Nicht nur der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und Trierer Bischof Ackermann, sondern auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Damit darf er bestimmte Aussagen nicht wiederholen.
Im Fall einer Betroffenen sexueller Übergriffe aus dem Bistum Trier hat auch der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bätzing darf demnach bestimmte Aussagen über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau nicht wiederholen. Das geht aus der von Bätzing unterzeichneten Erklärung von November 2022 hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte der Deutschlandfunk am Dienstag über den Vorgang berichtet. Ein Sprecher der Bischofskonferenz teilte auf Anfrage mit, Bischof Bätzing werde sich zu dem Fall nicht äußern.
Bätzing verpflichtet sich in der Erklärung, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen. Diese Formulierungen legten eine normale Beziehung und eine Mitschuld von Weißenfels nahe, gingen nicht auf den sexuellen Missbrauch ein und seien verharmlosend, heißt es in einem Schreiben von Weißenfels' Anwalt an den Bischof. Weiter geht es um eine Aussage zu Bätzings Umgang mit dem Fall und sein Wissen darüber. Bätzing war von 2012 bis 2016 Chef der Bistumsverwaltung in Trier, bevor er Bischof von Limburg wurde. Die entsprechenden Aussagen stammen aus einer Pressekonferenz im Frühjahr 2021. (den vollständigen Artikel auf "katholisch.de" lesen)
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