Freitag, 26. September 2025

Offener Kommentar aus Betroffenensicht: "Keine Straftat" heißt nicht „keine Tat"

Wieder einmal erschüttert ein Missbrauchsfall das Bistum Trier. Und wieder einmal erleben wir Betroffene dasselbe Muster: Wegsehen, Abwiegeln, Intransparenz.

2015 gab es bereits Vorwürfe. -  Das Generalvikariat (!) entschied, es sei „eine disziplinarische Angelegenheit“.  Für  Betroffene klingt das wie ein Schlag ins Gesicht: Missbrauch wird zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Kinder und Jugendliche wurden nicht geschützt, die Institution schon.

Es ist kaum zu ertragen, dass derselbe Priester später sogar Ansprechperson für das Schutzkonzept sein konnte. Für Betroffene ist das blanker Hohn: Täter in Schutzfunktionen, Opfer im Schweigen.

Dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat, ist ein bekanntes Muster. Wir wissen: Viele Taten sind verjährt, schwer nachweisbar oder in Grauzonen. Aber „keine Straftat“ heißt nicht „keine Tat“. Für uns bleibt das Erlebte real, unabhängig davon, ob es Akten füllt.

Und erst jetzt, also 10 Jahre nach den ersten Vorwürfen, wird nach „neuen Erkenntnissen“ gehandelt. Welche das sind, bleibt verschwiegen. Wieder ein Akt der Intransparenz. Wir sollen vertrauen, obwohl immer wieder das Gegenteil gelebt wird.

Die Zahlen sprechen Bände: 711 betroffene Kinder und Jugendliche, 234 beschuldigte Priester allein im Bistum Trier. Das sind keine Zahlen. Das sind zerstörte Kindheiten, Biografien, Leben. Das ist das Hellfeld. - Die Dunkelziffer wird im Dunklen bleiben. 

Wie viele Kinder mussten und müssen leiden, weil die Kirche Täter schützt und Betroffene ignoriert?

Für uns Betroffene bleibt die bittere Erkenntnis: Die Institution handelt nicht aus Einsicht, sondern erst, wenn der Druck von außen zu groß wird. 

Claudia Adams

PS. Der damalige zuständige Trierer Generalvikar hieß übrigens: Georg Bätzing... 


Hintergrund:

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" (Quelle: Blog)

Die Organisation MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier hat mit einer Pressemitteilung auf einen Artikel im Trierischen Volksfreund reagiert. Es geht ausgerechnet um Vorwürfe gegen einen Priester, der maßgeblich an der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt beteiligt gewesen sein soll. (Quelle: hpd.de)


BistumTrier: Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste - Grund für die Maßnahme: Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person.

"Bischof Ackermann untersagt Bistumspriester Ausübung der priesterlichen Dienste
Priester beurlaubt 

Bischof Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt.

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei des Bistums freigestellt. Grund für die Maßnahme sind Vorwürfe sexuellen Missbrauchs einer damals minderjährigen Person. Die Vorwürfe wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet, die die Ermittlungen allerdings eingestellt hat. 

Erstmals waren im Jahr 2015 Vorwürfe gegen den Priester erhoben worden. Die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat haben diese Vorwürfe umfassend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine disziplinarische Angelegenheit handelte, die nicht unter die damals geltenden Leitlinien (Fassung von 2013) zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gefallen sind. Die Verhaltensweisen des Priesters erfüllten auch nach Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im Jahr 2018/2019 erkennbar keinen Straftatbestand. [Zur Erinnerung: Im Nachgang der sogenannten MHG-Studie hatte das Bistum Trier mit den Generalstaatsanwaltschaften vereinbart, alle (Verdachts-)Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum (nochmals) durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen zu lassen.] Entsprechend der Bewertung des Bistums wurde der Vorwurf auf disziplinarischer Ebene behandelt.  

Nachdem 2024 die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft Koblenz erneut vorgetragen wurde, und zwar mit einer auf der Basis von neuen Erkenntnissen erweiterten Sachverhaltsdarstellung, und nach der neuerlichen Einstellung der staatlichen Ermittlungen konnte die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen werden. Aufgrund dort gewonnener neuer Erkenntnisse hat Bischof Ackermann nun die genannte Maßnahme veranlasst. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt für den Priester die Unschuldsvermutung. Daher ist die getroffene Maßnahme nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Sie entspricht vielmehr der gültigen Interventionsordnung und dient der Prävention. 

Das Seelsorgeteam sowie die ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei sind informiert."
(Quelle: Bistum Trier)

Samstag, 13. September 2025

Bistum Trier: "Leistungen in Anerkennung des Leids" im Jahr 2024

Das Bistum Trier hat im Jahr 2024 Leistungen von 1.071.500 Euro für 40 Anträge ausgezahlt sowie Therapiekosten in Höhe von 38.737,19 Euro erstattet. «Insgesamt haben 196 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten», hieß es in einem Bericht des Bistums. Somit seien seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl 3.698.500 Euro als Leistungen in Anerkennung des Leids gezahlt und Therapiekosten von 182.037,33 Euro erstattet worden.

«Außerdem wurden 2024 im Nachgang zum Aufarbeitungsprojekt "Albertinum Gerolstein" 29.000 Euro an Betroffene ausgezahlt», hieß es. Einem Bericht eines kirchenunabhängigen Projekts zufolge waren Schüler des ehemaligen bischöflichen Internats Albertinum in der Eifel misshandelt worden.


den vollständigen Artikel auf "zeit.de" lesen

Donnerstag, 4. September 2025

Bistum Trier: Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird: "Wieder bin ich Bittstellerin, wieder halte ich meine Hand auf, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht" (ca)



Bistum Trier stellt "Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bistum Trier"vor. Direkt zur Broschüre auf der Seite des Bistums Trier. 


Wenn der Leitfaden zum Leidfaden wird

Das Bistum Trier eröffnet seinen Leitfaden mit einer Definition von „Aufarbeitung“, die bereits verrät, wohin die Reise geht: in die Relativierung. Statt klar zu benennen, was Aufarbeitung zwingend bedeuten muss – nämlich Verantwortung übernehmen, Strukturen offenlegen, Schuld anerkennen –, versteckt man sich hinter Floskeln: Der Begriff sei „nicht geschützt“ und „nicht einheitlich definiert“. Das ist kein zufälliger Hinweis, sondern ein rhetorisches Manöver: Wer einen Begriff schwammig hält, kann ihn nach Belieben füllen – und gleichzeitig alles abwehren, was unbequem wäre.

Weiter wird unterschieden zwischen individueller und institutioneller Aufarbeitung. Institutionelle Aufarbeitung sei „klar verortet“ bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission – also: ausgelagert. Damit entzieht sich das Bistum der direkten Verantwortung und verweist auf ein Gremium, das zwar unabhängig heißen mag, aber ohne die Kirche nicht existiert.

Die individuelle Aufarbeitung dagegen wird bewusst im Ungefähren gelassen. „Vom Ziel der Betroffenen aus denken“ klingt großherzig, ist aber in Wahrheit ein Papiersatz ohne Substanz. Denn wer definiert letztlich, was möglich ist? Natürlich nicht die Betroffenen selbst, sondern das Bistum – in seinen Verfahren, mit seinen Kriterien, mit seinen Grenzen.

Und wenn es heißt, die Verfahren sollten „knapp und einfach“ beschrieben werden, zeigt sich erneut das Muster: Reduktion auf Verwaltungsschritte. Aufarbeitung wird hier auf Prozesse, Akteneinsichten und Antragswege verkleinert – nicht auf Wahrheitssuche, Gerechtigkeit oder öffentliche Verantwortung.

Ein schönes Versprechen – mit engen Grenzen

Die Verantwortlichen betonen, der Ausgangspunkt müsse das Ziel der Betroffenen sein. Doch die Verfahren, die tatsächlich möglich sind – Akteneinsicht, Anerkennung von Leid, ergänzende Hilfen – bleiben streng innerhalb institutioneller Vorgaben. Ob Akten lückenhaft sind, wie lange ein Verfahren dauert oder welche Unterlagen einsehbar sind: All das bestimmt die Institution, nicht die Betroffenen. Das Versprechen, „vom Ziel der Betroffenen aus“ zu denken, wird so zum Scheinprinzip.

Betroffenenbeirat – eingebunden statt unabhängig

Besonders deutlich wird das beim Betroffenenbeirat. Das Bistum räumt selbst ein, dass ihm „Vorschuss-Misstrauen“ entgegengebracht wird. Doch statt echte Unabhängigkeit zu schaffen, verweist man auf den Beirat – ein Gremium, das direkt an die kirchliche Verwaltung angebunden ist. Betroffene sollen glauben, hier gebe es eine Kontrollinstanz. In Wahrheit bleibt es eine kirchlich kontrollierte Struktur, ohne echte Macht.

Aktenlücken als Zufall dargestellt

Wenn von „lückenhaften Akten“ die Rede ist, klingt das wie ein bedauerlicher Umstand der Vergangenheit. Tatsächlich aber sind diese Lücken das Ergebnis jahrzehntelanger Vertuschung, bewusster Nicht-Dokumentation und systematischer Schonung von Tätern. Wer das verschweigt, lenkt ab vom institutionellen Versagen und tarnt Schuld als bloße „Grenze des Möglichen“.

Keine verbindlichen Fristen – alte Ohnmacht

Besonders schmerzhaft ist die Aussage, man könne keine Bearbeitungszeiten zusagen. Für Betroffene bedeutet das: Wieder Unsicherheit, wieder Abhängigkeit, wieder Machtgefälle. Schon der Missbrauch war geprägt von Kontrollverlust. Dass nun auch die Aufarbeitung keine Verlässlichkeit gibt, wirkt wie eine zweite Entmündigung.

Ein Baukasten voller Hürden

Die Liste der Verfahren klingt nach vielen Optionen: Akteneinsicht, Auskunftsrechte, spirituelle Begleitung, Anerkennungsleistungen, Hilfssysteme, Unfallversicherung, Öffentlichkeit. Doch jedes dieser Verfahren ist an Bedingungen, Formalitäten und Prüfungen gebunden. Was nach Vielfalt aussieht, ist in Wirklichkeit ein Labyrinth, in dem Betroffene sich erneut abmühen müssen – während die Institution jederzeit die Spielregeln vorgibt.

Spirituelle Heilung – ein doppelter Zynismus

Besonders irritierend: Das Bistum bietet „traumasensible Seelsorge“ an, um Betroffenen bei der Aufarbeitung toxischer religiöser Bilder zu helfen. Doch gerade diese religiöse Sprache wurde von Tätern genutzt, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren. Wenn dieselbe Institution nun Heilung anbietet, wirkt das wie ein doppeltes Spiel: erst Spiritualität als Waffe, dann Spiritualität als Heilmittel.

Das Ende bestimmt die Institution

Am Schluss erklärt das Bistum, ein Aufarbeitungsprozess könne nur gemeinsam beendet werden. Doch gleichzeitig behält man sich vor, Verfahren „ruhen zu lassen“, wenn „alles ausgeschöpft“ sei. Das bedeutet: Am Ende entscheidet doch wieder die Institution, wann Schluss ist. Betroffene haben keine Garantie, dass ihr Bedürfnis nach Anerkennung, Wahrheit und Gerechtigkeit ernsthaft bis zum Ende verfolgt wird.

Für Betroffene jedoch bleibt das Gefühl, erneut Bittsteller zu sein, während die Kirche darüber entscheidet, wie viel Wahrheit, Anerkennung und Unterstützung sie mir zugesteht. Aufarbeitung wird so zur Verwaltung der Ohnmacht – nicht zu dem, was sie sein müsste: ein klarer, mutiger Schritt in Richtung Verantwortung.

Dienstag, 2. September 2025

Bistum Trier: Wurden auch im Bistum Trier unter Marx, Bätzing und Ackermann Sexualstrafäter nicht nur versetzt, sondern auch Opfer weitergereicht? - Betroffene berichten von Täter-Netzwerken: Kleriker, die sich untereinander absprachen und sich gegenseitig Opfer zuführten



Symbolkarte: Versetzungen von Tätern und pädokriminelle Netzwerke in deutschen Diözesen  (ca)


 (...) Für Manfred Schmitz ist die Vermutung, dass „sein“ Täter Netzwerk-Kontakte hatte, eine zusätzliche Beschwernis, auch wenn er nur unter diesem einen Priester zu leiden hatte: Johannes Besgen (1928-2017) war in den 1960ern Kaplan in Geilenkirchen, der heute 72-jährige Rechtsanwalt damals Messdiener. Besgen nahm ihn mit in Urlaub, machte viele Fotos. Auf einem lehnt der schlaksige Junge in Badehose am Heck des dunkelblauen Opels, dahinter die Kärntener Alpen. Besgen fuhr mit ihm auch zu einem Freund, der Pfarrer in Hermeskeil war. „Passiert“ ist damals nichts: „Ich habe im Auto gewartet, bis der Besgen zurückkam“, erzählt Schmitz. Der Name des Freundes: Edmund Dillinger (1935-2022).

Nach dessen Tod fand sein Neffe in Dillingers Haus rund 7000 Fotos und Negative mit Jungen und jungen Männern in sexualisierten Posen. Einige stammten von Afrika-Reisen, die Dillinger für ein von ihm gegründetes Hilfswerk unternommen hatte. Es gibt zahllose potenzielle Opfer, 20 sind bisher bekannt. Seit 1961 gab es Missbrauchsvorwürfe, weshalb Dillinger immer wieder versetzt wurde, wie Journalisten und Sonderermittler des Bistums Trier feststellten. Dort gehörten zum „grauen“ Netzwerk der Vertuscher auch der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und sein Vorgänger: Georg Bätzing und Reinhard Marx.

Schmitz fürchtete, das Dillinger auch Fotos von ihm gehortet haben könnte, die Besgen gemacht hatte. Er durchforstete den Nachlass, fand keine Fotos von sich, allerdings Terminkalender, in denen Dillinger über Jahrzehnte Telefonate, E-Mails, Reisen, Besuche, Messfeiern notiert hatte – wichtige Beweise für ein mögliches Netzwerk. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sie allerdings vernichten.

Es gibt Fotos von einigen Blättern. Sie dokumentieren, wie hartnäckig Dillinger die Nähe von Studenten und Priesteramtskandidaten suchte, unter anderem im Bistum Eichstätt. Auffällig sind auch die befreundeten Mitbrüder: Mehrere wurden in den letzten Jahren aus ihrer Gemeinde entfernt oder vom Dienst suspendiert. Der Grund lässt sich denken. (...)


den vollständigen Artikel "Missbrauch in der Kirche: Wie Täter ihre Opfer an andere Priester weiterreichen" auf "soester-anzeiger.de" lesen


Dienstag, 12. August 2025

Bistum Trier: Täterorganisation bietet Opferberatung an – und nennt es "Heilung"



Dipl.-Theologe, Dipl.-Pädagoge PD Dr. Andreas Zimmer
(Fotoquelle: Bistum Trier)

Zimmer selbst ist  Teil des Systems und vertritt als Präventionsbeauftragter des Bistums Trier genau jene Institution, die systematisch Missbrauch ermöglicht, vertuscht und Täter geschützt hat. Er arbeitet nicht im Auftrag einer neutralen, unabhängigen Stelle, sondern innerhalb des Machtapparates, der Betroffene zutiefst verletzt hat.

Sonntag, 3. August 2025

Bistum Trier: Nach Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki: Gratwanderung für Bischof Ackermann

Für Ackermann ist der Weg jetzt weitgehend vorgezeichnet. Ob er selbst Ermittler wird oder nicht, entscheidet Rom in den kommenden Wochen. In beiden Varianten wird er unter Beobachtung stehen – von der Öffentlichkeit, von Betroffenen und von seinen Amtsbrüdern.

Die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ist inzwischen in Rom gelandet. Bischof Stefan Ackermann aus Trier hat sie – wie es die vatikanischen Verfahrensregeln vorsehen – weitergeleitet. Grundlage dafür ist das Motu proprio Vos estis lux mundi, das Papst Franziskus 2019 eingeführt hat. Die Frage, die sich nun stellt: Welche Rolle spielt Ackermann im weiteren Verlauf – und was kann jetzt konkret auf ihn zukommen?

Bistum Trier: Bischof Ackermann leitet Anzeige gegen Kardinal Woelki gemäß Vatikanverfahren weiter

Der Trierer Bischof Stefan Ackermann hat die Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Rainer Maria Woelki nach Rom weitergeleitet. Damit nimmt alles den Gang, den Papst Franziskus 2019 mit den Verfahrensregeln im Motu proprio "Vos estis lux mundi" festgelegt hat. Viel Spielraum hatte Ackermann nicht: Die Verfahrensordnung legt sowohl seine Zuständigkeit als auch seine Aufgaben klar fest.

Donnerstag, 31. Juli 2025

Bistum Trier: Ackermann leitet Anzeige gegen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki entsprechend kirchenrechtlicher Vorgabe weiter

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das Bischofsdikasterium zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki darüber informiert.

Mittwoch, 30. Juli 2025

UKA-Tätigkeitsbericht 2024: Bistum Trier führt Statistik mit höchsten Fallzahlen an


"Und hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Schrei."

- Claudia Adams -



Am 29. Juli wurde der "Tätigkeitsbericht der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) 2024" veröffentlicht. 

Daraus ergeben sich für das Bistum Trier folgende Fakten:

Mittwoch, 23. Juli 2025

"Wohl kaum aus Überzeugung" - Ein Kommentar von Claudia Adams

Ackermann im Zwiespalt: Ein Bischof zwischen Pflicht und Moral

Bischof Stephan Ackermann befindet sich erneut in einer Situation, die nicht nur seine persönliche Integrität, sondern auch das Vertrauen in die katholische Kirche weiterhin nachhaltig beeinflussen könnte. Ob als ehemaliger Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz oder als Bischof von Trier trägt er eine zentrale Verantwortung bei der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsskandale innerhalb der Kirche - und in seinem eigenen Bistum. Doch diese Verantwortung ist in Ackermanns Fall von tiefen Widersprüchen geprägt, die ihn in eine moralischen Zwickmühle führen könnte.

Ausgerechnet Bischof Ackermann entscheidet über die Weiterleitung der Anzeige gegen Woelki nach Rom

Als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln, zu der das Bistum Trier gehört, soll Ackermann die Anzeige des Betroffenenbeirats der DBK nun an die zuständige Kurienbehörde mit der Bitte weiterleiten, eine kanonische Voruntersuchung gegen Kardinal Woelki einzuleiten. 

Laut dem Kirchenrechtler Thomas Schüller hat der Trierer Bischof bei seiner Entscheidung keine Wahl. „Er muss die Anzeige nach Rom an das Dikasterium für den Glauben und das Dikasterium für die Bischöfe weiterleiten“, sagte Schüller unserer Redaktion. Es sei eine Amtspflicht ohne Ermessensspielraum.

Samstag, 28. Juni 2025

Bistum Trier: Warum man im Bistum Trier von einem "pädokriminellen Netzwerk" sprechen darf


Die Bezeichnung „pädokriminelles Netzwerk“ im Bistum Trier
 ist angesichts der belegten Muster nicht nur berechtigt, sondern notwendig, 
um das Ausmaß institutioneller Verantwortung klar zu benennen.

Im Bistum Trier sind alle Merkmale für ein solches Netzwerk belegt." 

 


Claudia Adams, 28.06.2025



Edit: In der ersten Version dieses Beitrags verwandte ich den Begriff "pädophiles Netzwerk". Doch dies trägt der Tragweite kaum Rechenschaft. "Pädophilie"  bezeichnet die sexuelle Neigung eines Erwachsenen zu Kindern, die bei Betroffenen oft zu großem Leid führt – sie ist aber nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Pädophilie wird erst dann zu Pädokriminalität, sobald ein Kind zum Objekt realer sexueller Handlung, Kommunikation, Darstellung oder Fantasie wird – egal, ob physisch anwesend oder digital. - Da es sich in diesem Kontext um strafbare Handlungen durch kirchliche Angehörige im Bistum Trier handelt und somit die Merkmale eine pädokriminellen Netzwerkes erfüllt sind, werde ich zukünftig auch nur noch den Begriff "pädokriminell" anwenden. (ca)

Freitag, 27. Juni 2025

Bistum Trier: Pädophilen-Netzwerk im Bistum Trier: Warum diese Frage erlaubt sein muss - und was dafür spricht




„Können Sie etwas zur Vermutung eines Pädophilen-Netzwerks sagen?“
„Nein, das ist zu früh. Es ist offen, ob wir da einen Fuß in die Tür bekommen.“
(Oberstaatsanwalt Hromada zur Causa Dillinger, SZ, 15.05.2023)




Wenn  ein ehemalige Generalstaatsanwalt  auf die naheliegende Frage nach einem pädophilen Netzwerk so ausweicht – dann lässt diese Aussage tief blicken. Und es ist klar: Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. 

Gibt es ein pädophiles Netzwerk im Bistum Trier?

Die bekannten Fakten sprechen eine Sprache, die kaum noch anders zu deuten ist:

Donnerstag, 26. Juni 2025

Bistum Trier: "In dem Verfahren sollen mindestens vier Angehörige der katholischen Kirche, von denen einige noch leben, eine Rolle spielen. Die Personen seien von verschiedenen Opfern Dillingers benannt worden." - Hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Akten bewusst zurück? - Ein Kommentar

Wenn lebende Kirchenmänner beschuldigt werden, schweigt der Staat besonders laut

Es gibt Verfahren, bei denen das Schweigen der Justiz lauter ist als jede Pressemitteilung des Bistums Trier. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des "Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern sowie den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen" gehört genau in diese Kategorie. Brisant ist dabei nicht nur, was untersucht wird – sondern vor allem, wer darin eine Rolle spielen soll.

Bistum Trier: Causa Dillinger: erneut sorgt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Irritation: Sondermittler erhielten bis heute keine Akteneinsicht




direkt zum "Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger" von Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada, 10. April 2025  / direkt zur Pressemitteilung des Bistums Trier


Der Abschlussbericht im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund Dillinger liegt vor. Der Versuch, Betroffene in Afrika ausfindig zu machen, blieb erfolglos.

Donnerstag, 5. Juni 2025

Kommentar: Bischof Ackermann - Ein weiteres Meisterstück der Ignoranz gegenüber Betroffenen und gegenüber sexuellem Missbrauch






Wir halten fest:

Ein heute 64-jähriger Betroffener, der als Schulkind von einen Trierer Bistumspriester über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht wurde und bis heute unter den Folgen leidet, beabsichtigt, das Bistum Trier auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Summe von  300.000 Euro scheint eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid.

Doch der Betroffene ist auf Prozesskostenhilfe angewiesen und sein Antrag auf diese Hilfe wurde nun auch in zweiter Instanz vor dem Koblenzer Oberlandesgericht abgelehnt. Das Gericht schließt sich der Argumentation der Ersten Instanz,  des Trierer Landgerichts,  an: Die Taten lägen bereits 50 Jahre zurück und seien verjährt. Zudem habe das Bistum Trier die „Einrede der Verjährung“ erhoben – mit der Begründung, "dass sich aus der Personalakte des beschuldigten Priesters keine Hinweise auf Fehlverhalten" ergäben.

Mittwoch, 4. Juni 2025

Bistum Trier: Nach Erhebung der Einrede der Verjährung durch Bischof Ackermann wegen "Nichtwissens" - Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Prozesskostenhilfe: Bistum schweigt

"Ein Mann aus dem Bistum Trier gibt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein. Weil der Vorwurf aber so lange zurückliegt, scheint eine Klage auf Schadenersatz aussichtslos. Deswegen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern.

"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. 

Dienstag, 3. Juni 2025

Bistum Trier: Schwere Vorwürfe gegen Bistum Trier im Fall des ehemaligen Trierer Diözesanrichters H.

Ein wegen Missbrauchs bestrafter prominenter Trierer Bistumspriester hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat das zwei Jahre zurückliegende Urteil eines Trierer Richtergremiums bestätigt:

Das Pikante an dem Fall: Der Geistliche war selbst viele Jahre lang Diözesanrichter und leitete einst 
die Abteilung Kirchenrecht im Generalvikariat. 

Nach früheren Aussagen der Opfervereinigung MissBit soll er sogar selbst mit der Erfassung und Beurteilung von Vorfällen sexualisierter Gewalt in der Kirche befasst gewesen sein.

Bistum Trier: Kölner Kirchengericht bestätigt Urteil: Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen

28.05.2025

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier darf nach sexuellem Missbrauch keine priesterlichen Aufgaben mehr übernehmen. Ein Kölner Kirchengericht hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Kirchengericht hatte den Geistlichen im Ruhestand im April 2023 wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen für schuldig befunden und den kirchlichen Strafprozess damit abgeschlossen.

Der Priester legte Berufung ein, doch das kirchliche Gericht im Erzbistum Köln bestätigte jetzt das Urteil und die Strafen, teilte das Bistum Trier mit.

Montag, 14. April 2025

Bistum Trier: P.I.A. Jahresbericht 2024

Am 09. April 2024 veröffentlicht das Bistum Trier seinen "P.I.A. Jahresbericht 2024".


statistische Angaben des Bistums Trier,  die aus dem "P.I.A.  Jahresbericht 2024" hervorgehen: 


Beschuldigungen gegen verstorbene Personen 2024 

  • 2024 gingen 7 (Erst-) Meldungen und eine Folgemeldung aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. Bei den Beschuldigten handelte es sich um fünf Pfarrer, zwei Ordenspriester im Gestellungsverhältnis und einen Ordensgeistlichen.
  • In sieben Fällen wurden erstmalig gegen den Beschuldigten Vorwürfe erhoben. 
  • Eine Beschuldigung bezieht sich auf eine Tat gegenüber einer erwachsenen Person.
  • Alle Beschuldigungen beziehen sich auf Delikte, die in den 1960er bis 1980er Jahren verübt worden sind. 

Donnerstag, 3. April 2025

Bistum Trier: katholischer Pfarrer zu 1.800 Euro Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt

Wittlich ‐ Kirche als Tatort: Ein Geistlicher muss wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen 1.800 Euro zahlen. Der Pfarrer suchte Tatgelegenheiten im Gotteshaus, im Auto – und in der Wohnung des Betroffenen.

Ein Pfarrer muss 1.800 Euro wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen im Bistum Trier zahlen. Mindestens sieben Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Wittlich am Montag mitteilte. Der Geistliche suchte dafür laut Gericht Tatgelegenheiten vor dem Gottesdienst in einer Kirche, im Auto sowie in der Wohnung des Betroffenen. Er hat den Minderjährigen demnach außerdem dazu aufgefordert, ihm ein intimes Foto von sich zu senden.

Samstag, 22. März 2025

Nach Cyberangriff auf Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Fatale Äußerung der DBK-Sprecherin Beate Gilles: "Ganz zum Glück sind bisher keine personenbezogenen vertrauliche Daten an einer Stelle erschienen."

Wer in der Römisch-Katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, kann bei der RKK für das Leid, das man erfahren hat, eine Anerkennungsleistung beantragen.

Dafür müssen Betroffene bei der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) einen Antrag stellen. Die UKA speichert dann diese Daten - allerdings auf den Servern der "Deutschen Bischofskonferenz" (DBK),  die wiederum Opfer einer Cyberattacke wurde.


Daten "die eigentlich nicht wirklich viel sensibler sein könnten"

Es werden nicht nur die Daten über Tathergänge gespeichert, sondern auch, welche Folgen der sexuelle Missbrauch hatte. Medizinische Diagnosen, psychologische Gutachten. 

Betroffene mach sich daher - berechtigterweise -  große Sorgen, ob ihre Daten gestohlen worden sind.

Dienstag, 18. März 2025

Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestätigt nach Cyberangriff: UKA gehört zum IT-System des Verbandes der Diözesen Deutschlands

 

Quelle: DSGVO-portal.de




Am 10. Februar 2025 wurde ein Cyberangriff auf die IT-Systeme  des "Verbandes der Diözesen Deutschland" festgestellt. 

Dass diese Meldung auch auf der Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) veröffentlicht wurde, warf Fragen auf. 

Jetzt bestätigt der Verband:  An die IT-Systeme des Verbandes sind nicht nur die "Deutsche Bischofskonferenz" (DBK), sondern auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) angeschlossen. 

Mittwoch, 5. März 2025

Nach Cyberangriff auf DBK: DBK und UKA warnen vor Veröffentlichung hochsensibler Daten - Mögliche Betroffene sollen unverzüglich informiert werden

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden.

Dazu teilt die DBK am 11. Februar öffentlich auf ihrer Homepage mit: 

"Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz/des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird. 

Montag, 3. März 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann erlässt neue Dekrete zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten in Sachakten und über Verwaltung des Geheimarchivs für das Bistum Trier - Generalvikar veröffentlicht Richtlinien zur Regelung des Verfahrens zur Akteneinsicht und Aktenauskunft

Neue Dekrete und Richtlinien treten ab 01. April 2024 in Kraft 


 Nr. 81 

Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten in Sachakten des Bistums Trier

__________________________________________________________


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt Einsichts- und Auskunftsrechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs (Betroffene) und Dritten in Sachakten des Bistums Trier.

(2) Als Betroffene im Sinne dieser Ordnung gelten Personen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Plausibilität eines Hinweises gemäß Ziffer 20 der Interventionsordnung für das Bistum Trier in seiner jeweils gültigen Fassung1.

Donnerstag, 30. Januar 2025

Bistum Trier: Niederfischbach - Nachdem ein Opfer sein Schweigen gebrochen hat, meldeten sich weitere Betroffene in der Heimatpfarrei des ehemaligen Trierer Generalvikars und heutigen Bischofs von Limburg, Georg Bätzing.

Jahrzehntelang hat ein Betroffener zum erlittenen Missbrauch durch einen Pfarrer in Niederfischbach geschwiegen. Nachdem er sich dem derzeitigen Pfarrer, Augustinus Jünemann, anvertraute, kam ein Stein ins Rollen. 

  • "Im Verlaufe des Abends (Infoveranstaltung in Niederfischbach, am 16.01.2025, Anmerk. ca)   haben sich weitere Betroffene als Opfer geoutet. Nach meiner Zählung derzeit sechs bekannte Jugendliche. Und das ist nur das Hellfeld." (Hermann Schell, hpd.de)
  • Inzwischen haben sich weitere Betroffene gemeldet. (rhein-zeitung.de, aktualisiert). 

Montag, 27. Januar 2025

Bistum Trier: Bisher bezahlte das Bistum Trier nur 3.698.500 Euro an 196 von mindestens 711 Betroffenen

Als sogenannte "Leistungen in Anerkennung des Leids" wurden seit 2010 aus dem Bischöflichen Stuhl Trier 3.698.500 Euro an Betroffene gezahlt. Das teilte eine Sprecherin des Bistums am Montag in Trier  mit. Außerdem erstattet die Diözese Therapiekosten in Höhe von 182.000 Euro. 

Im Schnitt bedeutet dies 18.869,90 Euro pro Opfer sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier. 

Freitag, 24. Januar 2025

Bistum Trier: Entgegen der Behauptung Ackermanns: Täternetzwerk von pädophilen katholischen Priestern im Bistum Trier kann nicht mehr ausgeschlossen werden

"Dass Bischof Ackermann Edmund Dillinger quasi schützte und ihn per Dekret aus der Schusslinie nahm, war beileibe nicht der einzige Skandal in diesem Missbrauchskomplex Dillinger:  Jede Menge Beweismaterial, darunter auch jene Tagebücher des Priesters, vertraute der Neffe des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für weitere Ermittlungen an.  Die aber hatte ihre ganz eigene Ermittlungsmethode und machte kurzen Prozess – mit der Glaubwürdigkeit."

Der Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Lars Hennemann,  spricht über ein mögliches Täternetzwerk  bzw. einem "Netzwerk von Mitwissenden" im Bistum Trier.  Hinweise darauf, die auch in andere Bistümer führten, gebe es genug. 

Causa Edmund Dillinger: "Mein Onkel konnte nur diesen Zugriff auf so viele junge Menschen haben, weil er die Kirche hinter sich hatte"

Edmund Dillinger, ein katholischer Priester aus dem Bistum Trier hinterlässt ein Haus voll mit Aufzeichnungen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Sein Neffe erbt den Tatort – und versucht herauszufinden, was geschehen ist. Inzwischen ist dem Neffen klar, dass sein Onkel diesen Zugriff auf so viele junge Menschen nur haben konnte, weil er die Kirche hinter sich hatte. 

"Es geschahen ein paar merkwürdige Dinge nach dem Tod des Onkels. Zweimal wurde versucht in das Haus einzubrechen. Ein Priester weigerte sich, die Beerdigung zu zelebrieren, ein anderer Priester bot per Sprachnachricht an, dem Neffen zu helfen: "Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, aber man sollte das nicht öffentlich machen (...), dafür ist die Sache einfach zu heiß." Und: "Das wäre mir ganz recht, dass wir beide im Untergrund arbeiten." 

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bistum Trier: Urteil ist rechtskräftig: Akten bleiben geschwärzt - Keine vollständige Akteneinsicht für Missbrauchsopfer in Personalakte

Das Urteil ist rechtskräftig: Weiter keine Akteneinsicht für Missbrauchsopfer

Die Betroffene hatte eine vollständige Einsicht ihrer Personalakte gefordert. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, geht die Betroffene nicht in Berufung. 

Das Urteil vom Arbeitsgericht Trier aus dem vergangenen Dezember ist damit rechtskräftig. Darin wurde ihre Klage auf eine vollständige Akteneinsicht abgewiesen.

Urteil: Keine Einsicht in die Personalakte

Die Klägerin ist noch immer beim Bistum Trier eingestellt. Sie hatte vor Gericht eine uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte gefordert, die mehrere Aktenordner umfasst. Das Bistum stellte der Klägerin aber nur eine Version zur Verfügung, in der etliche Seite komplett geschwärzt sind.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Mit Verlaub, Herr Bischof: Sie haben aus dem Bistum Trier ein Trümmerfeld gemacht - Ein offener Brief

Mit Verlaub, Herr Bischof!

Wer könnte das Versagen der katholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester besser dokumentieren und repräsentieren als Sie – in Persona? 

Haben Sie einmal überlegt, welchen Anteil Sie selbst zu dem Ansehensverlust und dem Vertrauensverlust der katholischen Kirche beigetragen haben? Jede Menge, Herr Bischof – jede Menge. 

Was Sie versprachen 

Als der sexuelle Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche öffentlich wurde, beteuerten Sie "Transparenz statt weiterer Geheimhaltung“. Sie versprachen Aufklärung und Aufarbeitung. Sie kündigten eine „Null-Toleranz-Linie gegenüber den Verbrechen“ an und forderten: „Eine Verharmlosung oder ein Vertuschen darf es beim Thema Kindesmissbrauch nicht geben“. 

Mittwoch, 15. Januar 2025

Bistum Trier: Neben Einrede der Verjährung - Ackermann bestreitet Vorwürfe mit "Nichtwissen" : In der Personalakte gebe es schließlich keine Hinweise auf Beschwerden gegen den Pfarrer

Bistum verweist auf Personalakte

Mit der Einrede der Verjährung bezog sich das Bistum Trier auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Juli 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die im Klageentwurf erhobenen Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", heißt es laut Bistum in der Erwiderung.

Grund dafür sei, dass es abgesehen von den Vorwürfen, die Gegenstand des Klageentwurfs seien, nach vorliegendem Kenntnisstand keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergäben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf Fehlverhalten im Kontext eines sexuellen Missbrauchs.

Dienstag, 14. Januar 2025

Bistum Trier: Bischof Ackermann beharrt auf Verjährungsfrist der an Kindern begangenen Verbrechen

Während das Erzbistum Köln bereits zum wiederholten Mal auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, besteht ausgerechnet der ehemalige "Missbrauchsbeauftragte", Bischof Ackermann, im eigenen Bistum auf die Verjährungsfrist. 

Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.

Mittwoch, 8. Januar 2025

Bistum Trier: Die Taten wurden vertuscht, die Verbindung zu den jeweiligen Bistümern verschleiert, falsche Namen, Konten von Mittelsmännnern und verdeckte Finanzströme - Jetzt gibt Ackermann zu: Auch im Bistum Trier wurden katholische Priester, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ins Ausland versetzt - Betroffene sollen sich melden

Die Bistümer in Trier und Eichstätt und das Erzbistum Bamberg fordern mögliche Betroffene auf, sich zu melden:

Statt sexuellen Missbrauch durch katholische Priester aufzuklären, half die Katholische Kirche den Tätern, sich nach Südamerika abzusetzen - bis die Tat verjährt war. Kein Einzelfall, wie ARD-Recherchen zeigen.

Bistum Trier: Bischof Ackermann betont, dass die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker die katholische Kirche auch weiterhin beschäftigen wird

Trier (dpa/lrs) - Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker wird die katholische Kirche auch künftig weiter beschäftigen. „Es gibt da keinen Schlussstrich“, sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur. „Wir wollen ja, dass die Aufarbeitung eine nachhaltige Wirkung hat.“

Da sei einmal die Erinnerungskultur: Diese solle so gepflegt werden, „dass man die Thematik präsent hält“. Auch mit Blick auf die Prävention dürfe das Thema nicht verschwinden, sagte der Bischof. „Präventionsmaßnahmen hängen an den Aufarbeitungsprozessen, das heißt am Zeugnis von Betroffenen darüber, was sie erlitten haben.“ 

Sonntag, 5. Januar 2025

Bistum Trier: Causa Dillinger: Sorgten der ehemalige Ansprechpartner für Betroffene, Peter Rütten und Bischof Ackermann selbst für Löschung wichtiger Daten bei "Wikipedia"? Diesen Verdacht legt eine Email aus dem Jahr 2018 zwischen Rütten und Ackermann nahe.

Am 19.03.2018 weist Rütten Bischof Ackermann per email auf den Wikipedia-Eintrag von Edmund Dillinger hin: 

In dieser Email schlägt der Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch, Peter Rütten, Bischof Ackermann vor, den Wikipedia-Eintrag über Edmund Dillinger abzuändern respektive Daten zu löschen. Der Bischof vermerkt handschriftlich auf der weitergeleiteten Mail von Rütten: "Sollen wir <Zelebrationsverbot> einfügen?"

Donnerstag, 2. Januar 2025

Bistum Trier: Im Saarland, dem "katholischsten" Bundesland, ist die Zahl der Katholiken deutlich gesunken

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Katholiken im Saarland deutlich gesunken. 2011 waren noch knapp 62 Prozent der Bevölkerung Mitglied der katholischen Kirche, jetzt sind es nur noch 51 Prozent. Immer weniger Menschen im Saarland gehören einer der beiden großen Kirchen an. 

Sonntag, 29. Dezember 2024

Werte Lesende,


auf der neuen Seite (Tab) "Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche im Bistum Trier - die Chronologie" werde ich in den nächsten Wochen eine chronologische Übersicht über das Bistum Trier aufbauen, die sowohl den sexuellen Missbrauch durch katholische Priester im Bistum Trier als auch den Umgang der Verantwortlichen mit der Thematik dokumentiert. 

Claudia Adams

Freitag, 20. Dezember 2024

Bistum Trier: Niederfischbach: der ehemalige Trierer Generalvikar, heutiger Bischof von Limburg und Vorsitzender der DBK, Georg Bätzing, sprach bereits 2021 von sexuellem Missbrauch mit mehreren Betroffenen in Niederfischbach: "Ich habe immer ein Wissen darüber gehabt"

Bätzing: 

 Der ehemalige Trierer Generalvikar und heutige Bischof von Limburg, Georg Bätzing,  in einem Interview mit "domradio.de" im Dezember 2021.  Bätzing betonte, dass er "immer Wissen darüber (Causa Niederfischbach) gehabt habe" und sprach von einem  angeblichen "Lernprozess". 


Zudem behauptet Bätzing im Mai 2024: "Ich meine, in den mit bekannten Fällen ansonsten entschieden und korrekt vorgegangen zu sein."  (...)  Er könne jedoch mit Gewissheit sagen, dass er nie irgendetwas vertuscht habe. "Im Gegenteil", betont Bätzing.

Donnerstag, 19. Dezember 2024

Bistum Trier: Betroffener bricht sein Schweigen: Nach den Begegnungen mit Ackermann sei klar gewesen: "Das wird jetzt alles aufgearbeitet". - Aber: Hoffnung und Erwartungen wurden enttäuscht - Auch von Bischof Bätzing hätte er sich frühere und konkretere Schritte gewünscht


Das Schweigen brechen: Betroffener berichtet von sexuellem Missbrauch durch katholischen Pfarrer in Niederfischbach

Niederfischbach:  In den 60er-Jahren sei der Missbrauch geschehen. Der mutmaßliche Täter: wird über Nacht aus der Gemeinde genommen. Der Betroffene leidet bis heute. Und er beklagt: Die Opfer sind es, die immer wieder die Initiative zur Aufarbeitung ergreifen müssen. 

TV-Bericht im Jahr 2010 über Missbräuche löst in ihm "eine Lawine aus"

Der Bericht katapultiert ihn zurück in die Zeit der 60er-Jahre, öffnete Türen zu Erinnerungen, die er ganz weit nach hinten geschoben hatte. In diesem Moment kommen sie hervor und er will darüber sprechen. Erstmalig erzählt er seiner Frau davon. Und noch einmal mehrere Jahre später schreibt er eine Nachricht an den aktuellen Pfarrer. Nach Niederfischbach, seine alte Heimat.

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Bistum Trier: "Mit der Hand von Beinen in den Intimbereich gestrichen" - laut Bistum kein sexueller Missbrauch - Beschuldigter Pfarrer wurde anschließend Ansprechperson "für Beschwerden oder den Verdacht eines grenzüberschreitenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt"


Quelle: Internetauftritt der Pfarreiengemeinschaft


Seit 2023 ist der mit Vorwürfen konfrontierte Pfarrer offiziell als Ansprechpartner  "bei Verdacht  grenzüberschreitendes Verhaltens oder sexualisierter Gewalt" aufgeführt. Der Trierer Bistumspriester war maßgeblich an der Erstellung des "Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt" beteiligt.

Der Entwurf des Konzepts wurde auch der Bistumsleitung übergeben, die dieses prüfen und gegebenenfalls verbessern und erweitern sollte.  

Dem Trierer Bistumspriester werden 2015 und 2016 Übergriffe vorgeworfen. Zudem gibt es weitere Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten. (ca)

Dienstag, 17. Dezember 2024

Bistum Trier: Keine Einsicht in Personalakte für Missbrauchsopfer - Anwalt der Klägerin: "Offenbar nicht gewollt, dass Dinge aufgeklärt werden."

Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage einer Frau mit dem Pseudonym Karin Weißenfels abgewiesen. Sie hatte umfassende Einsicht in ihre Personalakte beim Bistum Trier gefordert.

"Ich bin fassungslos", sagte die Klägerin mit dem Pseudonym Karin Weißenfels nach der Urteilsverkündung am Dienstagvormittag in Saal 1 des Arbeitsgerichts Trier. Nur sie und ihr Anwalt waren zu dem Termin gekommen, Vertreter des Bistums Trier nicht. Die Richterin sagte zu der Frau, sie verstehe, dass sie enttäuscht sei. Juristisch habe sie aber so entscheiden müssen.

Mittwoch, 11. Dezember 2024

Bistum Trier: Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" - Doch wie "unabhängig" ist die Aufarbeitungskommission"im Bistum Trier wirklich, wenn der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Brauer bereits 2012 nachweislich über den Sachverhalt Dillinger informiert wurde?

Bischof Ackermann versprach "vollständige Unabhängigkeit" als er den ehemaligen Trierer Generalstaatsanwalt Dr. Brauer  zur Unterstützung der  "unabhängigen Kommission für Aufarbeitung im Bistum Trier"  ernannte -  Doch wie "unabhängig" ist eine Kommission, wenn ein selbsternannter "Chef-Ermittler" bereits 2012 über den Missbrauch von Edmund Dillinger informiert war und Personaldaten zugesandt bekam?


                                            Foto: dpa/Sebastian Gollnow Quelle: "Trierischer Volksfreund"

1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier.  Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.

Bistum Trier: Dritter Zwischenbericht der "Unabhängigen" Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier

"Ermittlungen in der Causa „Dillinger“

Im Zweiten Zwischenbericht hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den Fall des am 27. November 2022 verstorbenen Priesters Edmund Dillinger aufgegriffen und dargelegt, ein eigenes Projekt zur Aufklärung des Sachverhalts und der Zusammenhänge auf den Weg gebracht zu haben. Mit diesem Projekt wurden die ehemaligen Staatsanwälte Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada beauftragt. Die Aufarbeitung zumindest in Deutschland wurde zwischenzeitlich weitgehend  abgeschlossen und am 10. April 2024 ein vorläufiger Abschlussbericht vorgelegt, der am 7. Mai 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Montag, 9. Dezember 2024

Bistum Trier: Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. zeigt sich erleichtert : "Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden zu finden, der mir so lange verwehrt war."

 

Timo Ranzenberger,
Betroffener des ehemaligen Freisener Pfarrers Otmar M. 
Foto: privat

Ich bin nun sehr zufrieden und erleichtert. Die letzte Nacht konnte ich aufgrund dieser frohen Botschaft nicht wirklich schlafen – die Erleichterung war einfach zu groß. Die Meldung bezüglich der Entlassung aus dem Klerikerstand ist für mich ein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk zugleich. Dieses Urteil, das endlich Gewissheit brachte, fühlt sich wie ein wahrer Neubeginn an. Es ist, als ob ein schwerer Last von mir genommen wurde, und ich kann nun versuchen den Frieden finden, der mir so lange verwehrt war.

Bistum Trier: Stellungnahme zur Entlassung des ehemaligen Priesters Otmar M. aus dem Klerikerstand - Ackermann spricht erstmals von "Verbrechen" und will Verantwortlichen und Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft für Gespräche und Veranstaltungen zur Verfügung stehen

Kirchengericht Paderborn bekräftigt Schuldspruch gegen früheren Pfarrer : Urteil bestätigt 

Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) bestätigt.

9. Dez. 2024

Judith Rupp

Trier/Paderborn – Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. bestätigt. Das Kirchengericht Köln hatte den Priester des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt (Entlassung aus dem Klerikerstand). 

Nachdem der Priester gegen das erstinstanzliche Urteil beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre Einspruch erhoben hatte, hatte das Dikasterium den Fall an das Kirchengericht in Paderborn übergeben. Das Kirchengericht hat das Urteil bestätigt.  

Das Urteil in II. Instanz wurde O.M. zugestellt. Ein weiterer Einspruch ist laut Kirchenrecht nicht möglich. 

Sonntag, 8. Dezember 2024

Bistum Trier: Freisener Ex-Pfarrer Otmar M. endgültig aus Klerikerstand entlassen

Der ehemalige Pfarrer aus Freisen, der wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, wird jetzt endgültig aus dem Klerikerstand entlassen.

Der Trierer Bischof Ackermann bezeichnet den Fall damit als abgeschlossen, eine Berufung sei nicht mehr möglich. 

Der Ex-PfarrerDemnach hat das Paderborner Berufungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Kölner Kirchengerichts bestätigt. Der Fall sei nun abgeschlossen, so Ackermann in dem Schreiben. Eine Berufung sei nicht mehr möglich. Damit darf der Ex-Pfarrer keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben, auch keine Sakramente mehr spenden. Der Betroffene Timo Ranzenberger sprach von einer Genugtuung für ihn und weitere Betroffene des Missbrauchs. Die Entscheidung sei fast 20 Jahre nach seiner Anzeige mehr als überfällig.

Montag, 2. Dezember 2024

Bistum Trier: Opfer spricht: "Mein Täter, der Priester, war mit Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Rechtsanwalt Manfred Schmitz (71) ist selbst Missbrauchsopfer und Mitglied des Betroffenenbeirats der deutschen Bischofskonferenz. Er hat den Wotan-„Tatort“ im TV gesehen, sagt gegenüber BILD: 

„Der Täter erinnert mich an meinen Peiniger. Der Priester war mit Pfarrer Edmund Dillinger befreundet. Er hat auch Fotos und Videos gesammelt und über seine Opfer genau Buch geführt. Dillinger hat Kinder und Porno-Fotos auch an andere Pädokriminelle vermarktet."

Der wichtigste Satz des Kommissars war: ,Schweine gehören nicht auf die Kanzel, sondern ins Gefängnis.’“

Bistum Trier: "Tatort leider sehr realistisch" - Personen, die nicht handelten; Hinweise, die durch Kirchenobere ignoriert wurden; Versetzugen der Täter; Gemeindemitglieder zwischen Gehorsam und Verbunden zur Kirche sowie "Nicht-Glauben-Können oder -Wollen, dass so etwas auch bei ihnen passiert: Vor allem: Jahrzehntelanges Missachten von Schutzbefohlenen und Betroffene zwischen Verdrängung und Verzweiflung

Der neue Tatort thematisiert beklemmend Missbrauch in der katholischen Kirche. Warum der Film "leider sehr realistisch" ist.

Erstmalig widmet sich ein Tatort dem Thema Kindesmissbrauch in der Kirche. Ein wenig ist das Drehbuch angelehnt an den realen Fall rund um den Priester Edmund Dillinger. Nach dessen Tod fand sein Neffe vor zwei Jahren in seinem Haus tausende Fotos. Nach bisherigen Erkenntnissen missbrauchte Dillinger mindestens 19 Personen sexuell, sagen Sonderermittler. Ein Abschlussbericht steht noch aus.

Bistum Trier: Tatort-Autor fragte bei Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach: "Wenn wir behaupten, es hat in der Katholischen Kirchen einen Pädophilen-Ring gegeben, kriegen wir dann Ärger?" - Die Antwort der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: "Nein." - "Leider ist sehr viel wahr an unserer Geschichte."

 „Tatort“ im Check - War der Missbrauch in der Katholischen Kirche wirklich systematisch?

Der „Tatort: Schweigen“ lässt Kommissar Falke (Wotan Wilke Möhring) in einen Fall von systematischem Missbrauchs in der Katholischen Kirche ermitteln. Auf welchen wahren Fall spielt der Plot an?

Sonntag, 1. Dezember 2024

Bistum Trier: "Tatort" Bistum Trier




Warum lohnt sich der "Tatort: Schweigen"?

Ein Krimi, der im Umkreis der Katholischen Kirche spielt und Pädophilie zum Thema hat? Mancher mag das klischeehaft finden. Doch leider ist das Thema nach wie vor aktuell. 

Die 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie legte ein erschütterndes Bild von den Verbrechen offen: Demnach wurden 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexualisierter Gewalt identifiziert - und 1670 Priester, Diakone und Ordensangehörige als potenzielle Täter. 

Der "Tatort: Schweigen" (Regie: Lars Kraume) basiert auf einem wahren Fall, der aktuell von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken untersucht wird. (Der Fall "Edmund Dillinger", Anmerk. ca)

Samstag, 30. November 2024

Bistum Trier: Tatort "Schweigen" basiert auf Causa Edmund Dillinger


Zum ersten Mal wird in der ARD-Krimiserie  "Tatort" vom Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche erzählt.

Der Film basiert auf auf einem echtem Fall eines Priesters aus dem Bistum Trier:

Drehbuchautor Stefan Dähnert (63) hat die "Causa Edmund Dillinger" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als Grundlage genommen. ...

Freitag, 22. November 2024

Bistum Trier: Schönstatt-Schwestern misshandelten Kinder in Rilchingen - Während viele Betroffene bis in die 90er Jahre als Kinder deutschlandweit "verschickt" und traumatisiert wurden, wandten die Schönstatt-Schwestern in Rilchingen Gewalt gegenüber ihren Schützlingen an

 Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei - Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute

Bis zu 15 Millionen Kinder in Deutschland sind vom Ende der 40er Jahre bis in die 1990er Jahre hinein teils mehrere Wochen in Kinderkurheime verschickt worden. Auch Kinder aus dem Saarland waren dabei. Was sie dort ertragen mussten, traumatisiert viele bis heute. 

Mittwoch, 23. Oktober 2024

Bistum Trier: Keine Einigung in Akteneinsicht zwischen Bistum Trier und Missbrauchsopfer

Nur wenige Tage nachdem das Bistum Trier einer Journalistin Akteneinsicht im "Fall Dillinger" verwehrt hat, ist auch die Akteneinsicht eines Missbrauchsopfers im Bistum Trier gescheitert.

Im Bistum Trier ist im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ein Vergleich mit der Kirche gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.

Im Verfahren um die Klage des Missbrauchsopfers "Karin Weißenfels" gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Bistum Trier: Gericht verweigert Journalistin Akteneinsicht im Fall Dillinger

Staatsanwaltschaft Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab - Verwaltungsgericht Trier entscheidet über Eilantrag

Im Missbrauchsfall um den verstorbenen saarländischen Priester Dillinger erhält eine Journalistin keine Akteneinsicht. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Trier mit einem Eilantrag. Begründet wird das mit dem Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, aus dem sich kein Anspruch auf Akteneinsicht ergebe. Die Journalistin recherchiert zum Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Beschwerde einlegen. Der Priester aus Friedrichsthal hat nach Erkenntnissen von Sonderermittlern mindestens 19 Menschen sexuell missbraucht

Dienstag, 15. Oktober 2024

Bistum Trier: 9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer K.

9 Jahre Haft nach Überfall auf ehemaligen Burbacher Pfarrer

Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Saarbrücken wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich 2010. Am Heiligabend war der Mann in die Wohnung des Pfarrers in Burbach eingebrochen. Er schlug mit einer Glaskaraffe auf den im Bett liegenden Pfarrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Der Pfarrer erlitt dabei mehrere Brüche am Schädel und im Gesicht. Danach flüchtete der Täter nach Serbien. Als er im Mai dieses Jahres nach Köln kam, wurde er festgenommen. (Quelle: sr, 15.10.2024)

Samstag, 12. Oktober 2024

Sexueller Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche: Neuer Bericht nimmt alle Bistümer in den Blick - Veröffentlichung im November geplant

Veröffentlichung im November geplant

Wie funktioniert die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Bistümern? Dazu soll es bald einen neuen Bericht geben, wurde jetzt in Frankfurt bekannt.

Im November soll ein Bericht zu sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche veröffentlicht werden. Dabei handele es sich um ein Zwischenergebnis der Aufarbeitungskommissionen aller Bistümer in Deutschland, wie ein Sprecher der Bischofskonferenz am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Dienstag, 8. Oktober 2024

(Pressemitteilung:) Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

 Pressemitteilung

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs



Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wird vorgestellt

Frankfurt/M. 8. Oktober 2024. Auf der Fachkonferenz (7./8. Oktober 2024) der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen werden heute (8. Oktober 2024) die Ergebnisse der Zwischenevaluation der „Gemeinsamen Erklärung“ zur unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. Es nehmen neben den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Vertreterinnen und Vertretern aus Betroffenenbeiräten in den (Erz-)Diözesen auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stefan Burger, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis teil.

Dienstag, 3. September 2024

Bistum Trier: Zahl der Opfer von Edmund Dillinger steigt auf 20 - Anzahl der Opfer in afrikanischen Ländern weiterhin unbekannt

Weiteres Opfer im "Fall Dillinger"

Im Missbrauchskomplex um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Dillinger gibt es mindestens ein weiteres Opfer.

Nach Aussage der pensionierten Trierer Top-Staatsanwälte Jürgen Brauer und Ingo Hromada gibt es inzwischen mindestens ein weiteres Opfer des im November 2022 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Priesters und Bundesverdienstkreuzträgers.

Der Mann wurde in den 60er-Jahren als Schüler in Bitburg von Dillinger missbraucht. Der katholische Geistliche war ab Juli 1965 Kaplan in der Bitburger Pfarrei St. Peter.

Zwischen 1961 und 2018 soll Edmund Dillinger bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten mindestens „19 Personen in verschiedenen Schweregraden sexuell missbraucht“ haben, heißt es in dem knapp 100seitigen Abschlussbericht von Brauer und Hromada im Mai diesen Jahres.

Mit dem nun bekanntgewordenen Fall erhöhe sich diese Zahl auf 20, sagte Brauer dem Volksfreund. Das Opfer habe sich jetzt erst beim Bistum gemeldet.

Freitag, 26. Juli 2024

Bistum Trier: Trierer Bischof kritisiert Vorgänger Spital - oder: Die Geschichte vom Splitter und vom Balken und der Heuchelei



Ackermann kritisiert Spital:
  • Es habe zwischen 1981 und 2001 kein Verfahren gegen einen Täter gegeben
  • Der "pastorale Umgang" mit Verbrechen sei "verfehlt" worden
  • Machstrukturen in der Kirche hätte Missbrauch begünstigt und Ahndung verhindert
  • "Schutz der Institution hätte über den Rechten und Bedürfnissen von Betroffenen gestanden"
  • Weihbischof Leo Schwarz habe "falsch agiert"
  • Schwarz sei "unangemessen"  mit Missbrauchsfällen umgegangen
  • Schwarz habe sogar Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht (!)
  • Es habe eine zu große Empathie für die Priester-Täter gegeben
  • Die Sorge sei damals gewesen,  den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen

Ich kritisiere Ackermann: 

Bistum Trier: Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

Stellungnahme von Bischof Stephan Ackermann zum Zwischenbericht

"Heute ist der zweite Zwischenbericht der von Prof. Dr. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase durchgeführten historischen Untersuchung „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946-2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung“ vorgestellt worden, der die Amtszeit von Bischof Dr. Hermann Josef Spital (1981-2001) in den Blick nimmt. Das Projekt ist von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) initiiert.   

Der Bericht steht in der Spur des ersten Zwischenberichts vom Dezember 2022 und führt uns erneut auch den Umgang der Bistumsverantwortlichen mit (Verdachts-)Fällen sexuellen Missbrauchs vor Augen. Vor allem anhand der Fallbeispiele wird deutlich, wie Bischof Spital zusammen mit seinen Mitarbeitern agiert hat; aber auch die historisch-vergleichende Einordnung und der Blick auf das Umfeld von Betroffenen helfen, das Geschehene und die Fehler ansichtig zu machen.  

In dem Bericht werden auch wieder Zahlen aufgeführt. Sie dienen dazu, das sogenannte Hellfeld zu beziffern. Das ist wichtig und richtig. Sie erinnern mich aber noch einmal schmerzlich daran, dass hinter jeder dieser Zahlen ein Mensch, das heißt ein individuelles Schicksal steht. Dies wird besonders dort drastisch sichtbar, wo der Bericht die gravierenden Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen darstellt und auch drei Personen erwähnt, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen Missbrauch Suizid begangen haben (vgl. Bericht S. 13). Auch wenn die Umstände und Hintergründe dieser Suizide nicht mehr aufgeklärt werden können, so ist für mich diese Vorstellung unerträglich.  

Die vergleichende Einordnung zeigt, dass Bischof Spital anders als noch Bischof Stein sich stärker selbst mit den Fällen befasst hat und sich eine Hinwendung zu den Betroffenen erkennen lässt – auch wenn diese Kontakte nicht immer als empathisch beschrieben werden. Gezielte Vertuschung als Vorgehensweise sieht der Bericht für Bischof Spital nicht – doch immer noch stand der Schutz der Institution über den Rechten und Bedürfnissen der Betroffenen. Zudem zeigen die genannten Beispiele auf, dass die Fälle nicht konsequent in denselben Gremien bearbeitet wurden: Manche Fälle wurden in der Personalkommission beraten, andere im Bischofsrat. Hinzu kamen quälend lange Bearbeitungszeiten.  

Aus heutiger Sicht überraschend erscheint der Befund, dass Bischof Spital im Einklang mit dem Kirchenrecht handelte, das den Bischöfen den „Weg der Ermahnung und ‘des pastoralen Bemühens’ vor Ergreifung von Strafmaßnahmen explizit auferlegt[e]“ (vgl. Bericht S. 19/20). Diese pastorale Behandlung, die ich heute als falsche Nachgiebigkeit bezeichnen würde, hatte fatale Folgen. Ein pastoraler Umgang mit Verbrechen ist verfehlt. Dass es oft bei Ermahnungen, Auszeiten oder Versetzungen blieb, zeigt auch die Tatsache, dass es kein kirchenrechtliches Verfahren gegen einen Täter gab.   

Dazu passt die Beobachtung des Berichts, Bischof Spital habe sich als „ein Bischof [gezeigt], der zwar zu hartem Vorgehen gegen Priester bereit war, in Fällen von sexuellem Missbrauch jedoch scheinbar den Ernst der Lage nicht begriff“ (vgl. Bericht S. 66/67).  

Unter den Personen, die zur Amtszeit von Bischof Spital Verantwortung getragen haben, erwähnt der Bericht auch Weihbischof Leo Schwarz, der für unser Bistum, aber auch weit darüber hinaus, eine prägende Persönlichkeit war, die bis heute geschätzt wird. Durch sein Wirken im Bistum und sein starkes weltkirchliches Engagement hat Weihbischof Schwarz sich hohe Anerkennung erworben. Sein unermüdlicher Einsatz für die Armen und Benachteiligten, etwa in Lateinamerika, ist und bleibt unbestritten. Die Autoren der Untersuchung weisen im Zwischenbericht auch darauf hin, dass sie keine Gesamtbeurteilung des Lebens und Wirkens der untersuchten Bischöfe vornehmen (vgl. Bericht S. 65). Dennoch ist für Weihbischof Schwarz zu konstatieren, dass sein Umgang mit der Problematik des Missbrauchs unangemessen war. Wie der Fall D. und auch der Fall Claus Weber aufzeigen, hat Weihbischof Schwarz Verbrechen sexuellen Missbrauchs vertuscht, auch wenn ihm die fatalen Folgen seines Handelns möglicherweise nicht bewusst waren. Der Zwischenbericht belegt auch Kontakte des Weihbischofs mit Betroffenen und Empathie für die Personen. Doch die Empathie für die Priester-Täter und die Sorge, den Ruf der Priester und der Kirche zu schützen, waren ganz offenkundig stärker.    

Einmal mehr zeigt der Bericht, wie Kirchenbilder, Rollenverständnisse und Machtstrukturen in der katholischen Kirche Missbrauch begünstigt sowie Aufklärung und Ahndung verhindert haben. Das machte zugleich einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen unmöglich. Diese Zusammenhänge lässt uns das laufende Aufarbeitungsprojekt immer detaillierter sehen. Auf dieser Grundlage will ich mich weiterhin zusammen mit den fachlich Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat und mit vielen Menschen in den Einrichtungen und an den Orten von Kirche in unserem Bistum dafür einsetzen, dass die Kirche einen sicheren Raum darstellt für die Menschen, die zu uns kommen.   

Welche Anstrengungen wir dazu unternehmen und wie wir die Hinweise umsetzen, die die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (UAK) uns gibt, dokumentieren wir seit letztem Jahr in den jährlichen Berichten zu Prävention - Intervention – Aufarbeitung (P.I.A.) (siehe Hilfe bei sexualisierter Gewalt (bistum-trier.de).
Der Bericht ist unter Aufarbeitungskommission: 2024 (bistum-trier.de) zu finden." (Quelle: "paulinus-bistumsnews.de")

  

Donnerstag, 25. Juli 2024

Bistum Trier: Fakten aus dem Bericht "Sexueller Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital" - Teil 1

- > Ich veröffentliche die Fakten aus dem Bericht dosiert (in mehreren Teilen), da es auch für mich eine große Belastung darstellt, das alles zu lesen.


Veränderte Lebensschicksale - 

 Einblick in die meist langfristigen Schädigungen und Beeinträchtigungen, mit denen die ermittelten Betroffenen als Erwachsene zu kämpfen hatten und haben.


  • Wichtig ist, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch in den 1980er und 1990er Jahren in einer Gesellschaft lebten, die nur wenig Verständnis für die Beschädigungen aufbrachte, welche sexueller Missbrauch in der Psyche und der Physis von Kindern und Jugendlichen verursacht. Zudem besaßen nur wenige fundiertes Wissen über die langfristigen Folgen sexuellen Missbrauchs. Dies hat den Umgang aller  in diese Taten Verwickelten tiefgreifend geprägt – zu Lasten der Kinder und Jugendlichen. Ein Teil  der Betroffenen ist durch den sexuellen Missbrauch traumatisiert worden. Sie haben sich vor den gewalttätigen und angstauslösenden Geschehnissen, die ihr Selbst gefährdeten, geschützt, indem sie deren Spuren unzugänglich abspeicherten. Ihnen wurden erst viel später die Missbrauchstaten wieder bewusst, an deren Folgen sie bis dahin gelitten hatten. 
  • Eine Zahl mag diesen Zusammenhang verdeutlichen: Betroffene von Missbrauch zwischen 1980 und 2000 gehörten überwiegend Alterskohorten an, die zwischen 1970 und 1989 geboren worden sind. Nur bei 34  (!) von 172 ermittelten Personen dieser Altersgruppe wurden die Missbrauchsfälle zeitnah (sofort bis weniger als fünf  Jahre später) erkannt, viele der Betroffenen haben sich erst im mittleren und späteren Erwachsenenalter als Opfer von Missbrauchstaten selbst erkannt und dann anderen anvertraut.
  • Die Lebensschicksale dieser Menschen sind in ganz unterschiedlicher Weise und Härte vom sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend verändert worden. Missbrauchsfällen, die keine oder geringe körperliche, soziale oder psychische Beeinträchtigungen zeitigten, stehen die Fälle schwerer Beeinträchtigungen und langfristiger schwerer psychischer und körperlicher Leiden gegenüber.
  • Wir haben zum einen Betroffene ermittelt, die als Schülerinnen oder Schüler beziehungsweise Messdienerinnen und Messdiener Opfer einmaliger sexueller Übergriffe oder Grenzüberschreitungen durch Priester geworden waren. Wenn sie das Glück hatten, dass sie als Teil einer größeren Gruppe von Betroffenen noch in direkter zeitlicher Nähe zu den Übergriffen als Opfer identifiziert worden waren und dies zeitgenössisch zur Anzeige kam, sorgten strafrechtliche Verfahren, schützende Maßnahmen der Erwachsenen und kirchliche Maßnahmen wie Versetzung der Täter dazu, dass weitere Übergriffe gegen sie unterbunden wurden. Sie konnten beziehungsweise mussten zeitnah über den Missbrauch mit Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen sprechen. 
  • Vielfach konnten solche Kinder oder Jugendliche trotz ihrer Beschämung und ihres Schreckens ein normales Leben ohne größere Einschränkungen und Krankheiten führen. Dies gilt auch für eine kleinere Zahl von Betroffenen, die sich seit 2010 im Rahmen der kirchlichen Verfahren zur Anerkennung ihres Leids gemeldet haben und sich selbst als frei von langfristigen Schädigungen oder Erkrankungen erklärten. 
  • Diese „Resilienz“ hing von vielen weiteren situativen Umständen, aber auch günstigen Voraussetzungen ab, auf die die Kinder selbst aufgrund ihrer psychischen oder physischen Konstitution zurückgreifen konnten.
  • Viele der von uns ermittelten Betroffenen waren in ihrem weiteren Leben auf therapeutische Hilfe angewiesen. Sie profitierten davon, dass seit den 1990er Jahren Traumatisierungen durch sexuellen Missbrauch anerkannt und nach und nach in der Region gezielte traumatherapeutische Angebote für die Betroffenen bereitgestellt und von den Krankenkassen auch bewilligt und finanziert worden sind. Dabei handelte und handelt es sich oft um langjährige intensive Therapien, bei denen es neben der Behandlung der meist „komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung“ auch um die Linderung der daraus resultierenden psychosomatischen Beschwerden geht. Typisch waren und sind Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu „dissoziativen Identitätsstörungen“.
  • Besondere Belastungen bis hin zu lebenslangen Schädigungen erlitten Kinder und Jugendliche, die über längere Zeit durch Priester missbraucht worden sind und die von den Tätern gezielt und erfolgreich psychisch abhängig gemacht worden sind.
  • In der Amtszeit von Bischof Spital waren mehrere Täter im Kirchendienst tätig, die mal subtile, mal gewalttätige Strategien der Verführung und der Vereinnahmung entwickelten, um ihre Opfer (viele im Alter zwischen 9 und 16) über Jahre hinweg zu dienstbaren Objekten ihrer sexuellen Befriedigung zu machen. 
  • Die Situation der Kinder und Jugendlichen schildert exemplarisch ein Betroffener in einem Brief an das Bistum Trier. Er war zwischen 1982 bis 1987 im Alter von 11 bis 16 vom Pfarrer seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der Täter hatte ihn gezielt verführt und dann eng an sich gebunden, und sorgte umsichtig und gezielt für Orte und Gelegenheiten, um seinen sexuellen Missbrauch auszuleben. Leider kamen ihm bei seinem pädokriminellen Tun auch Amtsbrüder zur Hilfe, die über seine Körperkontakte zu dem Messdiener in ihrer Gegenwart hinwegsahen oder aber als Beichtväter die Ängste und Nöte des Jungen noch steigerten (!)  (Es folgen Zeilen aus dem Brief des Betroffenen, Anmerk. ca)
  • Für die Amtszeit von Bischof Spital haben wir mindestens 148 Personen ermittelt, die von solchen Intensivtätern missbraucht wurden und von denen viele beziehungsweise die meisten über mehrere Jahre anhaltenden sexuellen Missbrauch mit psychischer Abhängigkeit erlitten.

  • Für viele von ihnen war der Weg aus dieser Falle:
    • oft schwer und schmerzhaft,
    • er war begleitet von Schuldgefühlen, Suizidgedanken, Phasen schulischen Versagens, Zeiten intensiven Alkohol- oder Drogenkonsums.
    • Die Wege zu Schulabschlüssen und Berufswahl wurden länger, zuweilen auch weniger erfolgreich;
    • Partnerschaften waren für sie schwer, für einige unmöglich
    • Diffuse psychosomatische Beschwerden wurden typische Begleiterscheinungen ihres Erwachsenenlebens.
    • Die Gespräche mit Betroffenen zeigen immer wieder die vielen subtilen, aber nachhaltigen Beschädigungen, die sich gerade aus solchen mehrere Jahre andauernden Missbrauchsgeschehen ergeben haben.
    • Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden und Frühverrentungen aufgrund von Berufsunfähigkeit sind in den Akten immer wiederkehrende Folgen.
    • Für viele Betroffene haben die öffentliche Aufarbeitung und die konkrete Aufdeckung von Täterlaufbahnen dauerhaft entlastende Wirkung gezeigt, da sie nun die Täter benannt, die Gefahren für Kinder und Jugendliche heute bekämpft und die Anerkennung ihres Leids als einen meist kleinen Schritt zu später Gerechtigkeit, vor allem aber lebenspraktischer Hilfe und Unterstützung erfahren haben.

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Bei unseren Recherchen sind wir auch in den Betroffenen- und Zeitzeugenberichten auf drei Personen aufmerksam gemacht worden, die in zeitlicher Nähe zum erlittenen sexuellen Missbrauch Selbstmord begangen haben. Umstände und Hintergründe dieser Suizide können nicht mehr aufgeklärt werden. Sie werden an dieser Stelle unseres Berichts aber erwähnt, weil diese Extremfälle deutlich machen, welche tiefgreifenden seelischen Nöte und psychischen Schädigungen durch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen entstehen konnten. 

Für diese Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät.





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Viele der Betroffenen stammten aus katholischen Elternhäusern

Schließlich ist auf die religiösen Folgen einzugehen, die sexueller Missbrauch für die von uns ermittelten Betroffenen hatte. Von ihnen stammten viele aus katholischen Elternhäusern, die mehr oder weniger eng am Leben ihrer Gemeinde partizipierten. Immer wieder sind wir auf Berichte gestoßen, dass auch in den 1980er Jahren betroffene Kinder streng katholisch erzogen worden waren und ihre Eltern sexuelle Verfehlungen der ihnen bekannten Ortsgeistlichen schlichtweg leugneten beziehungsweise für undenkbar erklärten. 

So wurden diese Kinder Opfer von Tätern, die zu ihren Autoritäts- und Vertrauenspersonen zählten. Als Kinder und Jugendliche gehörten diese zum engeren zuweilen sogar zum engsten Kreis der in der katholischen Jugendarbeit Aktiven. Sakristeien, Pfarrhäuser, Wohnungen von Kaplänen und Pfarrern, Hotelzimmer bei Jugendfreizeiten wurden für sie zu Tatorten und die meisten verloren dort auch ihr Vertrauen in kirchliche Autoritäten. 

Einige gaben dann auch ihren katholischen Glauben auf beziehungsweise verloren ihn zusammen mit dem missbrauchten Vertrauen in katholische Priester. Aber auch wenn sie längst aus der Kirche ausgetreten waren, wandten sie sich nach 2010 angesichts der öffentlichen Empörung über die jahrzehntelange Vertuschung der Missbrauchsfälle an „ihr“ früheres Bistum, um dort wenigstens Anerkennung ihres Leids zu erwirken.

Dem steht die Gruppe derer gegenüber, die an ihrem katholischen Glauben festhielten, ja in einigen Fällen auch als Erwachsene sich weiter ehrenamtlich für kirchliche Aufgaben und Belange engagierten. Eine kleine Zahl schlug sogar kirchennahe oder kirchliche Berufskarrieren ein. Für sie alle war und ist ihr Heraustreten aus der Anonymität ihres persönlichen Leids zugleich auch ein Kampf für die Offenlegung der Versäumnisse der Verantwortlichen im Bistum und darüber hinaus um die moralische und organisatorische Erneuerung der katholischen Kirche geworden.


Mittwoch, 24. Juli 2024

Bistum Trier: mindestens 199 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester zwischen 1981 und 2001 - mindestens drei Opfer suizidierten sich unmittelbar nach den Taten

Auch in der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital konnten Priester offenbar Kinder missbrauchen, ohne harte Sanktionen fürchten zu müssen. 

Das geht aus einem neuen Bericht über sexuellen Missbrauch im Bistum hervor, den Historiker am Mittwoch vorgestellt haben. Pfarrer V. inszeniert sich in den 1990er-Jahren als selbstloser Helfer in der Ukraine. Doch hinter der Maske des Wohltäters versteckt sich ein Sexualstraftäter. In mindestens 28 Fällen soll sich der Priester an Kindern vergangen haben.Im November 1994 verurteilt ihn das Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Im Bistum sind die Vorwürfe damals bekannt. Verantwortlich: Der damalige Trierer Bischof Hermann Josef Spital. Er beurlaubt V. zunächst, schickt ihn dann in Therapie und versetzt ihn schließlich in die Ukraine zum Hilfswerk Renovabis, dem Osteuropa-Hilfswerk der katholischen Kirche.Typischer Umgang mit MissbrauchstäternDer Fall ist offenbar beispielhaft für den Umgang von Bischof Hermann Josef Spital mit Straftätern in den eigenen Reihen. Das geht auch aus dem neuen Zwischenbericht hervor, den Historiker der Universität Trier am Mittwochnachmittag vorgestellt haben. Spital war von 1981 bis 2001 Bischof von Trier. 

1.000 Akten ausgewertet

Grundlage bilden mehr als 1.000 ausgewertete Akten und 20 Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen, die die Wissenschaftler vom "Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier" geführt haben. Damit wollten die Wissenschaftler Licht ins Dunkel der Jahre 1981 bis 2001 bringen - in die Missbrauchsfälle während der Amtszeit von Bischof Hermann Josef Spital. Vergangenes Jahr hatten sich die Fachleute bereits mit Bischof Bernhard Stein befasst, der von 1967 bis 1981 Missbrauchstaten von Priestern vertuscht haben soll.

Versetzen statt bestrafen

Doch auch in der Zeit danach sei der Umgang der Kirche mit Missbrauchstätern "befremdlich" gewesen, wie es im Bericht heißt. Anfänglich hätten der Bischof und die eingeweihten Geistlichen die Straftaten als Bagatellen bewertet. Manchmal wurden die Täter ins Ausland geschickt.

Ab den 1990er-Jahren gab es Therapien für die Missbrauchspriester

Zur Anzeige gebracht wurde in dieser Zeit allerdings keine einzige Tat von der Kirche. Und so seien manche Täter laut Bericht immer wieder rückfällig geworden. 

Mehrere Intensivtäter mit mehr als zehn Opfern

49 Beschuldigte konnten die Wissenschaftler ausmachen, 194 Betroffene identifizieren, vor allem kleine Jungen. Das sind zwar etwas weniger als in der Ära Bernhard Stein. Dafür habe es aber eine Reihe von Intensivtätern gegeben, die mehr als zehn Opfer missbraucht haben, weitestgehend unbehelligt von ihren Vorgesetzten. 

"Entsprechend große moralische Schuld lastet auf ihnen", heißt es im Bericht wörtlich. Da wäre zum Beispiel der Priester Claus Weber, der sich seit 1978 in Trier und später in seinen Waisenhäusern in Bolivien immer wieder an Kindern vergangenen hat - und das ohne dass jemand eingeschritten wäre. Oder auch Edmund Dillinger, der saarländische Priester, der über Jahrzehnte hinweg mindestens 19 Menschen missbraucht haben soll. Beide starben, bevor die Vorwürfe öffentlich bekannt wurden. Sie mussten weder kirchenrechtliche noch strafrechtliche Verfolgung fürchten. 

Folge von Missbrauch: Depression, Angst, Selbstmord

Ihre Opfer hingegen leiden bis heute, heißt es in dem Bericht der Wissenschaftler. Ein Teil der Betroffenen sei durch die Taten traumatisiert worden. Typische Diagnosen sind: Depressionen, Angst- und Persönlichkeitsstörungen, Alkohol- und Drogensucht. Drei Menschen hätten sich kurz nach den Taten das Leben genommen. 

Bischöfe haben Missbrauch offenbar unterschätzt

Hat der frühere Bischof Hermann Josef Spital daran eine Mitschuld? Auch darauf gehen die Autoren im Bericht ein. Sie schreiben, Spital habe nach ihren Erkenntnissen keine Taten aktiv vertuscht. Er habe die Gefahr durch die Täter aber unterschätzt und den Priestern zu viel Vertrauen geschenkt. Sein Verhalten bewerten die Wissenschaftler im Rückblick als "völlig unangemessen angesichts des hohen Rückfallrisikos gerade von Intensivtätern".

Keine gute Rolle hatte offenbar auch Weihbischof Leo Schwarz gespielt. Er soll persönliche Verbindungen zu den beschuldigten Priestern gehabt haben - zum Beispiel zu Claus Weber. Und das habe sein Urteilsvermögen getrübt

Bischof Spital und Weihbischof Schwarz genossen in Trier einen guten Ruf. "Ein Vorbild, ein überzeugender geistlicher Mensch, der mit ganzer Kraft für die Kirche gearbeitet hat" - so spricht der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx noch 2007 über seinen gerade verstorbenen Vorgänger. Spital setzte sich für Arbeitslose und in der Friedensbewegung ein. Er galt als liberal und sozial engagiert. Wie falsch der Umgang der beiden mit Missbrauchspriestern war, zeigt der Fall V. in der Ukraine. Trotz Therapie und Versetzung hörte der Priester nicht auf. Er missbrauchte laut Bericht in der Ukraine zwei Jungen im Alter von 13 und 16 Jahren.

Wissenschaftler wollen auch Rolle von Bischof Ackermann untersuchen

Der aktuelle Bericht soll noch nicht der Abschluss der Aufarbeitung sein. Auch die Amtszeiten der Trierer Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann wollen die Wissenschaftler untersuchen. ("tagesschau.de")