2010: Erstmals musste die katholische Kirche Stellung beziehen. Durch den Druck der Medien und der Bevölkerung wurden einige Ordensleute vom Dienst suspendiert und den Opfern Entschädigungzahlungen angeboten. Da viele der Taten 30 oder 40 Jahre zurück lagen, konnten nicht alle Opfer entschädigt werden. Der Grund: In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Anspruch auf Schadensersatz verfällt drei Jahre nach Vollendung des 21. Lebensjahrs. Trotz dieser schwierigen Rechtslage melden sich noch immer viele Opfer.