Samstag, 22. April 2017

Bistum Münster: Zweites Verfahren gegen Priester eingestellt

Lohne/Münster Die Ermittlungen gegen einen Priester aus Lohne (Kreis Vechta) wegen des Verdachts auf den Besitz jugendpornografischer Schriften sind eingestellt worden. Es habe sich „kein hinreichender Tatverdacht“ ergeben, bestätigte die Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, am Freitag.

Die Dateien auf dem beschlagnahmten Computer des zunächst Verdächtigen seien gelöscht gewesen, dann aber wiederhergestellt worden, so die Staatsanwältin. Einige wenige Bilder darin hätten möglicherweise als jugendpornografisch gelten können. Allerdings sei das Alter der abgebildeten Menschen nicht einzuschätzen gewesen. Es könne sich auch um Volljährige handeln, so dass die Bilder „legal“ gewesen seien, hieß es.

Gegen den Priester waren zuvor bereits Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen sexuellen Missbrauchs geführt worden. Auch dieses Verfahren war eingestellt worden.

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Donnerstag, 13. April 2017

Bistum Trier: Viertes (!) Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Pfarrer von Freisen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat ihr viertes Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer M. eingestellt. Sie hatte zuletzt den Verdacht auf Missbrauch eines Kindes geprüft.

Der Fall um den Freisener Pfarrer M. soll über 20 Jahre zurückliegen und wäre somit verjährt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bereits in drei weiteren Missbrauchs-Verdachtsfällen gegen den Priester ermittelt und die Verfahren ebenfalls eingestellt.

Für den katholischen Geistlichen ist die Affäre damit aber nicht abgeschlossen. Das Bistum Trier ermittelt in zwei Verdachtsfällen kirchenintern gegen ihn. Das sehen die kirchlichen Leitlinien so vor. Der 63-Jährige hat seit rund einem Jahr Kontaktverbot zu Minderjährigen und darf keine Messe feiern. Seit 2015 lebt er in Rheinland-Pfalz.

Von den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen wusste auch der damalige Trierer Bischof und heutige Kardinal Reinhard Marx.

Donnerstag, 6. April 2017

Deutschland/ Schweiz: Selbst nachdem der Täter den sexuellen Missbrauch gestand, erfolgte durch den ehemaligen deutschen Apostolischen Nuntius weder eine Strafanzeige noch wurde ein kanonisches Verfahren eingeleitet

"Also, dann wissen Sie, was zu tun ist"

Darauf angesprochen, wie es möglich war, dass Allaz weiterhin als Priester amten konnte, schreibt der heute 78-jährige Périsset auf Anfrage von kath.ch: «Sobald Pater Joël zugegeben hatte, dass er den kleinen Daniel sexuell missbraucht hatte, habe ich dem Regionaloberen der Westschweizer Kapuziner gesagt: ‘Also, dann wissen Sie, was zu tun ist'». 

Eine Versetzung des Täters nach Grenoble (F) fand tatsächlich statt. Dies geschah innerhalb von drei Tagen, in Absprache zwischen Mamie und Gervais Aeby, dem damaligen Provinzial der Kapuziner, der noch im selben Jahr tödlich verunglückte. 

Doch Allaz war in  Frankreich weiterhin pastoral tätig  und es kam hier zu weiteren sexuellen Übergriffen.

Es wurde jedoch weder eine Strafanzeige erstattet, noch ein kanonisches Verfahren eingeleitet.  Die Taten von Joël Allaz seien noch nicht einmal genauer untersucht worden, hält die Untersuchungsrichterin fest

Die Untersuchungsrichterin hält die Frage dennoch für legitim, ob sich die oben erwähnten Verantwortlichen damit der Begünstigung schuldig gemacht haben. Gemäss Artikel 305 des Strafgesetzbuches ist es strafbar, eine Person der Strafverfolgung zu entziehen. Weil dieses Vergehen jedoch nach sieben Jahren verjährt, stellte sich diese Frage schon 2008 nicht mehr.

Denn das Versäumnis von Périsset, für eine wahrscheinliche Straftat keine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet zu haben, sei kirchenrechtlich nicht als Straftat einzustufen. Bonnemain weist darauf hin, dass erst seit einem Jahr Bischöfe, die eine solche Abklärung unterlassen, kirchenrechtlich belangt werden können.

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  • Daniel Pittet: «Der Vergewaltiger ist nach wie vor Priester»:  Während vier Jahren wurde der Freiburger Daniel Pittet als Ministrant von einem Priester vergewaltigt. Der heute 58-jährige Familienvater hat darüber ein Buch geschrieben.  Das Buch «Mon Père, je vous pardonne» von Daniel Pittet ist beim Französischen Verlag «Edition Philippe Rey» erschienen. Auf Anfrage erklärte der Verlag, man sei daran zu überprüfen, ob es eine deutschsprachige Übersetzung geben wird, man «gehe aber davon aus». ("Quelle: kath.ch")

Mittwoch, 5. April 2017

Rom: Papst besetzt Schlüsselposten gegen Missbrauch neu

Im Vatikan ist eine Schlüsselposition für die Ahndung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche neu besetzt worden: Papst Franziskus berief den irischen Priester John Joseph Kennedy zum neuen Leiter der Disziplinarabteilung der Glaubenskongregation, wie der Vatikan am Dienstag mitteilte.

Ende 2016 war bekannt geworden, dass der Papst drei Mitarbeiter der Glaubenskongregation ohne Angaben von Gründen und gegen den Willen von deren Präfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, entlassen hatte. Laut unbestätigten Medienberichten soll einer von ihnen angeblich ein Mexikaner gewesen sein. Ob es sich hierbei um den Leiter der Disziplinarabteilung handelte, ist nicht bekannt.

Erzbistum Berlin: Pädophiler Pater R. muss sich dem Kirchengericht stellen

Jesuiten-Lehrer Peter R. soll allein am Berliner Canisius-Kolleg mehr als 100 Schüler missbraucht haben. Die katholische Kirche arbeitete seine Verbrechen nie konsequent auf. Das soll sich nun ändern.

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  • Verfahrensaufnahme zu Missbrauch am Canisius-Kolleg: Sieben Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchstaten am Berliner Canisius-Kolleg hat das Hauptstadt-Erzbistum nun ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet und sucht nach Zeugenaussagen. Der Priester und ehemalige Jesuitenpater Peter R. sei von zahlreichen Personen beschuldigt worden, sie als Minderjährige in den Jahren 1970 bis 1988 sexuell missbraucht zu haben, heißt es auf der Internetseite des Erzbistums.

Sonntag, 2. April 2017

sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Im Jahr 2017 (!) stellt sich der Vatikan die Frage, in welcher Form Briefe von Missbrauchsopfern beantwortet werden könnten


Zollner: „Betroffene von Missbrauch, aber auch Leute, die etwas von Missbrauchsopfern wissen, schreiben an verschiedene Stellen im Vatikan, alle möglichen Stellen werden da angeschrieben. Es kommen Briefe beim Staatssekretariat an, bei der Ordensleutenkongregation, auch bei der Glaubenskongregation, aber auch in anderen Büros oder anderen Dienststellen. Sehr viele kommen mittlerweile auch direkt zum Büro unserer Kinderschutzkommission.  Die Frage ist dann erstens: Wie kann man antworten? Wer soll antworten? Und was soll geantwortet werden?  (...)  
Die sprachliche Schwierigkeit ist da ja auch schon gegeben. Das fließt natürlich mit ein, dass zunächst mal eine entsprechende Reaktion – eine Eingangsbestätigung kommt, aber darüber hinaus kann sich die Glaubenskongregation sicherlich nichts leisten. (...)
Wir sehen das Problem, dass manche Bischöfe halt nicht entsprechend reagieren und dass sich dann Betroffene an verschiedene Stellen des Vatikans wenden in der Hoffnung, dass hier war geschieht. Was hier geschieht – das kann ich Ihnen schon auch sagen – ist das, was menschenmöglich ist: Die Glaubenskongregation ist viel zu wenig personell ausgestattet, das sind viel zu wenig Leute (...)."

das komplette Interview von Radio Vatikan mit dem Jesuiten Pater Hans Zollner auf "radiovaticana.va" lesen