Fotoquelle: fb, Bistum Münster
"Die Rheinische Post berichtet heute über einen „neuen Missbrauchsvorwurf“ gegen den Betreuer einer Ferienfreizeit in Emmerich.
Hierzu stellt das Bistum Münster Folgendes fest:
1. In der Rheinischen Post wird zutreffend ausgeführt, „dass das Bistum Münster nichts vertuscht“, sondern rigoros gegen Mitarbeiter vorgeht, die sich eines sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. Zuständig beim Bistum Münster ist die Kommission des Bistums Münster für Fälle des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche.2. Die Rheinische Post berichtet heute über die Anzeige eines Mitglieds der Katholischen Pfarrgemeinde St. Christophorus in Emmerich bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei. Hierzu hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Bistums Münster telefonisch mitgeteilt, dass sich die erhobenen Vorwürfe aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt haben. Das Bistum Münster rechnet daher in Kürze mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens.3. Das Bistum Münster ruft weiterhin alle dazu auf, die Kenntnis von einem Fall se-xuellen Missbrauchs haben, sich an die Strafverfolgungsbehörden oder an die Kommission des Bistums Münster für Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche (sekr.kommission@bistum-muenster.de) zu wenden. In Emmerich wurden in den letzten Tagen und Wochen immer wieder Gerüchte über angebliche Fälle sexuellen Missbrauchs gestreut. Eine Anwaltskanzlei ist vom Bistum beauftragt, künftig alle diejenigen, die solche Gerüchte verbreiten, aufzufordern, diese zu konkretisieren und zur Anzeige zu bringen oder zu unterlassen."
Quelle: fb, Bistum Münster
Das Bistum Münster behauptet, man ginge "rigoros" gegen Mitarbeiter vor, die sich eines sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. - Womit man also genau wieder bei dem inzwischen seit Jahren bestehenden Konflikt angelangt wäre. - Eigentlich müsste das Bistum, insbesondere aber Stephan Kronenburg aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit trennen können zwischen den Ermittlungen, die dem weltlichen Recht unterliegen und kircheninternen Ermittlungen. Die seit Jahren bestehende und bis heute ungeklärte Frage: Wie geht die Kirche mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs um, wenn die Vorwürfe die eigenen Reihen betreffen? - bleibt weiterhin bestehen. Parallel dazu muss weiterhin unterschieden werden zwischen der eigentlichen Tat und der Umgangsweise der katholischen Kirche mit mutmaßlichen Tätern. Denn: gegenüber mutmaßlichen Tätern scheint man alles andere als "rigoros" vorzugehen.- Der Umgang mit Personen, die dem kirchlichen Umfeld angehören und die möglicherweise über die Vorfälle informiert waren und darüber schwiegen scheint sich erneut zu einer zentralen Frage zu entwickeln.
Die Kirche spricht weiterhin von einer Null-Toleranz-Linie gegenüber den Taten. Was die Täter betrifft? - Erfahrungsgemäß werden sie weiter versetzt. Dies konnte bereits mehrfach nachgewiesen werden. - Wäre das Bistum um Aufklärung bemüht, hätte man innerhalb weniger Stunden den Vorwürfen nachgehen können. Dies geschah jedoch nicht.
Des weiteren stellt das Bistum bis heute nicht eindeutig dar, wie viele Missbrauchsvorwürfe in den letzten Wochen laut wurden, und auf welchen sich das Bistum mit seinen bisherigen Stellungnahmen jeweils bezog.
Dies führt zu weiteren Irritationen.
Das Bistum Münster behauptet weiterhin: "Hierzu hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Bistums Münster telefonisch mitgeteilt, dass sich die erhobenen Vorwürfe aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt haben. Das Bistum Münster rechnet daher in Kürze mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens." -
Es ist auffallend, dass das Bistum bei der Staatsanwaltschaft nachfragt, um sich über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Schließlich müsste die Kirche doch intern ermitteln und ihre eigenen Ergebnisse der Staatsanwaltschaft mitteilen. - Kritiker der neuen Leitlinien warnten bereits vor Jahren genau vor diesem Problem: Durch die Informationen der Staatsanwaltschaft, die dann sogar noch veröffentlicht werden, könnten die Ermittlungen in Gefahr geraten. Weiterhin merkten die Kritiker damals an, ein Bistum könne sich durch diese Informationen Vorteile verschaffen und würde im Vergleich zu den Betroffenen über Kenntnisse verfügen, die dem Betroffenen und dem Anwalt vorenthalten blieben.
Dass sich die "erhobenen Vorwürfe aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt haben" entspricht den Tatsachen. Allerdings ist dem hinzuzufügen, dass die Ermittlungen zur Zeit noch im vollgen Gange sind. Diesen wichtigen Hinweis unterlässt das Bistum Münster in seiner Stellungnahme.
Weiterhin heißt es in der Stellungnahme des Bistums: Eine Anwaltskanzlei sei vom Bistum beauftragt worden, künftig alle diejenigen, die solche Gerüchte verbreiten, aufzufordern, diese zu konkretisieren und zur Anzeige zu bringen oder zu unterlassen. - Während die Staatsanwaltschaft hier noch von einem Anfangsverdacht spricht, dem man natürlich nachgehen müsse, bezeichnet das Bistum Münster diese Hinweise offensichtlich bereits als "Gerüchte".
Allein dieser Hinweis, dass man eine Anwaltskanzlei eingeschaltet habe, geht jedoch mit einem tatsächlichen Aufklärungswillen der Kirche - soweit er dann vorhänden wäre - absolut nicht konform. Im Gegenteil: Das Bistum versucht offensichtlich denjenigen zu drohen, die um Aufklärung bemüht sind.
Während Opferverbände weiterhin den Schutz des Opfers als Priorität sehen, wird bei der Vorgehensweise des Bistums Münster die Frage aufgeworfen, ob nicht erneut der Fokus auf den Täter gerichtet wird, und die katholische Kirche versucht, alles zu unternehmen, um in der Öffentlichkeit als "saubere Institution" da zustehen. - Das Stichwort "Täterschutz" hat unsereiner geprägt. Diese Glaubwürdigkeit hat die Kirche aber bereits vor Jahren verloren. - Und das verlorene Vertrauen zurückgewinnen - diesen Weg versperrt sie sich durch eine solche Vorgehensweise selbst.
Das Bistum Münster behauptet, man ginge "rigoros" gegen Mitarbeiter vor, die sich eines sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben. - Womit man also genau wieder bei dem inzwischen seit Jahren bestehenden Konflikt angelangt wäre. - Eigentlich müsste das Bistum, insbesondere aber Stephan Kronenburg aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit trennen können zwischen den Ermittlungen, die dem weltlichen Recht unterliegen und kircheninternen Ermittlungen. Die seit Jahren bestehende und bis heute ungeklärte Frage: Wie geht die Kirche mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs um, wenn die Vorwürfe die eigenen Reihen betreffen? - bleibt weiterhin bestehen. Parallel dazu muss weiterhin unterschieden werden zwischen der eigentlichen Tat und der Umgangsweise der katholischen Kirche mit mutmaßlichen Tätern. Denn: gegenüber mutmaßlichen Tätern scheint man alles andere als "rigoros" vorzugehen.- Der Umgang mit Personen, die dem kirchlichen Umfeld angehören und die möglicherweise über die Vorfälle informiert waren und darüber schwiegen scheint sich erneut zu einer zentralen Frage zu entwickeln.
Des weiteren stellt das Bistum bis heute nicht eindeutig dar, wie viele Missbrauchsvorwürfe in den letzten Wochen laut wurden, und auf welchen sich das Bistum mit seinen bisherigen Stellungnahmen jeweils bezog.
Dies führt zu weiteren Irritationen.
Das Bistum Münster behauptet weiterhin: "Hierzu hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Bistums Münster telefonisch mitgeteilt, dass sich die erhobenen Vorwürfe aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt haben. Das Bistum Münster rechnet daher in Kürze mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens." -
Es ist auffallend, dass das Bistum bei der Staatsanwaltschaft nachfragt, um sich über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Schließlich müsste die Kirche doch intern ermitteln und ihre eigenen Ergebnisse der Staatsanwaltschaft mitteilen. - Kritiker der neuen Leitlinien warnten bereits vor Jahren genau vor diesem Problem: Durch die Informationen der Staatsanwaltschaft, die dann sogar noch veröffentlicht werden, könnten die Ermittlungen in Gefahr geraten. Weiterhin merkten die Kritiker damals an, ein Bistum könne sich durch diese Informationen Vorteile verschaffen und würde im Vergleich zu den Betroffenen über Kenntnisse verfügen, die dem Betroffenen und dem Anwalt vorenthalten blieben.
Dass sich die "erhobenen Vorwürfe aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt haben" entspricht den Tatsachen. Allerdings ist dem hinzuzufügen, dass die Ermittlungen zur Zeit noch im vollgen Gange sind. Diesen wichtigen Hinweis unterlässt das Bistum Münster in seiner Stellungnahme.
Weiterhin heißt es in der Stellungnahme des Bistums: Eine Anwaltskanzlei sei vom Bistum beauftragt worden, künftig alle diejenigen, die solche Gerüchte verbreiten, aufzufordern, diese zu konkretisieren und zur Anzeige zu bringen oder zu unterlassen. - Während die Staatsanwaltschaft hier noch von einem Anfangsverdacht spricht, dem man natürlich nachgehen müsse, bezeichnet das Bistum Münster diese Hinweise offensichtlich bereits als "Gerüchte".
Allein dieser Hinweis, dass man eine Anwaltskanzlei eingeschaltet habe, geht jedoch mit einem tatsächlichen Aufklärungswillen der Kirche - soweit er dann vorhänden wäre - absolut nicht konform. Im Gegenteil: Das Bistum versucht offensichtlich denjenigen zu drohen, die um Aufklärung bemüht sind.
Während Opferverbände weiterhin den Schutz des Opfers als Priorität sehen, wird bei der Vorgehensweise des Bistums Münster die Frage aufgeworfen, ob nicht erneut der Fokus auf den Täter gerichtet wird, und die katholische Kirche versucht, alles zu unternehmen, um in der Öffentlichkeit als "saubere Institution" da zustehen. - Das Stichwort "Täterschutz" hat unsereiner geprägt. Diese Glaubwürdigkeit hat die Kirche aber bereits vor Jahren verloren. - Und das verlorene Vertrauen zurückgewinnen - diesen Weg versperrt sie sich durch eine solche Vorgehensweise selbst.