Donnerstag, 23. November 2023

Bistum Trier: Kirchengericht verhängt Höchststrafe gegen Ex-Pfarrer aus Freisen: Entlassung aus dem Klerikerstand - Angeklagter wurde in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen

 Nach über fünf Jahren Prozessdauer hat ein Kirchengericht den ehemaligen Missbrauchspriester aus Freisen zur Höchststrafe verurteilt. Der 69-Jährige hat die Vorwürfe bisher bestritten. Was das Urteil nun bedeutet.

Höchststrafe für einen wegen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Trierer Bistumspriester: Ein Kirchengericht hat den früheren Pfarrer der saarländischen Gemeinde Freisen, Otmar M., aus dem Klerikerstand entlassen. Das Gericht sah es nach einer Mitteilung des Bistums Trier als erwiesen an, dass der Geistliche mehrere Personen sexuell missbraucht hat. Erst im Februar hatte auch das Saarbrücker Landgericht den heute 69-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Otmar M. 1997 in seinem Pfarrhaus einen 14-jährigen Messdiener gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der Priester bestritt die Vorwürfe.

Mit dem aktuellen Urteil des Kölner Kirchengerichts dürfte die Glaubwürdigkeit des Geistlichen endgültig dahin sein.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand darf Otmar M., der seit 2015 im Ruhestand ist, nicht mehr als Priester tätig sein. Die mit der Weihe empfangenen Rechte und Pflichten sind aufgehoben; die Priesterweihe bleibt aber weiter gültig. Außerdem verliert er nach Angaben des Bistums seinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Nun ist er ausschließlich auf das angewiesen, was ihm staatlich zusteht. (den vollständigen Artikel auf "saarbruecker-zeitung.de" lesen)

Mit dem Urteil hat das Kirchengericht in Köln den Angeklagten in allen untersuchten Fällen wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie es in einer Pressemitteilung des Bistums Trier heißt. Dabei ging es um fünf Personen, deren Fälle vom Kirchengericht verhandelt wurden. Außerdem wurden weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den Ex-Pfarrer anerkannt. (swr.de)

Das Urteil des Kirchengerichtes in Köln ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat beim römischen Dikasterium die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

Laut Bistum Trier wurde seit 2010 gegen sechs Geistliche die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.



Offizielle Presseerklärung des Bistums Trier

Köln/Trier – Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das haben die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier am 23. November mitgeteilt. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand. 

Gegen den früheren Pfarrer hatte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln seit März 2018 einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg geführt (siehe Strafverfahren wird eingeleitet (paulinus-bistumsnews.de)). Die vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet (siehe Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ehemaligen Freisener Pfarrer erhärtet (paulinus-bistumsnews.de)).

Mit seinem Urteil hat das Gericht den Angeklagten in allen Fällen schuldig gesprochen. Über die fünf betroffenen Personen hinaus, deren Fälle Gegenstand des Verfahrens waren, erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Pfarrer an. Dass ihre Fälle nicht im kirchlichen Verfahren berücksichtigt wurden, hat verschiedene Gründe: Entweder hatten die Betroffenen das im kirchlichen Gesetz festgesetzte Schutzalter bereits überschritten oder die ausführlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben keinen für eine Anklage ausreichenden Tatnachweis erbracht; oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich so lange hingezogen, dass deren Ergebnisse nicht mehr in das laufende kirchliche Strafverfahren mit einbezogen werden konnten, ohne in Gefahr zu geraten, dass sich dieses noch weiter in die Länge gezogen hätte. Bei seiner Gesamtbewertung hat das Kölner Kirchengericht auch das berücksichtigt, was das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 zu den weiteren Fällen ausgeführt hat. Die Betroffenen können, sofern sie das nicht schon getan haben, finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.

Bischof Dr. Stephan Ackermann zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. „Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können. Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen.“ Ackermann sagte, er habe allen Betroffenen ein persönliches Gespräch angeboten. Der Trierer Bischof sagte weiter, er gehe davon aus, dass der Fall insgesamt auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier sein werde. „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.“ Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte bereits erste Hinweise zu dem Fall gegeben. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Priester hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre. Das Dikasterium ist über das Urteil informiert. 

Dem angeklagten Priester wurde das Urteil zugestellt. Die betroffenen Personen sind ebenfalls informiert worden, genauso wie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Priesters. (Quelle: paulinus-bistumsnews.de)