- Prof. Dr. Paul-Gerhard M. am 10. Juli 2012 gemäß can. 290 n.2 CIC;
- Klaus K. am 2. Mai 2013 gemäß can. 290 n.2 CIC;
- Michael Verh. am 21. Juni 2013 gemäß can. 290 n.3 CIC
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KAPITEL IV
VERLUST DES KLERIKALEN STANDES
Can. 290 — Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig. Dennoch verliert ein Kleriker den klerikalen Stand:1° durch richterliches Urteil oder durch Verwaltungsdekret, in dem die Ungültigkeit der heiligen Weihe festgestellt wird;
2° durch die rechtmäßig verhängte Strafe der Entlassung;
3° durch Reskript des Apostolischen Stuhles; dieses Reskript wird aber vom Apostolischen Stuhl Diakonen nur aus schwerwiegenden Gründen, Priestern aus sehr schwerwiegenden Gründen gewährt.
Quelle: "codex-juris-canonici.de"