Mittwoch, 23. August 2023

Bistum Trier / Causa "Freisen": Abschluss des kirchlichen Verfahrens zum Spätsommer/Frühherbst beabsichtigt

Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung: Diese Strafe hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen gegen den ehemaligen Pfarrer von Freisen bestätigt.

Bereits seit 2018 läuft auch das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den Ruhestandspriester des Bistums Trier beim übergeordneten Kirchengericht im Erzbistum Köln. Warum das Verfahren so lange dauert, erklärt ein Sprecher: Vor zweieinhalb Jahren sei die Beweiserhebung beinahe abgeschlossen gewesen, doch nach der Anhörung eines weiteren mutmaßlichen Betroffenen im Frühjahr 2021 sei das Kirchengericht neu in die Beweiserhebung eingetreten. „Infolge dieser Anhörung durch das Kirchengericht wurde ein Verfahren beim Landgericht Saarbrücken eingeleitet, dessen Urteil nun durch die Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofs rechtskräftig wurde“, sagt 

Der Sprecher weist darauf hin, dass gegen das Urteil eine Berufung möglich sei. Die höchste Strafe im katholischen Kirchenrecht ist die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Der Trierische Volksfreund machte die Vorwürfe gegen den Beschuldigten im Mai 2016 öffentlich, danach berichteten weitere Medien, dann wurde das Bistum aktiv. Danach meldeten sich weitere Betroffene, einige zeigten den ehemaligen Pfarrer an. Bis zu dessen Verurteilung im Februar dieses Jahres und der Bekräftigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen, waren alle weiteren Verfahren meist wegen Verjährung eingestellt worden.

Für den „Fall Freisen“ waren zuständig: Kardinal Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008), sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen damaliger Generalvikar Georg Bätzing (2012-2016), heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. (den vollständigen Artikel auf "volkfreund.de" lesen)