Donnerstag, 27. März 2014

Bistum Trier: "Der Geistliche, der strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten sei, habe die Auflage akzeptiert; er gilt nun nicht als vorbestraft."

Lebach. Ein ehemaliger katholischer Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Lebach, der einem Jungen Geld für Sex geboten haben soll, muss deswegen 6000 Euro zahlen.

Dafür stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 67-Jährigen, der nach den Vorwürfen vom Bistum Trier beurlaubt worden war, ein. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte gestern, der Jugendliche (15) habe das Geld zwar angenommen, zu den verabredeten sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen.

Der Geistliche, der strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten sei, habe die Auflage akzeptiert; er gilt nun nicht als vorbestraft.

Quelle: "sol.de"