Donnerstag, 16. Januar 2014

Stift Admont: Missbrauchsprozess neu aufgerollt

Stift: Staat als Schulerhalter zuständig

"Der ehemalige Zögling wollte danach auf dem zivilrechtlichen Weg vom Stift Admont und den beiden mittlerweile pensionierten Patres 410.000 an Schadenersatz einklagen - mehr dazu in Missbrauch: Stift Admont vor Gericht (16.9.2013). Das Stift war jedoch der Ansicht, dass die Republik Österreich als Schulerhalter des Stiftes zu klagen sei. Der Richter schloss sich dieser Ansicht an. Er sah eine „Unzulässigkeit des Rechtsweges“ - mehr dazu in Missbrauchsklage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013). Der Zögling legte gegen dieses Urteil Berufung ein, dieser wurde vom Oberlandesgericht (OLG) stattgegeben.

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