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Mit Nachdruck dementierte Kopp Behauptungen des Kriminologen, in einigen Bistümern seien Akten zu Missbrauchsfällen vernichtet worden. Der Sprecher betonte, dass nach dem Kirchenrecht alle relevanten Akten zu Straftaten in diesem Bereich aufbewahrt werden müssten. Hier sei das Kirchenrecht strenger als das weltliche Recht.
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"Pfeiffer: Ja es gibt da eine Vorschrift, wonach man zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu vernichten hat. Darüber hatte man uns im Unklaren gelassen, dass es das gibt. Auch die Öffentlichkeit war darüber nicht informiert worden, denn vereinbart ist im Vertrag eine Aktenanalyse bis zum Jahr 1945 rückgehend. Das ist ja gar nicht machbar, wenn alle zehn Jahre die Akten vernichtet werden. Diese Vorschrift war offenbar früher nicht angewendet worden. Und dann erhielten wir Hinweise aus der Kirche: Ja, es sind aber in einigen Diözesen die Akten jetzt vernichtet worden. Das habe ich in einem Schreiben an die Bischöfe dargestellt und gesagt, ich weiß nicht, ob das stimmt, bitte legen sie offen, in welchen Diözesen wurden wie viele Akten vernichtet. Nur dann können wir mit unserer Forschung beginnen, wenn wir das Ausmaß der Lücken auch einschätzen können. Dieses Schreiben aus dem Oktober letzten Jahres wurde nicht beantwortet."
Bischof Ackermann
Ackermann: "Wir waren gezwungen, heute den Drittelmittelvertrag mit dem KFN aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die überzahlten Forschungsförderungsgelder zurückzufordern. Ich bedauere, dass der jetzige Schritt unumgänglich wurde, der allein mit dem mangelnden Vertrauen in die Person von Professor Dr. Pfeiffer zusammenhängt."
Quelle: Pressemeldung, DBK