"Causa Edmund Dillinger"







Fotoquelle:  Stefan Dillinger

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Hinweis:  Da die Vergangenheit gelehrt hat, dass manche  Texte mit wichtigen Inhalten zum Teil bereits Monate später nicht mehr abrufbar sind, habe ich mich dazu entschlossen, manche Text, die öffentlich online abrufbar sind,  komplett einzustellen. Zeitungsartikel, die einer Paywall unterliegen, darf ich natürlich nicht komplett einstellen.  Dies bedeutet zwar, dass das Lesematerial umfangreich ist und sich auch teilweise überschneidet, aber so ist gewährleistet, dass nichts verloren geht. / Eigene Kommentare zu den jeweiligen Artikeln habe ich in roter Schrift verfasst.  (ca). 





D O K U M E N T A T I O N




  • 11.12.2024: Dritter Zwischenbericht der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier": In dem Bericht heißt es bzg. der "Causa Dillinger": " Im Zweiten Zwischenbericht hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den Fall des am 27. November 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aufgegriffen und dargelegt, ein eigenes Projekt zur Aufklärung des Sachverhalts und der Zusammenhänge auf den Weg gebracht zu haben. Mit diesem Projekt wurden die ehemaligen Staatsanwälte Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada beauftragt. Die Aufarbeitung zumindest in Deutschland wurde zwischenzeitlich weitgehend  abgeschlossen und am 10. April 2024 ein vorläufiger Abschlussbericht vorgelegt, der am 7. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. / Auf der Grundlage der Ermittlungsakten von drei Staatsanwaltschaften, annähernd 4400 in Augenschein genommener Lichtbilder, die im Nachlass des verstorbenen Priesters gefunden und sichergestellt worden waren, der Aktenbestände des Bistums Trier zu Dillinger, mehr als 50 Interviews mit Zeitzeugen und Betroffenen, zahlreicher schriftlicher Auskünfte von Privatpersonen, Behörden, Schulen, kirchlicher und privater Stellen sowie der von Dillinger veröffentlichten Schriften und weiterer Recherchen konnte dessen Lebensweg und beruflicher Werdegang nachgezeichnet und der von ihm über viele Jahre verübte sexuelle Missbrauch aufgearbeitet werden. / Nach den gewonnenen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger in der Zeit von 1961 bis 2018 (einschließlich einer Nachmeldung nach Veröffentlichung des Abschlussberichts) mindestens 20Personen in verschiedenen Schweregraden. Ferner waren sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen, indem sie in sexualisierten Posen fotografiert worden waren, Berührungen in allen Körperregionen ertragen oder Annäherungsversuche abwehren mussten./ Die Recherchen des Projektes förderten zudem zutage, dass die damals Verantwortlichen im Bistum Trier insbesondere 1964 sowie 1970 bis 1976 vollkommen unangemessen auf die ihnen bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchstaten reagierten und die nachgewiesenen, zum Teil massiven Vorwürfe vertuschten. Die Leitung der Schule, in der Dillinger von 1979 bis 1999 als Lehrer katholische Religion unterrichtete, ging deutlichen Hinweisen oder „offenen Geheimnissen“ auf zumindest sexuell übergriffiges Verhalten ebenso wenig nach wie Mitwisser in den Pfarreien, in denen er als Seelsorger tätig war oder wohnte. Die gleiche „Kultur des Wegsehens“ herrschte auch in den Vereinen, Verbänden und Verbindungen, in denen Dillinger Mitglied war oder in maßgeblicher Position mitwirkte./ Vor dem Hintergrund der Recherchen ist aus Sicht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission kaum zu begreifen, dass eine Person wie Dillinger trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte. Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen wertet die Unabhängige Aufarbeitungskommission als bewusste Vertuschung, die zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums diente und die die Interessen der Opfer gröblich vernachlässigte. (Verfasser: Jürgen Brauer)."  Die Autoren der Studie beklagen zu Recht, dass ihre Recherchen durch die Vernichtung wichtiger Beweismittel auf Veranlassung der saarländischen Ermittlungsbehörden massiv behindert und in Teilen vereitelt wurden. In Absprache mit der Aufarbeitungskommission setzen sie daher für ein weiteres Jahr ihre Bemühungen um Aufklärung möglicher Missbrauchsfälle in Afrika und anderen außerdeutschen Orten, aber auch in Deutschland selbst fort. Über die entfalteten Tätigkeiten und Ergebnisse erstellte das Projekt Mitte Oktober einen Zwischenbericht. Darin schildern die Autoren einen weiteren Missbrauchsfall, der sich in den 1960er Jahren in Bitburg ereignet hat und stellen ihre Bemühungen dar, über NGO, die Aufarbeitungskommissionen der anderen (Erz-)Bistümer, die CV-Afrika-Hilfe und namentlich das Auswärtige Amt Ansatzpunkte für erfolgversprechende Recherchen in afrikanischen Staaten zu finden. Ende April 2025 soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden." (Quelle: https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/export/sites/aufarbeitungskommission/.galleries/dokumente/2024-11-26_3.-Zw.bericht-UAK.pdf)

  • 11.12.2024: Bistum Trier: Im Fall des 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger gibt es neue Vorwürfe. Ein weiterer Missbrauchs-Betroffener hat sich gemeldet. Das teilte die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier mit. Im Vorfeld einer Pressekonferenz zu ihrer Arbeit im vergangenen Jahr veröffentlichte die Kommission die neuen Vorwürfe. Nach den neuen Erkenntnissen gehen die von der Kommission beauftragten Sonderermittler davon aus, dass Dillinger mindestens 20 Personen sexuell missbraucht hat.  / Nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes zu dem Fall im April 2024 habe sich ein weiterer Betroffener gemeldet. Dabei geht es um die Jahre 1965 und 1966, als Dillinger Kaplan in Bitburg war. Dillinger habe dem damaligen Grundschüler während des Religionsunterrichtes mehrfach in die Hose gegriffen. Auch andere Kinder hätten dem Betroffenen damals von solchen Übergriffen erzählt und ihn gefragt, ob Dillinger "ihm auch an den Stab gegangen wäre". / Zahlreiche betroffene Jungen in Bitburg: Hromada und Brauer haben nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Übergriffe in Bitburg dem Bistum oder anderen Stellen bekannt waren. Allerdings sei es nur schwer nachvollziehbar, dass keiner der "offenkundlich zahlreich betroffenen Jungen in Bitburg" sich gegenüber Erwachsenen offenbart habe.
    (swr.de)
  • 02.12.2024: Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet.": Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD: „Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet." Dillingers Freund setzte mich in den 60er-Jahren auf seinen Schoß und ließ mich Auto fahren …“ (den vollständigen Artikel auf "bild.de" lesen)"

  • 02.12.2024: Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - Darf man von „systematischem Missbrauch“ durch die Kirche sprechen? Ja, das bestätigte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage von NDR-Autor Dähnert. Der Verfasser des „Tatort“-Drehbuchs berichtet: „Ich habe dann bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt: Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirche einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger? Die Antwort lautete: nein. Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte.“ Auch wenn die Katholische Kirche sich an der Aufklärungsarbeit beteiligt, steht die langjährige Praxis der Kirche in der Kritik, Täter zu decken, anstatt dem Rechtssystem zu übergeben. Gedeckt von Kirchenoberen zog man die Täter lieber „intern“ ab und versetzte sie an neue Stellen, wo sie oft neuen Missbrauch begingen. (KStA.de)
  • 01.12.2024: Am heutigen Sonntag wird in der ARD der Tatort "Schweigen" ausgestrahlt - Dieser basiert auf der "Causa Edmund Dillinger" (direkt zum Tatort "Schweigen")
  • 27.11.2024: Bistum Trier/ Edmund Dillinger: Neffe des Priester beginnt mit einer Dokumentation: Der Neffe des Serienstraftäters Edmund Dillinger beginnt mit einer mehrteiligen Dokumentation auf Instagram. Eine Dokumentation, die unter anderem der Frage nachgeht: Warum das Bistum Trier - dem bereits 1971 erste Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Dillinger vorlagen -  den pädophilen Priester nicht gestoppt hat.  Gleichzeitig legt die Dokumentation das Gebaren des Bistums Trier offen. (https://www.instagram.com/miss_brauch_t)

  • 16.10.2024: Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger / Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag: Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht. Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden.  Trier (dpa/lrs) - . Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt. Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden. (dpa, 09.10.2024)

  • 03. 09. 2024: Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt /  Weiteres Opfer im "Fall Dillinger": Im Missbrauchskomplex um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger gibt es mindestens ein weiteres Opfer. Nach Aussage der pensionierten Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gibt es inzwischen mindestens ein weiteres Opfer des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers. Der Mann wurde in den 60er-Jahren als Schüler in Bitburg von Dillinger missbraucht. Der katholische Geistliche war ab Juli 1965 Kaplan in der Bitburger Pfarrei St. Peter. Zwischen 1961 und 2018 soll Edmund Dillinger bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten mindestens „19 Personen in verschiedenen Schweregraden sexuell missbraucht“ haben, heißt es in dem knapp 100seitigen Abschlussbericht von Brauer und Hromada im Mai diesen Jahres. Mit dem nun bekanntgewordenen Fall erhöhe sich diese Zahl auf 20, sagte Brauer dem Volksfreund. Das Opfer habe sich jetzt erst beim Bistum gemeldet. Dillinger, der die Hilfsorganisation CV-Afrika-Hilfe gegründet hatte, reiste zeitlebens häufiger auch in afrikanische Länder. Die beiden Ermittler gehen davon aus, dass es auch in Ländern wie Tunesien, Togo oder Kamerun sexuelle Übergriffe durch den Trierer Bistumspriester gegeben haben dürfte. Die Nachforschungen gestalten sich allerdings schwierig. Laut Brauer hat inzwischen aber das Auswärtige Amt seine Unterstützung zugesagt. Nun werde versucht, über die deutschen Botschaften vor Ort an mögliche Informationen zu kommen. Die Hoffnungen, dass dabei wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen werden können, sind aber eher gering. Der Bericht der beiden von der Aufarbeitungskommission des Bistums beauftragten Sonderermittler zeigt auch auf, wie die Verantwortlichen vor allem in den 60er und 70er-Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es wörtlich heißt. (volksfreund.de)

  • 14.05.2024: Bistum Trier: Auswärtiges Amt reagiert auf Abschlussbericht und sagt Unterstützung in "Causa Dillinger" zu:  Auswärtiges Amt hilft bei Aufklärung im Fall Dillinger / Im Missbrauchsfall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal führen auch Spuren nach Afrika, wo Dillinger als Entwicklungshelfer tätig war. Nach mehreren vergeblichen Anfragen der Sonderermittler schaltet sich nun doch noch das Auswärtige Amt ein. Bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts hatten die beiden im Auftrag der Aufarbeitungskommission tätigen Sonderermittler die mangelnde Unterstützung des Auswärtigen Amtes kritisiert. Vergeblich hätten sie zuvor mehrere Anfragen gestellt. Jetzt, ein paar Tage später, reagierte das Auswärtige Amt doch noch. Man unterstütze ausdrücklich das Ziel der rechtlichen Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen auch im Ausland, heißt es nun. Zwar könne kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, da es kein Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Dillinger gebe, man wolle aber nun Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen. Die Suche der Aufarbeitungskommission in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun konzentriert sich auf mögliche Opfer und Zeugen. Die Ermittler wollen dabei mit Hilfe des Auswärtigen Amts unter anderem wissen, welche nicht-staatlichen Organisationen in Afrika Unterstützung für Missbrauchsopfer leisten.  - Staatliche Stellen wolle man nicht einbeziehen. Da Homosexualität in einigen Teilen Afrikas unter Strafe steht, befürchten die Ermittler negative Folgen für Zeugen. (Quelle: sr.de)

  • 10.05.2024:  Auszug aus dem "Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" (vorgestellt am 07.05.2024):
    "5.2.2.2.2 Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Vorgang mit dem Aktenzeichen 303 Js 148/23 geprüft, ob gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen dessen Anordnung der Vernichtung von Asservaten in einem Vorermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgbarer Missbrauchstaten etwaiger Tatbeteiligter D.s ein Verfahren einzuleiten sei. Mit Verfügung vom 29.01.2024 lehnte die Behörde die Aufnahme von Ermittlungen ab, „weil nach dem Ergebnis der Vorprüfungen kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Staatsanwalt“ bestehe. Wesentlicher Geschichtspunkt war nach dem Inhalt der Pressemitteilung, dass der Staatsanwalt aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Asservate ausgewertet und im Zeitpunkt der Vernichtungsanordnung in Besitz gehabt habe, davon habe ausgehen können, dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung seien und der letzte Gewahrsamsinhaber und Eigentümer der Asservate, bei dem es sich um D.s Neffen gehandelt habe, gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet habe. Ausgehend von diesem Wissensstand des Staatsanwalts habe die Anordnung der Vernichtung der Asservate im Einklang mit der Rechtslage gestanden. Die Vorermittlungen hätten auch berücksichtigt, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt habe. Eine strafrechtliche Relevanz folge hieraus nicht. Den Inhalt und den Beweiswert der Kalender hatten wir im 2. Zwischenbericht ausführlich dargestellt und anhand von Lichtbildern veranschaulicht. Es spricht alles dafür, dass die vernichteten mit der gleichen Ausführlichkeit wie die zwei noch erhaltenen Kalender geführt und daher entgegen der Einschätzung des ermittelnden Polizeibeamten einen hohen Erkenntniswert gehabt hätten. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nach dem Inhalt der Vermerke des Beamten die „Jahreskalender in Buchform von 1967 bis 2021“ in D.s Haus sichergestellt worden seien.  Davon seien „oberflächlich ausgewertet (worden) die Kalender 2013 und 2016“. / Diese Darstellung überrascht, weil ausweislich der Akten der Staatsanwaltschaft Mainz die Kalender 2013 und 2016 am 21.04.2023 im Haus des Neffen sichergestellt und zu den Akten der Staatsanwaltschaft Mainz genommen wurden. Sie sind deshalb nach Aktenlage von der saarländischen Polizei überhaupt nicht in Augenschein genommen worden, weil völlig fern liegt, dass sich der Beamte nach Mainz begeben haben könnte, um die Kalender dort einzusehen. Für uns ist damit sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschat Saarbrücken die Vernichtungsanordnung und die Einstellungsverfügung getroffen hat, ohne selbst einen Blick in die Beweismittel geworfen zu haben. Die Einschätzung des Polizeibeamten, die ebenfalls nur zum Teil auf eigener Anschauung beruhte, dürfte vorbehaltlos übernommen worden sein. / Daraus folgt: Mit der Vernichtungsanordnung hat die Staatsanwaltschaft unser Akteneinsichtsgesuch nach unserer Auffassung bewusst übergangen und als mögliche Folge die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt. Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung ist auch die Suche nach Betroffenen, damit diesen eine ihnen zustehende Entschädigung gewährt werden kann. Die vernichteten Kalender wären für die betroffenen Opfer wichtige Beweismittel zum Beleg ihrer Ansprüche gewesen. Der Inhalt der Kalender hätte die Grundlage für erfolgreiche Ermittlungen in dem neuen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sein können. Ohne die Kalender dürften diese Ermittlungen zumindest erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht worden sein." Vor diesem Hintergrund könnte es sich bei den Kalendern um sog. Zufallsurkunden i.S.v. §§ 267, 274 Abs.1 Nr. 1 StGB gehandelt haben.324 Deren vorsätzliche Vernichtung ist nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn die Urkunde dem Täter nicht gehört. Zur Entscheidung der Frage, wem eine Urkunde gehört, kommt es bei § 274 StGB aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern darauf an, wer berechtigt ist, mit der Urkunde Beweis zu führen. Das wiederum können Personen sein, die einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in die Schriftstücke haben. Die – mögliche - Zustimmung des Erben war deshalb für diesen Tatbestand belanglos.  Anhand des Inhalts der oben zitierten Pressemitteilung können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Überlegungen in die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eingeflossen sind. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vernichtung drängt sich uns der Eindruck einer sachwidrigen, der Brisanz des Falles nicht gerecht werdenden, oberflächlichen Bearbeitung des Vorermittlungsverfahrens durch die Ermittlungsbehörden des Saarlandes auf." (Quellen: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier -Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger " , Die Zeit", "Saarbrücker Zeitung"
  • 08.05.2024: "Causa Dillinger": Kommission spricht von »bewusster Vertuschung« im Bistum Trier: Verantwortliche der katholischen Kirche im Bistum Trier haben einer Untersuchung zufolge über viele Jahre hinweg sexuellen Missbrauch des Ende 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger vertuscht. »Es ist kaum zu begreifen, dass eine Persönlichkeit wie Dillinger über Jahrzehnte im Dienst der Kirche verbleiben konnte – trotz allen Wissens über seine Übergriffigkeiten und Missbrauchstaten«, teilte die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (UAK) mit. Die Kommission stellte ihren vorläufigen Abschlussbericht zur Causa Dillinger vor. »Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen – was nur als bewusste Vertuschung gewertet werden kann – diente zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums«, hieß es. Alle Hinweise auf die Taten Dillingers seien weitgehend ignoriert worden. Anmerk. ca: Die im "Missbrauchskomplex Dillinger" zuständigen Bischöfe in Trier waren: Matthias Wehr (1951-1966), Bernhard Stein (1967-1980), Hermann Josef Spital (1981-2001), Reinhard Marx (2002-2008) und  Stephan Ackermann (seit 2009), den vollständigen Artikel auf "spiegel.de" lesen
  • Bistum Trier: Bilanz zum Skandalfall Dillinger: Zahl der Opfer "nicht annähernd zu beziffern" - Verantwortliche im Bistum Trier haben den Sexualtäter "in den eigenen Reihen gedeckt und Vorwürfe vertuscht" - Aufarbeitung wurde nach Vernichtung von wichtigem Beweismitteln durch saarländische Ermittlungsbehörden "in weiten Teilen vereitelt": Der Skandallfall Dillinger war eher durch einen Zufall publik geworden. Ein Neffe des Priesters hatte nach Dillingers Tod in dessen Haus mehrere Tausend teils pornografische Fotos und Dias gefunden. Weder das Bistum noch die Aufarbeitungskommission wollten die Aufnahmen zunächst haben. Als der Neffe sich daraufhin an die Medien wandte, war der Skandal da.Auch die Staatsanwaltschaften Mainz und Saarbrücken nahmen sich schließlich des Falls an. Ein besonders unglückliches Bild gaben dabei die saarländischen Ermittler ab, weil sie die von dem Geistlichen penibel geführten Terminkalender vernichten ließen. „Wir wurden in unseren Recherchen stark behindert, weil die saarländischen Ermittlungsbehörden wichtige Beweismittel vernichtet haben“, kritisierten die beiden Trierer Sonderermittler in ihrem Abschlussbericht noch einmal unverhohlen die einstigen Kollegen. Brauer und Hromada werfen ihnen sogar vor, „die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt“ zu haben. Eine „nicht annähernd zu beziffernde“ Anzahl an überwiegend männlichen Opfern hat Dillinger in den Jahrzehnten seines unseligen Treibens in sexualisierten Posen fotografiert, unsittlich berührt oder dies zumindest versucht. Zu diesem Ergebnis sind die beiden ehemaligen Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gekommen. Sie haben im Auftrag der Aufarbeitungskommission des Bistums den Fall Dillinger untersucht und am Dienstag ihren knapp 100 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht dokumentiert äußerst detailliert das jahrzehntelange Fehlverhalten und die Übergriffe des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers. Und er zeigt auf, wie die Verantwortlichen im Bistum vor allem in den 60er und 70er Jahren den Sexualtäter in den eigenen Reihen gedeckt und „Vorwürfe vertuscht haben“, wie es in dem Bericht wörtlich heißt.  Für die Aufarbeitungskommission und die beiden Sonderermittler gilt das nicht. Weil im Skandalfall Dillinger immer noch wichtige Fragen nicht beantwortet sind, recherchieren die beiden pensionierten Trierer Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada weiter. Wahrscheinlich kommt damit in einem Jahr der zweite Abschlussbericht im Fall Dillinger. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
  • 07.05.2024:Bistum Trier: "Causa Dillinger": Schwere Vorwürfe gegen Bistum und Staatsanwaltschaft Saarbrücken - mindestens 19 Opfer "sexuellen Missbrauchs in verschiedenen Schweregraden" - nicht annähernd zu beziffernde Anzahl von Opfern von sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen - Antrag auf Akteneinsicht sei " von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bewusst übergangen" und "dadurch die Aufarbeitung "in weiten Teilen vereitelt" worden - Taten fanden zwischen 1961 und 2018 statt - Dillinger war bereits seit 1964 beim Bistum Trier aktenkundig.  In den 1960ern wurde der Seelsorger Dillinger erstmals wegen eines sexuellen Übergriffs aktenkundig. Ein Bericht wirft dem Bistum Trier nun vor, nicht angemessen reagiert zu haben. Auch bei der Staatsanwaltschaft gab es Versäumnisse. Am Ende umfasst der dritte und vorläufig letzte Bericht noch einmal 96 Seiten. Die ehemaligen Staatsanwälte Ingo Hromada und Jürgen Brauer hatten im Auftrag einer Unabhängigen Aufklärungskommission ein Jahr lang drei Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaften, mehr als 4.000 Fotos, mehrere Tausend Seiten Aufzeichnungen und Publikationen von Edmund Dillinger durchforstet. Sie folgten den meist vagen Hinweisen durch Westdeutschland, nach Frankreich, nach Afrika.50 Betroffene hatten Hromada und Brauer interviewt. Zeugen, die Dillinger als Studentenseelsorger, als Pfarrer, als Religionslehrer oder im Rahmen der Afrikahilfe kennengelernt hatten./ Mindestens 19 Opfer sexualisierter Gewalt: Konkret sind die Hinweise jedoch selten, oft handelt es sich um eine Charakterbeschreibung. Dillinger gelte als egozentrisch und habe mit seinem Kontakten zu Prominenten und hohen kirchlichen Würdenträgern geprahlt. Zeugen beschreiben ihn als "stockkonservativ". Er habe Homosexualität verteufelt, sie aber selbst freizügig ausgelebt." Sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen" seien von einem sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen gewesen. Sie seien in sexualisierten Posen fotografiert und berührt worden, hätten Annäherungsversuche abwehren müssen. Bei 19 Personen spricht der Bericht konkret von "sexuellem Missbrauch in verschiedenen Schweregraden". Acht Betroffene konnten jedoch nicht eindeutig identifiziert werden - auch weil viele Zeugen keine Namen nennen wollten. Die Taten sollen zwischen 1961 und 2018 stattgefunden haben.1964 wurde Dillinger zum ersten Mal beim Bistum Trier aktenkundig, nachdem er zwei Jungen am Oberschenkel berührt haben soll. 1970 soll er sich dann bei einer Romreise an einem 15-Jährigen vergangen haben. Er soll Fotos des Geschlechtsteils des Jugendlichen gemacht und es daraufhin auch angefasst haben.1972 soll er einen weiteren jungen Mann in offensichtlich sexualisierter Pose fotografiert und das Foto an eine Agentur verkauft haben. Gegen den Willen des Opfers wurde das Bild schließlich in einer Erotik-Zeitschrift für Homosexuelle abgedruckt./ Harte Kritik an Bistum und Staatsanwaltschaft: Taten wurden vertuscht: In den aktenkundigen Fällen habe das Bistum Trier aber nicht angemessen reagiert, die Taten seien sogar vertuscht worden, so der Bericht. Man habe keinen Kontakt zu den Opfern gesucht, keine Aufklärung betrieben. Die Strafe, darunter zwei Wochen Kloster und die Versetzung ins Erzbistum Köln, sei nicht angemessen gewesen. Dillinger sei nach den ersten Vorwürfen zudem nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl eine Wiederholungsgefahr bestand. Hromada und Brauer kritisieren auch die "bedenkliche" Aktenführung des Bistums: Man habe acht Konvolute von unterschiedlichen Stellen der Bistumsleitung auswerten müssen. Die Dokumente sind dabei oft nicht mal chronologisch geführt worden. / Der Bericht sieht auch schwerwiegende Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde hatte im Juli 2023 große Teile der im Wohnhaus von Dillinger gefundenen Beweismittel, darunter akribisch geführte Kalender und Notizbücher aus mehreren Jahrzehnten, voreilig verbrennen lassen. Und das, obwohl Hromada und Brauer noch Tage zuvor ein Gesuch auf Akteneinsicht gestellt hatten. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft aber "bewusst übergangen" und die Aufarbeitung "in weiten Teilen" vereitelt worden, so das Fazit der Ermittler.  / Aktive Untersuchung eingestellt:  Mit dem Abschlussbericht sind die Recherchen in Deutschland nun abgeschlossen - "vorbehaltlich noch eingehender Nachmeldungen von Zeugen". Eine Hoffnung, auf die sich gerade auch die Ermittlungen in Afrika stützen. Dillinger gründete in den 1970er Jahren einen Verein, die CV Afrika-Hilfe, und reiste mehrfach nach Kamerun und Togo - offenbar sogar unter dem Alias-Namen Eric Delay. Im Gegenzug nahm er junge afrikanische Studenten mit nach Deutschland oder nach Rom .Bei der Suche nach Zeugen und möglichen Opfern werden Hromada und Brauer vor allem von kirchlichen Einrichtungen unterstützt, etwa missio Aachen. Anfragen und Hilfsgesuche an das Auswärtige Amt seien hingegen mehrfach ignoriert worden. Quelle: tagesschau.deder vorläufige Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillingerzur Stellungnahme des Bistums Trier

  • 11.04.2024:  "Causa Dillinger": Abschlussbericht soll voraussichtlich am Dienstag, 07. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt werden - allerdings mit Einschränkung / Was ist an den Missbrauchsvorwürfen gegen den vor anderthalb Jahren verstorbenen Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger dran? Mit einer Antwort auf diese Frage haben sich die beiden Sonderermittler Jürgen Brauer und Ingo Hromada mittlerweile monatelang befasst. Nun ist der Abschlussbericht der beiden pensionierten Staatsanwälte fertig. Wie der Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, diese Woche auf Anfrage unserer Redaktion sagte, soll der Bericht voraussichtlich am Dienstag, 7. Mai, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während  seiner vielen Afrika-Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus. Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)
  • 19.03.2024: "Causa Dillinger": Hinweise auf "massiv übergriffiges Verhalten" - Kapitel "Afrika" wird vorerst ausgeklammert / Der Fall des Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger erhitzt immer noch die Gemüter. Zwei ehemalige Trierer Top-Staatsanwälte sind nach fast einem Jahr mit ihrer Aufklärungsarbeit kurz vor dem Abschluss. Was haben sie herausgefunden? Es gebe Hinweise auf massiv übergriffiges Verhalten des prominenten Domprälaten und Ehrendomherrn. Der im November 2022 im Alter von 87 Jahren gestorbene Dillinger habe sich „bis ins hohe Alter jungen Männern genähert“, sagte Brauer seinerzeit unserer Redaktion. „Der konnte vom Anfang bis zum Ende seine Finger nicht an sich halten.“ Erschwert wurden die Recherchen, weil die saarländischen Ermittler die Terminkalender des Geistlichen vernichten ließen. Das wäre ein Fundus für weiterführende Hinweise gewesen, sagte Chefaufklärer Jürgen Brauer.  Darum wird das Kapitel Afrika ausgeklammert: Viele bei Dillinger gefundene Fotos waren auf Reisen entstanden, darunter häufiger in afrikanische Länder. In der Vergangenheit war von Hinweisen „auf ein Doppelleben“ Dillingers in Afrika unter falschem Namen die Rede. Die Recherchen über mögliche Übergriffe Dillingers während dieser Reisen wurden zwar von den Sonderermittlern angestoßen. Die Ergebnisse stehen aber noch aus. „Die Experten sagen, dass es mit den Rückmeldungen dauert“, sagt Chefaufklärer Jürgen Brauer. Deshalb klammere man das Kapitel Afrika aus.  „Wir haben eine Menge über das bewegte Leben Dillingers herausbekommen“, sagte Brauer unserer Redaktion. Der Abschlussbericht werde voraussichtlich in der zweiten Aprilwoche an den Sprecher der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, übergeben. Ende April soll der Bericht dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)

  • 02.02.2024: Bistum Trier: Causa Edmund Dillinger:  Justizministerium prüft disziplinarrechtliche Verstöße des Staatsanwaltes nach Aktenvernichtung - weitere Ermittlungen gegen Polizisten: Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Dillinger Asservaten vernichten ließ, läuft nun ein Disziplinarverfahren. / Gegen den Saarbrücker Staatsanwalt, der die Asservaten aus dem Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vernichten ließ läuft nun ein Disziplinarverfahren. Das erklärte das Justizministerium am Freitag auf Anfrage der SZ. „Wie in vergleichbaren Fällen üblich, wurde das Disziplinarverfahren für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ausgesetzt“, schreibt Dennis Zahedi, Sprecher des Justizministeriums. Und. „Nach erfolgtem Abschluss der strafrechtlichen Prüfung wird das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und geprüft.“ /Auf die Anordnung des Staatsanwaltes hin hatte die saarländische Polizei Unterlagen im Juli 2023 aus dem Haus des Missbrauch-Priesters Edmund Dillinger in Friedrichsthal verbrannt. Die Vorermittlungen hätten u.a. ergeben, dass der Staatsanwalt „aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers“ davon ausgehen konnte, „dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung waren.“ /Der Eigentümer der Asservate, der Neffe des verstorbenen Edmund Dillinger, hätte gar bei dem „polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet“.  Der Neffe hat dies damals anders dargestellt. Der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er damals, die Behauptung, er sei mit der Vernichtung der Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er „in aller Deutlichkeit.“/ Die Vorermittlungen gegen den Polizisten, der dem Staatsanwalt die Info gab, dass Dillinger mit der Vernichtung einverstanden sei, werden hingegen „bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen“, schreibt sie. Und was ist nun Gegenstand des Disziplinarverfahrens? „Gegenstand eines jeden Disziplinarverfahrens ist die Prüfung der Verletzung von Dienstpflichten“, schreibt Zahedi. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de" lesen)

  • 01.02.2024: Klarstellung / Kommentar, ca: Bistum Trier: Medien behaupten weiterhin, der Neffe des Priesters habe auf eine Rückgabe des belastenden Materials verzichtet - Klarstellung: Der Neffe hat der Vernichtung des Materials NICHT zugestimmt /Medien behaupten heute u.a, "dass der Neffe des Priesters auf eine Rückgabe (des belastenden Materials, Anm. ca)  verzichtet habe". Dieser Vorwurf kann und darf nicht stehenbleiben! Fakt ist, es konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass der Neffe seine Einwilligung gab, belastendes Material in diesem Ausmaß zu vernichten: Über keines der drei Telefonate zwischen dem Neffen Dillingers und dem Sachbearbeiter bei der Polizei gab es Notizen bzw. Aktenmerke. Die Telefonate mussten vielmehr mit Hilfe von Einzelverbindungsnachweisen rekonstruiert werden. Was bei diesen drei Telefonaten besprochen wurde, wurde nirgends vermerkt. Das letzte dieser Telefonate fand am 4. Juli 2023 statt. Innerhalb weniger Stunden (!) wurde das verbrennbare Material der Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und vernichtet. Über die angebliche Zustimmung des Neffens wurde erst im Nachhinein (!)  - also nach der Verbrennung - ein Aktenvermerk angefertigt Allerdings: Auf diesem nachträglichen Aktenvermerk fehlte die Unterschrift des Neffen! "Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben. Das Innenministerium hat inzwischen die Dienstanweisung verschärft und prüft dienstrechtliche Schritte gegen einen Ermittler. Drei Telefonate soll der Kripobeamte mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben. Nach Angaben des Innenministeriums fanden diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli statt. Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate dann der „Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet“ worden. Keine Notizen zu Telefongesprächen:  Das Ministerium hat nun auf SR-Anfrage bestätigt, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate mussten vielmehr „rekonstruiert“ werden. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen. / Das jedoch bedeutet, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefoniert hat. Was dabei besprochen wurde, ist nirgends vermerkt. So bleibt es dabei: Aussage steht gegen Aussage. Der Neffe bestreitet, der Vernichtung der Asservate – etwa der Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben. /Ministerium verweist auf Regelungslücken: Über diese mutmaßliche Zustimmung wurde dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt. Die Asservate seien auf Anordnung des Staatsanwalts und in „Abstimmung mit dem Berechtigten (Neffe)“ verbrannt worden. Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli ist juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. Es gibt nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehlt die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, räumt das Innenministerium erneut ein. / Es ist nicht der einzige Fehler im Asservatenskandal beim Landespolizeipräsidium (LPP) und der Staatsanwaltschaft. Denn grundsätzlich ist laut Innenministerium „der Gang von Asservaten lückenlos zu dokumentieren“. Das sei in einer Dienstanweisung aus dem Jahr 2003 so geregelt. Allerdings weise diese „DA Asservate“ Regelungslücken auf. Welche genau, teilte das Innenministerium nicht mit. (Quelle: SR, 31.07.2024)

  • 01.02.2024: Bistum Trier: Keine Ermittlungen gegen Saarbrücker Staatsanwaltschaft, nachdem Beweismittelvernichtung im Fall Edmund Dillinger
    Die Vernichtung von Asservaten im Missbrauchsfall Edmund Dillinger hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Gegen den Staatsanwalt, der diese angeordnet hatte, wird nicht ermittelt werden. Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe. Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter "nicht mehr von Bedeutung" waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen "ausdrücklich" verzichtet habe. Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat. Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es. Für die Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hatte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später entschuldigt. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (Quelle: dpa)

  • 23.12.2023: Bistum Trier: Causa Dillinger zieht weitere Kreise - Saarländisches Bildungsministerium erhebt erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier: Im Skandal um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger hat das Bildungsministerium wegen dessen Einsatz als Religionslehrer erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe hatte Dillinger 1979 bis 1999 am MaxPlanck-Gymnasium in Saarlouis unterrichtet. Vergangene Woche wurden Zitate aus Abiturzeitungen veröffentlicht. Die Zitate aus den 1990er Jahren enthalten eindeutige Hinweise. Das Ministerium teilte dem SR mit, es habe diese Hinweise nicht gekannt. Das Bistum hätte Dillinger anzeigen müssen. / Der Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal zieht weitere Kreise: 
    Wegen seines Einsatzes als Religionslehrer an einem Gymnasium in Saarlouis hat das Ministerium nun erstmals Vorwürfe gegen das Bistum Trier erhoben. Dillinger unterrichtete von 1979 bis 1999 – trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe. Jüngster Stein des Anstoßes im Skandal um Edmund Dillinger: Zitate aus Abiturzeitungen des Max-Planck-Gymnasiums (MPG) der 1990er Jahre mit eindeutigen Hinweisen auf sexuelle Übergriffe durch den damaligen Religionslehrer und Priester Dillinger. Diese wurden vergangene Woche öffentlich. Hinweise, die dem Bildungsministerium nicht bekannt gewesen seien, heißt es auf SR-Anfrage. Deshalb sei man nicht eingeschritten. / Dillinger war weiter an Schulen eingesetzt Zugleich erhebt das Ministerium Vorwürfe gegen das Bistum Trier, in dessen Auftrag Dillinger am MPG bis 1999 tätig war. "Es wäre zum damaligen Zeitpunkt notwendig gewesen, einen Menschen wie Dillinger, über dessen Straftaten offensichtlich kirchliche Verantwortliche Bescheid wussten, entsprechend anzuzeigen, anstatt ihn in einem Umfeld weiterhin einzusetzen, in dem er Zugang zu Kindern und Jugendlichen hatte", schreibt das Ministerium für Bildung und Kultur./ MissBiT sieht Bistum und Schule in der Pflicht: Für Hermann Schell von der Trierer Betroffeneninitiative Missbit ein berechtigter Vorwurf. Es sei eindeutig, dass die Geschichte von Dillinger bekannt war und dass man den Schulen, an denen er eingesetzt war, einen Täter untergeschoben habe. Das Bistum hatte die Vorwürfe offenbar vertuscht. "Nach unserer Kenntnis war er ja schon in seiner Kaplanszeit – das war, glaube ich, um 1964 herum – auffällig", sagt Schell. Dennoch sei auch das Gymnasium in der Pflicht gewesen, den Hinweisen auf Missbrauch nachzugehen, sagt Schell. /Reform des Schulordnungsgesetzes sei nötig: Was Dillinger wohl ebenfalls als Täter begünstigt hat: schwammige Regelungen der Dienstaufsicht für Priester im Lehramt. Nach SR-Recherchen sind Ministerium und Bistum nicht einig, wer für die derzeit 36 Priester an Schulen zuständig ist. Missbit fordert Nachbesserungen. "Fakt ist aber, dass die Fach- und Dienstaufsicht wohl doch nicht eindeutig geregelt ist", sagt Schell. "Von daher bedarf es an dem Punkt einer Reform des Schuldordnungsgesetzes." Das Wichtigste sei, sicherzustellen, dass es keine Grauzone gibt für Täter. / Reform blieb bisher aus: Eine für Schülerinnen und Schüler gefährliche Grauzone, die seit Jahrzehnten besteht. Doch Bistum und Ministerium haben daran immer noch nichts geändert. Und das eindreiviertel Jahr nach Auffliegen des Skandals um Dillinger. Jahrzehntelang kam Dillinger auch über Hilfsprojekte in Afrika mit Studenten, Jugendlichen und Kindern in Kontakt.
    Über dieses Thema hat auch der aktuelle Bericht am 22.12.2023 im SR Fernsehen berichtet.
    Quelle: SR.de

  • 13.12.2023: Bistum Trier: Causa Dillinger – zweiter Zwischenbericht zu Missbrauchsvorwürfen wird heute erwartet: Seinen sexuellen Hang hin zu Jugendlichen und jungen Männern bestätigte ein erster Zwischenbericht. Nicht aber die Annahme pornografischer Fotos. Am heutigen Mittwoch präsentiert das Bistum Trier einen weiteren Bericht, mit dem die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester aus dem Saarland aufgearbeitet werden soll. Den ersten legte sie bereits am 20. September vor. Diesen hatten damals der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, erarbeitet. Nach deren Ergebnissen sollen sich die zunächst erhobenen schweren Missbrauchsvorwürfe nicht bestätigt haben. Wohl aber hielten die Beauftragten Hinweise fest, die ein übergriffiges Verhalten des katholischen Domprälaten vermuten lassen. Kritik an Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Beweise vernichtet. Ungeachtet dessen steht die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nach wie vor in der Kritik. Sie hatte unter anderem unzählige Dias, Videos, Fotoabzüge und Computer aus dem Besitz Dillingers vernichten lassen. Sie begründete dies damit, dass diese Beweise nicht mehr als relevant eingestuft worden waren, um dem Fall weiter auf den Grund zu gehen. Dies war aufgefallen, nachdem die Sonderermittler des Bistums in Trier Einsicht forderten. (den vollständigen Text auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)
  • 22.11.2023: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier zur Causa Dillinger: "Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist dankbar, dass durch neue Hinweise im Fall des inzwischen verstorbenen Priesters Edmund Dillinger der zuvor nicht bekannte, möglicherweise sehr erhebliche Umfang sexuellen Missbrauchs sichtbar gemacht worden ist. Dieser Fall erscheint so umfangreich und reicht dem ersten Anschein nach weit über das Bistum Trier hinaus in andere Diözesen und nach Afrika, dass die personellen Ressourcen der ehrenamtlich tätigen Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie die bisherigen Studien nicht ausreichen, um die Sachverhalte und Zusammenhänge in der gebotenen Intensität und Schnelligkeit aufzuklären. Dies gilt insbesondere im Blick auf die Notwendigkeit, dass etwaige Betroffene ihre Rechte auf Leistungen zur Anerkennung ihres Leides erhalten können.
    Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat deshalb ein eigenes Projekt zur Aufklärung des Falles Edmund Dillinger aufgelegt. Sie hat den ehemaligen Generalstaatsanwalt in Koblenz, Herrn Dr. Jürgen Brauer, sowie den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Herrn Ingo Hromada, gewonnen, den Fall umfassend und in völliger Unabhängigkeit aufzuklären. Die beiden Experten haben hierzu am 20.9.2023 einen ersten Bericht vorgelegt. Die Finanzierung dieses Projektes erfolgt über die Stiftung Aufarbeitung. Damit ist eine doppelte Unabhängigkeit der Untersuchung vom Bistum Trier sichergestellt. Der Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission hat in der Sitzung des Bildungsausschusses des saarländischen Landtages über den Fall Edmund Dillinger zur Aufarbeitungstätigkeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ausgesagt.
    Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat beim saarländischen Landtag beantragt, bei
    der Sitzung des Justizausschusses u.a. des saarländischen Landtages zu Vernichtung von Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger am 21.7.2023 die Öffentlichkeit zuzulassen. Der Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission hat als Beobachter an der Sitzung teilgenommen. Die Vernichtung von Beweismaterial im Fall Dillinger durch die Polizei und Staatsanwaltschaft Saarbrücken empfindet die Unabhängige Aufarbeitungskommission als einen schweren Schlag gegen die weitere Aufarbeitung des Falles. Sie kann nicht nachvollziehen, warum der Antrag der von ihr beauftragten Herren Dr. Brauer und Hromada auf Einsicht in die Akten und die Beweismittel vom 20. Juni 2023 nicht vor der Vernichtung des Materials beschieden worden ist" (Quelle: UAK, Zwischenbericht II, 22.11.2023)

  • 08.08.2023: Weitere Anzeige im Fall "Edmund Dillinger": Diesmal gegen den Kriminalbeamten, der die Asservate zur Vernichtung mutmaßlich freigegeben haben soll.  Gilbert Kallenborn hat bereits den Staatsanwalt anzeigt, der im Fall Dillinger für die Vernichtung von Beweismitteln verantwortlich sein soll. Diese Anzeige hat Kallenborn nun erweitert – gegen einen LKA-Beamten. Gegen den Staatsanwalt, der im Missbrauchsskandal um den verstorbenen katholischen Priester Edmund Dillinger mutmaßlich die Vernichtung von Beweismitteln angewiesen hat, läuft bereits eine Strafanzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung und illegaler Vernichtung von Eigentum. Nun hat Kallenborn seine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft erweitert: Gegen den Kriminalbeamten, der die Asservate zur Vernichtung mutmaßlich freigegeben haben soll. Kallenborn wirft dem Beamten des LKA Rechtsbeugung vor.  (rhein-zeitung.de)
  • 03.08.2023: Akteneinsicht im Fall Dillinger soll gewährt werden – es gibt nur ein gravierendes Problem: Der Großteil der Asservate aus dem Nachlass wurde durch die ermittelnden Behörden vernichtet: Im Fall des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger soll die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier Akteneinsicht bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Antragsteller mitgeteilt, „dass eine Gewährung von Akteneinsicht beabsichtigt ist“, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Dazu müssten noch „die Modalitäten der Einsichtnahme“ festgelegt werden. Eine Abstimmung darüber solle voraussichtlich im August stattfinden. „Das ist eine gute Nachricht. Nur leider sind die Beweismittel, die wir gebraucht hätten, wohl nicht mehr da“, sagte der frühere Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada, der mit dem ehemaligen Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer in einem Projekt der Kommission den Missbrauchsfall untersucht. Man werde beantragen, die Akten an die Trierer Staatsanwaltschaft zu schicken, um sie dann dort einzusehen.  (saarbruecker-zeitung.de)
  • 01.08.2023: umfangreiche Materialvernichtung im Bistum Trier: Die Katholische Kirche ist und bleibt der Nutznießer / Erstmals äußert sich auch der Anwalt des Neffen. /  "Derart viele Fehler, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären sind" / Arbeit der saarländischen Ermittlungsbehörden in Frage gestellt / "Schutzbehauptung der Ermittlungsbehörde um von eigenem Fehlverhalten abzulenken" / Ermittlungsführer und seinem Stellvertreter sei bekannt gewesen, dass die Aufarbeitungskommission das Material habe einsehen wollen / Zweifel an Aussage, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit umfassend ausgewertet wurde / Auswerte-Vermerke über die Relevanz des jeweiligen Asservats liegen ebenfalls nicht vor / Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft "mehr als unüblich" / "bedingt vorsätzliches" Handeln angesichts der Fülle von Fehlern und Versäumnissen /  Vernichtung "billigend" in Kauf genommen / zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche könnten durch Vernichtung vereitelt worden sein.  (sr.de)
  • 31.07.2023: Causa "Edmund Dillinger": Mehrere Verstöße gegen Dokumentationspflicht - Keinerlei Notizen über Telefonate mit Neffen von Edmund Dillinger - Schriftlicher Vermerk wurde erst nach erfolgter Verbrennung gefertigt - Anordnung des Staatsanwalte zur Vernichtung erfolgte nicht schriftlich - ermittelnder Staatsanwalt war Schüler des Gymnasiums, an dem Dillinger unterrichtet hatte - richterliche Befangenheit lässt sich "nicht begründen" - Trotz Vorbehalte bleibt Generalstaatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen gegen Richter oder Staatsanwälte zuständig  /  Darf die Saarbrücker Behörde überhaupt gegen eigene Staatsanwälte ermitteln? Dazu der Sprecher des saarländischen Justizministeriums, Dennis Zahedi: „Im hiesigen Geschäftsbereich ist die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die sich gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richten, zuständig. Da es sich bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft um zwei eigenständige Behörden handelt, ermittelt die Staatsanwaltschaft vorliegend nicht gegen sich selbst. Anlass für eine Besorgnis der Befangenheit besteht demgemäß nicht.“ (sr.de)
  • 31.07.2023: Causa "Edmund Dillinger": Offenbar mehrere Verstöße gegen Dokumentationspflichten: Bei der Asservatenvernichtung im Fall des mutmaßlichen Missbrauchspriesters Dillinger gab es offenbar viele Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Das bestätigte das Innenministerium dem SR. Das Ministerium prüfe dienstrechtliche Schritte gegen den zuständigen Kripobeamten des Landespolizeipäsidiums. Er sage, er habe dem Neffen Dillingers die Verbrennung der Asservate angekündigt. Dazu gebe es aber keinerlei Aktenvermerke. Die Dienstanweisung zum Umgang mit Asservaten sei geändert worden. Sie habe Regelungslücken aufgewiesen und sei deswegen ergänzt worden. (sr.de)
  • 26.07.2023: In Bolivien spielt sich derzeit ein ähnliches Szenario ab: Der Neffe, das Tagebuch des pädosexuellen Priesters, die Kirche und die Staatsanwaltschaft: Während im Bistum Trier das Beweismaterial des pädosexuellen katholischen Priesters Edmund Dillinger fast komplett von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichtet wurde - spielt sich in Bolivien ein ähnliches Szenario ab. -  Das Tagebuch des pädosexuellen Priesters - in dem u.a. festgehalten ist, dass  hochrangige Geistliche   von den Verbrechen wussten und darüber schwiegen - schaffte es zwar bis zur Staatsanwaltschaft. Allerdings mit gelöschten Passagen und fehlenden Seiten. Jetzt stellt sich heraus: Das Tagebuch muss zuvor in Rom gewesen sein. Der Jesuiten-Orden betont gleichzeitig, dass es doch ein weiteres Zeichen der Transparenz und des klaren Willens zur Zusammenarbeit mit der Justiz" sei, dass man die (unvollständigen) Kopien übergeben habe (!). (Blog)
  • 24.07.2023: "Skandallfall Edmund Dillinger: „Jetzt sind Spekulationen Tür und Tor geöffnet“: Kann der vermutlich jahrzehntelange Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsene durch den Ende 2022 verstorbenen Trierer Bistumspriester Edmund Dillinger noch aufgeklärt werden? Nachdem die Saarbrücker Staatsanwaltschaft möglicherweise wichtige Unterlagen vernichten gelassen hatte, sind die Zweifel daran groß. Und die Kritik ebbt nicht ab. Am Montag meldete sich auch die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums zu Wort. Man sei „empört über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger“, heißt es in einer vom Kommissionsvorsitzenden Professor Gerhard Robbers unterzeichneten Erklärung. Der ehemalige Generalstaatsanwalt kritisierte, dass sein bereits am 20. Juni in Saarbrücken gestellter Antrag auf Akteneinsicht nicht beantwortet worden sei. Am Donnerstagabend sei ihm dann mitgeteilt worden, dass über sein Akteneinsichtgesuch „zeitnah“ entschieden werde. „Ich kann es nicht nachvollziehen“, lautete Brauers Resümee.Jürgen Brauer und sein Co-Aufklärer Ingo Hromada wollen trotz der Rückschläge Ende August, Anfang September einen ersten Zwischenbericht über ihre Recherchen im Fall Edmund Dillinger vorlegen. Allzu viel dürfte da noch nicht zu erwarten sein. (den vollständigen Artikel auf volksfreund.de lesen)
  • 22.07.2023: Vernichtet mit dem Segen eines Staatsanwalts: "43 Jahreskalender im Taschenformat verbrannt – Vermerke, Termine eines Missbrauchs-Priesters, die sein Leben nachzeichnen können, die zeigen können, an welchen Orten er wann mit wem war. Wen er getroffen hat, wen er wie oft getroffen hat. Doch die Polizei hat alle Kalender vernichtet – mit dem Segen eines Staatsanwaltes. Sie seien nicht relevant für das aktuelle Verfahren gewesen, hätten keine Erkenntnisse darüber gebracht, ob es Mittäter gibt. Aus Sicht der Ermittler, aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind solche Unterlagen nicht mehr verfahrensrelevant, nichts mehr wert. Die können weg. " (den vollständigen Kommentar von Michael Kipp auf saarbruecker-zeitung.de lesen)
  • 21.07.2023: "Grund für die Eile könnte auch eine anstehende Bodenreinigung der betreffenden Asservatenkammer gewesen sein" (sr.de)
  • 21.07.2023: 43 Jahres-Terminkalender von Dillinger verbrannt – wie die Saar-Justiz das erklärt. Wie kann es passieren, dass ein Staatsanwalt aus Saarbrücken der Polizei erlaubt, 6850 Dias, 44 Videokassetten (Video 2000), 510 Negativ-Streifen, eine Festplatte, zwei Tower-PC, fünf Fotoapparate und 43 Jahres-Terminkalender (in Taschenbuchformat) aus dem Besitz des Missbrauchspriesters Edmund Dillingers in der Müllverbrennungsanlage in Velsen zu vernichten? (saarbruecker-zeitung.de)
  • 21.07.2023: Am Freitagvormittag hat sich der Justizausschuss im Landtag in einer Sondersitzung damit befasst, dass im Missbrauchsfall Dillinger Akten voreilig vernichtet worden waren. Der Justizausschuss wollte dabei vor allem erfahren, wieso die Staatsanwaltschaft so schnell einer Vernichtung von Unterlagen zugestimmt hat – obwohl unter anderem die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier Einsicht zur weiteren Aufklärung beantragt und der Neffe laut eigener Aussage keiner Vernichtung zugestimmt habe.  Doch darauf gab es letztlich keine Antwort. (sr.de)
  • 21.07.2023: Dillinger-Unterlagen vernichtet – Konsequenzen für zuständigen Staatsanwalt: Staatsanwalt entbunden von weiteren Missbrauchsverfahren
    Der zuständige Staatsanwalt bedauere die Vernichtung der Akten sehr, er habe gegen sich selbst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gebeten. Das Ministerium hat seinem Antrag entsprochen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dazu ist er vorerst entbunden von Fällen von Missbrauchs- und Jugendschutzverfahren. (saarbruecker-zeitung.de)
  • 21.07.2023: Dpa-Meldung zur Sondersitzung im Landtag:  Alle sind sich einig. Die Vernichtung von Material im Missbrauchsskandal um einen Priester war falsch. Nun geht der Blick von Politik, Justiz und Polizei nach vorne. Saarbrücken - Als „voreilig und falsch“ hat die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angeordnete Vernichtung möglichen Beweismaterials aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger bezeichnet. „Es war ein schwerer Schlag für alle diejenigen, die sich mit großem Engagement für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit einsetzen“, sagte sie am Freitag im Justizausschuss des Landtags.Die Sitzung sollte Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufklären. Der Ende 2022 verstorbene Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sichergestelltes Material aus seinem Haus verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte. Berg sagte, die Vernichtung sei auch „eine große Enttäuschung für die Opfer dieser Taten“. Sie habe sich von Anfang an „für eine lückenlose, transparente Aufklärung“ eingesetzt. „Damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, habe ich veranlasst, dass die bestehenden internen Richtlinien zum Umgang mit Asservaten einer eingehenden Prüfung unterzogen werden“, sagte sie. Zudem sollten Staatsanwälte in verpflichtenden Schulungen noch besser für Belange des Opferschutzes sensibilisiert werden. „Der Staatsanwalt, der die Vernichtung der Asservate angeordnet hat, bedauert seinen Fehler sehr“, sagte die Ministerin. Er werde zunächst keine Jugendschutz- und keine Missbrauchsverfahren mehr bearbeiten. Er habe zudem einen Antrag auf Einleitung eines gegen ihn selbst gerichteten Disziplinarverfahrens gestellt. Das Ministerium habe seinem Antrag entsprochen und ein Verfahren eingeleitet. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich bereits Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. „Ja, es sind mit Blick auf die Vernichtung bzw. den Zeitpunkt der Vernichtung Fehler passiert. Fehler, die sich leider auch nicht mehr nachträglich berichtigen lassen“, sagte er im Ausschuss. Ein Teil der Asservate - Korrespondenz und eine Ledermappe - sei dem Neffen des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, auf seinen Wunsch ausgehändigt worden. Ein weiterer Teil sei noch vorhanden. Der Neffe sei mehrfach mündlich darüber informiert worden, dass die Dinge, die er nicht zurück wollte, vernichtet werden würden, sagte Polizeidirektor Frank Mink. Er habe sinngemäß geantwortet, „solche Bilder wolle er nicht mehr haben oder sehen“. Als Dillinger dann am 7. Juli bei der Polizei erschien, um die vereinbarten Dokumente abzuholen, habe er erstmals gesagt, dass er auch die Terminkalender wollte, sagte Mink. Diese waren dann aber schon am 5. Juli mit anderen Dingen in eine Müllverbrennungsanlage gebracht worden.Vor allem die Terminbücher hätten zur Aufarbeitung auf Betroffenenseite wichtig sein können, hatte Dillinger gesagt. Darin habe sein Onkel „akribisch“ täglich Termine, Anrufe und Treffen festgehalten. Zu dem verbrannten Material, das keine strafrechtliche Relevanz gehabt habe, gehörten laut Mink rund 6850 Dias, 44 Videokassetten, 510 Negativ-Streifen, fünf Fotoapparate und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat. Die von Laptop, Handy und Datenträgern gewonnenen Daten lägen alle vor, sagte Mink. Sie seien von einem externen Gutachter gesichert worden. Dinge mit möglicherweise strafrechtlichen Inhalten seien nicht vernichtet worden. Rund 4400 Dias oder Fotos aus dem Besitz Dillingers liegen noch bei der Polizei Mainz. Zehn Bilder wurden dort als strafrechtlich relevante jugendpornografische Fotos eingestuft, bei zwölf Bildern sei dies nicht eindeutig.Auch bei der Polizei seien Fehler passiert, sagte Innenstaatssekretär Torsten Lang (SPD). „Insbesondere betreffend das Prinzip der Schriftlichkeit und der Veraktung von Sachverhalten.“ Konkret: Der Neffe hätte in einem Formular schriftlich auf die Rückgabe der übrigen Asservate verzichten und dies unterschreiben müssen. Das sei aber nicht geschehen, sagte Mink. Referatsleiter Stefan Noll, der von Innenminister Reinhold Jost (SPD) mit einer fachaufsichtlichen Prüfung des Vorgangs beauftragt wurde, sagte, die Sachbearbeitung habe „die gebotene Sorgfalt“ vermissen lassen. Dies betreffe die Nutzung des Verzichtsformulars, aber auch die dreiseitige Asservatenliste, die Lücken aufwies. Damit sich so etwas nicht wiederhole, sei die Dienstanweisung zu Asservaten ergänzt worden. Die Übergabe sei nun grundsätzlich in einer Übergabeverhandlung zu dokumentieren und zu unterschreiben. Und der Verzicht auf die Rückgabe von Asservaten müsse schriftlich dokumentiert und von dem Verzichtenden unterschrieben werden. Am Rande der Sitzung wurde bekannt, dass der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer, der den Missbrauchsfall in einem Projekt der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier untersuchen soll, am 20. Juni bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht nur Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte. Er habe auch darum gebeten, dass ihm zudem „eine Einsichtnahme“ in die Beweismittel vor Ort gewährt werde, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Bisher habe ich keine Antwort auf mein Akteneinsichtsgesuch an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhalten“, sagte Brauer. Am Donnerstagabend habe ihm die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass über sein Akteneinsichtgesuch „zeitnah“ entschieden werde. „Das Verhalten ist für die Aufarbeitung, an der ein hohes öffentliches Interesse besteht, ein herber Rückschlag. Ich kann es nicht nachvollziehen“, sagte Brauer. Generalstaatsanwalt Kost sagte im Ausschuss, Akteneinsichtsgesuche von nicht direkt Beteiligten bedürften einer besonderen Prüfung. Die gutachterliche Prüfung im Haus sei im Gange. Der Vorsitzende der Trierer Aufarbeitungskommission Gerhard Robbers, der früher Justizminister in Rheinland-Pfalz war, bezeichnete die Material-Vernichtung am Freitag in Saarbrücken als „höchst misslich“. Es sei „eine wahrscheinlich wichtige Grundlage“ für die Aufarbeitung verloren. Die Kommission werde in ihrer Sitzung am Montag (24. Juli) über das weitere Vorgehen in der Sache Edmund Dillinger beraten. dpa
  • 21.07.2023:  Heute Vormittag beschäftigt sich der Justizausschuss im Landtag in einer Sondersitzung damit, dass im Missbrauchsfall Dillinger Akten voreilig vernichtet worden waren. Die Ausschusssitzung ist nicht wie sonst üblich hinter verschlossenen Türen, sondern öffentlich. Sowohl Ergebnisse der internen Untersuchungen von Innen- als auch Justizministerium sollen am Freitagvormittag im Justizausschuss des saarländischen Landtags vorgestellt werden. In einer Sondersitzung geht es um die Vernichtung von Akten durch die Staatsanwaltschaft im Missbrauchsfall Dillinger. Die Sitzung findet öffentlich statt. Zur Begründung hieß es, man wolle in dem Fall größtmögliche Transparenz herstellen. Wann wurden die Beweismittel vernichtet? Im Missbrauchsfall um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger waren zahlreiche Dokumente von den Ermittlungsbehörden nach der Auswertung verbrannt worden. Unter anderem gibt es bei der Frage, wann die Unterlagen genau vernichtet wurden, weiter Unstimmigkeiten. Scharfe Kritik an der Vernichtung der Akte übten unter anderem die Fraktionen im saarländischen Landtag, das Bistum Trier sowie einer der Sonderermittler, der den Fall für das Bistum aufklären sollte. Ein saarländischer Bürger wirft der Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung und illegale Vernichtung von Eigentum vor. Er hat Strafanzeige gestellt. (tagesschau.de)
  • 20.07.2023: Bistum Trier: Schwerer Verdacht auf vorsätzliche Vernichtung von Beweismaterial durch Strafverfolgungsbehörde: Der Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas Schüller beobachtet seit Jahren, wie sexueller Missbrauch  im kirchlichen Kontext verfolgt wird. Er erkennt ein Muster:" Aus den bisherigen Untersuchungen wissen wir ganz genau und das trifft wohl jetzt auch im Saarland zu,  dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Kirchen immer eine "Beißhemmung" haben. Das heißt, obwohl es begründete Anfangsverdachte gibt, geht man mit der Kirche sanftmütiger und zurückhaltender um. Das Neue im Saarland ist, und das ist wirklich eine Steigerung dessen, was wir bisher kennen, dass das Material vernichtet wird - und da muss man dann schon davon nicht nur von Unachtsamkeit ausgehen, sondern hier liegt der schwere Verdacht nahe, dass es vorsätzlich geschehen ist." (Blog, "Der Fall Dillinger: Warum Fotos und Aufzeichnungen vernichtet wurden" aus der Sendung vom Do., 20.7.2023 20:15 Uhr, Zur Sache Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP)
  • 19.07.2023:  Asservate wurden offensichtlich vor Einstellung des Verfahrens vernichtet - Beamter fertigte Vermerk über angebliche Einwilligung des Neffen erst an, als die Akten bereits vernichtet waren - Notiz bleibt verschwunden - katholischer Generalstaatsanwalt Manfred Kost bleibt voraussichtlich weiterhin zuständig:  Saarbrücker Staatsanwaltschaft "darf" somit in eigenen Reihen ermitteln - Umgang mit Asservaten soll neu geregelt werden: In sensiblen Strafverfahren - wie sexuellem Missbrauch in der Kirche - sollen vermutlich weitergehende Dokumentationspflichten eingeführt werden. (Blog)
  • 19.07.2023: Sondersitzung hinsichtlich "möglicher Beweismittelvernichtungen" im Fall Dillingers findet ausnahmsweise öffentlich statt: Um die Vernichtung von Dokumenten aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger geht es am Freitag in einer Sondersitzung des Justizausschusses im saarländischen Landtag. Ziel ist es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten des Vorgangs aufzuklären, wie die Sprecherin der SPD-Fraktion auf Anfrage mitteilte. Die Sitzung findet ausnahmsweise öffentlich statt. Es sei in dem Fall wichtig, "ein größtmögliches Maß an Transparenz zu schaffen und so die Aufklärung des Sachverhaltes zu begleiten".(KNA)
  • 17.07.2023: Wer ist der Mann, der den Staatsanwalt wegen Vernichtung von Beweismitteln angezeigt hat? - Er fordert u.a. die Suspendierung des verantwortlichen Staatsanwalts wegen "Wiederholungsgefahr des Missbrauchs der Amtsgewalt": Der Mann ist kein Unbekannter: Er kämpft seit Jahren gegen Behördenversagen. Gilbert Kallenborn, 69 Jahre alt, bezeichnet sich selbst als Vollzeitaktivist und prangert seit Jahrzehnten regelmäßig Behördenversagen, Antisemitismus und andere Missstände an. Unter anderem, indem er die Justiz einschaltet. Mit der Strafanzeige bekommt der Vorgang rechtlich eine neue Dimension: Es muss behördlich ermittelt werden. Gilbert Kallenborn hat derweil noch zwei weitere Schreiben versandt: Im ersten Schreiben, das an Generalstaatsanwalt Manfred Kost und Saar-Justizministerin Petra Berg (SPD) gerichtet ist, fordert er die vorläufige Suspendierung des für die Vernichtung der Dokumente im Fall Dillinger verantwortlichen Staatsanwalts. In dem am Dienstag versendeten Schreiben, das der Saarbrücker Zeitung vorliegt, begründet Kallenborn seine Forderung mit einer „Wiederholungsgefahr des Missbrauchs der Amtsgewalt“.
    Ein weiterer Brief Kallenborns ist an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gerichtet, konkret an Generalbundesanwalt Peter Frank. Dieser möge prüfen, so die Bitte des Absenders, ob nicht Karlsruhe für etwaige Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken infolge der Strafanzeige zuständig sei. Im Schreiben, das der RZ-Redaktion vorliegt, stellt Kallenborn infrage, ob die Saarbrücker Behörde überhaupt gegen eigene Angehörige ermitteln könne und dürfe. Stichwort: Befangenheit. Zudem heißt es in dem Schreiben: „Ich bin der Meinung, dass dieser unglaubliche Vorgang nicht mit einer verbalen Entschuldigung aus der Welt zu schaffen ist, sondern dass strafrechtliche Konsequenzen folgen müssen.“ (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de lesen)
  • 17.07.2023: Bistum Trier wurde - laut eigener Aussage -  nicht über Aktenvernichtung informiert:  Das Bistum Trier wurde nach eigener Aussage nicht von der Staatsanwaltschaft über die Vernichtung der Akten im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Dillinger informiert. Das Bistum hatte selbst Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Am 6. Juli habe man beantragt, Einblick in die Akten zu erhalten, teilte das Bistum Trier auf SR-Anfrage mit. Also einen Tag, nachdem die Beweismittel verbrannt worden sind. Eine Antwort auf den Antrag habe es nicht gegeben.  Dabei hätten bereits seit Mai Gespräche zwischen Bistum und Staatsanwaltschaft stattgefunden. In diesem Zusammenhang habe das Bistum der Behörde den Hinweis gegeben, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission einen Antrag auf Akten- und Asservateneinsicht stellen werde. Der Juli-Antrag des Bistums sollte den letztlich am 20. Juni gestellten Antrag der Kommission unterstützen, um gemeinsam Einsicht zu bekommen, so das Bistum.  (tagesschau.de)
  • 17.07.2023:  Nicht der erste Fall von "eklatantem Versagen der Strafverfolgung" im Saarland: Sein Neffe Steffen Dillinger hatte Fotos und andere Beweisstücke im Hause seines Onkels in Friedrichsthal gefunden. Längst nicht alle mutmaßlichen Opfer des Priesters sind identifiziert, geschweige denn über die Nachforschungen informiert. Dennoch vernichten saarländische Polizisten mit Billigung der Staatsanwaltschaft mögliche Beweisstücke aus dem schrecklichen Fund, ohne Zustimmung von Steffen Dillinger. Auch wurde im Fall des Missbrauchs-Skandals am Uniklinikum jahrelang trotz entsprechender Hinweise nichts unternommen. Beim Verschwinden von Pascal Z. in Burbach wurden derart schlimme Fehler durch die Strafverfolger begangen, dass der Richter im Zweifel für die Angeklagten entscheiden musste. Und bei den Neonazi-Anschlägen Anfang der 1990er Jahre waren die Strafverfolger ebenso inkompetent, Polizeipräsident Norbert Rupp (CDU) entschuldigte sich 30 Jahre später dafür (saarbruecker-zeitung.de)
  • 17.07.2023: Landtagsfraktion bestürzt über Vernichtung von Beweismitteln im Fall Dillinger: "Dubioses und seltsames Vorgehen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken" Fall Dillinger: Fraktionen im Landtag üben scharfe Kritik an Zerstörung von Beweismitteln /Die Fraktionen im saarländischen Landtag haben sich bestürzt über die Vernichtung von Beweismitteln im Missbrauchsskandal um den pädophilen Ex-Priester Edmund Dillinger gezeigt. Antworten auf noch viele offene Fragen erhoffen sich die Fraktionen in der entsprechenden Sonderausschusssitzung am kommenden Freitag. Als „dubioses und seltsames Vorgehen“ bezeichnete CDU-Fraktionschef Stephan Toscani die Tatsache, dass die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anfang Juli Beweismittel im Missbrauchsskandal um den Friedrichsthaler Priester Dillinger verbrannt hat. Es scheine sich um einen Fall von Behördenversagen zu handeln. Das müsse aufgeklärt werden, forderte Toscani. In der Sondersitzung des Justizausschusses am Freitag erhoffe man sich daher mehr Informationen zu den Vorgängen aus dem Innen- und Justizministerium. (sr.de)

    Mit Blick auf die Anzeige eines Bürgers in der Sache gegen die Staatsanwaltschaft sprach sich die CDU-Fraktion dafür aus, dass die dafür notwendigen Ermittlungen von einer Behörde außerhalb des Saarlandes übernommen werden sollten.
  • 15.07.2023:  Saarländer erstattet Anzeige gegen Staatsanwaltschaft Saarbrücken: Weil die Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Fall des pädophilen Friedrichsthaler Priesters Dillinger Beweismittel voreilig vernichtet hat, hat ein saarländischer Bürger nun Strafanzeige gestellt und den Generalbundesanwalt angerufen. Er wirft der Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung und illegale Vernichtung von Eigentum vor. Der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte am Freitag eingeräumt, dass die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anfang Juli Beweismittel im Fall Dillinger voreilig verbrannt hatte und sich für den Vorfall entschuldigt. Zuvor hatte der Neffe von Edmund Dillinger schwere Vorwürfe erhoben. Beweismaterial sei vernichtet worden. Ein Dillinger Bürger wirft der Staatsanwaltschaft nun in einem Schreiben, das dem SR vorliegt, Rechtsbeugung und die illegale Vernichtung von Eigentum vor. Er hat deshalb nach eigener Aussage am Samstag Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken gestellt. Darüber hinaus hat er auch den Generalbundesanwalt Peter Frank angerufen. In dem Schreiben an Frank, das dem SR ebenfalls vorliegt, begründet der Bürger seine Eingabe damit, dass die Staatsanwaltschaft aus Befangenheitsgründen nicht gegen sich selbst ermitteln könne. Mit einer "verbalen Entschuldigung" sei es darüber hinaus nicht getan, es brauche strafrechtliche Konsequenzen.(sr.de, saarbruecker-zeitung.de)
  • 14.07.2023: Der Neffe widerspricht Darstellung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Ich habe niemals etwas unterschrieben": Nachdem die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag zugegeben hat, dass sie und die dortige Polizei durch das Vernichten von Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger einen -  folgeschweren - Fehler begangen hat, versuchte sie im gleichen Atemzug, dem Neffen Steffen Dillinger die Verantwortung dafür zuzuschieben. Der Widerspruch des Neffen Steffen Dillinger weist diese Darstellung empört zurück. "Ich habe niemals irgendetwas zur Vernichtung freigegeben. Ich habe immer gesagt, dass ich alles zurückhaben will", sagte er am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Er behalte sich dienstrechtlich Schritte gegen die Verantwortlichen in Saarbrücken vor: "Das ist inhaltlich und handwerklich ein absoluter Skandal." Dillinger weiß, wovon er spricht - er ist selbst Beamter, in Diensten des Bundeskriminalamtes. "Wir haben es auch in Saarbrücken mit einer Behörde zu tun. In keiner Behörde läuft etwas ohne Unterschrift. Ich habe aber zu keinem Zeitpunkt etwas unterschrieben, etwa eine Asservatenliste mit zur Vernichtung freigegebenen Gegenständen." - Die Staatsanwaltschaft führt am Freitag - ohne weitere Nennung von Details - in ihrer Mitteilung aus, dass eine Asservatenliste angelegt worden sei. Steffen Dillinger will das nicht gelten lassen. "Das ist billigste Herausrede-Rhetorik. Ich lasse mir jetzt nichts anhängen." (den vollständigen Artikel auf "rhein-zeitung.de lesen)
  • 13.07.2023: Staatsanwaltschaft versucht Edmund Dillingers Neffe die Verantwortung zuzuschieben - Doch der Neffe widerspricht der   Darstellung der Saarbrücker Staatsanwaltschaft "in aller Deutlichkeit", wonach er der Vernichtung von Dokumenten und Fotos zugestimmt haben soll. “Ich gebe nichts frei, was ich nicht kenne”, sagte er am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er habe keine Liste mit den im Haus seines Onkels sichergestellten Fotos und Unterlagen aus Saarbrücken erhalten. Der Behauptung, er sei mit der Vernichtung dieser Dokumente einverstanden gewesen, widerspreche er “in aller Deutlichkeit”. Der 2022 gestorbene Priester wird des sexuellen Missbrauchs verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte am Freitag bestätigt, dass ein Teil der Unterlagen und Fotografien aus Dillingers Besitz vernichtet worden sei. Generalstaatsanwalt Manfred Kost entschuldigte sich dafür und erklärte, dies sei nicht die richtige Maßnahme gewesen. Zugleich teilte die Staatsanwaltschaft mit, der Neffe habe zwar bestimmte Dinge aus Dillingers Besitz zurückhaben wollen, sei aber mit der Vernichtung der anderen Unterlagen einverstanden gewesen. Der Neffe sagte der KNA, er habe der saarländischen Polizei deutlich gesagt, dass er Unterlagen und Fotos in Empfang nehme, um sie anderen Stellen für eine mögliche weitere Aufarbeitung des Falls zu überlassen. Konkret nannte er beispielsweise den Betroffenenverein MissBit. (den vollständigen Artikel auf "neuesruhrwort.de" lesen) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am Freitag zugegeben, dass sie und die dortige Polizei durch das Vernichten von Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger einen dicken Fehler begangen haben. Damit bestätigt die Behörde entsprechende Recherchen unserer Zeitung. Aber im gleichen Atemzug versucht sie, Edmund Dillingers Neffe Steffen die Verantwortung dafür zuzuschieben. (rheinzeitung.de) . Es ist nicht das erste Mal, dass der Neffe von Edmund Dillinger einer öffentlichen Darstellung widerspricht:   Vor wenigen Monaten erst soll der Trierer "Kommissionssprecher" Professor Dr. Gerhard Robbers, Justizminister a.D., in einem persönlichen Gespräch dem Neffen geraten haben, umfängliches belastendes Fotomaterial „zu verbrennen“. - Robbers stritt diese Behauptung in einer Erklärung ab und sprach von einem "Missverständnis". Bischof Ackermann sprach Robbers daraufhin sein Vertrauen aus. - Der Neffe forderte, dass Robbers den Mitschnitt des Gesprächs offen lege. Dies konnte Robbers aber nicht: Einer internen Mitteilung von Robbers zufolge sei die Tonqualität so schlecht, dass ausgerechnet eine zweifelsfreie Abschrift der strittigen Stelle nicht möglich sei...(Anmerk. ca)
  • 13.07.2023: Früherer Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier Ingo Hromada: "Merkwürdig, dass diese Asservate so rasch vernichtet wurden. Es erweckt so ein bisschen den Eindruck als haben man erst nachträglich die Brisanz der ganzen Geschichte erkannt." Der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, sollten den Fall unabhängig von den staatlichen Ermittlungen aufklären. Doch diese Arbeit hat nun einen herben Rückschlag erlitten: Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Beweismittel vernichtet. Einer der beiden Ermittler, Ingo Hromada, sagte dem SR: "Das hat uns schwer geschadet." Der zweite Ermittler, Jürgen Brauer, hatte der Nachrichtenagentur, KNA, bereits am Donnerstag gesagt, dass dies "für die Aufarbeitung des Falls eine Katastrophe" sei. "Wir haben am 20.6. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Antrag gestellt, uns die Asservate zur Verfügung zu stellen und uns Akteneinsicht zu geben", berichtet Ingo Hromada dem SR. Für diese Anfrage habe er auch eine Eingangsbestätigung erhalten, dass das Anliegen bearbeitet würde. "Dann ist es schon merkwürdig, dass diese Asservate so rasch vernichtet wurden." Und weiter: "Es erweckt so ein bisschen den Eindruck als haben man erst nachträglich die Brisanz der ganzen Geschichte erkannt." Die beiden Sonderermittler hatten große Hoffnungen in das Material gesetzt. "Wir hatten uns erhofft in diesen Unterlagen Reisepässe zu finden", so Hromada. Anhand der Pässe hätte man Rückschlüsse darauf ziehen können wie oft Dillinger auf Reisen gewesen war und welche Orte er besucht habe. ("sr.de")
  • 13.07.2023:  Staatsanwaltschaft räumt Vernichtung von Beweismaterial ein und schildert den Vorgang / Neffe sei angeblich mit der Vernichtung bestimmter Asservate einverstanden gewesen  - Neben einem "Kripo-Vertreter", Steffen Dillinger und der zuständigen Staatsanwaltschaft seien "keine weiteren Stellen beteiligt gewesen" - Zudem sei der Neffe sei angeblich mit der Vernichtung "bestimmter Asservate" einverstanden gewesen: Ausführlich geht die Staatsanwaltschaft in ihrem Statement auf den Vorgang der Materialvernichtung ein. Bei den sichergestellten Gegenständen handelte es sich demnach um mehrere Tausend Fotografien in unterschiedlicher Materialformen (Film-/Negativstreifen, entwickelte Fotos, Dias, Postkarten et cetera) sowie schriftliche Unterlagen, etwa Terminkalender des Verstorbenen – nicht aber „Tagebücher“, betont die Staatsanwaltschaft: „Solche befanden sich – entgegen anderslautender Presseberichte – nicht unter den sichergestellten Gegenständen.“ Hernach sei das Material ausgewertet worden, habe aber „keinen Anfangsverdacht hinsichtlich verfolgbarer Missbrauchstaten ergeben“, formuliert die Staatsanwaltschaft: „Die hiesigen Vorermittlungen wurden dementsprechend abgeschlossen.“ Ein Kripo-Vertreter habe dann mit Steffen Dillinger über die Rückgabe einiger Asservate besprochen. „Ihm wurde dabei auch erläutert, dass die übrigen Asservate der Vernichtung zugeführt werden, womit er einverstanden war. Die Dokumente, die Herr Dr. Dillinger zurückzuerhalten wünschte, wurden zur Abholung vorgehalten“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Schließlich: „Auf dieser Grundlage wurde nach mündlicher Rücksprache des sachbearbeitenden Kriminalbeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt von diesem die Vernichtung der Gegenstände angeordnet. Weitere Stellen waren bei der Entscheidung nicht beteiligt.  Polizeibeamte haben die Vernichtung am 05.07.2023 in einer Müllverbrennungsanlage durchgeführt. Dies sei grundsätzlich ein übliches Vorgehen, in diesem Fall aber hätte die Vernichtung zurückgestellt werden müssen – wegen möglicher Opferinteressen außerhalb des Strafverfahrens. (volksfreund.de)
  • 13.07.2023: Umfangreiches Beweismaterial vernichtet - Generalsstaatsanwalt Manfred Kost (CDU) räumt Fehler ein: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat umfangreiches Beweismittel im Missbrauchsfall rund um den Priester Edmund Dillinger vernichtet. Während das Innenministerium bereits eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt hat, hat sich der Generalstaatsanwalt mittlerweile entschuldigt. Es geht um Tausende Fotos, vor allem von Reisen, außerdem um persönliche Dokumente, wie Briefe und Terminkalender. Dieses Material ist am 5. Juli verbrannt worden, teilte die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage mit. Ein Fehler, wie Generalstaatsanwalt Manfred Kost nun einräumt. Dies sei nicht die richtige Maßnahme gewesen. Man habe nicht geprüft, ob die Unterlagen noch außerhalb der Strafverfolgung, etwa mit Blick auf die Interessen der Opfer, kircheninterne Aufklärung oder bei neuen neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten. Kurz: Die Staatsanwaltschaft war also mit der Vernichtung zu voreilig. Jost will Untersuchung einleiten: Die Behörde betont, dass es sich dabei um Unterlagen handelte, die keine inkriminierten Inhalte oder erkennbare Hinweise zu Missbrauchstaten liefern. Nicht vernichtet wurden zudem die Fotos, die unter anderem nackte Jugendliche zeigen. Diese befinden sich weiterhin bei der Staatsanwaltschaft in Mainz. Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte am Vormittag bereits angekündigt, eine Untersuchung des Vorfalls einzuleiten. Es gehe dabei um das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und um die Interessen des Opferschutzes(sr.de)
  • 13.07.2023: Vernichtetes Beweismaterial - Innenminister Jost kündigt Untersuchung an: Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) hat am Freitag eine Untersuchung hinsichtlich der Vorwürfe, dass die saarländische Polizei im Missbrauchsfall Dillinger Beweismittel vernichtet haben soll, angekündigt.  „Ich habe gestern über die Presse von diesen Vorwürfen erfahren. Ich habe umgehend eine nachvollziehbare Aufarbeitung des vorliegenden Sachverhaltes angeordnet. Dieser Aufarbeitungsprozess soll durch die Fachaufsicht im Innenministerium unter der Leitung des Polizeiabteilungsleiters gesteuert werden“, sagte Jost bei der Verabschiedung des Polizeipräsidenten Norbert Rupp. „Bei der Aufarbeitung geht es nicht nur um eine rechtliche oder juristische Prüfung, sondern insbesondere um die ethisch-moralische Dimension des zugrunde liegende Sachverhaltes.“ Wir müssen an dieser Stelle auch zeigen, dass wir zu Selbstkritik in der Lage sind und dort, wo es eventuell Fehler gab, diese auch zu benennen. ("saarbruecker-zeitung.de")
  • 13.07.2023: Neues Ermittlungsverfahren eingeleitet:  Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingeleitet - Nach neuen Medienberichten hätten sich Hinweise auf "mögliche konkretisierbare Taten" ergeben - Ende Juni hatte die Staatsanwaltschaft noch mitgeteilt, dass es wohl keine Ermittlungen im Umfeld des Priesters geben werde ("katholisch.de")
  • 13.07.2023: Ermittlungen gegen Neffen von Edmund Dillinger eingestelltDie Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Angehörigen des unter Missbrauchsverdacht stehenden und Ende 2022 gestorbenen saarländischen Priesters Edmund Dillinger wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der 54-Jährige stand unter Verdacht, im Nachlass gefundenes, jugendpornografische Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde übergeben zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Mainz am Freitag berichtete. Der Behörde zufolge ging es um rund 4400 Dias oder Fotos aus dem Nachlass, die nun bei den Ermittlungen ausgewertet worden seien. „Keines der Bilder enthält kinderpornografische Darstellungen“, hieß es. Es seien darauf keine sexuelle Handlungen an oder vor Kindern oder Jugendlichen zu erkennen. Zehn Bilder wurden demnach als strafrechtlich relevante jugendpornografische Schrift eingestuft, bei zwölf Bildern sei dies nicht eindeutig nachzuweisen, hieß es. Der 54-jährige Verwandte habe somit nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Bildern mit jugendpornografischen Inhalten besessen. Er habe dies getan, um mit den Aufnahmen den von ihm angenommenen Missbrauch von Jugendlichen durch den verstorbenen Priester aufzuarbeiten. dpa ("saabruecker-zeitung.de")
  • 13.07.2023: "Schwere Vorwürfe gegen Saar-Polizei: Wurden im Missbrauchsfall Dillinger Beweismittel vernichtet?" / "Fall Dillinger: Saarländische Polizei hat offenbar Tagebücher des Missbrauchs-Priesters verbrannt":   Schwere Vorwürfe gegen Saar-Polizei wegen Aktenvernichtung" - Vorgang „in hohem Maße ungewöhnlich“ - Trierer Sonderermittler Brauer entsetzt - Weitere Aussagen von mutmaßlichen Opfern deuten außerdem daraufhin, dass der Skandal noch viel größere Kreise ziehen könnte - „Edmund Dillinger war der Anführer einer Szene, die sich ihre Opfer gegenseitig zugeführt und Fotos gemacht hat. Dillinger habe nicht davor zurückgeschreckt, anderen Priestern gegen Geld Jugendliche für sexuellen Missbrauch zuzuführen "- Stellungnahme der Staatsanwaltschaft für Freitag erwartet ("saarbruecker-zeitung.de)
  • 13.07.2023: "Wurden im Missbrauchsfall Dillinger Beweismittel vernichtet?"Der Neffe von Edmund Dillinger sagte im SWR-Gespräch, dass er im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmtes Material beim Landespolizeipräsidium in Saarbrücken wieder abholen wollte – zwar nicht die furchtbaren Bilder, aber die Tagebücher und Korrespondenz seines Onkels. Er habe dies dem Polizeipräsidium telefonisch angekündigt. Als er dort erschien, sei ihm gesagt worden, dass fast das gesamte Material in der Müllverbrennung vernichtet worden sei. "Was soll ich dazu sagen, ehrlich gesagt. Ich bin da sprachlos und verständnislos", sagte Dillinger wörtlich. Die Dinge, die nicht von polizeilichem Interesse sind, könnten aber für Sonderermittler Jürgen Brauer von Interesse sein, so der Neffe. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission lässt den Fall Dillinger von dem früheren Generalstaatsanwalt und einem ehemaligen Oberstaatsanwalt untersuchen. - Laut des Neffen hätte das Material aber noch bedeutsam sein können für die weitere Aufklärung und Zusammenarbeit mit Missbrauchsopfern. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat auf SWR-Anfrage eine Antwort zu den Vorgängen angekündigt. ("swr.de")
  • 29.06.2023: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Auswertung des sichergestellten Materials mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten habe sich „kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten“ ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Damit bestehe auch keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. / Auf die Frage, ob sich auch schon mutmaßliche Opfer Edmund Dillingers gemeldet hätte, wollte sich Brauer nicht äußern. Über diese Dinge werde er zunächst der Aufarbeitungskommission berichten. / Für Ende August ist ein erster öffentlicher Zwischenbericht der beiden Sonderaufklärer vorgesehen. Allzu viel Überraschendes dürfte dabei allerdings noch nicht zu erwarten sein. „Wir werden dann sagen, welche Maßnahmen wir bislang ergriffen haben“, sagte Jürgen Brauer gegenüber der Redaktion des "Volksfreund". Für eine Bewertung des Falls Edmund Dillinger sei es noch zu früh. / Unterdessen überprüft die Staatsanwaltschaft Mainz, ob sich der Neffe schuldig gemacht haben könnte. Dieser hatte das Material mit den mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten erst nach fünf Monaten der Polizei übergeben. Bislang kamen die Ermittlungen zu keinem Ergebnis. Der Anwalt des Neffen wolle Stellung beziehen. / Die Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger schlugen hohe Wellen. Zuletzt tauchte ein Dokument auf, das die Vermutung nahelegt, dass das Bistum Trier davon gewusst und die Vorwürfe sogar vertuscht haben könnte. ( Quellen: "volksfreund.de", "sol.de")
  • 29.06.2023: Umfeld von Priester Dillinger entlastet
    Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird im Umfeld des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger keine Ermittlungen einleiten. Das hat sie dem SR mitgeteilt. Die Auswertung der 700 mutmaßlich kinderpornographischen Bilder habe keinen Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte ergeben. Sie waren in Dillingers Haus in Friedrichsthal gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft aber noch, ob sich Dillingers Neffe strafbar gemacht hat, weil er das Material erst fünf Monate nach dem Fund den Behörden übergab. (SAARTEXT vom 29.06.2023)
  • 15.05.2023: "Bei den Eltern kursierte für Missbrauchs-Priester Dillinger der Name „Staatsfeind Nr. 1“ ": Von 1972 bis 1979 arbeitete Edmund Dillinger als Religionslehrer an einem katholischen Gymnasium in Leverkusen. Die Mutter einer damaligen Schülerin schildert nun, warum Dillinger für die Eltern damals „Staatsfeind Nr. 1“ war.​ Die 86-jährige Mutter einer ehemaligen Schülerin der Marienschule in Leverkusen-Opladen hat sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe massenhaften sexuellen Missbrauchs an Kindern durch den verstorbenen Pfarrer und Religionslehrer Edmund Dillinger geäußert. Die pädophilen Neigungen Dillingers und ein womöglich übergriffiges Verhalten des Priesters gegenüber Schülern seien damals zu keinem Zeitpunkt zur Sprache gekommen. „Dillinger war als Religionslehrer für viele Eltern wegen seiner stockkonservativen Einstellung nicht tragbar und wurde von vielen Eltern entschieden abgelehnt“, äußerte die 86-Jährige gegenüber Busch. „In Elternkreisen kursierte für Dillinger die Bezeichnung ,Staatsfeind Nr. 1‘ in Anlehnung an einen Film aus dem Jahre 1973.“​ (saarbruecker-zeitung.de)
  • 05.06.2023: "Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Missbrauch?" Der Fall Dillinger hat nicht nur die Saarländer geschockt. Ein Missbrauchspriester in einer Saarlouiser Schule. Doch wie erkenne ich, dass mein Kind in Gefahr ist? Und wie verhalte ich mich in einem Verdachtsfall? Sexualpädagogin Marie Marschall gibt in der Saarbrücker Zeitung Antworten auf wichtige Fragen. Z.B.  "Wie verhalte ich mich, wenn ich den Verdacht habe, XY missbraucht Kinder? MARSCHALL Habe ich jemand in meinem Umfeld, mit dem ich darüber reden kann? Über meine Zweifel, Ängste und Unsicherheiten mit dem Verdacht? Wenn ja, tun Sie das. Wenden Sie sich außerdem an saarländische Beratungsstellen wie  "Nele" (Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, Anmerk. ca) , "Phönix" (Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen, Anmerk. ca) oder "Neue Wege" (Rückfallvorbeugung für sexuell übergriffig gewordene minderjährige Mädchen, Jungen, Kinder und Jugendliche, Beratung von Angehörigen , Bezugspersonen, Fachkräften und Institutionen, Anmerk. ca). - Dort sitzen Profis, die sich mit Kinderschutz und Beratung auskennen, die Ihnen helfen, mit dieser belastenden Situation umzugehen." (saarbrücker-zeitung.de)
  • 31.05.2023: "Missbrauchs-Skandal Dillinger: Warum jetzt gefordert wird, ein Gesetz zu ändern" - Nicht nur gegen den verstorbenen Priester selbst wird ermittelt, sondern auch gegen seinen Neffen, der den Fall öffentlich gemacht hatte.  Danach droht beim bloßen Besitz von kinderpornografischem Material bereits eine Mindeststrafe von einem Jahr. Deshalb wird nun auf Bundesebene der Ruf nach einer Gesetzesänderung laut: Um Einzelfälle je nach jeweiliger Besonderheit tat- und schuldangemessen zu ahnden, müsse der bloße Besitz vom Verbrechen wieder als Vergehen herabgestuft werden. (saarbruecker-zeitung.de)
  • 31.05.2023:  Erzbistum Köln / Opladen · Die Marienschule in Opladen hat einen Aufruf des Erzbistums Köln veröffentlicht: Menschen, die mit dem unter Missbrauchsverdacht stehenden früheren Priester Edmund Dillinger zu tun hatten, sollen sich melden." So heißt es seit dem 12. Mai 2023 auf der Internetseite der Opladener Marienschule.  Problem: Die Seiten des Erzbistums sind wegen eines Ausfalls beim IT-Dienstleiter seit dem 18. Mai nicht erreichbar. Es gibt nur eine "Notfallseite" des Erzbistums Köln. Kontaktdaten etc. für mögliche Betroffene oder Zeugen von Dillinger  sind auf der Seite nicht veröffentlicht. 
  • 31.05.2023: "Das sagen die Friedrichsthaler": „Es gab schon vor 50 Jahren die Gerüchte, dass mit Dillinger was nicht stimmt“. Friedrichsthal · Der Missbrauchs-Skandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger hat saarlandweit für großes Entsetzen gesorgt. Auch in Dillingers ehemaligem Wohnort reagieren die Menschen schockiert." (saarbruecker-zeitung.de)
  • 25.05.2023: "Skandalfall Dillinger: Was steht in den Personalakten des Trierer Bistumspriesters?" Im Fall des im vergangenen Jahr verstorbenen Trierer Skandalpriesters Edmund Dillinger hat sich das Bistum offenbar jahrelang am Vertuschen der Missbrauchsvorwürfe beteiligt. Nach einem Bericht des Saarländische Rundfunks hat das Bistum Mitte der 70er Jahre trotz Hinweisen auf sexuelle Übergriffe einer Auszeichnung Dillingers mit dem Bundesverdienstkreuz zugestimmt. Die saarländische Staatskanzlei habe damals nachgefragt, ob es Einwände gegen die Ehrung gebe, was das Bistum verneint habe. Der SR bezieht sich auf einen Brief des damaligen Generalvikars Linus Hofmann. Zu diesem Zeitpunkt lagen allerdings den Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat eindeutige Belege für ein übergriffiges Verhalten Dillingers vor. (volksfreund.de)
  • 25.05.2023: "Das Verhalten des Bistums mache fassungslos": Die Opferinitiative MissBit kritisiert die aktuell bekannt gewordenen Vertuschungs-Vorwürfe gegen das Bistum Trier im Fall Dillinger. Wie der Saarländische Rundfunk berichtet, hatte das Bistum in den 1970er Jahren offenbar zugestimmt, dass der Priester das Bundesverdienstkreuz erhält, obwohl bereits Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen bekannt waren. Demnach war der damalige Generalvikar gefragt worden, ob das Bistum Einwände gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes habe. Das verneinte er. Dabei waren dem Bistum zu dieser Zeit bereits Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger bekannt und aktenkundig. Das Handeln des damaligen Generalvikars mache "fassungslos", so MissBit im SR. Bereits 2013 hatte der Verein der Opfer sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier (MissBit), beantragt, Dillinger das Bundesverdienstkreuz abzuerkennen. Wieder gab es einen Brief des Bundespräsidialamtes an das Bistum Trier mit Fragen zu Dillinger. Die Antwort kam vom damaligen Generalvikar des Bistums Trier, Bätzing. Es habe Voruntersuchungen gegen Dillinger gegeben. Der Vatikan habe aber entschieden von einem Strafverfahren abzusehen. Dillinger sei ja bereits in den 1970er Jahren bestraft worden. Das war alles, obwohl ja zu diesem Zeitpunkt dem Bistum schon mehr zu Dillingers Missbrauch bekannt gewesen sein müsste."  Denn Bischof Ackermann hatte Dillinger 2012 nach neuen Vorwürfen sanktioniert: Dillinger wurde aus der Seelsorge entfernt. Er durfte keine Messen mehr feiern und keinen Umgang mit Jugendlichen haben. Das Bistum hatte eigenen Angaben zufolge in dem Jahr nach weiteren Meldungen die Personalakte geprüft und Hinweise auf Vorwürfe sexuell übergriffigen Verhaltens aus den 1960er und 1970er Jahren gefunden. Warum hat das Bistum Trier das und die Gründe dafür gegenüber dem Bundespräsidialamt nicht erwähnt? Eine Antwort darauf gibt es vom Bistum Trier bisher nicht – es verweist darauf, dass der Fall Dillinger und der Umgang des Bistums gerade unabhängig aufgearbeitet würde. (swr.de)
  • 25.05.2023: Aufklärung im Fall Dillinger gefordert: Saar-CDU-Chef Toscani fordert, den Missbrauchsfall rund um den verstorbenen Pfarrer Dillinger konsequent aufzuarbeiten. Dazu müsse auch die Öffentlichkeit transparent informiert werden. Sie dürfe nicht erst aus den Medien von dem Fall Dillinger erfahren. Der Friedrichsthaler Pfarrer hat womöglich über Jahrzehnte hinweg Jugendliche sexuell missbraucht. Seine Opfer fotografierte und filmte der Pfarrer. Inzwischen befasst sich eine unabhängige Aufarbeitungskommission mit den Vorwürfen und möglichen Konsequenzen. (saartext.de)
  • 25.05.2023: Kritik wegen Vertuschung durch Bistum: Der Verein für Missbrauchsopfer im Bistum Trier, MissBiT, kritisiert den Umgang des Bistums im Fall Dillinger. Der Verein fordert den Rücktritt der aktuellen Leitung. Die Kritik richtet sich auch gegen den damaligen Generalvikar Hofmann. Er hatte der Saarbrücker Staatskanzlei geschrieben, das Bistum habe keine Einwände gegen die Ehrung Dillingers. Dillinger wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Dabei soll das Bistum bereits in den 70er Jahren von den Missbrauchsvorwürfen gegen den Priester gewusst haben. (saartext.de)
  • 24.05.2023: Bistum Trier vertuschte offenbar Vorwürfe: Bistum vertuschte offenbar Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger. Der Fall des ehemaligen Priesters Edmund Dillinger sorgt einmal mehr für Sprachlosigkeit: Auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an ihn hat das Bistum Trier offenbar Missbrauchsvorwürfe vertuscht. Der verstorbene Priester Edmund Dillinger aus Friedrichsthal soll über Jahrzehnte Minderjährige missbraucht haben. Seine Taten hielt er auf Fotos und Dia-Aufnahmen fest, die sein Neffe nach seinem Tod im Haus Dillingers fand.  Ein neu aufgetauchtes Dokument zeigt nun: Das Bistum Trier hat offenbar auch bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edmund Dillinger Missbrauchsvorwürfe vertuscht. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Brief des Generalvikars aus den 70er Jahren. Das Schreiben befindet sich in der Akte anlässlich der Verleihung, die dem SR nun vorliegt. In dem Brief geht es um eine Stellungnahme zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Die saarländische Staatskanzlei unter Franz-Josef Röder wollte damals im Auftrag des Bundespräsidenten Walter Scheel wissen, ob das Bistum Trier Einwände gegen die Verleihung an Edmund Dillinger habe. Der damalige Generalvikar Linus Hofmann antwortete kurz und knapp, es gebe keine Einwände. Dabei waren dem Bistum die Neigungen des Priesters bereits bekannt. Wegen eines Vorfalls mit einem Jugendlichen bei einer Rom-Wallfahrt Anfang der 70er Jahre wurde Dillinger in das Nachbarbistum Köln strafversetzt. Schon damals war Hofmann Generalvikar. Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Brief äußern. Die Fragen beträfen Klärungen und Bewertungen, die in die derzeit laufende Aufarbeitung des Falles gehören, heißt es aus der Pressestelle. Der Orden wurde 1977 von Franz-Josef Röder verliehen. Der Vorschlag kam aus den Reihen der Afrika-Hilfe des Cartellverbands, dem Zusammenschluss katholischer Studenten. Dillinger war selbst Gründer des Vereins – und wie Röder auch Mitglied des Cartellverbands. Über dieses Thema hat auch die SR 3-"Rundschau" am 24.05.2023 berichtet. (sr.de)
  • 19.05.2023: "Skandalfall Dillinger: Wo sind die Opfer des wegen Missbrauchs verdächtigten Priesters?" Die beiden ehemaligen Trier Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada haben mittlerweile erste Rückmeldungen auf ihre zahlreichen Anfragen bekommen. "Ehemalige Kollegen und Schüler von Dillinger aus dessen Zeit als Religionslehrer an einem saarländischen Gymnasium haben sich bei uns gemeldet. sagt Jürgen Brauer im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund. Über Einzelheiten will der pensionierte Generalstaatsanwalt aber derzeit noch nichts sagen. Den Betroffenen sei Vertraulichkeit zugesichert worden. Missbrauchsopfer von Edmund Dillinger haben sich allerdings bei den beiden Ermittlern noch nicht gemeldet.  - Anders sieht das bei der Trierer Opfervereinigung "MissBiT" aus. "Bei uns haben sich Betroffene gemeldet", sagt Hermann Schell. (volksfreund.de)
  • 16.05.2023: "Besitz von kinderpornografischen Fotos: Nach dem Fall Dillinger wirbt Vizepräsidentin des Anwaltvereins für Rechtsänderung": Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger hat die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, für eine Änderung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 184b über den Besitz von kinderpornografischem Material geworben. Die Bestimmungen seien im Sommer 2020 verschärft worden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstagausgabe): "Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf." Im Fall Dillinger hatte dessen Neffe kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt. (presseportal.de)
  • 15.05.20223: "Ermittler verraten Details über das Vorgehen im Fall Dillinger": Der Auftrag des Ermittlerduos: "Die gefundenen Bilder lassen vermuten, dass Dillinger in sehr, sehr großem Umfang sexuellen Missbrauch betrieben haben könnte. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist der Ansicht, dass sie den Fall mit ihren Mitteln nicht aufklären kann und hat uns damit beauftragt. Wir legen nur ihr gegenüber Rechenschaft ab. Vereinbart haben wir, nach drei Monaten erstmals zu berichten. Nach neun Monaten soll das Projekt beendet sein. Ob das gelingt, ist noch offen." (saarbruecker-zeitung.de)
  • 15.05.2023: Hinweise im Fall Dillinger gesucht: Die Ermittler im Missbrauchsskandal um den Priester Dillinger suchen konkrete Hinweise von Betroffenen und Mitwissenden. Das teilten die früheren Staatsanwälte Brauer und Hromada mit. Da die Fälle weit verzweigt seien, benötigten die Ermittler darüber hinaus auch Unterlagen oder Tagebücher und Briefe. Zudem setzten sie auch auf Informationen aus Akten des Bistums. Zu Hinweisen auf ein Pädophilen-Netzwerk könnten sie zurzeit noch nichts sagen. Nach dem Tod des Priesters aus Friedrichsthal waren teils jugendpornografische Fotos gefunden worden. (sr.de)
  • 11.05.2023: "Missbrauchsskandal Dillinger: Schüler an Saarlouiser Gymnasium erhalten kurzfristig schulfrei" Die Nachrichten um den massenhaften Missbrauch des inzwischen verstorbenen Priesters Edmund Dillinger treffen das Saarlouiser Max-Planck-Gymnasium ganz besonders. Dort unterrichtete Dillinger bis 1999 Religion. Jetzt befasst sich das Kollegium mit den Folgen. (saabruecker-zeitung.de)
  • 10.05.2023: "Missbrauchsskandal um Trierer Bistumspriester Dillinger: Das sind die ersten Schritte der beiden Sonderaufklärer": Im Fall des Skandalpriesters Edmund Dillinger sind noch viele Fragen ungeklärt. Zwei Trierer Sonderaufklärer haben jetzt mit ihrer Arbeit begonnen. Was ist Stand der Dinge?Warum die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Neffen, aber nicht gegen Edmund Dillinger selbst ermittelt: "Kein Anfangsverdacht einer konkreten und verfolgbaren Straftat gegen eine lebende Person" (volksfreund.de)
  • 10.05.2023: Das Erz­bistum Köln bittet mögliche, bisher unbekannte Betroffene Zeugen von Edmund Dillinger und/oder Zeugen, sich zu melden. Edmund Dillinger hat im Erzbistum Köln folgende Tätigkeiten ausgeführt: 1971 – 1979 Hausgeistlicher bei den Schwestern des Ordens der Armen Dienst­mägde Jesu Christi im St. Remi­gius Kranken­haus in Leverkusen (Opladen) / ab 1972 Vorsitzender der CV-Afrika-Hilfe e.V. (Kamerun, Togo) / 1972 – 1979 Religionslehrer am Privaten Katholischen Gym­nasium Marianum (Marienschule) in Leverkusen (Opladen)/ /ab 1974 Dozent am Religions­päda­gogischen Insti­tut des Erzbistums Köln /ab 1975 Vorstands­mitglied der Deutsch-Kamerunischen-Gesellschaft e.V.  (erzbistum-koeln.de)
  • 07.05.2023: "Mein Onkel, der Priester und Täter: Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts entdeckt in der Wohnung eines Verwandten Hunderte Hinweise auf Missbrauchstaten. Der Tote war sein Onkel – die Kirche ließ diesen offenbar über Jahrzehnte gewähren". Mehr als 700 Filme mit je 36 Bildern steckten in dem Karton, sagt er, insgesamt rund 25.000 Fotos. Auf den meisten seien Kirchen und Sehenswürdigkeiten zu sehen, sein Onkel sei oft unterwegs gewesen. Aber er habe, sagt der Neffe, auch auffällig viele Bilder von Kindern in Schwimmbädern gefunden, Fotos spärlich bekleideter Pfadfinder, posender Jugendlicher oder junger Männer, oft nackt, manchmal mit erigiertem Glied, vereinzelt auch junge Frauen und Paare beim Geschlechtsverkehr. Auf einigen Fotos sei der Onkel selbst zu sehen, ebenfalls mit steifem Glied, beim Küssen oder halb nackt mit zwei Messdienern auf einem Bett. Ungefähr hundert Betroffene habe er auf den Bildern entdeckt. Schwarze, Hellhäutige, Asiaten, »da war alles dabei«. Einige Abgebildete habe er persönlich gekannt, etwa von Namenstagfeiern, zu denen der Onkel eingeladen habe. (...)  Dillinger erkannte auch: Mindestens das Bistum Trier muss seit Jahrzehnten von Neigungen und Taten seines Priesters gewusst haben. Aber gestoppt wurde er nicht. Spätestens Anfang der Siebzigerjahre wurden im Bistum Trier die ersten Vorwürfe wegen Missbrauchs Minderjähriger gegen Edmund Dillinger bekannt. 1970 habe es dazu auch ein Gespräch gegeben, sagt eine Sprecherin des Bistums, vermutlich mit der Bistumsleitung. Über den Inhalt des Gesprächs gebe es jedoch keine Aufzeichnungen. (!)   Nach diesem Gespräch gab Edmund Dillinger die Lehrerstelle in Hermeskeil auf, nicht jedoch seine Rolle als katholischer Geistlicher mit Kontakt zu jungen Menschen. Er zog, offensichtlich mit dem Segen des damaligen Bischofs Bernhard Stein, für einige Jahre nach Nordrhein-Westfalen. Dort schrieb er sich für ein Studium in Köln ein und unterrichtete, als wäre nichts gewesen, ab 1973 wieder als Religionslehrer, diesmal an einem katholischen Gymnasium in Leverkusen. 1979 wechselte er zurück ins Bistum Trier, an eine Schule in Saarlouis. Zwischendurch habe er immer wieder Urlaubsvertretungen in Pfarreien angetreten und Jugendgruppen auf Freizeiten und Pilgerfahrten begleitet, so erinnert sich sein Neffe. Auch davon gebe es Bilder. (...) Als er das Material gesichtet hatte, schrieb Steffen Dillinger an den Trierer Bischof Stephan Ackermann und schilderte den Fall. Ihm sei klar gewesen: Gegen Tote könne man nicht mehr ermitteln. Aber was ist mit den Opfern? Viele von ihnen, darunter ehemalige Stipendiaten aus Afrika, könne die Kirche bestimmt ausfindig machen. Man könne sie befragen, entschädigen. Und hoffentlich von Verletzungen heilen, die durch Missbrauch entstanden seien. Ackermann habe schon nach wenigen Tagen geantwortet, sagt Dillinger, es kam zu einem Treffen. Dillinger präsentierte dem Bischof eine Auswahl an Fotos aus mehr als vier Jahrzehnten, von den Sechzigern bis in die Nullerjahre. »Schon das wenige Material, das er mir gezeigt hat, war erschütternd«, so ließ Ackermann sich später zitieren. Doch Steffen Dillingers Hoffnung, der Bischof würde sofort nach den Menschen auf den Fotos suchen lassen, erfüllte sich nicht.  Ackermann verwies ihn an eine Kommission, die sich seit eineinhalb Jahren mit den Machenschaften des früheren Bischofs Bernhard Stein auseinandersetzt.  Aber auch die Kommission habe sich nicht zuständig für die Ermittlung und Betreuung von Missbrauchsopfern gesehen, so schildert es Steffen Dillinger. Stattdessen habe man ihm angeboten, seine Erkenntnisse in eine wissenschaftliche Studie einzubringen, die voraussichtlich 2027 abgeschlossen sei. Und dann habe der Vorsitzende ihn noch gewarnt, dass der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials strafbar sei. Deshalb sei es am besten, Dillinger vernichte die Fotos. (spiegel.de)
  • 05.05.2023: Pfarrer lehrte in Opladen – Partei fordert Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe. Die Leverkusener FDP verlangt Aufklärung im Missbrauchs-Skandal um den Priester Edmund Dillinger. Dieser lehrte in den siebziger Jahren auch an der katholischen Marienschule in Opladen - und bekam ein Bundesverdienstkreuz verliehen. "Es muss abgeklärt werden, ob es auch in Opladen zu sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen gekommen ist", sagt der Opladener FDP-Politiker Friedrich Busch. (rp-online.de)
  • 04.05.2023: Pressemitteilung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Trier:
"Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hat Maßnahmen getroffen, um die kürzlich neu zutage getretenen Missbrauchstaten des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger zusammen mit den bereits bekannten Vorkommnissen umfassend und rasch zu untersuchen. Sie ist dankbar dafür, dass der anscheinend immense Umfang dieser Taten nun greifbar gemacht worden ist.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung des Falles Edmund Dillinger ein eigenständiges Projekt auf den Weg gebracht, da ihre bisherigen personellen Ressourcen nicht ausreichen, um den Fall in der gebotenen Geschwindigkeit und Intensität zu untersuchen. Die Unabhängige Kommission hält bei den nun bekannt gewordenen Dimensionen des Falles Dillingers eine gesonderte Untersuchung für unabdingbar. (!)
Wie berichtet, hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den früheren Generalstaatsanwalt in Koblenz, Herrn Dr. Jürgen Brauer, gewinnen können, die Geschehnisse prioritär zu untersuchen. Ihm zur Seite tritt der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Herr OStA a.D. Ingo Hromada. Beiden Experten ist die Unabhängige Aufarbeitungskommission außerordentlich dankbar für ihr Engagement in der Sache.
Die beiden Experten werden als Team zusammenarbeiten und alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies umfasst nicht zuletzt auch eventuell erforderliche Ermittlungsfahrten nach Afrika oder in sonstiges Ausland sowie die überdiözesane Untersuchung.
Herr Dr. Brauer und Herr Hromada werden die Untersuchung in vollständiger Unabhängigkeit durchführen können. Die Beauftragung erfolgt durch die Stiftung Aufarbeitung. Auch dadurch wird die Unabhängigkeit der Untersuchung vom Bistum Trier zusätzlich gewährleistet.
Für die Untersuchung ist umfassender Zugang zu allen Akten des Bistums zugesichert. Die möglichst enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen ist angestrebt.
Es ist geplant, dass Herr Dr. Brauer und Herr Hromada nach drei Monaten einen ersten Zwischenbericht veröffentlichen sowie einen zweiten Zwischenbericht nach weiteren drei Monaten. Zum Abschluss der Untersuchung soll ein umfassender Abschlussbericht öffentlich vorgelegt werden. Die Gesamtdauer des Projektes ist zunächst auf neun Monate angelegt. Sollte sich herausstellen, dass die umfassende Untersuchung längere oder gegebenenfalls auch kürzere Zeit in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.
Kontakt zu Herrn Dr. Brauer und Herrn Hromada ist möglich unter brauer-aufarbeitung@posteo.de.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission bittet Betroffene und Zeitzeugen, Kontakt mit Herrn Dr. Brauer und Herrn Hromada aufzunehmen und die Untersuchung zu unterstützen. Dies dient besonders auch dazu, Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, Leistungen zur Anerkennung ihres Leids und weitere Unterstützung zu erhalten."  (paulinus-bistumnews.de)

Diese Pressemeldung veröffentlichte das Bistum Trier einen Tag (!) bevor der SPIEGEL über den Fall Dillinger berichtet. / Zu der vom Bistum Trier betonten "Unabhängigkeit" der "Stiftung Aufarbeitung" schreibt die UAK selbst: "Generell ist ersichtlich, dass – nicht zuletzt durch den Umstand, dass die Mitglieder der Kommission durch den Ortsbischof berufen wurden – Betroffene und Teile der Öffentlichkeit die Unabhängigkeit der Kommission in Frage stellen. Zwar hält die UAK die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit für unbegründet, wertet diese Diskussion aber auch als einen Beleg für den allgemeinen Verlust an Glaubwürdigkeit vor allem der katholischen Kirche. Die UAK erwägt deshalb, ob es förderlich wäre, wenn die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch in die Berufung der Kommission einbezogen würde. " (aufarbeitungskommission.bistum-trier.de) /  ca

  • 04.05.2023: Einen der bisher größten Missbrauchsfälle im Bistum Trier: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier geht davon aus, dass es sich bei dem Fall um einen der bislang größten Missbrauchsfälle im Bistum handelt. Soweit ihm bekannt sei, erscheine dieser Fall von der Zahl der Betroffenen her der größte Fall, so der Kommissionsvorsitzende Gerhard Robbers. (sr.de)

  • 04.05.2023: "Die Aufarbeitung wird eine Mammutaufgabe":





Darüber hinaus sagte Jürgen Brauer dem SWR, er erwarte fest, Zugang zu den Bistums-Akten zu erhalten. "Das ist die Geschäftsgrundlage, davon gehe ich aus", so Brauer. Wenn dies nicht gewährleistet wäre, wäre seine Arbeit und das Projekt ganz schnell zu Ende. Was hingegen die Staatsanwaltschaft in Mainz angeht, will Brauer dort eine sogenannte Akteneinsicht für Forschungsvorhaben beantragen. Nach Angaben der Aufarbeitungskommission ist es geplant, dass Jürgen Brauer und Ingo Hromada nach drei Monaten einen ersten Zwischenbericht veröffentlichen sowie einen zweiten Zwischenbericht nach weiteren drei Monaten. Zum Abschluss der Untersuchung solle ein umfassender Abschlussbericht öffentlich vorgelegt werden. Die Gesamtdauer des Projektes sei zunächst auf neun Monate angelegt. (Quelle: swr.de)

  •  04.05.2023: "Wie zwei pensionierte Trierer Top-Staatsanwälte den Missbrauchsskandal Edmund Dillinger aufklären wollen": Mit der Aufklärung des Skandals hat die Kommission zwei ausgewiesene Experten betraut: den ehemaligen Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer (66) und den früheren Vize-Chef der Trierer Staatsanwaltschaft, Ingo Hromada (70). Die beiden pensionierten Ermittler würden als Team zusammenarbeiten und bekämen alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt, sagte der ehemalige Mainzer Justizminister Robbers. Dies umfasse auch womöglich erforderliche Ermittlungsfahrten ins Ausland. Darüber hinaus setzt das Duo Brauer/Hromada darauf, dass sich möglichst viele Menschen, die aus erster Hand etwas zum Fall Edmund Dillinger beitragen können, bei ihnen melden. Hinweise können an die Email-Adresse brauer-aufarbeitung@posteo.de geschickt werden. Der Zeitplan ist ehrgeizig: Ein ersten Zwischenbericht zum Fall Dillinger soll bereits nach drei Monaten vorgelegt werden(volksfreund.de)

  • 04.05.2023: Missbrauchs-Priester lehrte in Opladen: (Leverkusen) Ein besonders schockierendes Beispiel für Missbrauchstäter in der Kirche ist der Priester Edmund Dillinger. Nun wird offenbar, dass er von 1972 bis 1979 an der Marienschule in Opladen als Religionslehrer tätig war. (rp-online.de)
  • 02.05.2023: "Skandalpriester Dillinger: Etliche Einträge in der Trierer Personalakte und viel Geheimniskrämerei": Wie oft und wann läuteten im Generalvikariat wegen dem Geistlichen eigentlich die Alarmglocken? Gab es vor und nach 1970 keine weiteren konkreten Vorwürfe gegen den um November verstorbenen Ordensprälaten und Ehrendomherrn Dillinger, in dessen Haus sein Neffe mehrere Hundert pornografische Fotos und Filme gefunden hat? Und warum wurde erst mit einem zeitlichen Verzug von über vier Jahrzehnten gegen den Priester ein Zelebrationsverbot verhängt? Auf Anfrage unserer Redaktion hieß es, dass die Verantwortlichen im Generalvikariat im Jahr 2012 wegen der geplanten Neugründung einer Pfadfindergruppe, „in die Dillinger sich offenbar einbringen wollte“, noch einmal in die Akten geschaut hätten. Zudem habe es „Wahrnehmungen, keine konkreten Vorfälle, aus der Umgebung von Ruhestandspfarrer Dillinger“ gegeben. Auf die Frage, ob in den Akten auch weitere Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger nach 1970 zu finden seien, antwortete die Bischofssprecherin, es fänden sich „nach 1970 Einträge unterschiedlichster Art“. Um welche Vorfälle es in den Einträgen geht und aus welchen Jahren sie datieren, sagte die Sprecherin nicht. Statt dessen verwies sie auf die bevorstehende Untersuchung des Falls durch die Aufarbeitungskommission und Spezialermittler Jürgen Brauer. (volksfreund.de)
Wenige Tage zuvor, am 27.04.2022 hieß es noch offiziell: "Dillinger habe beabsichtigt, eine Pfadfindergruppe im Saarland mit aufzubauen, da habe sich ein Hinweisgeber ans Bistum gewandt und gewarnt, berichtet Graf von Plettenberg." - Jetzt gibt das Bistum an: Die Verantwortlichen (!) im Generalvikariat hätten "noch einmal in die Akten geschaut", als "Dillinger sich offenbar (!) in eine Pfadfindergruppe einbringen wollte".  Von einem Hinweisgeber und einer Warnung an das Bistum ist nicht mehr die Rede.  Man  frage sich, wie es zu einer solch unterschiedlichen Angabe zu einem möglicherweise wichtigen Sachverhalt kommen kann. Wir halten fest: Das Bistum selbst spricht von einer Warnung. Aus den Angaben des Bistums geht nicht hervor, wen oder was die "Warnung" beinhaltete.(Es könnte ja z.B. auch eine Warnung an den Bischof gewesen sein.)  Nur wenige Tage später, wird diese "Warnung" gar nicht mehr erwähnt, sondern es wird so dargestellt, als haben die "Verantwortlichen" - wer auch immer das sein sollte - von sich aus in die Akten geschaut.  

Ebenfalls auffallend ist, dass das Bistum Trier zum ersten Mal die Begrifflichkeit "Wahrnehmungen" in den Raum wirft bzw. mir ihr jongliert.   Ein sehr gewagter Begriff, wenn man bedenkt, dass die "Wahrnehmungspsychologie" ein komplettes Teilgebiet der Psychologie umfasst.  Es wäre also wichtig zu wissen, um welche Art von "Wahrnehmung" es sich handelte, wer sie "wahrnahm" (Bistumsmitarbeiter oder Zeugen)  und in welcher Form das Bistum davon erfuhr.  Oder handelte es sich vielleicht doch um Hinweise, denen das Bistum hätte nachgehen können - nein, müssen?   

In solche Widersprüche verwickelt sich das Bistum Trier resp. die Pressestelle übrigens seit 2010 immer und immer wieder. Sie tauchen durchgehend auf -  wie kleine  "red flags".  Aber genau diese Widersprüche bzw. diese - zum Teil sprachlichen wie auch inhaltlichen -  Details waren es, die uns dazu bewogen, hellhörig zu werden, anfangs selber, später mit Journalisten zusammen zu recherchieren und etliche Machenschaften des Bistums aufzudecken. /ca 

          

  • 28.04.2023: "Missbrauchsfall Dillinger: Ermittler durchsuchen Priester-Haus": Im Haus des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger im Saarland hat es am Donnerstag eine Durchsuchung gegeben. Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mitteilte, suchten Ermittler des saarländischen Landespolizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in dem Wohnhaus nach Hinweisen "auf etwaige konkrete noch lebende Tatbeteiligte an etwaigen konkreten verfolgbaren Missbrauchstaten". Die Durchsuchung habe in Einvernehmen mit dem Neffen des Verstorbenen stattgefunden. Im Haus sei Fotomaterial sichergestellt worden, insbesondere Dias. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, keine Angaben zum Inhalt des Fotomaterials machen zu können. Es könne auch nicht gesagt werden, ob es sich dabei um mögliche strafbare Inhalte handele oder ob sich daraus Hinweise auf die Ermittlungsfragen ergäben. Es sei aufgrund "der Menge und Beschaffenheit" nicht möglich gewesen, das Material vor Ort zu sichten. Die Prüfung dürfte "eine nicht unerhebliche" Zeit in Anspruch nehmen. Der Neffe gab damals  an, dass nach dem Tod des Priesters zweimal in das Haus eingebrochen worden sei. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, das Haus im Saarland sei nun polizeilich versiegelt. (den vollständigen Text auf "swr.de" lesen)

  • 28.04.2023: Bei den Heilig-Rock-Tagen in Trier predigt Bischof Ackermann: "Es ist nicht zu leugnen oder wegzudiskutieren: Sehen wir doch immer wieder schaudererregende Verfehlungen gerade von Amtsträgern“.  (den vollständigen Artikel auf volksfreund.de lesen)
„Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? “(Matthäus 7,3) / ca 
  • 28.04.2023:"Meldekette hat nicht funktioniert": Der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg hat den Landtagsausschüssen für Bildung und Soziales im Saarland Rede und Antwort gestanden. Es ging dabei um den Missbrauchskomplex rund um den Priester Edmund Dillinger. Er sei zutiefst erschrocken über das Ausmaß des Falls, das Dunkelfeld müsse erhellt werden, teilte von Plettenberg auf Anfrage nach der Ausschusssitzung mit. Er betonte: "Dies kann nicht durch das Bistum selbst passieren, das selbst beschuldigt wird, dieses unendliche Leid für viele Betroffene durch bewusste Unachtsamkeit und krasses Fehlverhalten mitverantworten zu müssen." Es brauche vielmehr eine unabhängige Aufarbeitung und Aufklärung. Dabei müssten besonders "die Betroffenen von den Verbrechen des Herrn Dillinger, die Verantwortlichen beziehungsweise Verantwortungsstrukturen des Bistums, sowie weitere, bisher unbekannte Verzweigungen des Falls" in den Blick genommen werden, so von Plettenberg. Von Plettenberg sagte nun, er habe sich in der vergangenen Woche bei Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) entschuldigt, dass in dem konkreten Fall von Seiten des Bistums die Meldekette nicht funktioniert habe. Künftig solle es ein abgesprochenes transparentes Meldeverfahren in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen geben. (den vollständigen Text auf domradio.de lesen)
  • 27.04.2023: "Bistum entschuldigt sich beim Saarland" – Generalvikar sorgt mit Aktion für neuen Ärger:  An der heutigen Landtags-Ausschusssitzung nahm Generalvikar von Plettenberg teil. Allerdings nicht persönlich, sondern zugeschaltet per Video. Und dies auch nur für eine halbe Stunde, da er lt. eigenen Angaben heute ein Priestertreffen habe.   „Ich bitte, das Versäumnis zu entschuldigen, dass wir uns nicht unmittelbar an sie gewandt haben, als wir von Vorwürfen des Neffen erfuhren.“   Auf die Frage, warum Dillinger erst 2012 aus dem Verkehr gezogen wurde, obwohl er bereits in den 1960er und 1970er  aktenkundig beim Bistum Trier wurde, antwortet Plettenberg, dass man Dillinger nach dem ersten Vorfall 14 Tage "zum Nachdenken" ins Kloster geschickt, anschließend zum Studieren nach Köln, ehe ihn das Bistum in eine Schule nach Leverkusen abstellt, von der er 1999 nach Saarlouis in den Schuldienst versetzt wurde. "Ein solches Vorgehen ist für uns nicht nachvollziehbar, völlig unverständlich", so Plettenberg. 2012 sei denn erneut ein Hinweis auf Dillingers Neigungen beim Bistum angekommen. Dillinger habe beabsichtigt, eine Pfadfindergruppe im Saarland mit aufzubauen, da habe sich ein Hinweisgeber ans Bistum gewandt und gewarnt, berichtet Graf von Plettenberg. Daraufhin hätte das Bistum die Akten aus den 1960er und 1970ern geprüft und Dillinger von der Kanzel geholt. Er durfte öffentlich nicht mehr das Amt des Priesters ausüben und nicht mehr mit Kindern zusammenarbeiten. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)
Dass 2012 erneut ein Hinweis auf Dillingers Neigungen  beim Bistum eingegangen ist, da Dillinger beabsichtigt hat, eine Pfadpfindergruppe im Saarland mit aufzubauen, dürfte ein wichtiges Puzzleteil sein bzgl. der Frage, warum 2012 plötzlich alles so schnell ging.  Die Tatsache, dass 2012 ein Betroffener  nach über 40 Jahren vom Abgesandten des Bistums aufgesucht wurde und eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben musste, macht immer mehr Sinn: Bis 2012 ignorierte man weitestgehend die Vorwürfe gegenüber Dillinger.  Erst, als sich sich 2012 ein weiterer Hinweisgeber ans Bistum wendet und sogar vor Dillinger gewarnt hat, reagiert das Bistum Trier mit einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung und einer  Meldung nach Rom. Interessant wäre zu wissen, was genau in dem Schreiben des Hinweisgebers stand und in welcher Form er das Bistum vor was genau warnte: Es muss von Brisanz gewesen sein, sonst hätte das Bistum nicht so heftig reagiert und Dillinger aus dem Verkehr gezogen. / ca

 

  • 27.04.2023: Hohe Nachfrage bei Hotline für mögliche Missbrauchsopfer / Mitarbeiterzahl wurde bereits erhöht: Bei der neuen Hotline des Landes für Opfer sexualisierter Gewalt rufen mehr Menschen an als erwartet. Das Saarland hatte die Anlaufstelle als Reaktion auf die mutmaßlichen Missbrauchstaten des inzwischen verstorbenen Friedrichsthaler Priesters Edmund Dillinger eingerichtet. Die Zahl der Mitarbeiter bei der neuen Anlaufstelle des Landes für mögliche Missbrauchsopfer soll von einem auf drei Personen erhöht werden. Das kündigte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) am Donnerstag im Bildungsausschuss des Landtags an. Die Ministerin sprach von einer sehr hohen Nachfrage. Bei der neuen Hotline der Ombudsstelle des Landes seien bereits viele Hinweise eingegangen. Alleine am Mittwoch habe es zwölf Hinweise gegeben. Unter anderem gab es Hinweise zum aktuellen Fall um den verstorbenen Friedrichsthaler Pfarrer Dillinger, dem Missbrauch in mehreren Fällen vorgeworfen wird. Dillinger war auch 20 Jahre lang als Religionslehrer in einer Saarlouiser Schule eingesetzt. Die Ombudsstelle wird seit letztem Dienstag betrieben. Sie soll Anlaufstelle für Opfer und Zeugen sexualisierter Gewalt sein, aber auch als permanente Anlaufstelle für Schulen fungieren. Die Ombudsstelle ist erreichbar unter Telefon 0681 - 501 7304 und per E-Mail an ombudsstelle@bildung.saarland.de. (Quelle: sr.de)
  • 26.04.2023: „Die Taten meines Onkels machen mich wütend“: Gut zwei Wochen ist es nun her, dass Steffen Dillinger (54) den von seinem Onkel, Priester Edmund Dillinger, betriebenen Missbrauch in unserer Zeitung öffentlich gemacht hat. Der Neffe Dillingers hatte – nach dem Tod des Priesters Ende 2022 – Tausende Bilder mit erkennbarem Missbrauch an jungen Menschen gefunden. Erschreckend: Zunächst wollte keiner das brisante Material haben. Polizei und Staatsanwaltschaft winkten ab, denn gegen Verstorbene ermittele man nicht. Der Chefaufklärer Gerhard Robbers, vom Bistum Trier beauftragt, wollte sich mit der Sache nicht befassen. Ihm war die Sache zu heikel, als dass er das Material an sich nehmen würde. Stattdessen riet er Steffen Dillinger, die Bilder zu verbrennen. „Das Vertrauen in die Kirche ist dahin“, so der Neffe.  (das vollständige Interview mit Steffen Dillinger auf rhein-zeitung.de lesen




  • 26.04.2023: "Der Trierer Bistumspriester Dillinger war ein Sexualstraftäter im Biedermannkostüm“: Im Fall des Skandalpriesters Edmund Dillinger kommen fast jeden Tag neue Details über das dunkle Vorleben des Geistlichen ans Licht. Warum kam demTrierer Bistumspriester – trotz früher Warnungen – niemand in die Quere? Und was ist bei der jetzt angelaufenen Aufarbeitung zu erwarten. Darüber und über weitere offene Fragen sprach TV-Redakteur Rolf Seydewitz mit dem Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller (61). Schüller: "Mich schockiert, dass Dillinger nach dem ersten Vorfall im Jahr 1970 nach Köln geschickt wurde und er dort ausgerechnet im Schuldienst eingesetzt wurde. Das ist schon ein Treppenwitz. (...) Ich kenne mittlerweile eine ganze Reihe von Fällen aus dem Bistum Trier. Es gab im Bistum sehr viele dramatische Fälle bis in die jüngste Gegenwart hinein. Auffällig ist, dass das Bistum in den meisten Fällen sehr kopflos reagiert hat. Man wird erst aktiv, wenn die Fälle ans Tageslicht gekommen sind. Mir ist es ein Rätsel, dass im Fall Dillinger Stephan Ackermann 2012 nicht die ganze Geschichte aufarbeiten ließ. Dann würde man heute nicht so panisch reagieren. Auch die unabhängige Aufarbeitungskommission hat sich im Fall Dillinger in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert." Auf die Frage: "Für wie realistisch halten Sie es, dass Dillinger nach seiner Versetzung Anfang der 70er-Jahre angeblich nicht mehr aufgefallen ist?" antwortet Schüller in dem Interview: "Da sprechen eigentlich alle Erfahrungen dagegen. Es gibt Täter, die aus einer bestimmten Situation heraus handeln, die aber keine sexuellen Präferenzstörungen haben. Im Fall Edmund Dillinger ist das aber ganz offensichtlich anders. Von diesen Tätertypen geht eine dauerhafte Gefahr aus. Ich würde in diesem Fall die gesicherte Prognose wagen, dass wir es mit einem Langzeittäter zu tun haben". (volksfreund.de)

  • 25.04.2023: Saar-Polizei hat Beweise im Fall Dillinger erstmals gesichtet: Es habe sich um eine „erste grobe Sichtung“ gehandelt, sagte der Sprecher der Saar-Staatsanwaltschaft Thomas Schardt gegenüber unserer Zeitung. Dabei habe sich noch „nichts Konkretes“ ergeben. Die Vorermittlungen gingen aber weiter, sagte Schadt. Deren Fragestellung ist, ob sich aus dem Material Tatsachen ergeben, die Ermittlungen gegen noch lebende Personen erfordern. Noch sei nicht entschieden, wie und wo man die Beweise, die in Mainz sind, weiter auswerten werde, so Schadt. Nicht nur die Saarbrücker Staatsanwaltschaft steht in der unvorstellbaren Causa Dillinger noch ganz am Anfang – auch der frühere Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer: Er muss sich zunächst einmal einen groben Überblick verschaffen und auch finanziell die Frage klären, welchen Mitarbeiterstab er sich leisten und zusammenstellen kann „Ich fange bei null an", sagt Brauer zu dem Fall, der auch kirchenintern eine gewaltige Dimension angenommen hat. Dabei muss sich der frühere Chefankläger von Rheinland-Pfalz auch an seine neue Rolle gewöhnen. Als Privatmann muss er mit der Leitenden Oberstaatsanwältin Andrea Keller in Mainz klären, wie und wann er beschlagnahmte Dokumente einsehen kann. Denn auch die Aufarbeitungskommission des Bistums ist eine private Institution. Inwieweit das Material für eine Aufarbeitung durch die katholische Kirche zugänglich gemacht werden kann, werde gesondert entschieden, hieß es kurz nach der Beschlagnahme. (den vollständigen Text auf saarbruecker-zeitung.de lesen)

  • 25.04.2023„Wir brauchen eine ganz klare Abgrenzung zwischen Kirche und Staat“: Die Opfer hätten ein Recht auf Aufarbeitung und müssten auch Teil des Prozesses sein, „der das bisherige System grundlegend verändern soll“, so die Ministerin. Das bisherige System sah so aus, dass die katholische Kirche nicht erst im Fall des im November 2022 verstorbenen Friedrichsthaler Priesters Edmund Dillinger, der über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch verübt und fotografisch festgehalten hatte, lieber möglichst lange den Mantel des Schweigens über ihr zu Ohren gekommene Verdachtsfälle warf. Der Bischof von Trier räumte dieser Tage in einem SZ-Interview selbst ein, dass es sich hierbei „um systematisches Versagen, um Vertuschen“ handelte. Dillinger wurde Lehrer in Saarlouis, obwohl der Bischof seine Taten kannte „Irritierend“ nannte Streichert-Clivot es, dass Dillinger trotz seiner der Kirche bekannten Straftaten damals als Schullehrer eingesetzt werden konnte. Seit vielen Jahren propagiere das Ministerium an saarländischen Schulen „eine Null-Toleranz-Politik“. Verdachtsfälle müssten Schulleiter an die Schulaufsicht melden, die die Betroffenen möglichst noch am selben Tag anhöre. Bis dahin gelte für sie ein „Unterrichtsverbot und Betretungsverbot der Schule“. Erhärteten sich Verdachtsfälle, folgten eine Suspendierung und disziplinarrechtliche Ermittlungen. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de lesen) (Inhalt des Artikels: Opfer haben ein Recht auf Aufarbeitun / Kein Hinweis in Dillingers Personalakte als Lehrer in Saarlouis /  Dillinger wurde Lehrer in Saarlouis, obwohl der Bischof seine Taten kannte /  Neue Anlaufstelle für Opfer komplett unabhängig vom Bistum / Wie viele der fast 200 katholischen Sex-Täter waren an Saar-Schulen Lehrer?/ Ministerin beklagt fehlende Infos aus Trier: Namen der Täter werden weiter geheim gehalten / Streichert-Clivot will katholisches Kirchenrecht hinterfragen / Opfergruppe Missbit misstraut dem Bistum)
  • 25.04.2023: Erste saarländische Ombudsstelle für sexualisierte Gewalt ist eingerichtet. Sie soll als Anlaufstelle für Opfer und Zeugen dienen und auch Schulen beraten. Seit Dienstag ist die Stelle per Mail oder Telefon erreichbar. Edmund Dillinger war auch von 1979 bis 1999 vom Bistum Trier als Religionslehrer einer Schule in Saarlouis zugewiesen. Bisher ergaben die Recherchen in den vorhandenen Akten des Ministeriums für Bildung und Kultur keine Hinweise, die auch auf Übergriffe des Priesters an saarländischen Schulen schließen lassen. Trotzdem lassen sich Taten im schulischen Umfeld nicht ausschließen. Um betroffenen ehemaligen Schüler:innen eine Anlaufstelle zu geben, hat Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot nun eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Betroffene mit Hinweisen wenden können. Vom Bistum Trier erwartet Bildungsministerin Streichert-Clivot konkrete Hinweise, die zur Aufklärung beitragen. Problematisch bei der Aufarbeitung der Fälle für das Land ist, dass das Bistum das System Schule in der sogenannten MHG-Studie zwar erfasst hat, aber nicht die erforderliche Informationsübermittlung folgen lässt. So hat das MBK vom Bistum oder der Aufarbeitungskommission seit Bekanntwerden der jüngsten Fälle bisher weder verwertbare Unterstützung noch Hinweise bekommen, die es ermöglichen, diese zu prüfen und im Sinne der Opfer Konsequenzen umzusetzen. Die Arbeit der Ombudsstelle bezieht sich nicht nur auf die jüngst bekannten Missbrauchsfälle im Falle Dillinger, sondern schließt auch aktuelle und zukünftige Fälle mit ein.  (Quelle: saarland.de) Kontakt: ombudsstelle@bildung.saarland.de und Tel. (0681) 501-7304.

  • 25.04.2023: Missbrauchs-Priester aus Friedrichsthal: Hinweise auf Doppelleben in Afrika unter falschem Namen: Nach der Veröffentlichung des Falls in zahlreichen Medien sind auch beim Bistum Trier offenbar neue Informationen von Opfern eingegangen. Übers Wochenende hätten sich Hinweise auf ein Doppelleben von Dillinger in Afrika unter falschen Namen ergeben, sagte eine Sprecherin des Bistums. (den vollständigen Artikel auf saarbruecker-zeitung.de lesen)

  • 25.04.2023: Ein Berg von Fragen: Zwei Staatsanwaltschaften prüfen Hintergründe im Fall Dillinger: Leben im Saarland noch Komplizen des Skandalpriesters Edmund Dillinger, der über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch betrieben haben soll? Alle stehen in der unvorstellbaren Causa Dillinger noch ganz am Anfang – auch der frühere Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer. Ihn habe „letztlich überraschend“ der Wunsch des Chefs der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, Prof. Gerhard Robbers, erreicht, die Hintergründe im erschütternden Missbrauchsfall aufzuklären. (den vollständigen Text auf rhein-zeitung.de lesen)

  • 25.04.2023: Als Edmund Dillinger einen nackten Messdiener fotografierte, wurde er in das Erzbistum Köln versetzt.-  Soweit nicht ungewöhnlich. Von den Vorwürfen gegen den Geistlichen wurde offensichtlich nichts bekannt. Auch im umgekehrten Fall, als ein Kölner Geistlicher um das Jahr 2010 ins Bistum Trier zog und hier Messvertretungen übernahm, flossen keine Informationen. Erst als es im Bistum Trier Pläne gab, dem Priester im Trierer Beritt eine Pfarrverwaltung zu übertragen, wurde in Köln noch einmal nachgefragt. Als man dort in die Personalakten des Mannes schaute, fiel auf, dass es „aufgrund von Vorfällen aus den 1970er Jahren“ Auflagen für den Geistlichen gibt. Weitere Recherchen ergaben dann, dass sich der Priester vermutlich nicht an die Auflage gehalten hatte, keine Angebote mehr für Kinder und Jugendliche zu machen. Auf Anfrage unserer Redaktion sagte im April 2018 eine Sprecherin des Bistums Trier, dass es beim Umzug des Priesters aus dem Erzbistum Köln keine Information über die Vorwürfe gegen den Geistlichen und damit verbundene Auflagen gegeben habe. „Für dieses Versäumnis habe sich Erzbischof Rainer Maria Woelki beim Trierer Bischof Stephan Ackermann auch entschuldigt. (den vollständigen Artikel auf Saarbruecker-Zeitung.de lesen)

    • 24.04.2023: Wegen der Kritik des Dillinger-Neffen an der Aufarbeitungskommission hat der Generalvikar am Montag nach Bistumsangaben auch mit dem Vorsitzenden Gerhard Robbers gesprochen – „um eine Einordnung vornehmen zu können“, wie es offiziell hieß. Der ehemalige Mainzer Justizminister soll dem um Aufklärung bemühten Neffen Dillingers geraten haben, die von ihm entdeckten Missbrauchsfotos und Filme zu verbrennen, weil sich der Neffe ansonsten womöglich selbst strafbar mache. Saar-Kultusministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) hatte nach dem neuen Missbrauchs-Skandal im Bistum Trier angekündigt, eine Ombudsstelle in ihrem Ministerium einzurichten, an die sich Betroffene mit Hinweisen wenden können. Sie kritisierte das Bistum Trier, das von Bischof Stephan Ackermann geleitet wird, scharf. „Das Bistum Trier wurde bereits bei der Recherche von Journalisten Anfang des Jahres erneut mit den Vorwürfen konfrontiert und hat uns als Bildungseinrichtung nicht in die Aufklärung involviert. Das ist nicht akzeptabel“, sagte Streichert-Clivot. (den vollständigen Artikel auf "Saarbrücker-Zeitung.de" lesen)

    • 23.04.2023: Die aktuellen Vorwürfe rund um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger erschüttern die Bundesrepublik: Der Priester hat mehr als 700 Aufnahmen hinterlassen, die den mutmaßlichen Missbrauch von zahlreichen Kindern und Jugendlichen zeigen. Und er offenbart, wie die kath. Kirche jahrzehntelang weggeschaut hat und auch heute im richtigen Umgang strauchelt. "Der Missbrauchsfall Dillinger – Ein unseliges Erbe“ - zu hören am Sonntag, 23. April, um 12.30 Uhr auf SR 3 Saarlandwelle. (Quelle: sr)

    • 23.04.2023: Pressemitteilung der StA Saarbrücken: Pressemitteilung Nr. 3/2023 Vorermittlungen anlässlich der Presseberichterstattung über den Fund angeblich mutmaßlichen sexuellen Missbrauch durch einen verstorbenen Pfarrer (Edmund  D.) dokumentierenden Materials  –  Sicherstellung des Materials durch Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat in der vergangenen Woche anlässlich der  Presseberichterstattung über den Fund angeblich mutmaßlichen sexuellen Missbrauch  durch einen verstorbenen, zuletzt im Saarland wohnhaften Pfarrer dokumentierenden  Materials einen Prüfvorgang angelegt. Nach der Presseberichterstattung soll der Neffe  des verstorbenen Pfarrers das Material im Nachlass des Verstorbenen aufgefunden  haben.  Es  werden  hier  Vorermittlungen  durchgeführt,  ob  ein  Anfangsverdacht  zu  etwaigen   (noch    lebenden)   Tatbeteiligten    an   etwaigen   konkreten   verfolgbaren  Missbrauchstaten im hiesigen Zuständigkeitsbereich besteht.  Am heutigen Nachmittag haben Beamte der zuständigen Polizeibehörde in Rheinland- Pfalz  in  einem  dort  geführten  Verfahren   das  Material,  das  Gegenstand  der  Presseberichterstattung  war,  an  der Wohnanschrift  des  Neffen  des  Verstorbenen  sichergestellt.    Insoweit    wird    auf    die    entsprechende  Presseinformatio der  Staatsanwaltschaft Mainz vom heutigen Tage hingewiesen. Das sichergestellte Material wird nun zunächst gesichtet.   Nähere Angaben zu konkreten Inhalten und Umfang des Materials und etwaigen sich  hieraus ergebenden Hinweisen oder Folgerungen können im derzeitigen Stadium nicht  gemacht werden. (saarland.de)
    Nach dem Gespräch mit dem Trierer Bischof Ackermann über Fall Dillinger bewerten RZ-Journalisten seine Aussagen. Im Video ordnen sie seine Aussagen ein:



    • 22.04.2023: Friedrichsthal/Trier: Ackermann will Bischof bleiben / Stephan Ackermann will trotz der Vorwürfe, eine umfangreiche Aufarbeitung des mutmaßlichen Missbrauchs durch einen Friedrichsthaler Priester versäumt zu haben, Bischof bleiben. Das Bistum Trier teilte dem SR mit, Ackermann wolle die Aufarbeitung des Falles unterstützen und Missbrauch bekämpfen. Bischof und Bistum stehen wegen des Falls massiv in der Kritik. Die pädophilen Neigungen des Priesters waren bekannt, als er 1979 als Religionslehrer ans Saarlouiser Max-Planck - Gymnasium entsandt wurde. Dort war der Priester bis 1999 tätig. (Quelle: Saartext)

    • 22.04.2023: "Erst abgefüllt, dann nackt bei der Wallfahrt fotografiert": „Ich war eines der ersten Opfer des Trierer Bistumspriesters Dillinger“: Im Missbrauchsskandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger hat sich jetzt erstmals ein ehemaliger Messdiener gemeldet, mit dessen Nacktaufnahmen eine Missbrauchsgeschichte begann, die vom Bistum über 40 Jahre totgeschwiegen wurde. (...)  42 Jahre nach dem Vorfall wollten die Abgesandten des Bistums bei einem unangemeldeten Besuch bei dem Betroffenen plötzlich wissen, was sich bei der Rom-Wallfahrt im Hotelzimmer abgespielt hatte. „Die wussten zwar haargenau Bescheid“, so der Hunsrücker, „wollten aber alles noch einmal bestätigt haben.“ Danach habe er auf Wunsch der Männer noch eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. „Ich musste unterschreiben, dass ich nie mehr darüber spreche“, sagt der ehemalige Messdiener im Gespräch mit unserer Redaktion. Ein paar Monate später seien dann auf seinem Konto 3000 Euro vom Bischöflichen Stuhl gutgeschrieben worden. Auf Nachfrage unserer Redaktion sagte eine Sprecherin am Donnerstag, dass das Bistum 2012 mit dem Betroffenen Kontakt aufgenommen habe, weil dies für die Klärung der Vorwürfe wichtig gewesen sei. Der Betroffene habe auch finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten. Bedingungen seien daran aber nicht geknüpft worden, so die Bistumssprecherin. Eine konkrete Antwort auf die Frage nach dem Grund für die Verschwiegenheitserklärung blieb die Sprecherin schuldig. Auch auf die Frage, was mit den einst in Rom gemachten Fotos passiert ist und ob 2012 weitere Missbrauchsvorwürfe gegen Dillinger bekannt gewesen seien, schwieg sich die Sprecherin unter Verweis auf die bevorstehende Aufarbeitung des Falls aus.  2012 war Stephan Ackermann bereits Bischof von Trier, und der Job des Generalvikars wechselte in dem Jahr vom jetzigen Offizial Georg Holkenbrink zum heutigen Bischof von Limburg, Georg Bätzing. (den vollständigen Artikel auf saarbrücker-zeitung.de lesen)
    Eine sehr außergewöhnliche Begegnung. Es ist der erste Fall, von dem ich höre, dass das Bistum von sich aus auf einen Betroffenen zugeht. Auch hier widerspricht das Bistum sich selbst, weil es bisher hieß: Das Bistum könne nicht von sich aus auf Betroffene zugehen (damals hieß es, angeblich  "aus Rücksicht" auf die Betroffenen.) Man müsse selbst mit dem Bistum Kontakt aufnehmen. Zudem musste man zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf "Anerkennung des Leids" stellen. Warum Bischof Ackermann hier ausnahmsweise  einen anderen Weg wählte, und den Betroffenen  42 Jahre später kontaktieren ließ und dies sogar noch ohne Voranmeldung zu Hause, hatte offensichtlich seinen Grund gehabt: "Man habe sich 2012, so heißt es in einer E-Mail an die Redaktion, aufgrund von Hinweisen wegen auffälligen Verhaltens mit der Personalakte des „Ruhestandsgeistlichen“ befasst und „Hinweise auf sexuell übergriffiges Verhalten gefunden“. Daraufhin sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden, dies sei auch „nach Rom“ gemeldet und im Rahmen der damals geltenden Leitlinien öffentlich gemacht worden." Auch hier ging es in erster Linie nicht um den Betroffenen selbst, sondern er wurde lediglich instrumentalisiert. 

    • 22.04.2023: Missbrauchs-Priester aus Friedrichsthal – Hinweise auf Doppelleben in Afrika unter falschem Namen / Trier · Ein Ex-Priester aus Friedrichsthal hat offenbar über Jahrzehnte Heranwachsende missbraucht und seine Opfer fotografiert. Nun reagiert der Trierer Bischof Ackermann und benennt einen „Special Agent“. Indes gibt es Hinweise auf ein Doppelleben des beschuldigten Geistlichen in Afrika. Nach der Veröffentlichung des Falls in zahlreichen Medien sind auch beim Bistum Trier offenbar neue Informationen von Opfern eingegangen. Übers Wochenende hätten sich Hinweise auf ein Doppelleben von Dillinger in Afrika unter falschen Namen ergeben, sagte eine Sprecherin des Bistums. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 22.04.2022: Bitter enttäuscht von dem System: Der Fall lässt mich nicht los«, sagte Steffen Dillinger der Deutschen Presse-Agentur. Da sei einmal der Schock über die Entdeckung. Aber auch Frustration darüber, dass er sich bei der angestoßenen Aufarbeitung alleingelassen fühle. »Ich möchte, dass das seriös aufgearbeitet wird.« Und das sehe er nach Kontakten zum Trierer Bischof Stephan Ackermann und zur Aufarbeitungskommission im Bistum gar nicht. Der Neffe geht von mehr als 100 Betroffenen aus - Pfadfinder, Messdiener, Schüler und Studenten sowie junge Frauen. Die Bilder seien hauptsächlich auf Reisen entstanden, es handele sich überwiegend um Opfer in Afrika, Südamerika und Asien. Laut Bistum Trier gibt es Vorwürfe, die über die 1960er- und 1970er-Jahre hinausgehen und in eine kirchliche Voruntersuchung 2012 eingeflossen sind. (zum vollständigen Artikel auf spiegel.de)

    • 22.04.2023: Friedrichsthal: Fall des Priesters weitet sich aus/ /Die Hinweise, dass es im Fall des verstorbenen Friedrichsthaler Priesters Dillinger weitere Täter geben könnte, verdichten sich. Derweil wird die Aufarbeitung der Fälle weiter ausgeweitet. Der unabhängigen Aufarbeitungskommission zufolge wird der Fall nun mit weiteren unabhängigen Experten untersucht. Es kursierten Hinweise über einen Pädosexuellenring über das Bistum hinaus. Zudem bestehe der Verdacht der sexuellen Ausbeutung von Studenten in Afrika. Dem SR vorliegende Hinweise deuten auch auf Verbindungen zu einem mutmaßlichen Missbrauchspriester in der Schweiz hin. (Quelle: Saartext)

    • 22.04.2023: Friedrichsthal/Mainz: Ermittlungen gegen Neffen des Priesters /Im mutmaßlichen Missbrauchsskandal gegen den Friedrichsthaler Priester Dillinger gibt es neue Entwicklungen. Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen dessen Neffen. Gegen den 53-Jährigen bestehe der Verdacht, er habe im Nachlass des Priesters aufgefundenes jugendpornografisches Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde gegeben. Daher habe sie Bilder als Beweismaterial in seiner Mainzer Wohnung sichergestellt. Der Mann sei "umfassend kooperativ" gewesen. Er war mit den Bildern selbst an die Öffentlichkeit gegangen.


    21.04.2023:  Quelle: Rheinzeitung, 21.04.2023


    • 21.04.2023: Ackermann: "Erst die Spitze des Eisbergs":  Im Exklusiv-Interview der Rhein-Zeitung zeigt sich der Trierer Bischof  Stephan Ackermann erschüttert über den neuen Missbrauchsskandal rund um den saarländischen Priester Edmund Dillinger und erklärt, wie der Fall aufgearbeitet werden soll. Zudem räumt Ackermann systematisches Versagen und Vertuschung in der Vergangenheit (!) ein und verspricht den Gläubigen,  "alle Verbrechen der Kirche aufzuarbeiten."  Auf die Einstiegsfrage, dass Robbers gesagt habe, es gebe "vage Hinweise auf einen Kinderschänderring"  und welchen Erkenntnisstand Ackermann selbst dazu habe, antwortet Ackermann: "Mir liegen dazu bisher keine Informationen vor."(!)   Dass Edmund Dillinger in den Schuldienst versetzt worden sei, ist für Ackermann sowohl unverständlich als auch erschreckend. Er selbst stehe verständnislos davor, wie man einen solchen Mann ausgerechnet in den Schuldienst zurückversetzen konnte. Auch dies sei Teil der Aufarbeitung und verweist auf die Amtszeit von Bischof Stein. Es bedürfe  auch weiterer Forschungen zu Bischof Stein.: "Da gehört dann auch der Fall Dillinger hinein." Auf die Frage, dass der Neffe so große Mühe hatte, einen Priester zu finden, der seinen Onkel überhaupt beerdigt, antwortet Ackermann mit einer völlig verstörenden Aussage: "Ich habe mit dem Neffen auch darüber gesprochen. Klar war, dass Dillinger aufgrund seines Fehlverhaltens bis zum Tod von mir mit Maßnahmen belegt war. Er durfte keine Sakramente spenden und keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Als er starb, war er aber nach wie vor Priester des Bistums Trier. Normalerweise geht dann ein Weihbischof oder Mitglied des Domkapitels zur Beerdigung, um das zu würdigen. Aber das konnten wir nicht machen. Wir konnten ja nicht so tun, als wäre nichts passiert. Und doch ist es ein Akt der Barmherzigkeit, einen Menschen zu begraben. Als Katholik hat er ein Anrecht auf ein ordentliches Begräbnis." (das vollständige Interview auf rheinzeitung.de lesen)
    "Normalerweise geht dann ein Weihbischof oder Mitglied des Domkapitels zur Beerdigung".     Was bedeutet "normalerweise"?  Bei Priestern, denen gegenüber offiziell  kein Vorwurf sexuellen Missbrauchs besteht?  Ackermann widerspricht sich hier - wie so oft -  selbst: Schließlich verteidigte er im September 2010 seinen eigenen Priester, Stephan Wahl, mit folgenden Worten: "Ich sehe, völlig ungeachtet der möglichen Verfehlungen des Jesuitenpaters, keinen Grund, warum Monsignore Wahl das Begräbnis nicht hätte vornehmen sollen", sagte Ackermann gestern unserer Zeitung."  (Hintergrund: Der damalige Trier Domvikar und Fernsehpfarrer Stephan Wahl hatte damals die Feierlichkeiten zur Beerdigung des bekannten Täters Stüper vom Aloisiuskolleg Bad Godesberg mitzelebriert. Zu diesem Zeitpunkt war die Täterschaft Stüpers bereits u.a. selbst von der Missbrauchsbeauftragen des Jesuitenordens RAUE in ihrem Bericht vom 27. Mai 2010 festgestellt und durch diverse überregionale Medienberichte publiziert worden., Zu der verheerenden  Aussage Ackermanns "Es bedürfe  auch weiterer Forschungen zu Bischof Stein.: "Da gehört dann auch der Fall Dillinger hinein." . Die "causa Dillinger" betrifft nicht nur Bischof Stein. Sondern auch die Trierer Bischöfe Hermann Josef Spital, Reinhard Marx und Stephan Ackermann. Und dies sind nur die Bischöfe. Hinzu kommen noch Personalverantwortliche, Generalvikare etc. die seit den ersten Vorwürfen gegenüber Dillinger verantwortlich waren. (Anmerk. ca)



    • 21.04.2023: Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Neffen von Skandalpriester Edmund ..Dillinger: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Neffen des Skandalpriesters Edmund Dillinger eingeleitet. Weder das Bistum Trier noch die Aufarbeitungskommission wollte die von dem Neffen Steffen Dillinger entdeckten Aufnahmen zunächst haben. Daraufhin hatte sich der 53-jährige an die Medien gewandt und den Skandal um seinen in konservativen Kirchenkreisen einst hoch geschätzten Onkel öffentlich gemacht. Inzwischen hatte sich die Aufarbeitungskommission unter ihrem Vorsitzenden Gerhard Robbers bereiterklärt, das Fotomaterial zu übernehmen. Auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft ist seit Tagen mit dem Fall befasst. Nach Aussagen eines Sprechers wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegen noch lebende Tatbeteiligte an konkret verfolgbaren Missbrauchstaten bestehe. (Saarbrücker Zeitung)

    • 21.04.2023: Staatsanwaltschaft sucht im Fall Dillinger nach möglichen Mittätern /Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken prüft derzeit, ob es im Missbrauchsskandal um den verstorbenen saarländischen Priester Edmund Dillinger noch lebende weitere Tatverdächtige gibt. Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte, wird wegen des Missbrauchsskandal um den verstorbenen saarländischen Priester Edmund Dillinger nun das beschlagnahmte Fotomaterial geprüft. Es würden demnach Vorermittlungen durchgeführt, ob ein Anfangsverdacht zu etwaigen Tatbeteiligten bestehe.  Das Material des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs wurde am Freitagnachmittag, 21. April, sichergestellt. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft nicht.(Saarbrücker Zeitung)

    • 21.04.2023: Kirchenrechtler Schüller:  "Das ist das typische Vorgehen im Bistum Trier": Das Bistum Trier steht schon lange für seinen Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kritik. Die jüngste Äußerung des Vorsitzenden der Aufarbeitungskommission verstärkt das Misstrauen.  Auch der Fall "Dillinger" gibt Missbrauchsopfer bisher wenig Hoffnung. Die pädophilen Neigungen des Priesters Edmund Dillinger waren dem Bistum Trier schon seit den 70er Jahren bekannt. Bis 2012 hatten die katholische Kirche und das Bistum sein Treiben vertuscht. Erst danach wurde ihm der Umgang mit Kindern und Jugendlichen verboten. Nun, elf Jahre später, steht sogar der Verdacht im Raum, dass Dillinger Teil eines Kinderschänderrings war. Ein Tagebuch des Priesters, in dem er Namen von Opfern und anderen mutmaßlichen Tätern notiert haben soll, nährt diesen Verdacht. Die Spuren führen bis nach Südafrika, wo der Priester Edmund Dillinger möglicherweise unter falschem Namen eine zweite Existenz geführt haben könnte. "Der Fall ist auch deshalb so schrecklich", sagt der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller, "weil das Bistum Trier zwar ab 2012 erste richtige Schritte gegen den Priester eingeleitet hat, aber den Fall nicht richtig aufgeklärt hat und jetzt sehr kopflos anfängt, überhaupt Informationen zu sammeln." Das sei das "typische" Verhalten im Bistum Trier. "Man geht erstmal nicht sachgerecht mit dem Thema um und dann, wenn der mediale Druck zu groß ist, fängt man irgendwann an zu reagieren. Das ist kein professionelles Verhalten." Dieser Fall werde noch ein großes Ausmaß annehmen, vermutet der Kirchenrechtler aus Münster. "Wir werden noch viele schreckliche Details erfahren. Es gibt noch weitere Zeugen aus dem Süddeutschen Raum, der Schweiz und Südafrika. Das hat eine gewisse Plausibilität." Es sei deshalb absolut notwendig, nicht nur das Bildmaterial, sondern auch die Tagebücher eingehend zu untersuchen, um vielleicht auch noch lebende Täter zu identifizieren. (swr.de)

    • 21.04.2023: Missbrauchsermittlungen im Fall Dillinger werden ausgeweitet: Die Hinweise, dass es rund um den Friedrichsthaler Priester Dillinger weitere Täter geben könnte, verdichten sich. ..Derweil wird die Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs weiter ausgeweitet. Auch die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat jetzt Vorermittlungen aufgenommen. In einem Schreiben der unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier heißt es, man habe beschlossen, den Fall des Friedrichsthaler Priesters Edmund Dillinger mit weiteren unabhängigen Experten zu untersuchen. Das sei zunehmend notwendig, weil Hinweise über einen Pädosexuellenring weit über das Bistum Trier hinaus kursierten. Der Vorsitzende der Kommission, Gerhard Robbers (SPD), hatte am Donnerstag über „vage Hinweise“ gesprochen, dass es im Umfeld Dillingers „einen Kinderschänderring gegeben haben könnte“. Außerdem bestehe der Verdacht der sexuellen Ausbeutung von Studenten in Afrika. Hinweise, die dem SR vorliegen, deuten auf Verbindungen zu einem mutmaßlichen Missbrauchspriester in der Schweiz hin, der ebenfalls in Afrika tätig war. Die Aufarbeitungskommission konnte für die weitere Aufklärung den ehemaligen Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer aus Koblenz gewinnen. Herr Brauer solle außerdem anhand eines Audiomitschnittes klären, ob die Aufarbeitungskommission dem Neffen des Priesters geraten haben soll, die Fotos zu verbrennen. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Mainz bei dem Neffen die gefundenen Bilder, die mutmaßlich auch sexuellen Missbrauch zeigen, sichergestellt, um weiter zu prüfen, ob es darauf Hinweise auf noch nicht verjährte Taten und noch lebende Mittäter gibt. Zudem hat die Mainzer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Neffen eingeleitet. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, besteht der Verdacht, dass der 53-Jährige jugendpornografisches Material weder vernichtet noch bei einer Strafverfolgungsbehörde abgeliefert habe. Die Staatsanwaltschaft teilte außerdem mit, der Mann habe sich bei der Sicherstellung des Materials „umfassend kooperativ“ gezeigt. Das Beweismaterial war am Nachmittag beschlagnahmt worden. Es werde nun bei der Kriminaldirektion Mainz ausgewertet. Der Neffe hatte nach dem Tod des Geistlichen Hunderte Aufnahmen in dessen Wohnung gefunden. Nach der Presseberichterstattung, unter anderem durch den SR, hat inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Vorermittlungen aufgenommen. Es sei ein sogenannter Prüfvorgang angelegt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag mit. (Quelle: SR)

    • 21.04.2023: „Wir fanden ihn alle eklig“ – mutmaßliche Opfer des Missbrauchs-Pfarrers melden sich / Der Fall Edmund Dillinger schlägt hohe Wellen im Bistum Trier. Nun melden sich weitere mutmaßliche Opfer des Pfarrers aus Friedrichsthal zu Wort. Das Bistum Trier will den Fall Edmund Dillinger also umfassend aufarbeiten – offenbar waren es neben der Berichterstattung in den Medien vor allem Reaktionen von Missbrauchsopfern, die bei Bischof Stephan Ackermann den Entschluss reifen ließen, auf die Dimension des Falls zu reagieren und Generalvikar Ulrich von Plettenberg mit der Aufklärung zu beauftragen. Der bestätigte: „Im Moment erreichen uns viele neue Informationen und Hinweise, die wir zunächst auswerten und zusammenführen müssen.“ Er kündigte an, regelmäßig zu informieren. Auch in der Redaktion der Rhein-Zeitung, die den Fall ans Licht brachte, sind seit der Veröffentlichung Hinweise eingegangen. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 21.04.2023: Er sucht ihn“ – wie Skandalpriester Edmund Dillinger von seinen Schülern verspottet wurdes · Der stockkonservative Priester Edmund Dillinger, bei dem hunderte Missbrauchsfotos gefunden wurden, war Lehrer am Saarlouiser Max-Planck-Gymnasium. Ein Blick in frühere Abi-Zeitungen zeigt, wie er von seinen Schülern verspottet wurde. So mancher Witz erscheint heute in anderem Licht. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 21.04.2023: Kirchenrechtler kritisiert Bistum Trier und Robbers / Der Fall Dillinger hat weit über das Saarland hinaus Wellen geschlagen. Es handele sich um einen der schrecklichsten Fälle in ganz Deutschland, sagt der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller. Er übt im SR-Interview scharfe Kritik am Bistum Trier und an Gerhard Robbers, Leiter der Missbrauchskommission. Der mutmaßliche Missbrauchsfall rund um den verstorbenen Friedrichsthaler Pfarrer Edmund Dillinger "ist einer der bisher umfänglichsten und schrecklichsten Fälle", der in einer deutschen Diözese ans Licht gekommen sei. So bewertet der der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller von der Uni Münster den Fall. Im SR-Interview übt er schwere Kritik sowohl am Trierer Bistum als auch am Leiter der Missbrauchskommission, Gerhard Robbers. Vor allem was die Aufarbeitung und die lange Vertuschung angehe, habe sich das Bistum einiges zu Schulden kommen lassen, sagt Schüller. Seit 1971 sei dem Bistum die pädophile Neigung Dillingers bekannt gewesen. Und auch heute agiere man im Bistum kopflos: Bischof Ackermann habe die Sache nicht im Griff. Auch den Umgang mit dem hunderte Fotos umfassenden Beweismaterial seitens der Missbrauchskommission unter Gerhard Robbers kritisiert Schüller. Robbers habe sich als Jurist zwar korrekt, aber äußerst ungeschickt verhalten, als es darum ging, die Beweisfotos der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen. Der Neffe des verstorbenen Friedrichsthaler Priesters hatte in dessen Haus mehr als 700 Foto- und Videoaufnahmen gefunden. Die sollte er, so die Aussage des Neffen, laut Robbers verbrennen, da der Besitz kinderpornographischer Inhalte strafbar sei. Robbers liege juristisch hier zwar richtig, so der Kirchenrechtler, er hätte allerdings dem Neffen helfen müssen, zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu gehen, damit die Beweise gesichert werden können. (Quelle: sr)

    • 20.04.2023: Warum der Bundespräsident Edmund Dillinger das Verdienstkreuz nicht entziehen kann / Gemäß Paragraf 4 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen kann eine Auszeichnung entzogen werden, wenn sich ein Ordensträger durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer schwerwiegenden Straftat, der verliehenen Auszeichnung unwürdig erweist. Bei Bekanntwerden eines solchen Verhaltens prüft das Amt laut Scheufele, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Entziehungsverfahrens vorliegen. Das hat das Amt auch nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Dillinger 2013 getan. Für den nächsten Schritt, die Entziehung des Ordens, fehlte laut dem Pressesprecher aber eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung. „Nach den heute vorliegenden Erkenntnissen müsste der Orden zwingend entzogen werden, wenn der Beschuldigte noch leben würde“, betont Scheufele. Dazu wird es aber nicht kommen. Denn die Wiederaufnahme des Ordensentziehungsverfahrens ist nicht möglich, weil Dillinger tot ist. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 20.04.2023: Bischof Ackermann stellt sich hinter Chef-Aufklärer Robbers – „Ich vertraue ihm voll und ganz“ / Trotz Rücktrittsforderungen hält der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Chef-Aufklärer zum sexuellen Missbrauchs im Bistum, Gerhard Robbers, fest. Dieser soll dem Neffen des Skandalpriesters Dillinger geraten haben, belastendes Fotomaterial „zu verbrennen“.  Robbers hatte dies nach Bekanntwerden abgestritten und von einem Missverständnis gesprochen.Zwar hatte auch Robbers zunächst angekündigt, ein Transkript der Aufzeichnung anfertigen lassen zu wollen. Das scheint aber so einfach nicht möglich zu sein: Der Rhein-Zeitung liegt eine neuerliche, interne Mitteilung Robbers vor, gemäß der die Tonqualität des Mitschnitts so schlecht sei, dass ausgerechnet eine zweifelsfreie Abschrift der strittigen Stelle nicht möglich sei. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 20.04.2023: Auf der Klassenfahrt hielten seine Schüler die Tür zur Dusche zu /Im Missbrauchsskandal um Edmund Dillinger kommen immer mehr erschütternde Details ans Tageslicht. Nun meldete sich ein neuer Zeuge. Er schildert, wie der Priester aus Friedrichsthal in den 80er-Jahren Kinder bei einer Schülerfahrt ins Ausland bedrängt und missbraucht habe. Was den Saarländer besonders erschüttert hat, ist, dass auch die erwachsenen Betreuerinnen damals nichts getan haben, um die Jugendlichen zu schützen, obwohl sie von dem Missbrauch gewusst hätten. Auch der Kirche macht er schwere Vorwürfe, als schließlich immer mehr Skandale bekannt wurden: „Warum hat das Bistum 2012 nicht den Verdacht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und mittelbar so auf eine Hausdurchsuchung hingewirkt?“ Eine Frage, die sich viele Opfer stellen. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 20.04.2023: Ackermann: Zweifelsfreier Abschnitt der strittigen Stelle ist nicht möglich – Ackermann hält an Robbers fest  /Für Bischof Stephan Ackermann gibt es keinen Grund, am Aufklärungswillen von Gerhard Robbers zu zweifeln. Der Sprecher der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs war in Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall in Kritik geraten. Der Opferverein MissBit hatte Robbers einen Rücktritt nahegelegt. Der Trierer Bischof Ackermann hält an dem Sprecher der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum, Gerhard Robbers, fest. Er sagte, er vertraue ihm voll und ganz. An dessen Aufklärungswillen sei nicht zu zweifeln: „Ich sehe keinen Anlass, dass er zurücktritt“, sagte Ackermann. Unter anderem hatte die Opferorganisation MissBit Robbers den Rücktritt vom Sprecheramt nahegelegt. Hintergrund sind Ungereimtheiten bezüglich eines Missbrauchsfalls im Bistum. Der Neffe eines verstorbenen Friedrichsthaler Priesters hatte in dessen Haus mehr als 700 Foto- und Videoaufnahmen von missbrauchten Minderjährigen gefunden. Die sollte er, so die Aussage des Neffen, laut Robbers verbrennen. Der Kommissionssprecher widerspricht dieser Darstellung und betonte es habe ein Missverständnis gegeben. Der Neffe forderte daraufhin, dass Robbers den Mitschnitt des Gesprächs offen lege. Laut der „Rhein-Zeitung“ sei das aber schwierig. Denn einer internen Mitteilung von Robbers zufolge, sei die Tonqualität so schlecht, dass ausgerechnet eine zweifelsfreie Abschrift der strittigen Stelle nicht möglich sei.

    • 19.04.2023: Missbrauchs-Skandal um Priester: Hinweise auf Kinderschänderring. Steffen Dillinger sagte auf SWR-Anfrage, dass er sich nochmals mit Robbers unterhalten habe und zu dem Schluss gekommen sei: "Wir haben eine unterschiedliche Auffassung darüber, was Aufarbeitung bedeutet." (den vollständigen Text auf swr.de lesen)

    • 19.04.2021: Bistum landet Coup: Ex-Generalstaatsanwalt Brauer soll Skandalfall Dillinger aufklären / Diese Neuigkeit gab der Chef der Aufarbeitungskommission, Gerhard Robbers, bekannt. Mit dieser Entscheidung sollen auch Missverständnisse ausgeräumt werden, sagte Robbers. Der ehemalige Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer ist erst seit Januar im Ruhestand. Vor seiner Zeit in Koblenz war er Chef der Trierer Staatsanwaltschaft. Der 66-Jährige gilt als unabhängiger und kompetenter Jurist. In einem Telefonat mit unserer Redaktion sagte Brauer, er müsse sich im Fall Dillinger zunächst einmal einen Überblick verschaffen. Vor seiner Zusage an Robbers und Generalvikar von Plettenberg habe er sich zwei Tage Bedenkzeit erbeten.

    • 19.04.2023:  Früherer Lehrer in Saarlouis: „Vage Hinweise“ auf Kinderschänderring um Priester Edmund Dillinger / Der Missbrauchsfall um den ehemaligen Priester Edmund Dillinger könnte noch deutlich größer sein als bislang angenommen. Das deutet zumindest der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission an. (Saarbrücker Zeitung)

    • 19.04.2023: Skandal um Friedrichsthaler Priester: "Vage Hinweise auf Kinderschänderring" /Der Skandal von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch durch einen inzwischen verstorbenen Priester aus Friedrichsthal könnte sich noch ausweiten. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Aufnahme von Ermittlungen angesichts der zahlreichen gefunden Fotos. Der Vorsitzende der Trierer Aufarbeitungskommission sieht Hinweise auf einen Kinderschänderring. Nach der Berichterstattung über den Fall des Friedrichsthaler Priesters, der jahrzehntelang sexuellen Missbrauch betrieben haben soll, geht die Staatsanwaltschaft Saarbrücken derzeit der Frage nach, ob es im Zusammenhang mit den über 700 entdeckten Fotos weitere Beteiligte an den Taten geben könnte. Konkret steht die Frage im Raum,  ob es auch Taten gibt, die noch nicht verjährt sind und wo mutmaßliche Täter noch leben könnten. Wenn die Prüfung genug Beweise für weitere Täter und nicht verjährte Taten ergäbe, werde eine Ermittlung eingeleitet. Die werde dann voraussichtlich gegen Unbekannt laufen, so die Staatsanwaltschaft gegenüber dem SR. Die Kiste mit den Aufnahmen war im Haus des verstorbenen Priesters aufgetaucht. Die Bilder zeigen mutmaßlich auch sexuellen Missbrauch an Minderjährigen. Unter anderem ist Edmund Dillinger, der 2022 bereits verstorben ist, selbst mit mutmaßlichen Opfern zu sehen. Unklar ist, wer diese Aufnahmen erstellt hat. Der Vorsitzende der Trierer Missbrauchs-Aufarbeitungskommission und frühere rheinland-pfälzische Innenminister Gerhard Robbers (SPD) sieht „vage Hinweise“, dass es im Umfeld des Priesters „einen Kinderschänderring gegeben haben könnte“. Robbers sagte dem Südwestrundfunk (SWR), es sei daher wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft mit dem Thema befasse. (Quelle: sr)

    • 18.04.2023: Das Bistum Trier resp. die Aufarbeitungskommission veröffentlicht eine Presseerklärung zu den aktuellen Vorgängen zum Fall Edmund Dillinger und erklärt darin, dass der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission Stefan Dillinger nicht geraten habe, das in seinem Besitz befindliche kinderpornografische Material zu verbrennen. Dies ergäbe sich eindeutig aus dem Audiomitschnitt des Gespräches. (die vollständige Pressemeldung vom 18.04.2023 hier lesen)

    • 18.04.2023: "Hat das wirklich niemand im Bistum Trier gewusst?" Wieder einmal steht die Frage im Raum: Was wusste das Bistum und wie lange schon? Erste Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch diesen Priester gab es schon 1971. Jahrzehntelang haben mehrere Bischöfe den Täter gewähren lassen, im Schuldienst und in Afrika. Niemand achtete darauf, was er dort tat. Hat das wirklich niemand im Bistum Trier gewusst? (den vollständigen Kommentar auf swr.de lesen)

    • 18.04.2023: Zweifel an Unabhängigkeit der Aufklärungskommission /Das Bistum Trier will Missbrauchsfälle durch eine unabhängige Kommission aufklären lassen - so auch den Fall um einen Pfarrer aus Friedrichsthal, der vergangene Woche öffentlich geworden ist. Eine Kirchenexpertin äußert Zweifel an der Unabhängigkeit der Kommission - diese weist die Kritik zurück. Nachdem im Haus eines verstorbenen früheren Pfarrers aus Friedrichsthal mehrere hundert Fotoaufnahmen von Jungen und jungen Männern gefunden wurden, die auf sexuellen Missbrauch hindeuten, haben sich die Vorwürfe gegen den Mann am Montag noch ausgeweitet. So gibt es außerdem Hinweise darauf, dass der Pfarrer unter falschem Namen ein Doppelleben in Afrika geführt haben soll. Das Bistum Trier will die Fälle durch eine unabhängige Kommission aufarbeiten lassen. Die Kirchenexpertin und Journalistin vom Deutschlandfunk, Christiane Florin, hat allerdings "große Zweifel" an der Unabhängigkeit dieser Kommission. Da die Mitglieder vom Bischof selbst berufen werden, stelle sich die Frage, wie unabhängig die Beauftragten tatsächlich sein können, so Florin. Hinzu komme, dass bislang längst nicht alle bisher bekannten Missbrauchsfälle behandelt würden, etwa die, die noch amtierende Bischöfe betreffen, "also Stephan Ackermann, aber auch Georg Bätzing als früheren Generalvikar oder Kardinal Marx, der früher Bischof von Trier war und jetzt in München ist." Diese Frage sei ihr "sehr ausweichend" beantwortet worden, wie Florin sagt. "Ich würde mir wünschen, dass wirklich unabhängig rekonstruiert wird, was geschehen ist, wer wann davon wusste und vor allem, wer etwas für die Opfer hätte tun können, aber nichts getan hat." Kritik übt Florin außerdem an den allgemeinen Strukturen innerhalb der Institution. "Was wir ganz oft in der Kirche beobachten, ist, dass den Tätern niemand Einhalt gebietet, sondern dass sie einfach versetzt werden. Dass viele etwas wissen, viele etwas ahnen, aber nichts substanziell zum Schutz der Kinder unternommen wird", so Florin. "Dann nützt das tollste Präventionskonzept nichts." Auch der Pfarrer aus Friedrichsthal habe jahrzehntelang Missbrauch begehen können, ohne von der Bistumsleitung daran gehindert zu werden, sagt Florin. "Und offenbar stand eben nicht der Schutz der Kinder, der Minderjährigen im Mittelpunkt, sondern es sollte vor allem verhindert werden, dass irgendetwas davon öffentlich wird." Ähnliche Vorwürfe äußert auch der Verein der Missbrauchsopfer im Bistum "MissBit". So soll der Vorsitzende der Aufklärungskommission, Gerhard Robbers, dem Neffen des verstorbenen Priesters, der die Fotografien entdeckt hatte, geraten haben, diese zu vernichten, um sich durch den Besitz nicht selbst strafbar zu machen. Laut MissBit habe Robbers dadurch erneut gezeigt, dass ihm die Opferperspektive fehle. Der Verein forderte daraufhin, dass Robbers zurücktreten oder aus dem Amt entlassen werden solle. Robbers selbst weist diese Vorwürfe zurück. Er habe in keiner Weise dazu aufgefordert, Beweise zu vernichten. "Im Gegenteil: Für uns ist es ganz wichtig, dass solches Material aufbewahrt wird, dass es gesichtet werden kann und dass es zur Verfügung steht, um Betroffenen Anerkennungsleistungen zu geben", sagt er im SR-Interview. "Er habe den Neffen des Priesters lediglich darauf hinweisen wollen, vorsichtig mit dem Material umzugehen. "Das ist im Moment die Rechtslage: Der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar und es steht schon in der Begründung des Gesetzes drin, dass Menschen, die im Besitz solchen Materials sind, dieses entweder selbst alsbald vernichten müssen oder einer zuständigen - möglichst staatlichen - Stelle übergeben müssen", so Robbers. Die Kritik, nicht unabhängig zu sein, kann Robbers ebenfalls nicht nachvollziehen. "Das ist ein immer wiederkehrender Vorwurf, der aus meiner Sicht nicht zutrifft. Wir sind zwar als Kommission vom Bischof berufen, aber zwei von uns sind Mitglieder von Betroffenenverbänden, sind selber Betroffene, zwei von uns sind von der Landesregierung benannt, wir sind rechtlich vollständig unabhängig, wir haben auch eine Stiftung gegründet, sodass wir auch finanziell unabhängig sind vom Bistum", sagt Robbers. "Ich denke, unabhängiger als wir kann man gar nicht sein." Derzeit werde auch geprüft, welche Stellen noch zusätzlich für die unabhängige Aufklärung infrage kommen könnten. Robbers nennt etwa die unabhängige Beauftragte für sexuelle Missbrauchsfragen der Bundesregierung, also eine staatliche Stelle. Im Saarland will auch das Bildungsministerium die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit dem Friedrichsthaler Priester unterstützten. Dafür soll eine Stelle für mögliche Missbrauchsopfer eingerichtet werden.

    • 17.04.2028: Stellungnahme des Bistums Trier zum Fall Edmund Dillinger: In der vergangenen Woche hat sich gezeigt, dass der Fall des Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger Ausmaße hat, die den heute Verantwortlichen im Bistum bislang nicht bekannt waren. Bischof Dr. Stephan Ackermann erklärt: „Als der Neffe des im November 2022 verstorbenen Edmund Dillinger sich zu Beginn dieses Jahres an mich gewandt und mir berichtet hat, dass er kinderpornografisches Material im Haus des Onkels gefunden hat, haben wir besprochen, die Aufarbeitungskommission zu Rate zu ziehen. Schon das wenige Material, das er mir gezeigt hat, war erschütternd.“ Dass es eine Aufarbeitung braucht, sei bereits in dem Gespräch klar geworden. Durch die Berichterstattung und die darauffolgenden Meldungen und Hinweise werde nun aber deutlich, dass eine Befassung nur der Unabhängigen Kommission nicht ausreichend ist. Es sei wichtig, dass alle vorhandenen und neuen Informationen zusammengetragen werden, um die Dimension des Falles wirklich zu erfassen, und dann entsprechend aufzuarbeiten. Damit hat Bischof Ackermann den Generalvikar des Bistums Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, beauftragt. Während des Wochenendes hätten sich unter anderem Hinweise auf ein Doppelleben in Afrika von Dillinger unter falschen Namen ergeben sowie Hinweise auf Vorwürfe, die über die Vorwürfe aus den 1960er und 1970er Jahren hinausgehen, die in die kirchenrechtliche Voruntersuchung aus dem Jahr 2012 eingeflossen sind, erklärt von Plettenberg. Der Generalvikar kündigt an, heute (17. April) zum einen mit der Unabhängigen Kommission Kontakt aufzunehmen. Die Kommission hatte eine erste Studie zur Amtszeit von Bischof Stein veröffentlicht, in dessen Verantwortung die bislang bekannten Vorwürfe gegen Dillinger fallen, so dass hier möglicherweise bereits Unterlagen vorliegen, die die Kommission zur Verfügung stellen kann. Zur Kritik von MissBit am Sprecher der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, Prof. Robbers, erklärt der Generalvikar: „Ich werde hierzu das Gespräch mit Herrn Prof. Robbers suchen, um eine Einordnung vornehmen zu können.“ Zudem wird der Generalvikar mit der Bildungsministerin des Saarlandes Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob es eine gemeinsame, unabhängige Kontaktstelle für mögliche Betroffene geben kann. Die saarländische Bildungsministerin Streichert-Clivot hatte bereits die Schaffung einer solchen Stelle angekündigt. Zur Kritik der saarländischen Bildungsministerin, das Bistum habe ihr Haus nicht angemessen eingebunden, sagte von Plettenberg: „Diese Kritik nehme ich an und ernst – wir sind auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Fall angewiesen und ich hoffe, dass dies weiterhin möglich ist.“  Bischof und Generalvikar bitten mögliche Betroffene, sich an die Ansprechpersonen des Bistums zu wenden. Wer darüber hinaus Hinweise oder Informationen zu dem Fall hat, kann sich auch ab 18. April per Mail an intervention@bistum-trier.de wenden. Die beruflichen Stationen Dillingers sind nachfolgend aufgeführt. Derzeit werde auch geprüft, wie eventuelle Betroffene aus Afrika, wo Dillinger ebenfalls engagiert war, erreicht werden können, sagte von Plettenberg. Generalvikar von Plettenberg bittet um Verständnis, dass derzeit keine Einzelfragen beantwortet werden können: „Im Moment erreichen uns viele neue Informationen und Hinweise, die wir zunächst auswerten und zusammenführen müssen.“ Der Generalvikar kündigt an, regelmäßig zu informieren. (zur Stellungnahme des Bistums Trier auf der Seite paulinus-bistumsnews.de) (!)

    • 18.04.2023: Bistum Trier will Foto-Fund in Priesterhaus selber aufklären: Das Bistum Trier will sich jetzt selber um den Fall des saarländischen Priesters kümmern. Das teilte der Trierer Bischof Ackermann in einer Stellungnahme zu dem Fall mit. Der Bischof sagte, er habe zwar schon Anfang des Jahres im Gespräch mit dem Neffen des Priesters von dem Fall erfahren und sei erschüttert gewesen. Allerdings sei dem Bistum erst nach der Medien-Berichterstattung der vergangenen Tage und den Reaktionen darauf deutlich geworden, dass die Befassung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in diesem Fall nicht ausreichend sei. (swr.de)

    • 17.04.2023: Missbrauchsfall Dillinger - Neffe fühlt sich bei Aufarbeitung von Kirche alleingelassen /Im Missbrauchsfall um den katholischen Priester Edmund Dillinger kommen weitere Details ans Licht – Dillingers Neffe appelliert eindringlich an das Bistum Trier, die bisherige Haltung zu überdenken. Außerdem gebe es Hinweise, die über die bislang bekannten Vorwürfe aus den 1960er und 1970er Jahren hinausgingen, so die Sprecherin. Damals hatte ein anderer Priester, dem einschlägige Fotos in die Hand gefallen waren, den amtierenden Bischof Bernhard Stein informiert, der den in Ungnade gefallenen Priester in ein anderes Bundesland abschob. Dort unterrichtete Dillinger angeblich weiter Kinder. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 17.04.2023: Der Missbrauchs-Priester aus Friedrichsthal – „Er hat uns damals mit dem Auto zu Hause abgeholt“ / Saarbrücken · Ein ehemaliger Priester aus Friedrichsthal hat offenbar über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch betrieben und diesen fotografisch dokumentiert. Auch an einer Saarlouiser Schule? Oder bei seiner Arbeit im Verein CV-Afrika-Hilfe? Eine Spurensuche. (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 17.04.2023 Vorwürfe gegen Friedrichsthaler Priester weiten sich aus /Im Fall des Friedsrichsthaler Priesters, der jahrzehntelang sexuellen Missbrauch betrieben haben soll, gibt es Hinweise auf weitere Vorfälle. Unter anderem soll der Mann ein Doppelleben in Afrika geführt haben. Das Bistum Trier will nun eine unabhängige Kontaktstelle für Betroffene einrichten. /In der vergangenen Woche war ein weiterer Missbrauchsfall im Bistum Trier bekannt geworden. Ein inzwischen verstorbener Priester aus Friedrichsthal soll über Jahrzehnte vor allem Jungen und junge Männer sexuell missbraucht haben. Seine Taten wurden auf Fotos und Videos festgehalten. Der Fall habe Ausmaße, die den heute Verantwortlichen im Bistum Trier bislang nicht bekannt gewesen seien, teilte das Bistum am Montag mit. Am Wochenende hätten sich zudem Hinweise auf weitere Vergehen des Priesters ergeben. Er soll unter falschem Namen ein Doppelleben in Afrika geführt haben. Außerdem gebe es Hinweise auf Vorwürfe, die über die bereits bekannten aus den 1960er und 1970er Jahren hinausgingen. Es sei nun deutlich geworden, dass es nicht ausreiche, wenn sich nur die Unabhängige Kommission mit dem Fall befasse. Stattdessen will das Bistum Trier zusätzlich mit dem saarländischen Bildungsministerium in Kontakt treten, um zu klären, ob eine gemeinsame unabhängige Kontaktstelle für mögliche Betroffene eingerichtet werden könne. Das Bildungsministerium hatte am Wochenende angekündigt, eine entsprechende Stelle einzurichten. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) hatte in diesem Zusammenhang das Bistum Trier scharf kritisiert. Klare Worte gab es auch vom Verein der Missbrauchsopfer im Bistum, "MissBit". Der Verein hatte personelle Konsequenzen gefordert. Konkret soll der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission des Bistums, Gerhard Robbers, zurücktreten - oder aus dem Amt entlassen werden. Der Generalvikar des Bistums Trier, Ulrich Graf von Plettenberg, wolle nun das Gespräch mit Herrn Robbers suchen, um eine Einordnung vorzunehmen. In der Zwischenzeit bittet das Bistum mögliche Betroffene sich an die entsprechenden Ansprechpartner beim Bistum zu wenden. Wer weitere Hinweise habe, könne diese ab 18. April auch per Mail an das Bistum senden unter intervention@bistum-trier.de. Zudem werde geprüft, wie mögliche Betroffene in Afrika erreicht werden könnten.


    Folgende berufliche Stationen hatte der Priester nach Angaben des Bistums inne:


    • Ab Juli 1961 Kaplan in Saarbrücken St. Johann
    • Ab August 1963 Kaplan in Saarlouis-Roden Maria Himmelfahrt
    • Ab Juli 1965 Kaplan in Bitburg St. Peter
    • Ab August 1966 Religionslehrer am Neusprachlichen Gymnasium in Hermeskeil und Subsidiar in Hermeskeil St. Martin
    • 1970-1982 Studentenseelsorger des Cartellverbandes der Deutschen Kath. Studentenverbindung (CV) auf Bundesebene
    • Ab Dezember 1970 Beurlaubt zum Studium an der Universität Köln
    • Ab April 1971 Hausgeistlicher in Leverkusen (Opladen)
    • Ab August 1973 Religionslehrer am Privaten Katholischen Gymnasium Marianum in Leverkusen (Opladen)
    • Ab November 1974 Dozent am Religionspädagogischen Institut des Erzbistums Köln
    • Ab August 1979 bis August 1999 Religionslehrer am Staatlichen Max-Planck-Gymnasium Saarlouis (Quelle: sr



    • 15.04.2023: "Noch so viele offene Fragen" /Im Bistum Trier wurde am Donnerstag bekannt, dass ein Priester in Friedrichsthal offenbar Jahrzehnte lang Jungen und junge Männer sexuell missbraucht haben soll. Dokumentiert hat er das selbst mit unzähligen Fotos. Ein Kommentar von Oliver Buchholz. 1935 wird er geboren, mit 26 Jahren zum Priester geweiht, schon zehn Jahre später wird seine Neigung bekannt: Bei einer Wallfahrt nach Rom bemerkte ein anderer Geistlicher, dass der Priester Fotos von Schülern anfertigte. Die entwickelten Bilder gingen zum Bischof und der versetzte den Mann dann ausgerechnet in den Schuldienst. Schon das allein ist eine schreckliche Vorstellung, aber in den Siebziger Jahren leider kein Einzelfall. Fast 30 Jahre wird er im Schuldienst belassen und bekommt fünf Jahre nach dem Romvorfall sogar das Bundesverdienstkreuz, denn parallel baute er eine Hilfsorganisation für Afrika auf. Er reiste regelmäßig dorthin, er machte Karriere in der Kirche, wurde in Kamerum zum Ehrendomherren ernannt. Aber auch seine Karriere als „verdorbener Bruder“, wie er bei seiner Beerdigung 2022 betitelt wurde, nahm anscheinend an Fahrt auf. Das sollen Fotos belegen, die der Neffe des Priesters in dessen Haus in Friedrichsthal in Kisten gefunden hat. Mehr als 700 Aufnahmen vor allem von Knaben, häufig nackt. Laut Neffe ist auch sein Onkel auf den Bildern zu erkennen. Erst 2012 wurde die Bistumsleitung wieder auf den Mann aufmerksam, nach einem anonymen Hinweis. Daraufhin wurde die Personalakte wieder zur Hand genommen. Aber: Wirklich erst dann liebes Bistum? Ich kann das nicht so recht glauben. Hätte man nicht viel eher viel mehr verhindern können? Zur Staatsanwaltschaft gebracht wurden offensichtlich nur die Fälle von 1971. Auf der einen Seite wurden hier dank des Neffen die Karriere eines Kirchenmanns und mutmaßlichen Verbrechers ans Licht gebracht, eine Karriere, die so leider nicht selten ist. Ein Fall wie viele andere, von denen ich in zahlreichen Missbrauchsstudien schon gelesen habe. Aber: Dieser Fall wirft für mich dann doch nochmal andere Fragen auf, die das Bistum bislang unbeantwortet ließ:  

      • Warum wurde ein Priester mit derartigen Neigungen, für die es schon früh Beweise gab ausgerechnet in den Schuldienst versetzt und über Jahrzehnte dort belassen?
      •  Warum intervenierte das Bistum 1976 nicht, als der Priester das Bundesverdienstkreuz erhielt?
      • Warum wird die Personalakte zwischen 1971 und 2012 offensichtlich nie geöffnet, obwohl die Neigungen und die Strafversetzung bei Bistumsleitung und Klerus bekannt sein mussten.
      • Wenigstens der andere Priester, der den Hobbyfotografen in Rom ertappte, musste doch was gewusst haben. Wer hat die Fotos gemacht, auf denen der Priester mit seinen mutmaßlichen Opfern zu sehen war? Auch da muss es Zeugen geben… 
      • Warum hat das Bistum 2012 offensichtlich nur die Fälle von 71 der Staatsanwaltschaft übergeben und nicht den Verdacht geäußert, dass es weitere Fälle geben könnte.  Bei einer Hausdurchsuchung wären der Staatsanwaltschaft die 700 Fotos sicher nicht entgangen.
      • Warum empfiehlt die Aufarbeitungskommission, so zumindest sagt das der Neffe, die Beweise zu verbrennen anstatt damit die Aufklärung weiter voran zu bringen? Warum haben die Bischöfe Stein, Spital, Marx und Ackermann nichts unternommen? (Quelle: sr.de)

     

    • 15.04.2023: Neuer Missbrauchsskandal um Saar-Priester – Ministerin erhebt schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier / Saar-Kultusministerin Christine Streichert-Clivot hat das Bistum Trier im neuen Missbrauchsskandal um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger scharf kritisiert. Zugleich kündigte sie an, eine eigene Ombudsstelle für Missbrauchsbetroffene einzurichten. „Ich habe, wie viele Eltern und Lehrkräfte, gestern Abend aus der Presse von den Vorwürfen gegenüber dem ehemaligen Priester erfahren, der im Saarland viele Jahre auch an Gymnasien als Religionslehrer gearbeitet hat. Ich empfinde es als zutiefst beschämend, wie ein Mensch, über dessen Straftaten offensichtlich kirchliche Verantwortliche seit Jahrzehnten Bescheid wussten, trotzdem in einem Umfeld eingesetzt wurde, in dem er Zugang zu Kindern und Jugendlichen hatte. Derzeit untersuchen wir, ob es seinerzeit Hinweise auf möglicherweise unangemessenes Verhalten oder gar Missbrauch gegeben hat.  (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 14.04.2023: Die Abgründe des Ehrendomherrn: Ein ehemaliger Priester des Bistums Trier hat offenbar über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch betrieben und diesen fotografisch dokumentiert. Sein Neffe Steffen Dillinger findet die erschütternden Belege und gerät danach selbst in einen Krimi. "Die Aufnahmen reichen aus den Sechziger- und Siebzigerjahren des vergangenen bis in die Nullerjahre unseres Jahrhunderts. Je jünger sie sind, desto drastischer sind die Motive. Anfangs sind die Knaben noch halb bekleidet, etwa in Beduinenkostümen. Oder mit Badehose im Freibad, als die Kamera sie unter einem Tisch ablichtet. Die jüngsten Aufnahmen sind hart pornografisch. Von ekligen Spannerbildern über verschwiemelte Zärtlichkeiten bis hin zu explizitem Sex." Der "Trierische Volksfreund" schreibt außerdem: "Einige der verstörenden Fotos aus dem „Archiv“ des Täters liegen unserer Redaktion vor, wir verzichten auf den Abdruck, möglicherweise würden sich Opfer des Priesters darauf wiedererkennen."(Quelle:volksfreund.de)

    • 14. April 2023:  Archiv des Schreckens: Ein im vergangenen Jahr verstorbener und einst angesehener katholischer Priester hat offenbar jahrzehntelang Minderjährige missbraucht und die unbekleideten Opfer in eindeutigen Posen fotografiert und gefilmt. Nach dem Tod des zuletzt in der Nähe von Saarbrücken lebenden Ordensprälaten und Bundesverdienstkreuzträgers stieß sein Neffe im Haus des Geistlichen auf mehrere Kisten mit Hunderten solcher Aufnahmen. „Man sieht, wie er immer weiter enthemmt abgerutscht ist“, zitiert die in Koblenz erscheinende Rhein-Zeitung den promovierten Biologen, der sich bis zum Schluss um seinen allein lebenden Onkel gekümmert hatte. Das Bistum hatte den einstigen Studentenpfarrer und Gründer des Vereins CV Afrikahilfe 2012 mit einem Zelebrationsverbot belegt, nachdem „Hinweise auf sexuell übergriffiges Verhalten gefunden“ worden seien. Doch laut Rhein-Zeitung war der Geistliche erstmals bereits Anfang der 70er Jahre aufgefallen. Ein anderer Priester, dem einschlägige Fotos in die Hand gefallen waren, informierte den damaligen Bischof Bernhard Stein, der den in Ungnade gefallenen Priester in ein anderes Bundesland abgeschoben habe. Dort unterrichtete der während seiner Kaplanzeit Mitte der 60er-Jahre auch in der Bitburger Pfarrei St. Peter eingesetzte Mann angeblich weiter Kinder. (Quelle: rheinzeitung.de)

    • 14.04.2023: Priester aus Friedrichsthal missbrauchte und fotografierte seine Opfer /Ein ehemaliger Priester des Bistums Trier hat offenbar über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch betrieben und diesen fotografisch dokumentiert. Sein Neffe Steffen Dillinger findet die erschütternden Belege und gerät danach selbst in einen Krimi. Steffen Dillinger ist promovierter Biologe, arbeitet als Referatsleiter beim Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden. Sein Onkel, Edmund Dillinger,  versteckte in seinem Haus offensichtlich nichts. „Ich bin sicher, jemand sollte das finden, was ich gefunden habe“, sagt Steffen Dillinger. Aus reinem Instinkt heraus brachte er die Kisten mit den Fotos und Filmen sofort an einen sicheren Ort. Er tat gut daran: Als er am nächsten Tag, nur einen Tag nach dem Tod des Onkels, wieder in Friedrichsthal war, bemerkte er, dass in das Haus eingebrochen worden war. Kurze Zeit später ereignete sich ein zweiter Einbruch. Entwendet wurde nichts, obwohl im Haus durchaus Gegenstände von einigem Wert zu stehlen gewesen wären. „Die haben etwas Bestimmtes gesucht“, sagt Dillinger. Wer „die“ gewesen sein könnten, weiß er nicht. (...) Seit Dezember sichtet er nun in seiner Freizeit die Hinterlassenschaften des Onkels. Wegen des potenziell strafrechtlich relevanten Charakters vieler Fotos hat er Selbstanzeige erstattet. Aber auch zum Bistum Trier hat er Kontakt aufgenommen. Bevor er Kontakt zur Presse suchte, erstellte er eine 40-seitige PowerPoint-Präsentation, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Auf der letzten Folie steht nur die Frage „Und jetzt?“ Mit dieser Präsentation und diesem „Und jetzt?“ fuhr er im Februar nach Trier und wurde dort von Bischof Stephan Ackermann empfangen. „Er hat sich alles angeschaut und war erschüttert. Er versprach, den Fall sofort vor die Aufarbeitungskommission für sexuellen Missbrauch zu bringen.“ Ackermann hielt Wort, wenig später meldete sich der Vorsitzende der Kommission, Gerhard Robbers, bei Dillinger und lud ihn zu einem erneuten Gespräch nach Trier ein, „selbstverständlich mit dem Angebot zur Erstattung der Reisekosten“, was Dillinger „aus Gründen der Unabhängigkeit“ ablehnte. (...) Der Neffe hatte einige Mühe, einen Priester zu finden, der den Onkel kirchlich beerdigt. „Normalerweise kommt bei einem verstorbenen Priester sogar ein Bischof. Aber bei meinem Onkel wollte zunächst niemand.“ Schließlich erbarmte sich ein Geistlicher aus einem Nachbarort. Im Trauergottesdienst bezeichnete er den Verstorbenen als „verdorbenen Bruder Edmund“. Was bei den anwesenden Vertretern der Studentenverbindungen einigen Unmut auslöste. Begraben wurde Dillinger schließlich auf dem Friedhof in Friedrichsthal, weitab von dem Ort, wo Priester üblicherweise ihre letzte Ruhe finden. Die Corps-Studenten hatten immerhin ihre Verbindung zu Dillinger Ende 2022 nochmals dokumentiert. Und das Bistum? Schwieg ihn tot, wie seit Jahrzehnten. Hätte es jemals geredet, wenn der Neffe nicht die Kisten mit den Filmen im Haus gefunden hätte? „Ich weiß es nicht. Ich will jedenfalls, dass die Wahrheit ans Licht kommt, und das Bistum soll eine Chance haben, sich zu erklären“, sagt Steffen Dillinger."  (Saarbrücker-Zeitung.de)

    • 13.04.2023: Friedrichsthaler Priester fotografierte seine Missbrauchstaten / Jahrzehntelang hat ein Priester aus Friedrichsthal offenbar sexuellen Missbrauch betrieben - vor allem an Jungen. Seine Taten fotografierte und filmte er. Der Neffe des inzwischen verstorbenen Priesters hat die Aufnahmen nun entdeckt. Über 700 Fotos und Videos habe der Neffe in der Wohnung des Priesters in Friedrichsthal entdeckt, schreibt die "Rheinzeitung". Der Geistliche, der im vergangenen Jahr verstorben ist, hat dem Zeitungsbericht zufolge über mehrere Jahrzehnte Missbrauch begangen, seine Taten und die Betroffenen fotografiert und das Material in seinem Haus gesammelt. Die ersten Aufnahmen seien in den sechziger Jahren heimlich entstanden. Die jüngsten stammen aus den nuller Jahren, seien hart pornografisch und dokumentieren mutmaßlich sexuellen Missbrauch vor allem an Knaben. Der Neffe des Priesters hat sich mit den Erkenntnissen an das Bistum gewandt. Dort sind die Neigungen des Priesters seit 1971 aktenkundig: Damals wurden erste Fälle im Zusammenhang mit einer Romwallfahrt dem damaligen Trierer Bischof Stein gemeldet. Daraufhin wurde der Priester offenbar in den Schuldienst versetzt, unterrichtete unter anderem an einem Saarlouiser Gymnasium. 2012 erhielt das Bistum wieder einen Hinweis, dem Priester wurde daraufhin unter anderem der Umgang mit Kindern und Jugendlichen untersagt und der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese habe nach Angaben des Bistums Trier die Ermittlung wegen Verjährung eingestellt. Ob oder seit wann das Ausmaß des Missbrauchs durch den Priester bekannt war, ließ das Bistum dem SR gegenüber unbeantwortet. (Quelle: sr)

    • 13.04.2023 Bistum bestätigt Vorfälle durch Priester: Psychologische Langzeitstudie soll helfen: Man habe sich 2012, so heißt es in einer E-Mail an die Redaktion, aufgrund von Hinweisen wegen auffälligen Verhaltens mit der Personalakte des „Ruhestandsgeistlichen“ befasst und „Hinweise auf sexuell übergriffiges Verhalten gefunden“. Daraufhin sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden, an deren Ende Dillinger der Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die öffentliche Zelebration untersagt worden seien. Dies sei auch „nach Rom“ gemeldet und im Rahmen der damals geltenden Leitlinien öffentlich gemacht worden. Im Zuge der Akteneinsicht im Jahr 2012, so heißt es in der Mitteilung des Bistums weiter, sei auch der Vorfall auf der Wallfahrt im Jahr 1971 zutage getreten. Man habe ihn der Staatsanwaltschaft Trier übergeben. Diese habe ihre Ermittlungen nach kurzer Zeit wegen Verjährung eingestellt. Steffen Dillinger: „Es wurde alles aufgezeichnet. Man hat mir gesagt, dass es ähnliche, möglicherweise sogar noch größere solcher Fälle gebe." Die Frage der Redaktion,  ob es möglicherweise ähnliche Fälle in ähnlicher Dimension gebe, lässt das Bistum Trier unbeantwortet. (den vollständigen Text auf saarbruecker-zeitung.de lesen)
    "Im Zuge der Akteneinsicht im Jahr 2012 sei auch der Vorfall auf der Wallfahrt 1971 zutage getreten."  -  Womit jetzt auch klar sein dürfte, warum Abgesandte des Bistums Trier im Jahr 2012 plötzlich und unerwartet 42 Jahre nach dieser Wallfahrt den Betroffenen aufsuchten und dieser eine Schweigepflichtsvereinbarung unterschreiben sollte! Schließlich entschied das Bistum sich (aus welchem Grund auch immer) für eine kirchenrechtliche Voruntersuchung und einer Meldung nach Rom.  (ca)
    • 12.04.2023: Ein angesehener, inzwischen verstorbener Geistlicher aus dem Bistum Trier fotografierte über Jahrzehnte hinweg seine minderjährigen Opfer. Ein Neffe stieß auf den Nachlass. Er findet unzählige Fotos, die den ehemaligen Priester in ein anderes Licht stellen und zeigen den sexuellen Missbrauch an Heranwachsenden.  Den Neffen treibt die Frage um: Was wusste das Bistum Trier? In einem Video gegenüber der Rheinzeitung erzählt er von seinem grausigen Fund. (Quelle: Rheinzeitung)


    "Trierer Bischof stellt Priester kalt" - Missbrauchsvorwürfe holen saarländischen Ruhestandsgeistlichen ein / "Saarbrücker Zeitung", März 2012


     

    17./18.03.2012: 
    "Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat einen saarländischen Ruhestandspriester suspendiert, der sich im Jahre 1970 an minderjährigen Jungen vergangen haben soll. Der Geistliche bestreitet dies.

    Trier. Seit Donnerstag darf ein 76-jähriger Ruhestandsgeistlicher aus dem Saarland keine Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Das hat Bischof Stephan Ackermann angeordnet und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdachts gegen den Priester eingeleitet, wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gestern berichtete. Der Saarländer soll sich nach Informationen der Zeitung vor mehr als 40 Jahren bei einer Jugendfreizeit an Jungen vergangen haben.

    Die Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat sollen erst diese Woche über entsprechende Gerüchte informiert worden sein, ist zu hören. „Die Vorwürfe waren uns allen schon lange bekannt, das war ein offenes Geheimnis“, verlautete demnach aber aus Kirchenkreisen.

    Der Ruhestandsgeistliche bestreitet die Vorwürfe, die angeblich sogar in den Personalakten des Mannes vermerkt sein sollen.

    Am Freitag wurde die Trierer Staatsanwaltschaft durch das Bistum informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sind die Vorwürfe, die sich 1970 zugetragen haben sollen, verjährt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer der Zeitung. Nähere Angaben zu dem Fall wollte Brauer ebenso wenig machen wie der Sprecher des Bistums Trier, Stephan Kronenburg.

    Es ist für diese Woche der zweite Missbrauchsfall aus dem Bistum Trier, der für Schlagzeilen sorgt. Erst am Mittwoch hatte die Zeitung über einen katholischen Priester berichtet, der wegen sexuellen Missbrauchs Mitte der 90er Jahre zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen ist der Geistliche wieder als Aushilfspriester in einer saarländischen Pfarrei eingesetzt. Gruppierungen wie die Katholisch Studierende Jugend hatten dies scharf kritisiert" (Quelle: Saarbrücker Zeitung,  17./18.03.2012)