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- Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - eine Chronologie
Freitag, 20. Dezember 2024
Bistum Trier: Niederfischbach: der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach: "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt"
Bätzing:
Der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing, in einem Interview mit "domradio.de" im Dezember 2021. Bätzing betonte, dass er "immer Wissen darüber (Causa Niederfischbach) gehabt habe" und sprach von einem angeblichen "Lernprozess".
Zudem behauptet Bätzing im Mai 2024: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein." (...) Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.
Hintergrund:
Während Bätzing angibt, "immer Wissen" über den sexuellen Missbrauch in Niederfischbach gehabt zu haben, wird ein Betroffener des damaligen Pfarrers im Jahr 2010 durch einen Fernsehbericht getriggert, der dem Betroffenen "Türen zur Erinnerungen öffnete, die er ganz weit nach hinten geschoben" habe. - Erst Jahre später konnte er sich öffnen. Der Betroffene ist sowohl von Ackermann als auch von Bätzing enttäuscht.
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"Schweigen brechen – Sexualisierte Gewalt im Raum der katholischen Kirche in Niederfischbach von 1963 bis 1969"
Einladung zu Information und Austausch über sexualisierte Gewalt in der katholischen Pfarrgemeinde Niederfischbach in den Jahren 1963 bis 1969
Datum: Donnerstag, 16. Januar 2025 Uhrzeit: 19.30 Uhr
Ort: Mehrzweckraum der Ortsgemeinde Konrad-Adenauer-Str. 15, 57572 Niederfischbach
Donnerstag, 19. Dezember 2024
Bistum Trier: Betroffener bricht sein Schweigen: Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht
Niederfischbach: In den 60er-Jahren sei der Missbrauch geschehen. Der mutmaßliche Täter: wird über Nacht aus der Gemeinde genommen. Der Betroffene leidet bis heute. Und er beklagt: Die Opfer sind es, die immer wieder die Initiative zur Aufarbeitung ergreifen müssen.
TV-Bericht im Jahr 2010 über Missbräuche löst in ihm "eine Lawine aus"
Der Bericht katapultiert ihn zurück in die Zeit der 60er-Jahre, öffnete Türen zu Erinnerungen, die er ganz weit nach hinten geschoben hatte. In diesem Moment kommen sie hervor und er will darüber sprechen. Erstmalig erzählt er seiner Frau davon. Und noch einmal mehrere Jahre später schreibt er eine Nachricht an den aktuellen Pfarrer. Nach Niederfischbach, seine alte Heimat.
Nicht das einzige Opfer
Er erzählt: Ihm persönlich sei mindestens ein weiteres Opfer bekannt und ihm sei zu Ohren gekommen, dass jemand in Trier einen Missbrauchsfall gemeldet hat und es dann zu einer Versetzung kam. Im Stillen und quasi „über Nacht“ wurde der Pfarrer dann versetzt.
Bischof Georg Bätzing, dessen Heimatgemeinde Niederfischbach ist, geht in seinem Buch „Rom ist kein Gegner“ in einem Kapitel kurz auf die Vorfälle ein.
Auffallende Vita des Pfarrers
Der Lebenslauf des verstorbenen Pfarrers ein: Zunächst Aufenthalt in einem Kloster, später dann unter anderem der Einsatz in einem Altenheim. Eine solche Vita spreche „für sich“. Auch wenn der Pfarrer nie als Täter geführt worden sei. Der Betroffene berichtet: Es habe damals in der Gemeinde sogar Proteste gegen die plötzliche Versetzung gegeben – was wiederum ihn, das Opfer, geärgert habe. Danach aber sei das Thema viele Jahre nicht mehr existent für ihn gewesen. Bis ins Jahr 2010.
Er wandte sich in einer Mail an das Bistum in Trier, suchte Hilfe bei einer Beratungsstelle der Caritas, nahm an zwei Veranstaltungen mit Bischof Dr. Stephan Ackermann teil.
Nach den Begegnungen mit Ackermann sei für ihn klar gewesen: „Das wird jetzt alles aufgearbeitet“. Aber: Seine Hoffnung, seine Erwartungen seien enttäuscht worden.
„Letztendlich will man mit dem Thema nichts zu tun haben“,
so sein bitteres Fazit. Was ihn besonders umtreibt: Zwar gebe es „Sonntagsreden“, aber nie sei die Kirche die Aufarbeitung von selbst angegangen, sondern immer hätten das die von Missbrauch Betroffenen selbst tun müssen: „Die Kirche als Institution lehnt sich zurück.“
Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht.
Betroffenen endlich eine Stimme geben
So haben die Schilderungen des Betroffenen das Leitungsteam dazu veranlasst, zu einem Abend zum Thema „Sexualisierte Gewalt im Raum der katholischen Kirche in Niederfischbach von 1963 bis 1969″ zu laden. Jeder ist zu dieser Veranstaltung in geschütztem Rahmen geladen. Sie findet statt am 16. Januar (19.30 Uhr) im Mehrzweckraum der Ortsgemeindeverwaltung. Zu der Veranstaltung heißt es: „Betroffene leben bis heute noch mit den Folgen dieser Gewalt und wir möchten dazu beitragen, dass sie eine Stimme bekommen.“ (den vollständigen Artikel auf "siegener-zeitung.de" lesen)
Mittwoch, 18. Dezember 2024
Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"
Im Herbst 2015 soll ein Pfarrer einem damals 14-jährigen Firmling mit der Hand von den Beinen in den Intimbereich gestrichen haben. Im Sommer 2016 soll der Geistliche der damals Jugendlichen während der Firmfeier mit der Hand vom Halsbereich bis zur Brust gefahren sein.
Das teilt die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den Pfarrer. Es ist nicht das erste Mal, dass sie sich mit dem Fall befasst. Wie das Bistum Trier mit dem Fall umgegangen ist Wie hat das Bistum Trier bislang reagiert? Eine Bistumssprecherin bestätigt, dass 2015 Vorwürfe gegen den beschuldigten Bistumspfarrer erhoben worden seien.
Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat hätten diese Vorwürfe umfassend geprüft, sagt die Sprecherin, und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine disziplinarische Angelegenheit handele. Eine disziplinarische Angelegenheit, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien zum Umgang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gefallen sei. Das heißt, erläutert die Sprecherin weiter, der damalige Vorwurf sei nicht als Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eingeordnet worden, sondern als eine disziplinarische Angelegenheit, die mit dem Pfarrer angegangen worden sei. Welche Konsequenzen dies für den Pfarrer hatte, lässt sie offen.
Der Vorwurf sei disziplinarisch behandelt worden, sagt die Bistumssprecherin. Dieses Vorgehen sehe weder eine Beurlaubung noch eine Information der Pfarrei und Pfarreiengemeinschaft vor.
Nach Volksfreund-Informationen soll die mittlerweile erwachsene, mutmaßlich Betroffene den Fall 2023 noch einmal beim Bistum gemeldet haben. Auslöser soll gewesen sein, dass sie zufällig erfuhr, der Pfarrer sei Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch einer Pfarrei.
Die Bistumssprecherin bestätigt, dass 2024 die Angelegenheit „Pfarrer ...“ bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erneut vorgetragen wurde, „und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung“. Das Bistum leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Die Sprecherin sagt, aufgrund der laufenden staatlichen wie kirchenrechtlichen Untersuchungen könne sie im Moment keine weiteren Angaben dazu machen.
Nach Informationen unserer Zeitung sollen neben dem Firmling noch weitere Personen Vorwürfe gegen den Bistumspfarrer erhoben haben. Die Bistumssprecherin bestreitet dies. Sie sagt, darüber hinaus seien keine weiteren Vorwürfe sexuellen Missbrauchs beim Bistum eingegangen. „Wohl aber gab es von zwei anderen Personen Hinweise zu möglichem grenzüberschreitenden Verhalten des Pfarrers“, fügt die Sprecherin hinzu.
Trotz Vorwürfen: Pfarrer wird Ansprechperson eines Schutzkonzeptes gegen sexuellen Missbrauch
Doch wie kann es überhaupt sein, dass ein Pfarrer Ansprechperson eines Schutzkonzeptes ist? Wird das Schutzkonzept damit nicht ad absurdum geführt? Der Rechtsträger entscheide, wer als Ansprechperson benannt werde, sagt die Bistumssprecherin. Es gebe keine Vorgaben des Bistums. Im konkreten Fall fungiere der Pfarrer nicht mehr als Ansprechperson. Doch ein Blick ins Schutzkonzept offenbart anderes. Nach wie vor ist der Pfarrer als Ansprechperson genannt, falls es Grund zu einer Beschwerde oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt gibt. (Quelle: volksfreund.de)
Dienstag, 17. Dezember 2024
Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer - Anwalt der Klägerin: "Offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden."
Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.
"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.
Bistum Trier schwärzt Seiten in Personalakte
Die Klägerin ist noch immer Angestellte des Bistums Trier und forderte vor Gericht vom Bistum uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte. Ihre Personalakte umfasst mehrere Aktenordner. Das Problem: Das Bistum hat dort auch Dokumente eingefügt, die formaljuristisch betrachtet nicht in eine Personalakte gehören. Es stellte der Klägerin nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seiten komplett geschwärzt sind.
Richterin: Klägerin muss beweisen, was zur Personalakte gehört
Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin muss die Prozesskosten in Höhe von 16.000 Euro tragen. Dieses Urteil verkündete die Richterin am Arbeitsgericht Trier.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass in einem Zivilverfahren die Klägerin beweisen muss, was zur Personalakte gehört und was nicht. Ihr Antrag sei zu allgemein gestellt gewesen. Sie könne aber vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte die Richterin.
Der Anwalt der Klägerin reagierte verständnislos auf das Urteil. Wenn seine Mandantin nur geschwärzte Unterlagen erhalte, könne sie gar nicht beweisen, was juristisch gesehen zur Personalakte gehöre und was nicht. "Es war offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden", sagte er nach der Urteilsbegründung.
Aktenführung des Bistums Trier kritisiert
Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hatte schon mehrfach die schlechte Aktenführung des Bistums Trier kritisiert. Im Fall Weißenfels habe das Bistum viele Dokumente in die Personalakte geheftet, die nichts in einer Personalakte zu suchen haben.
Der Fall Karin Weißenfels
Als junge Frau war die Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels jahrelang von einem Priester, der ihr Vorgesetzter war, sexuell missbraucht worden. Als sie schwanger wurde, drängte der Priester sie zur Arbtreibung. Das Bistum hat die Frau als Opfer sexuellen Missbrauchs anerkannt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Der inzwischen verstorbene Täter wurde nie bestraft, konnte in der Kirche Karriere machen.
Opfer traumatisiert
Im Gerichtssaal des Arbeitsgerichts Trier sagte die Frau, dass der lange Rechtsstreit und die Vorbereitung der Klage sie viel Kraft gekostet haben. Sie wolle nun mit ihrem Anwalt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mit ihm beraten, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. (Quelle: swr.de)
Sonntag, 15. Dezember 2024
Bistum Trier: Causa Dillinger: Der Priester, der sich gegenüber Bischof Ackermann erlauben konnte, was er wollte: Edmund Dillinger trat mehrfach unerlaubt im Bischofsgewand auf
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?
Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer zur Unterstützung der "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier" ernannte - Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?
1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier. Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.
Bistum Trier: Dritter Zwischenbericht der "Unabhängigen" Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier
Montag, 9. Dezember 2024
Bistum Trier: Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. zeigt sich erleichtert : "Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden zu finden, der mir so lange verwehrt war."
Ich bin nun sehr zufrieden und erleichtert. Die letzte Nacht konnte ich aufgrund dieser frohen Botschaft nicht wirklich schlafen – die Erleichterung war einfach zu groß. Die Meldung bezüglich der Entlassung aus dem Klerikerstand ist für mich ein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk zugleich. Dieses Urteil, das endlich Gewissheit brachte, fühlt sich wie ein wahrer Neubeginn an. Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden finden, der mir so lange verwehrt war.
Endlich hat das Warten ein Ende. Endlich herrscht Gewissheit. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Nach all den Jahren der Ungewissheit und der ständigen Anspannung kann ich nun endlich aufatmen. Das tägliche Googeln nach dem "Freisener Pfarrer" oder "Freisener Ex-Pfarrer" gehört der Vergangenheit an. Die ständige Nervosität, immer auf den Postboten wartend, in der Hoffnung auf Neuigkeiten vom Kirchengericht Köln, Paderborn oder dem Bistum Trier, ist vorbei.
Mit dem Urteil des Kirchengerichts Paderborn ist nun alles klar. Otmar M hat endlich das bekommen, was er sich über Jahre und Jahrzehnten redlich verdient hat. Dieses Gefühl der Erleichterung ist unbeschreiblich. Endlich kann ich meinen Kopf für etwas anderes freimachen, ohne ständig an die katholische Kirche und Otmar M zu denken. Der Teufelskreis ist endlich durchbrochen, und ich kann den Sieg über diese dunklen Kapitel meines Lebens spüren.
Ich freue mich, dass ich diesen Moment jetzt genießen kann. Er ist für mich ein Symbol der endgültigen Befreiung und des Sieges über das, was mich so lange belastet hat. ☺️☺️☺️☺️
Die erste Begegnung mit Otmar M.
Im Jahr 1993 begegnete ich Otmar M. zum ersten Mal in der Sakristei in Gehweiler. Er war relativ jung, sympathisch und wirkte anders als viele andere Geistliche. Er hatte eine lockere Art und schien ein Mensch zu sein, dem man vertrauen konnte. Für mich wurde er schnell zu meinem Lieblingspfarrer.
Doch 1999 änderte sich alles. Er lud mich zu sich ins Pfarrhaus ein, was zunächst wie eine freundliche Geste wirkte. Doch was darauf folgte, war eine erschütternde Erfahrung, die mich für lange Zeit prägte. Ich war damals erst 15 Jahre alt und ergriff die Entscheidung, niemandem davon zu erzählen. Die Angst, ausgelacht zu werden oder nicht ernst genommen zu werden, war zu groß. Ein solcher Vorfall mit einem angesehenen Pfarrer schien mir unvorstellbar, und die Vorstellung, dass mir jemand glauben könnte, erschien mir sehr fern.
2005 kam alles wieder hoch
Im Jahr 2005 kamen diese verdrängten Erinnerungen wieder hoch, als ich unabsichtlich den Fernseher auf ZDF an einem Sonntag Ende Mai einschaltete und da plötzlich ein Gottesdienst lief.
Plötzlich hatte ich alles von damals vor Augen.
Die Zeit in der streng katholischen Pflegefamilie und ebenfalls die Übernachtungen bei Otmar M im Pfarrhaus.
Ich konnte nicht mehr wegsehen und begann, mich zu fragen: Warum hatte er das getan? Warum hatte er mich ausgesucht? Warum hatte ich das erleben müssen? Und vor allem, machte er das auch weiterhin mit anderen? Diese Fragen beschäftigten mich immer wieder, und ich begann, mich mit den Details dieser Zeit auseinanderzusetzen.
Hilfesuchen bei Beratungsstellen
In den Jahren 2005 und 2006 suchte ich Hilfe – anonym. Ich rief bei Beratungsstellen an, darunter auch bei Schotterblume e.V. . Dort fand ich Menschen, die mich verstanden und die mich ermutigten, den nächsten Schritt zu gehen. Die Telefonkette war ein wahrer Segen für mich.
Niemand lachte mich aus, niemand zweifelte an mir. Es war das erste Mal, dass ich mich mit meinen Gefühlen nicht allein fühlte.
Doch der Gedanke, zur Polizei zu gehen, machte mir Angst. Ich stellte mir vor, nicht ernst genommen zu werden. Was, wenn ich dort vor Wut oder Verzweiflung ausfällig werde? „Danke fürs Zuhören, du Drecksbulle“, oder Ähnliches – das wären Worte gewesen, die ich nicht kontrollieren konnte. Ich hatte Angst, dass die Situation eskaliert und ich selbst am Ende als Täter dastehe.
Auf Entzug
Zu dieser Zeit musste ich lernen, ohne die Betäubung von Alkohol zu leben. Der Schmerz und die Erinnerungen ließen sich nicht einfach abschalten. Es gab keine Ausflucht mehr, und ich musste mich den intensiven Gefühlen stellen, die mich so lange begleitet hatten. Das war eine schwierige und schmerzhafte Zeit für mich.
Anonyme Kontaktaufnahme zum LKA Saarland
2006 nahm ich schließlich anonym Kontakt zur Pressestelle des LKA für das Saarland auf. Die Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu mir als Anrufer. Ich hatte 17 Seiten geschrieben, auf denen ich ausführlich schilderte, was er mir angetan hatte. Die Polizei vernahm Otmar M., und er gab vieles zu, was er mit mir gemacht hatte. Doch aufgrund der Verjährung wurde das Verfahren eingestellt.
Das war ein harter Schlag für mich. Ich musste zehn Jahre warten, ohne dass es eine wirkliche Aufklärung oder Konsequenz gab. Doch 2013 wurde Otmar M. fernab der Öffentlichkeit erneut angezeigt, und 2016 platzte schließlich die Bombe. In diesem Jahr erfuhr die Presse von der Sache, und das Bistum Trier handelte plötzlich sehr hektisch.
Bistum Trier wurde bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über Vorwürfe gegen Otmar M. informiert - unternahm aber nichts
Es stellte sich heraus, dass das Bistum Trier bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über die Vorwürfe gegen Otmar M. informiert wurde. Trotz der geltenden Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz von 2002, die das Handeln in solchen Fällen vorschrieben, unternahm das Bistum damals jedoch nichts, um Otmar M. aus dem Verkehr zu ziehen. Noch gravierender war, dass der Polizeibeamte, der Otmar M. 2006 vernommen hatte, sich unabhängig von der Staatsanwaltschaft ebenfalls an das Bistum Trier wandte. Dennoch wurde auch hier nicht gehandelt, und Otmar M. konnte bis 2015 in Amt und Würden bleiben.
Kardinal Marx, "Missbrauchsbeautragter" Bischof Ackermann und der heutige Bischof Bätzing
Dies brachte das Bistum Trier in eine schwierige Lage, da gleich drei Bischöfe involviert waren: Kardinal Marx, Bischof Ackermann und der spätere Bischof Bätzing.
Das Bistum reagierte mit öffentlichen Worten des Bedauerns und einem „schmerzlichen Lernprozess“, der für mich irgendwann zu einem schmerzhaften „Ohrwurm“ wurde, den ich nie vergessen konnte.
2016 wurde dann alles öffentlich. Auch meine Anzeige aus dem Jahr 2006 wurde bekannt, und sein Teilgeständnis von damals kam ans Licht. Es war ein Moment, den ich lange nicht erwartet hatte, aber er brachte eine gewisse Erleichterung. Die Sache war nicht mehr nur in meinem Kopf, sondern fand endlich den Weg in die Öffentlichkeit.
2018 wurde schließlich ein kirchliches Strafverfahren gegen Otmar M. eröffnet.
Seit Mai 2016 hatte ich jeden einzelnen Tag gegoogelt: „Freisener Ex-Pfarrer“, „Freisener Pfarrer“. Es ließ mir keine Ruhe, ständig kam etwas Neues hinzu. Die Zahl der „mutmaßlichen Opfer“ stieg in dieser Zeit auf sage und schreibe zehn. Endlich fanden auch andere Menschen den Mut, diesen Herrn bei der Polizei anzuzeigen. Endlich!
Weitere Betroffener war inzwischen selbst zum Priester geworden
2019 kam ein Richter des Kirchengerichts Köln zu mir nach Hause, und es folgte eine Vernehmung. Ein weiterer Betroffener von Otmar M. wurde ebenfalls vernommen, und hier platzte es aus ihm heraus. Dieser Mensch war mittlerweile selbst Priester geworden und hatte in der Vergangenheit seine eigenen Erfahrungen mit Otmar M. machen müssen. Dies führte letztendlich zu einem weltlichen Strafverfahren gegen Otmar M.
Prozess vor Landegericht Saarbrücken
2023 fand der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken statt, bei dem Otmar M. wegen sexueller Nötigung eines 14 Jahre alten Jugendlichen aus dem Jahr 1997 angeklagt wurde. Auch meine Anzeige aus 2006 war Gegenstand des Verfahrens, und ich wurde als Zeuge vorgeladen. Es folgte die Verurteilung wegen sexueller Nötigung, was für mich ein sehr wichtiger Schritt war.
Das Urteil selbst war zwar mild – eine Haftstrafe von 1,5 Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 2500 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins für missbrauchte Mädchen – doch darüber habe ich mich persönlich nicht geärgert. Wichtig war, dass er verurteilt wurde und nicht freigesprochen. Besonders ermutigend war, dass der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Glaubwürdigkeit der einzelnen Zeugen, darunter auch meine, hervorhob. Diese Anerkennung war für mich wie Balsam für die Seele, nachdem im Milieu des Freisener Ex-Pfarrers Otmar M. immer wieder behauptet wurde, all die Anzeigeerstatter wären Lügner. Ein weltliches Gericht sah dies jedoch anders.
Pfarrer Otmar M. geht in Revision und legt Berufung ein - vergeblich
Nach der Revision beim Bundesgerichtshof folgte die nächste Niederlage für Otmar M. Die Revision wurde nicht zugelassen, und er ist nun ein weltlich rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter.
Kurze Zeit später folgte auch das Kirchengericht Köln. Auch hier ließ Otmar M. dies nicht auf sich sitzen und versuchte, gegen das kirchliche Urteil in Rom Berufung einzulegen. Doch auch hier erlebte er eine weitere Niederlage.
Otmar M. wurde nun auch vom Kirchengericht Paderborn schuldig gesprochen, und die Entlassung aus dem Klerikerstand ist nun rechtskräftig und endgültig.
Ein wahrer Segen und ein Sieg für alle Betroffenen.
18 Jahre sind nun seit dem Jahr 2006 vergangen. Wenn man mir 2005 erzählt hätte, was ab 2016 rund um die Person von Otmar M. geschehen würde, hätte ich denjenigen wahrscheinlich ausgelacht. Doch heute kann ich sagen: Es gab Gerechtigkeit. Und das ist, was für mich zählt.
Timo Ranzenberger
Bistum Trier: Stellungnahme zur Entlassung des ehemaligen Priesters Otmar M. aus dem Klerikerstand - Ackermann spricht erstmals von "Verbrechen" und will Verantwortlichen und Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft für Gespräche und Veranstaltungen zur Verfügung stehen
Kirchengericht Paderborn bekräftigt Schuldspruch gegen früheren Pfarrer : Urteil bestätigt
Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) bestätigt.
9. Dez. 2024
Judith Rupp
Trier/Paderborn – Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. bestätigt. Das Kirchengericht Köln hatte den Priester des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt (Entlassung aus dem Klerikerstand).
Nachdem der Priester gegen das erstinstanzliche Urteil beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre Einspruch erhoben hatte, hatte das Dikasterium den Fall an das Kirchengericht in Paderborn übergeben. Das Kirchengericht hat das Urteil bestätigt.
Das Urteil in II. Instanz wurde O.M. zugestellt. Ein weiterer Einspruch ist laut Kirchenrecht nicht möglich.
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat alle Betroffenen in dem Fall – auch diejenigen, deren Fälle nicht Gegenstand des Verfahrens waren – persönlich über das Urteil informiert. (! - Nein, nicht alle Betroffenen wurden bereits von Ackermann informiert, Anmerk. ca;) Ebenso sind das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Straftäters von Bischof Ackermann informiert worden. „Ich weiß aus Gesprächen mit Betroffenen, dass die Überprüfung des Urteils erneut eine Belastung für sie war. Ich hoffe sehr, dass die Bestätigung für sie eine Genugtuung bedeutet, die ihnen in der Verarbeitung des an ihnen begangenen Verbrechens (!), Ackermann spricht erstmal von "Verbrechen", Anmerk. ca) hilft“, sagte Bischof Ackermann.
Auch für die betroffene Pfarrei Freisen in der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen könne nun eine neue Phase in ihrem Gemeindeleben beginnen. „Wie bereits vereinbart stehe ich den dort Verantwortlichen und den Gläubigen für Gespräche oder Veranstaltungen zur Verfügung“, erklärte der Bischof. (Quelle: https://paulinus-bistumsnews.de/aktuell/news/artikel/Urteil-bestaetigt/)
Sonntag, 8. Dezember 2024
Bistum Trier: Freisener Ex-Pfarrer Otmar M. endgültig aus Klerikerstand entlassen
Der ehemalige Pfarrer aus Freisen, der wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wird jetzt endgültig aus dem Klerikerstand entlassen.
Der Trierer Bischof Ackermann bezeichnet den Fall damit als abgeschlossen, eine Berufung sei nicht mehr möglich.
Der Ex-PfarrerDemnach hat das Paderborner Berufungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Kölner Kirchengerichts bestätigt. Der Fall sei nun abgeschlossen, so Ackermann in dem Schreiben. Eine Berufung sei nicht mehr möglich. Damit darf der Ex-Pfarrer keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben, auch keine Sakramente mehr spenden. Der Betroffene Timo Ranzenberger sprach von einer Genugtuung für ihn und weitere Betroffene des Missbrauchs. Die Entscheidung sei fast 20 Jahre nach seiner Anzeige mehr als überfällig.
Montag, 2. Dezember 2024
Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."
Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD:
„Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."
Der wichtigste Satz des Kommissars war: ,Schweine gehören nicht auf die Kanzel, sondern ins Gefängnis.’“
Und weiter: „Doch daran scheitert es oft. Die Bischöfe verschanzen sich in ihren Ordinariaten, bewaffnet mit Anwälten, PR-Beratern und viel Geld aus der Kirchensteuer, und verhindern letztlich effektive Strafverfolgung. Dazu kommen Erpressungsnetzwerke unter Geistlichen und antriebslose Staatsanwälte. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung behindert die Aufklärung des Missbrauchs zusätzlich.
Das Verdienst des ,Tatorts’ ist, einem Millionenpublikum zu vermitteln, wie Priester ihre Opfer anlocken: mit Schokolade, Alkohol, Zigaretten und heutzutage Computerspielen. Dillingers Freund setzte mich in den 60er-Jahren auf seinen Schoß und ließ mich Auto fahren …“ (den vollständigen Artikel auf "bild.de" lesen)
Bistum Trier: "Tatort leider sehr realistisch" - Personen, die nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzugen der Täter; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam und Verbunden zur Kirche sowie "Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass so etwas auch bei ihnen passiert: Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung
Der neue Tatort thematisiert beklemmend Missbrauch in der katholischen Kirche. Warum der Film "leider sehr realistisch" ist.
Erstmalig widmet sich ein Tatort dem Thema Kindesmissbrauch in der Kirche. Ein wenig ist das Drehbuch angelehnt an den realen Fall rund um den Priester Edmund Dillinger. Nach dessen Tod fand sein Neffe vor zwei Jahren in seinem Haus tausende Fotos. Nach bisherigen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger mindestens 19 Personen sexuell, sagen Sonderermittler. Ein Abschlussbericht steht noch aus.
Ansonsten streift der Tatort viele für kirchliche Missbrauchsfälle und deren Aufklärung typische Muster: Bistumsleitungen, die Akten zurückhalten oder frisieren; Personen, die etwas ahnten, aber nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzungen mutmaßlicher Täter; verdeckte (Homo)Sexualität; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam, Verbundenheit zur Kirche sowie Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass "so etwas" auch bei ihnen passiert. Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung. ("domradio.de")
Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte."
„Tatort“ im Check - War der Missbrauch in der Katholischen Kirche wirklich systematisch?
Der „Tatort: Schweigen“ lässt Kommissar Falke (Wotan Wilke Möhring) in einen Fall von systematischem Missbrauchs in der Katholischen Kirche ermitteln. Auf welchen wahren Fall spielt der Plot an? Wer war die ungewöhnliche Gast-Kommissarin? Und wo in Deutschland liegt dieses malerische Kloster?
Der „Tatort“, Deutschlands liebstes Krimikind, greift seit 1970 immer wieder Phänomene und Krisen des Landes in Form gesellschaftlich relevanter 90-Minüter auf. Umso erstaunlicher, dass es bisher noch keinen Fall zu den Missbrauchsskandalen in den Kirchen gab.
Vor allem die Katholische Kirche steht dabei seit 2010 stark im Fokus. War der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Kirche tatsächlich systematischer Natur? Wie funktionierte dieses System? Kooperierte die Kirche beim Filmprojekt?
Worum ging es wirklich?
Seit 2010 wird der Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche im größeren Stile untersucht und offengelegt. Auch die Kirche selbst beteiligt sich. 2018 wurde eine große Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht, die auf Basis der Jahre 1946 bis 2014 zeigte, dass in Deutschland rund 3.700 Kinder und Jugendliche von 1.670 Tätern sexuell missbraucht worden waren. „Tatort“-Routinier Stefan Dähnert ließ sich für seinen Film von einem konkreten Fall inspirieren, der bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängig ist.
„Ein Polizeibeamter hatte im Haus seines verstorbenen Onkels nach dessen Geburtsurkunde gesucht für die Beerdigung - und kinderpornografisches Material gefunden“, erzählt Dähnert. „Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Vermutlich wurden diese Fotos in bestimmten Kreisen rumgereicht. Man dachte ja, man hat schon alles über den Missbrauch in der Katholischen Kirche erfahren. Aber dass es Priester gab, die Kinder untereinander geteilt haben, das wurde uns hier erst klar.“
Darf man von „systematischem Missbrauch“ durch die Kirche sprechen?
Ja, das bestätigte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage von NDR-Autor Dähnert. Der Verfasser des „Tatort“-Drehbuchs berichtet: „Ich habe dann bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt: Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirche einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger? Die Antwort lautete: nein. Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte.“
Auch wenn die Katholische Kirche sich an der Aufklärungsarbeit beteiligt, steht die langjährige Praxis der Kirche in der Kritik, Täter zu decken, anstatt dem Rechtssystem zu übergeben. Gedeckt von Kirchenoberen zog man die Täter lieber „intern“ ab und versetzte sie an neue Stellen, wo sie oft neuen Missbrauch begingen.
Warum gab es gerade in der Katholischen Kirche so viel Missbrauch?
Die Klischee-Antwort lautet: Weil katholischen Priestern im Zölibat leben, der Ehe und auch sexuelle Beziehungen verbietet. Diese würden dann im Sinne der Triebabfuhr „undercover“ von den Geistlichen ausgelebt.
„Tatort“-Autor Stefan Dähnert ist jedoch anderer Ansicht: „Ich glaube, man macht es sich zu einfach, wenn man sagt, durch die Enthaltsamkeit stauen sich so viele sexuelle Triebe auf, die müssen einfach mal raus. Ich glaube vielmehr, dass Menschen mit pädophiler Neigung sich bewusst in den Zölibat begeben, um ihre Sexualität in den Griff zu bekommen. Dieses Grundübel macht die Katholische Kirche zu einem Sammelbecken von Menschen, die Probleme mit ihrer Sexualität haben.“
den vollständigen Artikel auf "ksta.de" lesen
Sonntag, 1. Dezember 2024
Bistum Trier: "Tatort" Bistum Trier
Warum lohnt sich der "Tatort: Schweigen"?
Ein Krimi, der im Umkreis der Katholischen Kirche spielt und Pädophilie zum Thema hat? Mancher mag das klischeehaft finden. Doch leider ist das Thema nach wie vor aktuell.
Die 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie legte ein erschütterndes Bild von den Verbrechen offen: Demnach wurden 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexualisierter Gewalt identifiziert - und 1670 Priester, Diakone und Ordensangehörige als potenzielle Täter.
Der "Tatort: Schweigen" (Regie: Lars Kraume) basiert auf einem wahren Fall, der aktuell von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken untersucht wird. (Der Fall "Edmund Dillinger", Anmerk. ca)
Autor Stefan Dähnert hat die bedrückenden Fakten zu einem emotional wuchtigen Fall verarbeitet, der den Zuschauer mitunter fassungslos macht, ob der grausamen Taten. "Die Menschen kommen zu euch, weil sie glauben wollen. Und der Mensch muss doch an was glauben", sagt ein sichtlich bewegter Thorsten Falke. "Und was macht ihr? Ihr verratet sie. Ihr vergeht euch an den Unschuldigsten: den Kindern."
Genauso schlimm: Noch immer werden vielerorts Täter geschützt - man will Schaden von der Kirche abwenden. Am Beispiel des in seiner Kindheit missbrauchten Daniel Weinert (Florian Lukas) zeigt dieser Film, wie sehr diese Verbrechen und die Verweigerung von Aufklärung und Gerechtigkeit einen Menschen noch Jahrzehnte später belasten können.
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Samstag, 30. November 2024
Bistum Trier: Tatort "Schweigen" basiert auf Causa Edmund Dillinger
Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt.
Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier:
Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. ...
Dort hatte Steffen Dillinger im Haus seines verstorbenen Onkels für die Beerdigung nach dessen Geburtsurkunde gesucht – und kinderpornografisches Material gefunden. Der Priester aus dem Bistum Trier hatte Tausende Fotos und Dias. Wichtige Dokumente ließ die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vernichten. (Anmerk. ca)
Gleichzeitig beginnt Steffen Dillinger mit einer einmaligen Dokumentation der "Causa Dillinger" auf instagram.(www.instagram.com/miss_brauch_t)
Freitag, 29. November 2024
Bistum Trier: Edmund Dillinger - mehrteilige Dokumentation des Neffen - Teil 2: "Die Wahrheit ins Licht rücken"
Mittwoch, 27. November 2024
Bistum Trier/ Edmund Dillinger: Statt Fragen zu beantworten, wirft das Gebaren des Bistums Trier neue Fragen auf - Nun beginnt der Neffe mit einer bisher nie dagewesenen Dokumentation
Seit ebenso langer Zeit legt das Bistum Trier dem Neffen Steine in den Weg. - Schwere Steine.
Jetzt beginnt der Neffe mit einer mehrteiligen Dokumentation.
Eine Dokumentation, die unter anderem der Frage nachgeht: Warum das Bistum Trier - dem bereits 1971 erste Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Dillinger vorlagen - den pädophilen Priester nicht gestoppt hat.
Gleichzeitig legt die Dokumentation das Gebaren des Bistums Trier offen.
Der Neffe Steffen Dillinger: "In der Wohnung fand ich Unmengen an pornografischem Material, das er (Edmund Dillinger, Anmerk. ca) selbst angefertigt hatte und das offenbart, dass er über viele Jahrzehnte ein Serienstraftäter war. Ein Sexualstraftäter."
Freitag, 22. November 2024
Bistum Trier: Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an
Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute
Bis zu 15 Millionen Kinder in Deutschland sind vom Ende der 40er Jahre bis in die 1990er Jahre hinein teils mehrere Wochen in Kinderkurheime verschickt worden. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei. Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute.
Der Erholungswert dieser Kuren ist nach den bisher uns zugänglichen Berichten stark anzuzweifeln, es ist von massiver Traumatisierung auszugehen. Es melden sich täglich mehr Augenzeugen, die von Erlebnissen berichten, die heute als schwere Kindesmisshandlung gelten.
„Wir haben zuerst nicht geglaubt, dass es so viele Fälle gab“, sagt Anja Röhl, 69, Sonderpädagogin, Autorin und Krankenschwester. Röhl hat vor sechs Jahren begonnen, die Leiden der Kinder in den Heimen zu erfassen und die Betroffenen in einem Verein zu versammeln. Das Ziel lautet: Aufarbeitung.
Denn die Schrecken, die die Kinder in den Heimen erlebten, wiegen bis heute schwer. Unzählige, jetzt schon vielfach Rentnerinnen und Rentner, sind traumatisiert. Und trauen sich erst jetzt, an ihren Erinnerungen zu rühren, die oft mit erlittener Gewalt zu tun haben. Manche haben sich seit ihrer Verschickung nicht mehr in die Kurorte an der Nordsee oder in Bayern gewagt. Die Angst sitzt immer noch tief.
Anja Röhl hat mit der Gründung der Homepage verschickungsheime.de, den Publikationen, dem Verein und dem Bundeskongress eine wahre Bewegung ausgelöst. Eine Bewegung von Menschen, die endlich Klarheit darüber haben wollen, was ihnen in ihrer Kindheit in den Kurheimen angetan wurde.
Und wie ist die Lage der Verschickungskinder aus dem Saarland?
„Im Saarland hat es sieben Kinderkurheime gegeben“, sagt Röhl. Die Aufarbeitung stecke noch in den Kinderschuhen. „Aber viele von den saarländischen Kindern sind auch nach Wyk auf Föhr geschickt worden“, erklärt Röhl. Dort gab es mehrere Kinderkurheime, wo Gewalttaten gegen Kinder inzwischen wissenschaftlich dokumentiert seien. Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.
Nach einem SR-Bericht aus dem Jahr 2023 haben in den 1960er Jahren in einem Kinderkurheim auf dem Gelände der Barmherzigen Brüder in Rilchingen katholische Schwestern vom Schönstätter Orden Kindern Gewalt angetan.
den vollständigen Bericht auf "Saarbrücker-Zeitung.de" lesen
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer
Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.
Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.
Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.
Das Bistum Trier teilte mit, dass es sich nicht zu laufenden Verfahren äußere. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. November angesetzt.
Missbrauchsopfer fordert Einsicht in Personalakte
In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt.
Zwischen dem Bistum und Weißenfels bestehen außerdem unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Dokumente überhaupt zur Personalakte gehören und damit dem umfassenden Auskunftsrecht der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterliegen.
Nach Ansicht des Anwalts von Weißenfels, Joachim Weber, kann nur anhand der ungeschwärzten Dokumente entschieden werden, ob sie zur Personalakte gehören. Er sieht daher das Gericht in der Pflicht, Einblick in die Dokumente zu nehmen.
Weißenfels hatte bereits vor Jahren von sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. (Quelle: swr.de)
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger
Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag
Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht
Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden.
Trier (dpa/lrs) - . Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt.
Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.
Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden. (dpa, 09.10.2024)
Dienstag, 15. Oktober 2024
Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.
9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer
Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)
Hintergrund:
- "Er mag es, wenn man um Hilfe schreit" - Jahrelang wurde eine Ministrantin von ihrem Pfarrer sexuell missbraucht. Der Täter leugnet – und die katholische Kirche zeigt, was ihre vollmundigen Versprechen wert sind: Der Anruf kam im April. Die Polizei war dran. In Saarbrücken, Stadtteil Burbach, sei ein Pfarrer überfallen worden, es gebe da Ungereimtheiten, man müsse mit ihr sprechen. „Da bin ich erstarrt“, sagt Monika Gerlach*. Fast zehn Jahre lang hatte sie Burbach, den Pfarrer und alles, was geschehen war, verdrängt. Bis in die Schweiz war sie vor ihrer Vergangenheit geflohen. Es war nicht weit genug. Es ist nie weit genug. (
- Trier/Saarbrücken. Im Umgang mit einem jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfall durch einen Pfarrer aus Saarbrücken-Burbach hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann "gravierende Fehler" eingeräumt. Der heute 70-jährige Geistliche, der sich über Jahre hinweg an zwei Ministrantinnen vergangen haben soll, sei trotz eines Geständnisses und Hinweisen der Polizei im Januar nicht beurlaubt worden. Ackermann erklärte, die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch seien "nicht konsequent" umgesetzt worden, Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen
- Trierer Bischof entlässt Burbacher Ex-Pfarrer wegen Missbrauchs: Triers Bischof Stephan Ackermann hat den Ex-Pfarrer von Saarbrücken-Burbach, Klaus K.(71), wegen erwiesenem Kindesmissbrauch aus dem Pfarrerberuf entlassen. Ein weiterer Ex-Pfarrer, nach SZ-Informationen Paul-Werner F., früher in Schmelz-Limbach und Lebach-Gresaubach tätig, habe um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, teilte das Bistum gestern mit. Zudem wurde einem Pastor aus der Vulkaneifel die Berufsausübung verboten.
Samstag, 12. Oktober 2024
Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant
Veröffentlichung im November geplant
Dienstag, 8. Oktober 2024
(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt
Pressemitteilung
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt
Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.
Anlass der Fachtagung ist die am 22. Juni 2020 von dem damaligen Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Dr. Stephan Ackermann, damaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Die Erklärung betont hierfür insbesondere die Bedeutung von Unabhängigkeit, Transparenz und Betroffenenbeteiligung als Basis für Aufarbeitung. Sie sieht die Einrichtung unabhängiger diözesaner Aufarbeitungskommissionen vor sowie die Schaffung einer strukturierten Betroffenenbeteiligung über diözesane Betroffenenbeiräte. Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ war, überregional eine umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den deutschen (Erz-)Diözesen für Betroffene sicherzustellen. Zugleich wurde über die Erklärung abgesichert, dass bereits vorhandene Aufarbeitungsbemühungen und -studien fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Aufarbeitungsprozess eingebracht werden. Die vereinbarten Kriterien und Standards unabhängiger Aufarbeitung waren ohne Vorbild in Deutschland.
Seit der Unterzeichnung wurden in allen (Erz-)Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen konstituiert. Mitglieder in den Kommissionen sind auch Betroffene aus den (Erz-)Diözesen der diözesanen Betroffenenbeiräte.
Bischof Dieser betont: „Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ die Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Die Zwischenevaluation nimmt die bisherige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und die Ergebnisse der Aufarbeitung aus den Jahresberichten der Kommissionen in den Blick. Die unabhängige Aufarbeitung ist unentbehrlich, damit Betroffene des sexuellen Missbrauchs Mut finden, aus dem Dunkelfeld herauszutreten, und Zugang zu Informationen erlangen über Hintergründe und Verantwortlichkeiten des erlittenen Leids. Diese Erkenntnisse stärken und vertiefen zudem die heutigen Anstrengungen in Prävention und Intervention in den (Erz-)Diözesen und damit den effektiven Schutz gegen Missbrauch. Die Fachkonferenz bietet das Forum, gemeinsam mit den Aufarbeitungskommissionen und Betroffenen sowie Experten diese Ergebnisse zu diskutieren.“
Erzbischof Burger erklärt: „Wir sind den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und allen mitwirkenden Betroffenen sehr dankbar für ihre Arbeit. Die Zwischenevaluation soll nach drei Jahren die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ aufzeigen und die etablierten Strukturen in den Blick nehmen.
Hierbei geht es auch um die zentrale Frage, ob die Betroffenenbeteiligung bei der Aufarbeitung, wie in der „Gemeinsamen Erklärung“ vorgesehen, tatsächlich gelingt.“
Die Unabhängige Beauftragte Claus betont: „Es ist ein Erfolg, dass mittlerweile in allen Bistümern Unabhängige Kommissionen auf Basis der „Gemeinsamen Erklärung“ ihre Arbeit aufgenommen haben. Die heutige Vorstellung der Zwischenevaluation ist ein weiterer wichtiger Schritt, die Aufarbeitung in der katholischen Kirche voranzubringen und zu vergleichbaren Standards und Kriterien der Aufarbeitung zu kommen. Ausgehend von der Zwischenevaluation und den vorliegenden Berichten der Kommissionen wird es nun möglich, die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ weiterzuentwickeln. Mir ist dieser konstruktive Austausch mit allen beteiligten Strukturen wichtig. Für Betroffene ist es unerlässlich, dass sie, unabhängig davon, an welche diözesane Aufarbeitungskommission sie sich wenden, auf qualitativ gleiche und verlässliche Standards der Aufarbeitung treffen. Nur so kann Aufarbeitung unabhängig, transparent und betroffenenzentriert gestaltet werden.“
Zur zweitägigen Fachkonferenz hat der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen eingeladen. Neben der Vorstellung der Ergebnisse der Zwischenevaluation soll auch ein Blick auf die künftige
Arbeit der Unabhängigen Kommissionen geworfen werden. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.
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Hintergrund:
Die Kommissionen sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei und sollen einen weiteren Beitrag dazu leisten, sexuellen Missbrauch in den Diözesen quantitativ zu erheben, den Umgang mit Betroffenen und Tätern sowie Täterinnen zu untersuchen und Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglichen oder erleichtern sowie dessen Aufdeckung erschweren. Die Kommissionen sind zur Abgabe und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zum Stand der Aufarbeitung in dem jeweiligen Bistum verpflichtet sowie zu einer Zwischenevaluation nach drei Jahren und einem vorläufigen Abschlussbericht nach fünf Jahren.
Hinweise:
Weitere Informationen zum Thema Forschung und Aufarbeitung sind auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar. Die „Gemeinsame Erklärung“ finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/275
Dienstag, 3. September 2024
Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt
Freitag, 26. Juli 2024
Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei
- Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
- Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
- Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
- "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
- Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
- Schwarz sei "unangemessen" mit Missbrauchsfällen umgegangen
- Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
- Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
- Die Sorge sei damals gewesen, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen
"Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat seinen Vorgänger Hermann Josef Spital für dessen Umgang mit Missbrauchstätern kritisiert. Er bemängelte auch, dass es zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben habe.
Diese fehlenden Verfahren sind Teil der Ergebnisse einer am Mittwoch vorgestellten wissenschaftlichen Studie. Ein "pastoraler Umgang" mit Verbrechen sei verfehlt, sagte Ackermann.
Die Untersuchung vermittelt das Ausmaß sexuellen Missbrauchs in der Ära Spital. Mindestens 49 Beschuldigte und mutmaßliche Täter in den Reihen der katholischen Kirche und 199 Betroffene hat es demnach in den 1980er und 1990er Jahren gegeben.
Forscher sprechen von einem Hellfeld und vermuten, dass die tatsächlichen Zahlen höher sind. Bei den Recherchen stießen die Studienautoren Lutz Raphael, Lena Haase und Alisa Alic auch auf drei Personen, die sich demnach in zeitlicher Nähe zur erlittenen sexualisierten Gewalt das Leben nahmen.
"Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich", so Ackermann. Er verwies darauf, dass hinter allen Zahlen immer Menschen stünden und sprach von einer schmerzlichen Erinnerung. Machtstrukturen in der katholischen Kirche hätten Missbrauch begünstigt und Aufklärung sowie Ahndung verhindert. Der Bischof versicherte, dass er sich dafür einsetze, dass Kirche ein sicherer Raum sei.
Die frühere Bistumsleitung wird in der Studie hinterfragt: "Während für die Aufklärung intern Sorge getragen wurde, so wurde die moralische Pflicht zu Anzeige und Information staatlicher Stellen vollständig vernachlässigt."
Zwar sei über eine unabhängige Kommission zur Prüfung der Vorwürfe gesprochen, diese aber nie eingerichtet worden. Laut Studie waren bereits der damaligen Bistumsleitung 20 der Beschuldigten bekannt.
Ackermann kritisierte vor diesem Hintergrund, dass unter Spital der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden habe. "Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden", sagte er.
Auch Weihbischof Leo Schwarz, der übergangsweise das Bistum leitete, habe falsch agiert. Dessen Umgang mit Missbrauchsfällen bezeichnete Ackermann als unangemessen, er habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht. Ackermann sprach von Empathie für die Priester-Täter und der Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen." (Quelle: "domradio.de")
Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht
Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht