„Ich als Opfer soll Verständnis haben für den Täter?“, fragt er.
Bistumssprecher Stefan Förner räumt Fehler ein. Es sei falsch gewesen, dass man dem beschuldigten Pfarrer vor dem Gespräch im Ordinariat 2010 nicht klar gesagt habe, dass es sich um eine Vernehmung und nicht um ein Seelsorge-Gespräch handelt. Was die Mitteilung an die Gemeinde angeht, sei das Gesagte zwar strafrechtlich richtig, justiziable Ermittlungsergebnisse gebe es nicht. Doch man habe nicht bedacht, wie diese Mitteilung auf das Opfer wirken würde. „Wir hatten im Ordinariat wohl zu sehr den Täter im Blick und nicht das Opfer“, sagt Förner.