Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, sagte dazu, dadurch werde eine große Zahl betroffener Geistlicher keine Funktion in der Seelsorge mehr ausüben können. "Natürlich wird jemand, der Täter geworden ist, nicht mehr eingesetzt im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Aber das heißt natürlich, dann auch nicht mehr im allgemeinen Feld der Pastoral, etwa als Pfarrer, weil Kinder und Jugendliche zu diesem Feld dazugehören." Dazu komme das Kriterium des Ärgernisses: Die Erfahrung zeige, dass die Pfarreien einen straffällig gewordenen Priester auch dann nicht mehr akzeptierten, wenn er eine Strafe erhalten, sich seiner Verantwortung gestellt habe und klar sei, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgehe. Erweitert wurden auch die Mitteilungspflichten kirchlicher Mitarbeiter, falls sie Hinweise auf sexuellen Missbrauch erhalten.
So muss laut Richtlinien einerseits das Beichtgeheimnis bewahrt bleiben. Sollte aber im Rahmen von seelsorglichen Gesprächen bekanntwerden, dass Gefahr für Leib und Leben drohe oder dass weitere mutmaßliche Opfer betroffen sein könnten, besteht künftig die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die beauftragten Ansprechpersonen.
Neu geregelt ist auch, dass die vom jeweiligen Bischof beauftragten Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer keine Mitarbeiter des jeweiligen Bistums im aktiven Dienst sein sollen. Das mutmaßliche Opfer soll zudem künftig zu einer eigenen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden "ermutigt" werden. Bislang hieß es, das Opfer solle über die Möglichkeit einer Anzeige "informiert" werden.