Donnerstag, 31. Oktober 2013

Bistum Trier verteidigt Priester-Einsatz / Bei Zahlenangaben über Betroffene ist es offenbar zu einem Missverständnis gekommen

Steht die Vorgehensweise in Einklang mit den Missbrauchs-Leitlinien der deutschen Bischöfe? "Ja", sagt Bistumssprecher André Uzulis, "diese sehen keinen Automatismus zwischen Voruntersuchungsverfahren und Zelebrationsverbot vor." 

In Punkt 36 der Missbrauchs-Leitlinien heißt es: "Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen vor, entscheidet der Ordinarius über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der kirchenrechtlichen- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen."

Der bisherige Ermittlungsstand verlange keine Einsatzbeschränkung, sagt Uzulis. "Ein Tanz auf dem Vulkan", meint Hermann Schell vom Opferverband Schafsbrief.

Der kirchenrechtlich noch ungeklärte Fall des saarländischen Priesters war in der zuletzt veröffentlichten Entschädigungsbilanz des Bistums untergegangen: Danach wurden angeblich alle bis Februar 2013 gestellten Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, bewilligt. Stimmt nicht, kritisierten die Opferverbände Schafsbrief und Missbit (der TV berichtete). André Uzulis, Sprecher des Bistums Trier, erklärt auf neuerliche Anfrage unserer Zeitung die Diskrepanz: "Bei den Zahlenangaben ist es offenbar zu einem Missverständnis gekommen, das darin begründet liegt, dass die immer wieder eintreffenden Anfragen der verschiedenen Presseorgane verschiedene Nuancen eintragen, die bei wiederholter Anfrage in der Beantwortung durch die Pressestelle verloren gegangen sind." Eine Antwort, die nicht jeder auf Anhieb verstehen dürfte.
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