Die katholische Kirche wies den Zensurvorwurf zurück und reichte am 14. Januar einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Pfeiffer ein. Diesen allerdings hat sie nach Auskunft des Kriminologen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen. Trotzdem dürfte der Vorgang für die Kirche teuer werden. Denn weil Pfeiffer nicht wusste, bei welchem Landgericht der Antrag eingehen würde, hinterlegten seine Anwälte vorsichtshalber an allen 118 deutschen Landgerichten sogenannte Schutzschriften, mit denen sich der Kriminologe dagegen wehren wollte. Die Kosten dürften jetzt auf die katholische Kirche zukommen.
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Das KFN appellierte an alle kirchlichen Missbrauchsopfer, freiwillig an einer
anonymen Fragebogenerhebung des Instituts mitzuwirken.
Die Bitte ist, dass sie sich per Mail (kfn@kfn.de) oder brieflich (Lützerodestr. 9, 30161 Hannover) an das KFN wenden, damit das KFN ihnen den Fragebogen per Post zusenden kann.