Die Bischöfe wollen nun darüber nachdenken, wie man vor allem bei kirchlichen Riten und Zeremonien Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch Geistliche schützen kann. Dass man aber Kinder grundsätzlich etwa beim Beichtritual mit einem Priester nicht mehr unbeobachtet lässt - das sogenannte "Sechs-Augen-Prinzip" also - eine solche Regelung kann sich Bischof Ackermann nicht vorstellen:
"Das wird theologisch nicht möglich sein, weil es ja gerade um diesen Raum des Vertrauens geht. Aber wie finde ich die richtige Balance zwischen dem Vertrauensraum, den es braucht auf der einen Seite und der Seelsorge. Aber das gilt auch für andere Zusammenhänge, etwa dem therapeutischen Bereich. Auch da gibt es ja kein Vier- oder Sechs-Augenprinzip, sondern es braucht das Vertrauensverhältnis, um sich zu öffnen. Auf der einen Seite, auf der anderen Seite eine klare Strukturierung und Transparenz, die aber genau diesen Missbrauch verhindert, der hier beschrieben ist."