Quelle: NRZ
"Dieser mögliche Fall von 1980 wird aller Voraussicht nach nicht aufgeklärt werden. Wenn das stimmen sollte, wäre das nach vorläufiger Sichtung verjährt. Die Ermittlungen werden eingestellt. Es hätten sich keinerlei Hinweise ergeben auf eine Tat im Zusammenhang mit kirchlichen und Gemeinde-Aktivitäten."
Das Bistum Münster gibt an, keinen Zusammenhang erkennen zu wollen zwischen dem offiziell ungeklärten Fall von 1980 und der katholischen Kirche.
14.03.2014
In dem Artikel heißt es: "Eines ist dabei herausgekommen: Es hat sich im Rahmen der bisherigen Berichterstattung in den Medien jemand gemeldet", erklärte Oberstaatsanwalt Günter Neifer. Dieser Zeuge habe etwas von einem Missbrauchsfall erzählt, der sich im Jahr 1980 zugetragen haben soll. "Das ist allerdings etwas, das im häuslichen Bereich stattgefunden haben soll, nicht im kirchlichen Umfeld", erläuterte Neifer weiter. Es gebe lediglich "Hinweise darauf, dass der Beschuldigte kirchlich engagiert gewesen sein soll"."
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Die Aussage, es gäbe Hinweise darauf, der Beschuldigte kirchlich engagiert gewesen sein sollte, lässt hellhörig werden.
Schließich behauptete Kronenburg weiterhin, der Kommission lägen keine Informationen vor.
28.02.2014
Auffallend ist, dass die Bistumsleitung angibt, dass sie davon ausginge (!), dass jetzt sowohl Pfr. W. als auch Pfr. K. der Meldepflicht nachgekommen wären, wenn sie Kenntnis von einem Missbrauchsfall in Emmerich gehabt hätten.
Das Bistum spricht immer noch von einem (!) Fall.