Montag, 16. September 2013

verschärfte Leid(!)linien auf katholisch: Die Rückkehr eines straffällig gewordenen Priesters in den seelsorgerischen Dienst wird künftig nur dann ausgeschlossen, wenn "dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein «Ärgernis*» hervorruft"

*Ob ein Ärgernis vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Das geht aus den überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch hervor, die die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn vorgelegt hat.

Weiterhin wird klargestellt,  dass Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sowohl weltlichem als auch kirchlichem Recht unterliegen.

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