Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Mitverantwortung des Staates auch für anerkannte Privatschulen betont. Der Staat müsse diese Schulen wirksam kontrollieren, um Kinder vor Misshandlungen und Missbrauch zu schützen, urteilte der EGMR am Dienstag, 28. Januar 2013, in Straßburg (Az.: 35810/09). Er sprach damit einer Irin eine Entschädigung zu, die 1973 an einer katholischen Grundschule Opfer sexuellen Missbrauchs wurde.