Leserkommentare zu "Papst entließ Hunderte Priester wegen Missbrauchsvorwürfen"
- "Die verantwortlichen Priester, Bischöfe und Laien hätten "keine Verbindung zu Gott" gehabt, sondern ihre Positionen in der Kirche ausgenutzt.". -Demnach hat die Kirche und der Vatikan dann wohl auch keine "Verbindung zu Gott", sonst hätten sie das Treiben ja nicht jahrzehntelang gedeckt, vertuscht und Strafverfolgung der Nationalstaaten behindert.
- Erst als mediale Aufmerksamkeit enstand und einige Aufschreie durch die Welt gingen(z.B. in USA und Irland gab es großes Echo ), sah es die kath. Kirche in irgendeiner Weise angebracht zu Handeln.Sie kümmert sich mehr um ihr Image und ihren Selbsterhalt, als um die von ihrem Personal geschändeten Kinder.
- "Die harte Linie des Vatikan gegen überführte Priester zeigte 2011 und 2012 erstmals Wirkung: 384 Geistliche wurden wegen des Missbrauchs von Minderjährigen in den Laienstand versetzt" - Ohne volle Akteneinsicht für die Strafverfolgungsbehörden beweist das gar nix; kann genau so gut einem Anstieg der Deliktzahlen entsprechen.
- "in gravierenden Fällen können der Pädophilie überführte Priester entlassen werden." Das heißt mithin, die der Pädophilie überführten Priester werden in der Regel nicht entlassen.Nur in 'gravierenden Fällen'.Ist das jetzt Ironie oder Menschenverachtung in ReinUnkultur?
- Das Personal einer Kirche muss absolut integer sein. Die Kirche hätte von Beginn an Härte zeigen müssen und hätte so dem Umfang des Missbrauchs entgegengewirkt. Es ist eine Schande für eine Institution so den Glaubensvorschuss im wahrsten Sinne des Wortes missbraucht zu haben. Misshandler gehören immer vor Gericht und in Psychologische Behandlung, aber "barmherziges" Verstecken oder Versetzen ist hier am falschen Platz. Kinderschänder sind keine arme Sünder.
- Die Betreffenden gehören nicht nur in den Laienstand, sondern in den Gerichtsstand.
- Als es nichts mehr zu vertuschen und zu leugnen gab, als der kath. Kirche das Wasser bis zum Halse stand, war Benedikt offensichtlich bereit, Konsequenzen zu ziehen. Die kath. Kirche hat über Jahrhunderte immer vorrangig nur sich selber geschützt. Täter und Opfer wurden geschont bzw. ignoriert. Denn noch im Jahre 2001 hatte Ratzinger als damaliger Chef der Glaubenskongregation das Schreiben „De delictis gravioribus“ (Von den schwersten Verbrechen) veröffentlicht. Das Schreiben hatte nur ein Ziel: nichts aus den Gemäuern der katholischen Kirche nach außen dringen zu lassen. Es besteht überhaupt kein Grund, Papst Benedikt wegen der Entlassung von 400 klerikalen Pädophilieverbrechern in den Himmel zu loben.
- Aber wie viele von diesen Verbrechern wurden auch der Polizei ausgehändigt? Oder ist und bleibt ein internes Disziplinarverfahren das Schlimmste, was ein pädophiler Priester zu befürchten hat?
- Schon allein das Gebaren, solche Zahlen zuerst wieder zu dementieren, nur um sie später dann doch zuzugeben, provoziert ein Kopfschütteln. Weiterhin schockierend bleibt die große Anzahl an Fällen, die m. E. darauf hindeuten, dass es zumindest strukturelle Gründe für Kindesmissbrauch ihn der katholischen Kirche gibt, wenn nicht gar Methode ist. Das ist der wahre Aufreger!
- Jetzt ist die Frage: Wurden die auch bei den Strafverfolgungsbehörden des jeweiligen Tatortlandes angezeigt oder wurdem die still und leise aus dem Amt gesetzt und dann Schwamm drüber?
- Die Frage ist doch, warum diese "Priester" nicht der Weltlichen Justiz übergeben wurden?
- Es ist nicht zu fassen: Jetzt werden die Amtsenthebungen der katholischen Kirche auch noch als löblich hingestellt . Dabei hätte der Papst dafür sorgen müssen, dass diese Kinderschänder bei der Polizei angezeigt werden statt sie in den geschützen Ruhestand zu schicken. Warum wird immer mit zweierlei Maß gemessen, wenn es um Vergehen der Kirche geht?
- Wann werden endlich auch Kirchenvertreter dem Gesetz zur Verfuegung stellen? Berufsverbot ist das eine, die strafrechtliche Betrachtung das andere. Wieso wird hier den Kinderschaendern eine andere Gerichtsbarkeit erwiesen, als den normalen Buergern? Mit welcher Berechtigung muessen die nicht in den Knast? Ihre Vergehen sind sehr weltlich begangen worden!
- Die Amtsenthebung der 400 Priester hätte Papst Benedikt XVI. ruhig öffentlich machen dürfen. Allerdings: war's das schon? Bekamen die Ex-Priester noch andere Strafen als die, nicht mehr länger Priester sein zu dürfen? Oder war hierfür die weltliche Gerichtsbarkeit zuständig? Und wie - falls überhaupt - wurden die Opfer entschädigt? Wie wurde sichergestellt, dass die Kinderschänder sich nicht erneut an weiteren Kindern vergreifen konnten? Diejenigen, die jetzt den Altpapst für sein "hartes Durchgreifen" loben, sei gesagt, dass 400 Kinderschänder, die auch die Kirche nicht mehr decken wollte, eine beachtliche Anzahl sind. Und jeder dieser Männer hat vermutlich mehr als ein Opfer auf dem Gewissen... das ist durchaus eine Schande für die Kirche.
- Die 400 Fälle sind nur die Spitze eines Eisberges.
- Die 400 Fälle sind für 2 Jahre gerechnet - das macht für die letzten 50 Jahre eben hochgerechnet schon mal 200*50= 10.000 Priester. Hinzu kommen noch die zigtausenden Fälle wo die kath. Kirche sich "freigekauft hat" - wie in den USA , wo mit 100'then von Mio die Strafverfahren eingestellt wurden , und natürlich keine weiteren Entlassungen nötig waren! Und, - Staaten wie die USA und D. wo so ein Missbrauch überhaupt auffliegt sind immer noch die Seltenheit auf dem Planeten, in den meisten Ländern der Welt dürfen diese Sekten , und dazu gehört auch die kath. Kirche immer noch schalten und walten ohne irgendwas befürchten zu müssen! Die kath. Kirche ist eben die größte Schutzorganisation für Frauen und Kinderschänder weltweit.
- Msg. Scicluna führte zu den 3000 Fällen bis 2010 aus: „....Wir können sagen, dass es sich grosso modo in sechzig Prozent dieser Fälle vor allem um Akte von Ephebophilie handelt, das heißt: Akte, die mit dem sexuellen Hingezogensein zu Heranwachsenden desselben Geschlechts zusammenhängen. Weitere dreißig Prozent beziehen sich auf heterosexuelle Beziehungen, und zehn Prozent sind tatsächlich Akte der Pädophilie... ...dass es in zwanzig Prozent der Fälle einen richtigen Prozess gegeben hat, ob straf- oder verwaltungsrechtlich, und normalerweise ist er im Herkunftsbistum – immer unter unserer Aufsicht – durchgeführt worden und nur in sehr seltenen Fällen hier in Rom....in sechzig Prozent der Fälle vor allem wegen des fortgeschrittenen Alters der Beschuldigten keinen Prozess gegeben; allerdings wurden gegen sie Verwaltungs- und Disziplinarmassnahmen ergriffen wie etwa die Auflage, keine Messen mit den Gläubigen mehr zu feiern, keine Beichte mehr zu hören, ein zurückgezogenes Leben des Gebets zu führen....In zehn Prozent der Fälle, nämlich den besonders schwerwiegenden und bei denen erdrückende Beweise vorliegen, hat der Heilige Vater die schmerzliche Verantwortung auf sich genommen, ein Dekret über den Rückzug aus dem Klerikerstand zu autorisieren.“
- SPON zitiernt nur die Anzahl der verstoßenen Piester aus den letzten zwei Amtsjahren (2011 & 2012) des Altpapstes. Die ZEIT nennt weitere Zahlen: 2008 und 2009 sind nur 170 Priester entlassen worden, vor 2008: 68. Gegen 419 Priester wurden 2011 in Missbrauchsverfahren Strafen unterhalb der Amtsenthebung ausgesprochen. Jeder, der die Missbrauchsfälle verfolgt hat, weiß, dass die Täterzahlen weitaus höher sind als die vom Vatikan tatsächlich entlassenen Priester.
- Jetzt wo sich der Vatikan erstmals in seiner Geschichte vor der UNO - und nicht nur vor sich selbst oder Gott - verantworten musste, gehen bei einigen Leuten dort sicherlich bestimmte Dinge auf Grundeis. Man weiss, dass man als weltweit agierende Organisation auch Pflichten hat und sehr schnell als für die Weltgemeinschaft gefährlich angesehen werden kann. Schliessilch will die universale, einzig wahre Röm.-Kath. Kirche nichts anderes, als ein anderes weltweites System in dem nur noch sie alleine regiert. Andere Organisationen die so etwas wollen - und nicht wie durch ein Zweites Vatikanisches Konzil relativiert haben/ relativieren konnten, sind längst verboten!
- Eine - umstrittene - Untersuchung (Kröber, König, Leygraf, Pfäfflin) im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz auf Grundlage von forensischen Gutachten, die Kirchenbehörden in den Jahren 2000 - 2010 in Auftrag gegeben hatten, hat gezeigt, dass es bei 47 Prozent (!) der Priester, die übergriffig gegen Kinder/Jugendliche geworden sein sollen bzw. Kindesmissbrauchsabbildungen (so genannte „Kinderpornos“) genutzt haben sollen, keine Bedenken gegen einen weiteren Einsatz in der Kirche gegeben hat. Die Studie hat übrigens auch ergeben, dass bei JEDEM ZWEITEN (verdächtigen) Geistlichen Kindesmissbrauchsabbildungen (so genannte „Kinderpornos“) gefunden wurden. Umstritten ist die Metastudie u.a. deshalb, weil nur 21 der 27 Bistümer bereit waren, Akten zur Verfügung zu stellen, die Untersuchungsbasis also mehr als dünn ist (78 verdächtige Geistliche) und die Taten teilweise Jahrzehnte zurückliegen.
- Das so genannte „Kirchenrecht“ sieht u.a. „Strafen als ausschließlich letzte Möglichkeit des Umgangs mit problematischem Verhalten“ vor, und zwar erst dann, „wenn alle anderen rechtlich-seelsorgerischen Methoden versagt haben“ (Buch VI des kanonischen Rechts). Diese „Strafen“ bestehen laut dem englischen Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson („Angeklagt: Der Papst“, 2010) „in der Regel aus zusätzlichen Gebeten“. Wer erneut Straftaten begeht oder nicht reumütig genug ist kann demnach mit Bußen belegt werden wie Gebete, Fasten, Almosenspenden, Exerzitien oder gemeinnützige Dienste. „Das Schlimmste, was einem Priester passieren kann“, so Robertson, „ist die Rückversetzung in den Laienstand“. Anschuldigungen gegen einen Priester führen überhaupt erst zu einer (geheimen) Untersuchung, wenn diese in den Augen des Bischofs „wahr zu sein scheinen“. Nach Ende der Voruntersuchungen erlegt Can. 1341 dem Bischof auf, in ein Verfahren, das zur Verhängung von Strafen führen könnte, nur dann überzugehen, „wenn er erkannt hat, dass weder durch mitbrüderliche Ermahnung noch durch Verweis noch durch andere Wege des pastoralen Bemühens das Ärgernis (…) behoben (…) und der Täter gebessert werden kann“ (Robertson).
- Verschärft werde die Problematik des Kanonischen Rechts noch durch Verfahrensregeln aus dem Jahr 1922, die 1962 unter dem Titel „Crimen Sollicitationis“ (Anhang B) nochmals bestätigt wurden. Dieses Dokument legt die Verfahrensregeln für Fälle des „unaussprechlichen Verbrechens“ fest; das Verfahren findet ausschließlich schriftlich statt (!), die Durchführung liegt völlig in den Händen von Priesterkollegen und wenn der mit der Anklage betraute Priester die Anklage für unbegründet hält, muss der Bischof sämtliche Spuren der Untersuchung vernichten, berichtet Robertson. Selbst wenn gewichtige Beweise vorliegen, müsse der Bischof immer noch kein Verfahren einleiten, sondern könne beschließen, dem Priester zunächst eine mündliche Verwarnung zu erteilen. Alle offiziell Beteiligten an einem kanonischen Verfahren – Richter, Promoter und Protokollführer – müssen Priester sein, das Verfahren muss unter absoluter Geheimhaltung stattfinden, bei Strafe der Exkommunikation SELBST DES KINDLICHEN OPFERS (Hervorheb. durch mich), sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einem Anwalt oder der Polizei davon berichten. Es fehlten, so das Fazit des Rechtsanwalts Robertson, die grundlegenden Verfahrensregeln eines echten Gerichts, das kanonische Recht erfülle nicht das erste Kriterium eines ordnungsgemäßen Verfahrens, nämlich die „Existenz eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts“. (Quelle: Geoffrey Robertson „Angeklagt: Der Papst“, 2010)
- In den Laienstand versetzt! Was bringt das? Nichts. Den Opfern nicht und der Institution Kirche nicht. Einzig eine rechtliche, weltliche Bestrafung unter gnadenloser Anwendung des Strafrechts für die Täter im Kirchenrock, inklusive einer angemessenen Wiedergutmachung (falls das überhaupt möglich ist) bringt hier was.Auch die neue Schelte des amtierenden Papstes Franziskus ist nur wieder warme Luft, wenn nichts gravierendes geschieht.
Quelle: Kommentare großer Online-Magazine