Dienstag, 5. September 2023

Bistum Trier: Klage gegen Trierer Bischof Ackermann - Gerichtstermin am folgenden Mittwoch

Das juristische Tauziehen zwischen dem Trierer Bischof Stephan Ackermann und einer Mitarbeiterin des Bistums geht in die nächste Runde.

Weil ein Vergleich bislang nicht zustande kam, treffen sich die beiden Streitparteien nun am Mittwoch erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht.

In dem Verfahren geht es um die Schmerzensgeldklage einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums. Die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretende Frau fordert vom Trierer Bischof 20.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Stephan Ackermann hatte vor einiger Zeit in einer Diskussion den Klarnamen der einst von einem katholischen Priester geschwängerten und später von Geistlichen zur Abtreibung gedrängten Frau genannt. Ackermann entschuldigte sich dafür zwar öffentlich und gab auch eine Unterlassungserklärung ab. Aber Karin Weißenfels will von ihm Schmerzensgeld haben, weil durch die Namensnennung die traumatischen Erlebnisse von einst wieder hochgekommen seien.

Ein sogenannter Gütetermin im März war gescheitert. Damals hatte der Anwalt des Bischofs, der Kölner Jurist Christoph Legerlotz, schwere Vorwürfe gegen Karin Weißenfels erhoben. Die Attacken von Weißenfels seien auch für den Trierer Bischof ein Trauma. Die Behauptungen seien „das Schlimmste, was man einem Bischof vorwerfen“ könne. Später hieß es, die Äußerungen seien so nicht gemacht worden; der Bischof sei auch nicht traumatisiert.

Wegen der Nennung des Klarnamens von Karin Weißenfels wurden der Trierer Bischof und die Bistumsleitung übrigens erst unlängst vom katholischen Datenschutzzentrum in Frankfurt zum „Nachsitzen“ verdonnert. Sie müssen an einer Schulung „zu datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ teilnehmen. (den vollständigen Artikel auf "volksfreund.de" lesen)