurden, sei es kompliziert die genauen Daten nachzuvollziehen, so die Ermittler. In vielen afrikanischen Ländern ist Homosexualität gesellschaftlich geächtet und wird noch immer strafrechtlich verfolgt. Mögliche Opfer Dillingers, die sich jetzt melden, gehen also ein hohes Risiko ein, was viele abschrecken dürfte. Über Kontakte ehemaliger Studenten aus Kamerun und den Verein Partnerschaft Rheinland-Pfalz-Ruanda versuchen Brauer und Hromada, weiter zu kommen.
  • Was noch getan werden soll: Der erste Zwischenbericht der Studie zum Fall Dillinger ist mehr eine Art Rechenschaftsbericht. 40 digitale Fallakten sind bisher angelegt. Bei vielen Behörden wurde Akteneinsicht beantragt. Informationen mit der Universität Trier und der dort laufenden historischen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier wurden ausgetauscht. Auch Medienberichte zum Fall Dillinger wurden ausgewertet. Die Auswertung vieler Akten steht noch aus, unter anderem die Akten der Staatsanwaltschaft Trier bezüglich der Anzeige des Bistums Trier gegen Dillinger aus dem Jahr 2012.
  • Bewertung der Ergebnisse erst im Abschlussbericht: Jürgen Brauer und Ingo Hromada machen deutlich, ihr Zwischenbericht biete noch keine Analyse oder Bewertung des Falls Dillinger oder des Umgangs des Bistums Trier mit Missbrauchsfällen. Sie legen in ihrem ersten Zwischenbericht offen, was sie bisher unternommen haben, um Licht in den Fall Dillinger zu bringen. Viel Arbeit stehe aber noch aus. Das Projekt ist auf neun Monate angelegt. Ein weiterer Zwischenbericht ist in drei Monaten geplant. Eine Bewertung der Erkenntnisse soll es erst im Abschlussbericht geben.
  • Zeitzeugen und Missbrauchsopfer von Dillinger weiter gesucht: Was im Wesentlichen für die Studie zum Fall Dillinger noch fehlt sind weitere Menschen, die von sexuellem Missbrauch durch den Priester betroffen sind. Auch nach dem Veröffentlichen ihres Zwischenberichts haben Brauer und Hromada die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, dass sie Vertrauen bekommen. (Quelle: "swr.de")

Bistum Trier: Causa Dillinger: "Warum lügt ihr immer weiter?“- Der Versuch einer Chronologie im Fall Dillinger

 „Warum lügt ihr immer weiter?“ - Der Versuch einer Chronologie im Fall Dillinger

Der Zwischenbericht zur Aufarbeitung des Falles Edmund Dillinger gibt tiefe Einblicke: Der Geistliche war von 1964 bis 2018 immer wieder auffällig. Es wurden Gespräche geführt, Dekrete erlassen und Akten im Geheimarchiv der Kirche verwahrt. Die Redaktion hat versucht, aus den ihr vorliegenden Unterlagen die Vorfälle chronologisch zu rekonstruieren. 

Die Chronik beginnt 1964, als Dillinger als Kaplan in Saarlouis auffällig wird. Ein Pfarrer berichtet von zweifelhaften "Berührungen" Dillingers an Schülern. Im Oktober 1964 berichtet habe dann, ein 14jähriger "italienischer Junge" nachts Dillingers Haus verlassen. Dillinger bestritt damals das Alter des Jungen und gibt an, der nächtliche Besuch habe einem "sprachlichen Austausch" gedient. "Der Junge" war trotz aller Nachforschungen nicht mehr auffindbar.

1970 vergeht sich Edmund Dillinger dann einem damals 15jährigen Schüler auf einer Wallfahrt nach Rom. Ein mitreisender Theologiestudent hatte den Vorfall kirchenintern gemeldet, worauf Dillinger von seiner Tätigkeit als Lehrer am Gymnasium in Hermes beurlaubt und nach Opladen im Bistum Köln versetzt wurde.(die vollständige Chronik auf "rheinz-zeitung.de" lesen)

Mittwoch, 20. September 2023

Bistum Trier: Causa Dillinger - Kommission stellte ersten Zwischenbericht vor

25 Interviews, davon drei mit mutmaßlichen Opfern: Im Fall des Priesters Dillinger gibt es einen ersten Zwischenbericht. 

Bei der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier haben sich bislang drei mutmaßliche Missbrauchsopfer des katholischen Priesters Edmund Dillinger gemeldet. Diese hätten von »persönlich erlebten unangemessenen, sexuell motivierten Verhaltensweisen berichtet«, heißt es im ersten Zwischenbericht von Justizexperten zur Causa Dillinger, der nun in Trier vorgestellt wurde. Die meisten der bisher 25 befragten Zeitzeugen seien nicht selbst Opfer gewesen.

»Wir lassen keine Gelegenheit aus, bei Betroffenen für eine Kontaktaufnahme zu werben«, teilten der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, als Autoren des Berichts mit. Ein Ziel des Projekts sei, mögliche Betroffene zu identifizieren, auch damit diese ihnen zustehende Leistungen zur Anerkennung ihres Leids erhielten. »Eine proaktive Kontaktaufnahme« mit möglichen Opfern verbiete sich aber, »weil damit die Gefahr einer Retraumatisierung« verbunden sein könnte.

Einzelne Zeitzeugen hätten davon berichtet, sexuelle Übergriffe auf andere beobachtet oder von Dritten hiervon erfahren zu haben. Die Erlebnisse der Befragten betreffen die Zeit ab dem Beginn seines Dienstes in der Kirche 1961 als Kaplan in Saarbrücken bis zu einem Vorfall, der sich 2018 in Fulda ereignet habe.

Der erste Zwischenbericht umfasse weder abschließende Ergebnisse noch Bewertungen, sondern er beschreibe die Arbeit des Projekts und gebe einen Überblick über erste Schritte, teilten Brauer und Hromada mit. Finale Ergebnisse werde es im Abschlussbericht geben.

Die Juristen hätten bisher Einblick genommen in die Akten der Staatsanwaltschaft Mainz, sagte Brauer. Dazu gehörten 236 Diapositive, 13 Papierfotos und Datenträger. Die Behauptung, das Bildmaterial belege vielfachen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen habe keine Bestätigung gefunden. Die Einsichtnahme in die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken stehe noch aus.

Der zweite Zwischenbericht wurde für November angekündigt. (den vollständigen Bericht auf "spiegel.de" lesen)

Bistum Trier: Causa Dillinger: Kommission stellt heute ersten Zwischenbericht im Missbrauchsfall Dillinger vor

Die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier stellt am heutigen Mittwoch (14.30 Uhr) den ersten Zwischenbericht zum Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vor. Den Bericht haben der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, in einem eigenen Projekt für die Kommission erstellt.

Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Viele Bilder waren auf Reisen entstanden, darunter in Afrika.

Ein zweiter Zwischenbericht ist für den 22. November angekündigt, zum Abschluss der Untersuchung soll ein umfassender Bericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier folgen. Der Justizexperte Hromada hatte Anfang August gesagt, der erste Bericht werde „eine Zusammenstellung sein, was wir bisher gemacht haben und was wir vorhaben“.

Großteil der Asservate von Staatsanwaltschaft vernichtet

Seit Mitte Juli läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Ziel ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können.

Der Fall hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil ein Großteil der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters bereits vernichtet wurde und somit auch der Unabhängigen Kommission nicht mehr zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sichergestelltes Material am 5. Juli verbrennen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte. Für die Vernichtung des Materials entschuldigte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (dpa)


Mittwoch, 6. September 2023

Bistum Trier: "Niederlage auf ganzer Linie" - Ein Kommentar

Respekt- und stillos

Das nennt man wohl eine Niederlage auf ganzer Linie: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den Schmerzensgeldprozess gegen eine jahrelang von einem katholischen Priester missbrauchte Bistumsangestellte verloren. Die vom Arbeitsgericht verhängten 20.000 Euro werden dem Bischof nicht wehtun. 

Für die Schmerzensgeldverhandlung vor dem Trierer Arbeitsgericht hatte die Vorsitzende Richterin schon vor Monaten das persönliche Erscheinen Ackermanns angeordnet. Dass der Bischof dann doch nicht persönlich erschien, mag zwar formaljuristisch in Ordnung sein. Stil- und respektlos ist es aber dennoch.

Das Trierer Kirchenoberhaupt hätte die Möglichkeit gehabt, sich noch einmal bei dem Opfer ausdrücklich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen. Karin Weißenfels war da – obwohl die Anwesenheit der traumatisierten Frau nicht gefordert war.

Deutliches Symbol von Ackermann

Dass der Trierer Bischof sich hinterm Dom versteckte, statt den für ihn mit Sicherheit nicht angenehmen Gang zum wenige Hundert Meter entfernten Gericht zu wählen, ist ein deutliches Symbol: Da stiehlt sich jemand aus seiner Verantwortung. Eines hat Stephan Ackermann damit auf jeden Fall erreicht: Die Abwendung vieler Gläubiger von der katholischen Kirche wird dieses Verhalten des Bischofs noch beflügeln.  (den vollständigen Kommentar von R. Seydewitz auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)


Bistum Trier: "Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen"

Nach der Urteilsverkündung

Ackermann ist nicht bereit, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen

Anwalt von Weißenfels: "Bischof übernimmt keine Verantwortung"

Bei der Klägerin kam es trotzdem nicht gut an, dass der Bischof sich dem Verfahren nicht stellte, sagte ihre Anwalt Oliver Stegmann: "Ich hätte erwartet, dass er kommt, weil es eben ein Zeichen gesetzt hätte gegenüber der Klägerin, die seit Jahren dafür kämpft, dass das ihr widerfahrene Unrecht aufgearbeitet wird." Das Verhalten des Bischofs zeige, dass er nicht bereit sei, die Verantwortung für sein Fehlverhalten zu übernehmen.

Reine Machtdemonstration

Ähnlich sieht es Hermann Schell, Vorstandsmitglied der Opferinitiative MissBit, der den Prozess verfolgt hat: "Der Bischof wollte seine Macht demonstrieren und das ist gründlich in die Hose gegangen, jetzt ist das Urteil da."

Gewisse Genugtuung für die Klägerin

Dieses Urteil wertet Oliver Stegmann als Erfolg: "Ich bin natürlich sehr zufrieden mit der Entscheidung. Die Klägerin hat voll obsiegt. Und das Urteil verschafft ihr eine gewisse Genugtuung." (den vollständigen Artikel auf "swr.de" lesen)

Bistum Trier: Trierer Bischof Stephan Ackermann verliert Klage und muss Schmerzensgeld zahlen

Der Trierer Bischof muss an eine Bistumsangestellte 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat am Mittwoch das Trierer Arbeitsgericht entschieden. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekanntgewordenen Frau war von einem katholischen Priester geschwängert und später zur Abtreibung gedrängt worden. Karin Weißenfels ist dadurch schwer traumatisiert. Weil Bischof Stephan Ackermann in einer Diskussionsrunde ihren Klarnamen genannt hatte, wurde Weißenfels nach eigenen Angaben retraumatisiert. Ackermann hatte sich dafür später entschuldigt. Die Klägerseite hatte 20.000 Euro Schmerzensgeld vom Bischof gefordert. Eigentlich sollte Stephan Ackermann in der Verhandlung persönlich erscheinen. Er ließ sich aber durch einen Justiziar vertreten. Es sei „verantwortungslos, dass der Bischof nicht selbst erschienen ist“, sagte einer der beiden Anwälte der Klägerin nach der Urteilsverkündung. Ob der Bischof das Urteil akzeptiert, war zunächst noch unklar. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Bistum Trier: Bischof Ackermann erscheint nicht vor Gericht - Hintergründe unklar

Schmerzensgeld-Prozess startet ohne Bischof Ackermann

Triers Bischof Stephan Ackermann ist heute in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht persönlich vor Gericht erschienen.

Die Anwälte des Bischofs teilten am Morgen zu Prozessbeginn mit, dass sie ihren Mandanten vertreten werden. Eine Vollmacht Ackermann sei dafür ausreichend. Warum der Bischof dem Verfahren offenbar fernbleiben wird, wurde nicht mitgeteilt.

Bei dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht es um den Fall "Karin Weißenfels".  (Quelle: "swr.de")

Dienstag, 5. September 2023

Bistum Trier: Nachdem der ehemalige Trierer Generalvikar und heutiger Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, u.a. von einer "Schuldverwicklung" in der Causa Weißenfels sprach - musste auch Bätzing eine Unterlassungserklärung in der Causa Weißenfels unterschreiben






Nicht nur der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Ackermann, sondern auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Damit darf er bestimmte Aussagen nicht wiederholen.

Im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe aus dem Bistum Trier hat auch der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bätzing darf demnach bestimmte Aussagen über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau nicht wiederholen. Das geht aus der von Bätzing unterzeichneten Erklärung von November 2022 hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte der Deutschlandfunk am Dienstag über den Vorgang berichtet. Ein Sprecher der Bischofskonferenz teilte auf Anfrage mit, Bischof Bätzing werde sich zu dem Fall nicht äußern.

Bätzing verpflichtet sich in der Erklärung, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen. Diese Formulierungen legten eine normale Beziehung und eine Mitschuld von Weißenfels nahe, gingen nicht auf den sexuellen Missbrauch ein und seien verharmlosend, heißt es in einem Schreiben von Weißenfels' Anwalt an den Bischof. Weiter geht es um eine Aussage zu Bätzings Umgang mit dem Fall und sein Wissen darüber. Bätzing war von 2012 bis 2016 Chef der Bistumsverwaltung in Trier, bevor er Bischof von Limburg wurde. Die entsprechenden Aussagen stammen aus einer Pressekonferenz im Frühjahr 2021. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)

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Bistum Trier: Causa Karin Weißenfels - Das Versagen der Bischöfe


Kardinal Reinhard Marx, ehemaliger Bischof von Trier  und sein Nachfolger , Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemals Missbrauchsbeauftrager der DBK  (picture alliance/dpa/ Arne Dedert) / Quelle: Deutschlandfunk.de


"Ich möchte wissen, warum die beiden Priester vom ehemaligen Trierer Bischof Reinhard Marx nur ein bisschen und von seinem Nachfolger, Stefan Ackermann, gar nicht bestraft wurden.


Ich möchte wissen, warum die römisch-katholische Kirche Abtreibung verdammt, aber bis heute jene Kleriker schütz, die ihr zur Abtreibung geraten haben."

"Mit der Nennung meines Klarnamens hat Bischof Ackermann mich zutiefst verletzt. Weil er mich damit meinen Berufskollegen/Innen schutzlos ausgesetzt und mir damit mein Recht auf Selbstbestimmung genommen hat. Durch die Offenlegung meines Namens hat er mir irreversiblen Schaden zugefügt, da ich nun bei jeder Begegnung mit Kolleg/innen befürchten muss, dass diesen meine veröffentlichte Leidensgeschichte bekannt ist."

- Karin Weißenfels -



"Der Fall Karin Weißenfels steht paradigmatisch für einen schlimmen Umgang der katholischen Kirche mit dem noch gar nicht erforschten und bekanntgewordenen Feld der sexuellen und auch seelischen Gewalt an pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das scheuen die Bischöfe wie der Teufel das Weihwasser, dass das öffentlich wird. Und es zeigt auch noch einmal die Frauenfeindlichkeit."

- Prof. Dr. Thomas Schüller, Institut für kanonisches Kirchenrecht, Münster - 



Quelle: deutschlandfunk.de  (ab Minute 09.00)



Bistum Trier: Klage gegen Trierer Bischof Ackermann - Gerichtstermin am folgenden Mittwoch

Das juristische Tauziehen zwischen dem Trierer Bischof Stephan Ackermann und einer Mitarbeiterin des Bistums geht in die nächste Runde.

Weil ein Vergleich bislang nicht zustande kam, treffen sich die beiden Streitparteien nun am Mittwoch erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht.

In dem Verfahren geht es um die Schmerzensgeldklage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretende Frau fordert vom Trierer Bischof 20.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Stephan Ackermann hatte vor einiger Zeit in einer Diskussion den Klarnamen der einst von einem katholischen Priester geschwängerten und später von Geistlichen zur Abtreibung gedrängten Frau genannt. Ackermann entschuldigte sich dafür zwar öffentlich und gab auch eine Unterlassungserklärung ab. Aber Karin Weißenfels will von ihm Schmerzensgeld haben, weil durch die Namensnennung die traumatischen Erlebnisse von einst wieder hochgekommen seien.

Ein sogenannter Gütetermin im März war gescheitert. Damals hatte der Anwalt des Bischofs, der Kölner Jurist Christoph Legerlotz, schwere Vorwürfe gegen Karin Weißenfels erhoben. Die Attacken von Weißenfels seien auch für den Trierer Bischof ein Trauma. Die Behauptungen seien „das Schlimmste, was man einem Bischof vorwerfen“ könne. Später hieß es, die Äußerungen seien so nicht gemacht worden; der Bischof sei auch nicht traumatisiert.

Wegen der Nennung des Klarnamens von Karin Weißenfels wurden der Trierer Bischof und die Bistumsleitung übrigens erst unlängst vom katholischen Datenschutzzentrum in Frankfurt zum „Nachsitzen“ verdonnert. Sie müssen an einer Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ teilnehmen. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

Montag, 4. September 2023

Bistum Trier: Erster Zwischenbericht in Causa Dillinger fertig

Die Untersuchung im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger kommt voran. Der erste Zwischenbericht von zwei Justizexperten für die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier sei fertig, sagte der Vorsitzende der Kommission, Gerhard Robbers, der Deutschen Presse-Agentur in Trier. Der genaue Termin der Veröffentlichung stehe noch nicht fest. Robbers rechnete aber mit «einem baldigen Termin».

Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht in Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters, Steffen Dillinger, hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Aufarbeitung der Justizexperten in dem Fall geht unterdessen weiter. Der beteiligte frühere Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer sagte, die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Mainz dauere noch an. Dazu gehören Fotos und Unterlagen, die der Neffe ursprünglich bei den Ermittlungsbehörden in Mainz abgeliefert hatte. Zehn Bilder waren als strafrechtlich relevante jugendpornografische Fotos eingestuft wurden, bei zwölf Bildern war es nicht eindeutig.

Zudem werde Brauer im Laufe des Septembers Einsicht in die Akten bei der Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft bekommen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit. Brauer sagte, er habe Termine zur Einsicht für Mitte September angesprochen. Er und der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada sind mit dem Auswerteprojekt für die Aufarbeitungskommission betraut.

Die Einsicht in die Unterlagen in Saarbrücken wird allerdings nur noch begrenzt möglich sein. Denn den Großteil der Asservate aus dem Nachlass des Ex-Priesters gibt es nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte sichergestelltes Material aus dessen Haus am 5. Juli verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte.

Für die Vernichtung des Materials hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost entschuldigt. Es sei ein Fehler gewesen, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte. Brauer hatte die Vernichtung als «schweren Schlag für die Aufarbeitung» bezeichnet. Man hatte sich «wichtige Ansätze für weitere Recherchen insbesondere nach Betroffenen erhofft». Auch beim Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) war das Entsetzen groß.

Seit Mitte Juli läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Ziel ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können. Wie ist der Stand? «Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten können gegenwärtig nicht mitgeteilt werden», sagte der Sprecher. (dpa)

Samstag, 26. August 2023

Bistum Trier / Freisen: ehemaliger Messdiener: "Ich erwarte ein Urteil, welches im Sinne der Betroffenen ist"

 „Ich hoffe, dass nun endlich nach solch einer unsäglich langen Zeit das kirchliche Verfahren mit einem zufriedenstellenden Urteil abgeschlossen werden kann“, sagt der ehemalige Messdiener Timo Ranzenberger im SZ-Gespräch. 

Vom Kirchengericht erwartet er aufgrund der Beweislast ein hartes Urteil. Die Fakten stünden nun unwiderruflich fest. Ranzenberger: „Ich erwarte ein Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer aus Freisen, welches im Sinne der Betroffenen ist.“ Für ihn gebe es nur eine Konsequenz: die Entlassung aus dem Klerikerstand. „Und nichts anderes.“ 

Gleichzeitig erneuert er schwere Vorwürfe gegen den heutigen Trierer Bischof Stephan Ackermann, und Münchens Kardinal Reinhard Marx, von 2002 bis 2008 Ackermanns Vorgänger in Trier. Sie sollen trotz frühzeitiger Kenntnis über den Missbrauchspfarrer in Freisen nichts gegen den Mann unternommen haben. Dies gelte ebenso für den einstigen Generalvikar Georg Bätzing (2012 bis 2016), jetzt Bischof von Limburg an der Lahn und gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. 

„Nach einem entsprechenden Urteil erwarte ich auch entsprechende Stellungnahmen von Bischof Ackermann und Kardinal Marx“, betont Ranzenberger. Sie seien mit dafür verantwortlich, dass die Vorwürfe „erst 2016 ans Tageslicht gelangten und nicht schon 2006“. Schon frühzeitig habe er Taten des Pfarrers angezeigt. Damals habe jedoch keiner der Kirchenoberen reagiert, sagt der heute 39-Jährige. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen. 

Donnerstag, 24. August 2023

Bistum Trier: Bischof Ackermann muss zur Nachschulung

Das katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt am Main sieht den Datenschutz durch den Trierer Bischof verletzt und erließ mehrere Auflagen gegen das Bistum. Unter anderem muss der Bischof zu einer Nachschulung.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss wegen Verletzung des Datenschutzes eine Schulung machen. Hintergrund ist, dass der Bischof den bürgerlichen Namen einer unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ bekannten Bistumsangestellten und Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Das katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt am Main sieht dadurch den Datenschutz verletzt und erließ mehrere Auflagen, wie das Bistum Trier bestätigte.

Demnach müssen der Bischof und die Bistumsleitung eine Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ besuchen. Das Bistum muss der Datenschutzbehörde zudem weitere Unterlagen zum Thema vorlegen. Das Bistum teilte mit, der Entscheidung zu folgen und keine Rechtsmittel einzulegen. Zuerst hatte das Portal katholisch.de über den Vorgang berichtet.

Die Entscheidung der katholischen Datenschutzaufsicht könnte auch in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier eine Rolle spielen. Karin Weißenfels fordert von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Sie gibt an, die Nennung ihres Namens vor Mitarbeitenden des Bistums habe sie retraumatisiert und gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist für den 6. September geplant. Ackermann muss persönlich erscheinen. Bei einem Gütetermin im März einigten sich die Parteien nicht. Dabei spielten auch die Beschwerden von Karin Weißenfels beim katholischen Datenschutzzentrum eine Rolle. Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung. Das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt (KDSZ) ist datenschutzrechtlich die Aufsichtsbehörde für das Erzbistum Freiburg sowie die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier. (dpa)

Mittwoch, 23. August 2023

Bistum Trier / Causa "Freisen": Abschluss des kirchlichen Verfahrens zum Spätsommer/Frühherbst beabsichtigt

Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen bestätigt.

Bereits seit 2018 läuft auch das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den Ruhestandspriester des Bistums Trier beim übergeordneten Kirchengericht im Erzbistum Köln. Warum das Verfahren so lange dauert, erklärt ein Sprecher: Vor zweieinhalb Jahren sei die Beweiserhebung beinahe abgeschlossen gewesen, doch nach der Anhörung eines weiteren mutmaßlichen Betroffenen im Frühjahr 2021 sei das Kirchengericht neu in die Beweiserhebung eingetreten. „Infolge dieser Anhörung durch das Kirchengericht wurde ein Verfahren beim Landgericht Saarbrücken eingeleitet, dessen Urteil nun durch die Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofs rechtskräftig wurde“, sagt 

Der Sprecher weist darauf hin, dass gegen das Urteil eine Berufung möglich sei. Die höchste Strafe im katholischen Kirchenrecht ist die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Der Trierische Volksfreund machte die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Mai 2016 öffentlich, danach berichteten weitere Medien, dann wurde das Bistum aktiv. Danach meldeten sich weitere Betroffene, einige zeigten den ehemaligen Pfarrer an. Bis zu dessen Verurteilung im Februar dieses Jahres und der Bekräftigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen, waren alle weiteren Verfahren meist wegen Verjährung eingestellt worden.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. (den vollständigen Artikel auf "volkfreund.de" lesen)

Dienstag, 22. August 2023

Bistum Trier: Bischof Ackermann verstößt durch Nennung des Klarnamens von Missbrauchsbetroffenen gegen Datenschutz

Die katholische Datenschutzaufsicht sieht in der Nennung des echten Namens einer Missbrauchsbetroffenen einen Datenschutzverstoß. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann geht nicht gegen die Entscheidung vor. Doch die rechtliche Auseinandersetzung geht weiter.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will im Fall Weißenfels keine Rechtsmittel gegen eine Beanstandung durch die Datenschutzaufsicht  einlegen. Der Bischof und das Bistum Trier würden den Anordnungen der Datenschutzaufsicht Folge leisten, erklärte eine Sprecherin des Bistums am Dienstag gegenüber katholisch.de. Zuvor hatte das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt am Main die Offenlegung des echten Namens der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen als Datenschutzverstoß beanstandet. Nach der Offenlegung des Pseudonyms hatte Ackermann vor einem Jahr eine Unterlassungserklärung abgegeben und bei der Betroffenen um Entschuldigung gebeten.

Nach der erfolgreichen Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht steht noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier aus, in dem Weißenfels, die beim Bistum angestellt ist, für die Offenlegung ihres Namens Schmerzensgeld erstreiten will. Beim Gütetermin im März konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen. Die Feststellung eines Datenschutzverstoßes durch die kirchliche Datenschutzaufsicht kann vor staatlichen Gerichten zur Verfolgung von Ansprüchen verwendet werden. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)


  • Hintergrund: Karin Weißenfels*, Mitarbeiterin des Bistums Trier, erwartet ein Kind von einem Priester – und treibt es ab. Der Pfarrer und ein mit ihm befreundeter Geistlicher haben dazu geraten. Die Konsequenzen für die Priester sind milde, die Folgen für die Frau hart. Mit dem Fall befasst sind die Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann. - Eine Konfrontation. ("deutschlandfunk.de")

Freitag, 18. August 2023

Bistum Trier / Freisen: Betroffener leidet bis heute massiv unter den Folgen der Tat

Das Urteil gegen einen früheren Priester aus Freisen wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Er hatte einen 14-jährigen Messdiener bedrängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen zu dulden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein „enges, vertrauensvolles Verhältnis“ gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel bei der Urteilsverkündung im Februar. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte.

Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen, mit den Worten, „das sei normal und nicht so schlimm“, sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein „spiritueller Mentor“ und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist.

Bis heute leide der Betroffene „massiv“ unter den Folgen der Tat, sagte der Richter. Man könne von einer posttraumatischen Belastungsstörung sprechen – mit Schlafstörungen und Ängsten. Dessen Aussage sei „überzeugend und plausibel“ gewesen, sagte Emanuel. Nichts deute auf ein „Rache- oder Falschbelastungsmotiv“ hin. Zudem passe die Tat in das vor und nach dem Tatgeschehen festgestellte Verhalten des Priesters gegenüber anderen Kindern.

Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. In dem Prozess hatten rund 20 Zeugen ausgesagt, darunter fünf weitere mutmaßliche Betroffene. (den vollständigen Artikel auf "sol.de" lesen)

Bistum Trier / Freisen: BGH bestätigt Urteil gegen ehemaligen Pfarrer von Freisen

Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe gegen einen heute 69-jährigen Trierer Priester hat der Bundesgerichtshof bestätigt. 1997 hat er einen damals 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers aus Trier wegen sexueller Nötigung eines Messdieners bestätigt. Der Pfarrer war vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Bistum Trier hatte den Geistlichen angezeigt. Die Tat liegt mehr als 25 Jahre zurück. 

1997 hatte der katholische Geistliche einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt.

Das Landgericht Saarbrücken hat folgenden Tathergang festgestellt: Nach einem Abendgottesdienst hatte der Pfarrer zusammen mit dem Jungen Alkohol getrunken. Dann drückte er den Messdiener auf ein Bett und berührte ihn sexuell. Die Bitten des Jungen aufzuhören, missachtete der Pfarrer. Das Opfer der Tat gab vor Gericht an, dass der Geistliche für ihn damals ein "spiritueller Mentor" gewesen sei. Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Betroffene bis heute unter Schlafstörungen und Ängsten infolge der Tat leidet.

Der verurteilte Pfarrer ist heute 69 Jahre alt. Gegen ihn läuft ein Kirchenverfahren zur Entlassung aus dem Priesterstand. Seit 2016 ist es ihm verboten, als Priester zu wirken. Gegen den Mann liegen weitere Vorwürfe vor. Er soll seit den 1980er-Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt haben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung bestätigt. Außer der Bewährungsstrafe muss er 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft gefordert. ("tagesschau.de")

Freitag, 11. August 2023

Bistum Trier: Erster Zwischenbericht zur Causa "Edmund Dillinger" Anfang September erwartet

Was vom Zwischenbericht der beiden Trierer Chef-Aufklärer zu erwarten ist

Die beiden erfahrenen Ex-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada sollen Licht ins Dunkel der Missbrauchsaffäre um den Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger bringen. Bald erscheint ihr erster Bericht. Was ist davon zu erwarten?

  • Wann der erste Zwischenbericht des Ermittlerduos Brauer/Hromada der Öffentlichkeit vorgestellt wird, ist noch offen. Der Termin werde von der Aufarbeitungskommission und ihrem Vorsitzenden, Ex-Justizminister Gerhard Robbers, festgelegt, sagte Brauer. Es wird damit gerechnet, dass dies voraussichtlich Anfang September der Fall sein wird.
  • Jürgen Brauer sagte, im ersten Zwischenbericht werde es vor allem um die Schilderung dessen gehen, „was wir bis jetzt alles unternommen haben und was wir vorhaben“. Man habe in der Vergangenheit auch schon mit Zeugen und mutmaßlichen Opfern gesprochen, sagte unlängst Sonderermittler Ingo Hromada.
  • Nach den Planungen soll ein weiterer Zwischenbericht drei Monate nach der ersten Veröffentlichung erscheinen. Ein umfangreicher Abschlussbericht ist für nächstes Frühjahr geplant.

Dienstag, 8. August 2023

Bistum Trier: Nach Aktenvernichtung durch Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Weitere Anzeige im Fall Dillinger

Gilbert Kallenborn hat bereits den Staatsanwalt anzeigt, der im Fall Dillinger für die Vernichtung von Beweismitteln verantwortlich sein soll. Diese Anzeige hat Kallenborn nun erweitert – gegen einen LKA-Beamten.

Gegen den Staatsanwalt, der im Missbrauchsskandal um den verstorbenen katholischen Priester Edmund Dillinger mutmaßlich die Vernichtung von Beweismitteln angewiesen hat, läuft bereits eine Strafanzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung und illegaler Vernichtung von Eigentum.

Nun hat Kallenborn seine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erweitert: Gegen den Kriminalbeamten, der die Asservate zur Vernichtung mutmaßlich freigegeben haben soll. Kallenborn wirft dem Beamten des LKA Rechtsbeugung vor.  (rhein-zeitung.de)

Donnerstag, 3. August 2023

Bistum Trier / Freisen: Ex-Kriminalbeamter zeigt Bischof Ackermann an - Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt?


Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt? Das vermutet der pensionierte Kriminalist. Die Staatsanwaltschaft Trier prüft, ob es einen Anlass gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Was hinter dem Fall steckt.

Ein ehemaliger Kriminalbeamter hat den amtierenden Trierer Bischof Stephan Ackermann angezeigt. Einmal bei der Staatsanwaltschaft Trier und auch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

In diesem Fall beschuldigt der ehemalige Krimimalbeamte den Trierer Bischof, wider besseres Wissen angeordnet zu haben, der zuständigen Staatsanwaltschaft Teile der Personalakte zur Verfügung zu stellen, ohne darauf hingewiesen zu haben, dass strafrechtliche Auffälligkeiten in einer Nebenakte abgelegt seien.

„Die Handlungsweise dürfte als bewusste Irreführung der Strafverfolgungsbehörde und Unterschlagung von Beweismittel zu werten sein“, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte an die Staatsanwaltschaften.

Weiter fordert er, zu überprüfen, ob Beweismittel „verändert, vernichtet, unterdrückt oder verfälscht“ wurden, auf Zeugen „in unlauterer Weise eingewirkt“ wurde und dadurch die Gefahr drohte, „dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird“.

Eine weitere der Beschuldigungen: Der Trierer Bischof habe die Taten, die im Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für Missbrauchsfälle im Bistum Trier für die Jahre 1946-2021 genannt worden seien, „fast ausnahmslos nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“.

Auch alle diese Vorgänge und Hinweise bewahre das Bistum auf Anordnung des jeweiligen Bischofs in einer Nebenakte, getrennt von der Personalakte, im Geheimarchiv auf, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte. Das gebe das Bistum selbst an.

Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier: „Es trifft zu, dass der Staatsanwaltschaft Trier eine entsprechende Strafanzeige einer Privatperson vorliegt.“ Sie sei im Februar 2023 eingegangen und werde daraufhin geprüft, ob sie Anlass biete, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Fritzen.

Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt den Eingang einer „entsprechenden Strafanzeige“, die gleichlautend auch an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier adressiert gewesen sei. „Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelverfolgung wurde daher das hiesige Verfahren an die Staatsanwaltschaft Trier abgegeben“, sagt der Sprecher. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)