Freitag, 27. September 2013

Gericht: Priester hat "Seele eines Kindes zerbrochen" - "Es wäre 'ein völlig falsches Signal' gewesen, hätte der 58-Jährige als freier Mann weiterleben können."

Das Landgericht Würzburg hat am Freitag den Ordensgeistlichen, der auch in Schröck als Pfarrer gewirkt hatte, wegen Missbrauchs eines Jungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Der Vorsitzende würdigte das Verhalten des Ordens, der den Geistlichen sofort nach seiner Selbstanzeige aller Ämter enthob, ihn in ein abgelegenes Kloster entsandte und dort eine Art Hausarrest über ihn verhängte. Bis heute hat der Pater dort laut Pöpperl, „nur noch Pflichten, aber keine Rechte“. Nach seinen eigenen Angaben wurde dem 58-Jährigen „das Taschengeld gekürzt“, er musste sein Auto abgeben und darf keine sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen besuchen. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kommt ein kirchenrechtliches Verfahren auf ihn zu, das mit seiner Entfernung aus dem Orden enden kann. „Dann wäre er Hartz-IV-Empfänger“, so sein Anwalt Klaus Wasserburg.

Das Opfer des Paters nahm das Urteil der Kammer „wohlwollend zur Kenntnis“. Der inzwischen 25-Jährige als Nebenkläger aufgetreten. Der Vorsitzende dankte ihm ausdrücklich für sein „vorbildliches Verhalten“ vor Gericht und seine „klaren Worte“. Der sehr intelligente junge Mann hatte gesagt, dass es ihm „gar nicht gut“ gehe. Bis heute leidet er an Depressionen und wird seit mehreren Jahren therapiert. Durch die 80000 Euro Schmerzensgeld des Ordens ist der Student für eine Weile finanziell abgesichert. Seine Mutter, Zahnärztin von Beruf, ist verarmt und lebt von Hartz-IV. Hätte das Gericht ihr nicht die Fahrtkosten zum Prozess vorgelegt, hätte sie nicht nach Würzburg kommen können.

Ob der Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will, ist unklar. Sein Verteidiger konnte dazu „jetzt unmöglich etwas sagen“.

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Die Frage, wie die Selbstanzeige des katholischen Priesters zu werten ist und welche Informationen zu welchem Zeitpunkt dem Bistum Würzburg bzw. dem Missbrauchsbeauftragte der DBK, Bischof Dr. Stephan Ackermann persönlich vorlagen,  bleibt weiterhin offen. Der Geistliche hatte sich 2011 beim Missbrauchsbeauftragten seines Ordens gemeldet. Allerdings tat er dies nach Darstellung des Opfers erst, nachdem er erfahren hatte, dass der inzwischen 25-jährige junge Mann ihn seinerseits anzeigen wollte. 
Dies entspricht der typischen Ackermann-Strategie: Der Missbrauchsbeauftragte drängte in vergleichbaren Fällen den Täter zur Selbstanzeige - allerdings erst, wenn der Fall drohte, an die Öffentlichkeit zu gelangen bzw. die Presse bereits darüber berichtete! Beispiel: "Es gab gravierende Fehler" .