*Ob ein Ärgernis vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Das geht aus den überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch hervor, die die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn vorgelegt hat.
Weiterhin wird klargestellt, dass Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sowohl weltlichem als auch kirchlichem Recht unterliegen.
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