Ein Kommentar von Matthias Krause
BONN. (hpd) Die Pressemitteilung, mit der die Deutsche Bischofskonferenz am 09. Januar 2013 die Kündigung des Forschungsvertrages mit Prof. Pfeiffer bekannt gab, hatte den Titel „Deutsche Bischofskonferenz will kriminologisches Forschungsprojekt zum Thema sexueller Missbrauch mit neuem Partner durchführen“. Wie soll das gehen?
Leider bleiben die deutschen Bischöfe und der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann seitdem die Antwort auf die Frage schuldig, wie das Forschungsprojekt überhaupt sinnvoll fortgeführt werden soll. Denn die vom Kirchenrecht vorgeschriebene Geheimhaltung und Aktenvernichtung scheint mit den Zielsetzungen des Projektes nicht vereinbar:
Das Forschungsprojekt verfolgte fünf Zielsetzungen, die erste davon: „belastbare Zahlen“ zum sexuellen Missbrauch zu erbringen. Wie man zu belastbaren Zahlen kommen soll, wenn die einschlägigen Akten im Geheimarchiv aufzubewahren sind, zu dem lt. Kirchenrecht „nur der Bischof“ den Schlüssel haben darf und aus dem „keine Dokumente herausgegeben werden“ dürfen, ist nicht ersichtlich. Die Mitteldeutsche Zeitung zitierte hierzu den Kirchenrechtler Klaus Lüdecke, der darauf hinweist, dass bei dem Vertrag möglicherweise das innerkirchliche Archivrecht nicht beachtet worden sei, denn es gäbe in der Kirche zwei Archive, das normale Personalarchiv und eben ein Geheimarchiv, das nur vom Bischof eingesehen werden dürfe und in dem die Akten aus sittlichen Verfahren gegen Priester aufbewahrt werden.
(...)
Morgen will Bischof Ackermann auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse der mittlerweile eingestellten Missbrauchs-Hotline präsentieren. Bei dieser Gelegenheit sollte er eindeutig erklären, ob die deutschen Bistümer die Vorschrift des Kirchenrechts, derzufolge Täterakten nach zehn Jahren zu vernichten sind, befolgen, und wie angesichts dieser Situation die angekündigte Studie sinnvoll fortgeführt werden soll.
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Matthias Krause hat auf seinem Blog seit 2010 mehrfach kirchliche Täuschungsmanöver aufgedeckt. 2010 zog ein Kirchenrechtler ein Statement zugunsten von Erzbischof Robert Zollitsch zurück, nachdem Krauses Recherchen ergeben hatten, dass Zollitsch tatsächlich für eine Pfarrei verantwortlich ist, in der es zu Missbräuchen kam. Letztes Jahr deckte er auf, dass der Hildesheimer Bischof Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter Bongartz im während des Missbrauchsskandals 2010 die Unwahrheit sagten, und er wies darauf hin, dass sich das Bistum Hildesheim der Öffentlichkeit jahrelang als "Musterbistum" in Sachen Missbrauch präsentierte, während dort gleichzeitig fast ununterbrochen Missbrauchstäter weiter eingesetzt wurden.