Eine Erzieherin (29) wurde wegen Missbrauchs eines Schülers (13) angeklagt. Während des Verfahrens arbeitete sie völlig unbehelligt in einer Essener Kita, denn niemand hatte den Träger informiert.
Völlig unbehelligt hat eine Erzieherin in einer Essener Kita arbeiten können, obwohl gegen sie ein Verfahren wegen Kindesmissbrauchs an einem früheren Arbeitsplatz lief. Der neue Arbeitgeber – der Kita-Zweckverband im Bistum – war schlicht ahnungslos. Selbst nachdem die 29-Jährige am 14. Februar zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, setzte niemand den Kita-Zweckverband offiziell in Kenntnis.
Als sie im März 2013 beim Kita-Zweckverband einen Jahresvertrag unterschrieb, konnte sie noch ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. „Das fordern wir immer“, so Wenzel. Erst drei Monate später wurde Anklage gegen die Erzieherin erhoben. Über diese Anklageerhebung habe man, sagt die Staatsanwaltschaft Essen, „die zuständigen Stellen“ informiert.
Dass es sich um ein für die Arbeit mit Kindern viel heikleres Delikt handeln sollte, erfuhr man beim Kita-Zweckverband am 18. Februar durch eine Anruferin. Sie habe das Verfahren verfolgt und gehört, dass die Verurteilte in einer Kita des Zweckverbandes arbeite. Anders als die Staatsanwaltschaft war die Dame zu dem Schluss gekommen, „dass es meine Pflicht ist, Sie zu informieren“.