Montag, 14. Januar 2013

Ernst Mettlach, Bistum Trier: "Was 'erreichbare Informationen' heißt, hätte Professor Pfeiffer vor Vertragsabschluss erfahren können, hätte er in das Kirchenrecht geschaut."


Foto:  Bistum Trier


zur Erinnerung:

"Redakteur Ernst Mettlach von der bischöflichen Pressestelle bestand darauf, eine formelle Email-Anfrage zu dieser Nachfrage zu erhalten. Auf den Hinweis, es gehe nur darum, eine allgemeine Aussage zu erhalten, ob überhaupt Missbrauch im Bistum Trier von Betroffenen mitgeteilt wurde, verweigerte der Redakteur die entsprechende Auskunft. Nachdem PUBLICUS TREVERENSIS Herrn Mettlach mitteilte, man werde dann eine Meldung verfassen, dass keine Auskunft erfolgt sei, wurde Herr Mettlach drohend. "Wenn Sie eine solche Meldung verfassen, werden Sie Ärger bekommen", sagte Herr Mettlach." (Quelle)


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Nachfolgend Auszüge einer aktuelle Korrespondenz zwischen dem "Social-Media- und Multimediaredakteur des Bistums Trier", Ernst Mettlach (em),  und Matthias Krause, Quelle: facebook, offizielle Seite des Bistums Trier,  13.01.2013. Im Namen und für das Bistum Trier schreibt Ernst Mettlach (fettgedruckt): 



Bistum Trier: Wann es Zeit für Vergebung ist, entscheidet nicht die Kirche, sondern diejenigen, denen Gewalt angetan wurde. Es ist davon abgesehen nicht richtig, dass der Bruch zwischen dem KFN und der Bischofskonferenz jetzt durch Einflussnahme oder Zensur der Ergebnisse verursacht wurde. Es ist nicht der erste externe Gutachter, der in dieser Sache tätig ist, siehe Leygraf-Studie, kein einziger hat nur annähernd diese Vorwürfe erhoben, im Gegenteil. Zu Anfang des Projektes war vereinbart worden, dass "jeder Textentwurf für geplante Datenerhebungen, für Gesprächsleitfäden, für Zwischenberichte, abschließende Forschungsberichte oder Presseerklärungen" mit den Vertretern der Diözesen abgestimmt und die jeweilige Endfassung dann dem Verband der Diözesen zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Datenschutzes, auf den auch Priester und Kirchenangestellte ein grundsätzliches Recht haben, ist das mehr als richtig. Dass einige kirchliche Mitarbeiter in der Vergangenheit anderen schlimmste Gewalt angetan haben, kann nicht rechtfertigen, alle unter Generalverdacht zu stellen, auch wenn der Stammtisch das gerne tut. Pfeiffer hat angesichts dieser schwierigen datenschutzrechtlichen Situation dagegen darauf bestanden, dass der Markt entscheidet, was mit den publizierten Daten geschieht, wie es Mitglieder des Beirats berichten. Dem Projekt kann es nur guttun, wenn andere es weiterführen. Dass diesen dann der Makel der Manipulation anhängt, ist, siehe Leygraf etc., schlicht nicht haltbar. Und dass dies die erste wesentlcihe Anerkennung der Schuld ist, ist ja angesichts der Maßnahmen, die in den letzten anderthalb Jahren stattgefunden haben, eine gewagte Behauptung. (em)


(Name bekannt, Anmerk .ca:)  Es geht hier weder um Generalverdacht noch um Vergebung in dem Artikel. Es geht darum das innerhalb der Kirche aktiv Beweismittel vernichtet werden und dies die Arbeit fuer die Gutachter unmoeglich macht. Von der Veroeffentlichung von Namen war in dem Artikel keine Rede deshalb kann ich den Post der Pressestelle des Bistums Trier nur schwer nachvollziehen. Weder wunde in dem Artikel die Kirche unter Generalverdacht gestellt noch wurde angeprangert, dass Namen nicht veroeffentlicht werden. In dem Artikel geht es um den unglaublichen umstand das bei der Kirche die Shredder in bestimten Bueros die Shredder am laufen sind und Daten vernichtet werden die fuer eine Aufklaerung unbedingt notwendig sind. Der Eindruck wird erweckt, dass man sich lieber hinter einer Datenschutzrichtline versteckt als die Aufklaerungsarbeit voll zu unterstuetzen. Die defensiven Kommentare der Pressestelle des Bistums Trier hier zu diesem Thema scheinen dies meiner Meinung nach auch zu belegen

(Name bekannt: ) Und dann noch eine Frage, warum muss eine Veoeffentlichung eines unabhaengigen Gutachtens, welches von einer renommierten Institution erstellt worden ist erst mit den Diozoesen abgestimmt werden? Sicherlich wuerde ein Gutachten unter allen datenschutzrechtlichen Aspekten erstellt werden auch ohne Input der Kirche in die finale Fassung der Publikation.


Bistum Trier:  Die Zusammenarbeit mit dem KFN ist an der Frage der Veröffentlichungsrechte gescheitert, nicht an einer Vernichtung von Beweismitteln. Bei uns werden keine Akten geschreddert. Pfeiffer behauptet das zwar, bleibt jedoch Beweise und Fakten schuldig. Nicht umsonst schreibt SpoN ja "offenbar" und dass dies Pfeiffer berichte. Im Übrigen fanden die allermeisten Fälle sexueller Gewalt in den sechziger und siebziger Jahren statt. Diese Fälle sind aus strafrechtlicher Sicht in der Regel verjährt. Das ein Institut auch diesen Fällen nachgehen soll, ist ein Teil der Aufarbeitung von Seiten der Kirche, die dazu das KFN beauftragt hat, die Akten auszuwerten. Weil wir Auftragggeber sind, haben wir selbstverständlich auch Mitspracherecht bei den Modalitäten und das Prozedere muss mit uns abgestimmt werden. Es geht um Personaldaten von Kirchenmitarbeitrn, von denen die große Mehrheit nichts zu tun hat mit den Fällen sexueller Gewalt und die einen Anspruch haben auf Datenschutz. Das es jetzt zum Bruch gekommen ist, liegt daran, dass Pfefifer alleine entscheiden wollte, was mit den Ergebnissen und en Daten geschieht. Mitglieder des wissenschaftlchen Beirats berichten, dass Professor Pfeiffer gesagt habe, dass der Markt entscheide, was damit geschehe. Von wegen, dass Datenschutz sichergestellt ist. Er wollte selber bestimmen, mit welchen Daten und Informationen er durch Talkshows tingelt oder in Interviews verbreitet. Das meinte ich auch mit Generaverdacht. Der Prozentsatz pädophiler Kirchenmitarbeiter ist nicht höher als in der Gesellschaft. Wenn man trotzdem so verführe, wie Pfeiffer wollte, stellte man die Übrigen unter Generalverdacht. (em)

 (Name bekannt:)  Fuer mich hoert sich das an, als on Herr Pfeifer eine Vorabzensur der Kirche verhindern und nicht dass er Unschuldige and den Pranger stellen will. Ist Ihnen ueberhaupt klar was fuer Vorwuerfe Sie gegen Herr Pfeifer indirekt erheben? Man koennte fast glauben dass auch Sie keinerlei Interesse an einer lueckenlosen Aufklaerung haben.


Bistum Trier: Deswegen haben wir auch dieses Projekt angeleiert und werden es im Übrigen ja auch fortführen. Was die Vorwürfe betrifft: Wenn wir Personalakten unetrsuchen lassen, wollen wir wissen, was damit geschieht. Die Vorwürfe stammen übrigens von Kollegen Pfeiffers. Ich mache es jetzt einmal wie sie und poste unkommentiert Zeitungsartikel...
http://mobil.stern.de/panorama/missbrauch-und-kirche-das-wohl-der-opfer-ist-das-mass-1952316.html?mobil=1

(Name bekannt:) http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1973723/


Bistum Trier Hmmm, Enders kritisiert Pfeiffers. "Enders: Ich glaube, das Fußvolk will die öffentliche Aufarbeitung, und ich habe eine sehr kritische Distanz immer wieder zur Kirche, habe sie auch oft kritisiert öffentlich, aber ich weiß, dass es Bistümer gibt, die es wirklich wollen, das habe ich gehört, es gibt auch Bistümer, die keine Akten vernichtet haben, und ich möchte, dass damit angefangen wird."

(Name bekannt:)  Also wurden doch Akten in einigen Bistuemern vernichtet?


Bistum Trier: Sie sind auf der Fanseite des Bistums Trier. Was in den letzten vierzig Jahren in den übrigen 26 deutschen Bistümern geschehen ist, müssen sie eben dort nachfragen. Warum sollten denn überhaupt Akten vernichtet werden, welchen Sinn hätte das?

(Name bekannt:)  Stellen Sie allem ernstens diese Frage?

Bistum Trier: Ja. Allen ernstes. Welchen Sinn hätte das? Wir gewähren freiwillig Zugang zu den Akten. Nur zur Erinnerung.

(Name bekannt:)  Auf oeffentlichen Druck sahen Sie sich vor 2 Jahren gezwungen dazu!

(Name bekannt:) Jahrelang wurden Taeter gedeckt und jetzt soll das ploetzlich anders sein. Ihre Kommentare sind zum Teil unglaublich. Sind Sie sich sicher, dass Sie wirklich an einer Aufklaerung interessiert sind.

Bistum Trier: Erstens haben ich hier gar nichts entschuldigt. Sie unterstellen uns Vertuschung, ohne dass sie Belege dafür. Pfeiffer schildert, Leutheusser-Schnarrenberg hat den Eindruck, dass... Zweitens bleibens sie die Antwort schuldig, welchen Sinn der von ihnen kolportierte Vorwurf haben sollte. Desweiteren bitte ich Sie, sich an die Netiquette zu halten.

(Name bekannt:)  Wo habe ich gegen die Netiquette verstossen? Also Ihnen kann kein Grund einfallen warum man details in bestimmten Faellen wohlmoeglich vertuschen will?

Bistum Trier: Danke, dass sie das "zum k... " in zum "zum Teil unglaublich" editiert haben. Ich bin mir sicher sicher, sie verraten mir, warum wir angeblich Personalakten schreddern.

(Name bekannt:)  Naja viel Fantasie braucht man nicht aber normalerweise werden Akten in solchen Faellen vernichtet um Taeter und Mitwisser zu decken. Taeter decken, ist das etwas so unglaubliches in der Katholischen Kirche?

Bistum Trier: Der allergrößte Teil der Taten ist verjährt, weil sie in den 60er und 70er Jahren stattfanden. Sind sie nicht verjährt, ist es Sache der Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Und der Staatsanwalt hätte sich die Akten lange nolens volens geholt, wenn er Verdunklungsgefahr gesehen hätte. Pfeiffers Institut sollte im Auftrag der Kirche Fälle sexueller Gewalt ab 1945 in Trier untersuchen. Die damaligen Bischöfe und Personalchefs sind tot, die Täter wohl oft auch. Und noch einmal: der Auftrag zu dem Projekt kam von der DBK selbst. Hätte jemand Täter und Mitwisser decken wollen, wäre es wohl einfacher gewesen, den Aktenschrank zuzusperren.

(Name bekannt:)  Ach ja die Verjaehrung im deutschen Recht. Zum Glueck gibt es die ja auch noch sonst haette tatsaechlich der Staatsanwalt in Trier angeklopft. Die Opfer leben ja leider noch denen ist damit leider garnicht geholfen. Aber vielleicht sollte man einfach den Opfern die Schluessel zu den Aktenschraenken geben und Sie koennen ihre eigene Aufarbeitung machen. Und noch einmal, das Projekt kam erst auf immensem oeffentlichen Druck zustande.

Matthias Krause @Bistum Trier: Sie täuschen hier nicht nur, sie sagen auch die Unwahrheit: Pfeiffer hat m.W. nie behauptet, das Bistum Trier oder irgend ein anderes Bistum habe Akten geschredeert oder vernichtet. Er sagt nur, er habe Hinweise darauf erhalten, und das Kirchenrecht ist in dieser Hinsicht ja eindeutig. Screenshot geht an Prof. Pfeiffer. Wenn die Kirche ihm falsche Tasachenbehauptungen vorwirft, müssen Sie schon sauberer arbeiten.

Matthias Krause @Bistum Trier: Sie führen hier die Leser massiv hinter's Licht! Oben fagen Sie, welchen Sinn Aktenvernichtungen haben sollten. Abgesehen davon, dass die Antwort so offensichtlich ist, dass Sie dies besser nicht als rethorische Frage stellen sollten, schreibt das Kirchenrecht die Vernichtung von Akten ausdrücklich vor. Wozu soll also überhaupt noch ein Grund geliefert werden? SIE müssten mal erläutern, wieso Akten NICHT gemäß dem Kirchenrecht vernichtet worden sein sollen. Ich warte auf die Antwort.

Bistum Trier @Skydaddy: Was täusche ich denn vor und wieso führe ich hier jemanden hinters Licht? Was das sauber arbeiten angeht: Ich zitiere mal hier das von ihnen angeführte Kirchenrecht. Can. 489 § 2. "Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren." Auf Deutsch: Die Personalakten der Täter, die nicht vor dem Kadi landeten, das eben ist ja das Problem müssten also noch existieren, sofern sie nicht verstorben sind. Und ja, die rhetorische Frage liegt ja wohl auf der Hand. Welchen Sinn hat es, eine Studie in Auftrag zu geben und dann die Grundlagen zu vernichten? Und weiter oben wird uns vorgeworfen, gezielt Akten zu vernichten. Was den Screenshot angeht, Prof. Pfeiffer sagte, wie man der Berichterstattung entnehmen kann, er habe Hinweise darauf, dass Akten vernichtet wurden. Soll er Ross und Reiter nennen. In der Beweispflicht ist er in diesem Fall.

Wolfgang Klosterhalfen:
 Wenn niemand vorhat, Akten zu vernichten, wieso lese ich dann dies:
„Beim Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn hieß es, der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann habe mehrmals seine Bischofskollegen gebeten, vorerst keine Akten zu vernichten. Ein Weisungsrecht hat Ackermann aber in dieser Sache nicht.“ M. Drobinski und R. Preuss, Süddeutsche Zeitung, 12.1.2013

Bistum Trier: Ich kenne diesen Artikel und den Zusammenhang nicht. Ich nehme an, es ist eine Reaktion auf die Vorwürfe Pfeiffers, die er in einem Brief an die Bischöfe vom 22. Oktober äußerte: „Unabhängig voneinander haben zwei renommierte Persönlichkeiten der Katholischen Kirche mich in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass ihnen verlässliche Informationen vorliegen, wonach man in verschiedenen Diözesen die vergangenen zwölf Monate dazu genutzt hat, aus den Geheimarchiven Täterakten zu entfernen."


Matthias Krause @Bistum Trier: Es wäre für die Mitleser hier transparenter, wenn Sie mich mit "Matthias Krause" anreden würden statt mit "Skydaddy". Für die Mitleser: Unter diesem Namen betreibe ich ein Blog, auf dem ich seit 2010 auch auf kirchliche Täuschungsmanöver hinweise. (www.skydaddy.de) Was Ihre Falschbehauptung über Prof. Pfeiffer angeht: Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand sagt, ihm sei zugetragen worden, dass Akten vernichtet würde, oder ob er sagt, dass tatsächlich Akten vernichtet würden. Wenn Sie diesen Unterschied nicht erkennen, sollten Sie nicht in der Öffentlichkeitsarbeit tätig sein, das könnte für Ihren Arbeitgeber - und somit die Kirchensteuerzahler - teuer werden.

(Name bekannt:)  Hat die Pressestelle tatsaechlich gedroht?http://publicus-treverensis.vsud.de/archives/286-Missbrauchsfaelle-im-Bistum-Trier-Presseinformationen-Fehlanzeige.html

Missbrauchsfälle im Bistum Trier - Presseinformationen Fehlanzeige - PUBLICUS TREVERENSIS - Kleine T
publicus-treverensis.vsud.de

Matthias Krause @Bistum Trier: Sie täuschen schon weder, indem Sie so tun, als ginge es nur um noch unentdeckte Fälle. Tatsächlich ging es darum, die DETAILS der Fälle zu untersuchen, so heißt es z.B. im Forschungskonzept, dass der VDD abgesegnet hat: "Welche Besonderheiten weisen Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige, die Täter des sexuellen Missbrauchs waren, im Hinblick auf ihre Kindheit, ihre Jugend und ihr soziales Umfeld auf?" -- Diese Forschung wird in der tat durch die vorgeschriebene Aktenvernichtung verhindert. -- Wenn Ihnen dies unbekannt ist, sollten Sie hier keine Auskünfte geben.

Bistum Trier: Nein, die Pressestelle hat nicht gedroht.

Bistum Trier @Skydaddy:  Wo sage ich, dass es nur um unentdeckte Fälle geht? Was sie schreiben, ist nur eines der Ziele. Das Projekt hat daneben als weitere Ziele: Zahlen zum sexuellen Missbrauch rausfinden, das Täterhandeln analysieren, klären, wie sich die Kirche verhalten hat, und auf der Grundlage der Ergebnisse das Präventionskonzept überprüfen. Neun Diözesen ihre Teilnahme an dem Projekt zugesagt und wollten dem KFN "alle in den (Erz-)Bistümern erreichbaren Informationen" zur Verfügung stellen. Was "erreichbare Informationen" heißt, hätte Professor Pfeiffer vor Vertragsabschluss erfahren können, hätte er in das Kirchenrecht geschaut.

(Name bekannt)  Dieses Zitat ist also falsch und existiert nicht?

Bistum Trier: Es wäre freundlich, wenn sie sich für einen Thread zu diesem Thema entscheiden könnten. Ich habe ihnen bei ihrem anderen Thread geantwortet.

(Name bekannt):  Weichen Sie den Fragen doch bitte nicht aus.

Bistum Trier:  Deswegen antworte ich ihnen ja auch in dem anderen Thread. 
"Das Zitat exisitiert, es steht ja da. Es ist allerdings falsch. Ich habe dem unbekannten Herrn nicht gedroht, sondern ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es presserechtlich bedenklich ist, was er tut. Und nur zu mit den Mails an den Betreiber oder was immer sie mit ihrer hochnotpeinlichen Befragung bezwecken."

Matthias Krause: Ich wiederhole es einfach noch einmal umkommentiert, weil es so schön ist. Bistum Trier schreibt: "Was "erreichbare Informationen" heißt, hätte Professor Pfeiffer vor Vertragsabschluss erfahren können, hätte er in das Kirchenrecht geschaut."

Bistum Trier:  Danke für die Zusammenfassung. In der Tat können wir nur Zugang zu solchen Dingen gewähren, die auch existieren.

Matthias Krause @Bistum Trier: Das heißt: Prof. Pfeiffer hätte erfahren können, dass die Akten der Priester, gegen die es Verfahren gab, nach spätestens 10 Jahren zu vernichten sind? - Darf ich das als Bestätigung auffassen, dass diese Akten - bis auf den Tatbestandsvermerk und den Urteilstext - tatsächlich "nicht erreichbar" sind?

Matthias Krause: Also die im Kirchenrecht genannten Akten existieren tatsächlich nicht mehr?

Matthias Krause: Da könnte man sich natürlich im Gegenzug auf den Standpunkt stellen: Die Bischöfe hätten wissen müssen, dass Forscher keine Freigabe für ihre Forschungsergebnisse akzeptieren können, und auch keine kirchlichen Anmerkungen im Text. 

Bistum Trier: Ich kann ihnen nicht sagen, wie der Ist-Bestand an Personalakten bei uns ist. Was existiert, darauf bekommen die Forscher, wer auch immer das jetzt sein wird, Zugriff wie vereinbart. Es wurden im Bistum Trier keine Akten vernichtet, um sie dem Zugriff der Forscher zu entziehen. Ansonsten nähern wir uns dem Kern des Problems, warum es zum Bruch zwischen DBK und KFN kam. Wie eingangs beschrieben, geht es um Veröffentlichungsrechte. Und sie haben recht, in der Tat hätten wir wissen müssen, auf wen wir uns einlassen. Merkwürdig nur, dass das ja nicht die erste externe Expertise in der Missbrauchs-Causa ist. Mit Professor Norbert Leygraf und den Professoren Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin gab es überhaupt keine Probleme. Und auch Monika Westphal, die eine sehr kritische Studie verfasst hat, sagt, dass es nie Probleme mit der von Pfeiffer befürchteten "Zensur" gab. Es sei problematisch, wenn Pfeiffer „mit solchen persönlichen Daten über die Dörfer geht“, sagte sie dem „Münchner Merkur“. Genau deswegen wollen wir als Auftraggeber wissen, was damit geschieht.
  
Matthias Krause @Bistum Trier: Also, sie ziehen sich auf die Aussage zurück, es seien keine Akten vernichtet worden, um sie dem Zugriff der Forscher zu entziehen. Das hat m.W. auch niemand (jedenfalls nicht Pfeiffer) behauptet, und das ist auch nicht der Punkt, um den es geht (obwohl man da leicht abgelenkt werden kann): Die Vorschrift, die Akten der Täter zu vernichten, macht das Forschungsprojekt fast sinnlos. Und das hätte den Bischöfen auch klar sein müssen. Es ist doch absurd, wenn Sie sagen, dass Pfeiffer sich das Kirchenrecht hätte durchlesen sollen, wenn er einen Vertrag erhielt, in dem drin steht, dass die verfügbaren Akten bereitgestellt werden, und das Thema "Geheimarchiv" in den 15 Monaten der Vertragsvorbereitung offenbar kirchenseitig noch gar nicht thematisiert wurden. 

Bistum Trier: Doch, das ist einer der Punkte, um die es geht. Professor Pfeiffer hat expressis verbis geschrieben: „Unabhängig voneinander haben zwei renommierte Persönlichkeiten der Katholischen Kirche mich in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass ihnen verlässliche Informationen vorliegen, wonach man in verschiedenen Diözesen die vergangenen zwölf Monate dazu genutzt hat, aus den Geheimarchiven Täterakten zu entfernen." Beweise oder irgendwelche näheren Hinweise ist er schuldig geblieben.

Matthias Krause @Bistum Trier: 1.) Wenn es eine kirchliche Vorschrift zur Aktenvernichtung gibt, reicht das völlig aus, damit liegt der Ball wieder bei der Kirche. 2.) Pfeiffer hat genau erklärt, weshalb er seine Quellen und die Bistümer nicht nennt: Weil seine Informanten bereits allein durch die Mitteilung ein Risiko eingegangen sind. Sie legen doch hier so großen Wert auf Anonymität, da können Sie doch nicht ernsthaft fordern, dass Pfeiffer seine Quellen preisgibt. Und noch einmal: Die Vorschrift reicht doch als Begründung völlig aus.

(Name bekannt):  http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1972524/

Matthias Krause:  Es wird ja per Definition nicht so viele Leute in jedem Bistum geben, die wissen, ob Akten aus dem Geheimarchiv vernichtet werden. Und noch einmal: Sie berufen sich jetzt auf die Vorschrift, also dass die Akten vernichtet werden müssen. Pfeiffer erhielt offenbar Informationen, das solche Unterlagen bisher nicht vernichtet wurden (obwohl sie schon "überfällig" waren), dann aber doch noch schnell vernichtet wurden, als die Studie angekündigt wurde.

Matthias Krause:  Und weshalb soll Pfeiffer die Bistümer überhaupt nennen? Es geht hier nicht in erster Linie um einen Vorwurf, sondern um die Frage, welche Akten überhaupt noch zur Verfügung stehen. Das betrifft alle Bistümer und muss geklärt werden, um zu beurteilen, ob eine Aktenstudie überhaupt noch Sinn macht. Und das sollten die Bistümer dann halt mal klären. So wie Sie es darstellen, werden die Akten tatsächlich entsprechend dem Kirchenrecht vernichtet. Dann wäre die Untersuchung, so wie sie konzipiert war, sinnlos, weil ausgerechnet bei den erwiesenen Fällen, wo es Aussagen usw. gab, der Großteil der Akten vernichtet wäre. Das wollte Pfeiffer geklärt haben, und zwar nachvollziehbarerweise.

An dieser Stelle wurden auf facebook die Einstellungen - vermutlich von Ernst Mettlach selbst- geändert, so dass es keinen öffentlichen Hinweis mehr auf diesen Thread gab.  Dennoch, nachfolgend die komplette Korrespondenz:



Bistum Trier:  Sie schreiben ja selbst, warum Pfeiffer die Bistümer nennen sollte. Wenn er Informationen erhielt, dass Unterlagen bisher nicht vernichtet wurden, dann aber doch noch schnell vernichtet wurden, als die Studie angekündigt wurde, ist das ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Den einfach so in den Raum zu stellen... Siehe oben. Pfeiffer sagt heute, so schreibt es zumindest die FAZ, dass er„fälschlicherweise“ davon ausgegangen sei, „dass die Akten aus 65 Jahren, zur Verfügung stehen“. Von den CIC-Vorschriften will er laut Berichterstattung nichts gewusst haben und sagt heute, dass diese Vorschrift mit dem Forschungsvertrag nicht vereinbar sei. In der Tat kann man uns vorwerfen, dass ein Hinweis auf das Kirchenrecht im Vertrag wohl fehlt. Man könnte aber auch davon ausgehen, dass ein Rechtsprofessor die entsprechenden Passagen und die Vorbedingungen und Rahmenbedingungen seiner Arbeit kennt oder sich mit Blick auf eine Vertragsunterzeichnung damit vertraut macht.


Matthias Krause:  Pfeiffer ist kein Rechtsprofessor. Die einzig sinnvolle Arbeitsweise ist, dass Pfeiffer sagt, welche Informationen er benötigt, und die Bischöfe klären, ob sie die zur Verfügung stellen können. So wie Sie es darstellen, hätte Pfeiffer das Kirchenrecht von sich aus ansprechen müssen, 27 Bischöfe hingegen nicht. Das erscheint, gelinde gesagt, nicht sehr überzeugend.


(Name bekannt:) Sehr geehrtes Bistum Trier, wuerden Sie bitte Ihre Kuerzel an das ende jedes Posts haengen. Ich denke es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber und jeder die Moeglichkeit hat, den Verfasser der Posts zu identifizieren. Wenn ich Ihrer Argumentation folge kann ich den Eindruck nicht los werden, dass Ihnen keinerlei interesse an einer Aufklaeung gelegen ist. Sie verteidigen gerade zu, dass daten Vernichtet worden sein koennten, selbst wenn dies nach dem bekannt werden des Skandals geschehen ist. Spaetestens zu diesem Zeitpunkt haette die Vorschrift fuer den Zeitraum der Aufarbeitung aufgehoben werden muessen und zwar ganz offiziell. Offensichtlich ist dies nicht geschehen. Haben Sie sich das Interview auf DRadio angehoert? Herr Pfeiffers Schilderungen hoeren sich sehr plausibel an. Ausserdem halte ich Ihre permanenten Anzweifelungen an Herrn Pfeiffers seriositaet als eine absolute Frechheit. In keinem Punkt den Herr Pfeiffer gegen die Kirche erhebt haben Sie bisher auch nur einen Gegenbeweis erbracht.


Bistum Trier:  Von den 27 Bischöfen ist wohl keiner Jurist, wahrscheinlich auch niemand Kirchenrechtler. Im Gegensatz zu Herrn Pfeiffer. Was ist Herr Pfeiffer denn sonst für ein Professor? Ich weiß lediglich, dass er zum Dr. jur. promoviert wurde und habe den Titel "Rechtsprofessor" dem eingangs geposteten SpOn-Artikel entnommen.


Bistum Trier: Sie wissen genau, wer schreibt, sonst hätten sie wohl kaum googlen können. Den ersten Beitrag habe ich gekennzecihnet, dass der Dialog von mir fortgeführt wurde, ist ersichtlich. Zu ihren weiteren Vorwürfen habe ich alles gesagt, was ich zu sagen habe.

(Name bekannt:) Erm, das heisst Sie haben keinerlei Idee von wem Sie hier reden? Denken Sie wirklich, dass Sie ihrer Rolle in der Pressestelle gewachsen sind? Sie haetten sich wenigstens die Muehe machen koennen und Christian Pfeiffer auf Wikipedia suchen koennen.


Bistum Trier:  Hätten sie sich die Mühe gemacht, ordentlich zu googlen, wüssten sie, dass ich gar nicht in der Pressestelle des Bistums arbeite. Wenn sie sich weiterhin die Mühe machen, den Eintrag von Herrn Pfeiffer auf Wikipedia zu betrachten, hätten sie gesehen, dass er zumindest nicht unumstritten ist. Und ob man den Inhaber einer Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht Rechtsprofessor oder sonstwie nennt. Ja, das weiß ich tatsächlich nicht mit Sicherheit. Aber sie erklären es mir sicher.

(Name bekannt:) Wie gesagt ich weiss nicht wer Sie sind und habe Sie im vorherigen Post gefragt Ihre Identitaet zu bestaetigen.

Matthias Krause: Auch ein Jurist wird nichts über das Kirchenrecht wissen, diese Aussage, ist, mit Verlaub, lächerlich. Genauso wie die Idee, dass 27 Bischöfe den Schlüssel zum Geheimarchiv erhalten, ohne Instruktionen, was dabei zu beachten ist. Ich schätze den sachlichen Ton hier, aber das ist doch wirklich lächerlich.

Matthias Krause: Es drängt sich hier doch wirklich die Frage auf, ob die Bischöfe allesamt vergessen haben, dass relevante Unterlagen im Geheimarchiv aufzubewahren und und ggf. zu vernichten sind, oder ob das seitens der Kirche im Vertrag absichtlich nicht thematisiert wurde. Und die Antwort ist so naheliegend, dass ich sie gar nicht zu schreiben brauche.

Bistum Trier: (Name bekannt), wenn sie nicht wissen, wer ich bin, wie konnten sie dann meinen Namen googlen und den anderen Eintrag zum Thema verfassen, der sich ja explizit um meine Person dreht? Ansonsten finden sie, ich schrieb es bereits, mein Kürzel unter dem ersten Eintrag und die Auflösung der Kürzel auf unserer Seite unter Info. Matthias Krause, ich sage nicht, dass ein Jurist zwangsläufig das Kirchenrecht kennen muss. Wenn er aber von der Kirche mit einer Studie beauftragt wird, gehe ich davon aus, dass er sich mit den Besonderheiten des Studienobjektes befasst. Und dazu gehört das Kirchenrecht. Das finde ich gar nicht lächerlich.


Matthias Krause @Bistum Trier: Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber irgendwie scheinen wir hier mittlerweile von Bischof Ackermanns Aussage "Es ist also falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Akten­vernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde." zu der Situation gelangt zu sein: Ja, es werden Akten gemäß can. 489 CIC vernichtet, so wie es Herrn Pfeiffer zugetragen wurde (ansonsten würde auch gegen das Kirchenrecht verstoßen) und ja, die Vernichtung behindert auch tatsächlich die vereinbarte Forschung - aber irgendwie soll das alles die Schuld von Prof. Pfeiffer sein.

Matthias Krause: Und ja, es ist lächerlich, so zu tun, als hätte Prof. Pfeiffer das wissen müssen. Außerdem behaupten Sie ja eben nicht nur, Pfeiffer hätte es wissen sollen, sondern hat gleichzeitig auch, 27 Bischöfe, die den alleinigen Zugang zu den Geheimarchiven haben, hätten das Thema nicht aufbringen müssen. Sie machen sich doch nur noch selbst etwas vor!

Matthias Krause: Oben schreiben Sie: "Wenn [Pfeiffer] Informationen erhielt, dass Unterlagen bisher nicht vernichtet wurden, dann aber doch noch schnell vernichtet wurden, als die Studie angekündigt wurde, ist das ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Den einfach so in den Raum zu stellen..." -- Die betreffenden Diözesen hätten lediglich noch schnell den Zustand hergestellt, der vom Kirchenrecht gefordert ist. Das hätte zwar die Studie beeinträchtigt, wäre aber eben gerade die Konsequenz aus dem Kirchenrecht. Da braucht Pfeiffer doch keine Belege vorzulegen.

Matthias Krause @Bistum Trier: Noch etwas zum Abschluss: Sie klingen oft, als würden Sie lediglich die offensichtlichen Sprachregelungen der Kirche wiederholen. Ich kann Ihnen nur dringend raten, selbst gegen zu checken, ob das stimmen kann. Wenn es hart auf hart kommt, verheizt die Kirche notfalls auch erheblich größere Kaliber als Sie. Wie Sie auf meinem Blog lesen können, hat das Freiburger Ordinariat 2010 sogar zwei Kirchenrechtler getäuscht, um dann mit deren (Zollitsch fälschlicherwesie) entlastenden Statements bei der Presse hausieren zu gehen. Prof. Bier hat sein Statement später zurückgezogen. Der lässt sich sicher nicht noch mal für so etwas benutzen.

Bistum Trier: Da ich nicht weiß, welche Akten und welchen Vorgang Herr Pfeiffer meint und welche eventuelle Fristen für diese gelten, kann ich dazu nicht wirklich etwas sagen. Es gibt wohl, ich denke, da stimmen sie mir zu, einen Unterschied, mit welcher Intention jemand handelt, wie hier behauptet, auch wenn es vor dem Recht keinen Unterschied macht.

Bistum Trier: Sehr geehrter Herr Krause, ich benutze keine offiziellen Sprachregelungen, die es in diesem Fall auch gar nicht gibt, zumindest nicht im Bistum Trier. Es schickt mich auch niemand vor. Ich bin für die Facebook-Seite des Bistums verantwortlich und versuche einfach, meinen Job zu erledigen. Das einzige, was ich getan habe, ist mich zurückzuversichern, dass seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im März 2010 bei uns keine Akten vernichtet wurden. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln.

Matthias Krause Ihr Job kann aber doch unmöglich darin bestehen, zu argumentieren, Pfeiffer habe von den Geheimarchiven wissen müssen, die Bischöfe hingegen nicht.

Bistum Trier:  Mein Job ist es, ihnen Rede und Antwort zu stehen. Das tue ich, so gut ich kann. Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Ich habe im Wesentlichen das gesagt, was auch in der Presse stand. Nämlich, dass Pfeiffer die Vorschriften des CIC hätte kennen können. Dass die Bischöfe es nicht wissen sollten, habe ich nirgends geschrieben.

(Name bekannt) Noch einmal wuerden Sie bitte ihre Kuerzel an jeden Threat anhaengen oder bestaetigen dass Sie Herr Mettlach sind. Ausserdem schulden Sie mir eine Antwort auf die Frage ob Sie vom Bistum befugt sind zu diesem Thema ueberhaupt oeffentlich Stellung zu nehmen.

(Name bekannt) Ausserdem wuerde mich interessieren warum dieser Threat nicht mehr frei zugaenlich ist fuer alle Benutzer von Facebook?

Bistum Trier:  Matthias Drobinski hat am Donnerstag in der SZ und am Samstag im DLF ziemlich gut die ganze ProblemLage zusammengefasst - und wer das liest oder hört (hier: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/themenderwoche/1976321/ ), merkt wohl, dass es im Grunde jedenfalls nicht um Akten geht, die es jetzt noch gibt oder nicht mehr gibt oder die gezielt vernichtet worden seien oder sind. Das ist dann nämlich im Grunde ein Nebenschauplatz - der aber gern genutzt wird, weil scheinbar plastischer oder greifbarer oder konkreter als die Frage: Welches Bild haben wir (als Kirche) von uns und unserer "Macht" - und welches sollten oder wollen wir haben - und wie machen wir deutlich, dass wir (oder jedenfalls viele von uns) am Lernen sind... Fände ich ein wichtiges Thema - und zwar nicht nur für so einen fast geschlossenen Dreier-Chat. (An dem ich jetzt aber auch aus anderen Gründen nicht dranbleiben könnte - sorry!) agr

Matthias Krause @Bistum Trier: Guten Morgen, Herr Mettlach (?). Da Sie mich ja mit meinen Bloggernamen angesprochen haben, sollten Sie wissen, dass Auskünften von Kirchenfunktionären in Sachen Missbrauch grundsätzlich zu misstrauen ist. Nicht, weil diese Aussagen falsch wären, sondern weil sie oft so raffiniert formuliert sind, dass sie den gegenteiligen Eindruck erwecken von dem, was wahr ist. (Z.B. Zollitsch - Birnau - Territorialabtei.) Auch Sie benutzen oben eine Verallgemeinerung, die möglicherweise unzutreffend ist. Herr Uzulis hat gegenüber dem TV erklärt, es seien keine PERSONALakten vernichtet worden. Gleichzeitig erklärte er aber dass Missbrauchsunterlagen gar nicht in der Personalakte aufbewahrt werden (müssen). Damit bleibt - bezeichnenderweise! - offen, ob Missbrauchsunterlagen vernichtet wurden. Sie dagegen schreiben, Sie Ihnen sei versichert worden, seit 2010 seien keine AKTEN vernichtet worden. Wieso sollten Sie eine weitergehende Info erhalten als die Presse?

Matthias Krause: Eine offensichtliche Sprachregelung: "Es gibt keine Aktenvernichtung, die das Forschungsvorhaben behindern würde." - Damit wird erst einmal der Eindruck erweckt, es gäbe überhaupt keine Aktenvernichtung. Bei nachfrage wird man sich auf den Standpunkt zurückziehen, dass es zwar die Aktenvernichtung gem. can. 489 CIC gibt, dass diese aber nicht die Forschung behindere. Dahinter steckt dann aber wiederum unausgesprochen die falsche Implikation - die Sie hier ebenfalls brachten - als ginge es nur darum, alte und neue taten bzw. Täter zu finden. Die Forschung wird aber dadurch behindert, dass ausgerechnet in den Fällen, wo es zur Verurteilung kam, sämtliche Akten bis auf den kurzen Vermerk und den Urteilstext zu löschen sind.

Matthias Krause: Und wenn Sie - völlig zu Recht - sagen, wir drehen und im Kreis, dann kommt das doch gerade daher, dass Sie selbst auch ständig derartige Formulierungen verwenden, die zwar auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber bei näherer Betrachtung am Thema vorbei gehen.

Matthias Krause: Auch, was Sie oben zu Pfeiffers Veröffentlichungsplänen schreiben, wiederholt nur die irreführenden Vorwürfe, die schon anderswo gegen ihn erhoben wurden. Man muss unterscheiden zwischen DatenERHEBUNG und DatenAUSWERTUNG. Natürlich muss die DatenERHEBUNG mit den Bistümern abgestimmt sein, nicht nur das, hier MÜSSEN die Bistümer dafür sorgen, dass die Datenschutzbestimmungen und das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Hier kann Pfeiffer nicht alles machen, was er will, sondern da können und müssen die Bischöfe ggf. sagen: Nein, das können wir nicht zulassen. Oder: Wenn das nicht so und so anonymisiert wird, dann geben wir die Daten nicht frei. Die AUSWERTUNG der anonymisierten Daten muss dann aber frei von kirchlicher Einflussnahme (nicht: Stellungnahme) erfolgen. Deshalb kann es kein Vetorecht für Veröffentlichungen geben, sondern nur für die DatenERHEBUNG. Und natürlich wird Pfeiffer die - das schreiben Sie ja selbst - ohnehin bereits veröffentlichten Informationen der Öffentlichkeit so präsentieren, wie es "der Markt erfordert". Das betrifft aber seine Forschungsergebnisse, nicht die zugrundeliegenden Daten. Außérdem gilt auch hier wieder. Sie können nicht ernsthaft sagen, Pfeiffer hätte von den Geheimarchiven wissen müssen, andererseits so tun, als hätten die Bischöfe weder von den Archiven gewusst noch davon, das Pfeiffer es nun mal versteht, sich selbst und seine Forschung sehr gut zu "vermarkten".

Matthias Krause: Ich geb' gleich Ruhe, aber: Fragen Sie doch ihre Kollegen mal, ob MissbrauchsUNTERLAGEN vernichtet wurden. Ich habe den Eindruck, in den kirchlichen Erklärungen wird zwischen AKTEN und UNTERLAGEN unterschieden. (Wobei Akten Unterlagen enthalten. Unterlagen können also vernichtet werden, ohne dass komplette Akten vernichtet werden.) Und dann wird gesagt: Es gibt keine Aktenvernichtung. Das lässt - bezeichnenderweise! - offen, ob UNTERLAGEN vernichtet wurden.

Bistum Trier: Wenn ich Sie mit ihrem Bloggernamen angesprochen habe, liegt das dran, dass ich ihren Namen mit ihrem Blog assoziiere. Das habe ich ohne jegliche Hintergedanken getan und da sie das nicht möchten, lasse ich es. Es gibt keine Sprachregelung, glauben sie es, oder nicht. Gäbe es eine, hätte ich keine Probleme, das zu schreiben, da es durchaus branchenüblich ist. Dann hätte ich sicher nicht stundenlang herumdiskutiert. Man muss übrigens unterscheiden zwischen Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung. Und auch wenn sie zum dritten Male schreiben, dass ich behaupte, Pfeiffer hätte von Geheimarchiven wissen müssen, habe ich das nie getan. Ich habe gesagt, dass ich es merkwürdig finde, dass Pfeiffer sich nicht über die Bestimmungen im CIC, also die zu erwartenden Rahmenbedingungen für deine Arbeit, kundig gemacht hat bei Vertragsabschluss. Zumal es im weltlichen Recht mit Blick auf die Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten ganz ähnliche Bestimmungen gibt. Der von ihnen geschilderte Eindruck ist falsch. Ich benutze das Wort "Akten" so, wie es im Duden steht." [Sammlung von] Unterlagen zu einem geschäftlichen oder gerichtlichen Vorgang".

Matthias Krause @Bistum Trier: ich habe nichts dagegen, dass Sie mich mit Skydaddy anreden. Wie Sie ich vielleicht vorstellen können, fühle ich mich vielmehr geehrt, dass Sie sofort den Zusammenhang hergestellt haben. Mir ging es nur um die Mitleser, die sich fragen mussten, auf wen Sie sich beziehen oder ob ein Kommentar gelöscht wurde. Und natürlich nahm ich dann, dass - wenn Sie bei "Matthias Krause" sogleich "Skydaddy" assoziieren, dass Sie wissen, dass ich auf meinem Blog mittlerweile recht viele Fälle von kirchlichen Sprachregelungen untersucht habe, wo der Leser oder Hörer (oder Kirchenrechtsprofessor) jedenfalls einen verkehrten Eindruck haben musste.

Matthias Krause: Sprachregelung gebe ich Ihnen Recht: Ich freue mich in der Tat, dass Sie hier nicht einfach nur per Copy & Paste Sachen posten, sondern sozusagen mit diskutieren. Was allerdings wenig ergiebig ist, da Sie, wie ich finde, nur die angreifbaren Argumentationen wiederholen, die schon anderswo gebracht wurden. Das ist Ihnen aber nicht anzulasten, Argumente werden ja nicht dadurch falsch, dass sie schon einmal woanders vorgetragen wurden. Das Problem sehe ich mehr darin, dass diese Argumente schlecht sind. Natürlich bringen Sie Ihre Argumentation nicht so auf den Punkt, wie ich es tue, aber Sie implizieren halt nach meiner Überzeugung Dinge, die ich dann kritisiere. Wenn Sie z.B. schreiben: "Auf Deutsch: Die Personalakten der Täter, die nicht vor dem Kadi landeten, das eben ist ja das Problem müssten also noch existieren, sofern sie nicht verstorben sind.", dann implizieren Sie, dass es bei dem Forschungsprojekt nur darum geht, noch nicht verurteilte Täter zu finden, zumindest aber, dass das Vernichten der Akten (das, noch einmal: an sich ja nichts Verwerfliches ist) eben die Forschung nicht behindern würde. Das macht die Diskussion so schwerfällig: Sie implizieren oder lenken ab, und dann versuche ich, wieder auf das eigentliche Problem zu sprechen zu kommen. So stellt sich mir das dar.

Matthias Krause: Ich darf aber sagen, dass mir durch die Diskussion mit Ihnen, Herr Mettlach (?), die kirchliche Sicht der Dinge sicher etwas deutlicher geworden ist.

Matthias Krause: Und zwar in dem Sinne, dass ich jetzt mehr Verständnis dafür habe, wie es zu dem Zerwürfnis kommen konnte. Möglicherweise waren sich die Bischöfe nicht klar, dass das Forschungsvorhaben - unausgesprochen - davon ausging, dass eben noch ausreichend viele Akten vorhanden sind, während die Bischöfe quasi logischerweise davon ausgingen, dass Prof. Pfeiffer natürlich nur das untersuchen kann, was er vorfindet. Und ebenso, wie Pfeiffer nicht wissen musste, dass es die Geheimarchive und Vernichtungsvorschrift gibt, mussten die Bischöfe sich vielleicht nicht im Klaren darüber sein, dass es sich hier eben nicht um eine Aktendurchsicht a la Westpfahl für den Bischof handelt, sondern um wissenschaftliche Forschung, wo, wenn die Daten einmal erhoben sind, eben kein Veto mehr durch die Kirche erfolgen kann.

Matthias Krause:
 Das wirft dann aber die Frage auf, weshalb man sich nicht gütlich geeinigt hat. Ist jetzt auch egal. Ich stelle nur fest, dass die Kirche m.E. mal wieder aus allen Rohren mit irreführenden Formulierungen und m.E. haltlosen Vorwürfen gegen Herrn Pfeiffer schießt, um das eigene Versagen – und ich sage hier ausdrücklich: damit meine ich nicht mangelnden Aufklärungswillen, sondern mangelnde Erkenntnis, dass das Projekt so nicht funktionieren konnte – zu verbergen. Prof. Pfeiffer war in der Vergangenheit durchaus kirchenfreundlich, jetzt lässt man ihn fallen wie eine heiße Kartoffel, um vom eigenen Unvermögen abzulenken. Mein Eindruck, an dem auch Ihre Beiträge nichts geändert haben. Trotzdem vielen Dank für die große Arbeit, die Sie sich gemacht haben. Ich hoffe, die Sonntagsarbeit wird irgendwie kompensiert.

(Name bekannt:) Und Ich frage Herrn Mettlach (?) noch einmal, sind sie autorisiert vom Bistum ueber diese Themen oeffentlich als Bistum Trier zu diskutieren und wieso ist dieser Threat nicht mehr oeffentlich zugaenglich?

Daraufhin wurde der Thread wieder öffentlich zugänglich gemacht.


Die Frage, ob Ernst Mettlach überhaupt autorisiert sei, im Namen des Bistums über diese Themen öffentlich zu diskutieren und solche Aussagen zu tätigen, blieb übrigens bis dato unbeantwortet. (Dienstag, 15.01.2013,  22.00h, Anmerk. ca) .