Demnach müssen der Bischof und die Bistumsleitung eine Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ besuchen. Das Bistum muss der Datenschutzbehörde zudem weitere Unterlagen zum Thema vorlegen. Das Bistum teilte mit, der Entscheidung zu folgen und keine Rechtsmittel einzulegen. Zuerst hatte das Portal katholisch.de über den Vorgang berichtet.
Die Entscheidung der katholischen Datenschutzaufsicht könnte auch in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Trier eine Rolle spielen. Karin Weißenfels fordert von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Sie gibt an, die Nennung ihres Namens vor Mitarbeitenden des Bistums habe sie retraumatisiert und gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.
Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist für den 6. September geplant. Ackermann muss persönlich erscheinen. Bei einem Gütetermin im März einigten sich die Parteien nicht. Dabei spielten auch die Beschwerden von Karin Weißenfels beim katholischen Datenschutzzentrum eine Rolle. Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung. Das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt (KDSZ) ist datenschutzrechtlich die Aufsichtsbehörde für das Erzbistum Freiburg sowie die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier. (dpa)