SPIEGEL ONLINE: Auch vorher wurden schon in den Kirchenarchiven Personalakten von verurteilten Missbrauchstätern vernichtet.
Ackermann: Das ist so pauschal (!) nicht richtig. Dass unsere Aktenführung in früheren Jahren nicht dem Standard entspricht, den man heute erwartet, haben wir schon öffentlich gesagt. Faktum ist, dass der Tatbestand und das Urteil in Sittlichkeitsverfahren aufbewahrt werden müssen, so sieht es das Kirchenrecht vor. Also fallen keine Tat und kein Täter unter den Tisch.