Bregenz - Die Gewalttaten von Pater Johannes kommen das Kloster Mehrerau teuer. Es einigte sich mit einem Opfer des ehemaligen Internatsleiters auf die Schadenersatzzahlung von 250.000 Euro. Was rund dem Zehnfachen der Höchstentschädigung durch die Klasnic-Kommission entspricht.
Emeran B., Klostername Johannes, blieb bisher ungeschoren. Über ein kircheninternes Verfahren zur Laisierung wird nun in Rom entschieden.
Den Vergleich im Zivilverfahren gab man kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) über eine von der Zisterzienserabtei angestrengte außerordentliche Revision bekannt. Die Revision wurde zurückgewiesen.
Die Begründung des OGH: Eine Person, deren kriminelle sexuelle Neigungen den Verantwortlichen bekannt waren, zum Internatsleiter zu bestellen sei schuldhaftes Fehlverhalten. Das mache die Verantwortlichen ersatzpflichtig.