Donnerstag, 30. Oktober 2025

Stellungnahme Bischof Ackermann zu Zwischenbericht

 "Heute haben Prof. Dr. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase einen weiteren Zwischenbericht vorgelegt, in dem sie den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bistum Trier in der Amtszeit meines Vorgängers, Bischof Dr. Reinhard Marx, und in meiner eigenen Amtszeit bis 2021 in den Blick nehmen.

Respekt und Bitte um Verzeihung

Dass es mich sehr bewegt hat, den 139 Seiten umfassenden Text zu lesen, können Sie sicher nachvollziehen. Ich blicke mit großem Respekt auf den Bericht – zuallererst mit Respekt für die Betroffenen: für ihre Bereitschaft, die Verbrechen, die Priester und Angestellte des Bistums Trier an ihnen begangen haben, anzuzeigen und darüber zu sprechen, oft in der Sorge, ob ihnen geglaubt wird oder ihre Anzeige ohne Konsequenzen bleibt. Zugleich bin ich voller Respekt für ihre Beharrlichkeit, nicht nachzulassen in ihrer Forderung, dass der Umgang mit diesen Verbrechen im Bistum Trier aufgearbeitet werden muss.

Neben dem Respekt, den ich empfinde, überkommt mich allerdings auch Traurigkeit über das Geschehene: an erster Stelle über das Verbrechen des Missbrauchs mit all der Belastung, die das für die Betroffenen gebracht hat. Ich empfinde Traurigkeit über das, was von Verantwortlichen versäumt worden ist, aber auch über die Grenzen, an die ich persönlich und diejenigen, die seit 2009 mit mir Verantwortung getragen haben, gestoßen sind. Wir müssen uns sagen lassen, dass die nötige Perspektive der Betroffenenorientierung bis in die jüngste Zeit nicht immer konsequent eingehalten worden ist. 

Die Studie führt detailliert aus, wie ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit meinem Amtsantritt im Jahr 2009 mit den Fällen sexualisierter Gewalt umgegangen bin. Dabei ist der Lernprozess erkennbar. Aber natürlich benennt die Studie auch die Fehler, die wir gemacht haben. Der Bericht zeigt einmal mehr das große Leid der Betroffenen auf. Er zeigt die Folgen des Missbrauchs wie auch die Folgen des teils nicht angemessenen Umgangs damit von Seiten der Verantwortlichen im Bistum. 

Sie haben den Satz in den letzten Jahren oft gehört und er mag für manche abgenutzt klingen, aber für mich stimmt er nach wie vor: Die Schilderungen dieses Berichts zu lesen, schmerzt mich. Mindestens 24 Menschen, so sagt es die Studie, sind in meiner Amtszeit Opfer sexualisierter Gewalt geworden. Das ist schrecklich. Nicht alle diese Betroffenen sind uns Verantwortlichen im Bistum bekannt, weil sie bisher den Weg zu uns nicht gefunden haben. Ich bitte daher darum, wenn es ihnen möglich ist, sich auch noch bei uns zu melden. Diese Bitte gilt natürlich für alle von sexualisierter Gewalt Betroffene.

Ich kann nur um Verzeihung bitten für das, was ich oder meine Mitarbeitenden Betroffenen sexualisierter Gewalt in unserem Bistum durch unser Handeln oder Nichthandeln an neuen Verletzungen zugefügt haben. Es ist ihre Entscheidung, ob sie diese gewähren. Ich möchte versichern, dass die Erkenntnisse uns erneut in die Pflicht nehmen, dafür zu sorgen, dass unser künftiges Handeln noch stärker betroffenenorientiert wird und dass ich als Bischof alles tun werde, um unsere Vorgehensweise in diesem Sinn immer weiter zu verbessern.

Dabei hilft uns der vorliegende Bericht, weil er durch seine tiefgehende Recherche sehr plastisch zeigt, warum manche Fehler passieren konnten oder warum es Versäumnisse gab. Er zeigt aber auch, dass ich und meine Mitarbeitenden keinen dieser Fehler aus bösem Willen oder vorsätzlich begangen haben.

Der Bericht hält mir und denen, die mit mir Verantwortung tragen für die Bearbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt, den Spiegel über unser Tun vor: Wir sehen die Fortschritte und Entwicklungen, die es seit 2010 gegeben hat. Aber wir sehen eben auch deutlich die Grenzen, die Inkongruenzen im Vorgehen, die langwierigen Prozesse, den Nachholbedarf, den wir als Kirche auch etwa im Bereich der kirchlichen Rechtsprechung hatten und zum Teil noch haben.

Mein Respekt gilt der Hauptautorin der Studie, Frau Dr. Lena Haase, und dem Hauptautor, Herrn Prof. Dr. Raphael, die zusammen mit weiteren Mitarbeitenden eine detaillierte Studie zum Umgang mit sexuellem Missbrauch über einen Zeitraum von 20 Jahren verfasst haben. Von Seiten des Bistums haben wir alle von den Forschenden angefragten Akten und Materialien zur Verfügung gestellt; aber der Bericht zeigt, wie wichtig für die Aufarbeitung auch die persönlichen Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen sind.

Blick auf einzelne Aspekte

Sicherlich werden wir Verantwortliche im Bistum den Zwischenbericht in seiner Gänze erst nach und nach erfassen und bearbeiten können, ebenso wie die Empfehlungen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, die wir in den letzten Jahren fortlaufend aufgenommen haben. Ich werde die Studienautorin und den Studienautor um ein Gespräch bitten, um manche Punkte noch besser nachvollziehen zu können. Aber schon jetzt zeigt sich, dass die Aufarbeitung längst nicht abgeschlossen ist.

Auf einige wenige Aspekte will ich heute schon eingehen.

Verantwortung als Ortsbischof und „Missbrauchsbeauftragter”

Der Bericht arbeitet die verschiedenen Phasen heraus, die sich in meiner Amtszeit ereignet haben. Das Ende des Untersuchungszeitraums fällt fast zusammen mit dem Ende meiner Aufgabe als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Es ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass der Bericht diese Aufgabe nicht näher beleuchtet. Für mich sind aber beide Aufgaben – die des Beauftragten und die als Ortsbischof – nicht voneinander zu trennen. Die Aufgabe als Beauftragter hat meinen Blick für die Thematik und für das, wofür ich als Ortsbischof Verantwortung trage, geschärft – aber sie hat mir manchmal auch Grenzen gesetzt: Denn mir war es wichtig, die Regeln und Vorgaben, die wir auf der Ebene der Bischofskonferenz und mit dem UBSKM-Amt der Bundesregierung jeweils vereinbarten, im eigenen Bistum getreu anzuwenden. Dadurch entstand mitunter der Eindruck, dass wir im Bistum zögerlich oder nicht proaktiv genug vorgehen.

Die Phasen der Aufarbeitung und ihre Auswirkungen

Der Bericht gibt einen sehr differenzierten Einblick in das ernsthafte Ringen um das richtige Handeln in den letzten rund 15 Jahren im Hinblick auf die Bekämpfung sexueller Gewalt im Bistum Trier.  

Wenn der Bericht von „turbulenten Anfängen (2010-2013)” spricht, kann ich das durch meine Wahrnehmung bestätigen: Im Jahr 2010 und in den folgenden Jahren sind wir angesichts der Vielzahl von Meldungen und deren Bearbeitung sicher nicht in jedem Fall mit der Intensität und Achtsamkeit vorgegangen, wie wir dies später gemacht haben mithilfe der Regeln und Instrumente, die wir in den letzten Jahren entwickelt haben. 

Lag der Fokus zunächst stark auf der Ermutigung von Betroffenen, sich zu melden, haben wir die von den Forschenden als „Routinen (2014-2018)” benannte Phase genutzt, um die Verfahren in ihrer Bearbeitung einheitlicher und transparenter zu gestalten. Damit einher gingen überarbeitete Leitlinien und neue Regelwerke mit einer stärker technisch-juristisch geprägten Sprache. Die Studie konstatiert hier eine Verlagerung der Perspektive, eher weg von den Bedarfen der Betroffenen. Dem kann ich selbstkritisch zustimmen. 

Ich hoffe sehr, dass wir das in der Phase der „Kurskorrekturen (2019-2021)” wieder verbessern konnten und unsere Aufmerksamkeit wieder stärker auf die Belange der Betroffenen gerichtet haben. Bis heute überprüfen wir immer wieder unsere Kommunikation mit Betroffenen. Seit meinem Amtsantritt stehe ich für Gespräche zur Verfügung, wenn Betroffene das wünschen, und wir suchen aktiv den Kontakt zu uns bekannten Betroffenen, wenn wir wissen, dass es in „ihrem Fall” neue Entwicklungen gibt. Mit dem „Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier” zeigen wir die Möglichkeiten der individuellen Aufarbeitung auf und sind damit einer Empfehlung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission gefolgt. Wir bieten mittlerweile traumasensible Seelsorge und rasch verfügbare therapeutische Hilfe für Betroffene an. 

Grenzen und Dilemmata

Trotzdem geraten wir bei der Bearbeitung von Fällen immer wieder an den Punkt, dass wir im Sinne der Betroffenen zu schnellen Ergebnissen kommen wollen, sich die Komplexität eines Falles aber erst nach und nach herausstellt. Ich erinnere nur daran, 

  • dass wir kirchlicherseits unsere Voruntersuchungen aussetzen, solange eine Staatsanwaltschaft ermittelt;
  • dass es Fälle gibt, in denen während der Bearbeitung neue Meldungen oder Erkenntnisse eingehen;
  • dass wir einem Vorwurf auch dann weiter nachgehen wollen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt hat, ohne dass wir all die Instrumente haben, über die staatliche Ermittlungsbehörden verfügen;
  • dass wir an die Grenzen stoßen, die der Datenschutz uns seit dem Jahr 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) auferlegt.

Der vorliegende Bericht führt dazu, dass wir kritisch auf unsere personelle Ausstattung im Bereich Prävention – Intervention – Aufarbeitung schauen werden.

Ich befürchte, dass wohl auch in Zukunft eine Diskrepanz bleiben wird zwischen dem, was wir als Verantwortliche an Aufklärung und Aufarbeitung leisten können und was Betroffene sich erhoffen und erwarten. Wir werden in der Kommunikation miteinander auch künftig an Grenzen stoßen. Wir werden trotz aller professionellen und breit aufgestellten Präventionsarbeit nicht verhindern können, dass Menschen im Raum der Kirche Opfer von sexueller Gewalt werden. Und wir werden auch weiterhin vermutlich trotz aller Professionalität und gutem Willen Fehler machen.  

Folgerungen

Die Studie zeigt deutlich die Last, die durch das jahrzehntelange Schweigen auf Betroffenen gelegen hat. Sie zeigt darüber hinaus die Belastung, die die individuelle und institutionelle Aufarbeitung seit 2010 mit sich gebracht hat: für die unmittelbar Betroffenen, aber auch für die sekundär Betroffenen. Dabei denke ich insbesondere an Menschen in unseren Gemeinden, mit denen wir in manchen früheren Fällen auch nicht angemessen umgegangen sind, indem wir zu spät oder unzureichend informiert haben. Aber ich denke auch an die Belastungen für alle, die sich um Aufklärung und Aufarbeitung bemüht haben.

Ich bin froh um jene, die mich in meiner Verantwortung als Bischof unterstützt haben und unterstützen. Meine und unsere Arbeit an diesem Thema ist nicht beendet. Die intensive Befassung mit sexuellem Missbrauch im Raum der Kirche hat zudem den Blick geweitet auf Fragen des Machtmissbrauchs insgesamt. Wenn die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier ihre Arbeit entsprechend der Gemeinsamen Erklärung zwischen der Bischofskonferenz und der Bundesregierung 2026/2027 beendet, wird es eine intensive Befassung mit dem Gesamtergebnis der Aufarbeitung in unserem Bistum brauchen. Die Überlegungen dazu haben schon begonnen. Dazu gehört die Frage nach einer angemessenen Erinnerungskultur. Auf die Wichtigkeit dieses Themas weist auch die UAK in ihrer aktuellen Stellungnahme hin. Und ich werde weiterhin jedes Jahr Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ablegen, was das Bistum in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung tut.

Die zurückliegenden 15 Jahre haben uns die zerstörerische Dynamik des Missbrauchs sehen gelehrt. Deshalb will ich zusammen mit meinen Mitarbeitenden weiterhin alle notwendigen Kräfte dafür einzusetzen, um das Verbrechen des Missbrauchs in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen entschieden zu bekämpfen. " (Quelle: "bistum-trier.de")

Stellungnahme Kardinal Marx, ehemaliger Bischof von Trier, zu Zwischenbericht

Erklärung von Kardinal Marx zur Veröffentlichung des Dritten Zwischenberichts in der Diözese Trier

München, 30. Oktober 2025. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, gibt zur heute erfolgten Veröffentlichung des Dritten Zwischenberichts des Projekts „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung“ die folgende Erklärung ab:

„Zu dem heute, 30.10.2025, in Trier veröffentlichten Dritten Zwischenbericht, der auch meine Amtszeit als Bischof von Trier untersucht hat, möchte ich Stellung nehmen:

Meine Amtszeit als Bischof von Trier begann mit der Amtseinführung am 01. April 2002 und endete mit der Amtsübernahme als Erzbischof von München und Freising am 02. Februar 2008. Als neu ernannter Bischof in einem mir unbekannten Bistum habe ich 2002 zunächst alle Mitarbeiter, gerade auch in leitenden Positionen, übernommen, um mich sukzessive mit dem Bistum Trier vertraut machen zu können.

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich – nach den externen Gutachten für die Erzdiözese München und Freising (2010 und 2022) – auch für meine Amtszeit als Bischof von Trier zur Aufklärung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch beitragen will. Deshalb danke ich der UAK im Bistum Trier und den Autoren der Studie ausdrücklich, dass dieser Zeitraum erforscht wurde. Da ich keinen Einblick in das Archivgut meiner Trierer Amtszeit habe, kann ich alles, was ich dazu beitragen kann, nur aufgrund meiner Erinnerung tun.

Das gilt nach intensiver Reflexion insbesondere für die in diesem Zwischenbericht bezifferten möglichen Fälle meiner Trierer Amtszeit und die Anzahl der Fälle, die mir bekannt gewesen sein sollen. Ich kann mich daran im Einzelnen leider nicht erinnern. Alles, was mir bis zu diesem Tag erinnerlich ist, habe ich dem Forschungsteam nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt.

Zu in der Kurzfassung und im Zwischenbericht benannten Versäumnissen und Fehlern möchte ich im Einzelnen folgende Punkte aufgreifen:

  1. Mir ist nicht erinnerlich, dass mich Betroffene während meiner Trierer Amtszeit um ein persönliches Gespräch gebeten hätten. Ich mag mich aber täuschen. Wie ich schon mehrfach gesagt habe: Wir alle, auch ich, waren damals nicht ausreichend sensibel und sind nicht aktiv und systematisch auf Betroffene, gerade im Blick auf die Vergangenheit, zugegangen, haben uns nicht angemessen in ihre Perspektive hineinversetzt.
  2. Wie im Zwischenbericht dargestellt, wurde mir zu Beginn meiner Amtszeit als Bischof von Trier keine Übersicht über bis dahin ggf. bekannte Missbrauchsfälle übergeben. Es kam mir damals auch nicht in den Sinn, danach zu fragen.
  3. Anzeigepflicht: Der Fokus richtete sich nach den Leitlinien darauf, Beschuldigte zur Selbstanzeige zu bewegen. Im Rückblick ist klar, dass das keine angemessene Vorgehensweise war. Auch wenn es keine Anzeigepflicht gibt, haben wir uns seit geraumer Zeit auch in der Erzdiözese München und Freising selbst dazu verpflichtet. Eine Herausforderung dabei bleibt, vor allem das Wohl von Betroffenen zu wahren. Die damaligen Möglichkeiten hinsichtlich der Anzeigepflicht und Sanktionierung (inkl. sog. „Rom-Meldung“) empfinde ich aus heutiger Sicht mindestens als nicht hinreichend klar.
  4. Forensische Gutachten: Die Leitlinien von 2002 waren der Orientierungspunkt für unser Handeln, und dazu gehörte auch, dass es ohne aktuelles forensisches Gutachten keinen pastoralen Einsatz von Missbrauchsbeschuldigten und -tätern geben kann. Ich halte deshalb fest, dass ich demgemäß darum gebeten habe und davon ausgegangen bin, dass entsprechend gehandelt wird. Das geschah wahrscheinlich nicht im Blick auf sog. „Altfälle“, sofern sie mir damals überhaupt bekannt waren. Und es geschah ggf. auch nicht, wenn kein pastoraler Einsatz mehr vorgesehen war. Im Einzelfall kann ich das jedenfalls nur aus der Erinnerung nicht mehr genau sagen. Heute bewerte ich die Aussagekraft der Gutachten sicher kritischer als damals.
  5. Sanktionierung und Aufsicht: Präzise und nachvollziehbare Auflagen waren bei Sanktionierungen in diesen Jahren sicher noch unzureichend, auch im Sinne einer ausreichenden Aufsicht.
  6. Fall K.: Ich kann mich nicht daran erinnern, persönlich mit dem Fall K. befasst worden zu sein.
  7. Fall J.: Zu dem exemplarisch geschilderten Fall J. halte ich daran fest, dass ich 2004 in einem Gespräch mit J. von diesem nicht über seine Missbrauchstäterschaft informiert wurde. Davon habe ich erst als Erzbischof von München und Freising erfahren durch ein Schreiben von J. selbst, das dieser am 09.03.2010 an den damaligen Beauftragen der Erzdiözese München und Freising für Fragen sexuellen Missbrauchs schickte und das nach eigenen Angaben von J. auch von ihm selbst an Dr. Scherschel geschickt worden sei. In der Folge dieses Schreibens wurde in der Erzdiözese München und Freising ein Dekret gegen J. erlassen (29.03.2010) und die Inkardinationsdiözese Trier wurde umgehend informiert.

Ich war sehr gerne Bischof von Trier. Umso mehr schmerzt es mich, dass ich erkennen muss, in dieser Verantwortung nicht allen Menschen gerecht geworden zu sein, die meiner bischöflichen Sorge anvertraut waren. Durch meinen Wechsel nach München konnte ich das im Bistum Trier nachvollziehbarerweise auch nicht wieder gut machen durch Aufarbeitung, Prävention und konsequentes Handeln in Betroffenenperspektive.

Zu den zentralen Lernfeldern gehört für mich, dass das „Verfahren zur Anerkennung des Leids“ zwar wichtig ist für viele Betroffene, aber nicht ausreicht: Es ist uns im Erzbistum München und Freising klar geworden, in der Zusammenarbeit mit Betroffenenbeirat und UAK, immer wieder neu Möglichkeiten der Begegnung, des Gespräches, der Beteiligung aktiv anzubieten und nachhaltig und verlässlich zu ermöglichen. Und das geschieht auch.

Deshalb ist mir auch in diesem Zusammenhang der Blick auf meine Verantwortung nach fast 18 Jahren als Erzbischof von München und Freising wichtig.

Betroffene haben in diesen Jahren in vielen persönlichen Gesprächen meinen Blick für das Versagen der Institution geschärft, für die ich als Bischof auch im Ganzen einstehe. Dass ich in der Mehrzahl Gespräche mit Betroffenen aus dem Bereich der Erzdiözese München und Freising geführt habe, ist aufgrund meines Wechsels nach München naheliegend.

Die verstärkten Bemühungen um Aufarbeitung und um Prävention haben vieles verbessert. Diese Entwicklung verdankt sich insbesondere den Betroffenen, aber auch einer kritischen Öffentlichkeit und vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir werden diesen Weg konsequent gemeinsam weitergehen. Auch das, was mich 2021 dazu bewogen hat, Papst Franziskus meinen Amtsverzicht anzubieten, und was ich damals und seither dazu geäußert habe, gilt nach wie vor.

 Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, ist mir im Nachdenken und in vielen neu gewonnenen Erfahrungen, insbesondere in Begegnungen mit Betroffenen, immer deutlicher geworden, dass ich in meiner Zeit als Bischof von Trier die Thematik sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs nicht so umfassend und klar wahrgenommen habe, wie das angemessen gewesen wäre. Mir ist bewusst, dass das Handeln der Trierer Bistumsleitung während meiner Amtszeit deshalb nicht immer so eindeutig war, wie ich mir das aus heutiger Sicht wünschen würde. Mit dem Wissen von heute würde ich natürlich manches anders machen, und wir handeln ja auch heute anders. Insbesondere gilt das für die Situation direkt und indirekt Betroffener. Das bedauere ich tief und bitte die Menschen um Verzeihung, denen ich nicht gerecht geworden bin.“ (Quelle: "erzbistum-muenchen.de")


Trierer Missbrauchsstudie: Systematische Fehler unter Marx und Ackermann

Besonders kritisch sehen die Autoren die Zeit unter Bischof Marx: Bei der Fürsorge für die Betroffenen lasse sich „lediglich das Versagen der Bistumsleitung konstatieren“. Die Anzeige- und Informationspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft und übergeordneten Kirchenbehörden sei vernachlässigt worden. „Ein selbstkritischer Blick auf die eigenen kirchlichen Strukturen fehlte“, schreiben die Wissenschaftler.

Kritik gibt es auch an staatlichen Stellen. Unter anderem berichten die Autoren von einer „Absprache zweier Behörden mit negativen Folgen: Zum einen wurde eine strafrechtliche Überprüfung vermieden und zum anderen wurde das Umfeld nicht über den Vorfall informiert.“ Das Bistum und das Bildungsministerium des Saarlandes verständigten sich laut Darstellung darauf, einem gemeldeten Fall ohne entsprechende Anzeige der Eltern nicht nachzugehen.

Systematische Fehler fänden sich jedoch in beiden Amtszeiten: „Die Fürsorgepflicht für die Täter wurde höher gewichtet als das öffentliche Sicherheitsbedürfnis“, bilanzieren die Wissenschaftler. Sie sprechen generell von Versäumnissen in der Personalführung. Den Bischöfen werfen sie mangelnde Transparenz vor: „Vielfach übernahmen die Medien die Aufklärung, die das Bistum hätte leisten müssen.“ Eine unzureichende Aktenführung und Informationsweitergabe werden ebenfalls kritisiert. (den vollständigen Artikel auf "Kirche-und-leben.de" lesen)


Trierer Missbrauchs-Studie belastet Bischöfe


Kardinal Marx und Bischof Ackermann   (AFP or licensors)



Trierer Missbrauchs-Studie belastet Bischöfe

Ein neuer Missbrauchsbericht - und wieder stehen katholische Bischöfe in der Kritik: Kardinal Reinhard Marx, von 2001 bis 2008 Bischof von Trier und heute Erzbischof von München und Freising, sowie der amtierende Trierer Bischof Stephan Ackermann.

Sie hätten nicht alles getan, um Missbrauchsfälle transparent aufzuklären, lautet das Fazit einer am Donnerstag in Trier präsentierten Studie. Demnach wurden im Untersuchungszeitraum bis 2021 insgesamt 37 Beschuldigte (21 unter Marx, 16 unter Ackermann) und mindestens 59 Betroffene (35 unter Marx, 24 unter Ackermann) im Bistum ermittelt.

Besonders kritisch sehen die Autoren die Zeit unter Bischof Marx: Bei der Fürsorge für die Betroffenen lasse sich „lediglich das Versagen der Bistumsleitung konstatieren“. Die Anzeige- und Informationspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft und übergeordneten Kirchenbehörden sei vernachlässigt worden. „Ein selbstkritischer Blick auf die eigenen kirchlichen Strukturen fehlte“, schreiben die Wissenschaftler.

Kritik gibt es auch an staatlichen Stellen. Unter anderem berichten die Autoren von einer „Absprache zweier Behörden mit negativen Folgen: Zum einen wurde eine strafrechtliche Überprüfung vermieden und zum anderen wurde das Umfeld nicht über den Vorfall informiert“. Das Bistum und das Bildungsministerium des Saarlandes verständigten sich laut Darstellung darauf, einem gemeldeten Fall ohne entsprechende Anzeige der Eltern nicht nachzugehen.

Kritik an Kommunikation der Staatsanwälte

„Auch die Strafverfolgungsbehörden kommunizierten nur unzureichend“, stellen die Forscher fest. Staatsanwaltschaften in Trier sowie Saarbrücken hätten in verschiedenen Fällen das Bistum nicht über ihre Entscheidungen informiert. „Eine routinierte Form der Kommunikation zwischen den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften und dem Bistum hinsichtlich der Meldung von bekanntgewordenen Fällen sexualisierter Gewalt entwickelte sich erst nach 2010.“

Positiver sehen die Forscher die Zeit unter Bischof Ackermann zwischen 2010 und 2021. Der Umgang der Bistumsverwaltung mit Fällen sexualisierter Gewalt sei professionalisiert worden. Die „institutionelle Öffentlichkeit“ sei wesentlich größer gewesen. Demnach war Ackermann bei allen neuen Fällen an der Bearbeitung beteiligt.

Medien, die für Aufklärung sorgen


Das Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester und Bistumsbedienstete sei tatsächlich Chefsache geworden, heißt es. Der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes aller neu gemeldeten Fälle kam das Bistum in 15 von 16 Fällen nach. In einem Fall wurde eine Meldung - nach Prüfung - nicht weiterverfolgt.

Systematische Fehler fänden sich jedoch in beiden Amtszeiten: „Die Fürsorgepflicht für die Täter wurde höher gewichtet als das öffentliche Sicherheitsbedürfnis“, bilanzieren die Wissenschaftler. Sie sprechen generell von Versäumnissen in der Personalführung. Den Bischöfen werfen sie mangelnde Transparenz vor: „Vielfach übernahmen die Medien die Aufklärung, die das Bistum hätte leisten müssen.“ Eine unzureichende Aktenführung und Informationsweitergabe werden ebenfalls kritisiert.

Risiko für Kinder gesunken

Es gebe aber auch positive Entwicklungen. So sei die Zahl betroffener Kinder und Jugendlicher im Untersuchungszeitraum deutlich gesunken. Das Risiko für katholische Kinder, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, habe sich in den zurückliegenden drei Jahrzehnten halbiert. Seit 2010 spiele Fürsorge für Betroffene eine „zentrale Rolle im Rahmen der institutionellen wie individuellen Aufarbeitung“. Strukturen mit Ansprechpersonen und Fachgremien seien eingerichtet.

Die Wissenschaftler werteten für den rund 140-seitigen Bericht fast 1.300 Aktenbände aus und führten 30 Gespräche. Insgesamt gab es laut Studie in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 734 Betroffene sexualisierter Gewalt. Zudem wurden für die Jahre 1946 bis 2021 insgesamt 246 Beschuldigte identifiziert, „die sich sexualisierter Gewalt schuldig gemacht haben, sowie zwei weitere Personen ausschließlich wegen Besitzes von Kinderpornografie“. (Quelle: "vaticannews.ca")

Links zur Studie (Kurzfassung und Gesamtstudie)


Kurzfassung: aufarbeitung.uni-trier.de

Gesamtstudie: aufarbeitung.uni-trier.de

"Es ist qualvoll und schmerzhaft"


Es ist qualvoll und schmerzhaft, diese mehr als 140 Seiten lange Studie durchzulesen. Wie Priester teils ¼ Jahrhundert lang immer wieder Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. 

Wie Täter von drei Trierer Bischöfen in Folge regelrecht beschützt wurden und so ungehindert weiter quälen und missbrauchen konnten. 

Den Bischöfen ging es vor allem darum, die Täter zu schützen. 

Auch in der Amtszeit Marx war das noch so. 

Wurde ein Fall gemeldet, ging man allzu leicht von bösen Gerüchten oder Erpressung aus, glaubte dem Täter, ließ ihn gewähren. 

Anders als Stein und Spital schickten Marx und Ackermann Missbrauchstäter nicht mehr nach Afrika oder Lateinamerika:  Aber in Altenheime und Krankenhäuser. 

Die Fürsorgepflicht für die Täter nahmen sie sehr ernst.

Nicht so, wenn es um die Betroffenen ging. 

Die Studie belegt: Die Kirche änderte ihre Vorgehensweise nicht aus eigenem Antrieb, sondern weil der gesellschaftliche Druck ab 2010 zu groß wurde. 

Von Missbrauch Betroffene schlossen sich in Initiativen wie „MissBiT“ zusammen und kämpften um ihr Recht. 

Die Gesellschaft hatte sich mehr geändert als die Kirche: Eltern glaubten ihren Kindern jetzt, wenn sie von Missbrauch sprachen. Der Priester war nicht mehr der „Herr“. 

Die Kirche reagierte allzu oft immer noch nur dann, wenn es sich nicht vermeiden ließ. 

Es wurden neue Strukturen geschaffen, mehr für Prävention getan.

Eine gewisse Ironie hat ein Ergebnis der Studie aber: 

Die Wahrscheinlichkeit als katholisches Kind von einem Priester missbraucht zu werden, hat sich halbiert. - Aber vor allem deshalb, weil immer mehr Menschen aus der Kirche ausgetreten sind und es immer weniger Kinder gibt. ("swr.de") (transkribiert: ca)


Wenn Priester Kinder missbrauchen: Studie über sexuelle Gewalt im Bistum Trier

Wenn Priester Kinder missbrauchen: Studie über sexuelle Gewalt im Bistum Trier


Es geht um sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier. Teilweise um Kinderpornographie. Historiker der Uni Trier haben dafür tausende Akten ausgewertet.

Die Historiker Lena Haase und Lutz Raphael haben für ihren Zwischenbericht über den sexuellen Missbrauch im Bistum Trier nicht nur Aktenbände studiert, sondern auch 30 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen geführt. Sie gehen demnach von 37 Beschuldigten und mindestens 59 Betroffenen aus für den Zeitraum von 2001 – 2021 im Bistum Trier.

Studie zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier - Eine Analyse von Ulrich Pick (den vollständigen Beitrag auf SWR (den vollständigen Beitrag auf "swr.de" lesen)



Montag, 27. Oktober 2025

Veröffentlichung des 3. Zwischenberichts am Donnerstag, 30. Oktober 2025 - "Bis 1990 sei im Durchschnitt jeder neunte im Bistum zum Priester Geweihte als Beschuldigter auffällig geworden", heißt es in dem zuletzt veröffentlichten zweiten Zwischenbericht

Historiker der Universität Trier legen am Donnerstag den dritten Zwischenbericht zum sexuellen Missbrauch im Bistum Trier vor. Der Bericht ist Teil einer historischen Studie. Sie arbeitet den sexuellen Missbrauch durch Kleriker und Laien in der Diözese zwischen 1946 und 2021 wissenschaftlich auf. Es geht vor allem um den Umgang mit bekannt gewordenen Fällen. Die Berichte untersuchen vor allem das Verhalten von Verantwortlichen des Bistums. Im 3.Bericht geht es um die Amtszeiten des früheren Bischofs Marx und des amtierenden Bischofs Ackermann. (Quelle: sr.de)

Das Thema Missbrauch lässt das Bistum Trier nicht los. Ende des Monats soll ein weiterer Zwischenbericht der Uni Trier neue Erkenntnisse über sexuelle Übergriffe durch katholische Priester ans Licht bringen – diesmal aus den Amtszeiten von Bischof Stephan Ackermann und seinem Vorgänger Reinhard Marx. Der Bericht der Trierer Wissenschaftler Lena Haase und Lutz Raphael deckt den Zeitraum von 2002 bis 2021 ab – Jahre, in denen Stephan Ackermann als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz bundesweit als Gesicht kirchlicher Aufklärung galt.

Drei heutige Bischöfe haben schon Fehler eingeräumt Sein Vorgänger Reinhard Marx stieg in dieser Zeit zum Erzbischof von München und Freising auf, wurde 2010 Kardinal und vier Jahre später Vorsitzender der Bischofskonferenz.

Auch Marx‘ Nachfolger an der Spitze der deutschen Bischöfe hat Trierer Wurzeln. Vor seinem Wechsel nach Limburg war Bätzing Generalvikar in Trier. Alle drei Bischöfe standen in der Vergangenheit wegen des Umgangs mit Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer im saarländischen Freisen bereits in der Kritik und räumten später Fehler im Umgang mit den Betroffenen ein.

Erschreckende Zahlen über Opfer und Täter

Der Fall Freisen dürfte in dem vor der Veröffentlichung stehenden dritten Zwischenbericht der Trierer Forscher eine wichtige Rolle spielen. Die zuvor erschienenen Berichte beleuchteten den Missbrauch in den Amtszeiten der Bischöfe Bernhard Stein (1967– 1981) und Hermann Josef Spital (1981–2001). Unter beiden Trierer Bischöfen wurde nach Recherchen der Wissenschaftler alles daran gesetzt, das Thema Missbrauch durch Priester unter der Decke zu halten und die Täter zu schützen.

Zuletzt war von mindestens 711 Opfern im Zeitraum zwischen 1946 und 2021 und 234 (mutmaßlichen) Tätern im Bistum Trier die Rede. Bis 1990 sei im Durchschnitt jeder neunte im Bistum zum Priester Geweihte als Beschuldigter auffällig geworden, heißt es in dem zuletzt veröffentlichten zweiten Zwischenbericht der Uni Trier. - Erschreckende Zahlen. Denkbar, dass die mit dem neuen Bericht noch einmal nach oben korrigiert werden müssen.

(den vollständigen Bericht auf "volksfreund.de" lesen)

Mittwoch, 22. Oktober 2025

Weitere kirchenrechtliche Strafanzeige gegen Bischof Ackermann: Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, Vernichtung von Aktennotiz, wahrheitswidrige Angaben und Rufschädigung

Amtsmissbrauch, Urkundendelikte und Rufschädigung: Diese Vorwürfe hat eine Missbrauchsbetroffene gegen Bischof Stephan Ackermann erhoben und Strafanzeige beim Papst eingereicht. Unserer Zeitung liegt diese vor. Wir listen auf und gehen ins Detail.

Eine Frau, die angibt, mehr als ein Jahrzehnt sexualisierte Gewalt durch einen Priester erlebt zu haben, hat im August 2025 eine kirchenrechtliche Strafanzeige beim Vatikan eingereicht. Adressiert ist sie an Papst Leo XIV. In dem zwölfseitigen Dokument, das unserer Zeitung vorliegt, werden schwere Vorwürfe gegen Stephan Ackermann erhoben, einen der ranghöchsten deutschen Kirchenmänner. In der Anzeigeschrift steht sinngemäß, der Bischof von Trier habe Rufschädigung begangen, sein Amt missbraucht, und eine ihn möglicherweise belastende Aktennotiz sei vernichtet worden.

Dabei handele es sich u.a. um eine Notiz aus dem Jahr 2013, in der ein Gespräch zwischen Ackermann und Karin Weißenfels, einem Pater und dem Beichtpriester festgehalten worden sein soll. Heute gibt es die Notiz laut Strafanzeige nicht mehr. Sie soll vernichtet worden sein.  Dokumentiert wurde die Vernichtung der Strafanzeige zufolge in einem Aktenvermerk des Bistums, der Fragen aufwirft: In einem Schriftsatz des Bistums, der der "Rhein-Zeitung" in Kopie vorliegt, heißt es: "Inhaltlich war das Buch (...) 'Erzählen als Widerstand' Gegenstand der Notiz." Das Buch erschien erst 2020, die mutmaßlich vernichtete Notiz stammt aus dem Jahr 2013. Wie ein solcher zeitlicher Bezug möglich sein soll, bleibt offen. Das Bistum Trier äußerte sich auf Nachfrage nicht zum dem Sachverhalt. Kirchenrechtler Benz kommentiert: Wenn man schon trickst, soll man sich klüger anstellen". In der Strafanzeige ist von mehreren Urkundendelikten die Rede. 

Karin Weißenfels hatte im Juni 2019 schon einmal kirchenrechtliche Beschwerde in Rom eingereicht. Es ging damals um die Frage, ob die mutmaßlichen Taten der Priester ordnungsgemäß aufklärt wurden. Der aktuellen Strafanzeige zufolge antwortete Ackermann den übergeordneten Erzbistum Köln damals persönlich in einer E-Mail, dass der Fall Weißenfels die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfülle. Die Vorwürfe der Betroffenen hätten sich damals nicht auf Straftaten des sechsten Gebots bezogen, das im kirchlichen Kontext auch sexualisierte Übergriffe regelt. Das Ergebnis damals: Die Klage von Karin Weißenfels aus dem Jahr 2019 wurde abgewiesen.

Eine Kopie von Ackermanns E-Mail liegt der "Rhein-Zeitung" vor. Gleich an den Anfang hatte Ackermann einen Zwinkersmiley gesetzt. Am Ende empfiehlt er eine mögliche Antwort: "Damit käme der Metropolit (Erzbischof von Köln) - nach Prüfung zu der Erkenntnis, dass die Meldung 'offenkundig haltlos' ist". 

Doch laut der aktuellen Strafanzeige stimmt die Einordnung Ackermanns nicht mit der Aktenlage überein. Im November 2005 hat der damalige Bischof Reinhard Marx eine solche kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester angeordnet, der Weißenfels mehr als 13 Jahre sexualisierte Gewalt angetan haben soll. Zwar wurde die im Jahr 2005 angeordnete kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht durchgeführt, da Karin Weißenfels ihre Aufforderung dazu nach einigen Monaten zurückzog. Dennoch wird in der Strafanzeige dokumentiert: "Durch diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erreicht Bischof Ackermann, dass die Klage nicht behandelt wird." - Dem Bischof wird demnach vorgeworfen, dass er gelogen und sein Amt missbraucht habe.

Nach Hinweisen der "Rhein-Zeitung" erlitt auch eine zweite Person sexualisierte Gewalt durch denselben Priester - sie soll in den 1970er Jahren als Kind betroffen sein. 

Den in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfen hätte die "Rheinzeitung" gern eine Reaktion des Bistums und Ackermann gegenübergestellt. Das Bistum Trier und der Trierer Bischof wurden mehrfach mit ausführlichen Fragenkatalogen um Stellungnahme gebeten. Die Pressestelle verwies jedoch darauf, dass es von einer Stellungnahme absehe - mit dem Hinweis, dass es sich in der Vergangenheit mehrfach zum Fall Weißenfels gegenüber verschiedenen Medien geäußert habe. 

den vollständigen Bericht auf "rhein-zeitung.de" lesen 


Dazu Christiane Florin: "Im Fall Karin Weißenfels sind vor allem die Bischöfe Ackermann und Marx bisher durch Täterschutz aufgefallen. Bätzing, ehemals Generalvikar in Trier, hat auf Kosten der Betroffenen öffentlich gelogen und still zwei Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Seit August liegt eine Strafanzeige von Karin Weißenfels gegen Ackermann bei Papst Leo XIV. Ein Rücktritt des Trierer Bischofs wäre spätestens angezeigt gewesen, als er den Klarnamen der Betroffenen mit Vorsatz genannt hat und zu einem Schmerzensgeld verurteilt wurde. Mal sehen, wie lange der Kleruskleber hält." (Quelle: fb)

Samstag, 18. Oktober 2025

Bistum Trier: Ankündigung Pressekonferenz zum 3. Zwischenbericht über sexuellen Missbrauch in den Jahren 2002 - 2021 für den 30. Oktober, 14.30h / es geht um die Amtszeit von Marx und Ackermann

Neue Erkenntnisse über sexuellen Missbrauch im Bistum Trier in den Jahren 2002 bis 2021 soll ein weiterer Zwischenbericht liefern. 

Untersucht wurden die Amtszeiten des amtierenden Bischofs Stephan Ackermann und seines Amtsvorgängers Reinhard Marx (2002–2008), heißt es am Donnerstag in einer Mitteilung von Wissenschaftlern der Universität Trier. 

Sie wollen in einer Pressekonferenz am 30. Oktober die Ergebnisse ihrer Forschungen veröffentlichen. Es ist bereits der dritte Zwischenbericht über sexuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen.

Marx wurde 2007 von Papst Benedikt XVI. zum Erzbischof von München und Freising ernannt. Seine Amtseinführung erfolgte 2008, seine Erhebung in den Kardinalsstand 2010. Ackermann war langjähriger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Deren aktueller Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, diente unter Ackermann rund vier Jahre als Generalvikar und trug damit die Hauptverantwortung für die Verwaltung im Bistum Trier.

Zwischenberichte brachten Erkenntnisse

Zuletzt präsentierte das "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" der Trierer Universität im vergangenen Jahr einen Zwischenbericht über die Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital (1981–2007). In der Amtszeit des 2007 gestorbenen Bischofs gab es demnach mindestens 199 Missbrauchsbetroffene. ("katholisch.de")



Freitag, 26. September 2025

Offener Kommentar aus Betroffenensicht: "Keine Straftat" heißt nicht „keine Tat"

Wieder einmal erschüttert ein Missbrauchsfall das Bistum Trier. Und wieder einmal erleben wir Betroffene dasselbe Muster: Wegsehen, Abwiegeln, Intransparenz.

2015 gab es bereits Vorwürfe. -  Das Generalvikariat (!) entschied, es sei „eine disziplinarische Angelegenheit“.  Für  Betroffene klingt das wie ein Schlag ins Gesicht: Missbrauch wird zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Kinder und Jugendliche wurden nicht geschützt, die Institution schon.

Es ist kaum zu ertragen, dass derselbe Priester später sogar Ansprechperson für das Schutzkonzept sein konnte. Für Betroffene ist das blanker Hohn: Täter in Schutzfunktionen, Opfer im Schweigen.

Dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, ist ein bekanntes Muster. Wir wissen: Viele Taten sind verjährt, schwer nachweisbar oder in Grauzonen. Aber „keine Straftat“ heißt nicht „keine Tat“. Für uns bleibt das Erlebte real, unabhängig davon, ob es Akten füllt.

Und erst jetzt, also 10 Jahre nach den ersten Vorwürfen, wird nach „neuen Erkenntnissen“ gehandelt. Welche das sind, bleibt verschwiegen. Wieder ein Akt der Intransparenz. Wir sollen vertrauen, obwohl immer wieder das Gegenteil gelebt wird.

Die Zahlen sprechen Bände: 711 betroffene Kinder und Jugendliche, 234 beschuldigte Priester allein im Bistum Trier. Das sind keine Zahlen. Das sind zerstörte Kindheiten, Biografien, Leben. Das ist das Hellfeld. - Die Dunkelziffer wird im Dunklen bleiben. 

Wie viele Kinder mussten und müssen leiden, weil die Kirche Täter schützt und Betroffene ignoriert?

Für uns Betroffene bleibt die bittere Erkenntnis: Die Institution handelt nicht aus Einsicht, sondern erst, wenn der Druck von außen zu groß wird. 

Claudia Adams

PS. Der damalige zuständige Trierer Generalvikar hieß übrigens: Georg Bätzing... 


Hintergrund:

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" (Quelle: Blog)

Die Organisation MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier hat mit einer Pressemitteilung auf einen Artikel im Trierischen Volksfreund reagiert. Es geht ausgerechnet um Vorwürfe gegen einen Priester, der maßgeblich an der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt beteiligt gewesen sein soll. (Quelle: hpd.de)


BistumTrier: Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste - Grund für die Maßnahme: Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person.

"Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste
Priester beurlaubt 

Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt.

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt. Grund für die Maßnahme sind Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person. Die Vorwürfe wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet, die die Ermittlungen allerdings eingestellt hat. 

Erstmals waren im Jahr 2015 Vorwürfe gegen den Priester erhoben worden. Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat haben diese Vorwürfe umfassend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine disziplinarische Angelegenheit handelte, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien (Fassung von 2013) zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gefallen sind. Die Verhaltensweisen des Priesters erfüllten auch nach Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2018/2019 erkennbar keinen Straftatbestand. [Zur Erinnerung: Im Nachgang der sogenannten MHG-Studie hatte das Bistum Trier mit den Generalstaatsanwaltschaften vereinbart, alle (Verdachts-)Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum (nochmals) durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen zu lassen.] Entsprechend der Bewertung des Bistums wurde der Vorwurf auf disziplinarischer Ebene behandelt.  

Nachdem 2024 die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Koblenz erneut vorgetragen wurde, und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung, und nach der neuerlichen Einstellung der staatlichen Ermittlungen konnte die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden. Aufgrund dort gewonnener neuer Erkenntnisse hat Bischof Ackermann nun die genannte Maßnahme veranlasst. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt für den Priester die Unschuldsvermutung. Daher ist die getroffene Maßnahme nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Sie entspricht vielmehr der gültigen Interventionsordnung und dient der Prävention. 

Das Seelsorgeteam sowie die ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei sind informiert."
(Quelle: Bistum Trier)

Samstag, 13. September 2025

Bistum Trier: "Leistungen in Anerkennung des Leids" im Jahr 2024

Das Bistum Trier hat im Jahr 2024 Leistungen von 1.071.500 Euro für 40 Anträge ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 38.737,19 Euro erstattet. «Insgesamt haben 196 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten», hieß es in einem Bericht des Bistums. Somit seien seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl 3.698.500 Euro als Leistungen in Anerkennung des Leids gezahlt und Therapiekosten von 182.037,33 Euro erstattet worden.

«Außerdem wurden 2024 im Nachgang zum Aufarbeitungsprojekt "Albertinum Gerolstein" 29.000 Euro an Betroffene ausgezahlt», hieß es. Einem Bericht eines kirchenunabhängigen Projekts zufolge waren Schüler des ehemaligen bischöflichen Internats Albertinum in der Eifel misshandelt worden.


den vollständigen Artikel auf "zeit.de" lesen

Donnerstag, 4. September 2025

Bistum Trier: Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird: "Wieder bin ich Bittstellerin, wieder halte ich meine Hand auf, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht" (ca)



Bistum Trier stellt "Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier"vor. Direkt zur Broschüre auf der Seite des Bistums Trier. 


Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird

Das Bistum Trier eröffnet seinen Leitfaden mit einer Definition von „Aufarbeitung“, die bereits verrät, wohin die Reise geht: in die Relativierung. Statt klar zu benennen, was Aufarbeitung zwingend bedeuten muss – nämlich Verantwortung übernehmen, Strukturen offenlegen, Schuld anerkennen –, versteckt man sich hinter Floskeln: Der Begriff sei „nicht geschützt“ und „nicht einheitlich definiert“. Das ist kein zufälliger Hinweis, sondern ein rhetorisches Manöver: Wer einen Begriff schwammig hält, kann ihn nach Belieben füllen – und gleichzeitig alles abwehren, was unbequem wäre.

Weiter wird unterschieden zwischen individueller und institutioneller Aufarbeitung. Institutionelle Aufarbeitung sei „klar verortet“ bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission – also: ausgelagert. Damit entzieht sich das Bistum der direkten Verantwortung und verweist auf ein Gremium, das zwar unabhängig heißen mag, aber ohne die Kirche nicht existiert.

Die individuelle Aufarbeitung dagegen wird bewusst im Ungefähren gelassen. „Vom Ziel der Betroffenen aus denken“ klingt großherzig, ist aber in Wahrheit ein Papiersatz ohne Substanz. Denn wer definiert letztlich, was möglich ist? Natürlich nicht die Betroffenen selbst, sondern das Bistum – in seinen Verfahren, mit seinen Kriterien, mit seinen Grenzen.

Und wenn es heißt, die Verfahren sollten „knapp und einfach“ beschrieben werden, zeigt sich erneut das Muster: Reduktion auf Verwaltungsschritte. Aufarbeitung wird hier auf Prozesse, Akteneinsichten und Antragswege verkleinert – nicht auf Wahrheitssuche, Gerechtigkeit oder öffentliche Verantwortung.

Ein schönes Versprechen – mit engen Grenzen

Die Verantwortlichen betonen, der Ausgangspunkt müsse das Ziel der Betroffenen sein. Doch die Verfahren, die tatsächlich möglich sind – Akteneinsicht, Anerkennung von Leid, ergänzende Hilfen – bleiben streng innerhalb institutioneller Vorgaben. Ob Akten lückenhaft sind, wie lange ein Verfahren dauert oder welche Unterlagen einsehbar sind: All das bestimmt die Institution, nicht die Betroffenen. Das Versprechen, „vom Ziel der Betroffenen aus“ zu denken, wird so zum Scheinprinzip.

Betroffenenbeirat – eingebunden statt unabhängig

Besonders deutlich wird das beim Betroffenenbeirat. Das Bistum räumt selbst ein, dass ihm „Vorschuss-Misstrauen“ entgegengebracht wird. Doch statt echte Unabhängigkeit zu schaffen, verweist man auf den Beirat – ein Gremium, das direkt an die kirchliche Verwaltung angebunden ist. Betroffene sollen glauben, hier gebe es eine Kontrollinstanz. In Wahrheit bleibt es eine kirchlich kontrollierte Struktur, ohne echte Macht.

Aktenlücken als Zufall dargestellt

Wenn von „lückenhaften Akten“ die Rede ist, klingt das wie ein bedauerlicher Umstand der Vergangenheit. Tatsächlich aber sind diese Lücken das Ergebnis jahrzehntelanger Vertuschung, bewusster Nicht-Dokumentation und systematischer Schonung von Tätern. Wer das verschweigt, lenkt ab vom institutionellen Versagen und tarnt Schuld als bloße „Grenze des Möglichen“.

Keine verbindlichen Fristen – alte Ohnmacht

Besonders schmerzhaft ist die Aussage, man könne keine Bearbeitungszeiten zusagen. Für Betroffene bedeutet das: Wieder Unsicherheit, wieder Abhängigkeit, wieder Machtgefälle. Schon der Missbrauch war geprägt von Kontrollverlust. Dass nun auch die Aufarbeitung keine Verlässlichkeit gibt, wirkt wie eine zweite Entmündigung.

Ein Baukasten voller Hürden

Die Liste der Verfahren klingt nach vielen Optionen: Akteneinsicht, Auskunftsrechte, spirituelle Begleitung, Anerkennungsleistungen, Hilfssysteme, Unfallversicherung, Öffentlichkeit. Doch jedes dieser Verfahren ist an Bedingungen, Formalitäten und Prüfungen gebunden. Was nach Vielfalt aussieht, ist in Wirklichkeit ein Labyrinth, in dem Betroffene sich erneut abmühen müssen – während die Institution jederzeit die Spielregeln vorgibt.

Spirituelle Heilung – ein doppelter Zynismus

Besonders irritierend: Das Bistum bietet „traumasensible Seelsorge“ an, um Betroffenen bei der Aufarbeitung toxischer religiöser Bilder zu helfen. Doch gerade diese religiöse Sprache wurde von Tätern genutzt, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren. Wenn dieselbe Institution nun Heilung anbietet, wirkt das wie ein doppeltes Spiel: erst Spiritualität als Waffe, dann Spiritualität als Heilmittel.

Das Ende bestimmt die Institution

Am Schluss erklärt das Bistum, ein Aufarbeitungsprozess könne nur gemeinsam beendet werden. Doch gleichzeitig behält man sich vor, Verfahren „ruhen zu lassen“, wenn „alles ausgeschöpft“ sei. Das bedeutet: Am Ende entscheidet doch wieder die Institution, wann Schluss ist. Betroffene haben keine Garantie, dass ihr Bedürfnis nach Anerkennung, Wahrheit und Gerechtigkeit ernsthaft bis zum Ende verfolgt wird.

Für Betroffene jedoch bleibt das Gefühl, erneut Bittsteller zu sein, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht. Aufarbeitung wird so zur Verwaltung der Ohnmacht – nicht zu dem, was sie sein müsste: ein klarer, mutiger Schritt in Richtung Verantwortung.

Dienstag, 2. September 2025

Bistum Trier: Wurden auch im Bistum Trier unter Marx, Bätzing und Ackermann Sexualstrafäter nicht nur versetzt, sondern auch Opfer weitergereicht? - Betroffene berichten von Täter-Netzwerken: Kleriker, die sich untereinander absprachen und sich gegenseitig Opfer zuführten



Symbolkarte: Versetzungen von Tätern und pädokriminelle Netzwerke in deutschen Diözesen  (ca)


 (...) Für Manfred Schmitz ist die Vermutung, dass „sein“ Täter Netzwerk-Kontakte hatte, eine zusätzliche Beschwernis, auch wenn er nur unter diesem einen Priester zu leiden hatte: Johannes Besgen (1928-2017) war in den 1960ern Kaplan in Geilenkirchen, der heute 72-jährige Rechtsanwalt damals Messdiener. Besgen nahm ihn mit in Urlaub, machte viele Fotos. Auf einem lehnt der schlaksige Junge in Badehose am Heck des dunkelblauen Opels, dahinter die Kärntener Alpen. Besgen fuhr mit ihm auch zu einem Freund, der Pfarrer in Hermeskeil war. „Passiert“ ist damals nichts: „Ich habe im Auto gewartet, bis der Besgen zurückkam“, erzählt Schmitz. Der Name des Freundes: Edmund Dillinger (1935-2022).

Nach dessen Tod fand sein Neffe in Dillingers Haus rund 7000 Fotos und Negative mit Jungen und jungen Männern in sexualisierten Posen. Einige stammten von Afrika-Reisen, die Dillinger für ein von ihm gegründetes Hilfswerk unternommen hatte. Es gibt zahllose potenzielle Opfer, 20 sind bisher bekannt. Seit 1961 gab es Missbrauchsvorwürfe, weshalb Dillinger immer wieder versetzt wurde, wie Journalisten und Sonderermittler des Bistums Trier feststellten. Dort gehörten zum „grauen“ Netzwerk der Vertuscher auch der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und sein Vorgänger: Georg Bätzing und Reinhard Marx.

Schmitz fürchtete, das Dillinger auch Fotos von ihm gehortet haben könnte, die Besgen gemacht hatte. Er durchforstete den Nachlass, fand keine Fotos von sich, allerdings Terminkalender, in denen Dillinger über Jahrzehnte Telefonate, E-Mails, Reisen, Besuche, Messfeiern notiert hatte – wichtige Beweise für ein mögliches Netzwerk. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sie allerdings vernichten.

Es gibt Fotos von einigen Blättern. Sie dokumentieren, wie hartnäckig Dillinger die Nähe von Studenten und Priesteramtskandidaten suchte, unter anderem im Bistum Eichstätt. Auffällig sind auch die befreundeten Mitbrüder: Mehrere wurden in den letzten Jahren aus ihrer Gemeinde entfernt oder vom Dienst suspendiert. Der Grund lässt sich denken. (...)


den vollständigen Artikel "Missbrauch in der Kirche: Wie Täter ihre Opfer an andere Priester weiterreichen" auf "soester-anzeiger.de" lesen


Dienstag, 12. August 2025

Bistum Trier: Täterorganisation bietet Opferberatung an – und nennt es "Heilung"



Dipl.-Theologe, Dipl.-Pädagoge PD Dr. Andreas Zimmer
(Fotoquelle: Bistum Trier)

Zimmer selbst ist  Teil des Systems und vertritt als Präventionsbeauftragter des Bistums Trier genau jene Institution, die systematisch Missbrauch ermöglicht, vertuscht und Täter geschützt hat. Er arbeitet nicht im Auftrag einer neutralen, unabhängigen Stelle, sondern innerhalb des Machtapparates, der Betroffene zutiefst verletzt hat.

Sonntag, 3. August 2025

Bistum Trier: Nach Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki: Gratwanderung für Bischof Ackermann

Für Ackermann ist der Weg jetzt weitgehend vorgezeichnet. Ob er selbst Ermittler wird oder nicht, entscheidet Rom in den kommenden Wochen. In beiden Varianten wird er unter Beobachtung stehen – von der Öffentlichkeit, von Betroffenen und von seinen Amtsbrüdern.

Die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ist inzwischen in Rom gelandet. Bischof Stefan Ackermann aus Trier hat sie – wie es die vatikanischen Verfahrensregeln vorsehen – weitergeleitet. Grundlage dafür ist das Motu proprio Vos estis lux mundi, das Papst Franziskus 2019 eingeführt hat. Die Frage, die sich nun stellt: Welche Rolle spielt Ackermann im weiteren Verlauf – und was kann jetzt konkret auf ihn zukommen?

Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter

Der Trierer Bischof Stefan Ackermann hat die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki nach Rom weitergeleitet. Damit nimmt alles den Gang, den Papst Franziskus 2019 mit den Verfahrensregeln im Motu proprio "Vos estis lux mundi" festgelegt hat. Viel Spielraum hatte Ackermann nicht: Die Verfahrensordnung legt sowohl seine Zuständigkeit als auch seine Aufgaben klar fest.

Donnerstag, 31. Juli 2025

Bistum Trier: Ackermann leitet Anzeige gegen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entsprechend kirchenrechtlicher Vorgabe weiter

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das Bischofsdikasterium zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki darüber informiert.

Mittwoch, 30. Juli 2025

UKA-Tätigkeitsbericht 2024: Bistum Trier führt Statistik mit höchsten Fallzahlen an


"Und hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Schrei."

- Claudia Adams -



Am 29. Juli wurde der "Tätigkeitsbericht der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) 2024" veröffentlicht. 

Daraus ergeben sich für das Bistum Trier folgende Fakten:

Mittwoch, 23. Juli 2025

"Wohl kaum aus Überzeugung" - Ein Kommentar von Claudia Adams

Ackermann im Zwiespalt: Ein Bischof zwischen Pflicht und Moral

Bischof Stephan Ackermann befindet sich erneut in einer Situation, die nicht nur seine persönliche Integrität, sondern auch das Vertrauen in die katholische Kirche weiterhin nachhaltig beeinflussen könnte. Ob als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz oder als Bischof von Trier trägt er eine zentrale Verantwortung bei der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsskandale innerhalb der Kirche - und in seinem eigenen Bistum. Doch diese Verantwortung ist in Ackermanns Fall von tiefen Widersprüchen geprägt, die ihn in eine moralischen Zwickmühle führen könnte.

Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom

Als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln, zu der das Bistum Trier gehört, soll Ackermann die Anzeige des Betroffenenbeirats der DBK nun an die zuständige Kurienbehörde mit der Bitte weiterleiten, eine kanonische Voruntersuchung gegen Kardinal Woelki einzuleiten. 

Laut dem Kirchenrechtler Thomas Schüller hat der Trierer Bischof bei seiner Entscheidung keine Wahl. „Er muss die Anzeige nach Rom an das Dikasterium für den Glauben und das Dikasterium für die Bischöfe weiterleiten“, sagte Schüller unserer Redaktion. Es sei eine Amtspflicht ohne Ermessensspielraum.

Samstag, 28. Juni 2025

Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf


Die Bezeichnung „pädokriminelles Netzwerk“ im Bistum Trier
 ist angesichts der belegten Muster nicht nur berechtigt, sondern notwendig, 
um das Ausmaß institutioneller Verantwortung klar zu benennen.

Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt." 

 


Claudia Adams, 28.06.2025



Edit: In der ersten Version dieses Beitrags verwandte ich den Begriff "pädophiles Netzwerk". Doch dies trägt der Tragweite kaum Rechenschaft. "Pädophilie"  bezeichnet die sexuelle Neigung eines Erwachsenen zu Kindern, die bei Betroffenen oft zu großem Leid führt – sie ist aber nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Pädophilie wird erst dann zu Pädokriminalität, sobald ein Kind zum Objekt realer sexueller Handlung, Kommunikation, Darstellung oder Fantasie wird – egal, ob physisch anwesend oder digital. - Da es sich in diesem Kontext um strafbare Handlungen durch kirchliche Angehörige im Bistum Trier handelt und somit die Merkmale eine pädokriminellen Netzwerkes erfüllt sind, werde ich zukünftig auch nur noch den Begriff "pädokriminell" anwenden. (ca)

Freitag, 27. Juni 2025

Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht




„Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?“
„Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen.“
(Oberstaatsanwalt Hromada zur Causa Dillinger, SZ, 15.05.2023)




Wenn  ein ehemalige Generalstaatsanwalt  auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. 

Gibt es ein pädophiles Netzwerk im Bistum Trier?

Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:

Donnerstag, 26. Juni 2025

Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar

Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut

Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.

Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht




direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025  / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier


Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.

Donnerstag, 5. Juni 2025

Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch






Wir halten fest:

Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von  300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.

Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz,  des Trierer Landgerichts,  an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.

Mittwoch, 4. Juni 2025

Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt

"Ein Mann aus dem Bistum Trier gibt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Weil der Vorwurf aber so lange zurückliegt, scheint eine Klage auf Schadenersatz aussichtslos. Deswegen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern.

"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. 

Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.

Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:

Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst 
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat. 

Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.

Montag, 14. April 2025

Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024

Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".


statistische Angaben des Bistums Trier,  die aus dem "P.I.A.  Jahresbericht 2024" hervorgehen: 


Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024 

  • 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. 
  • Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
  • Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind. 

Donnerstag, 3. April 2025

Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt

Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.

Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Samstag, 22. März 2025

Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."

Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.

Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK),  die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.


Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"

Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten. 

Betroffene mach sich daher - berechtigterweise -  große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.

Dienstag, 18. März 2025

Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestätigt nach Cyberangriff: UKA gehört zum IT-System des Verbandes der Diözesen Deutschlands

 

Quelle: DSGVO-portal.de




Am 10. Februar 2025 wurde ein Cyberangriff auf die IT-Systeme  des "Verbandes der Diözesen Deutschland" festgestellt. 

Dass diese Meldung auch auf der Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) veröffentlicht wurde, warf Fragen auf. 

Jetzt bestätigt der Verband:  An die IT-Systeme des Verbandes sind nicht nur die "Deutsche Bischofskonferenz" (DBK), sondern auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) angeschlossen. 

Mittwoch, 5. März 2025

Nach Cyberangriff auf DBK: DBK und UKA warnen vor Veröffentlichung hochsensibler Daten - Mögliche Betroffene sollen unverzüglich informiert werden

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden.

Dazu teilt die DBK am 11. Februar öffentlich auf ihrer Homepage mit: 

"Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird. 

Montag, 3. März 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann erlässt neue Dekrete zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Sachakten und über Verwaltung des Geheimarchivs für das Bistum Trier - Generalvikar veröffentlicht Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft

Neue Dekrete und Richtlinien treten ab 01. April 2024 in Kraft 


 Nr. 81 

Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier

__________________________________________________________


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt Einsichts- und Auskunftsrechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs (Betroffene) und Dritten in Sachakten des Bistums Trier.

(2) Als Betroffene im Sinne dieser Ordnung gelten Personen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Plausibilität eines Hinweises gemäß Ziffer 20 der Interventionsordnung für das Bistum Trier in seiner jeweils gültigen Fassung1.

Donnerstag, 30. Januar 2025

Bistum Trier: Niederfischbach - Nachdem ein Opfer sein Schweigen gebrochen hat, meldeten sich weitere Betroffene in der Heimatpfarrei des ehemaligen Trierer Generalvikars und heutigen Bischofs von Limburg, Georg Bätzing.

Jahrzehntelang hat ein Betroffener zum erlittenen Missbrauch durch einen Pfarrer in Niederfischbach geschwiegen. Nachdem er sich dem derzeitigen Pfarrer, Augustinus Jünemann, anvertraute, kam ein Stein ins Rollen. 

  • "Im Verlaufe des Abends (Infoveranstaltung in Niederfischbach, am 16.01.2025, Anmerk. ca)   haben sich weitere Betroffene als Opfer geoutet. Nach meiner Zählung derzeit sechs bekannte Jugendliche. Und das ist nur das Hellfeld." (Hermann Schell, hpd.de)
  • Inzwischen haben sich weitere Betroffene gemeldet. (rhein-zeitung.de, aktualisiert). 

Montag, 27. Januar 2025

Bistum Trier: Bisher bezahlte das Bistum Trier nur 3.698.500 Euro an 196 von mindestens 711 Betroffenen

Als sogenannte "Leistungen in Anerkennung des Leids" wurden seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl Trier 3.698.500 Euro an Betroffene gezahlt. Das teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag in Trier  mit. Außerdem erstattet die Diözese Therapiekosten in Höhe von 182.000 Euro. 

Im Schnitt bedeutet dies 18.869,90 Euro pro Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier. 

Freitag, 24. Januar 2025

Bistum Trier: Entgegen der Behauptung Ackermanns: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden

"Dass Bischof Ackermann Edmund Dillinger quasi schützte und ihn per Dekret aus der Schusslinie nahm, war beileibe nicht der einzige Skandal in diesem Missbrauchskomplex Dillinger:  Jede Menge Beweismaterial, darunter auch jene Tagebücher des Priesters, vertraute der Neffe des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für weitere Ermittlungen an.  Die aber hatte ihre ganz eigene Ermittlungsmethode und machte kurzen Prozess – mit der Glaubwürdigkeit."

Der Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Lars Hennemann,  spricht über ein mögliches Täternetzwerk  bzw. einem "Netzwerk von Mitwissenden" im Bistum Trier.  Hinweise darauf, die auch in andere Bistümer führten, gebe es genug. 

Causa Edmund Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte"

Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte. 

"Es geschahen ein paar merkwürdige Dinge nach dem Tod des Onkels. Zweimal wurde versucht in das Haus einzubrechen. Ein Priester weigerte sich, die Beerdigung zu zelebrieren, ein anderer Priester bot per Sprachnachricht an, dem Neffen zu helfen: "Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, aber man sollte das nicht öffentlich machen (...), dafür ist die Sache einfach zu heiß." Und: "Das wäre mir ganz recht, dass wir beide im Untergrund arbeiten." 

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bistum Trier: Urteil ist rechtskräftig: Akten bleiben geschwärzt - Keine vollständige Akteneinsicht für Missbrauchsopfer in Personalakte

Das Urteil ist rechtskräftig: Weiter keine Akteneinsicht für Missbrauchsopfer

Die Betroffene hatte eine vollständige Einsicht ihrer Personalakte gefordert. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, geht die Betroffene nicht in Berufung. 

Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.

Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte

Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief

Mit Verlaub, Herr Bischof!

Wer könnte das Versagen der katholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester besser dokumentieren und repräsentieren als Sie – in Persona? 

Haben Sie einmal überlegt, welchen Anteil Sie selbst zu dem Ansehensverlust und dem Vertrauensverlust der katholischen Kirche beigetragen haben? Jede Menge, Herr Bischof – jede Menge. 

Was Sie versprachen 

Als der sexuelle Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche öffentlich wurde, beteuerten Sie "Transparenz statt weiterer Geheimhaltung“. Sie versprachen Aufklärung und Aufarbeitung. Sie kündigten eine „Null-Toleranz-Linie gegenüber den Verbrechen“ an und forderten: „Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben“. 

Mittwoch, 15. Januar 2025

Bistum Trier: Neben Einrede der Verjährung - Ackermann bestreitet Vorwürfe mit "Nichtwissen" : In der Personalakte gebe es schließlich keine Hinweise auf Beschwerden gegen den Pfarrer

Bistum verweist auf Personalakte

Mit der Einrede der Verjährung bezog sich das Bistum Trier auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Juli 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die im Klageentwurf erhobenen Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", heißt es laut Bistum in der Erwiderung.

Grund dafür sei, dass es abgesehen von den Vorwürfen, die Gegenstand des Klageentwurfs seien, nach vorliegendem Kenntnisstand keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergäben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf Fehlverhalten im Kontext eines sexuellen Missbrauchs.

Dienstag, 14. Januar 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann beharrt auf Verjährungsfrist der an Kindern begangenen Verbrechen

Während das Erzbistum Köln bereits zum wiederholten Mal auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, besteht ausgerechnet der ehemalige "Missbrauchsbeauftragte", Bischof Ackermann, im eigenen Bistum auf die Verjährungsfrist. 

Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.

Mittwoch, 8. Januar 2025

Bistum Trier: Die Taten wurden vertuscht, die Verbindung zu den jeweiligen Bistümern verschleiert, falsche Namen, Konten von Mittelsmännnern und verdeckte Finanzströme - Jetzt gibt Ackermann zu: Auch im Bistum Trier wurden katholische Priester, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ins Ausland versetzt - Betroffene sollen sich melden

Die Bistümer in Trier und Eichstätt und das Erzbistum Bamberg fordern mögliche Betroffene auf, sich zu melden:

Statt sexuellen Missbrauch durch katholische Priester aufzuklären, half die Katholische Kirche den Tätern, sich nach Südamerika abzusetzen - bis die Tat verjährt war. Kein Einzelfall, wie ARD-Recherchen zeigen.

Bistum Trier: Bischof Ackermann betont, dass die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker die katholische Kirche auch weiterhin beschäftigen wird

Trier (dpa/lrs) - Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker wird die katholische Kirche auch künftig weiter beschäftigen. „Es gibt da keinen Schlussstrich“, sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur. „Wir wollen ja, dass die Aufarbeitung eine nachhaltige Wirkung hat.“

Da sei einmal die Erinnerungskultur: Diese solle so gepflegt werden, „dass man die Thematik präsent hält“. Auch mit Blick auf die Prävention dürfe das Thema nicht verschwinden, sagte der Bischof. „Präventionsmaßnahmen hängen an den Aufarbeitungsprozessen, das heißt am Zeugnis von Betroffenen darüber, was sie erlitten haben.“ 

Sonntag, 5. Januar 2025

Bistum Trier: Causa Dillinger: Sorgten der ehemalige Ansprechpartner für Betroffene, Peter Rütten und Bischof Ackermann selbst für Löschung wichtiger Daten bei "Wikipedia"? Diesen Verdacht legt eine Email aus dem Jahr 2018 zwischen Rütten und Ackermann nahe.

Am 19.03.2018 weist Rütten Bischof Ackermann per email auf den Wikipedia-Eintrag von Edmund Dillinger hin: 

In dieser Email schlägt der Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch, Peter Rütten, Bischof Ackermann vor, den Wikipedia-Eintrag über Edmund Dillinger abzuändern respektive Daten zu löschen. Der Bischof vermerkt handschriftlich auf der weitergeleiteten Mail von Rütten: "Sollen wir <Zelebrationsverbot> einfügen?"

Donnerstag, 2. Januar 2025

Bistum Trier: Im Saarland, dem "katholischsten" Bundesland, ist die Zahl der Katholiken deutlich gesunken

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Katholiken im Saarland deutlich gesunken. 2011 waren noch knapp 62 Prozent der Bevölkerung Mitglied der katholischen Kirche, jetzt sind es nur noch 51 Prozent. Immer weniger Menschen im Saarland gehören einer der beiden großen Kirchen an. 

Sonntag, 29. Dezember 2024

Werte Lesende,


auf der neuen Seite (Tab) "Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie" werde ich in den nächsten Wochen eine chronologische Übersicht über das Bistum Trier aufbauen, die sowohl den sexuellen Missbrauch durch katholische Priester im Bistum Trier als auch den Umgang der Verantwortlichen mit der Thematik dokumentiert. 

Claudia Adams

Freitag, 20. Dezember 2024

Bistum Trier: Niederfischbach: der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach: "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt"

Bätzing: 

 Der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing,  in einem Interview mit "domradio.de" im Dezember 2021.  Bätzing betonte, dass er "immer Wissen darüber (Causa Niederfischbach) gehabt habe" und sprach von einem  angeblichen "Lernprozess". 


Zudem behauptet Bätzing im Mai 2024: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein."  (...)  Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.

Donnerstag, 19. Dezember 2024

Bistum Trier: Betroffener bricht sein Schweigen: Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht


Das Schweigen brechen: Betroffener berichtet von sexuellem Missbrauch durch katholischen Pfarrer in Niederfischbach

Niederfischbach:  In den 60er-Jahren sei der Missbrauch geschehen. Der mutmaßliche Täter: wird über Nacht aus der Gemeinde genommen. Der Betroffene leidet bis heute. Und er beklagt: Die Opfer sind es, die immer wieder die Initiative zur Aufarbeitung ergreifen müssen. 

TV-Bericht im Jahr 2010 über Missbräuche löst in ihm "eine Lawine aus"

Der Bericht katapultiert ihn zurück in die Zeit der 60er-Jahre, öffnete Türen zu Erinnerungen, die er ganz weit nach hinten geschoben hatte. In diesem Moment kommen sie hervor und er will darüber sprechen. Erstmalig erzählt er seiner Frau davon. Und noch einmal mehrere Jahre später schreibt er eine Nachricht an den aktuellen Pfarrer. Nach Niederfischbach, seine alte Heimat.

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"


Quelle: Internetauftritt der Pfarreiengemeinschaft


Seit 2023 ist der mit Vorwürfen konfrontierte Pfarrer offiziell als Ansprechpartner  "bei Verdacht  grenzüberschreitendes Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" aufgeführt. Der Trierer Bistumspriester war maßgeblich an der Erstellung des "Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt" beteiligt.

Der Entwurf des Konzepts wurde auch der Bistumsleitung übergeben, die dieses prüfen und gegebenenfalls verbessern und erweitern sollte.  

Dem Trierer Bistumspriester werden 2015 und 2016 Übergriffe vorgeworfen. Zudem gibt es weitere Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten. (ca)

Dienstag, 17. Dezember 2024

Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer - Anwalt der Klägerin: "Offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden."

Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.

"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.

Mittwoch, 11. Dezember 2024

Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?

Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer  zur Unterstützung der  "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier"  ernannte -  Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?


                                            Foto: dpa/Sebastian Gollnow Quelle: "Trierischer Volksfreund"

1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier.  Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.