Klaus Laubenthals Bilanz nach vier Jahren lautet: „Die deutliche Abnahme zeigt, dass im Bistum Würzburg die Altfälle aufgearbeitet worden sind.“ Offensichtlich seien die Vorgänge im Wesentlichen dem Missbrauchsbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Laubenthal schließt jedoch aktuelle Fälle nicht aus. Betroffene bräuchten oft Jahre, bis sie über ihren Missbrauch sprechen können. Deshalb plädiert der Würzburger Jurist nach wie vor für die Abschaffung der Verjährungsfristen für Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern – schon allein „wegen des abschreckenden Effekts“, dass Täter auch nach vielen Jahren noch zur Verantwortung gezogen werden können
Der Missbrauchsbeauftragte erlebt immer wieder, dass Opfer den Hinweis, dass ihr Fall längst verjährt sei, als Retraumatisierung empfinden. Und dass sie sich bei der Aufarbeitung vom Staat nicht ernst genommen fühlen. Das Kirchenrecht kennt laut Klaus Laubenthal dagegen keine Verjährung. „Es geht weiter, hat aber andere Sanktionsformen als der Staat.“ Und die Kirche gewährt freiwillige „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, so die offizielle Bezeichnung. Allerdings hält der Missbrauchsbeauftragte die Höhe der Entschädigung als „viel zu gering“.
Nach Angaben des Bischöflichen Ordinariats hat die Diözese Würzburg bislang 50 000 Euro an elf Personen gezahlt, die als Minderjährige durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter missbraucht worden sind.
Der Missbrauchsbeauftragte resümiert angesichts 89 bearbeiteter Fälle innerhalb von vier Jahren: „Man kann die Bewältigung der Missbrauchsproblematik im Bistum Würzburg durchaus als gelungen bezeichnen.“ In anderen Bistümern sei die Aufarbeitung deutlich weniger vorangeschritten, so Laubenthal.
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