- Startseite
- "Causa Edmund Dillinger"
- "Causa Freisen" I, II, III
- "Causa Schönstatt I" - Francisco José Cox
- "Causa Schönstatt II" - Pater Kenntenich
- Fakten, die aus der MHG-Studie hervorgehen
- Grundsätzliches zu den Informationen
- Impressum
- Über mich
- Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie
Dienstag, 12. August 2025
Bistum Trier: Täterorganisation bietet Opferberatung an – und nennt es "Heilung"
Sonntag, 3. August 2025
Bistum Trier: Nach Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki: Gratwanderung für Bischof Ackermann
Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter
Donnerstag, 31. Juli 2025
Bistum Trier: Ackermann leitet Anzeige gegen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entsprechend kirchenrechtlicher Vorgabe weiter
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das Bischofsdikasterium zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki darüber informiert.
Mittwoch, 30. Juli 2025
UKA-Tätigkeitsbericht 2024: Bistum Trier führt Statistik mit höchsten Fallzahlen an
Mittwoch, 23. Juli 2025
"Wohl kaum aus Überzeugung" - Ein Kommentar von Claudia Adams
Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom
Samstag, 28. Juni 2025
Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf
Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt."
Freitag, 27. Juni 2025
Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht
Wenn ein ehemalige Generalstaatsanwalt auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf.
Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:
Donnerstag, 26. Juni 2025
Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar
Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut
Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.
Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht
direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025 / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier
Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.
Donnerstag, 5. Juni 2025
Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch
Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von 300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.
Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz, des Trierer Landgerichts, an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.
Mittwoch, 4. Juni 2025
Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt
Dienstag, 3. Juni 2025
Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.
Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen
28.05.2025
Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.
Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.
Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.
Montag, 14. April 2025
Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024
Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".
statistische Angaben des Bistums Trier, die aus dem "P.I.A. Jahresbericht 2024" hervorgehen:
Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024
- 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
- In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
- Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind.
Donnerstag, 3. April 2025
Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt
Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.
Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.
Samstag, 22. März 2025
Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."
Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.
Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK), die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.
Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"
Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten.
Betroffene mach sich daher - berechtigterweise - große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.
Dienstag, 18. März 2025
Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestätigt nach Cyberangriff: UKA gehört zum IT-System des Verbandes der Diözesen Deutschlands
Quelle: DSGVO-portal.de
Am 10. Februar 2025 wurde ein Cyberangriff auf die IT-Systeme des "Verbandes der Diözesen Deutschland" festgestellt.
Dass diese Meldung auch auf der Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) veröffentlicht wurde, warf Fragen auf.
Jetzt bestätigt der Verband: An die IT-Systeme des Verbandes sind nicht nur die "Deutsche Bischofskonferenz" (DBK), sondern auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) angeschlossen.
Mittwoch, 5. März 2025
Nach Cyberangriff auf DBK: DBK und UKA warnen vor Veröffentlichung hochsensibler Daten - Mögliche Betroffene sollen unverzüglich informiert werden
Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden.
Dazu teilt die DBK am 11. Februar öffentlich auf ihrer Homepage mit:
"Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz
Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird.
Montag, 3. März 2025
Bistum Trier: Bischof Ackermann erlässt neue Dekrete zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Sachakten und über Verwaltung des Geheimarchivs für das Bistum Trier - Generalvikar veröffentlicht Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft
Neue Dekrete und Richtlinien treten ab 01. April 2024 in Kraft
Nr. 81
Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier
__________________________________________________________
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt Einsichts- und Auskunftsrechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs (Betroffene) und Dritten in Sachakten des Bistums Trier.
(2) Als Betroffene im Sinne dieser Ordnung gelten Personen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Plausibilität eines Hinweises gemäß Ziffer 20 der Interventionsordnung für das Bistum Trier in seiner jeweils gültigen Fassung1.
Donnerstag, 30. Januar 2025
Bistum Trier: Niederfischbach - Nachdem ein Opfer sein Schweigen gebrochen hat, meldeten sich weitere Betroffene in der Heimatpfarrei des ehemaligen Trierer Generalvikars und heutigen Bischofs von Limburg, Georg Bätzing.
Jahrzehntelang hat ein Betroffener zum erlittenen Missbrauch durch einen Pfarrer in Niederfischbach geschwiegen. Nachdem er sich dem derzeitigen Pfarrer, Augustinus Jünemann, anvertraute, kam ein Stein ins Rollen.
- "Im Verlaufe des Abends (Infoveranstaltung in Niederfischbach, am 16.01.2025, Anmerk. ca) haben sich weitere Betroffene als Opfer geoutet. Nach meiner Zählung derzeit sechs bekannte Jugendliche. Und das ist nur das Hellfeld." (Hermann Schell, hpd.de)
- Inzwischen haben sich weitere Betroffene gemeldet. (rhein-zeitung.de, aktualisiert).
Montag, 27. Januar 2025
Bistum Trier: Bisher bezahlte das Bistum Trier nur 3.698.500 Euro an 196 von mindestens 711 Betroffenen
Als sogenannte "Leistungen in Anerkennung des Leids" wurden seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl Trier 3.698.500 Euro an Betroffene gezahlt. Das teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag in Trier mit. Außerdem erstattet die Diözese Therapiekosten in Höhe von 182.000 Euro.
Im Schnitt bedeutet dies 18.869,90 Euro pro Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier.
Freitag, 24. Januar 2025
Bistum Trier: Entgegen der Behauptung Ackermanns: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden
Causa Edmund Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte"
Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte.
"Es geschahen ein paar merkwürdige Dinge nach dem Tod des Onkels. Zweimal wurde versucht in das Haus einzubrechen. Ein Priester weigerte sich, die Beerdigung zu zelebrieren, ein anderer Priester bot per Sprachnachricht an, dem Neffen zu helfen: "Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, aber man sollte das nicht öffentlich machen (...), dafür ist die Sache einfach zu heiß." Und: "Das wäre mir ganz recht, dass wir beide im Untergrund arbeiten."
Mittwoch, 22. Januar 2025
Bistum Trier: Urteil ist rechtskräftig: Akten bleiben geschwärzt - Keine vollständige Akteneinsicht für Missbrauchsopfer in Personalakte
Das Urteil ist rechtskräftig: Weiter keine Akteneinsicht für Missbrauchsopfer
Die Betroffene hatte eine vollständige Einsicht ihrer Personalakte gefordert. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, geht die Betroffene nicht in Berufung.
Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.
Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte
Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.
Donnerstag, 16. Januar 2025
Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief
Mit Verlaub, Herr Bischof!
Wer könnte das Versagen der katholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester besser dokumentieren und repräsentieren als Sie – in Persona?
Haben Sie einmal überlegt, welchen Anteil Sie selbst zu dem Ansehensverlust und dem Vertrauensverlust der katholischen Kirche beigetragen haben? Jede Menge, Herr Bischof – jede Menge.
Was Sie versprachen
Als der sexuelle Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche öffentlich wurde, beteuerten Sie "Transparenz statt weiterer Geheimhaltung“. Sie versprachen Aufklärung und Aufarbeitung. Sie kündigten eine „Null-Toleranz-Linie gegenüber den Verbrechen“ an und forderten: „Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben“.
Mittwoch, 15. Januar 2025
Bistum Trier: Neben Einrede der Verjährung - Ackermann bestreitet Vorwürfe mit "Nichtwissen" : In der Personalakte gebe es schließlich keine Hinweise auf Beschwerden gegen den Pfarrer
Bistum verweist auf Personalakte
Mit der Einrede der Verjährung bezog sich das Bistum Trier auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Juli 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die im Klageentwurf erhobenen Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", heißt es laut Bistum in der Erwiderung.
Grund dafür sei, dass es abgesehen von den Vorwürfen, die Gegenstand des Klageentwurfs seien, nach vorliegendem Kenntnisstand keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergäben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf Fehlverhalten im Kontext eines sexuellen Missbrauchs.
Dienstag, 14. Januar 2025
Bistum Trier: Bischof Ackermann beharrt auf Verjährungsfrist der an Kindern begangenen Verbrechen
Während das Erzbistum Köln bereits zum wiederholten Mal auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, besteht ausgerechnet der ehemalige "Missbrauchsbeauftragte", Bischof Ackermann, im eigenen Bistum auf die Verjährungsfrist.
Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.
Mittwoch, 8. Januar 2025
Bistum Trier: Die Taten wurden vertuscht, die Verbindung zu den jeweiligen Bistümern verschleiert, falsche Namen, Konten von Mittelsmännnern und verdeckte Finanzströme - Jetzt gibt Ackermann zu: Auch im Bistum Trier wurden katholische Priester, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ins Ausland versetzt - Betroffene sollen sich melden
Die Bistümer in Trier und Eichstätt und das Erzbistum Bamberg fordern mögliche Betroffene auf, sich zu melden:
Statt sexuellen Missbrauch durch katholische Priester aufzuklären, half die Katholische Kirche den Tätern, sich nach Südamerika abzusetzen - bis die Tat verjährt war. Kein Einzelfall, wie ARD-Recherchen zeigen.
Bistum Trier: Bischof Ackermann betont, dass die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker die katholische Kirche auch weiterhin beschäftigen wird
Trier (dpa/lrs) - Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker wird die katholische Kirche auch künftig weiter beschäftigen. „Es gibt da keinen Schlussstrich“, sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur. „Wir wollen ja, dass die Aufarbeitung eine nachhaltige Wirkung hat.“
Da sei einmal die Erinnerungskultur: Diese solle so gepflegt werden, „dass man die Thematik präsent hält“. Auch mit Blick auf die Prävention dürfe das Thema nicht verschwinden, sagte der Bischof. „Präventionsmaßnahmen hängen an den Aufarbeitungsprozessen, das heißt am Zeugnis von Betroffenen darüber, was sie erlitten haben.“
Sonntag, 5. Januar 2025
Bistum Trier: Causa Dillinger: Sorgten der ehemalige Ansprechpartner für Betroffene, Peter Rütten und Bischof Ackermann selbst für Löschung wichtiger Daten bei "Wikipedia"? Diesen Verdacht legt eine Email aus dem Jahr 2018 zwischen Rütten und Ackermann nahe.
Am 19.03.2018 weist Rütten Bischof Ackermann per email auf den Wikipedia-Eintrag von Edmund Dillinger hin:
In dieser Email schlägt der Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch, Peter Rütten, Bischof Ackermann vor, den Wikipedia-Eintrag über Edmund Dillinger abzuändern respektive Daten zu löschen. Der Bischof vermerkt handschriftlich auf der weitergeleiteten Mail von Rütten: "Sollen wir <Zelebrationsverbot> einfügen?"
Donnerstag, 2. Januar 2025
Bistum Trier: Im Saarland, dem "katholischsten" Bundesland, ist die Zahl der Katholiken deutlich gesunken
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Katholiken im Saarland deutlich gesunken. 2011 waren noch knapp 62 Prozent der Bevölkerung Mitglied der katholischen Kirche, jetzt sind es nur noch 51 Prozent. Immer weniger Menschen im Saarland gehören einer der beiden großen Kirchen an.
Sonntag, 29. Dezember 2024
Werte Lesende,
auf der neuen Seite (Tab) "Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie" werde ich in den nächsten Wochen eine chronologische Übersicht über das Bistum Trier aufbauen, die sowohl den sexuellen Missbrauch durch katholische Priester im Bistum Trier als auch den Umgang der Verantwortlichen mit der Thematik dokumentiert.
Claudia Adams
Freitag, 20. Dezember 2024
Bistum Trier: Niederfischbach: der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach: "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt"
Bätzing:
Der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, in einem Interview mit "domradio.de" im Dezember 2021. Bätzing betonte, dass er "immer Wissen darüber (Causa Niederfischbach) gehabt habe" und sprach von einem angeblichen "Lernprozess".
Zudem behauptet Bätzing im Mai 2024: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein." (...) Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.
Donnerstag, 19. Dezember 2024
Bistum Trier: Betroffener bricht sein Schweigen: Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht
Niederfischbach: In den 60er-Jahren sei der Missbrauch geschehen. Der mutmaßliche Täter: wird über Nacht aus der Gemeinde genommen. Der Betroffene leidet bis heute. Und er beklagt: Die Opfer sind es, die immer wieder die Initiative zur Aufarbeitung ergreifen müssen.
TV-Bericht im Jahr 2010 über Missbräuche löst in ihm "eine Lawine aus"
Der Bericht katapultiert ihn zurück in die Zeit der 60er-Jahre, öffnete Türen zu Erinnerungen, die er ganz weit nach hinten geschoben hatte. In diesem Moment kommen sie hervor und er will darüber sprechen. Erstmalig erzählt er seiner Frau davon. Und noch einmal mehrere Jahre später schreibt er eine Nachricht an den aktuellen Pfarrer. Nach Niederfischbach, seine alte Heimat.
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"
Dienstag, 17. Dezember 2024
Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer - Anwalt der Klägerin: "Offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden."
Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.
"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?
Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer zur Unterstützung der "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier" ernannte - Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?
1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier. Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.
Bistum Trier: Dritter Zwischenbericht der "Unabhängigen" Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier
Montag, 9. Dezember 2024
Bistum Trier: Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. zeigt sich erleichtert : "Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden zu finden, der mir so lange verwehrt war."
Ich bin nun sehr zufrieden und erleichtert. Die letzte Nacht konnte ich aufgrund dieser frohen Botschaft nicht wirklich schlafen – die Erleichterung war einfach zu groß. Die Meldung bezüglich der Entlassung aus dem Klerikerstand ist für mich ein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk zugleich. Dieses Urteil, das endlich Gewissheit brachte, fühlt sich wie ein wahrer Neubeginn an. Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden finden, der mir so lange verwehrt war.
Bistum Trier: Stellungnahme zur Entlassung des ehemaligen Priesters Otmar M. aus dem Klerikerstand - Ackermann spricht erstmals von "Verbrechen" und will Verantwortlichen und Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft für Gespräche und Veranstaltungen zur Verfügung stehen
Kirchengericht Paderborn bekräftigt Schuldspruch gegen früheren Pfarrer : Urteil bestätigt
Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) bestätigt.
9. Dez. 2024
Judith Rupp
Trier/Paderborn – Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. bestätigt. Das Kirchengericht Köln hatte den Priester des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt (Entlassung aus dem Klerikerstand).
Nachdem der Priester gegen das erstinstanzliche Urteil beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre Einspruch erhoben hatte, hatte das Dikasterium den Fall an das Kirchengericht in Paderborn übergeben. Das Kirchengericht hat das Urteil bestätigt.
Das Urteil in II. Instanz wurde O.M. zugestellt. Ein weiterer Einspruch ist laut Kirchenrecht nicht möglich.
Sonntag, 8. Dezember 2024
Bistum Trier: Freisener Ex-Pfarrer Otmar M. endgültig aus Klerikerstand entlassen
Der ehemalige Pfarrer aus Freisen, der wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wird jetzt endgültig aus dem Klerikerstand entlassen.
Der Trierer Bischof Ackermann bezeichnet den Fall damit als abgeschlossen, eine Berufung sei nicht mehr möglich.
Der Ex-PfarrerDemnach hat das Paderborner Berufungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Kölner Kirchengerichts bestätigt. Der Fall sei nun abgeschlossen, so Ackermann in dem Schreiben. Eine Berufung sei nicht mehr möglich. Damit darf der Ex-Pfarrer keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben, auch keine Sakramente mehr spenden. Der Betroffene Timo Ranzenberger sprach von einer Genugtuung für ihn und weitere Betroffene des Missbrauchs. Die Entscheidung sei fast 20 Jahre nach seiner Anzeige mehr als überfällig.
Montag, 2. Dezember 2024
Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."
Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD:
„Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."
Der wichtigste Satz des Kommissars war: ,Schweine gehören nicht auf die Kanzel, sondern ins Gefängnis.’“
Bistum Trier: "Tatort leider sehr realistisch" - Personen, die nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzugen der Täter; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam und Verbunden zur Kirche sowie "Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass so etwas auch bei ihnen passiert: Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung
Der neue Tatort thematisiert beklemmend Missbrauch in der katholischen Kirche. Warum der Film "leider sehr realistisch" ist.
Erstmalig widmet sich ein Tatort dem Thema Kindesmissbrauch in der Kirche. Ein wenig ist das Drehbuch angelehnt an den realen Fall rund um den Priester Edmund Dillinger. Nach dessen Tod fand sein Neffe vor zwei Jahren in seinem Haus tausende Fotos. Nach bisherigen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger mindestens 19 Personen sexuell, sagen Sonderermittler. Ein Abschlussbericht steht noch aus.
Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte."
„Tatort“ im Check - War der Missbrauch in der Katholischen Kirche wirklich systematisch?
Der „Tatort: Schweigen“ lässt Kommissar Falke (Wotan Wilke Möhring) in einen Fall von systematischem Missbrauchs in der Katholischen Kirche ermitteln. Auf welchen wahren Fall spielt der Plot an?
Sonntag, 1. Dezember 2024
Bistum Trier: "Tatort" Bistum Trier
Warum lohnt sich der "Tatort: Schweigen"?
Ein Krimi, der im Umkreis der Katholischen Kirche spielt und Pädophilie zum Thema hat? Mancher mag das klischeehaft finden. Doch leider ist das Thema nach wie vor aktuell.
Die 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie legte ein erschütterndes Bild von den Verbrechen offen: Demnach wurden 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexualisierter Gewalt identifiziert - und 1670 Priester, Diakone und Ordensangehörige als potenzielle Täter.
Der "Tatort: Schweigen" (Regie: Lars Kraume) basiert auf einem wahren Fall, der aktuell von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken untersucht wird. (Der Fall "Edmund Dillinger", Anmerk. ca)
Samstag, 30. November 2024
Bistum Trier: Tatort "Schweigen" basiert auf Causa Edmund Dillinger
Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt.
Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier:
Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. ...
Freitag, 22. November 2024
Bistum Trier: Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an
Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute
Bis zu 15 Millionen Kinder in Deutschland sind vom Ende der 40er Jahre bis in die 1990er Jahre hinein teils mehrere Wochen in Kinderkurheime verschickt worden. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei. Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute.
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer
Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.
Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.
Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger
Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag
Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht
Dienstag, 15. Oktober 2024
Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.
9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer
Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)
Samstag, 12. Oktober 2024
Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant
Veröffentlichung im November geplant
Dienstag, 8. Oktober 2024
(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt
Pressemitteilung
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt
Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.
Dienstag, 3. September 2024
Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt
Freitag, 26. Juli 2024
Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei
- Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
- Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
- Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
- "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
- Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
- Schwarz sei "unangemessen" mit Missbrauchsfällen umgegangen
- Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
- Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
- Die Sorge sei damals gewesen, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen
Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht
Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht
Donnerstag, 25. Juli 2024
Bistum Trier: Fakten aus dem Bericht "Sexueller Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital" - Teil 1
- > Ich veröffentliche die Fakten aus dem Bericht dosiert (in mehreren Teilen), da es auch für mich eine große Belastung darstellt, das alles zu lesen.
Veränderte Lebensschicksale -
Einblick in die meist langfristigen Schädigungen und Beeinträchtigungen, mit denen die ermittelten Betroffenen als Erwachsene zu kämpfen hatten und haben.
- Wichtig ist, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch in den 1980er und 1990er Jahren in einer Gesellschaft lebten, die nur wenig Verständnis für die Beschädigungen aufbrachte, welche sexueller Missbrauch in der Psyche und der Physis von Kindern und Jugendlichen verursacht. Zudem besaßen nur wenige fundiertes Wissen über die langfristigen Folgen sexuellen Missbrauchs. Dies hat den Umgang aller in diese Taten Verwickelten tiefgreifend geprägt – zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Ein Teil der Betroffenen ist durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert worden. Sie haben sich vor den gewalttätigen und angstauslösenden Geschehnissen, die ihr Selbst gefährdeten, geschützt, indem sie deren Spuren unzugänglich abspeicherten. Ihnen wurden erst viel später die Missbrauchstaten wieder bewusst, an deren Folgen sie bis dahin gelitten hatten.
- Eine Zahl mag diesen Zusammenhang verdeutlichen: Betroffene von Missbrauch zwischen 1980 und 2000 gehörten überwiegend Alterskohorten an, die zwischen 1970 und 1989 geboren worden sind. Nur bei 34 (!) von 172 ermittelten Personen dieser Altersgruppe wurden die Missbrauchsfälle zeitnah (sofort bis weniger als fünf Jahre später) erkannt, viele der Betroffenen haben sich erst im mittleren und späteren Erwachsenenalter als Opfer von Missbrauchstaten selbst erkannt und dann anderen anvertraut.
- Die Lebensschicksale dieser Menschen sind in ganz unterschiedlicher Weise und Härte vom sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend verändert worden. Missbrauchsfällen, die keine oder geringe körperliche, soziale oder psychische Beeinträchtigungen zeitigten, stehen die Fälle schwerer Beeinträchtigungen und langfristiger schwerer psychischer und körperlicher Leiden gegenüber.
- Wir haben zum einen Betroffene ermittelt, die als Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise Messdienerinnen und Messdiener Opfer einmaliger sexueller Übergriffe oder Grenzüberschreitungen durch Priester geworden waren. Wenn sie das Glück hatten, dass sie als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen noch in direkter zeitlicher Nähe zu den Übergriffen als Opfer identifiziert worden waren und dies zeitgenössisch zur Anzeige kam, sorgten strafrechtliche Verfahren, schützende Maßnahmen der Erwachsenen und kirchliche Maßnahmen wie Versetzung der Täter dazu, dass weitere Übergriffe gegen sie unterbunden wurden. Sie konnten beziehungsweise mussten zeitnah über den Missbrauch mit Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen sprechen.
- Vielfach konnten solche Kinder oder Jugendliche trotz ihrer Beschämung und ihres Schreckens ein normales Leben ohne größere Einschränkungen und Krankheiten führen. Dies gilt auch für eine kleinere Zahl von Betroffenen, die sich seit 2010 im Rahmen der kirchlichen Verfahren zur Anerkennung ihres Leids gemeldet haben und sich selbst als frei von langfristigen Schädigungen oder Erkrankungen erklärten.
- Diese „Resilienz“ hing von vielen weiteren situativen Umständen, aber auch günstigen Voraussetzungen ab, auf die die Kinder selbst aufgrund ihrer psychischen oder physischen Konstitution zurückgreifen konnten.
- Viele der von uns ermittelten Betroffenen waren in ihrem weiteren Leben auf therapeutische Hilfe angewiesen. Sie profitierten davon, dass seit den 1990er Jahren Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch anerkannt und nach und nach in der Region gezielte traumatherapeutische Angebote für die Betroffenen bereitgestellt und von den Krankenkassen auch bewilligt und finanziert worden sind. Dabei handelte und handelt es sich oft um langjährige intensive Therapien, bei denen es neben der Behandlung der meist „komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ auch um die Linderung der daraus resultierenden psychosomatischen Beschwerden geht. Typisch waren und sind Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu „dissoziativen Identitätsstörungen“.
- Besondere Belastungen bis hin zu lebenslangen Schädigungen erlitten Kinder und Jugendliche, die über längere Zeit durch Priester missbraucht worden sind und die von den Tätern gezielt und erfolgreich psychisch abhängig gemacht worden sind.
- In der Amtszeit von Bischof Spital waren mehrere Täter im Kirchendienst tätig, die mal subtile, mal gewalttätige Strategien der Verführung und der Vereinnahmung entwickelten, um ihre Opfer (viele im Alter zwischen 9 und 16) über Jahre hinweg zu dienstbaren Objekten ihrer sexuellen Befriedigung zu machen.
- Die Situation der Kinder und Jugendlichen schildert exemplarisch ein Betroffener in einem Brief an das Bistum Trier. Er war zwischen 1982 bis 1987 im Alter von 11 bis 16 vom Pfarrer seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der Täter hatte ihn gezielt verführt und dann eng an sich gebunden, und sorgte umsichtig und gezielt für Orte und Gelegenheiten, um seinen sexuellen Missbrauch auszuleben. Leider kamen ihm bei seinem pädokriminellen Tun auch Amtsbrüder zur Hilfe, die über seine Körperkontakte zu dem Messdiener in ihrer Gegenwart hinwegsahen oder aber als Beichtväter die Ängste und Nöte des Jungen noch steigerten (!) (Es folgen Zeilen aus dem Brief des Betroffenen, Anmerk. ca)
- Für die Amtszeit von Bischof Spital haben wir mindestens 148 Personen ermittelt, die von solchen Intensivtätern missbraucht wurden und von denen viele beziehungsweise die meisten über mehrere Jahre anhaltenden sexuellen Missbrauch mit psychischer Abhängigkeit erlitten.
- Für viele von ihnen war der Weg aus dieser Falle:
- oft schwer und schmerzhaft,
- er war begleitet von Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Phasen schulischen Versagens, Zeiten intensiven Alkohol- oder Drogenkonsums.
- Die Wege zu Schulabschlüssen und Berufswahl wurden länger, zuweilen auch weniger erfolgreich;
- Partnerschaften waren für sie schwer, für einige unmöglich.
- Diffuse psychosomatische Beschwerden wurden typische Begleiterscheinungen ihres Erwachsenenlebens.
- Die Gespräche mit Betroffenen zeigen immer wieder die vielen subtilen, aber nachhaltigen Beschädigungen, die sich gerade aus solchen mehrere Jahre andauernden Missbrauchsgeschehen ergeben haben.
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden und Frühverrentungen aufgrund von Berufsunfähigkeit sind in den Akten immer wiederkehrende Folgen.
- Für viele Betroffene haben die öffentliche Aufarbeitung und die konkrete Aufdeckung von Täterlaufbahnen dauerhaft entlastende Wirkung gezeigt, da sie nun die Täter benannt, die Gefahren für Kinder und Jugendliche heute bekämpft und die Anerkennung ihres Leids als einen meist kleinen Schritt zu später Gerechtigkeit, vor allem aber lebenspraktischer Hilfe und Unterstützung erfahren haben.
Mittwoch, 24. Juli 2024
Bistum Trier: mindestens 199 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester zwischen 1981 und 2001 - mindestens drei Opfer suizidierten sich unmittelbar nach den Taten
Auch in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital konnten Priester offenbar Kinder missbrauchen, ohne harte Sanktionen fürchten zu müssen.
Das geht aus einem neuen Bericht über sexuellen Missbrauch im Bistum hervor, den Historiker am Mittwoch vorgestellt haben. Pfarrer V. inszeniert sich in den 1990er-Jahren als selbstloser Helfer in der Ukraine. Doch hinter der Maske des Wohltäters versteckt sich ein Sexualstraftäter. In mindestens 28 Fällen soll sich der Priester an Kindern vergangen haben.Im November 1994 verurteilt ihn das Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im Bistum sind die Vorwürfe damals bekannt. Verantwortlich: Der damalige Trierer Bischof Hermann Josef Spital. Er beurlaubt V. zunächst, schickt ihn dann in Therapie und versetzt ihn schließlich in die Ukraine zum Hilfswerk Renovabis, dem Osteuropa-Hilfswerk der katholischen Kirche.Typischer Umgang mit MissbrauchstäternDer Fall ist offenbar beispielhaft für den Umgang von Bischof Hermann Josef Spital mit Straftätern in den eigenen Reihen. Das geht auch aus dem neuen Zwischenbericht hervor, den Historiker der Universität Trier am Mittwochnachmittag vorgestellt haben. Spital war von 1981 bis 2001 Bischof von Trier.
1.000 Akten ausgewertet
Grundlage bilden mehr als 1.000 ausgewertete Akten und 20 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen, die die Wissenschaftler vom "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" geführt haben. Damit wollten die Wissenschaftler Licht ins Dunkel der Jahre 1981 bis 2001 bringen - in die Missbrauchsfälle während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital. Vergangenes Jahr hatten sich die Fachleute bereits mit Bischof Bernhard Stein befasst, der von 1967 bis 1981 Missbrauchstaten von Priestern vertuscht haben soll.
Versetzen statt bestrafen
Doch auch in der Zeit danach sei der Umgang der Kirche mit Missbrauchstätern "befremdlich" gewesen, wie es im Bericht heißt. Anfänglich hätten der Bischof und die eingeweihten Geistlichen die Straftaten als Bagatellen bewertet. Manchmal wurden die Täter ins Ausland geschickt.
Freitag, 5. Juli 2024
Bistum Trier: Jahresbericht zur Aufarbeitung und Verhinderung von Missbrauchsfällen für 2023 vorgestellt: Mindestens 9 (!) weitere verstorbene Priester und Ordensspriester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Weitere 10 (!) beschuldigte noch lebende Kleriker oder Angestellte in Pfarreien und Einrichtungen des Bistums!
Heute hat das Bistum Trier seinen "Jahresbericht 2023 Prävention - Intervention - Aufarbeitung" vorgestellt:
Beschuldigungen gegen lebende Personen
- 2023 beschäftigte sich der Krisenstab mit 10 Beschuldigungen zu Missbrauch durch lebende Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums
- Bei den Beschuldigten handelt es sich um 8 Pfarrer (davon 5 im Ruhestand) und einen Ordenspriester, die Aufgaben in der Pastoral im Bistum Trier wahrnehmen oder wahrgenommen haben
- Die Beschuldigung gegen einen Laien wurde ebenfalls in der Verantwortung des Bistums untersucht. Zwar war dieser nicht in einer Einrichtung des Bistums tätig gewesen, gemäß kirchlichen Strafrechts wurde derjenige Ortsbischof beauftragt, in dessen Bistum die mutmaßliche Straftat begangen worden ist.
- Drei Beschuldigungen bezogen sich auf aktuelle Vorfälle ab 2020, die anderen auf länger zurückliegende Delikte.
- In sechs Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Zwei Beschuldigungen bezogen sich auf Taten gegen Erwachsene.
- Vier staatsanwaltliche Verfahren, die vor 2023 eröffnet worden waren, wurden 2023 eingestellt.
- Im Jahr 2023 wurden sechs Fälle an die Staatsanwaltschaft gegeben, wobei drei im gleichen Jahr wieder eingestellt wurden.
- Hinzu kommt ein noch laufendes Verfahren aus dem Jahr 2021.
- 2023 wurden fünf Voruntersuchungen abgeschlossen, die vor 2023 eröffnet worden waren.
- Fünf kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet.
- Zwei Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 laufen weiter.
- Ein Pfarrer im Ruhestand wurde in 2023 von einem weltlichen Gericht rechtskräftig verurteilt.
- Es gab zwei laufende kirchliche Strafverfahren, die beide in 2023 abgeschlossen worden sind.
- In beiden Fällen haben die Priester Rekurs eingelegt.
- Von der Schwere her waren aktuelle Beschuldigungen eher im Bereich Grenzverletzungen und Übergriffe angesiedelt. Sie basierten auf frühzeitigen und schnellen Mitteilungen.
- Bei zurückliegenden Delikten ging es eher um schwere Formen sexualisierter Gewalt. Es wurden acht Erst-Anträge auf Anerkennung des Leids eingereicht.
- 2023 gingen 9 (Erst-) Anträge aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker oder Angestellte in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums ein.
- Bei den Beschuldigten handelte es sich um 8 Pfarrer (davon einer zum Zeitpunkt der Tat in einem Internat tätig) sowie um einen Ordenspriester im Gestellungsverhältnis
- In zwei Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben.
- Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einem Erwachsenen.
- Bis auf eine (aus dem Jahr 2001) beziehen sich alle Beschuldigungen auf Delikte, die im letzten Jahrhundert erstmalig verübt wurden.
- In 2023 wurden 66 Fälle (rückwirkend bis ins Jahr 1963) an die Berufsgenossenschaften gemeldet.
- Im Jahr 2023 wurden Leistungen in Anerkennung des Leids für 26 Anträge in Höhe von insgesamt 485.500 € ausgezahlt (Erst- und Folgeanträge sowie Anträge nach Ziff. 12 der Verfahrensordnung (VerfO) Anerkennung des Leids).
- Ein Erst- und ein Zweit-Antrag wurden durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen als sogenannte Härtefälle gewertet (größer/gleich 50.000 €);
- nimmt man die Widersprüche hinzu, sind es fünf.
- Im Jahr 2021 wurden 84 Anträge eingereicht (davon 21 Erstanträge), 2022 waren es 26 (davon 22 Erstanträge), im Jahr 2023 waren es 22 Anträge (davon 19 Erstanträge)
- Im Jahr 2023 wurden Therapiekosten in Höhe von 36.579,22 € erstattet.
EHS / Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
- Im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) wurden Leistungen in Höhe von 4.416,12 € übernommen.
- Damit wurden insgesamt seit 2010 materielle Anerkennungen des Leides in Höhe von 2.702.000 € ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 143.300,14 €.
Donnerstag, 27. Juni 2024
Bistum Trier: 22.618 Kirchenaustritte im Jahr 2023
Im vergangenen Jahr sind 22.618 Menschen im Bistum Trier aus der katholischen Kirche ausgetreten. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten bundesweiten Kirchenstatistik hervor. Damit ist die Zahl der Kirchenaustritte im Bistum Trier gegenüber 2022 leicht gesunken. In dem Jahr waren es noch 28.137 Austritte. Den Austrittszahlen stehen 210 Wiederaufnahmen gegenüber. Trotz des leichten Rückgangs bei den Austritten will der Trierer Generalvikar von Plettenberg nicht von einer Trendumkehr sprechen. Die Zahl bewege sich weiter auf einem hohen Niveau. (Quelle: "sr.de")
Donnerstag, 23. Mai 2024
Bistum Trier: Erste Klage eines Opfers sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Trier
Erstmals klagt ein Missbrauchsopfer vor einem Zivilgericht gegen das Bistum Trier.
Der Kläger will vom Bistum angemessen entschädigt werden. Im Verfahren in Trier geht es laut der Opferinitiarive MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. Der Kläger will laut MissBiT eine angemessene Entschädigung dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich an der Mosel jahrelang als Schulkind vergewaltigt wurde.
Kläger von Kirche als Missbrauchsopfer anerkannt
Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der Deutschen Bischofskonferenz beruht, hat dem Kläger eine Geldsumme zugestanden. Die sei aber, so die Opferinitiative MissBiT, "lächerlich. In den Augen aller Opfer ein Hohn!"
Kläger leide unter Folgen des Missbrauchs
MissBiT sagt, dass die Folgen der Taten für den Kläger gravierend waren und sind. Sie reichten von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis zu Suizidversuchen.
Richtungsweisendes Urteil aus Köln
Ein Kölner Gericht hat 2023 in einem vergleichbaren Fall dem Opfer 300.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Verjährung konnte nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Die Buß- und Beichtpraxis der Kirche mache es den Tätern leicht, die Opfer an ein dauerhaftes Schweigen zu binden.
Das Gericht in Köln bezog sich zudem auf die Amtspflichtverletzung durch den Bischof, der Verdachtsmomenten nicht nachging.
Opfer wollen vor Gericht Klärung der Verantwortung
Nach dem Kölner Urteil hatten Trierer Missbrauchsopfer angekündigt, ebenfalls klagen zu wollen. Das passiert jetzt. Auch in diesem ersten Verfahren in Trier geht es laut MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. MissBiT rechnet mit dem Erfolg dieses Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung. Vorher hatte Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung ausgeschlagen.
Weitere Opfer wollen klagen
Zwei weitere Klageeinreichungen sind in Vorbereitung, so MissBiT. Ein Fall betreffe das Bistum Köln, ein weiterer einen Pater der Abtei St. Matthias in Trier. MissBiT hat einen Unterstützungsfonds eingerichtet, um die Klagen zu unterstützen. Ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Opfern sexuellen Missbrauchs hat Bischof Ackermann abgelehnt. (Quelle: "tagesschau.de")
Dienstag, 14. Mai 2024
Bistum Trier: Auswärtiges Amt reagiert auf Abschlussbericht und sagt Unterstützung in "Causa Dillinger" zu
Auswärtiges Amt hilft bei Aufklärung im Fall Dillinger
Im Missbrauchsfall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal führen auch Spuren nach Afrika, wo Dillinger als Entwicklungshelfer tätig war. Nach mehreren vergeblichen Anfragen der Sonderermittler schaltet sich nun doch noch das Auswärtige Amt ein.
Bei der Vorstellung ihres Abschlussberichts hatten die beiden im Auftrag der Aufarbeitungskommission tätigen Sonderermittler die mangelnde Unterstützung des Auswärtigen Amtes kritisiert. Vergeblich hätten sie zuvor mehrere Anfragen gestellt.
Jetzt, ein paar Tage später, reagierte das Auswärtige Amt doch noch. Man unterstütze ausdrücklich das Ziel der rechtlichen Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen auch im Ausland, heißt es nun.
Zwar könne kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, da es kein Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Dillinger gebe, man wolle aber nun Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen.
Die Suche der Aufarbeitungskommission in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun konzentriert sich auf mögliche Opfer und Zeugen. Die Ermittler wollen dabei mit Hilfe des Auswärtigen Amts unter anderem wissen, welche nicht-staatlichen Organisationen in Afrika Unterstützung für Missbrauchsopfer leisten.
Staatliche Stellen wolle man nicht einbeziehen. Da Homosexualität in einigen Teilen Afrikas unter Strafe steht, befürchten die Ermittler negative Folgen für Zeugen. (Quelle: sr.de)
Freitag, 10. Mai 2024
Saarbrücker Generalstaatsanwalt (CDU): "Ich bedauere dieses Vorgehen". Ob er sich über die Folgen der Aktenvernichtung in der "causa Dillinger" bewusst war?
Generalstaatsanwalt Dr. M. Kost
(Foto Ruppenthal, SZ)
Generalstaatsanwalt M. Kost am 14. Juli 2024:
"Ich bedauere dieses Vorgehen und möchte mich dafür entschuldigen."
____________________________________
Auszug aus dem "Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" (vorgestellt am 07.05.2024):
"5.2.2.2.2 Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat in einem Vorgang mit dem Aktenzeichen 303 Js 148/23 geprüft, ob gegen einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen dessen Anordnung der Vernichtung von Asservaten in einem Vorermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgbarer Missbrauchstaten etwaiger Tatbeteiligter D.s ein Verfahren einzuleiten sei. Mit Verfügung vom 29.01.2024 lehnte die Behörde die Aufnahme von Ermittlungen ab, „weil nach dem Ergebnis der Vorprüfungen kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Staatsanwalt“ bestehe.
Wesentlicher Geschichtspunkt war nach dem Inhalt der Pressemitteilung, dass der Staatsanwalt aufgrund einer Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Asservate ausgewertet und im Zeitpunkt der Vernichtungsanordnung in Besitz gehabt habe, davon habe ausgehen können, dass die betreffenden Asservate für den Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht mehr von Bedeutung seien und der letzte Gewahrsamsinhaber und Eigentümer der Asservate, bei dem es sich um D.s Neffen gehandelt habe, gegenüber dem polizeilichen Ermittlungsführer telefonisch auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet habe. Ausgehend von diesem Wissensstand des Staatsanwalts habe die Anordnung der Vernichtung der Asservate im Einklang mit der Rechtslage gestanden. Die Vorermittlungen hätten auch berücksichtigt, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Vernichtungsanordnung ein Akteneinsichtsgesuch gestellt habe. Eine strafrechtliche Relevanz folge hieraus nicht. Den Inhalt und den Beweiswert der Kalender hatten wir im 2. Zwischenbericht ausführlich dargestellt und anhand von Lichtbildern veranschaulicht. Es spricht alles dafür, dass die vernichteten mit der gleichen Ausführlichkeit wie die zwei noch erhaltenen Kalender geführt und daher entgegen der Einschätzung des ermittelnden Polizeibeamten einen hohen Erkenntniswert gehabt hätten. Bemerkenswert ist dabei auch, dass nach dem Inhalt der Vermerke des Beamten die „Jahreskalender in Buchform von 1967 bis 2021“ in D.s Haus sichergestellt worden seien.
Davon seien „oberflächlich ausgewertet (worden) die Kalender 2013 und 2016“.
Diese Darstellung überrascht, weil ausweislich der Akten der Staatsanwaltschaft Mainz die Kalender 2013 und 2016 am 21.04.2023 im Haus des Neffen sichergestellt und zu den Akten der Staatsanwaltschaft Mainz genommen wurden. Sie sind deshalb nach Aktenlage von der saarländischen Polizei überhaupt nicht in Augenschein genommen worden, weil völlig fern liegt, dass sich der Beamte nach Mainz begeben haben könnte, um die Kalender dort einzusehen. Für uns ist damit sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschat Saarbrücken die Vernichtungsanordnung und die Einstellungsverfügung getroffen hat, ohne selbst einen Blick in die Beweismittel geworfen zu haben. Die Einschätzung des Polizeibeamten, die ebenfalls nur zum Teil auf eigener Anschauung beruhte, dürfte vorbehaltlos übernommen worden sein. Daraus folgt:
- Mit der Vernichtungsanordnung hat die Staatsanwaltschaft unser Akteneinsichtsgesuch nach unserer Auffassung bewusst übergangen und als mögliche Folge die Aufarbeitung in weiten Teilen vereitelt.
- Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung ist auch die Suche nach Betroffenen, damit diesen eine ihnen zustehende Entschädigung gewährt werden kann. Die vernichteten Kalender wären für die betroffenen Opfer wichtige Beweismittel zum Beleg ihrer Ansprüche gewesen.
- Der Inhalt der Kalender hätte die Grundlage für erfolgreiche Ermittlungen in dem neuen Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sein können. Ohne die Kalender dürften diese Ermittlungen zumindest erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht worden sein."
Vor diesem Hintergrund könnte es sich bei den Kalendern um sog. Zufallsurkunden i.S.v. §§ 267, 274 Abs.1 Nr. 1 StGB gehandelt haben.324 Deren vorsätzliche Vernichtung ist nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn die Urkunde dem Täter nicht gehört. Zur Entscheidung der Frage, wem eine Urkunde gehört, kommt es bei § 274 StGB aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern darauf an, wer berechtigt ist, mit der Urkunde Beweis zu führen. Das wiederum können Personen sein, die einen Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in die Schriftstücke haben. Die – mögliche - Zustimmung des Erben war deshalb für diesen Tatbestand belanglos.
Anhand des Inhalts der oben zitierten Pressemitteilung können wir nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Überlegungen in die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken eingeflossen sind. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vernichtung drängt sich uns der Eindruck einer sachwidrigen, der Brisanz des Falles nicht gerecht werdenden, oberflächlichen Bearbeitung des Vorermittlungsverfahrens durch die Ermittlungsbehörden des Saarlandes auf."
Quellen: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier -Vorläufiger Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger ", Die Zeit", "Saarbrücker Zeitung"