Mit seiner nicht zu rechtfertigenden Abweichung von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verstößt das Bistum Hildesheim offenbar gegen seine eigene Bistumsordnung. Der “Bestätigungsvermerk” der Wirtschaftsprüfer besagt gerade, dass der Jahresabschuss des Bistums kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zeichnet.
"Damit ist klar, dass die Buchführung des Bistums gar nicht darauf abzielt, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln, sondern ganz im Gegenteil, diese zu verschleiern."
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