1. Grundsätzlich: Der Punkt schien vermeintlich an das Bistum Trier zu gehen. Dennoch gibt Uzulis hiermit eine Steilvorlage, die noch weitere Fragen aufwirft und das Bistum Trier in Erklärungsnot bringen dürfte.
2. André Uzulis, neuer Pressesprecher im Bistum Trier, behauptet unter anderem: „Die 'Seitenreste' (man beachte die Anführungszeichen seinerseits an dieser Stelle!) wiesen auf eine bei der damaligen Aktenführung verwendete Bindetechnik hin. Auf dem verbleibenden Rand seien Dokumente aufgeklebt worden. „Die in der Akte 'freien Ränder' seien nicht entstanden, weil man etwas nachträglich abgeschnitten hätte, sondern weil sie noch nicht 'beklebt“ waren.“, sagt Uzulis.
Bei einer so sorgfältigen Aktenführung, die sämtliche Korrespondenz zwischen dem Täter und dem Bistum Trier und die so manch' kuriose Einträge enthält, fällt es auf, dass die Akte abrupt endet. - Zufällig zum Tatzeitraum. Man will mir also glaubhaft machen, dass es angeblich über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinerlei schriftliche Kontakte zwischen Bischof und Priester gab. Als wären beide von der Bildfläche verschwunden. Mit Verlaub, meine Herren. Dies ist mehr als unwahrscheinlich.
3. Wenn die in der Akte 'freien Ränder“ lt. Meinung von Ackermann/Uzulis nicht „beklebt“ worden sind, frage ich mich also: Warum eigentlich nicht? Über einen Zeitraum von mehreren Jahren, keine Visitationsbesichtigungen mehr? Keinerlei Genehmigungsanfragen auf Urlaub zwischen dem Priester und dem Bischöflichen Stuhl? Keinerlei Anträge mehr auf ein neues Fahrzeug? Merkwürdig. Warum wurde dies alles nicht festgehalten, so wie dies in der Akte in den Jahren zuvor nachlesbar ist? Dass der Priester nicht in einer Art Bermuda-Dreieck verschwand, ist ebenfalls nachweisbar. Denn er war ja hier in seiner Pfarrei präsent und verübte mehrfach sexuellen Missbrauch.
4. Ich erinnere an dieser Stelle an folgende Berichterstattung im Fall Gerolstein. Darin heißt es: „Die Kammer eines Gerichts befand es als "befremdlich", dass die im Trierer Generalvikariat beschlagnahmte Personalakte des Angeklagten ab 1990 keinerlei Vermerke - auch nicht zur vorliegenden Sache - enthält. Das stehe, so Vorsitzender Gerhardts, in krassem Widerspruch zu der Sorgfalt, mit der die Akte vor 1990 geführt worden sei".
5. Den größeren Skandal sehe ich jedoch darin, dass das „weitere Opfer“, das verständlicherweise anonym bleiben möchte und das ich persönlich kenne, behauptet, ihm sei die Akte vorgelegt worden, die sowohl eine Verurteilung des Priesters enthält als auch den Eintrag enthält, dass das Bistum Trier intern vor diesem Priester „warne“! Wie konnte diese Akte das Bischöfliche Archiv verlassen und auf „Umwegen“ (dir mir ebenfalls bekannt sind) in die Hände des Betroffenen gelangen? Dies sollten Seine Exzellenz bzw. Herr Uzulis einmal erklären. Den Hinweis darauf erhielten Seine Exzellenz als auch der „Missbrauchsbeauftragte“ Peter Rütten im Juni letzten Jahres während eines persönlichen Gespräches mit anwesenden Zeugen von mir. Seine Exzellenz stieg damals das Blut sehr zu Kopfe und er sah irritiert bzw. verzweifelt Rütten an. Rütten fing an zu grinsen und wiegelte mit einer wilden Gestik und Kopfschütteln ab, nachdem er wissen wollte, wer das sein sollte und ich ihn darauf hinwies, dass ich den Namen und die genaueren Umstände nicht preisgeben werde. Es läge schließlich an ihnen, mir dies zu erklären.
6. Dass Uzulis eine Garantie abgibt, dass das Bistum Trier seit 2010 keine Akten vernichtet habe, erachte ich als eine sehr waghalsige Äußerung seinerseits. Bereits sein Vorgänger Stephan Kronenburg hatte bereits versucht, die Gläubigen für dumm zu verkaufen. - Ebenfalls vergeblich.
7. Aus gegebenem Anlass weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass die Akte, in der unsereiner - womöglich aber auch Dr. Pfeiffer – Einsicht gewährt wird, nicht die Personalakte eines Priester ist, die sich im „Geheimarchiv“ des Bischofs befindet – und im günstigsten Falle noch ein wenig Wahrheit ans Licht bringen könnte. Zu der aber selbst die Staatsanwaltschaft offensichtlich keinen Zugang hat (siehe Westphal/München-Freising), da sie am Kirchenrecht scheitert.
8. Hinzu kommt, dass das katholische Kirchenrecht vorschreibt, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind: Can. 489 – § 2:
"Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren." Wohlbemerkt -dies bezieht sich „lediglich“ auf Sittlichkeitsverfahren! Offensichtlich hat man auch versucht, Pfeiffer dahingehend zu täuschen. - Seine explizite Anfrage an die Bischöfe blieb laut eigener Aussage bis heute unbeantwortet...
Seine Exzellenz! Sie sind am Zug!