Samstag, 19. Januar 2013

Bischofskonferenz: Neue Abmahnung gegen Pfeiffer


(gloria.tv/ KNA) Die Deutsche Bischofskonferenz wehrt sich weiter mit juristischen Schritten gegen den Kriminologen Christian Pfeiffer und dessen Vorwürfe, die Bischöfe hätten die Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern oder zensieren wollen. Anwälte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) haben am Freitag an Pfeiffer und sein Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) «eine konkretisierte Abmahnung gerichtet», bestätigte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Samstag in Bonn auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Dies sei aus rechtlichen Gründen erforderlich. Zudem hätten die Anwälte den Bischöfen empfohlen, «die erforderlichen gerichtlichen Schritte einzuleiten», wenn diese «konkretisierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben werden sollte».

Die Frist dafür laufe am Montagabend ab. Pfeiffer habe sich ebenfalls am Freitag in einem Brief an Erzbischof Robert Zollitsch, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, gewandt und um die Rücknahme der Unterlassungsverpflichtungserklärung gebeten. Kopp nannte den Vorschlag und das Vorgehen des Kriminologen «inakzeptabel», auch weil dieser zunächst die Medien über den Schritt informiert und den Brief erst dann dem Adressaten zugesandt habe.

In der Erklärung soll sich der Kriminologe unter anderem dazu verpflichten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, es gebe keine neueren Vertragsentwürfe als den auf der KFN-Homepage veröffentlichten vom Mai 2012. Die späteren Entwürfe, die Pfeiffer nicht veröffentliche, zeigten aber sehr deutlich, dass der Bischofskonferenz nicht der Vorwurf gemacht werden könne, sie habe «in den Verhandlungen seit Juni 2012 irgendwelche Wünsche geäußert, nach denen es möglich gewesen wäre, die Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen zu verhindern beziehungsweise zu zensieren».
Sollten Pfeiffer oder das KFN eine solche Behauptung aufstellen, was bisher nicht ausdrücklich erfolgt sei, werde den Bischöfen empfohlen werden, «auch gegen solche Falschdarstellungen rechtlich vorzugehen».

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