Im Interview mit der Hildesheimer Kirchenzeitung erklärte Generalvikar Dr. Werner Schreer:
Für seinen jährlichen Geschäftsbericht orientiert sich das Bistum an den Regeln, die das Handelsgesetzbuch für große Kapitalgesellschaften im öffentlichen Raum festgelegt hat. „Diese Regeln sind erprobt und für uns auch hilfreich. Darum haben wir sie eins zu eins übernommen“, erklärt der Generalvikar.
Anders, als Generalvikar Schreer es in dem obigen Interview behauptet, hat das Bistum Hildesheim die HGB-Vorschriften keineswegs “eins zu ein übernommen”.
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