Dienstag, 15. Oktober 2013

Bistum Trier: Aus dem Klerikerstand wurden - nicht ohne Grund - entlassen:


  • Prof. Dr. Paul-Gerhard M.  am 10. Juli 2012  gemäß can. 290 n.2 CIC;
  • Klaus K.  am 2. Mai 2013 gemäß can. 290 n.2 CIC;
  • Michael Verh.  am 21. Juni 2013 gemäß can. 290 n.3 CIC



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KAPITEL IV
VERLUST DES KLERIKALEN STANDES

Can. 290 — Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig. Dennoch verliert ein Kleriker den klerikalen Stand:

1° durch richterliches Urteil oder durch Verwaltungsdekret, in dem die Ungültigkeit der heiligen Weihe festgestellt wird;

durch die rechtmäßig verhängte Strafe der Entlassung;


durch Reskript des Apostolischen Stuhles; dieses Reskript wird aber vom Apostolischen Stuhl Diakonen nur aus schwerwiegenden Gründen, Priestern aus sehr schwerwiegenden Gründen gewährt.


Quelle: "codex-juris-canonici.de"