"Aachens Bischof Heinrich Mussinghoff hatte den Geistlichen von seinen priesterlichen Aufgaben suspendiert und zur Einleitung weiterer Schritte die Unterlagen an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Diese wies den Bischof an, mit weiteren kirchenrechtlichen Maßnahmen zu warten, bis Urteile in Südafrika und gegebenenfalls in Deutschland vorliegen."