Der Trierer Bischof muss an eine Bistumsangestellte 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat am Mittwoch das Trierer Arbeitsgericht entschieden. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekanntgewordenen Frau war von einem katholischen Priester geschwängert und später zur Abtreibung gedrängt worden. Karin Weißenfels ist dadurch schwer traumatisiert. Weil Bischof Stephan Ackermann in einer Diskussionsrunde ihren Klarnamen genannt hatte, wurde Weißenfels nach eigenen Angaben retraumatisiert. Ackermann hatte sich dafür später entschuldigt. Die Klägerseite hatte 20.000 Euro Schmerzensgeld vom Bischof gefordert. Eigentlich sollte Stephan Ackermann in der Verhandlung persönlich erscheinen. Er ließ sich aber durch einen Justiziar vertreten. Es sei „verantwortungslos, dass der Bischof nicht selbst erschienen ist“, sagte einer der beiden Anwälte der Klägerin nach der Urteilsverkündung. Ob der Bischof das Urteil akzeptiert, war zunächst noch unklar. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)