Donnerstag, 3. August 2023

Bistum Trier / Freisen: Ex-Kriminalbeamter zeigt Bischof Ackermann an - Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt?


Hat das Bistum Trier die Justiz bewusst in die Irre geführt? Das vermutet der pensionierte Kriminalist. Die Staatsanwaltschaft Trier prüft, ob es einen Anlass gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Was hinter dem Fall steckt.

Ein ehemaliger Kriminalbeamter hat den amtierenden Trierer Bischof Stephan Ackermann angezeigt. Einmal bei der Staatsanwaltschaft Trier und auch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

In diesem Fall beschuldigt der ehemalige Krimimalbeamte den Trierer Bischof, wider besseres Wissen angeordnet zu haben, der zuständigen Staatsanwaltschaft Teile der Personalakte zur Verfügung zu stellen, ohne darauf hingewiesen zu haben, dass strafrechtliche Auffälligkeiten in einer Nebenakte abgelegt seien.

„Die Handlungsweise dürfte als bewusste Irreführung der Strafverfolgungsbehörde und Unterschlagung von Beweismittel zu werten sein“, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte an die Staatsanwaltschaften.

Weiter fordert er, zu überprüfen, ob Beweismittel „verändert, vernichtet, unterdrückt oder verfälscht“ wurden, auf Zeugen „in unlauterer Weise eingewirkt“ wurde und dadurch die Gefahr drohte, „dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird“.

Eine weitere der Beschuldigungen: Der Trierer Bischof habe die Taten, die im Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) für Missbrauchsfälle im Bistum Trier für die Jahre 1946-2021 genannt worden seien, „fast ausnahmslos nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“.

Auch alle diese Vorgänge und Hinweise bewahre das Bistum auf Anordnung des jeweiligen Bischofs in einer Nebenakte, getrennt von der Personalakte, im Geheimarchiv auf, schreibt der ehemalige Kriminalbeamte. Das gebe das Bistum selbst an.

Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier: „Es trifft zu, dass der Staatsanwaltschaft Trier eine entsprechende Strafanzeige einer Privatperson vorliegt.“ Sie sei im Februar 2023 eingegangen und werde daraufhin geprüft, ob sie Anlass biete, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Fritzen.

Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt den Eingang einer „entsprechenden Strafanzeige“, die gleichlautend auch an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier adressiert gewesen sei. „Zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelverfolgung wurde daher das hiesige Verfahren an die Staatsanwaltschaft Trier abgegeben“, sagt der Sprecher. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)