Die katholische Datenschutzaufsicht sieht in der Nennung des echten Namens einer Missbrauchsbetroffenen einen Datenschutzverstoß. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann geht nicht gegen die Entscheidung vor. Doch die rechtliche Auseinandersetzung geht weiter.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will im Fall Weißenfels keine Rechtsmittel gegen eine Beanstandung durch die Datenschutzaufsicht einlegen. Der Bischof und das Bistum Trier würden den Anordnungen der Datenschutzaufsicht Folge leisten, erklärte eine Sprecherin des Bistums am Dienstag gegenüber katholisch.de. Zuvor hatte das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt am Main die Offenlegung des echten Namens der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen als Datenschutzverstoß beanstandet. Nach der Offenlegung des Pseudonyms hatte Ackermann vor einem Jahr eine Unterlassungserklärung abgegeben und bei der Betroffenen um Entschuldigung gebeten.
Nach der erfolgreichen Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht steht noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier aus, in dem Weißenfels, die beim Bistum angestellt ist, für die Offenlegung ihres Namens Schmerzensgeld erstreiten will. Beim Gütetermin im März konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen. Die Feststellung eines Datenschutzverstoßes durch die kirchliche Datenschutzaufsicht kann vor staatlichen Gerichten zur Verfolgung von Ansprüchen verwendet werden. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)
- Hintergrund: Karin Weißenfels*, Mitarbeiterin des Bistums Trier, erwartet ein Kind von einem Priester – und treibt es ab. Der Pfarrer und ein mit ihm befreundeter Geistlicher haben dazu geraten. Die Konsequenzen für die Priester sind milde, die Folgen für die Frau hart. Mit dem Fall befasst sind die Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann. - Eine Konfrontation. ("deutschlandfunk.de")