Neue Mitarbeiter in der katholischen Kirche Italiens müssen ein Führungszeugnis vorlegen. So soll Kindesmissbrauch verhindert werden. Allerdings gilt das Dekret nicht für alle Bereiche.
Aus Sicht der Rechtskommission der Italienischen Bischofskonferenz gilt das Dekret allerdings nicht für alle Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen. Ausgenommen seien Felder, die "nicht im eigentlichen Sinn als Arbeitstätigkeit" zu verstehen seien, heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag. Als Beispiel nennt die Kommission "Aktivitäten der Katechese, der christlichen Bildung und dergleichen"
Umgekehrt fehle "organisierten ehrenamtlichen Tätigkeiten" der Beschäftigungscharakter, den der Gesetzgeber voraussetze. Dabei schließe "das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung im strengen Sinn nicht die Möglichkeit oder Angemessenheit aus, auch in solchen Fällen den Strafregisterauszug zu verlangen", teilte die Bischofskonferenz mit.
Diese hatte in der vergangenen Woche ihre endgültigen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch vorgelegt. Darin wird das Vorgehen diözesaner Behörden vom ersten Verdacht pädophiler Übergriffe durch Kleriker bis zu kirchenstrafrechtlichen Sanktionen geregelt. Bischöfe sind demnach nicht zur Meldung mutmaßlich übergriffiger Kleriker bei der Polizei angehalten, haben "jedoch die moralische Pflicht, zum Gemeinwohl beizutragen".
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