Donnerstag, 17. April 2014

Erzbistum Köln: „Selbst wenn nachträglich einem vor 25 Jahren verstorbenen Pfarrer ein Missbrauch nachgewiesen wird, muss der Nachfolger das öffentlich von der Kanzel verkünden.“

Nach dem Missbrauchsskandal wird Prävention in der katholischen Kirche großgeschrieben. Pfarrer Philipp Cuck ist für die Umsetzung der Richtlinien verantwortlich. Mit ihm sprach Franz Albert Heinen über Fehler und Neuerungen.

Inzwischen habe der Bischof eine Interventionsordnung für das Bistum verkündet. Darin ist festgeschrieben, dass sofort jeder Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden muss. Alle Mitarbeiter sind persönlich für ihr Verhalten haftbar. Cuck: „Selbst wenn nachträglich einem vor 25 Jahren verstorbenen Pfarrer ein Missbrauch nachgewiesen wird, muss der Nachfolger das öffentlich von der Kanzel verkünden.“

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