Die Aufarbeitungskommission im Bistum Trier stellt am heutigen Mittwoch (14.30 Uhr) den ersten Zwischenbericht zum Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger vor. Den Bericht haben der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, in einem eigenen Projekt für die Kommission erstellt.
Der frühere Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden - und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Viele Bilder waren auf Reisen entstanden, darunter in Afrika.
Ein zweiter Zwischenbericht ist für den 22. November angekündigt, zum Abschluss der Untersuchung soll ein umfassender Bericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier folgen. Der Justizexperte Hromada hatte Anfang August gesagt, der erste Bericht werde „eine Zusammenstellung sein, was wir bisher gemacht haben und was wir vorhaben“.
Großteil der Asservate von Staatsanwaltschaft vernichtet
Seit Mitte Juli läuft bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Ziel ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können.
Der Fall hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil ein Großteil der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters bereits vernichtet wurde und somit auch der Unabhängigen Kommission nicht mehr zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sichergestelltes Material am 5. Juli verbrennen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte. Für die Vernichtung des Materials entschuldigte sich Generalstaatsanwalt Manfred Kost später. Er bezeichnete dies als Fehler, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. (dpa)