Die Straßburger Menschenrechts-Experten gelangten nun zu einer anderen Bewertung als die irischen Richter. "Es gehört zu den ureigenen Pflichten einer Regierung, Kinder vor Misshandlung zu schützen, besonders in Grundschulen", unterstrichen sie.
Sie verurteilten den Staat Irland wegen Vernachlässigung seiner Schutzpflicht und sprachen der Klägerin 30.000 Euro Entschädigung zu. Dabei nahmen sie auch Bezug auf die Besonderheiten des irischen Schulwesens in den 70er Jahren. Damals wurde ein Großteil der Grundschulen vom Staat finanziert, aber von einer Kirche – hauptsächlich der katholischen – geleitet. Gerade in einem solchen System der Auslagerung hätte es staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, betonten die Straßburger Richter.