Vollmundig behaupt Bischof Ackermann, er lege Wert darauf, dass für dass interdisziplinäre Forschungsprojektalle benötigten Akten zur Verfügung gestellt werden - auch jene, aus sogenannten Geheimarchiven. Doch - wie soll das funktionieren?
Was bedeutet: Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:
Lediglich ein kurzer "Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils" ist aufzubewahren.
Aus einem "kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils" können jedoch nicht die für dieses Forschungsprojekt benötigten Angaben zu Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers hervorgehen. Ebenso wird nicht ersichtlich, wie sich die katholische Kirche gegenüber Opfer und gegenüber dem Täter verhalten hat.
Und genau dies war bereits ein Streitpunkt, warum die erste Missbrauchsstudie misslang. Pfeiffer gab an, man habe ihm vorenthalten, dass diese Akten laut kanonischem Recht vernichtet werden durften. Die Akteneinsicht war die Grundlage der vertraglich vereinbarten Untersuchung, die von August 2011 bis August 2014 dauern und alle 27 Diözesen umfassen sollte. Etliche Bistümer weigerten sich jedoch die notwendigen Daten herauszugeben. In ihrem zweiten Anlauf weist die Bischofskonferenz darauf hin, dass die Regelungen des weltlichen und des kirchlichen Datenschutz- sowie des Archivrechts zu beachten sind. - Die Bestimmungen des kanonischen Rechts haben sich jedoch nicht verändert.
Hinzu kommt, dass bereits der Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer bereits im Januar 2013 geäußert hat, "dass die katholische Kirche bewusst viele pikante Akten vernichtet habe". Auch im Bistum Trier wurde die Vollständigkeit der Täterakten angezweifelt. Ebenso wies bereits im Dezember 2012 RA Westphal in ihrem Gutachten "Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009" darauf hin, dass die Akten unvollständig seien. Auch Prof. Dr. Schüller, Kirchenanwalt im Bistum Limburg, antwortete auf die Frage des NDR: "Das heißt, Sie haben persönlich mit Leuten gesprochen, die Ihnen bestätigt haben, dass in den Kirchenarchiven geschreddert worden ist?", mit "Das kann ich bestätigen, ja.".
Es bleibt also die Frage: Wie will der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Dr. Ackermann, bereits vernichtete Akten untersuchen lassen?